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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 2. Juli 2002 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
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  Montfort (NI).(FR) Dieser Bericht ist in einem seltsamen Verfahren entstanden: erstens unter Missachtung des Subsidiaritätsprinzips, denn es handelt sich in der Tat um eine Einmischung der Europäischen Union nicht nur in die Angelegenheiten der Mitgliedstaaten, sondern auch der Kandidatenländer, da diese gezwungen werden sollen, Vorschriften, die ihrer Ethik widersprechen, als Bedingung für ihren Beitritt zur Union zu akzeptieren. Des Weiteren werden sexuelle und reproduktive Rechte in keinem Vertrag, in keinem europäischen Übereinkommen und auch nicht in der Europäischen Grundrechtecharta erwähnt. Im Übrigen ist es sehr seltsam, dass das Recht auf Zeugung in einer Aufzählung von Verfahren besteht, die eben diese Zeugung verhindern.

Zudem ist es unverantwortlich, sehr kleinen Kindern unterschiedslos Sexualerziehung angedeihen zu lassen. Für die erzieherischen Entscheidungen in diesem Bereich sind die Eltern, der Familienkreis zuständig. Weiterhin darf die sexuelle Erziehung nicht auf die Empfängnisverhütung beschränkt oder die Schwangerschaftsunterbrechung als Methode der Familienplanung betrachtet werden. Soll die Schwangerschaftsunterbrechung die einzige Antwort auf die Notlage einer schwangeren Frau sein? Sexuelle Erziehung muss im Gegenteil in dem Erlernen der Freiheit, der Verantwortung, der Achtung des eigenen Köpers und des der Anderen bestehen. Die Achtung der menschlichen Würde und die Achtsamkeit gegenüber Frauen, die sich in Schwierigkeiten befinden, hätten uns zu verantwortungsvolleren Maßnahmen, die das Leben mehr achten, veranlassen müssen. Doch bedauerlicherweise war dies nicht der Fall. Deshalb werde ich gegen diesen Bericht stimmen.

 
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