Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

 Index 
Ausführliche Sitzungsberichte
PDF 935k
Dienstag, 30. März 2004 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit EG/Zentralamerika und die Andengemeinschaft
 2. Lebensmittel
 3. Schutz von Tieren
 4. Abstimmungen
 5. Gemeinsame Initiative für Frieden, Stabilität und Demokratie in der gesamten Nahost-Region
 6. Lage im Kosovo
 7. Futtermittelhygiene
 8. Mit Lebensmitteln in Berührung kommende Materialien und Gegenstände
 9. Fluorierte Treibhausgase
 10. Europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit
 11. Aarhus-Übereinkommen
 12. Umwelthaftung
 13. Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie
 14. Anlage – Standpunkt der Kommission


  

VORSITZ: GERARD ONESTA
Vizepräsident

(Die Sitzung wird um 9.20 Uhr eröffnet.)(1)

 
  
MPphoto
 
 

  Patakis (GUE/NGL). (EL) Herr Präsident, heute und in den nächsten Tagen werden Dutzende von Landwirten aus Karditsa, Trikala, Larissa und Magnisia in Thessalien und aus anderen Regionen Griechenlands vor Gericht stehen, da sie angeklagt wurden, an Demonstrationen von Landwirten teilgenommen zu haben, die durchgeführt worden sind, um den durch die Agrarpolitik vorgenommenen Rundumschlag gegen sie abzuwehren und um nicht ausgelöscht zu werden, sondern auf ihrem Land und in ihren Dörfern bleiben zu können.

Die letzte Regierung hat auf die berechtigten Forderungen der Landwirte mit Hunderten von Agrarprozessen reagiert, die im ganzen Land stattfanden und die die Landwirte verurteilten, um ihren Kampfgeist zu brechen. Regierungen kommen und gehen, aber die Agrarprozesse werden weiterhin durchgeführt. Die Kriminalisierung der Agrardemonstrationen zielt darauf ab, die Kämpfer aus der armen und der Mittelschicht der Landwirtschaft zu terrorisieren, damit diese ihren Kampf zum Umsturz dieser Politik aufgeben, die den Mittelmeerprodukten und dem Einkommen der Landwirte so viel Schaden zugefügt und zur Landflucht geführt hat. Die neue griechische Regierung, die als Opposition behauptete, sie sei mit diesen Verfolgungen nicht einverstanden, schweigt nun wie ein neuer Pontius Pilatus.

Von dieser Bühne klagen wir das selbst heute noch andauernde Pogrom gegen die Kämpfer der Agrarbewegung an und fordern wir, dass es sofort eingestellt wird. Gewiss wird keine Gerichtsverhandlung und keine Verurteilung ihren Kampfgeist untergraben. Die mittellosen Landwirte werden darum kämpfen, in ihren Dörfern und auf ihrem Land bleiben sowie weiterhin produzieren zu können, denn dabei stehen ihr Leben und das Leben ihrer Familien auf dem Spiel.

 
  

(1) Mittelübertragungen – Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll.

1. Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit EG/Zentralamerika und die Andengemeinschaft
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die folgenden Berichte:

– Bericht (A5-0120/2004) von Raimon Obiols i Germà im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits;

– Bericht (A5-0119/2004) von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern, der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits.

 
  
MPphoto
 
 

  Patten, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich freue mich sehr, dass ich Gelegenheit habe, an dieser Aussprache teilzunehmen, und ein Blick auf die Rednerliste zeigt, dass sich das Warten sicher gelohnt hat. Es ist sehr wichtig, dass wir erneut die Möglichkeit haben, die Beziehungen der Europäischen Union mit Lateinamerika zu diskutieren, und ich freue mich ganz besonders, dass uns die Ansichten von zwei so hervorragenden Kollegen vorliegen, die diese Thematik bestens kennen und sich seit Jahren mit großer Begeisterung und großer Sachkunde für die Festigung unserer Beziehungen zu dieser Region einsetzen.

Die Abkommen, die wir heute diskutieren, stellen einen äußerst bedeutenden Fortschritt in unseren Beziehungen mit Mittelamerika und der Andengemeinschaft dar. Deshalb bin ich für die große Unterstützung seitens des Europäischen Parlaments dankbar.

Wie das Haus weiß, wurde die Verpflichtung zur Aushandlung neuer Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit mit beiden Regionen auf dem Gipfel zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik, der 2002 in Madrid stattgefunden hatte, eingegangen. Die Europäische Union ist ihrer Verpflichtung nachgekommen. Die Verhandlungen wurden nach nur zwei Runden im Oktober 2003 erfolgreich und zügig abgeschlossen, und beide Abkommen wurden am 15. Dezember in Rom unterzeichnet.

Diese neuen Abkommen sind ehrgeizig. Erstens institutionalisieren und festigen sie den politischen Dialog, und zwar den Dialog von San José mit Mittelamerika, der 1984 initiiert worden war, sowie den mit der Andengemeinschaft auf Ministerebene geführten politischen Dialog, der auf die Erklärung von Rom aus dem Jahre 1996 zurückgeht. Zweitens erweitern sie beispielsweise durch Aufnahme einiger neuer Bereiche wie der Migration, der Konfliktverhütung, der verantwortungsvollen Staatsführung und von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung den Anwendungsbereich sowohl des politischen Dialogs als auch der bereits bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den beiden Regionen.

Natürlich reicht es nicht aus, diese Abkommen schnellstmöglich auszuhandeln. Wir müssen auch dafür sorgen, dass sie rasch in Kraft treten, und ich hoffe, dass die Ratifizierung auf beiden Seiten zügig vonstatten gehen wird. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die neu in die Abkommen aufgenommenen Bereiche Probleme betreffen, die beiden Regionen große Sorge bereiten.

Auf dem Madrider Gipfel zwischen der Europäischen Union einerseits und Lateinamerika und der Karibik andererseits war man übereingekommen, dass die Zeit für die Aufnahme von Verhandlungen für Assoziierungsabkommen noch nicht reif ist. Diese Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit gelten als eine Übergangsmaßnahme. Das Ziel dieser Abkommen besteht darin, die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen über Assoziierungsabkommen einschließlich von Freihandelsabkommen zu schaffen. Die Staats- und Regierungschefs definierten die wichtigsten Bedingungen, die auf dem Weg zu einem Assoziierungsabkommen zu erfüllen sind, und zwar sind das insbesondere die Vertiefung der regionalen Integration und der Abschluss der Doha-Runde.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und auf die Bedeutung verweisen, die die kürzlich ausgehandelten Abkommen für unser gemeinsames Ziel der Aufnahme von Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit diesen Regionen haben.

Ein Gipfel liegt zwei Jahre zurück, ein weiterer – der Gipfel in Guadalajara – steht unmittelbar bevor, und wir müssen unsere Beziehungen mit diesen Regionen neu bewerten. Es gibt viele Fragen, die wir uns stellen sollten. Inwieweit sind die Bedingungen, die wir in Madrid formuliert haben, im Lichte der jüngsten Entwicklungen noch gültig? Welche Auswirkungen könnte das Ausbleiben spürbarer Fortschritte in den multilateralen Handelsverhandlungen auf unsere Beziehungen zu diesen Regionen haben? Wie können wir gewährleisten, dass wir nicht versehentlich unser Hauptziel im Bereich des Handels, die Förderung multilateraler Abkommen und den Abschluss der Verhandlungsrunde von Doha, unterminieren? Würden wir andernfalls nicht Gefahr laufen, dass die Aufnahme derartiger Verhandlungen zur bloßen politischen Geste gerät? Denn uns geht es doch um Abkommen, deren Inhalt über das, was auf multilateraler Ebene vereinbart werden kann, hinausgeht. Gibt es eine vertretbare politische Formel, die jedes dieser Ziele abdeckt?

Die regionale Integration ist auch künftig von entscheidender Bedeutung. Sie kann einen Beitrag zur politischen Stabilisierung, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in den einzelnen Teilregionen leisten. Nach Ansicht der Kommission sind weitere Fortschritte bei der Vertiefung der Integration ein Ausdruck für politische und wirtschaftliche Reife. Wie können wir Fortschritte bei der regionalen Integration messen? Meiner Ansicht nach spielen die folgenden drei grundlegenden Elemente für das Messen der Fortschritte eine wesentliche Rolle: ein voll funktionsfähiger institutioneller Rahmen, die Existenz einer Zollunion und der Abbau von Hindernissen für den innerregionalen Handel.

Als nächster gemeinsamer Schritt stünde die Evaluierung der von beiden Regionen erzielten Fortschritte mit Blick auf die Vorbereitung der Aufnahme von Verhandlungen an. Ich möchte betonen, dass es bei diesem Prozess auf Objektivität ankommt und dass wir keine unmöglichen Auflagen erteilen sollten, die bei unseren Partnern lediglich zur Frustration führen könnten.

Die Kommission hat die regionale Integration stets unterstützt. Daran sollte sie unserer Überzeugung nach festhalten. Diese Unterstützung ist durchaus tatkräftiger Natur. So hat die Kommission im Rahmen unseres Regionalprogramms für Zentralamerika 2001 ein Vorhaben zur Unterstützung der mittelamerikanischen Zollunion im Umfang von 8 Millionen Euro sowie 2003 ein zweites Vorhaben zur Unterstützung der für die regionale Integration zuständigen Institutionen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Prozess der regionalen Integration im Umfang von 15 Millionen Euro gebilligt. Ein weiteres Projekt zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Politiken im Wert von 10 Millionen Euro befindet sich zurzeit in Vorbereitung. In der Andengemeinschaft werden derzeit Vorhaben in den Bereichen Statistik, Zollwesen, Wettbewerb und handelsbezogene technische Hilfe mit einem Gesamtwert von 15 Millionen Euro umgesetzt, und es ist vorgesehen, diese Form der Zusammenarbeit bei der bevorstehenden Revision des regionalen Strategiepapiers zu stärken und weitere 4 Millionen Euro für die regionale Integration im Bereich der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Mittelamerika, die Andengemeinschaft und Lateinamerika insgesamt leiden nicht unter mangelndem Interesse unsererseits. Die jetzige Finanzielle Vorausschau von 2000 bis 2006 sieht für Lateinamerika 20 % mehr Mittel vor als die vorhergehende Finanzielle Vorausschau. Der Gemeinschaftshaushalt stellt etwa 0,15 Euro pro Kopf der Bevölkerung in Asien bereit, während für Lateinamerika der dreifache Pro-Kopf-Betrag bereitgestellt wird. Am wichtigsten ist vielleicht, dass wir die gebundenen Mittel jetzt auch wirklich ausgeben. So wurden 2003 die Zahlungen wie auch die Mittelbindungen zu 100 % in Anspruch genommen.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Beziehungen mit Lateinamerika für die Europäische Union eine geostrategische Priorität darstellen. Besonders freut mich, dass ich in den vergangenen Wochen die Möglichkeit hatte, unsere Beziehungen mit Vertretern von Mercosur, mit allen Außenministern der Andengemeinschaft sowie mit Vertretern Lateinamerikas zu erörtern. Ich hoffe sehr, dass der Madrid-Nachfolgegipfel, in dessen Mittelpunkt die regionale und die soziale Integration stehen werden, erfolgreich verlaufen wird. Ferner hoffe ich sehr, dass der Gipfel in Guadalajara zu weiteren Fortschritten in unseren Beziehungen mit den beiden Regionen beitragen wird, mit denen wir erst unlängst angemessene Abkommen ausgehandelt haben.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Obiols i Germà (PSE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, gern habe ich die Worte des Kommissars vernommen. Sie zeigen deutlich ein Interesse und einen Sinn für Prioritäten, und ich möchte ihm sagen, dass die Bewertung dieses Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika wesentlich davon abhängen wird, welche Perspektiven dieser Zeitraum eröffnet, den der Kommissar als Übergangsperiode bezeichnet hat.

Aus unserer Sicht und auf der Grundlage der Entschließung dieses Parlaments vom 15. November 2001 müssen solche Abkommen den Weg für die Vorbereitung von Assoziationsabkommen bereiten, die ein Freihandelsabkommen einschließen, wie es der große Wunsch unserer mittelamerikanischen Partner ist, und die sich nach meinem Dafürhalten im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen und kommerziellen Interessen der Europäischen Union befinden.

Der Prüfstein wird also sein, ob wirklich Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit den mittelamerikanischen Ländern und auch denen der Andengemeinschaft aufgenommen werden, ähnlich, mutatis mutandis, wie im Fall der Abkommen mit Mexiko und Chile und des Abkommens mit dem Mercosur, über welches gerade verhandelt wird, als Auftakt einer allgemeineren strategischen Perspektive, die zu einem interregionalen globalen Abkommen und zur Errichtung einer europäisch-lateinamerikanischen Freihandelszone führen sollte.

Jetzt bietet sich eine Gelegenheit, auf dem im Mai stattfindenden dritten Gipfel Sinn für Voraussicht und Weitblick zu zeigen und diese Perspektive ausdrücklich ins Auge zu fassen.

Es gibt Veränderungen in der Region, einer Region – wie wir alle wissen –, die von gravierenden strukturellen und konjunkturellen Schwierigkeiten heimgesucht wird. Doch es sind ohne Zweifel ermutigende Anzeichen festzustellen; es gibt einen gemeinsamen Willen der Präsidenten der Region, im Bereich der wirtschaftlichen Integration pragmatisch vorzugehen; es gibt eine aus meiner Sicht sehr hoffnungsvolle neue Etappe der Zentralamerikanischen Bank für Wirtschaftliche Integration; es gibt Pläne für die Reform der Institutionen der Integration, insbesondere ziemlich gründliche Reformen des Zentralamerikanischen Parlaments, und hier muss die Europäischen Union mit ihrer Präsenz deutlich machen, dass wir in Konfliktsituationen nicht nur Diplomatie betreiben, sondern dass wir mit demselben Engagement und demselben Sinn für Prioritäten, mit denen wir energisch bei den Friedensprozessen in der Region geholfen haben, jetzt entschlossen und beharrlich für die Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation in einer von den Problemen der Vergangenheit und Gegenwart so stark zerrütteten Region weiterarbeiten werden.

Ich würde mir wünschen, Herr Kommissar, dass auf dem Gipfel von Guadalajara im Mai ganz klar eine Etappe eingeleitet wird, in der die Realisierung dieses Abkommens mit größtmöglichem Willen erfolgt, wozu auch die Beibehaltung der Handelserleichterungen für die Länder dieser Region im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems und der speziellen Drogenregelung gehört, und dass vor allem die konkrete Verpflichtung zur Aushandlung eines wirklichen Assoziationsabkommens eingegangen wird.

Da wir gerade über den Gipfel von Guadalajara sprechen, möchte ich, insbesondere an Herrn Patten gerichtet, ein Thema erwähnen, das nicht mit Zentralamerika im engeren Sinne zu tun hat, das aber eine Erfolgsstory des Gipfels auf einem konkreten Gebiet werden könnte: Es gibt mehrere ungelöste Probleme in der gegenwärtigen Weltlage, und eines davon heißt Haiti. Die Verpflichtung zu einer längerfristigen, intensiven Hilfe der Europäischen Union in Abstimmung mit den lateinamerikanischen Partnern und in voller Übereinstimmung mit der Caricom, der OAS und den Vereinten Nationen könnte – glaube ich – eine Erfolgsstory für den Gipfel von Guadalajara werden, die sich konsolidieren wird, wenn dann auf die guten Absichten entschlossene und nachhaltige Aktionen folgen.

 
  
MPphoto
 
 

  Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Kommissar Patten dafür danken, dass er trotz der Probleme mit seinem Zeitplan an dieser Aussprache teilnimmt.

Um jeden Zweifel zu zerstreuen, möchte ich auch die Kommission zu ihren Bemühungen zur Vorlage der Leitlinien für den Abschluss dieser Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit beglückwünschen – und ich bin sicher, dass sich Herr Patten an die Treffen erinnern wird, die wir, auch mit Herrn Lamy, vor dem Gipfel von Madrid hatten. Ich möchte der Kommission ebenfalls zu ihrem Engagement, ihrer Effektivität und der Schnelligkeit bei der Aushandlung dieser Abkommen gratulieren, die, wie Herr Obiols i Germà soeben sagte, für das Parlament den Auftakt für Assoziationsabkommen bilden.

Mit der Diskussion im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik und der einmütigen Abstimmung über diese beiden Abkommen – was nicht sehr oft vorkommt – wird mit der heutigen Debatte im Plenum und der nachfolgenden Abstimmung eine Etappe abgeschlossen und eine neue eingeleitet, die meiner Ansicht vom bevorstehenden Gipfel von Guadalajara geprägt sein wird.

Wie Herr Patten besser als jeder andere weiß, leben wir in einer komplizierten Welt, in der die Europäische Union interne Aufgaben, wie die Geburt der Verfassung oder die Erweiterung, und auch eine externe Verantwortung hat: das neue Verhältnis zu Russland, unsere anhaltenden Probleme auf dem Balkan, die Verpflichtungen in Mittelasien, Iran, Irak und Afghanistan, das Nahost-Problem, die Neugestaltung der Beziehungen zu den USA. Mit einem Wort, die Welt ist groß, und Lateinamerika ist nur ein Teil davon, doch es ist meiner Meinung nach eine große Genugtuung, wie der Kommissar festzustellen, dass Lateinamerika weiterhin Priorität für die Europäische Union besitzt, unter anderem, weil wir gemeinsame Werte und eine gemeinsame Geschichte haben.

Am 19. März dieses Jahres fand eine Tagung einer vielköpfigen Delegation von Mitgliedern dieses Parlaments mit Vertretern des lateinamerikanischen Parlaments und seinem Präsidenten, mit Vertretern des Andenparlaments und seinem Präsidenten, mit Vertretern des zentralamerikanischen Parlaments und seinem Präsidenten und mit Vertretern der Gemeinsamen Parlamentarischen Kommission des Mercosur ebenfalls mit ihrem Präsidenten statt. Das heißt, ein Treffen von Parlamentariern, die mehr als eine Milliarde von Bürgerinnen und Bürgern aus Europa und Lateinamerika vertreten.

Bei diesem Treffen wurden Schlussfolgerungen gezogen, wie der Weg zu dieser auf den beiden vorangegangenen Gipfeln festgelegten biregionalen strategischen Partnerschaft abzustecken ist. Wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die daran teilnahmen – Herr Obiols und weitere hier anwesende Mitglieder dieses Hauses waren dort –, kamen zu dem Schluss, dass kein umfangreicher Katalog von Erklärungen und Äußerungen notwendig ist, sondern dass wir für das Zustandekommen dieser biregionalen strategischen Partnerschaft einfach eine Reihe konkreter Vorschläge in Form eines Dekalogs brauchen.

