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Die Petentin legt dar, dass in allen Ländern der Europäischen Union infolge sozialer Ansteckung ein rascher Anstieg des Phänomens der „schnell einsetzenden Geschlechtsdysphorie“ zu beobachten sei, wie es Dr. Lisa Littman 2018 beschrieben habe. Dieses Phänomen äußere sich darin, dass sich junge Menschen (während der Pubertät, in der Adoleszenz und sogar als junge Erwachsene) als „Trans“ identifizieren. Hierdurch steige bei im Bereich der Geschlechtsidentität tätigen Behandlungseinrichtungen die Zahl der Anfragen von Jugendlichen und jungen Menschen, die neurodivers sind (mit hohem IQ, Autismus-Spektrum-Störung, Asperger-Syndrom, Aufmerksamkeitsdefizit-Störung mit oder ohne Hyperaktivität usw.) und/oder aufgrund von Problemen wie sexuellem Missbrauch, Mobbing und Rassismus psychologische Schwierigkeiten haben. Es handele sich um Jugendliche und junge Menschen, die soziale Schwierigkeiten hätten, ohne je Unbehagen im Hinblick auf ihr biologisches Geschlecht empfunden zu haben, und die sich plötzlich als „Trans“ identifizierten. Der gegenwärtig im Gesundheits- und Bildungswesen verfolgte Ansatz sei auf Bestätigung ausgerichtet und stehe jeweils im Einklang mit Protokollen und Gesetzen, die in fast allen Ländern der Europäischen Union sehr ähnlich seien. Für den Zugang zu hormoneller oder chirurgischer Behandlung sei kein vorheriges psychologisches Gutachten erforderlich, da die Selbstidentifikation mit einem Geschlecht als korrekt angenommen werde, auch wenn es Anzeichen gebe, dass der Jugendliche/die junge Person Probleme habe, die seine/ihre Identifikation als „Trans“ beeinflussen könnten. Eine psychologische Unterstützung sei fakultativ. Dieser auf Bestätigung ausgerichtete Ansatz gerate bei Minderjährigen mit der freien Ausübung der elterlichen Verantwortung durch Väter und Mütter in Konflikt. Die Petentin fordert, alle Arten von pharmakologischen und/oder chirurgischen Eingriffen bei Jugendlichen und jungen Menschen einzustellen, bis im Bildungs- und Gesundheitswesen sorgfältige Untersuchungen über die Häufigkeit des Phänomens der schnell einsetzenden Geschlechtsdysphorie durchgeführt wurden. Die Mitgliedstaaten sollten um Informationen zu den in ihren jeweiligen Bildungs- und Gesundheitssystemen erfassten Falldaten ersucht werden. Es sollte auf der Grundlage wissenschaftlicher Belege eine Debatte über die Folgen der Behandlungen geben, denen die Jugendlichen und jungen Menschen ausgesetzt würden. Es solle Fachkräften für psychische Gesundheit ermöglicht werden, ihre Arbeit ohne Einflussnahme mit Beobachtungen über einen gewissen Zeitraum und Erkundungstherapie als erster Wahl durchzuführen, sodass sich nur Erwachsene einer sozialen und medizinischen Transition unterziehen könnten, und selbst dann nur in seltenen Ausnahmefällen, in denen dies die einzige Möglichkeit für das Wohlergehen der jeweiligen Person sei, und stets unter Beurteilung eines interdisziplinären Teams, wie es bereits in einigen Ländern der Europäischen Union wie etwa Schweden und Finnland der Fall sei.

Der Petent/die Petentin schlägt dem Europäischen Parlament vor, Artikel 8 und 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention abzuändern und zu diesem Zweck eine Liste jener Länder aufzustellen, die aus Drittstaaten in die EU einreisenden Ehegatten von EU-Bürgern keine direkte Staatsbürgerschaft gewähren.

Der Petent ersucht um Hilfe, weil er nach einem Immobilienkauf 48 000 Euro an eine französische Bank zahlen muss. Der französische Immobilienkaufvertrag wurde mit Schutzklauseln unterzeichnet, und das Geld sollte von einer Bank in Zypern überwiesen werden. Im Zuge der Krise wurde diese Bank in Zypern jedoch geschlossen, und der Vertrag konnte deshalb nicht erfüllt werden. Aufgrund dieser Umstände fordert die französische Seite nun Schadensersatz vom Käufer, weil er nicht in der Lage war, den Kauf abzuschließen. Der Petent macht geltend, dass er keinen Einfluss auf die Schließung der zypriotischen Bank nehmen konnte.

Der Petent fordert die Abschaffung der zweimal jährlich stattfindenden Umstellung von Sommer- und Winterzeit. Studien würden belegen, dass die Umstellung keine Energieeinsparung brächte. Hingegen gebe es einige Nachteile. Die Umstellung bringe gesundheitliche Probleme für Mensch und Tier.

