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Jedes Mitglied kann einen Vorschlag einbringen, in dem die Kommission im Rahmen des Initiativrechts des Parlaments gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgefordert wird, einen Unionsakt (einen neuen Rechtsakt oder die Änderung eines bestehenden Rechtsakts) vorzuschlagen.
Vorschläge für einen Rechtsakt der Union werden in die Amtssprachen übersetzt und auf der Website des Parlaments veröffentlicht