Dieser Dekalog konzentriert sich grundsätzlich auf drei Bereiche: auf den Bereich des politischen Dialogs und des politischen Willens, denn – seien wir ehrlich – es war der politische Wille, der diese Beziehungen in den letzten Jahren in Bewegung gebracht hat, und wir schlagen deshalb die Einrichtung einer parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika vor, die etwa so angelegt ist wie die Versammlung, die sich im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Beziehungen herausgebildet hat. Wir schlagen eine Erneuerung und Aktualisierung des politischen Dialogs auf Ministerebene vor, eine Abstimmung zwischen den europäischen und lateinamerikanischen Positionen in den internationalen Foren und im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen sowie die Unterzeichnung einer Charta Europa-Lateinamerika für Frieden und Sicherheit, um ein Forum zu schaffen, in dem wir die Fragen in Bezug auf Sicherheit und Verteidigung, die heute noch kein spezifisches Forum haben, ernsthaft diskutieren können. Vor allem schlagen wir eine Erneuerung der biregionalen politischen Agenda vor, um die Diskussion von Themen im Zusammenhang mit dem Terrorismus, mit der Reform des Systems der Vereinten Nationen, der Bedrohung der Regierbarkeit, der Revision des Kampfes gegen die Armut und viele andere Initiativen in Angriff nehmen zu können.

Doch, Herr Kommissar, so sehr der politische Dialog auch gedeihen mag, er wird schließlich doch enden und zu nichts führen, wenn wir den Worten keine Taten folgen lassen. Es liegt auf der Hand, dass ein Bereich, in dem wir von Worten zu Taten übergehen müssen, eindeutig die Handelsbeziehungen sind. Deshalb schlagen wir vor, dass auf dem Gipfel von Guadalajara konkrete Termine für die Assoziation mit den mittelamerikanischen und Andenländern genannt werden, ohne ihnen diskriminierende Bedingungen aufzuerlegen, die anderen Ländern oder Ländergruppen auch nicht gestellt wurden. Hier gibt es Gründe für eine Debatte – Sie haben von der Integration gesprochen – darüber, ob die Integration eine Vorbedingung sein muss oder ob sie eine Folge der Assoziation wäre. Dieses Parlament ist der Ansicht, dass in der Tat Fortschritte auf dem Weg der Integration notwendig sind, aber die Integration kann durchaus die Folge der Assoziationsabkommen sein.

Wir sind auch der Meinung und teilen den Wunsch, dass die Verhandlungen über ein ausgewogenes Abkommen mit dem Mercosur bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden können, und dieses Parlament vertritt ebenfalls die Auffassung, dass wir unter Achtung der regionalen und bilateralen Abkommen, die schon verhandelt wurden oder zu denen die Verhandlungen gerade laufen, eine Art gewissermaßen europäisch inspirierter Amerikanischen Freihandelszone (ALCA) unterstützen sollten, in der wir den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika eine institutionelle Dimension und eine umfassende geografische Abdeckung verleihen.

Wir stehen auch auf dem Standpunkt, Herr Kommissar, dass wir eine Politik der Zusammenarbeit brauchen, die irgendwie an dieses neue Konzept, diese neue Idee der Assoziation angepasst werden kann. Diesbezüglich – und Sie kennen die Auffassung des Parlaments in dieser Hinsicht – war das Parlament für einen differenzierten Rechtsrahmen eingetreten, und wir glauben auch, dass wir ein ganzes Spektrum von Politiken in den Bereichen Bildung, Kultur, Berufsausbildung und wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit fördern müssen. Sie wissen, Herr Kommissar, dass das Parlament die Schaffung eines biregionalen Solidaritätsfonds vorgeschlagen hat, eine Initiative, bei der wir keine zusätzlichen bürokratischen Strukturen errichten wollen. Wir glauben, dass sie flexibel interpretiert und in die Initiativen der Kommission eingeordnet werden muss, aber wir glauben auch, dass diese Initiative sich die finanziellen Möglichkeiten zunutze machen muss, die von der Europäischen Investitionsbank und der Interamerikanischen Entwicklungsbank geboten werden.

Abschließend möchte ich sagen, Herr Kommissar, dass die Vorschläge der Parlamente sehr ambitiös sind, wie Sie sehen. Wir hoffen, dass diese Ambition von den Mitgliedstaaten und der Kommission in der in Vorbereitung befindlichen Mitteilung geteilt wird, so dass eine klare, ausgewogene Botschaft in Bezug auf die neue Verpflichtung Europas gegenüber Lateinamerika möglich ist. Lassen Sie mich auch bemerken, dass, damit diese Botschaft effektiv ist und einen Multiplikatoreffekt hat, baldmöglichst – und ich unterbreite diesen Vorschlag im Namen meiner Fraktion – diese strategische Allianz und diese harmonische Partnerschaft zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wiederhergestellt und gefestigt werden muss, die zu so vielen Fortschritten zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika geführt hat.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Miranda de Lage (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenpolitik, Forschung und Energie. – (ES) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar für seine an uns gerichteten Worte danken, die interessantere Perspektiven für die Zukunft der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika eröffnen. Gerade deshalb wäre es vielleicht interessant, einen historischen Abriss dieser Beziehungen in den letzten Jahren zu geben.

Nachdem sie in der Agenda der 70er Jahre praktisch fehlten, wurden sie im darauf folgenden Jahrzehnt, in zeitlicher Übereinstimmung mit dem Verschwinden der Diktaturen und der Ausbreitung der Demokratie, aufgewertet. So wurden die Abkommen der ersten Generation geboren und die wirtschaftlichen Beiträge verstärkt, durch die die Zusammenarbeit eine Verbesserung erfuhr. In der folgenden Dekade – den 90er Jahren – entstanden die Abkommen der dritten Generation mit der Einbeziehung der Abhängigkeitsklausel und der Unterstützung und Förderung der Friedensprozesse.

Diese Politiken mit einem stärkeren Engagement verliehen der Europäischen Union eine große Sichtbarkeit, und das Jahrhundert endete mit den Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit Mexiko, das einen Meilenstein in der Politik der Europäischen Union darstellte.

All dies führte zu der Erwartung, dass wir diesen Weg fortsetzen würden. In der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts hat sich die Assoziation jedoch nur auf Chile ausgedehnt. Das Streben nach einer neuen Strategie scheint erlahmt zu sein, und das fällt seltsamerweise mit der Erweiterung der Union zusammen.

In der Zwischenzeit weiteten die USA die bilateralen Verhandlungen zur Konsolidierung ihrer Position in der Region aus und setzten sie fort – was im Übrigen keine Neuheit ist – und zwar mit denselben Ländern, von denen die Europäische Union die Unterzeichnung eines hypothetischen Assoziationsabkommens als Vorbedingung für die regionale Integration verlangt. Zwei ganz unterschiedliche Herangehensweisen.

In wenigen Monaten werden sich in Mexiko die Staats- und Regierungschefs des Subkontinents und der Europäischen Union treffen. Dieser Gipfel wird nach den Worten des Kommissars eine große Gelegenheit bieten. Die Idee zu diesem Treffen ist großartig, vorausgesetzt, es bringt mehr als nur eine Liste guter Absichten hervor. Vielleicht kann uns der Kommissar mehr Einzelheiten mitteilen, damit wir eine bessere Vorstellung von der Agenda haben.

Wie hier schon gesagt wurde, war die Stadt Puebla unlängst Treffpunkt von europäischen Parlamentariern und Parlamentariern der lateinamerikanischen politischen Integration. Aus der Debatte ging eine Reihe von Vereinbarungen und Zielsetzungen hervor, die im Schlussdokument erfasst sind und die zusammenfassend in einer stärkeren biregionalen Zusammenarbeit, einer größeren Integration, einer Vertiefung des parlamentarischen Dialogs und einer Agenda für Assoziation bestehen.

Die Abkommen, die wir heute analysieren, sind ohne Zweifel anspruchsvoller als die 1993 unterzeichneten. Vertrauen wir darauf, dass sie in wirklich angemessenen Fristen in Kraft treten. Persönlich würde ich gern optimistisch sein und hoffen, dass diese Abkommen ein wertvolles Instrument darstellen, um bei der Assoziation voranzukommen. Tatsache ist, dass der gegenwärtige Warenaustausch sehr bescheiden ist – das geht aus dem Text des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Industrie hervor –, selbst unter Berücksichtigung der Erleichterungen des allgemeinen Präferenzsystems, und zudem unterliegen diese Exporte, die nicht ausreichend diversifiziert sind, stets den sinkenden Weltmarktpreisen.

Doch eine Assoziation ist etwas mehr als ein Handelsabkommen, als die Implementierung einer Wirtschaftspolitik oder eines Projekts der Entwicklungszusammenarbeit: In einer Zeit wie der heutigen, in einer Epoche wie der, in der wir leben, in der nichts gegen die Globalisierung immun ist – nicht einmal der Terrorismus –, müssen die Assoziationsabkommen auch als Instrumente für die gemeinsame Sicherheit betrachtet werden.

Wir sprechen von Ländern mit Schwierigkeiten, mit einer so hohen Armut, dass diese zu einer Bedrohung des inneren Friedens führen kann, die aber gleichzeitig ein außerordentliches Potenzial besitzen, die uns kulturell nahe stehen und die in uns ein Musterbeispiel der Möglichkeiten sehen.

Da die Texte der Abkommen nicht verändert werden können, sollte diese Debatte – das möchte ich abschließend sagen Herr Präsident – zumindest dazu beitragen, dass der Standpunkt des Parlaments Berücksichtigung findet, wenn schließlich beschlossen wird, einen engagierteren Schritt zu tun und, so wie es bei den Ländern des südlichen Mittelmeerraums geschehen ist, die Assoziation mit den Andenländern, den mittelamerikanischen Ländern und – nicht zu vergessen – mit den Ländern des Mercosur voranzubringen.

 
  
MPphoto
 
 

  Van den Berg (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit. (NL) Herr Präsident! Die beiden Vorschläge der Kommission betreffen eher Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit als ein Assoziationsabkommen. Deshalb bedauern wir, dass diese Vorschläge einer integralen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstrategie, die diese Region selbstverständlich verdient, keinen Raum widmen.

Zunächst kann ein partnerschaftlich gestaltetes Abkommen über die Zusammenarbeit mit den Andenländern dazu beitragen, die explosive politische und soziale Situation in der Region entspannend zu beeinflussen. Als typisches Beispiel möchte ich Kolumbien anführen. Dort wurden in den letzten 15 Jahren mehr als zwei Millionen Menschen aus ihren Häusern vertrieben und enorme humanitäre Bedürfnisse geschaffen. Es ist erforderlich, mit größeren Anstrengungen für die Überwindung der bewaffneten Konflikte mit politischen Mitteln und die Herstellung eines Friedens mit sozialer Gerechtigkeit zu arbeiten. Die soziale Situation in den Andenstaaten verdient mehr Beachtung. Ein Großteil der Bevölkerung lebt nach wie vor in bitterer Armut. Zwei Extreme: in Kolumbien, dem so genannten reichsten Land, muss ein Viertel der Bevölkerung mit weniger als 2 US-Dollar täglich auskommen. In Ecuador, dem ärmsten Land in der Region, liegt dieser Prozentsatz sogar bei mehr als 50 %. In den Ländern Mittelamerikas muss durchschnittlich ein Drittel der Bevölkerung mit weniger als 2 US-Dollar täglich auskommen. Vor nur vier Jahren entfiel in Nikaragua auf 10 % der ärmsten Nikaraguaner weniger als 1 % des Gesamtverbrauchs, während auf die 10 % der reichsten Bewohner des Landes mehr als die Hälfte des Gesamtverbrauchs entfiel. Unterernährung stellt in diesen Ländern schon seit Jahren ein gravierendes Problem dar, in Guatemala hat sich die Situation sogar verschlechtert.

In dem politischen Dialog wendet sich die Kommission weiterhin an die Regierungen und ihre Beamtenschaft. Das ist notwendig, doch ist es ungemein wichtig, die Parlamente und die Bürgergesellschaft in der Region in den Dialog einzubeziehen. Damit ist den Menschenrechten, der Demokratie und der Transparenz eher gedient, als dann, wenn wir uns lediglich auf die diplomatischen Kanäle konzentrieren. Folglich sollte die EU den politischen Dialog nicht nur um mehrere Gesprächspartner ausweiten, sondern ihn als Priorität auch durch die Integration der sozialen und wirtschaftlichen Strategie ergänzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Fernández Martín (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Patten hat diese Abkommen mit zwei Worten definiert: „Strategie“ und „Übergang“. Ich muss ihm für seine Offenheit danken, denn in gewisser Art widersprechen sich die beiden Konzepte.

Die Debatte über die Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika und der Andengemeinschaft ist ein gutes Beispiel für die gegenwärtige Situation unserer Beziehungen mit diesen Ländern, von der ich, neben den von Ihnen verwendeten Worten, sagen würde, dass sie derzeit unbefriedigend ist. Dies ist ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, doch wir kommen in unseren Handelsbeziehungen nicht voran. In Wirklichkeit haben unsere Beziehungen mit diesen Regionen der Welt in den letzten Jahren nicht die Fortschritte erfahren, die sich das Europäische Parlament gewünscht hätte.

Die Krise der Andenländer insgesamt und jedes einzelnen von ihnen hat die Intensivierung dieser Beziehungen nicht leichter gemacht. Kolumbien, Venezuela, Ecuador, Peru und Bolivien durchleben sehr schwierige Zeiten, die die Prozesse ihrer eigenen subregionalen Integration verhindert haben, was einer Weiterentwicklung unserer Beziehungen mit ihnen nicht förderlich war.

Gleiches gilt für Mittelamerika, wo breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere Jugendliche, die in wachsendem Maße ausgegrenzt werden und aufgrund ihrer sozialen Ausgrenzung zunehmend in die Kriminalität abgleiten, zu einem brennenden Problem für diese kleinen zentralamerikanischen Staaten werden.

Ich hoffe, dass sich das kurz vor der Unterzeichnung stehende Abkommen mit dem Mercosur, wenn sich die Dinge wie geplant entwickeln, in die bereits bestehenden Abkommen mit Chile und Mexiko einreiht und dass diese beiden Regionen von anspruchsvolleren Abkommen profitieren können, deren Früchte nicht von der jetzigen Kommission und diesem Parlament, sondern von unseren Nachfolgern geerntet werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, diese Abkommen können keinerlei Einwand seitens dieses Parlaments hervorrufen, weil diese beiden Vorschläge einfach jeglichen Inhalts entbehren.

Es sind zwei Abkommen, die ich wie den Himmel definieren könnte: eine Menge Gutes, ohne etwas Schlechtes dabei. Wir sind alle für Zusammenarbeit, für Austausch, für die Entwicklung der Demokratie usw., aber in diesen Abkommen steht nichts Konkretes. Sie enthalten keine finanzielle, keine kommerzielle, keine institutionelle Verpflichtung.

Dies geschieht überdies zu einem Zeitpunkt, da Lateinamerika ungeachtet seiner Schwierigkeiten eine Periode der Stabilität durchlebt, das heißt, die Periode ist nicht völlig stabil, doch trotz der Armut – auf die mein Kollege van den Berg einging – ist Lateinamerika heute im Allgemeinen ein friedvoller und ruhiger Subkontinent. Es gibt keine internationalen Konflikte, es gibt einige interne Konflikte, aber auf sehr niedrigem Niveau, verglichen mit denen in den 80er Jahren, und ich habe den Eindruck, dass dies der Zeitpunkt ist, um den guten Leuten in Lateinamerika in ihrer Entwicklung wirksam zu helfen.

Doch dafür braucht man in erster Linie eine spezifische Politik in Bezug auf diese Region. Ich weiß nicht, ob diese Politik grundsätzlich eine Politik des Freihandels oder eines zunehmenden Warenaustauschs mit ihnen sein muss, aber sie muss den Ländern zumindest zu einer differenzierten Einheit verhelfen. Denn im Moment ist es für Lateinamerika charakteristisch, dass sich diese Region sehr stark von den übrigen Regionen der Welt unterscheidet. In dieser Hinsicht halte ich die Weigerung der Kommission, eine spezifische Finanzregelung für Lateinamerika zu beschließen, für einen gewaltigen Fehler.

Meiner Ansicht nach ist es von jetzt an wichtig, nicht nur Rezepte oder Empfehlungen zu geben, sondern diesen lateinamerikanischen Ländern zuzuhören und gemeinsam tätig zu werden, um ihnen zu helfen, sich selbst zu entwickeln, und vielleicht, wenn dieser Kontinent vorankommt, können wir in Lateinamerika das notwendige Gegengewicht finden, an dem es uns im Moment in anderen Teilen der Welt mangelt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident! Diese Berichte verdienen Lob, weil sie die Haltung des Europäischen Parlaments zu dem wichtigen Thema Zusammenarbeit und Solidarität bekräftigen, gleichzeitig jedoch belegen, nichts weiter als Antworten auf eine Konsultation zu sein und ohne den Status einer „Stellungnahme“ des Parlaments auskommen zu müssen. Trotz dieser Einschränkung spiegeln sie sehr deutlich die Ansicht des Parlaments wider, dass die Abkommen über „politischen Dialog und Zusammenarbeit“ hinausgehen und echte Assoziationsabkommen werden müssen. Um es noch einmal zu sagen: gegen diese beiden Berichte gab es nur drei Gegenstimmen, und dabei waren es die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, die die Einstimmigkeit verhinderten. Da ja bekannt ist, dass das Parlament unzufrieden damit ist, dass lediglich die notwendigen politischen Voraussetzungen geschaffen werden und ein Modell oktroyiert wird, und es überdies bedauerlich ist, dass mit den Vorschlägen der Kommission nichts weiter getan wird, als den Weg für künftige Verhandlungen freizumachen, nutzt das Parlament diese Berichte um anzuregen, dass die Abkommen, zu denen es konsultiert wurde, als Übergangs- und Vorbereitungsphase angesehen werden sollten.

Aus unserer Sicht geht es hier um das Konzept der Zusammenarbeit, und deshalb würden wir gern weitergehen, wie ja in den Stellungnahmen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit empfohlen wurde. Es ist wirklich bedauerlich, dass diese Abkommen auf die Einrichtung eines politisches Rahmens abstellen, durch den alles von Freihandelsabkommen abhängig wird, und dass man sie nicht als Teil einer integrierten Strategie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zur Armutsbekämpfung versteht.

