Petition Nr. 1453/2024, eingereicht von Oleh Sopilniak, ukrainischer Staatsangehörigkeit, im Namen der unabhängigen Gruppe für Initiativen der ukrainischen Diaspora „Liberty UA“ in Polen, zu vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Anerkennung abgelaufener Reisepässe und zur Ausstellung von EU-Reisedokumenten für ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der EU

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Status: Offen für Unterstützer

Angaben zur Petition

1453/2024
Kurztitel: Petition Nr. 1453/2024, eingereicht von Oleh Sopilniak, ukrainischer Staatsangehörigkeit, im Namen der unabhängigen Gruppe für Initiativen der ukrainischen Diaspora „Liberty UA“ in Polen, zu vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Anerkennung abgelaufener Reisepässe und zur Ausstellung von EU-Reisedokumenten für ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der EU
Nummer der Petition: 1453/2024
Themenbereiche: Grundrechte,  Justiz,  Chancengleichheit und Geschlecht,  Betrug und Korruption,  Zuwanderung
Land: Alle EU-Mitgliedstaaten
Name der Vereinigung: Independent Initiative Group of the Ukrainian Diaspora Liberty UA in Poland

Angaben zum Petenten

Name: Oleh Sopilniak

Zusammenfassung der Petition

Der Petent erklärt, dass die unabhängige Gruppe für Initiativen der ukrainischen Diaspora „Liberty UA“ in Polen als Reaktion auf die vorzeitige Umsetzung des Gesetzes 3633 IX (über Änderungen bestimmter Gesetze der Ukraine in Bezug auf gewisse Aspekte des Wehrdienstes, der Mobilisierung und der militärischen Registrierung) durch die ukrainische Regierung ins Leben gerufen worden sei. Dies verstoße mutmaßlich gegen die Artikel 58 und 25 der ukrainischen Verfassung und führe zu Problemen für ukrainische Staatsbürger bei der Beantragung von Ausweisdokumenten im Ausland. Nach dem Gesetz 3633 IX können Männer im wehrpflichtigen Alter die mit der konsularischen Vertretung im Ausland verbundenen Dienstleistungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie über Unterlagen zum Nachweis der Erfassung durch die Streitkräfte (Military Registration Documents) verfügen. Dem Petenten zufolge führt dies nicht dazu, dass die Männer dadurch gezwungenermaßen in die Ukraine zurückkehren und der Armee beitreten. Vielmehr würden diese versuchen, sich auf legalem oder illegalem Weg weiterhin in der EU aufzuhalten. Die entsprechenden Dokumente würden nur in Form von QR-Codes akzeptiert, die digital über die App „Reserve+“ oder das Regierungsportal „Diia“ erstellt werden. Beide Tools würden zu dem Register für Wehrpflichtige „Oberih“ gehören. Aufgrund von Datenlücken in diesem Register würden häufig keine korrekten Dokumente erstellt. Besonders betroffen seien Personen aus Gebieten, die im Verlauf des Kriegs unter russischer Besatzung standen bzw. stehen. Das Leid dieser Menschen würde durch die Verweigerung eines Reisepasses noch verschlimmert. Gleichzeitig sei es für Menschen, die schon vor Beginn des Kriegs in der EU gelebt haben, nicht möglich, „Reserve+“ oder „Diia“ zu nutzen, da für die Registrierung ein ukrainisches Bankkonto oder ein Ausweisdokument mit elektronischem Chip erforderlich sei. Außerdem könnten Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes 3633 IX einen Reisepass beantragt haben, diesen aus unbekannten Gründen nicht in den ukrainischen Konsulaten in der EU abholen. Im Gegensatz dazu würden als „schutzbedürftig“ eingestuften Personen Reisepässe ausgestellt. Der Petent vertritt die Auffassung, dass mit den genannten Beschränkungen bei der Ausstellung von Reisepässen die Menschenrechte und die menschlichen Freiheiten verletzt würden, da sich dadurch für die ukrainischen Staatsbürger verschiedene rechtliche Probleme ergäben. Er fordert daher neue EU-Rechtsvorschriften, mit denen abgelaufene ukrainische Reisepässe als für alle Zwecke gültig anerkannt werden, sowie neue EU-Rechtsvorschriften für ein besonderes Verfahren zur Ausstellung von Reisedokumenten.