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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 25. September 2003 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Abstimmungen (Fortsetzung)
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  Turco (NI), schriftlich. – (IT) Im Zusammenhang mit der Forderung des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten an den Ausschuss für Recht und Binnenmarkt, „sich dafür einzusetzen, dass sich das Europäische Parlament an der Beschwerde T-84/03 gegen den Rat beteiligt“, hat der juristische Dienst mit Zustimmung der politischen Führungskräfte des Europäischen Parlaments einen Text zur Abstimmung gestellt, in dem über ein Erratum dazu aufgerufen wird, „die Beteiligung des Europäischen Parlaments an dem Verfahren T-84/03 zu erörtern”.


Die Beschwerde, die ich gegen den Rat eingereicht hatte, bezieht sich auf Probleme der Transparenz, auch unter Bezugnahme auf die Geheimhaltung juristischer Stellungnahmen, und betrifft nicht nur die Rechte der Bürger auf Zugang zu Dokumenten, um die Arbeitsweise der Institutionen demokratisch zu kontrollieren, sondern auch das der EP-Mitglieder. Zum x-ten Male bestand das Kunststück des juristischen Dienstes darin, mit dem Einverständnis der politischen Führungskräfte des Europäischen Parlaments Beschlüsse, die von einem Parlamentsausschuss gefasst wurden und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden sollten, umzustoßen.

Die juristischen Dienste des Europäischen Parlaments sind eine Zunft, denen maximale Handlungsfreiheit zugesichert wird und deren Tätigkeit keinerlei Kontrolle unterliegt. Die Straffreiheit, welche die juristischen Dienste genießen, verletzt die Vorrechte der Organe, des Parlaments, der Parlamentsmitglieder und der Bürger, während die Handlungsweise der politischen Führungsriege des Parlaments typisch ist für eine Gruppe von Genossen , die Schutz sucht.

 
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