Durch diese Abkommen – um eine Formulierung zu gebrauchen, die Kommissar Lamy auf der 7. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bevorzugt hat – könnte man verhindern, dass Klauseln, die von der WTO-Tagung in Cancún ausgeschlossen waren, durch die Hintertür wieder hereinkämen. Die AKP-Länder versuchen, dies in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu verhindern, und versuchen darüber hinaus u. a. zu vermeiden, dass ihnen in Bereichen, in denen sie um eigene Lösungen bemüht sind, die für ihre nationalen Gegebenheiten, speziellen Eigenheiten und Abläufe am besten passen, Liberalisierung in unterschiedlicher Form aufgezwungen wird. Wir sprechen hier vor allem von öffentlichen Dienstleistungen, den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung und Wasserversorgung, und besonders Letzterem, weil er in vielen dieser Länder eine so maßgebende Rolle spielt. Wichtig ist der Hinweis darauf, dass – wie diese Abkommen zeigen – bei aller Unterschiedlichkeit der Herangehensweisen immer eines erreicht werden soll, nämlich einem Markt, der frei ist, aber nicht fair, ein Wirtschaftsmodell einer einzigen Gesellschaft überzustülpen. Im Moment beinhaltet die genannte Zusammenarbeit keine Wirtschafts- und Sozialstrategien zur Armutsbekämpfung, und alles ist abhängig von einer markt- und gewinnorientierten Ideologie, wodurch die ohnehin erschreckenden sozialen Ungleichheiten noch vertieft werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Howitt (PSE). (EN) Herr Präsident, wir sollten uns im Zusammenhang mit der Förderung des politischen Dialogs mit der Andengemeinschaft ins Gedächtnis zurückrufen, dass vor gerade einem Monat der kolumbianische Präsident Uribe hier in diesem Saal seine so genannte demokratische Sicherheitspolitik anpries. Angesichts der gewalttätigen Einschüchterungsmaßnahmen, die bei den Wahlen im vergangenen Oktober dazu führten, dass Kandidaten in 100 Städten ihre Kandidatur zurückzogen, kann diese Politik wohl kaum als demokratisch bezeichnet werden und nicht für die dringend benötigte Sicherheit sorgen, die das kolumbianische Volk verdient. Uribes Politik der willkürlichen Massenverhaftungen hat dazu geführt, dass sich die Zahl der Inhaftierten im letzten Jahr sprunghaft um mehr als 10 000 Personen erhöhte. In den ländlichen Gebieten wimmelt es von Militärangehörigen, und es gibt einen zynischen Befehl, demzufolge Menschen in Gruppen von bis zu vier Personen zu töten sind, um die Zahl der erfassten Massaker zu verringern, ohne dass die Zahl der Ermordeten wirklich sinkt. Angaben der Kommission Kolumbianischer Juristen zufolge, die von der Universität von Bogota bestätigt werden, ist die Zahl der Toten in keiner Weise gesunken.

Natürlich verurteilen wir auch die mörderischen und brutalen Aktionen der Guerillas, aber zwei Drittel der Menschenrechtsverletzungen werden vom kolumbianischen Militär oder seinen paramilitärischen Verbündeten verübt, die Uribe jetzt auf zynische Art und Weise zu legalisieren versucht.

Deshalb sollten wir den politischen Dialog nutzen, um die Ablehnung der militärischen Lösung in Form des Plans Colombia durch Europa zu bekräftigen, die Menschenrechtsverletzungen auf allen Seiten der kolumbianischen Tragödie zu verurteilen, darauf zu bestehen, dass Kolumbien den 2003 in der Londoner Erklärung eingegangenen Verpflichtungen ausnahmslos nachkommt, und um Basisprojekte wie die EU-finanzierten Friedenslabors zu unterstützen, die wirklich den Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden für Kolumbien weisen.

 
  
  

VORSITZ: JAMES PROVAN
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Gillig (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte mich den Glückwünschen und dem Dank anschließen, die in diesem Plenum zum Ausdruck gebracht worden sind. Gestatten Sie mir jedoch auch, im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen, um die es heute geht, auf einen generellen Wunsch zu verweisen, der im Europäischen Parlament geäußert wurde, nämlich zu stärker akzentuierten, aussagekräftigeren und gewichtigeren Abkommen zwischen den verschiedenen beteiligten Seiten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft bzw. der Länder Mittelamerikas zu kommen.

Inhaltlich stehen in diesen Abkommen die Institutionalisierung des politischen Dialogs und die Verbesserung der Regierungsführung an vorderster und zentraler Stelle. Kann jedoch die Regierungsführung losgelöst von der Frage der integrierten Entwicklungsstrategie behandelt werden, mit der beispielsweise auch das Ziel der Armutsbekämpfung verfolgt wird? Kann von verbesserter Regierungsführung die Rede sein, wenn dabei die Frage der wirtschaftlichen und sozialen Integration keine Erwähnung findet? Diese Punkte fehlen meines Erachtens in unserem Konzept.

Es geht um drei Punkte, die unbedingt aufgegriffen werden müssen: Der erste betrifft die Frage, welche Rolle der Dialog zwischen den verschiedenen Parlamentsabgeordneten und mit den nationalen Parlamenten spielen soll. Wie auch in unserem Bericht über unser Treffen in Puebla zu Beginn dieses Monats erwähnt wurde, verweisen derzeit die Abgeordneten der verschiedenen Länder, die dort vertreten waren, auf ihre schwache Position und ihre Ausgrenzung in ihrem jeweiligen politischen System. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sie den ihnen gebührenden Platz wieder einnehmen können – und dies wurde auch unserem abschließenden Memorandum zum Ausdruck gebracht –, und dass den verschiedenen Akteuren, die Zivilgesellschaft vertretenden Akteuren – Gewerkschaften, Unternehmen bzw. der organisierten Zivilgesellschaft – ebenfalls ein entsprechender Platz eingeräumt wird.

Der zweite Punkt betrifft die Frage der regionalen Integration, die von zentraler Bedeutung ist. Denn kann man sich mit Freihandelsabkommen zufrieden geben und die sozialen Aspekte, insbesondere die Fragen der Grundrechte, ignorieren, mit anderen Worten, ohne von der konkreten Lage und dem Wohlergehen der Bevölkerung zu sprechen?

Zwar haben wir es mit Ländern zu tun, in denen extreme Armut herrscht, das ist uns allen klar. Dennoch müssten wir den politischen Mut aufbringen, richtig einzuordnen, worum es geht, wenn wir von Armut sprechen. Die Bevölkerung lebt in extremer Armut, aber was wir zur Sprache bringen und worin wir unsere Kollegen Abgeordneten in ihrem Handeln unterstützen müssen, ist die Frage der ungerechten Verteilung der Reichtümer…

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 

2. Lebensmittel
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die:

- Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0131/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (Berichterstatter: Horst Schnellhardt);

- Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0129/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Berichterstatter: Horst Schnellhardt);

- Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0130/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates (Berichterstatter: Horst Schnellhardt);

- Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0138/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Berichterstatter: Horst Schnellhardt).

 
  
MPphoto
 
 

  Schnellhardt (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Kommission! Lassen sie mich beginnen mit einem inneren Bedürfnis, mich bei den Vertretern der Kommission und des Rates für die hervorragende Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren zu bedanken. Ich hatte ja die Gelegenheit, mit der italienischen Präsidentschaft und der irischen Präsidentschaft diese Dossiers zu erarbeiten. Ich bedanke mich. Es war eine hervorragende und kameradschaftliche Zusammenarbeit.

Worum geht es? Die vorliegenden vier Verordnungen sind ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union. Die Rechtsakte wurden mit dem Ziel erarbeitet, 17 Richtlinien zu ersetzen, das Recht kohärenter zu machen, wissenschaftlich fundierter und risikobasierter zu gestalten. Werden die von Kommission, Rat und Parlament erarbeiteten Texte den obigen Forderungen gerecht? Ich glaube, ja. Ich glaube, wir haben eine hervorragende Gesetzesgrundlage geschaffen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt gliedern:

Erstens: mehr Rechtssicherheit. Die Vorschläge bauen auf durch Maßnahmen für mehr Lebensmittelsicherheit erweiterten bewährten Praktiken auf, sind aber, und das ist das Entscheidende, ein neues legislatives Konzept. Mit der Wahl des Rechtsaktes der Verordnung, die in der Union textgleich gilt, wurde ein entscheidender Schritt für mehr Kohärenz und weniger Bürokratie getan. Es ist sehr zu begrüßen, dass Kommission, Rat und Parlament sich auf eine Ausweitung des verfügenden Teils in allen Forderungen geeinigt haben. Die beteiligten Unternehmen können damit von einer höheren Rechtssicherheit ausgehen. In einer Zeit ständig wechselnder Anforderungen ist das von immenser Bedeutung.

Ausgehend von einem Ansatz der stabilen Rechtssicherheit sind auch die Bemühungen des Parlaments einzuordnen, die Möglichkeiten der Änderung der Anhänge im Rahmen des Komitologieverfahrens einzuschränken. Wir haben eine einigermaßen akzeptable Regelung gefunden. Aber ich kann auch hier versichern, wir werden die Anwendung des Komitologieverfahrens zur Änderung der Anhänge sehr kritisch beobachten. Rechtssicherheit muss das Hauptanliegen sein. Aber natürlich brauchen wir auch Flexibilität, um auf Gefahren und neue Situationen reagieren zu können. Ich glaube, das ist damit auch gegeben.

Der zweite Grundsatz der neuen Regelungen der Lebensmittelsicherheit liegt im Interesse aller Beteiligten. Mit der Einführung des Prinzips „from farm to table“, der Eigenkontrolle durch die Unternehmen und durch die Anwendung des HACCP-Prinzips und der Leitlinien sowie durch die stärkere Beachtung wissenschaftlicher Kenntnisse sind die wesentlichen neuen Ansätze genannt. So werden alle Beteiligten in das System einbezogen. Das neue System berücksichtigt aber auch die Art des Produktionsprozesses und die vom Lebensmittelunternehmer gebotenen Garantien. Deswegen ist der neue Ansatz auch von mehr Flexibilität geprägt. Es widerspricht nicht dem Ziel der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, wenn die Möglichkeit von Ausnahmen und Abweichungen gegeben ist. Dies ist aber nur bei traditionellen Produktionsverfahren in schwierigen Randlagen der Fall, also dort, wo es Probleme aufgrund der Randlage und in Bergregionen gibt, und natürlich bei der Belieferung der lokalen Märkte. Den sehr verschiedenen Produktionsmitteln in der EU kann entsprochen werden. Ich glaube, hier wurde ein weiser Ansatz gewählt, wenn bestimmt wurde, dass dies allerdings nur in Abhängigkeit vom Risiko erfolgen darf, das durch die amtliche Behörde eingeschätzt wird. Dass der Grundsatz „from farm to table“ durch Rat und Kommission etwas abgeschwächt wurde, indem das HACCP-Prinzip in der Primärproduktion nicht unbedingt angewendet werden soll, möchte ich nur am Rande erwähnen. Ich glaube, auch hier ist es gelungen, eine weise Lösung zu finden, indem wir es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie dies gestalten.

Gemäß diesem Ansatz „geringe Anforderung bei geringem Risiko“, sollten wir aber den kleinen Unternehmen die Zusicherung geben, dass der Nachweis über die Ergebnisse des HACCP-Prinzips in für das Unternehmen akzeptabler Form erfolgen kann. Ich beziehe mich hierbei auf die Erwägung 15 des Gemeinsamen Standpunkts Nr. 1 zur Lebensmittelhygieneverordnung, nach der die Überwachung der kritischen Kontrollpunkte durch eine gute Hygienepraxis ersetzt werden kann. Ich halte diese Regelung insbesondere für kleine handwerkliche Unternehmen für anwendbar.

Im Zentrum des vorgeschlagenen Systems der amtlichen Überwachung der Fleischproduktion steht der amtliche Tierarzt.

Er führt Überprüfungen und Inspektionen durch, damit die Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften durch alle Beteiligten eingehalten werden. Dem amtlichen Tierarzt müssen Rechtsmittel zur Verfügung stehen, die eine Durchsetzung der Anforderungen ermöglichen. Das heißt auch, dass die Rechtstexte klare Entscheidungsmöglichkeiten vorgeben. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament die grundsätzlichen Aufgaben der amtlichen Kontrolle in Artikel 3 aufgenommen hat.

Ferner müssen der Tierarzt und die amtlichen Fachassistenten einen hohen Kenntnisstand nachweisen. Ich halte dies für richtig. Dies erfordert aber in einigen Mitgliedstaaten – und das sehen wir jetzt schon – eine Veränderung der tierärztlichen Ausbildung. Ebenfalls sollten die Verantwortlichen in den Mitgliedstaaten schnell Maßnahmen ergreifen, damit genügend Personal zur Verfügung steht, um die umfassenden Regelungen erfüllen zu können. Nach meinem Kenntnisstand können die Aufgaben mit dem jetzigen Personal nur in wenigen Ländern erfüllt werden, etwa die Regelung, die wir über die bedingte Zulassung von Unternehmen getroffen haben. Im Klartext: Die Behörden sind bei dem jetzigen Personalstand außer Stande, ein Unternehmen innerhalb eines halben Jahres dreimal auf Zulassungskriterien zu überprüfen.

Eine weitere Anforderung an die amtliche Behörde besteht in der Umsetzung einer integrativen Kontrolltätigkeit. Es genügt also nicht mehr, sich auf die Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen zu konzentrieren. Mit der Einbeziehung der Unternehmen in Fragen der Lebensmittelsicherheit ist auch von der amtlichen Behörde mehr Flexibilität gefordert. Der Unternehmer sollte sich selbst als Partner verstehen und auch so verstanden werden. Das lässt sich nicht im Gesetzestext verordnen, die Grundlagen für mehr Lebensmittelsicherheit durch Kooperation sind aber gelegt.

Lange war ein Punkt umstritten: die Beteiligung von Schlachtpersonal an der amtlichen Kontrolle. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand – und ich rede hier als Berichterstatter des Parlaments – findet der gefundene Kompromiss unter Umständen nicht die Zustimmung dieses Hauses. Dafür gibt es verschiedene Gründe. So sagt man zum Beispiel, diese Regelung diene nicht einer Verbesserung der Lebensmittelsicherheit – das war immer unser Ansatz –, sondern es werde das Gegenteil erreicht. In der Verordnung über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen wird bei Übertragung der amtlichen Kontrolle Unabhängigkeit verlangt. Das Betriebspersonal ist nun einmal vom Betriebsleiter abhängig. Die Ausbildung des Betriebspersonals bindet den Tierarzt und behindert damit seine Kontrolltätigkeit. Bleibt die Kostenfrage: Spart der Unternehmer wirklich Untersuchungskosten? Ich glaube, nein. Alle Berechnungen beweisen das Gegenteil.

Ich denke, meine Herren vom Rat, wir sollten uns hier doch so verständigen, dass wir vielleicht in zwei bis drei Jahren noch einmal darauf zurückkommen und versuchen, eine Klärung zu bekommen. Nachdem diese Verordnung viel Neues in den Mitgliedstaaten und eine erhebliche Umstellung bei den Beteiligten erfordert, sollten wir sie erst einmal zwei bis drei Jahre anwenden und uns dann noch einmal auf diese Frage konzentrieren. Ich denke, wir sollten das vorliegende Ergebnis nutzen und diese Verordnungen noch in dieser Wahlperiode ohne weitere Diskussionen verabschieden. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Lebensmittelsicherheit.

Ich möchte, da der Herr Kommissar jetzt erst gekommen ist, meine Eingangsworte noch einmal wiederholen: Recht herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die außerordentlich gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Rechtstexte. Ich denke, es ist ein gutes Werk, und wir werden unserem Ziel, die Lebensmittelsicherheit in Europa zu verbessern, einen großen Schritt näher kommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich den Mitgliedern der mit den Vorschlägen zur Lebensmittelhygiene befassten Ausschüsse meinen Dank für ihren Fleiß aussprechen. Seit Vorlage dieses Pakets durch die Kommission sind fast vier Jahre vergangen. Deshalb möchte ich Ihnen nochmals die Ziele ins Gedächtnis zurückrufen, die wir mit der Vorlage dieser neu bearbeiteten Hygienevorschriften anvisierten.

Kurz, wir verfolgen vier Ziele. Erstens ging es darum, die Hygienegesetzgebung auf die allgemeinen Prinzipien des im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit zusammengefassten Lebensmittelrechts abzustimmen. Zweitens wollten wir das geltende Recht wissenschaftlich fundierter und risikobasierter gestalten. Das dritte Ziel bestand darin, die Rolle der zuständigen Behörden zu definieren, und das vierte Ziel betraf die Konsolidierung und Vereinfachung des Regelungsumfeldes.

Die Diskussion des Pakets hat sowohl im Rat als auch im Parlament sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Das ist nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass die Vorschläge unterschiedlichste Interessen betreffen und technisch sehr komplex sind. Der lange Zeitraum bot ausreichend Gelegenheit zum Nachdenken, und jetzt ist es an der Zeit, die Debatte abzuschließen und die Regelungen zu verabschieden.

Der Gemeinsame Standpunkt des Rates stellt nach Meinung der Kommission einen fairen Kompromiss dar, der die Ansichten des Parlaments eindeutig widerspiegelt. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter dies erkannt haben. Dennoch wurden für die zweite Lesung eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt. In dem Bemühen, die in diesen Änderungsanträgen angesprochenen Punkte aufzugreifen, hat die Kommission zur Erzielung eines Kompromisses zwischen dem Standpunkt des Rates und dem des Parlaments beigetragen. Die Diskussionen zu einem solchen Kompromiss wurden erfolgreich abgeschlossen und inzwischen vom Ausschuss der ständigen Vertreter gebilligt. Änderungsanträge, die diesen Kompromiss reflektieren, wurden ebenfalls für die heutige Abstimmung vorgelegt.

Sorge bereitet mir jedoch, dass jemand versucht sein könnte, sich die Rosinen aus dem mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss herauszupicken. Ein Kompromiss erfordert Zugeständnisse aller Beteiligten. Das bezieht sich insbesondere auf die Einbeziehung von Schlachthofpersonal in Fleischinspektionen bei Schweinen und Kälbern. Der vom Rat einstimmig gebilligte Gemeinsame Standpunkt sieht die Möglichkeit der Übernahme einiger Inspektionsaufgaben durch Schlachthofpersonal vor. Die Kommission hält dies für angemessen. Das kommt nicht, wie einige meinen, einer Privatisierung der Fleischinspektion gleich. Dem Schlachthofpersonal wird lediglich gestattet, den amtlichen Tierarzt zu unterstützen. Diese Regelung ist kein Freibrief für die Einbeziehung von Schlachthofpersonal in die amtliche Fleischkontrolle. Hier gilt als Leitprinzip der Grundsatz der Subsidiarität. Die Entscheidung darüber, ob dieses System angewendet werden soll, wird von den Mitgliedstaaten jeweils im Einzelfall getroffen.

