Petition Nr. 0564/2022, eingereicht von Manuela Giacomini, italienischer Staatsangehörigkeit, im Namen von „Animal Equality Italia“, zu Betrieben für schnell wachsende Masthähnchen  
Angaben zur Petition  

0564/2022

Kurztitel: Petition Nr. 0564/2022, eingereicht von Manuela Giacomini, italienischer Staatsangehörigkeit, im Namen von „Animal Equality Italia“, zu Betrieben für schnell wachsende Masthähnchen

Nummer der Petition: 0564/2022

Themenbereiche: Tierschutz

Land: Alle EU-Mitgliedstaaten

Name der Vereinigung: Animal Equality Italia

Angaben zum Petenten  

Name: Manuela Giacomini

Zusammenfassung der Petition  

Die Petentin beklagt, dass Masthähnchenbetriebe in den Mitgliedstaaten, die die Methode für schnelles Wachstum nutzen – die häufigste Methode in der Hähnchenfleischerzeugung in der EU –, gegen Artikel 13 AEUV und die Richtlinie 98/58/EG verstoßen. Sie betont insbesondere, dass diese Hähnchen das Endergebnis von komplexen genetischen Kreuzungen seien, mit denen ein schnelleres Wachstum bestimmter Körperteile (Brüste und Schenkel) erreicht werden solle, wodurch es zu einem Missverhältnis zu den anderen Körperteilen komme, und alles das im Interesse einer besseren Reaktion auf die Erfordernisse des Marktes. Die Petentin weist darauf hin, dass dieses Wachstum nicht mit einer entsprechenden Entwicklung des Atmungs-, des Herz-Kreislauf- und des Skelettsystems einhergehe, sodass diese Systeme von Geburt an nicht für die Muskelmasse der Vögel vorbereitet seien. Sie gibt an, dass die meisten Hähnchen, die heute in Europa wegen ihres Fleischs aufgezogen würden, zu schnell wachsenden genetischen Gruppen gehörten und dass sie ihr angestrebtes Lebendgewicht von 2 bis 2,5 kg in nur 35 bis 45 Tagen erreichten (im Gegensatz zu den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts, als ein Hähnchen in 112 Tagen ein Gewicht von 1,2 kg erreichte). Nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union seien Tierbesitzer, Tierhalter und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen zu achten und sicherzustellen, dass sie artgerecht behandelt werden und dass ihnen unnötiger Schmerz und unnötiges Leiden erspart wird. Die Petentin weist darauf hin, dass Tiere in Artikel 13 AEUV als fühlende Wesen anerkannt würden, dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig seien, die Gesundheit von Tieren in europäischen Betrieben bis zum Zeitpunkt der Schlachtung zu überwachen und sicherzustellen, und dass der Schutz des Tierwohls für die EU eine Priorität ist. Sie führt an, dass aus den eingereichten Untersuchungen und Belegen deutlich hervorgehe, dass selbst Betriebe, die die in der Richtlinie 2007/43/EG festgelegten Standards einhielten, nicht garantieren könnten, dass diese Tiere kein unnötiges Leid und unnötigen Schmerz erfahren müssten, da es aufgrund ihres Erbguts überhaupt nicht möglich sei, dass sie ohne unnötiges Leid und unnötigen Schmerz lebten. Daher fragt die Petentin, ob diese Situation als mit den europäischen Rechtsvorschriften zum Schutz des Tierwohls von Nutztieren vereinbar angesehen werden kann, und fordert das Europäische Parlament auf, tätig zu werden.