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Parlamentarische Anfrage - E-006018/2012(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-006018/2012(ASW)

Antwort von Frau Catherine Ashton — Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin im Namen der Kommission
Schriftliche Anfragen : E-006018/12 , E-006020/12

21.8.2012

Das EU INTCEN erstellt nachrichtendienstliche Bewertungen unter Heranziehung aller Informationsquellen. Jährlich werden vom EU INTCEN ungefähr 200 strategische Lagebeurteilungen und 50 Sonderberichte und Briefings ausgearbeitet.

Für welche Empfänger diese Dokumente bestimmt sind richtet sich nach dem Gegenstand oder dem Land, mit dem sich diese Bewertungen des EU INTCEN befassen. Ein Großteil ist für die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin bestimmt, weitere Empfänger sind die Führungsebene des EAD, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten (PSK), dabei wird der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn notwendig“ und eine geeignete Sicherheitsüberprüfung angewandt.

Die Produkte des EU INTCEN werden entweder mit dem Vermerk „Limited“ (Zur eingeschränkten Verwendung) gekennzeichnet oder als Verschlusssache bis zum Geheimhaltungsgrad EU TOP SECRET/TRÈS SECRET UE eingestuft, je nachdem ob und mit welchem Grad die Ausgangsdokumente als vertraulich eingestuft wurden.

Das Hauptprodukt des EU INTCEN — die nachrichtendienstliche Bewertung unter Heranziehung aller verfügbaren Quellen — macht das INTCEN zum nachrichtendienstlichen Drehkreuz des EAD. Das EU INTCEN bietet darüber hinaus auch besondere Präsentationen oder Briefings an.

Von allen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten in den EU‑Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie dem EU INTCEN ihre Erkenntnisse übermitteln. In welchem Umfang sie solche Beiträge leisten, hängt von den Erkenntnissen ab, die den Dienststellen der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und ihrer Bereitschaft, diese mit dem EU INTCEN zu teilen. Auch als EU TOP SECRET/TRÈS SECRET UE eingestufte Verschlusssachen können in den Räumlichkeiten des EU INTCEN sicher übermittelt und ausgewertet werden.

Das EU INTCEN erhält für seine Bewertungen Informationen von allen zuständigen Abteilungen des Rates, der Kommission und des EAD einschließlich der EU-Delegationen.

Das EU INTCEN ist in die Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC) eingebunden, die die zivile nachrichtendienstliche Tätigkeit (EU INTCEN) mit dem Nachrichtenwesen des Militärstabs (EUMS INT DIR) kombiniert. Im Rahmen der SIAC fließen sowohl zivile als auch militärische Erkenntnisse in die nachrichtendienstlichen Bewertungen unter Heranziehung aller Informationsquellen ein.

ABl. C 182 E vom 27/06/2013