Ferner enthält die vorgeschlagene Verordnung eine Reihe sehr strenger Vorschriften, die die Unabhängigkeit der Kontrollen garantieren. Sie sehen u. a. vor, dass das an Fleischinspektionen beteiligte Schlachthofpersonal unabhängig vom Produktionspersonal arbeitet und dem amtlichen Tierarzt direkt unterstellt ist. Schlachthöfe, die ihre Mitarbeiter in Fleischkontrollen einbeziehen wollen, müssen von der zuständigen Behörde die diesem Zweck entsprechende Genehmigung einholen. Ich möchte betonen, dass dieses System bei Geflügel und Kaninchenfleisch bereits seit über zehn Jahren in den meisten Mitgliedstaaten erfolgreich angewendet wird. Es liegen weder Beschwerden noch Meldungen über Missbrauch vor. Ausgehend davon, ist der Vorschlag zur Ausweitung des Systems auf Mastkälber und Mastschweine angemessen und befindet sich im Einklang mit den Zielen der vorgeschlagenen Rechtsakte, die ich vor einigen Minuten erläutert habe.

Die Kommission ist bereit, dem vom Rat vorgelegten Kompromissvorschlag zu folgen, durch den die Inkraftsetzung des Systems um weitere drei Jahre aufgeschoben werden würde. Dies wird in Änderungsantrag 21 zum Vorschlag über amtliche Kontrollen deutlich. Die Kommission ist jedoch nicht in der Lage, die Änderungsanträge 9 und 14 zu unterstützen, deren Befürwortung der Berichterstatter dem Parlament empfiehlt. Sollten diese Änderungsanträge angenommen werden, wäre die Vermittlung unausweichlich. Das wäre vor allem in Anbetracht der Zeit, die diese Vorschläge bereits geprüft werden, nämlich seit Juli 2000, bedauerlich.

Abschließend möchte ich nochmals allen danken, die zu dem Erreichten beigetragen haben. Die Kommission kann sämtliche Änderungsanträge zum Gemeinsamen Standpunkt akzeptieren, die Teil des mit dem Rat ausgehandelten Kompromisspakets sind. Sämtliche nicht in diesem Paket enthaltenen Änderungsanträge muss die Kommission ablehnen. Dem Sekretariat des Parlaments wird eine vollständige und detaillierte Liste dazu zugehen(1).

 
  
MPphoto
 
 

  Liese (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich – natürlich auch im Namen der EVP-Fraktion – beim Berichterstatter, Horst Schnellhardt, bedanken, der über viele Jahre hinweg zäh verhandelt hat. Ich glaube, wir haben mit den Ergebnissen, die uns vorliegen, einen Schritt in Richtung mehr Lebensmittelsicherheit in Europa getan. Es ist auch wichtig, dass wir, wenn Lebensmittel über die Grenze kommen, den Bürgerinnen und Bürgern sagen können, sie könnten darauf vertrauen, dass diese Lebensmittel sicher sind, und dass es keine Gesundheitsgefahren gibt.

Wir haben aber auch erreicht – jedenfalls besser als das im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen war –, dass die Vorschläge praktikabel sind. Ich möchte da auf einen ganz besonderen Punkt im ersten Bericht Schnellhardt über die allgemeine Lebensmittelhygiene hinweisen. Das HACCP-Konzept ist ein sehr gutes Konzept für große Unternehmen. Große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, möglicherweise sogar in mehreren Mitgliedstaaten, müssen dokumentieren und genau aufschreiben, wer ein Produkt zu welchem Zeitpunkt in der Hand gehabt hat. Ich hatte von Anfang an Schwierigkeiten, dieses Konzept auf sehr kleine Unternehmen zu übertragen, denn, wenn wir in einem Restaurant oder in einer Konditorei nur zwei oder drei Mitarbeiter haben, brauchen wir keine schriftliche Dokumentation um festzustellen, wer mit dem Produkt umgegangen ist, und wo vielleicht ein Schaden entstanden sein könnte. Hier reicht die mündliche Auskunft, und deswegen haben wir in den Verhandlungen sehr darauf gedrängt, dass die Pflicht zur Dokumentation für kleine Unternehmen entsprechend dem Risiko, das mit dieser Produktion verbunden ist, abgeschwächt wird. Wir denken, dass bei ganz kleinen Unternehmen eine Dokumentation überhaupt nicht notwendig ist. Das wäre dann praktikabel. Damit würden wir dem Verbraucherschutz nicht schaden, aber wir würden gerade bei kleinen Unternehmen dafür sorgen, dass sie die Vorschriften angemessen anwenden können.

Das Ergebnis ist nicht genau das, was wir uns gewünscht hätten. Aber wir haben in vielen Punkten, insbesondere im ersten Bericht, Kompromisse erreicht, und deswegen können wir die Berichte guten Gewissens unterstützen.

 
  
MPphoto
 
 

  Corbey (PSE). (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise finden wir zu Beginn unserer Redebeiträge freundliche Worte über die angenehme Zusammenarbeit mit dem Berichterstatter. Sosehr ich selbstverständlich Herrn Schnellhardts Arbeit und Bemühungen schätze, bin ich offen gestanden einigermaßen darüber enttäuscht, wie er zu Werke gegangen ist. Es ist nicht eben anständig, wenn Sie auf eigene Faust mit dem Rat verhandeln und lediglich Ihre eigenen Änderungsanträge berücksichtigen. Persönlich bin ich der Meinung, es gereicht dem Parlament nicht zur Ehre, einen Kompromiss mit dem Rat zu vereinbaren und zugleich die ursprünglichen Änderungsanträge annehmen zu wollen. Glaubwürdig ist dieses Vorgehen nicht.

Heute möchte ich fünf Jahre Lebensmittelsicherheit und fast drei Jahre Lebensmittelhygiene kurz Revue passieren lassen. In dem allgemeinen Lebensmittelrecht haben wir gemeinsam beschlossen, dass die Hersteller von Lebensmitteln die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte tragen und dies von amtlichen Behörden überwacht wird. Nunmehr sind wir im Begriff, die Uhr zurückzudrehen. Ich bin damit nicht einverstanden, spreche aber in diesem Punkt nicht im Namen meiner Fraktion.

Wie ist es so weit gekommen? Meines Erachtens sollten wir zuallererst den Fehler bei uns selbst suchen. Das Lebensmittelhygienedossier ist vielschichtig und umfasst Hunderte von Änderungsanträgen zu allen möglichen Details. Infolgedessen befassen sich nur einige wenige Wortführer mit dieser Materie und haben es Außenstehende überaus leicht, Falschinformationen zu streuen.

Worum geht es? Im Mittelpunkt steht die Frage, wer die Lebensmittelunternehmen überwacht. Im Lichte des allgemeinen Lebensmittelrechts scheint die Beantwortung dieser Frage klar zu sein. Der Hersteller trägt dafür Sorge, dass seine Produkte die Erfordernisse erfüllen, und die Endkontrolle wird behördlicherseits überwacht. Entsprechend dem festgelegten Leitsatz will die Kommission Fleischproduzenten, insbesondere Schweine- und Kälberbetrieben, unter behördlicher Aufsicht die Möglichkeit einräumen, ihre Verantwortung zu übernehmen und die Kontrolltätigkeiten selbst durchzuführen. Der Fleischsektor will diese Verantwortung zum Teil auch tragen und Missständen selbst ein Ende setzen.

Heftiger Widerstand regt sich gegen den Gedanken, dass Fleischer ihr eigenes Fleisch kontrollieren sollen, und zwar zu Recht, denn den Behörden, die die Aufsicht führen sollten, kommt eine eindeutige Aufgabe bei der Kontrolle zu. Gleichwohl ist es richtig, den Fleischern mehr Verantwortung zu übertragen. Unsere Fraktion hat die Idee von einem eigenverantwortlichen Fleischsektor mehrheitlich abgelehnt. Das Personal der Fleischunternehmen ist ihr zufolge nicht imstande oder in der Lage, die Qualität zu überwachen. Ich persönlich denke darüber anders. Meines Erachtens müssen wir von autoritären Unternehmen abkommen, die Kritik ihrer Arbeitnehmer an der Qualität ihrer Produkte nicht dulden. Das Parlament sollte, so meine ich, die Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft nicht als ängstliche und unwissende Wesen hinstellen, die sich keine eigene Meinung bilden können. Solange den amtlichen Behörden die Überwachung obliegt, können Unternehmen Eigenverantwortung übernehmen.

Ich appelliere deshalb an alle, den Kompromiss, auf den wir uns mit dem Rat verständigt haben, zu unterstützen und den Änderungsanträgen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik keine Chance zu geben, denn das ist nicht der rechte Weg, um die Dinge in Angriff zu nehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Paulsen (ELDR). (SV) Herr Präsident! Herr Kommissar! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie nähern uns nun dem Ende unserer fast fünf Jahre andauernden Bemühungen um sicherere Lebensmittel in Europa. Die Empfehlungen von Herrn Schnellhardt stellen einen sehr wichtigen Teil dieser Arbeit dar, da sie die Frage berühren, wie es in der Praxis in Restaurants, Läden, Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben aussehen soll, unabhängig von deren Größe.

Im Namen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas möchte ich mich dazu äußern, weshalb diese Angelegenheit so unendlich lange gedauert hat. Es war ziemlich hart. Herr Schnellhardt und ich hatten natürlich oft unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten technischen Fragen in Bezug auf seinen und meinen Bericht, die auf einigen Gebieten viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Dennoch muss ich sagen, dass Herr Schnellhardt letztendlich eine sehr professionelle und konstruktive Arbeit geleistet hat. Daran besteht kein Zweifel. Ich möchte mich für die Zusammenarbeit bedanken. Wir werden den Kompromiss unterstützen, wenn auch nicht von ganzem Herzen. Es gibt da einige kleine Aspekte, die mich sehr beunruhigen, z. B. die Definition des Zerlegungsbetriebes. Darin wird nicht ausdrücklich erklärt, dass die Vorschriften tatsächlich für alle Anlagen gelten, die rohes Fleisch zerlegen oder es anderweitig behandeln. Ich bedaure das sehr, denn wir wissen, wie gefährlich solche Anlagen sind. Auch wenn Futterproduzenten, Landwirte, Spediteure und Schlachthöfe absolut korrekt handeln, kann die gesamte Hygiene dennoch im allerletzten Glied der Kette zunichte gemacht werden.

Ein Kompromiss ist jedoch immer ein Geben und Nehmen aller beteiligten Parteien. Die ELDR-Fraktion, der ich angehöre, bekommt nicht genau das, was sie will. Ansonsten hätten wir ja hier eine Diktatur und keine demokratische Versammlung. Ich mache mir Sorgen wegen der Zerlegungsbetriebe und hoffe nur, dass die europäische Fleischindustrie vor Gericht geht, wenn die Definition nicht in bestmöglicher Art und Weise ausgelegt wird.

Ansonsten unterstützen wir diese Empfehlungen und sind sehr froh darüber, dass wir diese Übereinkunft erzielt haben. Ich möchte behaupten, dass wir, die wir daran gearbeitet haben, im Großen und Ganzen fachkundig und beharrlich für mehr Sicherheit der Lebensmittel gewirkt haben. Lassen Sie mich auch noch Frau Corbey und Herrn Whitehead erwähnen. Wir waren wohl die Fleißigsten in dieser Angelegenheit. Vielen Dank für die Zusammenarbeit!

 
  
MPphoto
 
 

  McKenna (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident, dieses Hygienepaket besteht aus einer Reihe von Elementen, die alle von großer Bedeutung sind: einem Vorschlag zur Lebensmittelhygiene generell, einem Vorschlag in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs und einem Vorschlag über amtliche Kontrollen, die in erster Linie Schlachthöfe betreffen.

Im Gemeinsamen Standpunkt des Rates wird die Mehrzahl der Änderungsanträge des Parlaments aus erster Lesung aufgegriffen, aber einige Differenzen bleiben bestehen, die vor allem folgende Punkte betreffen. In welchem Umfang kann das HACCP-Prinzip der Überwachung von Gefahren und der Festlegung kritischer Kontrollpunkte in der landwirtschaftlichen Primärproduktion angewendet werden? Wie viel Flexibilität wird man den Mitgliedstaaten zugestehen? Wird es eine allgemeine Komitologieregelung geben oder eine konkretere Regelung, die für das Komitologieverfahren genau abgesteckte Ziele vorsieht, wie es der Berichterstatter vorzuziehen scheint? Wird die Tätigkeit eigener Mitarbeiter als Fleischinspektoren die Eigenkontrolle der Fleischindustrie bedeuten? Würde die für kleine handwerkliche Schlachthöfe vorgesehene Flexibilität durch die Auflage, dass bei jedem Schlachtprozess ein amtlicher Tierarzt anwesend sein muss, bedeuten, dass sich diese Betriebe auf einen regionalen Markt beschränken müssen?

Für meine Fraktion waren die Direktvermarktung im Betrieb und beim lokalen Einzelhändler und die Flexibilität bei der Verarbeitung traditioneller Erzeugnisse die Hauptfragen in erster Lesung. Diese Punkte werden vom Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Wesentlichen abgedeckt, was wir sehr begrüßen, weil wir meinen, dass ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Verarbeitung von traditionellen Erzeugnissen sowie im Hinblick auf die handwerkliche Produktion wichtig ist.

Nach Ansicht meiner Fraktion besteht das Problem in Bezug auf das jetzt vom Rat vorgelegte Kompromisspaket darin, dass die Kontrollen durch das Schlachthofpersonal auf Schweine und Kälber ausgedehnt werden sollen. Meine Fraktion – und, soweit ich weiß, der Berichterstatter – lehnen diese Eigenkontrolle grundsätzlich ab. Das läuft auf eine Selbstkontrolle hinaus, die dazu führen könnte, dass unter bestimmten Umständen je nach Produktivität einiger Schlachthöfe ein Auge zugedrückt werden könnte. Das ist keine gute Idee. Das ist nicht im Interesse dessen, was wir erreichen wollen.

Dieser Punkt sollte unseres Erachtens nicht akzeptiert werden. Darin besteht aus unserer Sicht die Schlüsselfrage des Berichts. Wir sind froh darüber, dass die Fragen der handwerklichen und traditionellen Erzeugnisse im Gemeinsamen Standpunkt berücksichtigt wurden.

 
  
MPphoto
 
 

  Fiori (PPE-DE).(IT) Herr Kommissar Byrne, heute wird das Europäische Parlament über ein sehr wichtiges Paket, das Hygienepaket, abstimmen, und ich muss sagen, dass das durch das Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit eingeleitete Programm zur Neugestaltung des Lebensmittelrechts eines der kennzeichnenden Themen dieser Legislaturperiode war, wobei das Hauptziel darin bestand, zumindest von der Gesetzgebung her die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. In Anbetracht der Hygieneskandale, die sich in den letzten Jahren ereignet haben, und auch unter Berücksichtigung des Rückschlags, den dadurch viele Tätigkeitsbereiche des Primärsektors erlitten haben, hat das absoluten Vorrang.

Beim Durchsehen des von der Kommission vorgeschlagenen Kompromissstandpunkts, der Antwort des Rates und der eigenen Stellungnahme des Parlaments wird klar, dass man sich wie bei allen kompromiss- und vermittlungsgestützten Standpunkten stets etwas mehr gewünscht hätte. Trotzdem handelt es sich meines Erachtens um einen sehr vernünftigen Kompromissstandpunkt, weil er einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Produktion und denen des Verbrauchs, zwischen einer korrekten Finanzbuchhaltung und der Wahrung des Grundrechts der Verbraucher auf gesunde und sichere Lebensmittel und Erzeugnisse schafft.

Ich möchte drei Bemerkungen anführen. Wir hätten uns selbstverständlich gewünscht, dass die Verordnung über die Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs vielleicht eine zwingendere Anwendung des HACCP-Systems vorgesehen und eventuell einen deutlicheren Hinweis auf den Codex alimentarius enthalten hätte. Wir hätten vielleicht auch mehr Nachdruck auf den Grundsatz „vom Hof auf den Tisch“ legen wollen, der zwar den Verbrauchern sehr gefällt, jedoch in jeder Hinsicht klar sein muss und zusätzliche Kosten für den Agrarsektor mit sich bringt. Und schließlich hätten wir stärker hervorheben wollen, dass wir es für unerlässlich halten, den auf Gemeinschaftsebene angenommenen Verordnungen in allen Mitgliedstaaten gleiche Gültigkeit zu verleihen; deshalb wäre es zweckmäßig, die Möglichkeit zur Annahme von Änderungen einzugrenzen und Letztere nur zu genehmigen, um die typischen Erzeugnisse eines jeden Landes besser zu schützen, ohne jemals Abstriche bei der Sicherheit und Unbedenklichkeit der Lebensmittel zu machen.

Ein letztes Wort zu den Änderungsanträgen 9 und 14, Herr Kommissar: sie liegen uns sehr am Herzen; sie lassen uns gewissermaßen eine Vorreiterposition als Parlament einnehmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Bowe (PSE). (EN) Herr Präsident, zunächst sollten alle Herrn Schnellhardt zur Erarbeitung dieser Berichte gratulieren. Das war schon ein Marathon, der sehr viel Arbeit erforderte, aber der Berichterstatter hat das sehr gut gemacht. Uns liegt nunmehr ein Paket von Maßnahmen vor, das auf absehbare Zeit die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Öffentlichkeit und die Qualität und Sicherheit der europäischen Fleischversorgung gewährleisten wird. Wir können Vertrauen in diese Maßnahmen haben, wenn sie in die Praxis umgesetzt werden.

Einige der Probleme erwiesen sich schwieriger als andere. Uns allen ist klar, dass das System nicht zu viel Verwaltungsaufwand erfordern sollte, und wir haben anerkannt, dass zumindest in einigen Sektoren die Eigenkontrolle oder Kontrolle nicht zu streng gehandhabt werden sollte. Das gilt nachweisbar für die Bereiche der Geflügel- und Kaninchenproduktion, und hier besteht kein ernstes Problem für die öffentliche Gesundheit.

