Barrierefreiheit auf der Website Europarl

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Menschen mit sehr verschiedenen Fähigkeiten leichten Zugang zu Informationen und Funktionen im Internet haben.

Als Organisation des öffentlichen Sektors ist das Europäische Parlament bestrebt, allen Menschen mit und ohne Behinderungen und unabhängig davon, welches Gerät oder welche Software sie benutzen und in welchem Umfeld sie arbeiten, gleichberechtigten Zugang zu den Informationen, Diensten und Instrumenten zu verschaffen, die das Europäische Parlament bereitstellt.

Das Parlament ist entschlossen, seine Websites barrierefrei zu gestalten, und arbeitet tatkräftig daran, die Benutzerfreundlichkeit für alle zu verbessern, indem die Zugänglichkeit und Gebrauchstauglichkeit verbessert werden. Ein Teil dieser Tätigkeit besteht darin, dafür zu sorgen, dass das Europäische Parlament die für seine Produkte und Inhalte geltenden Normen befolgt, zu denen auch die Vorschriften zählen, die in der im Dezember 2016 in Kraft getretenen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt der Europäischen Union) aufgeführt sind.

Gemäß der Richtlinie müssen Organisationen des öffentlichen Sektors die Dokument herunterladen europäische Norm EN 301 549 auf ihre Websites und mobilen Anwendungen anwenden. Diese Norm beruht auf der neuesten Fassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 für die Konformitätsstufe AA.

Die Web Content Accessibility Guidelines wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) im Rahmen der Initiative für ein barrierefreies Internet erstellt. Sie richten sich an alle, die Webinhalte anbieten, schreiben, entwickeln und gestalten.

Barrierefreie Inhalte sollten den vier Prinzipien des barrierefreien Internetzugangs entsprechen:

  1. Wahrnehmbar – Inhalte sollten mit mindestens einem der Sinne des Menschen wahrnehmbar sein. Beispielsweise werden Bilder mit einem alternativen Text für Menschen mit einer Sehbehinderung beschrieben.
  2. Bedienbar – Inhalte sollten mit einer Vielzahl von Geräten angesteuert werden können, beispielsweise nur mit der Tastatur für Menschen, die nicht in der Lage sind, eine Maus zu bedienen.
  3. Verständlich – Verwenden Sie eine klare und einfache Sprache sowie berechenbare und kohärente Schnittstellen. Dies hilft Menschen mit kognitiven oder Lesebehinderungen.
  4. Robust – Die Website oder Anwendung sollte plattform-, browser- und geräteübergreifend und auch mit assistiven Technologien gut funktionieren.

Stand der Einhaltung von Vorschriften

Diese Website wird für die Anwendung der Dokument herunterladen europäischen Norm EN 301 549 optimiert und entspricht teilweise der Norm „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.1“ für die Konformitätsstufe AA.

Folgendes sollte möglich sein:

  • problemlose Vergrößerung des Inhalts der Website auf bis zu 300 %
  • Navigation auf einem Großteil der Website nur mithilfe der Tastatur
  • Navigation auf einem Großteil der Website mithilfe assistiver Technologien wie einem Screenreader oder einer Lupe

Trotz der Anstrengungen des Europäischen Parlaments für einen barrierefreien Zugang zu Websites sind bestimmte Inhalte wie Videos, die auf einigen Seiten verwendet werden, möglicherweise noch nicht entsprechend optimiert. Die Barrierefreiheit der Website des Europäischen Parlaments wird kontinuierlich überwacht, und die barrierefreien Funktionen werden ständig verbessert.

Rückmeldungen

Durch Rückmeldungen über Ihre Erfahrungen können Sie dem Europäischen Parlament dabei helfen, die Barrierefreiheit der Website weiter zu verbessern.

Sie können uns einfach mitteilen, ob Sie auf Probleme gestoßen sind, Zugang zu unzugänglichen Informationen benötigen oder bestimmte Funktionen für besonders nützlich halten. Wir melden uns dann so schnell wie möglich!