Der Petent beschwert sich über die Lärmbelastung in der Umgebung von Flughäfen in Ungarn und macht geltend, dass die ungarische Regierung ihren Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) nicht nachkommt, da sie keine Grenzwerte für den Lärm in der Nähe von Flughäfen festgelegt hat. Er bringt weiterhin vor, dass die Behörden keine strategischen Lärmkarten oder Aktionspläne ausgearbeitet, in Bezug auf Letztere keine öffentlichen Anhörungen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie organisiert und die Gesundheit der Menschen, die in der Nähe von Flughäfen wohnen, nicht geschützt haben. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass im August 2018 die Flugwege geändert wurden, wodurch die Lärmbelastung in der Umgebung des Flughafens von Budapest weiter gestiegen ist.

Der Petent missbilligt, dass Fluggesellschaften berechtigt seien, Flugtickets bis 14 Tage vor Abflug zu stornieren, ohne den Passagieren eine Entschädigung zahlen zu müssen, wohingegen die Passagiere über kein ähnliches Recht verfügten. Er schlägt vor, Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Verordnung über Ausgleichsleistungen) dahingehend zu ändern, dass Passagiere ihre Flugtickets innerhalb angemessener Fristen stornieren können, ohne den für ihre Tickets gezahlten Gesamtbetrag zu verlieren. Laut dem Petenten begünstigten die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften Fluggesellschaften. Er fordert einen ausgeglicheneren Ansatz.

Die Petentin beanstandet die Bestätigung von gewählten Mitgliedern aus Bulgarien als Vertreter ihres Landes im Europäischen Parlament. Angeblich habe die Zahl der Wahlberechtigten nicht der Bevölkerungszahl der Republik Bulgarien entsprochen. Die Petentin berichtet von Verstößen im Zusammenhang mit den Wahllisten, auf denen verstorbene Personen aufgeführt gewesen seien. Die Petentin sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 10 EUV. Sie unterbreitet angebliche Beweise für eine Diskrepanz zwischen den maschinell ausgezählten und den als gültig erklärten Stimmen. Außerdem legt sie Belege dafür vor, dass die Anzahl der Stimmen in den offiziellen Dokumenten korrigiert wurde. Ferner äußert sie Bedenken angesichts des Umstands, dass nur eine begrenzte Anzahl an Personen das Recht hat, die Entscheidungen der zentralen Wahlkommission anzufechten.

Die Petition wurde vom Petitionsausschuss am 18. Juli 2023 für unzulässig erklärt: Die Angelegenheit betrifft offenbar nicht den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union (Liste 3).

Der Petent fordert ein Verbot der Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Länder mit günstigen Steuerbedingungen, um die Besteuerung im Herkunftsland zu vermeiden. Ihm zufolge unterlägen kleine und mittlere Unternehmen immer höheren Steuerverpflichtungen. Der Petent hält es für inakzeptabel, dass große Unternehmen die Möglichkeit hätten, ihre Gewinne ins Ausland zu schaffen. Er schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, die zur Bekämpfung von Steuerflucht ergriffen werden könnten. Beispiele: zwingend vorgeschriebene Veröffentlichung von Transaktionsgewinnen, Rückverfolgung von versteckten Transaktionen und Abschaffung des Bankgeheimnisses.

Die Petentin fordert die Kommission auf, den Grundstücksverkauf für das Hochhausprojekt Elbtower unter dem Gesichtspunkt der EU-Beihilferegelungen zu untersuchen. Die Petentin führt an, dass aus den amtlichen Unterlagen des Hamburger Senats hervorgehe, dass das städtische Eigentum nicht an den Höchstbietenden verkauft worden sei. Der Verkaufserlös belaufe sich auf 122 Mio. EUR, obwohl andere Bieter wesentlich höhere Angebote gemacht hätten, und zwar 131,93 bzw. 135 Mio. EUR. Die Petentin führt an, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg nicht wie ein Marktteilnehmer verhalten habe, und sie vermutet daher, dass staatliche Beihilfen gewährt worden seien.

Der Petent fordert, eine Untersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob das Fällen von Pinienbäumen in dem Gebiet Gavà in Barcelona, das von der Gemeinde zwecks Schaffung eines Parkhauses in Auftrag gegeben wurde, mit den Bestimmungen der Habitatrichtlinie konform sei. Er verweist außerdem darauf, dass im selben Gebiet Pflanzen vorhanden seien, die durch die Habitatrichtlinie geschützt sind.

Der Petent beklagt im Namen von Piloten, angehenden Piloten und Luftfahrtinteressierten im Allgemeinen mit russischer Staatsangehörigkeit, die in der Europäischen Union wohnhaft seien, dass diese durch die Verordnung (EU) des Rates 2022/334 (Artikel 3d) aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert würden. Er führt an, dass beim Verbot von Flügen und Wartung von Passagierflugzeugen im Eigentum russischer Fluglinien und Privatflugzeugen russischer Oligarchen in der EU nicht zwischen kleinen zweisitzigen Flugzeugen und luxuriösen Privatjets unterschieden werde. Ferner betont er, dass es sich bei der genannten Personengruppe nicht um Oligarchen handele, die den Krieg finanzierten, sondern gewöhnliche Männer und Frauen, die legal in der EU wohnhaft seien. Daher fordert er eine Änderung der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates mit dem Ziel, dass alle Piloten der allgemeinen Luftfahrt (einschließlich angehender Piloten) mit russischer Staatsangehörigkeit, die in der EU wohnhaft seien und keinen persönlichen Sanktionen unterlägen, von den Beschränkungen ausgenommen werden.