Unabhängige Inspektionen sind jedoch deshalb notwendig, um bestimmte Bereiche zu überwachen, wie z. B. die Arbeit in Schlachthöfen in ganz Europa, die unter einem starken Zeit- und Leistungsdruck stehen und wo es Anzeichen für ein potenzielles Risiko für die öffentliche Gesundheit gibt, und zwar insbesondere bei dunklem Fleisch. Obwohl ich niemanden kenne, der rohes Kaninchen oder rohes Geflügel isst, weiß ich von vielen – einschließlich einiger Europaabgeordneter –, dass sie dunkles Fleisch roh oder fast roh essen. Deshalb besteht in diesem Sektor ein größeres und ernsteres gesundheitliches Risiko als bei Fleisch, das vor dem Verzehr durch die Öffentlichkeit gegart wird. Aus diesem Grunde halte ich den Kompromiss des Rates bezüglich der möglichen Ausweitung der Eigenkontrolle auf Bereiche wie Schweine- und Kalbfleisch für gefährlich. Meiner Ansicht nach sollten wir diesen Kompromiss zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingehen: Dadurch werden die Artengrenze überschritten und der Grundstein für eine künftige mögliche Eigenkontrolle im Bereich des dunklen Fleisches gelegt. Das kann ich nicht befürworten. Jeder von uns ist sich der Bedeutung dieser gesundheitspolitischen Maßnahmen bewusst. Denken wir nur an die schreckliche Lebensmittelvergiftung, die vor einigen Jahren aufgrund der Kontamination von dunklem Fleisch in Schottland auftrat. Wir müssen die öffentliche Gesundheit schützen.

 
  
MPphoto
 
 

  Oomen-Ruijten (PPE-DE). (NL) Herr Präsident! Ich möchte mich den Dankesworten anschließen, die nicht nur an den Berichterstatter als vielmehr auch an die Schattenberichterstatter gerichtet waren. Heute bietet sich uns eine wunderbare Gelegenheit, das komplette Lebensmittelgesetzespaket, von der Beurteilung der Sicherheit bis zum letzten Schritt, der Kontrolle, zum Abschluss zu bringen.

Mit dem, was wir heute erörtern, kann eine Fülle von Richtlinien aufgehoben werden. Wir können die offenen Probleme bei der Kontrollierbarkeit der Lebensmittelherstellung, des integrierten Kettenkonzepts oder des Grundsatzes „vom Erzeuger zum Verbraucher“, voll und ganz lösen.

Das Kompromisspaket, das der Rat und die Kommission vorgelegt haben und das vom Parlament abgesegnet wurde, hat einige Haken. In letzter Minute besteht jedoch die Gefahr, dass alles ein wenig durcheinander gerät, weil offensichtlich einige Missverständnisse bestehen. Das sage ich auch in Richtung von Herrn Bowe.

Worum geht es? Es geht um die Verteidigung des Kompromisses, den der Rat vorgelegt hat. Es geht darum, dass es Lebensmittelunternehmen möglich sein sollte, eine gewisse zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, dass gründlich kontrolliert wird, was mit dem Fleisch los ist, und dass wir anschließend unter der abschließenden Verantwortung des amtlichen Tierarztes und der Behörde, die den Tierarzt ernannt hat, erklären, ob wir das Fleisch für unbedenklich halten oder nicht. In den Niederlanden funktioniert dieses System schon seit einigen Jahren zu jedermanns Zufriedenheit. Herr Bowe sprach soeben davon, dass in Schottland vor ein paar Jahren ein Problem mit rotem Fleisch aufgetreten ist. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass dort ein anderes System praktiziert wird.

Uns obliegt es sicherzustellen, dass die Verantwortung auf den Schultern lastet, die sie uneingeschränkt tragen können. Das heißt, das System muss flexibel sein, und der bürokratische Aufwand ist möglichst gering zu halten, der Verbraucher muss allerdings darauf vertrauen können, dass die Lebensmittel auf seinem Teller sicher sind.

Deshalb möchte ich das Haus zur Unterstützung des Ratskompromisses aufrufen.

 
  
MPphoto
 
 

  Stihler (PSE). (EN) Herr Präsident, ich möchte mich vor allem zu der Gefahr äußern, die der Vorschlag der Kommission im Hinblick auf die Privatisierung der unabhängigen Fleischinspektion im Vereinigten Königreich darstellt. Auf dieses Problem hat nicht nur die Verbraucherschutzorganisation Consumers’ Association verwiesen, sondern auch die britische Gewerkschaft Unison, die die Fleischinspektoren vertritt. Man hat den Eindruck, der Kommissionsvorschlag gestatte die Privatisierung durch die Hintertür, indem die Fleischbetriebe selbst für die Hygiene in den Schlachthöfen verantwortlich gemacht werden. Dies würde die Unabhängigkeit der Fleischinspektoren insofern beeinträchtigen, als die Inspektoren für die Kontrolle der Betriebe zuständig wären, von denen sie bezahlt werden.

Der Verbraucherschutz sollte Vorrang vor allen anderen Überlegungen haben, und kein Verbraucher sollte einer Gefährdung durch den Verzehr von Fleisch von bedenklicher Qualität ausgesetzt werden. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass laut Consumers‘ Association Hühnerfleisch mit falschem Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung angeboten worden war. All das spielt sich vor dem Hintergrund der BSE-Krise, der Tragödie im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche sowie tatsächlichen und potenziellen E.coli-Infektionen ab. An dem von Herrn Bowe erwähnten Fall, der sich vor einigen Jahren ereignete, war der Fleischer im schottischen Wishaw beteiligt, bei dem meine Familie einkaufte. Nie war es wichtiger, den Verbrauchern die Gewissheit zu geben, dass das von ihnen verzehrte Fleisch unbedenklich ist. Das ist im Interesse der Verbraucher, sollte aber auch im Interesse der Branche sein.

Als ich vor einigen Monaten einen Fleischbetrieb besuchte, versicherte man mir, dass die Fleischqualität höchsten Anforderungen genügt und dass die Fleischinspektoren bei der Gewährleistung von Sicherheit und Qualität eine wichtige Rolle spielen. Wir sollten die Unabhängigkeit der Fleischkontrolle nicht aufs Spiel setzen. Im Vereinigten Königreich gibt es 1 200 unabhängige Fleischinspektoren, und ich hoffe, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können, damit wir als Verbraucher die Gewissheit haben, dass das Fleisch, das wir verzehren, unbedenklich ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Whitehead (PSE). (EN) Herr Präsident, diese Vorschläge sind Teil des Gesundheitspakets, das mit dem Lebensmittelrecht kombiniert wurde, und ich beglückwünsche Herrn Schnellhardt zu dem, was er im Verlauf vieler Jahre in diesem Bereich geleistet hat. Ich teile seine Ansicht, dass wir die Möglichkeiten der Änderung der Anhänge im Rahmen des Komitologieverfahrens einschränken sollten. Der Teufel steckt im Detail. Wir wollen verhindern, dass auch die Krankheit im Detail steckt.

Anlass zur Sorge besteht immer dann, wenn Lebensmittel tierischen Ursprungs verpackt und gekennzeichnet werden. Aus meinem Schriftwechsel mit dem Kommissar weiß er von den Schwierigkeiten, die wir in den East Midlands im Zusammenhang mit dem Denby-Skandal und anderen Zwischenfällen hatten, bei denen Fleisch falsch gekennzeichnet und verkauft wurde, obwohl es nicht hätte verkauft werden dürfen. Besondere Sorge bereitet uns die Ausweitung der Inspektionen durch Hilfskräfte auf dunkles Fleisch. Unserer Ansicht nach sollte eine Ausweitung auf Mastschweine und –kälber verhindert werden.

Der Kommissar sagte, dies sei vollkommen unbedenklich und habe sich bei hellem Fleisch bewährt. Da bin ich mir nicht so sicher, und wenn er sich die von der Consumers' Association durchgeführte Erhebung über die Bedingungen, unter denen Hühner verpackt und verkauft werden, anschaut, dann wird er feststellen, dass schon da Zweifel und Bedenken angebracht sind. Damit sollen weder der Fleiß noch das Engagement der Mitarbeiter von Schlachthöfen in Abrede gestellt werden. Es soll lediglich gewährleistet werden, dass sie keinem unerträglich hohen Druck ausgesetzt werden und dass alles getan wird, um die Sicherheit von Fleisch zu gewährleisten. Ich persönlich ziehe den Hut vor der Gewerkschaft Unison, weil sie sich in dieser Frage stark macht. Deshalb und nur deshalb haben wir meines Erachtens allen Grund, im Interesse der Sicherheit über den Gemeinsamen Standpunkt hinauszugehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Ich danke allen Kollegen, die einen Beitrag zu dieser sehr angenehmen Aussprache geleistet haben. Parlament und Kommission kommen ganz offensichtlich sehr gut voran.

Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG (ARTIKEL 120)

 
  
MPphoto
 
 

  Hudghton (Verts/ALE) (schriftlich). – (EN) Die Verbraucher haben ein Recht darauf zu fordern, dass die von ihnen gekauften und verzehrten Lebensmittel so sicher wie nur möglich sind, und ich unterstütze diesen Grundsatz voll und ganz. Doch bei all unseren Bemühungen um Verordnungen, die in der Praxis funktionieren, und Garantien für die Verbraucher, die diese verlangen, sollten wir nicht bereits existierende Maßnahmen über den Haufen werfen, die sich bewährt haben.

Die Vorstellung, man könne das jetzige unabhängige Fleischinspektionssystem im Vereinigten Königreich durch Übernahme des derzeit im Geflügelsektor üblichen Kontrollregimes verbessern, ist meines Erachtens unglaublich. Jedem, der schon einmal einen modernen Geflügelverarbeitungsbetrieb besucht hat, dürfte klar sein, dass sich dieser Prozess grundsätzlich von dem in einem Schlachthof üblichen Vorgehen unterscheidet.

Natürlich akzeptiere ich, dass ein lückenloses Kontrollsystem eingerichtet wird, aber ist es nicht sinnvoll, jene Teile der Kette zu erhalten, die sich bewährt haben, und nur dort zusätzliche Kontrollen vorzusehen, wo Verbesserungen erforderlich sind? Aus diesem Grund werde ich den Teil des Pakets, der den Abbau oder die Privatisierung der unabhängigen Fleischinspektion vorsieht, ablehnen.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.


3. Schutz von Tieren
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0197/2004) von Herrn Maat im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und allen damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG des Rates.

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, darf ich zunächst meinen Dank für die fleißige Arbeit zum Ausdruck bringen, die von den Mitgliedern der entsprechenden Ausschüsse im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport geleistet wurde. Besonders erwähnen möchte ich die von Herrn Maat im Hinblick auf diese wichtige Initiative unternommenen Anstrengungen.

Tierschutz ist ein emotionsgeladenes Thema. Das wird u. a. an der Vielzahl der Diskussionsbeiträge sowie zum Teil an der großen Anzahl der eingebrachten Änderungsanträge deutlich. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, den Schutz von Tieren beim Transport signifikant zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei Transporte über lange Strecken, da Probleme bei diesen Transporten am wahrscheinlichsten sind. Der Vorschlag strebt die Einführung eindeutigerer und höherer Standards sowie von strengeren Regelungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften an. Dieser Vorschlag ist das Ergebnis umfassender Analysen, wissenschaftlicher Beratung und der Konsultation von Betroffenen. Ich bin sicher, dass er nicht den Wünschen der leidenschaftlichen Verfechter der beiden Seiten der Tierschutzdebatte entspricht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er die Transportbedingungen der Tiere beträchtlich verbessern würde und sich damit ein jahrelanger Traum der Tierschützer erfüllen dürfte.

Ich sorge dafür, dass jeder Änderungsantrag, der eine zu starke Liberalisierung oder Beschränkung der Transportbedingungen vorsieht, zum Scheitern verurteilt ist. Ich habe bereits angedeutet, dass ich im Interesse einer raschen Einigung und einer baldigen Verbesserung der Transportbedingungen zu einem konstruktiven Dialog bereit bin.

Einer der wichtigsten Aspekte des Dossiers betrifft die Beförderungszeiten. Die Kommission schlägt vor, die derzeitigen Bestimmungen durch eine einfache Regelung für alle Arten zu ersetzen, die eine maximale Fahrtzeit von neun Stunden mit einer anschließenden Ruhezeit von zwölf Stunden vorsieht, falls die Fahrt fortgesetzt werden soll. Es ist kein Zufall, dass diese Zeiten mit den für Fahrer geltenden Lenk- und Ruhezeiten übereinstimmen. Dies sollte die Durchsetzung erheblich erleichtern, was meiner Ansicht nach ein ganz entscheidender Aspekt dieser Gesetzgebung ist.

Ich bin im Interesse eines dauerhaften Kompromisses bereit, unterschiedliche Variationsmöglichkeiten der von der Kommission vorgeschlagenen Grundidee in Betracht zu ziehen. Lassen Sie mich jedoch ganz offen sprechen: Änderungsanträge, die praktisch auf ein Verbot des Transports von lebenden Tieren hinauslaufen – gleich ob zu deren Schlachtung, weiteren Aufzucht oder zu Zuchtzwecken –, kann ich nicht akzeptieren. Meiner Ansicht nach wäre ein solcher Schritt ungesetzlich und ginge über die Befugnisse des EG-Vertrags hinaus. Der Gerichtshof würde ihn sehr wahrscheinlich aufheben. Auf jeden Fall besteht keinerlei Aussicht auf Unterstützung einer derartigen Initiative durch den Rat. Deshalb schlage ich die Annahme einer intelligenten und differenzierten Strategie zur Verbesserung des Tierschutzes vor. Offen gesagt, wäre der Kampf gegen Windmühlen ein schwacher Trost, wenn wir uns dadurch die beste Möglichkeit der letzten zehn Jahre zur Verbesserung der Tierschutzregelung entgehen ließen.

 
  
MPphoto
 
 

  Maat (PPE-DE), Berichterstatter. (NL) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar für seinen ersten Beitrag. Bevor ich jedoch einen eigenen Kommentar zu der neuen Richtlinie über den Transport von Tieren abgebe, möchte ich einen Augenblick bei einem Ereignis in meinem eigenen Land verweilen, nämlich dem Abschied von unserer Königinmutter, Prinzessin Juliana. Während ihrer Regentschaft galt ihr besonderes Interesse dem Agrarsektor sowie der Viehzucht in meinem Land. Ihr war jeder Mensch und jedes Tier wichtig. Ich gedenke ihr heute zu Beginn dieser Aussprache in Dankbarkeit und fühle mit ihrer Familie und allen, die sie vermissen werden.

Die Novellierung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG über den Transport von Tieren hat recht lange auf sich warten lassen. Ich schätze Kommissar Byrnes Leistung, weil er nach unserer Aussprache über die Entschließung im Jahr 2001 immerhin den Fehdehandschuh aufgenommen hat. Neben dem Tierschutz waren für mich als Berichterstatter in erster Linie die MKS-Krisen und der Ausbruch von Schweinepest Beweggründe für eine umfassende Überprüfung der Rechtsvorschriften.

Allerdings muss ich sagen, dass der Kommissionsvorschlag nicht wirklich eine Alternative darstellt. Angesichts der vorgeschlagenen Höchstgrenzen von zwölf Stunden für die Ruhezeit nach neunstündiger Fahrt, wobei dieser Zyklus endlos wiederholt werden kann, und der recht großzügigen Ausweitung des Raumangebots pro Tier kann man zuversichtlich feststellen, dass Transporte über neun Stunden unbezahlbar werden. Als Berichterstatter distanziere ich mich jedoch ein wenig von diesem Ansatz, weil er der ohnehin schwierigen Einkommenssituation in der Viehzucht nicht gerecht wird und weil die Verringerung des Risikos der Verbreitung von Tierkrankheiten und die Regulierung der Schlachtverfahren nicht hinreichend ins Bild gerückt werden. Außerdem führt ein zu großes Raumangebot pro Tier zu einer unnötigen Verletzungsgefahr während des Transports. Deshalb möchte ich Ihnen jetzt darlegen, für welchen Weg ich mich entschieden habe.

Erstens sollten Transporte bis 100 Kilometer nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, um zu verhindern, dass sich die so genannten Bauerntransporte für Schlacht- und Nutztiere unnötig verteuern. Zudem handelt es sich hierbei hauptsächlich um regionale Viehzuchtsysteme, und bei diesen Transporten stellt der Tierschutz selten oder nie ein Problem dar.

Zweitens sollten die Raumangebotsanforderungen für Schlachtvieh nicht wesentlich geändert werden. Die Begrenzung der Transporte zum Zweck der Schlachtung auf 9 Stunden oder 500 Kilometer, das betrifft 97 % der Transporte zur Schlachtung, gilt bereits jetzt. Gleichwohl brauchen wir Übergangsfristen für Regionen mit wenigen Schlachthöfen oder speziellen Marktproblemen. Daneben trete ich für eine zielgerichtete Förderung der Ansiedlung von Schlachthöfen in Gegenden ein, in denen Tiere gehalten werden. Weshalb sollte dann, wenn Milch und Zucker im Allgemeinen in der Region verarbeitet werden, in der die Produktion erfolgt, dies für Schlachttiere nicht möglich sein?

Drittens schlage ich für Nutztiere und traditionelle Systeme für die Aufmästung von Tieren die Einführung einer Obergrenze für Transporte von 30 Stunden, einschließlich einer achtstündigen Ruhezeit, jedoch ohne Entladen und Aufenthaltsorte, vor. Ich plädiere ferner für eine gesonderte Regelung für Zuchttiere und Sportpferde mit strenger Anwendung von Ruhezeiten und Fütterungsvorschriften. Gemeinhin sind die Beförderungsbedingungen für diese Gruppe jedoch bereits ausgezeichnet.

Viertens bin ich für mehr und zielgerichtetere Kontrollen beim internationalen Transport. Speziell dieser Punkt bildet die Achillesferse der derzeitigen Praxis in der Europäischen Union.

Fünftens wünsche ich mir, dass die Ruhe- und Fahrzeiten in den geltenden EU-Richtlinien für den Transportsektor an die neuen Rechtsvorschriften gekoppelt werden. Ferner sollte im internationalen Transport das GPS-System eingeführt werden, damit unnötige Bürokratie verhindert und die Kontrollen effizienter werden.

Dass gerade dieser letzte Punkt kein übertriebener Luxus ist, haben unter anderem unangekündigte Straßenkontrollen in Österreich gezeigt, wo offensichtlich nicht weniger als 50 % der Tiertransportunternehmer gegen das Gesetz verstießen. Fragen werfen auch die Exporte von jährlich 221 000 lebenden Rindern in den Libanon auf, was jährlich einer ganzen Kuh auf zwei Familien im Libanon entspricht! Meines Erachtens haben wir allen Grund für die Anpassung der Rechtsvorschriften, im Besonderen für den Transport von Schlachttieren. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen deshalb um Zustimmung zu den Änderungsanträgen 1 bis 97, 109, 110, 111, 112 und 115. Damit finden wir den goldenen Mittelweg zwischen dem Tierschutz und einer wirtschaftlich annehmbaren Position für die Viehzüchter.

