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V. Privatsphäre und Datenschutz

5.32 Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Sobald die Petitionen registriert sind, werden sie zu öffentlich einsehbaren Dokumenten, und die Namen der Petenten und der Inhalt der Petition können vom Europäischen Parlament aus Gründen der Transparenz veröffentlicht werden. Petitionen sind jedoch nach Zweck und Art zu unterscheiden. In einigen Petitionen werden eher private Angelegenheiten zur Sprache gebracht, und sie enthalten sensible personenbezogene Daten. Andere Petitionen beziehen sich auf allgemein bekannte Sachverhalte oder Querschnittsthemen und haben möglicherweise schon viele Unterstützungsbekundungen erhalten, sodass sie als Kampagnen zu werten sind und deshalb veröffentlicht werden.

Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden und soweit die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments diese Möglichkeit vorsieht, können die Petenten beantragen, dass ihre Identität nicht offengelegt wird (vgl. den Abschnitt „Anonymisierte Petitionen – was bedeutet das?“).

5.33 Anonymisierte Petitionen – was bedeutet das?

Das Europäische Parlament achtet Ihre Privatsphäre. Wenn Sie als Petent nicht möchten, dass Ihr Name offengelegt wird, können Sie beim Einreichen Ihrer Petition über das Petitionsportal auswählen, dass sie anonym behandelt wird. Die Zusammenfassung von anonymisierten Petitionen wird mit Ihren Initialen veröffentlicht. Solche Petitionen können auch in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses erörtert werden, aber Ihr Name wird weder während der Sitzung noch in den Sitzungsunterlagen offengelegt.

Der Petitionsausschuss behält sich das Recht vor, Petitionen aus eigener Initiative zu anonymisieren, um die Privatsphäre oder sensible personenbezogene Daten Dritter, die in Petitionen erwähnt werden, zu schützen. Eine per Post eingereichte Petition wird als anonym eingestuft, wenn Sie nicht darum ersuchen, dass sie uneingeschränkt öffentlich behandelt wird.

Weitere Informationen finden Sie in der Erklärung zum Datenschutz.

5.34 Ich möchte, dass mein vollständiger Name auf dem Portal und in allen Unterlagen zu meiner Petition angegeben wird. Was muss ich in diesem Fall tun?

Sie müssen im Formular für die Einreichung einer neuen Petition im Abschnitt „Vertraulichkeitsstufe“ das Optionsfeld „Ich gebe mein Einverständnis, dass das Europäische Parlament aus Gründen der Transparenz meinen Namen veröffentlicht.“ aktivieren. Lesen Sie sich die diesbezüglichen Hinweise sorgfältig durch.

Wenn Sie diese Option gewählt haben, aber fortan anonym bleiben möchten, können Sie ein entsprechendes Ersuchen an die Adresse peti-secretariat@europarl.europa.eu richten. Sobald ein Beschluss über die Zulässigkeit getroffen worden ist, verpflichtet sich das Europäische Parlament, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um nicht anonymisierte personenbezogene Daten ab dem Datum des Ersuchens zu löschen, haftet jedoch nicht dafür, wenn Ihre personenbezogenen Daten auch nach diesem Datum noch durch Dritte veröffentlicht werden.

5.35 Ich möchte anonym bleiben. Was muss ich in diesem Fall tun?

Sie müssen im Formular für die Einreichung einer neuen Petition im Abschnitt „Vertraulichkeitsstufe“ das Optionsfeld „Ich möchte anonym bleiben.“ aktivieren. Lesen Sie sich die diesbezüglichen Hinweise sorgfältig durch.

Wenn Sie zuvor eine andere Option ausgewählt haben und nun Ihre Meinung in Bezug auf die Vertraulichkeitsstufe geändert haben, können Sie ein entsprechendes Ersuchen an die Adresse peti-secretariat@europarl.europa.eu richten.