In der Petition werden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung angesprochen. Der Petent bezieht sich darin auf die Verträge und den Grundsatz des freien Warenverkehrs, auf die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und auf die Luftverschmutzung in Frankreich während der Lockdowns im Frühjahr 2020 und im November 2020. In der Petition werden die Auswirkungen der Sommerzeit auf photochemische Verschmutzer, einschließlich salpetriger Säure, erklärt. Es wird darin über salpetrige Säuren als eine Quelle von Stickstoffverbindungen, die mit der Atmosphäre reagieren, referiert. In der Petition wird angeführt, die Mitgliedstaaten könnten ebenso wie die Unionsorgane wegen der Aufrechterhaltung einer Maßnahme wie der Sommerzeit, durch die eine photochemische Verschmutzung gefördert werde, für Gesundheitsschäden aufgrund von zu hoher Luftverschmutzung verantwortlich gemacht werden.

Der Petent weist noch einmal darauf hin, dass das Europäisches Parlament den Auftrag erhalten habe, eine einheitliche Zeitreglung ohne Winter- und Sommerzeit umzusetzen. Er fragt, warum diese Umsetzung noch nicht erfolgt sei. Zudem fragt der Petent, in welchem Umfang der Wählerwille respektiert und umgesetzt werde, weil das Vertrauen der Wähler untergraben werde, wenn gewünschte Änderungen nicht vorgenommen würden.

Mit der Petition wird gefordert, die Erneuerung, und Verlängerung der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland zu verhindern. Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass verschiedene Studien die Schädlichkeit von Pflanzenschutzmitteln für Menschen und Tiere, Wasser und Boden sowie für die biologische Vielfalt belegen würden. Insbesondere die Kombination von Glyphosat und toxischen Zusatzstoffen führe zu massiven Schädigungen von Wildkräutern, Insekten und Mikroorganismen im Boden. Folge sei auch ein erheblicher Rückgang von Feldvogelarten in den betroffenen Gebieten. Es müssten die rasche Erstellung eines nationalen Ausstiegsplans für Glyphosat und die Umstellung auf naturschonende Pflanzenschutzmittel erfolgen.

Der Petent ist der Auffassung, dass durch die Bestimmungen der neuen Richtlinie über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Krafträder nicht das Problem derjenigen gelöst werde, die sich gegen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entschieden, da die Versicherungspflicht auch dann gelte, wenn Fahrzeuge in der Garage geparkt seien, also unabhängig von der Nutzung. Dadurch entstünden den Besitzern von zwei oder mehr Fahrzeugen mutmaßlich erhebliche Zusatzkosten. Nach Ansicht des Petenten sei es notwendig, die zivilrechtliche Haftung des Fahrzeugbesitzers von der Versicherungspflicht auszunehmen, wenn eine Schädigung von Dritten oder sonstige Risiken aufgrund der Umstände auszuschließen seien. Schließlich weist er darauf hin, dass die Versicherung gegen Ansprüche von dritten Personen nach dem Geist der Richtlinie angesichts der hohen Anzahl der dadurch verursachten Unfälle auch für Gasflaschen in Haushalten gelten sollten. Dementsprechend fordert der Petent die Unionsorgane auf, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Der Petent verweist auf Artikel 13 des Vertrags von Lissabon, demzufolge Tiere fühlende Wesen seien, und führt an, dass die Quälerei von Tieren, die leidensfähig seien, Schmerz und Freude empfinden sowie lieben und kommunizieren könnten, kaum weniger schlimm sei als Quälerei von Menschen. Er führt aus, dass sich in Italien die Strafe für die Misshandlung von Tieren auf drei bis 18 Monate Gefängnis oder eine Strafzahlung (5 000 EUR bis 30 000 EUR) belaufe, während die Strafen in anderen europäischen Ländern wie etwa Schweden, der Schweiz, Frankreich und Deutschland wesentlich härter seien und die Gefängnisstrafe in den schwersten Fällen nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden könne. Daher fordere er härtere Strafen für Tierquälerei.

Die Petition wurde vom Petitionsausschuss am 10. Oktober 2022 für unzulässig erklärt: unzusammenhängende Argumentation und Unklarheiten bezüglich einer eventuellen Verbindung zum Tätigkeitsbereich der Union (Liste 3).

Der Petent fordert die „Einführung eines einheitlichen pfändungsfreien Betrags für Bankkonten“.

Die Petition wurde vom Petitionsausschuss am 26. Januar 2023 für unzulässig erklärt: unzusammenhängende Argumentation und Unklarheiten bezüglich einer eventuellen Verbindung zum Tätigkeitsbereich der Union (Liste 3).