Wenn der Rat diesen Vorschlag übernimmt, wird die Viehzucht in Europa nicht aus dem Markt gedrängt und der Tierschutz eine strukturelle Verbesserung erfahren. Ich fordere die Kommission und den Rat auf, schon jetzt einen vorläufigen Standpunkt einzunehmen. Zum Schluss möchte ich mich bei den einzelnen Fraktionen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Behandlung dieses Berichts bedanken.

 
  
MPphoto
 
 

  McKenna (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik. – (EN) Herr Präsident, der Standpunkt des Umweltausschusses in dieser Frage war ganz eindeutig: Klar war, dass der Ausschuss die von zahlreichen Abgeordneten dieses Hauses vertretene Ansicht unterstützen wollte. So hatten über 400 Abgeordnete eine Entschließung unterzeichnet, in der eine Begrenzung der Beförderungszeit auf maximal acht Stunden gefordert wurde. Viele der vom Umweltausschuss zum Vorschlag der Kommission vorgelegten Änderungsanträge wurden vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung nicht aufgegriffen, aber ich hoffe, dass die vorgelegten Änderungsanträge bei der Abstimmung Unterstützung finden werden.

Ruhezeiten in Fahrzeugen sind beispielsweise vollkommen unpraktisch. Eine Ruhezeit in einem Fahrzeug kann aus einer Reihe von Gründen nicht als Ruhezeit betrachtet werden. Erstens ändern sich die Bedingungen für die Tiere überhaupt nicht. Sofern die Fahrzeuge nicht entsprechend ausgestattet sind, wären die Fütterung und Tränkung der Tiere sehr schwierig. Ist ein Fahrzeug entsprechend ausgestattet, wäre es für den Spediteur unwirtschaftlich. Verbleiben die Tiere während der Ruhezeit im Fahrzeug, ist ihre Betreuung sehr schwierig. Wie sollen beispielsweise tote Tiere aus einem Fahrzeug entfernt werden?

Das irische Fährunternehmen Pandora gab unlängst bekannt, dass es keine lebenden Tiere mehr transportieren wolle, vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen. Man weiß wohl, was da auf einen zukommt.

Was den Transport-Ruhezyklus angeht, so ist völlig inakzeptabel, dass durch Einlegen von Ruhezeiten Transporte endlos fortgesetzt werden können. Im Fahrzeug verbrachte Ruhezeiten werden selbst von der Branche abgelehnt. Das ist eines der Hauptprobleme, mit denen sich das Parlament in dieser Woche befassen muss.

Was den Betrug im Zusammenhang mit Ausfuhrerstattungen betrifft, der in der Sitzung gestern Abend und unlängst in den Medien angesprochen wurde, so ließe sich dieser u. a. durch die Abschaffung von Ausfuhrerstattungen unterbinden. Die große Mehrheit der europäischen Bürger will nicht, dass ihr Geld zur Subventionierung dieser inhumanen Tiertransporte verwendet wird, die unsagbares und völlig überflüssiges Leid verursachen. Ich teile Herrn Maats Ansicht über die Bereitstellung lokaler Schlachthöfe. In einigen Gegenden in Deutschland werden mobile Schlachthöfe eingesetzt, wenn es vor Ort keinen Schlachthof gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass Tiere nicht unnötig leiden, und Transporte verursachen eindeutig überflüssiges Leid. Das ist der klare Standpunkt des Umweltausschusses.

 
  
MPphoto
 
 

  Parish (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs Herrn Maat für die Vorlage eines sehr praktischen Berichts über Tiertransporte danken, denn es ist völlig klar, dass uns allen viel an der Verschärfung der Regelungen in Bezug auf Tiertransporte liegt. Dieses Thema ist wohl nirgendwo emotionsgeladener als im Vereinigten Königreich. Ich möchte ihm ferner auch gleich dafür danken, dass er meine Änderungsanträge unterstützt, in denen ich die Kommission und die britische Regierung bitte zu prüfen, inwiefern insbesondere für den Transport von lebenden Pferden auf den Kontinent zu Schlachtzwecken eine Nichtbeteiligungsregelung gefunden werden kann. So etwas hat es seit über 70 Jahren im Vereinigten Königreich nicht gegeben, und wir wollen sichergehen, dass das so bleibt. Dafür möchte ich Herrn Maat herzlich danken.

Gut finde ich an Herrn Maats Bericht die Tatsache, dass er eine Unterscheidung zwischen dem Transport zu Schlachtzwecken und dem Transport zur Ausmästung getroffen hat. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Tiere zu Schlachtzwecken über weite Strecken transportiert werden. Soweit möglich müssen sie stets in dem Land geschlachtet werden, in dem sie aufgezogen wurden. Ferner haben wir gehört, dass zurzeit noch immer ca. 52 Millionen Euro für Ausfuhrerstattungen aufgewendet werden. Viele dieser Rinder werden in den Libanon transportiert, doch damit ist ihr Transport noch nicht beendet, sondern geht noch etliche Stunden weiter. Dem müssen wir ein Ende setzen.

Wir müssen bei der Verabschiedung dieser Regelungen auch darauf achten, dass sie anschließend ordnungsgemäß durchgesetzt werden, d. h. wir müssen für die richtigen Fahrzeugtypen und die richtigen Ruhezeiten sorgen. Wir müssen ferner dafür sorgen, dass den internationalen Spediteuren die Lizenzen entzogen werden, wenn sie die Auflagen nicht einhalten. Damit würden wir der Branche eindeutig zu verstehen geben, dass wir einen Missbrauch des Systems nicht dulden werden.

Was wir anstreben ist gut, und wir müssen für die richtige Art der Beförderung sorgen. Ich lehne die von der Kommission vorgeschlagene zwölfstündige Ruhezeit im Fahrzeug ab, und zwar insbesondere im Falle von Schafen. Das ist nicht realisierbar, und wir brauchen eine Begrenzung der Gesamtbeförderungszeit. Das schlägt Herr Maat in seinem Bericht vor. Ich lege dem Haus diesen Bericht dringend ans Herz.

 
  
MPphoto
 
 

  Busk (ELDR).(DA) Herr Präsident, ich möchte vor allem meinem geschätzten Kollegen Maat für seine hervorragende Arbeit am Bericht und unsere ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit danken.

Nur dank der Hartnäckigkeit und der umfangreichen Bemühungen des Berichterstatters sind wir so weit gekommen, dass der Bericht im Verlauf dieser Tagung behandelt werden kann. Die Tiere werden davon profitieren, und es ist ebenfalls erfreulich für die zahlreichen europäischen Bürger, denen das Wohlergehen der Tiere am Herzen liegt. Im Namen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, in dem die Transportdauer für Schlachttiere auf 8 Stunden begrenzt wird. Dafür gab es im Ausschuss keine Mehrheit, aber es wird hoffentlich bei der Abstimmung eine Mehrheit dafür geben.

Es freut mich aufrichtig, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung meinen Änderungsantrag über differenzierte Plätze bei Transporten von unter 4 Stunden Dauer angenommen hat, denn dies würde dazu beitragen, dass noch mehr Transporte über kurze Strecken stattfinden und die Tiere dadurch im Inland bleiben und dort geschlachtet werden.

Neben der Transportzeit müssen wir uns auch die Bedingungen genau ansehen, unter denen die Tiere transportiert werden, denn selbst ein Transport von 2 Stunden kann zu lange sein, wenn die Bedingungen nicht so sind, wie sie sein sollten. Deshalb freut es mich, dass der vorliegende Vorschlag so viele gute Beschlüsse über Belüftung, Temperatur und die Neigung von Verladerampen enthält. Ebenfalls eine Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang, dass von den Transportunternehmen jetzt auch ein Nachweis verlangt wird und dass Schulungen für die Fahrer und andere Personen gefordert werden, die mit Tieren umgehen, sodass diese Menschen in der Lage sind, über das Wohlergehen der Tiere zu urteilen und sich darum zu kümmern.

 
  
MPphoto
 
 

  Jové Peres (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, wir behandeln hier eine wichtige Frage, die wie viele andere Fragen mit wissenschaftlichen Unsicherheiten behaftet ist. Die Besonderheit bei diesem Vorgang ist der irrige Charakter der Vorschläge der Kommission.

Angesichts der Schwierigkeiten, den Tierschutz objektiv zu definieren, hat die Kommission Vorschläge nach der Versuch-und-Irrtum-Methode unterbreitet. Nachdem versucht wurde, die nicht durchsetzbaren Raststätten einzuführen, wird der jetzige Vorschlag unterbreitet, der nach meiner Ansicht genauso außergewöhnlich ist. Wie kann man glauben, dass ein längerer Aufenthalt während der Fahrt dem Wohlergehen der Tiere nützen würde? Eine solche Betrachtungsweise halte ich für äußerst naiv.

Wir können uns die Auswirkungen eines solchen Vorschlags auf uns selbst angewandt vorstellen. Gestatten Sie mir diesen Vergleich: Wenn wir während einer Autofahrt kurz vor dem Erreichen unseres Ziels zu einem längeren Aufenthalt gezwungen werden, ohne das Fahrzeug verlassen zu können, würde uns das natürlich tüchtig auf die Nerven gehen.

Wenn der Vorschlag der Kommission schon gravierende Probleme in Bezug auf Exaktheit aufweist, so müssen wir einräumen, dass der Berichtsentwurf, trotz der Bemühungen von Herrn Maat, nur ein „Rette sich, wer kann“ ist.

Zunächst wird ein Unterschied zwischen den Tieren gemacht, die zur Schlachtung oder Aufmästung vorgesehen sind. Warum sollten die zur Schlachtung bestimmten Tiere mehr Schutzrechte haben als die zur Aufmästung vorgesehenen? So weit ich weiß, sind nach den Verträgen alle Menschen gleich und die Tiere ebenso. Es liegt auf der Hand, dass mit dem Berichtsentwurf sichergestellt wird, dass 40 % der holländischen Exporte von Schweinefleisch ihr Fernziel erreichen: den spanischen Markt. Gut: 1 400 000 Schweine dürfen 30 Stunden unterwegs sein, während die armen Schweine, die zur Schlachtung vorgesehen sind, das Recht auf einen letzten Wunsch haben und nicht mehr als neun Stunden fahren dürfen. Welch eine wunderbare Errungenschaft für den Tierschutz! Bei neun Stunden Fahrt können beispielsweise die aus Polen stammenden Schweine in einigen nicht weit entfernten Ländern geschlachtet werden, wobei der Mehrwert diesen Ländern zugute kommt und nicht gerade die Anpassung der polnischen Schlachthöfe an die Gemeinschaftsvorschriften fördert.

Meiner Ansicht nach werden in diesem Berichtsentwurf viele Dinge und nicht nur der Tierschutz behandelt. Zugegeben, niemand fährt Tiere aus Vergnügen spazieren. Der Transport lebender Tiere ist teuer und kompliziert, und er wird nur vorgenommen, wenn es notwendig ist. Ich glaube, für das Wohl der Tiere ist es vor allem wichtig, die Gesamtfahrzeit für alle Tiere zu reduzieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Lucas (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident, es grenzt schon an eine Tragödie, dass der uns vorliegende Vorschlag der Kommission keine Aufhebung des Transports von landwirtschaftlichen Nutztieren über weite Strecken und kein Verbot für den Export von lebenden Tieren vorsieht. Der Export von lebenden Tieren wird von sehr vielen Menschen abgelehnt. Er ist unnötig, grausam und nicht zu rechtfertigen. Mein Änderungsantrag 114 würde die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, derartige Exporte zu verbieten, und ich fordere die Kollegen dringend auf, ihn zu befürworten. Das ist kein Kampf gegen Windmühlen, wie Kommissar Byrne es nannte, sondern Ausdruck der öffentlichen Meinung. Mein Änderungsantrag berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse und stellt die einzige humane und vertretbare Strategie dar.

Dass die EU auch weiterhin zulässt, dass Tiere über viele Stunden – manchmal mehr als 40 oder 50 Stunden und sogar bis zu 90 Stunden – quer durch Europa transportiert werden, das ist völlig inakzeptabel, und zwar sowohl aus tierschützerischer Sicht als auch unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung der Krankheitsverbreitung. Deshalb ist es entscheidend, dass das Parlament unsere Änderungsanträge, insbesondere Änderungsantrag 123, annimmt, die eine einmalige Gesamtbeförderungszeit von Tieren, die zur Schlachtung oder Ausmästung bestimmt sind, von maximal acht Stunden vorsehen.

Obwohl es jetzt den Anschein hat, als unterstütze die britische Regierung in allerletzter Minute die Änderungsanträge für ein Achtstundenlimit, befürchte ich, dass es sich dabei lediglich um einen zynischen PR-Gag handelt, denn seit sechs Monaten weiß sie ein solches Ergebnis im Ministerrat zu verhindern. Damit nicht genug. Die britische Regierung hat es auch völlig versäumt, unsere Pferde zuverlässig vor dem Export auf das europäische Festland zum Zweck der Schlachtung zu schützen.

Das sind immens wichtige Fragen, und wir müssen sicherstellen, dass sich das Parlament ihrer entsprechend annimmt.

(Beifall)

 
  
  

VORSITZ: GERARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Andersen (EDD).(DA) Herr Präsident, die EU ist der Grund für die langen Tiertransporte. Die Umsetzung des Binnenmarktes machte die Aufhebung der Veterinärgrenzen erforderlich. Systematische Veterinärkontrollen an der Grenze werden als technisches Handelshindernis betrachtet. Lebendtiere sollen, wie jede andere Ware, in der gesamten EU frei transportiert werden können. Effektive Kontrollen der Tiertransporte an den Grenzen werden für rechtswidrig erklärt. Der Kommissionsvorschlag ist die konsequente Umsetzung dieses Gedankens. Er sorgt dafür, dass sämtliche wirtschaftlichen Vorteile restlos genutzt werden können. Ein in Schweden geborenes Ferkel kann in Portugal gemästet und in Polen geschlachtet werden, wenn es nur wirtschaftlich ist. Das ist der Kern des Kommissionsvorschlags. Mit dem Wohlergehen der Tiere hat das nichts zu tun.

Die weiten Transporte sind Tierquälerei, und Tierkrankheiten breiten sich weiter aus. Die Veterinärsicherheit ist bedroht, mit gesundheitlichen Folgen für Tier und Mensch. In Dänemark ist u. a. die multiresistente Salmonelle DT104 aufgetreten. Dem muss Einhalt geboten werden. Für den Binnenmarkt müssen Rechtsvorschriften erlassen werden.

In Änderungsantrag 100 werden Lebendtiere von den Vorschriften des Binnenmarktes ausgenommen. Es muss möglich sein, umfassendere nationale Vorschriften für den Transport von Tieren und die Ausstattung von Fahrzeugen zu erlassen. Es muss möglich sein, an den Grenzen Veterinärkontrollen und entsprechende Quarantäne-Maßnahmen durchzuführen. Dadurch werden Tierkrankheiten effektiv eingeschränkt, und es wird zu einem Rückgang langer Transporte kommen, sodass es zumindest eine Begrenzung der Transportdauer auf acht Stunden gibt. Dies wird zudem für alle Tiere gelten – für Schlachttiere und für Tiere, die gemästet werden sollen.

In einem anderen Änderungsantrag schlage ich vor, dass systematische Veterinärkontrollen zu Beginn des Transports und an der Rampe des Bestimmungsortes stattfinden sollen, wenn die Transporte länger als acht Stunden dauern. Das ist für die laufende Überprüfung erforderlich, ob die Transporte mit dem Wohlergehen der Tiere vereinbar waren. Heute berichtet nur der Fahrer über den Fahrtverlauf, und dieser Bericht enthält keine Informationen über den Zustand der Tiere. In dem Änderungsantrag schlage ich auch vor, dass Tiertransporte über acht Stunden Dauer mit einer Abgabe zur Finanzierung der Kontrolle und Überwachung belegt werden. Wenn die Kontrolle effektiv sein soll, wird sie auch mit Kosten verbunden sein. Die Ausgaben, die in diesem Teil der Tierproduktion entstehen, müssen von den Transportunternehmen in Form einer Gebühr an die örtlichen Behörden abgeführt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine EU-Steuer.

 
  
MPphoto
 
 

  Souchet (NI). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der unglaublich detaillierte Verordnungsvorschlag, den wir heute Vormittag erörtern, ist ein ideales Beispiel für einen nutzlosen Text. Es gibt bereits vernünftige Bestimmungen für Tiertransporte, die auch dem Wohl der Tiere förderlich sind, das ja ein Merkmal des Europäischen Agrarmodells ist. Allerdings werden diese Regelungen nicht überall ordnungsgemäß angewendet und nur unzureichend kontrolliert. Aber anstatt sich damit zu befassen, wie die Anwendung und Kontrolle dieser Regelungen verbessert werden kann – was offenbar eine zu undankbare Aufgabe ist – hält es die Kommission für sich für lohnender, ein weiteres Mal in Form rechtlicher Regelungen die Flucht nach vorn anzutreten und uns diesen neuen Wälzer zu unterbreiten, der die radikalsten Forderungen ideologisch geprägter Lobbies enthält, von denen sie beeinflusst wird.

Die schwer wiegenden Folgen, die sich aus ihrem Regelwerk für unsere Transportunternehmen und Viehzüchter ergeben können, spielen offenbar keine Rolle. Sie sind offensichtlich nicht von Belang für die Europäische Kommission, die sich entgegen ihrer sonstigen Gewohnheit nicht einmal die Mühe gemacht hat, parallel zu diesem legislativen Entwurf eine Folgenabschätzung der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Tätigkeit der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten in die Wege zu leiten. Im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung haben wir ausführlich den Winkel erörtert, den die Neigung der Zugangsrampen der Viehtransporter haben sollte. Darf diese Neigung zur horizontalen Ebene höchstens 33,33 % betragen bzw. 30 % für Schweine, Kälber und Pferde, und nicht größer als 50% oder 30 % für Schafe und Rinder (mit Ausnahme von Kälbern) sein, vorausgesetzt, die Rampen sind im Abstand von höchstens 30 cm mit Querleisten versehen? Es fehlte nur noch, dass der Reibungskoeffizient der Hufe auf der Rampe berücksichtigt wird. Diese Lücke wird sicherlich im nächsten Verordnungsvorschlag der Kommission geschlossen werden.

