LIBE_OJ(2013)09-05_2
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
LIBE-Untersuchungsausschuss zur elektronischen Massenüberwachung von EU-Bürgern
Entwurf des Programms
Donnerstag, 5. September 2013, 15.00 – 18.30 Uhr
Brüssel
Saal: József Antall JAN 4Q1
In seiner Entschließung vom 4. Juli 2013 hat das Europäische Parlament das Mandat des LIBE‑Untersuchungsausschusses festgelegt[1]:
16. beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, diesen Sachverhalt zusammen mit den nationalen Parlamenten und der von der Kommission gebildeten EU‑US‑Sachverständigengruppe eingehend zu untersuchen und bis Jahresende Bericht zu erstatten, wobei
(a) sämtliche relevanten Informationen und Beweismittel aus EU- und US-Quellen erfasst werden (Ermittlung von Fakten);
(b) die behaupteten Spionageaktivitäten der US-Behörden und einiger Mitgliedstaaten untersucht werden (Klärung der Verantwortung);
(c) die Auswirkungen der Überwachungsprogramme auf folgende Bereiche untersucht werden: die Grundrechte der EU-Bürger (insbesondere der Schutz der Privatsphäre und der Informations- und Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf), den aktuellen Datenschutz innerhalb der EU sowie für EU-Bürger außerhalb der EU, unter besonderer Berücksichtigung der Wirksamkeit des EU-Rechts im Zusammenhang mit extraterritorialen Mechanismen, die Sicherheit der EU auf dem Gebiet der Cloud-Technologie, den Mehrwert und die Verhältnismäßigkeit derartiger Programme in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung, die externe Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Bewertung der Gültigkeit von Angemessenheitsbeschlüssen für EU-Übertragungen auf Drittländer, beispielsweise im Rahmen des Safe-Harbour-Abkommens, sonstiger internationaler Abkommen und anderer Rechtsinstrumente für Rechtsbeistand und Zusammenarbeit) (Analyse von Schäden und Risiken);
(d) die am besten geeigneten Abhilfemaßnahmen, sofern sich die Verstöße bestätigen, geprüft werden (administrative und juristische Wiedergutmachung sowie Entschädigungen);
(e) Empfehlungen erarbeitet werden, wie weitere Verletzungen verhindert werden können und ein zuverlässiger und sicherer Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern mit geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Annahme eines umfassenden Datenschutzpakets, erreicht werden kann (politische Empfehlungen und rechtliche Schritte);
(f) ferner Empfehlungen unterbreitet werden, wie die EDV-Sicherheit der Organe, Institutionen und Einrichtungen der EU durch geeignete interne Sicherheitsbestimmungen für Kommunikationssysteme verbessert werden kann, um illegalem Zugriff auf Informationen und personenbezogene Daten vorzubeugen sowie deren Veröffentlichung und deren Verlust zu verhindern;
Bislang scheint es, dass – abgesehen von den Behörden der Vereinigten Staaten und der EU, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen werden – die Medien, durch die dieser Sachverhalt aufgedeckt wurde, und die Teilnehmer der Sachverständigengruppen EU-USA die Akteure sind, die am besten in der Lage sind, dem Ausschuss geeignete Informationen vorzulegen.
Durch ihre Aussagen und Ausführungen vor dem LIBE-Ausschuss wird es dem LIBE-Ausschuss ermöglicht werden, diejenigen Aspekte zu ermitteln, die einer eingehenderen Untersuchung bedürfen und daher in den folgenden Sitzungen geklärt werden müssen.
Aufgrund der offensichtlichen Ähnlichkeiten mit den Ermittlungen zum Echelon-System wurden der damalige Vorsitzende des nichtständigen Ausschusses Carlos Coelho und der damalige Berichterstatter Gerhard Schmidt zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen.
Sitzung I Meinungsaustausch mit Journalisten, die den Fall aufgedeckt und den Sachverhalt offengelegt haben
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15:00 - 15:10 |
Einleitende Bemerkungen von Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR, Vorsitzender des LIBE-Ausschusses
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15:10 - 16:00
16.00 - 17.00 |
Ausführungen von
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Fragen und Antworten
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Sitzung II Nachbereitung des Nichtständigen Ausschusses über das Abhörsystem ECHELON
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17:00 - 17:30
17.30 - 18.00 |
Beiträge von
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Fragen und Antworten
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18.00 - 18.30 |
Abschließende Bemerkungen und weiteres Vorgehen |
ANHANG
PRAKTISCHE HINWEISE ZUM ABLAUF DER DISKUSSION
• Redner, die Hintergrundinformationen zu ihren Redebeiträgen zur Verfügung stellen möchten, können diese im Voraus schriftlich (möglichst auf Englisch oder Französisch) beim Sekretariat einreichen
(E-Mail: libe-secretariat@europarl.europa.eu).
Diese Schriftstücke werden dann während der Sitzung verteilt.
• Die Sitzungsdokumente werden, sobald sie vorliegen, auf die Webseiten des LIBE-Ausschusses in den Abschnitt „Veranstaltungen“ gestellt.
WICHTIGER HINWEIS FÜR PERSONEN, DIE AN
DER SITZUNG TEILNEHMEN MÖCHTEN
Die Sitzung ist öffentlich.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Teilnahme aber nur nach vorheriger Beantragung eines Zutrittsausweises für das Europäische Parlament möglich. Wenn Sie einen solchen Ausweis beantragen möchten, wenden Sie sich bitte vor dem 3. September 2013, 12.00 Uhr, an das Sekretariat (libe-secretariat@europarl.europa.eu).
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: FAMILIENNAME, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweises (Pass, Personalausweis, Führerschein usw.), Ausweisnummer, Adresse und Unternehmen/Einrichtung/Organisation. Ohne diese Angaben kann Ihnen der Sicherheitsdienst keinen Zutrittsausweis ausstellen.
DIE VERANSTALTUNG WIRD LIVE ÜBERTRAGEN UND AUFGEZEICHNET.
Website des LIEBE-Ausschusses:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/LIBE/home.html
Kontakt: libe-secretariat@europarl.europa.eu