Petition Nr. 1231/2017, eingereicht von G. G., italienischer Staatsangehörigkeit, im Namen der „Animal Welfare Foundation“, unterzeichnet von 4 weiteren Personen, zum Export von lebenden Tieren aus der EU in Drittländer

298 Unterstützer
Status: Abgeschlossen

Angaben zur Petition

1231/2017
Kurztitel: Petition Nr. 1231/2017, eingereicht von G. G., italienischer Staatsangehörigkeit, im Namen der „Animal Welfare Foundation“, unterzeichnet von 4 weiteren Personen, zum Export von lebenden Tieren aus der EU in Drittländer
Nummer der Petition: 1231/2017
Themenbereiche: Tierschutz Verkehr
Land: Frankreich Spanien Rumänien Slowenien Kroatien

Angaben zum Petenten

Name: E. P.

Zusammenfassung der Petition

Die von einer unabhängigen Tierschutzorganisation übermittelte Petition betrifft den Export von lebenden Tieren über den Seeweg aus der EU in Drittländer (Türkei, Mittlerer Osten und Nordafrika). Es handelt sich dabei um eine Kopie einer Beschwerde, die an die Kommission gerichtet wurde. Die Organisation hat Untersuchungen über die Transportbedingungen von Tieren durchgeführt, die bei den Tieren zu ernsthaftem Stress, Problemen aufgrund der Überfüllung der Laderäume, Verletzungen, Reisekrankheit und manchmal sogar zum Tod führen. Des Weiteren sind die für diesen Handel genutzten Schiffe in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht nur das Wohlergehen der Tiere gefährden, sondern auch den Schutz der Meeresumwelt. Der Petent nimmt an, dass hier Verstöße gegen verschiedene Rechtsvorschriften vorliegen, unter anderem gegen Artikel 13 AEUV, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates, die Richtlinie 2009/16/EG usw. Vor dem Hintergrund der genannten Argumente fordert der Petent, dass die Kommission die Maßnahmen prüft, die wiederholt von den zuständigen Behörden und den amtlichen Tierärzten in Frankreich, Kroatien, Rumänien Spanien und Slowenien gefasst wurden, und klärt, ob solche Praktiken mit den europäischen Wettbewerbsgesetzen vereinbar sind. Die Organisation fordert die Kommission zudem auf, Vertragsverletzungsverfahren gegen die oben aufgezählten Mitgliedstaaten und das Verfahren zur Abänderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 einzuleiten. Die Kommission soll darüber hinaus einen Entwurf für Leitlinien erstellen, in denen genau aufgeführt werden soll, welche Kontrollen von den Amtsträgern der Herkunftsstaaten durchgeführt werden sollen. Schließlich werden Fragen an die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und an die Verkehrsministerien und Umweltministerien der betroffenen Länder gerichtet.