Ehrlich gesagt, besteht unsere Rolle wirklich darin, unsere Produzenten, Viehzüchter und Transportunternehmen, diejenigen, die Reichtum und Beschäftigung schaffen, mit derart detaillierten Vorschriften zu überhäufen und sie in eine so enge Zwangsjacke zu pressen?

Ist es nicht geradezu selbstmörderisch, in einem Freihandelskontext, in dem wir selbst auf Regulierungsinstrumente verzichten, allein den europäischen Wirtschaftsbeteiligten so schwere Belastungen und kostspielige Zwänge aufzuerlegen? Arbeitet man damit nicht Drittländern in die Hände, entmutigt unsere Produzenten und begünstigt Einfuhren?

Trotz einiger sinnvoller Anmerkungen des Ausschusses für Landwirtschaft, beispielsweise zur Notwendigkeit, das Vieh so nahe wie möglich am Produktionsort zu schlachten, bleiben Struktur und Geist der Verordnung der Kommission im Wesentlichen unangetastet. Aus diesem Grunde werden wir gegen diesen unseligen Text stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Fiori (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, früher waren Tiere, mit Ausnahme der aus der traditionellen Wanderhaltung stammenden, nicht lange auf Reisen, so dass sie während ihres ganzen Lebens lediglich die Strecke bis zum Schlächter zurücklegten. Heute ist das Problem der Regelung der verschiedenen Aspekte des Transports jedoch zu einer wichtigen Komponente der den Bereich Tierproduktion betreffenden Rechtsvorschriften geworden.

Das erste Erfordernis, das dabei auftrat, betrifft die Gesundheit, insbesondere die Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Hinzu kam die zunehmend Bedeutung erlangende Frage des Tierschutzes und der Stressfaktoren. Das Wohlergehen der Tiere während des Transports fällt unter die direkte Verantwortung anderer Beteiligter und nicht der Tierhalter, auch wenn Letztere häufig die Folgen zu tragen haben, sowohl im Vorfeld, wenn sie die in die Zucht aufzunehmenden Tiere erhalten, als auch im Nachhinein, aufgrund der Auswirkungen, die der Transport auf die Qualität und somit auf die Vergütung der Erzeugnisse haben kann.

Die Vorschriften über den Schutz von Tieren beim Transport, insbesondere jene, über die wir später abstimmen werden, beruhen auf wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen. Wir erinnern in diesem spezifischen Fall an die Untersuchungen, die sich an den Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz anschließen, der über 300 Quellen berücksichtigt und 55 Empfehlungen ausgearbeitet hat. Wenn wir uns die fünf in dem Bericht Bremmer von 1995 genannten Freiheiten ansehen, so stellen wir fest, dass die Be- und Entladevorgänge sowie die Beförderung tief in jede dieser Freiheiten eingreifen. Diese Operationen sind nämlich für die Tiere nachweislich mit mehr Stress und Leiden verbunden als alle anderen Vorgänge während der Tierhaltung.

Dennoch erscheint mir das vorgeschlagene Stundenlimit bzw. die Pausenregelung zu restriktiv, und die Argumente, mit denen die kürzeren Transportzeiten begründet wurden, sind wissenschaftlich gesehen nicht haltbar: selbst der Ausschuss hat, als er seinen Bericht erstellte, ein solches Limit nicht angegeben. Es steht außer Frage, dass der Transport eine Vielzahl nachteiliger Auswirkungen für die Tiere haben können, doch muss die gesamte Situation fachlich untersucht werden, zum Wohle der Tiere wie auch zum Wohle der beteiligten Unternehmer.

 
  
MPphoto
 
 

  Rodríguez Ramos (PSE). – (ES) Herr Präsident, das Ziel dieser Richtlinie, die Gewährleistung des Transports der Tiere unter würdigen Bedingungen, verdient unsere volle Unterstützung, doch wir wollen, dass alle Beschlüsse, die wir dazu fassen, auf wissenschaftlichen und fachlichen Kriterien beruhen.

Auf der anderen Seite dürfen wir nicht vergessen, dass der Transport von Tieren im Rahmen der Regelungen und Bestimmungen des Binnenmarktes liegt und wir keine Vorschriften erlassen dürfen, ohne die wirtschaftliche Realität zu berücksichtigen, denn in vielen Regionen der Europäischen Union hängen wirtschaftliche Tätigkeiten vom Transport der Tiere ab.

Wir können dem Vorschlag des Berichterstatters in Bezug auf den Unterschied zwischen zur Schlachtung und zum Weiterleben vorgesehenen Tieren nicht zustimmen. Würdige Transportbedingungen gelten für beide in gleichem Maße.

Was die Transportdauer angeht, so hat die Kommission von Anfang an auf ihrem Wunsch bestanden, die erlaubte Fahrzeit den sozialen Vorschriften anzupassen, doch natürlich ist es für den Tierschutz das Beste, Herr Kommissar, wenn die Tiere so schnell wie möglich den Bestimmungsort erreichen. Eine zwölfstündige Ruhezeit für die Tiere im Fahrzeug verletzt ganz eindeutig den Schutz und die Würde der transportierten Tiere, aber die Begrenzung der Beförderung auf neun Stunden stellt auch eine eklatante Verletzung des Binnenmarktprinzips dar. Deshalb glauben wir, dass ein korrekter und kohärenter Vorschlag darin besteht, den Transport mit zwei Fahrern und einem neunstündigen Zyklus durchzuführen, was eine kurze Ruhepause ermöglichen würde, um dann weitere neun Stunden fahren zu können.

Abschließend möchte ich sagen, dass sich bei diesem Vorschlag unserer Meinung nach alle unsere Bemühungen zur Gewährleistung eines würdevollen Transports auf den guten Zustand der für die Beförderung bestimmten Fahrzeuge und auf eine gute Ausbildung des mit dem Transport beauftragten Personals konzentrieren müssen. Vor allem gilt es zu erreichen, dass die Bestimmungen, die wir hier beschließen, in der gesamten Europäischen Union eingehalten werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Attwooll (ELDR). (EN) Herr Präsident, ich danke Herrn Maat für die geschickte und einfühlsame Art und Weise, in der er mit diesem komplexen Dossier umgegangen ist. Besonders dankbar bin ich dafür, dass sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Bericht die praktische Seite von Tiertransporten in entlegenen und Inselregionen wie den schottischen Highlands und Inseln berücksichtigen.

Die Unterscheidung zwischen einer Beförderung zu Schlachtzwecken und zu anderen Zwecken ist sehr wichtig. Außer unter höchst ungewöhnlichen Umständen sollten acht Stunden für den Transport zum Schlachthof reichen, und die Empfehlung des Berichts zur verstärkten Nutzung lokaler Schlachthöfe sollte dazu beitragen, dass diese Umstände noch seltener eintreten.

Der Transport zu anderen Zwecken wie Aufzucht, Zucht oder Bestandsauffüllung kann tatsächlich längere Transportzeiten erfordern. Doch sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Bericht scheinen eine zu häufige Wiederholung der Beförderungszeitzyklen zuzulassen. Mit unserem Änderungsantrag 105 sollen diese begrenzt werden, ohne dass vernünftige landwirtschaftliche Praktiken beeinträchtigt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Fiebiger (GUE/NGL). Herr Präsident! Dass künftig den Anforderungen des Tierschutzes durch die Verkürzung der Transportzeiten und die Verbesserung der Transportbedingungen wirksamer entsprochen werden soll, ist gut. Weitaus wichtiger ist jedoch eine deutliche Verminderung der Tiertransporte selbst. Das läge wirklich im Interesse der Tiere, würde darüber hinaus die Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen erschweren und die Belastung der Umwelt durch die CO2-Schadstoffemissionen verringern.

Die meisten Menschen halten es für unzivilisiert, dass Tiere über Hunderte oder auch Tausende von Kilometern durch Europa und die Welt zum Schlachten gefahren werden. Sie fordern zu Recht, dass die Tiere in die nächstgelegenen Schlachthöfe transportiert und dort vermarktet werden. Schließlich lässt sich gefrorenes Fleisch weitaus einfacher in entfernte Gebiete liefern.

Schlachttiertransporte sollten auf vier Stunden begrenzt werden. Innerhalb dieser Frist kann man in ganz Europa von fast jedem Landwirtschaftsbetrieb aus einen Schlachthof erreichen.

Der länderübergreifende Tiertransport wird im Bericht mit der ungleichen Verteilung von Angebot und Nachfrage begründet, die sich auf geografische und historische Gegebenheiten zurückführen lässt. Das ist eine Einschätzung, die ich nicht mittragen kann. Immerhin wurde mit EU-Fördermitteln die Konzentration der Schlachtkapazitäten umfassend gefördert.

Hauptursache ist die Politik der Liberalisierung und Konzentration, die regionale Kreisläufe zerstört. So lange diese Politik gilt, ist all das, was zum Schutz von Tieren bei Transporten getan werden soll, bloße Nachsorge und keine Vorsorge. Auch sind Aussagen im Bericht wie Vorrang der Schlachtung nah am Aufzuchtort, finanzielle Unterstützung lokaler Schlachthöfe oder Einsatz von mobilen Schlachthöfen bloße Wünsche, die in der Europäischen Union der 25 Mitgliedstaaten nicht zu realisieren sind. Die Realität ist eine andere. Der Trend zu Unternehmensfusionen in der Schlachtindustrie hält an. Die Entfernungen der Tiertransporte werden größer. Tiertransporte über Satellitenortung aus dem Weltraum zu kontrollieren, mag technisch höchst interessant sein, es ist allerdings wiederum nur eine Methode der Überwachung, von denen wir meiner Ansicht nach viel zu viele haben. Die Wirksamkeit aller Methoden sollte nochmals überprüft werden.

Der vorliegende Bericht sollte die regionalen Wirtschaftskreisläufe fördern. Deshalb kann und muss ich sagen, er ist in diesem Sinne vollkommen neu zu überarbeiten.

 
  
MPphoto
 
 

  De Roo (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident! Jeden Tag finden auf unserem Kontinent schrecklich lange Tiertransporte statt. Niederländische Schweine verbringen 30 bis 40 Stunden auf dem Transport nach Spanien und Italien, Schafe gehen nach Irland, nach Griechenland und sogar in den Nahen Osten. Transporte von 90 Stunden sind keine Seltenheit. Das ist eine Qual. Pferde aus Osteuropa werden nach Italien und Griechenland verfrachtet. Damit muss Schluss sein, doch die Kommission schlägt nichts in diesem Sinne vor, und leider setzt der Bericht des Kollegen Maat dieser Art schrecklich langer Transporte ebenso wenig ein Ende.

Mehr als eine Million niederländische Schweine werden zur Ausmästung über die Alpen und die Pyrenäen nach Italien und Spanien befördert. Dem will meine Fraktion, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, einen Riegel vorschieben. Kollege Maat hat zwar gemeinsam mit 333 Kolleginnen und Kollegen die schriftliche Erklärung zur Beendigung aller Tiertransporte, die länger als 8 Stunden dauern, unterzeichnet, macht aber nun bedauerlicherweise einen Rückzieher. Leider, typisch für die Christdemokraten, haben die wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Tierschutz. Bei meiner Fraktion verhält es sich genau umgekehrt, und eine riesige Zahl von Niederländern und Europäern stehen auf unserer Seite.

Die Diskussionen im Rat, das muss gesagt werden, sind noch schlimmer. Niemand im Rat bremst noch irgend etwas. Wir müssen auf unserem Standpunkt beharren, ein unmissverständliches Signal aussenden und nicht schon jetzt nachgeben, denn sonst stiftet der Rat leider ein noch heilloseres Durcheinander.

 
  
MPphoto
 
 

  Collins (UEN). (EN) Herr Präsident, ich möchte mich zur Empfehlung der Kommission in Bezug auf Tierraststätten beim Transport lebender Tiere zwischen den Mitgliedstaaten äußern. Obwohl das Wohlergehen der Tiere beim Transport aus einem Hoheitsgebiet in ein anderes oberste Priorität genießen muss, ist die von der Kommission in Bezug auf diese Maßnahme vorgeschlagene politische Richtung meines Erachtens nicht richtig. Tierraststätten wurden ursprünglich als eine Maßnahme zur Seuchenbekämpfung eingeführt, als erstmals Probleme im Zusammenhang mit dem Rinderwahn festgestellt worden waren. In Irland wurden umfangreiche Untersuchungen zu den Vorzügen oder Nachteilen von Tierraststätten im Allgemeinen durchgeführt, und Studien von führenden landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen haben ergeben, dass bei Transporten zwischen Irland und dem europäischen Kontinent der Fortbestand von Tierraststätten dem Wohlergehen der Tiere dient. An Tierraststätten können Tiere entladen und mit Wasser versorgt werden, die Tiere können ruhen, und die Fahrzeuge können gesäubert und mit frischer Einstreu versehen werden.

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung billigte kürzlich einen Änderungsantrag, der vorsah, dass von den zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat eine ausreichende Anzahl von geeigneten Entladeeinrichtungen zu benennen und die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen entsprechend zu informieren ist. Das ist ein kluges Vorgehen seitens des Landwirtschaftsausschusses. Uns allen liegt das Wohlergehen von Tieren am Herzen, die über weite Strecken transportiert werden. Es muss garantiert werden, dass der Transport lebender Tiere zwischen den Mitgliedstaaten unter vertretbaren Bedingungen erfolgt. Doch wie garantieren wir derartige Bedingungen? Ich jedenfalls glaube, dass der Fortbestand von Tierraststätten dabei eine Schlüsselrolle spielt, und da bin ich nicht der Einzige.

 
  
MPphoto
 
 

  Adam (PSE). (EN) Herr Präsident, solange Menschen Fleisch essen, wird die Behandlung von landwirtschaftlichen Nutztieren Gegenstand lebhafter Debatten sein. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat klugerweise Herrn Maat mit der Erarbeitung dieses Berichts beauftragt, dem es im Wesentlichen gelingt, den Tierschutz mit den ökonomischen Erfordernissen der Landwirtschaft zu vereinbaren. Die Tatsache, dass über 450 Änderungsanträge eingebracht wurden, zeigt, wie groß das Interesse ist und wieweit die Meinungen zu Detailfragen auseinander gehen. Herr Maat hat viel Geschick bewiesen, doch bei einem derart stark beachteten Thema war zu erwarten, dass in den dem Parlament vorgelegten Änderungsanträgen eine Verschärfung der Bestimmungen gefordert werden würde.

Der Bericht des Ausschusses erreichte eine Reihe wichtiger Zielsetzungen: Eine Senkung der Beförderungszeiten; eine Verbesserung der Beförderungsbedingungen, einschließlich Ruhezeiten, Fütterung und Tränkung; zusätzliche Ausbildung von Fahrern und Betreuern; Verbesserung der Rechtsdurchsetzung; strengere Vorschriften in Bezug auf die Planung und Anmeldung von Transporten; die Satellitenüberwachung der Fahrzeugbewegung; die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Export von Tieren zu Schlachtzwecken zu verbieten; ferner wird eindeutig auf die Schlachtung in der Nähe der Aufzuchtbetriebe oder den Einsatz von mobilen Schlachthöfen orientiert.

Was die Zukunft betrifft, so müssen wir dafür sorgen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden, dass der Transport von Fleisch zur Norm wird und wir uns bei den Regelungen stärker von wissenschaftlichen Überlegungen und weniger von Emotionen leiten lassen. Ich werde den Bericht unterstützen und sehe der baldigen Annahme der überarbeiteten Vorschriften mit Freude entgegen. Die Aufnahme einer Revisionsklausel wäre sinnvoll, und ich gehe davon aus, dass der Rat eine solche Klausel vorsehen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Raschhofer (NI). Herr Präsident, werte Kollegen! 95 % der Lebendtiertransporte erfolgen auf der Straße, und wir alle kennen die Bilder von gequälten Tieren die auf engstem Raum tagelang quer durch und außerhalb von Europa transportiert werden. Es gibt zweifelsohne Handlungsbedarf. Ich unterstützte die Vorschläge im vorliegenden Bericht, die zur Verbesserung der Standards bei Lebendtiertransporten beitragen, wie beispielsweise die Festlegung von Mindeststandards bei Tiertransportfahrzeugen, vor allem aber die Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen, denn keine noch so gute Vorschrift wirkt, wenn sie nicht kontrolliert wird. Und es gibt ja bereits zahlreiche Vorschriften, aber an deren Umsetzung und Kontrolle mangelt es.

Änderungsantrag 2, den ich mitunterzeichnet habe, soll durch eine Klarstellung des Begriffs „Beförderung“ verhindern, dass die maximale Transportdauer sozusagen durch die Hintertür doch überschritten wird. Die Zeiten für den Transport müssen jedenfalls verkürzt werden. Die Abstimmung wurde auf heute vorverlegt. In Änderungsantrag 81 heißt es – ich zitiere: „Die Beförderung von Masttieren kann in mehreren Abfolgen durchgeführt werden“, das heißt, sie kann immer wieder erfolgen, und damit werden die Zeiten gekippt. Nachdem ein blockvote beantragt wurde, ist es nicht möglich, einzeln gegen Änderungsantrag 81 zu stimmen. Ich halte das für nicht tragbar.

Am besten wäre es, die Tiere so wenig wie möglich zu transportieren. Das ist wohl ein Wunsch an das Christkind. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die absatzbedingte Förderung von Lebendtierexporten ein Anreizsystem darstellt, und dass es somit eine Illusion ist, die Zahl der Tiertransporte zu minimieren, solange diese Förderung besteht.

 
  
MPphoto
 
 

  Pohjamo (ELDR). (FI) Herr Präsident, auch ich möchte dem Berichterstatter für die Vorbereitung eines ausgezeichneten Berichts danken. Der Schutz von Tieren beim Transport muss sichergestellt werden. Das ist ein wichtiges Thema. Die meisten Transporte werden auch ordnungsgemäß durchgeführt. Dennoch haben wir schreckliche Beispiele für auftretende Probleme gesehen. Die müssen mit klaren Vorschriften und effizienter Kontrolle beseitigt werden.

Die Bedingungen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Region zu Region verschieden. Am besten kenne ich die Bedingungen in Finnland und insbesondere in den dünn besiedelten Gebieten im Norden. Dort sind die Entfernungen groß, die wenigen landwirtschaftlichen Betriebe weit voneinander entfernt und Schlachtungen sind – zum Teil aufgrund der strengen EU-Vorschriften – auf einige wenige große Einheiten konzentriert. Die Tiertransporte werden jedoch in ausgezeichneter Weise abgewickelt. Die Fahrzeuge sind mit Überwachungskameras und Klimaanlage ausgestattet, und die Tiere werden mit Aufzügen in das Fahrzeug verladen.

Die vorgeschlagene maximale Transportzeit ist jedoch nicht adäquat. Für den Schutz der Tiere ist es unabdingbar, in dünn besiedelten Gebieten, Gebirgen und auf Inseln eine Ausnahme bezüglich der Verlängerung der Transportzeiten zu machen. Eine Ausnahme ist auch für den Transport von Zuchtkälbern notwendig. Der Verbleib der Tiere in den Fahrzeugen während langer Pausen oder ihr Entladen in der Zwischenzeit ist unmöglich. Ohne diese Ausnahme wird die Landwirtschaft in den entlegenen Regionen der Union unmöglich, was sicher nicht die Absicht des Berichts ist. Der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr hat die Änderung gebilligt, und das ist bereits Bestandteil des Berichts von Herrn Maat. Ich hoffe, dass auch das Parlament dieser Ausnahme zustimmt und in den dünn besiedelten Regionen weiter Landwirtschaft betrieben werden kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Für uns ist der Vorschlag der Kommission auf diesem Gebiet vollkommen inakzeptabel. Es scheint, als bestünde der Ausgangspunkt für diesen Vorschlag darin, dass Waren so effizient wie möglich auf einem Binnenmarkt zu transportieren sind. Dieser Ausgangspunkt ist falsch. Stattdessen sollten wir davon ausgehen, dass es sich hier um Tiere handelt, d. h. um fühlende Wesen. Diese Einsicht stellt die eigentliche Grundlage der anzunehmenden Vorschriften dar.

Wir Mitglieder der Nordischen Grünen Linken begrüßen, dass der Ausschuss so weit gekommen ist, halten jedoch weitere Fortschritte auf mehreren Gebieten für möglich. Wir werden für das Recht der Mitgliedstaaten stimmen, nationale Maßnahmen einzuführen und beizubehalten, die strenger sind als die EU-Vorschriften in diesem Bereich. Das gilt nicht nur für die Beförderungszeiten. Unseres Erachtens muss eine absolute Höchstzeit von acht Stunden für die Beförderung eingeführt werden, die nicht durch Ruhezeiten im Transportfahrzeug unterlaufen werden darf.

Die Vorschriften im Vorschlag der Kommission bezüglich des Laderaums in den Transportfahrzeugen sind unzureichend und bedürfen einer Verbesserung. Nach unserem Ermessen sollten für alle Transportarten gleiche Regeln gelten, unabhängig davon, ob es sich um den Transport zum Zweck der Schlachtung oder der Mast an einem anderen Ort handelt. Strenge Vorschriften in diesem Punkt wirken sich natürlich vor allem positiv auf das Wohlbefinden der Tiere aus, sie sind aber auch nützlich für die lokalen Schlachtbetriebe und die Entwicklung mobiler Schlachtereien.

Lassen Sie mich noch einige Worte zu den Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer sagen, für die gegenwärtig erhebliche Mittel aufgewendet werden. Diese Praxis ist völlig unannehmbar, denn sie bedeutet eine direkte Förderung umfassender Tierquälereien mit sehr langen Beförderungszeiten. Es ist ganz offensichtlich, dass es große Probleme mit dem Missbrauch und der direkten Veruntreuung von Geldern in diesem Sektor gibt. Die Haushaltskontrolle ist in diesem Bereich äußerst mangelhaft. Wir brauchen hier keine Reformen, sondern eine schnellstmögliche vollständige Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für den Export lebender Tiere in Drittländer.

 
  
MPphoto
 
 

  Wyn (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident, ich begrüße Herrn Maats Versuch, eine Lösung für diese sehr schwierige Thematik zu finden. Der Tierschutz ist in vielerlei Hinsicht ein Reizthema, daher müssen jedem neuen Rechtsakt solide veterinärmedizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde liegen. Dem Umfang der versuchten Einflussnahme bei diesem Thema nach zu urteilen, liegt dieses Problem den Bürgern in der Europäischen Union eindeutig sehr stark am Herzen.

Besonders begrüße ich Änderungsanträge, die den Schwierigkeiten entlegener Gebiete und von Randlagen in Bezug auf Tiertransporte Rechnung tragen. Dazu zählen Wales und die westlichen Inseln Schottlands, und ihre Aufnahme in den Bericht ist von großer Bedeutung. Ich hoffe, dass wir uns nicht bei Problemen wie z. B. der Frage, ob die Transportzeit acht oder neun Stunden betragen soll, festfahren werden. Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, dass die Umsetzung der Regelung ordnungsgemäß überwacht wird und dass die Vorschriften so praxisnah und durchführbar wie möglich sind, was meines Erachtens wesentlich wichtiger ist.

Als Fernziel möchte ich, dass der Handel mit Lebendtieren vom Handel mit Schlachtkörpern abgelöst wird, wobei die Tiere vor Ort geschlachtet werden sollten. Epidemien wie die MKS und andere Seuchen haben uns die Gefahren vor Augen geführt, die mit der Schlachtung in vom Aufzuchtort weit entfernten Schlachthöfen verbunden sind, wobei der Transport der Tiere die Ausbreitung derartiger Seuchen im ganzen Land erleichtert. Ich hoffe, dass es uns für die Fälle, in denen der Transport von lebenden Tieren notwendig ist, gelingt, eine Regelung zu verabschieden, die sowohl streng als auch fair gegenüber der Branche ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Musumeci (UEN).(IT) Herr Präsident, ich habe immer gesagt, dass sich der Zivilisationsgrad eines Volkes auch daran messen lässt, inwieweit es den Tieren Respekt entgegenbringt. In diesem Sinne möchte ich Herrn Maat für den ausgezeichneten Bericht, der einen Schritt in dieser Richtung darstellt, sowie für die im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgenommenen Verbesserungen danken. Sie tragen dazu bei, im Bereich des Schutzes der Rechte von Tieren einen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission zivilisierten Eindruck von unserem Kontinent zu vermitteln. Selbstverständlich geht es nicht nur um den Eindruck – d. h. jenseits der Grenzen der Europäischen Union ein humaneres Bild zu vermitteln –, sondern auch, und ich würde sogar behaupten, vor allem, um den Inhalt.

Bei einigen Aspekten des Problems geht es um die Gesundheit der Tiere, wie schon gesagt worden ist. Lassen Sie mich einige davon hervorheben. Als Erstes die maximale Dauer des Straßentransports: vorausgesetzt, dass die Tiere so wenig wie möglich transportiert werden sollen, wäre es angebracht, den Transport auf maximal acht Stunden oder 500 km pro Tag zu beschränken. Das sollte sowohl für Schlacht- als auch für Mastvieh gelten. Was hingegen den Transport von Tieren zu Zuchtzwecken, zu Ausstellungen und Wettbewerben anbelangt, so sollten länger als acht Stunden dauernde Transporte in Spezialfahrzeugen erfolgen. Was bedeutet „Spezialfahrzeuge“? Es bedeutet, dass besagte Fahrzeuge mit Geräten zur Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessung in den Tierverschlägen ausgerüstet sind und über eine Zwangslüftung verfügen sollten, die auch beim Stillstand des Fahrzeugs funktioniert.

Schließlich möchte ich neben einer besonderen Schulung für Fahrer von Tiertransportfahrzeugen, die ganz zu Recht vorgesehen ist, weil bekanntlich ein unangemessenes Führen des Fahrzeugs unweigerlich schwerwiegende und unnötige Nachteile und Leiden für die Tiere mit sich bringen kann, auch die Notwendigkeit der Anwesenheit eines amtlichen Tierarzt bei der Verladung der Tiere betonen. Dadurch soll die Einhaltung der Transportvorschriften – Transportfähigkeit, Mindestraumangebot – gewährleistet werden. Aus diesem Grund unterstützen wir insbesondere die Änderungsanträge 121, 122, 123 und 124.

 
  
MPphoto
 
 

  Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst darf auch ich dem Berichterstatter, Herrn Albert Maat, sehr herzlich für seinen Bericht danken, denn er hat wirklich versucht, die sehr konträren Standpunkte des Landwirtschaftsausschusses und des Umweltausschusses in einem Dokument, mit dem wir leben können, einander anzunähern.

Ich möchte auch das unterstützen, was heute schon gesagt wurde: Tierschutz muss wissenschaftlich und nicht nur emotional erarbeitet werden. Die Vermeidung unnötiger Tiertransporte sowie der Schutz von Tieren beim Transport sind grundsätzliche Anliegen der Landwirtschaft, vor allem der Bauern und Produzenten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften auch praxisgerecht sind und die Durchführung der Bestimmungen nicht zu Wettbewerbsnachteilen unserer europäischen Bauern führt. Das Ganze muss in einem sinnvollen ökonomischen Kontext bleiben, und es muss auch den Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Das hat auch Kommissar Byrne angesprochen.

Es ist natürlich im Sinne aller – der Bauern, des Tierschutzes und der Tiere selbst –, dass diese wohlbehalten und unter bestmöglichen Bedingungen am Zielort ankommen. Das gilt besonders auch für Schlachttiere, weil ja davon die Qualität des Fleisches abhängt. Lassen Sie mich hier eine Feststellung machen, Herr Präsident: Die Tiere sind, sobald sie den Bauernhof verlassen, eigentlich nicht mehr in der Verantwortung des Produzenten, des Bauern, sondern in der Verantwortung des Transporteurs oder des Käufers.

Ich bin dem Berichterstatter auch sehr dankbar, dass er auch auf die traditionelle Wander- und Weidetierhaltung, die in den Bergregionen unbedingt notwendig ist, Rücksicht genommen hat.

Und jetzt noch ein Satz: Zurzeit läuft in Österreich – ich glaube, auch in anderen Mitgliedstaaten – eine groß angelegte Kampagne einer internationalen Organisation, die sich PETA nennt, über die Haltung und Schlachtung von Nutztieren. Die Behandlung der Tiere wird mit den Gräueln des Naziregimes verglichen. Das ist eine Beleidigung aller Bürger, die durch den Holocaust umgekommen sind. Ich bitte Sie, dagegen zu protestieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Lund (PSE).(DA) Herr Präsident, die Kommission hat ihrem Verordnungsentwurf den Titel „Schutz von Tieren beim Transport“ gegeben. Ich muss sagen, dass meiner Meinung nach ein grobes Missverhältnis zwischen dem Titel des Entwurfs und seinem Inhalt besteht.

Mit dem Vorschlag der Kommission wird es weiterhin möglich sein, Tiere durch ganz Europa über Tausende von Kilometern unter elenden Bedingungen zu transportieren, ohne dass die Tiere die LKW ein einziges Mal verlassen dürfen. Ich finde nicht, dass man das Schutz von Tieren beim Transport nennen kann. Ich bin auch nicht der Meinung, dass der Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung den Kommissionsentwurf verbessert, und deshalb hoffe ich, dass das Parlament bei der Abstimmung an seinem bereits zwei Jahre alten Standpunkt festhalten wird, dass der Transport von Tieren zum Schlachten und Mästen acht Stunden oder 500 Kilometer nicht übersteigen darf. Es sollte besser dieser Vorschlag umgesetzt werden, denn er wird den Anforderungen des Tierschutzes gerecht.

Im Übrigen kann ich es ebenfalls unterstützen, dass die Bedingungen für die Tiere während des Transports verbessert werden. Es liegen eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vor, mit denen meiner Ansicht nach einige Mängel des Kommissionsvorschlags behoben werden könnten, sodass das Wohlergehen der Tiere über den wirtschaftlichen Aspekten steht, die ansonsten die Transporte bestimmen.

Zudem halte ich es für wichtig, dass wir verschärfte Kontrollen durchführen, darunter auch Stichproben auf den Straßen. Dies wären meines Erachtens einige der effektivsten Maßnahmen, die durchgeführt werden könnten.

Ich bin, wie auch andere angemerkt haben, der Ansicht, dass Ausfuhrerstattungen für Lebendtiere abgeschafft werden sollten. Es kann nicht richtig sein, dass das EU-System direkte Beihilfen für diese langen Transporte von Lebendtieren vergibt. Schließlich meine ich auch, dass einzelne Länder das Recht haben müssen, das Wohlergehen der Tiere höher zu bewerten und demzufolge restriktivere Vorschriften als die von der Kommission vorgeschlagenen zu erlassen.

Ich hoffe, dass die Mehrheit im Parlament zeigen wird, dass eine Berücksichtigung des Wohlergehens der Tiere der wichtigste Aspekt im Zusammenhang mit den Transporten ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Davies (ELDR). (EN) Herr Präsident, das Problem besteht darin, dass die Mitgliedstaaten in viel zu vielen Fällen versäumen, die Vorschriften durchzusetzen. Das hat erschreckende Fälle von Grausamkeit gegenüber Tieren zur Folge und führt viel zu oft dazu, dass Tiere – also Lebewesen – wie leblose Objekte bei der Fließbandfertigung behandelt werden. Die Kommission verfügt über keine entsprechende Polizeigewalt, und ich anerkenne die Anstrengungen, die der Kommissar unternimmt, um ein System einzuführen, das sich einfacher durchsetzen lässt.

Doch das reicht bei weitem nicht aus. Auch künftig wird es diese grausamen Praktiken unweigerlich geben. Wir werden feststellen müssen, dass in vielen Fällen tote Tiere auf sich über mehrere Tage erstreckenden Transporten nicht entfernt werden. Vor nunmehr etwa 150 Jahren wurden Kühlgeräte entwickelt, die den Import von argentinischem Rindfleisch nach Europa ermöglichen. Es ist einfach unglaublich, dass wir noch immer lebende Tiere über riesige Entfernungen quer über unseren Kontinent transportieren. Die Zeit wird kommen, da wir ein Verbot für diese Form des Transports verhängen und lediglich die Beförderung von Schlachtkörpern gestatten werden. Die Kühlung macht’s möglich. Wir sollten den Transport von lebenden Tieren baldmöglichst verbieten.

 
  
MPphoto
 
 

  Hyland (UEN). (EN) Herr Präsident, ich beglückwünsche Herrn Maat zu seinen Anstrengungen, denn er hat sich um einen Konsens bemüht. Für die Landwirte steht Tierschutz an oberster Stelle. Zu dieser Aussage stehe ich. Der Tierschutz bildet den Kern des landwirtschaftlichen Ethos und Berufs. Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt darüber, dass es in diesem Haus stets jemanden gibt, der meint, uns vom Gegenteil überzeugen zu müssen.

Tiertransporte bilden einen zentralen Bestandteil der irischen Landwirtschaft. Wir exportieren 90 % unserer gesamten Produktion, und zwar lebend oder in verarbeitetem Zustand. Bei einem großen Teil der Diskussionen im Ausschuss ging es um den Transport von ausgewachsenen Tieren zu Schlachtzwecken auf das europäische Festland. Irland exportiert Jungtiere zur Ausmästung; der Transport von Lebendtieren ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Agrarwirtschaft.

Die Erhaltung von Aufenthaltsorten ist wichtig. Gleiches gilt für die Frage der Auswirkungen der Besatzdichte auf die Wirtschaftlichkeit von Transporten. Die Bereitstellung von Aufenthaltsorten ist daher ein zentrales Erfordernis.

Entscheidungen, um das abschließend festzustellen, müssen auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen werden, und ich verweise das Haus auf die Erkenntnisse des jüngsten Berichts von Dr. Bernadette Earley, mit dem dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ein schlüssiger, ausgewogener und objektiver Überblick über den Transport von Tieren vorliegt.

 
  
MPphoto
 
 

  Wiersma (PSE). (NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jährlich werden Millionen Tiere quer durch Europa transportiert, nicht selten unter erbärmlichen Bedingungen. Damit muss es ein Ende haben. Die Kommission hat einen Plan präsentiert, der den Tiertransport erheblich verbessert und der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr hat in seiner Stellungnahme dem Transport von Tieren auf der Straße strenge Bedingungen auferlegt. Der Tierschutz muss verbessert, die Kontrolle verschärft werden und durchsetzbar sein, und das Personal sollte besser ausgebildet sein. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat eine Stellungnahme gleichen Inhalts vorgelegt, aber leider hat der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung nicht alle Empfehlungen übernommen.

Verstehen Sie mich nicht falsch, Herrn Maats Bericht ist solide und verbessert den Plan der Kommission spürbar. Dafür verdient der Berichterstatter uneingeschränkt Anerkennung, aber eine Reihe wichtiger Probleme müssen noch gelöst werden, und ich möchte Sie auffordern, dies zu richten. Der Transport muss von hochwertiger Qualität sein, so dass das Wohl der Tiere optimal und der Stress beim Transport minimal ist. Dem ist meines Erachtens mit diesem Bericht zwar Genüge getan, aber die Fahrzeiten sollten auch begrenzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Transport von Schlachttieren begrenzt ist, der von Masttieren indes nicht. Wir müssen eine einheitliche Linie verfolgen und die Transporte für beide Kategorien einschränken.

Mit dem Herumschleifen von Tieren muss Schluss sein. Das haben wir als Parlament schon vor Jahren erklärt und 2003 mit übergroßer Mehrheit noch einmal in einer schriftlichen Erklärung bekräftigt. Jetzt haben wir die Chance, unsere Forderungen in Recht umzusetzen. Lassen Sie uns diese Gelegenheit mit beiden Händen ergreifen.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung der Änderungsanträge, die die Fahrzeiten einschränken, den Anfang und das Ende der Fahrt klar definieren, die Anwesenheit eines Tierarztes verbindlich vorschreiben und Tieren in Lastwagen hinreichenden Raum bieten. Es handelt sich um die Änderungsanträge 121, 122, 123 und 124.

 
  
MPphoto
 
 

  Redondo Jiménez (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, beim jetzigen Stand der Debatte ist von uns schon praktisch alles für und gegen den Vorschlag der Kommission gesagt worden, der, wie Herr Jové bemerkte – und dem ich voll und ganz zustimme –, nach der Versuch-und-Irrtum-Methode erarbeitet wurde, ohne genaue wissenschaftliche und fachliche Grundlagen und ohne zu berücksichtigen, dass wir nach den bestehenden Rechtsvorschriften in der Europäischen Union die Freizügigkeit sowie den freien Waren- und Kapitalverkehr zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich der Gebiete in Randlage und der Beitrittsländer, die ab 1. Mai vollberechtigte Mitglieder sein werden, fördern müssen.

Es handelt sich nicht um einen Vorschlag für den Schutz der Tiere – deren Wohlergehen ich voll unterstütze. Wie soll begründet werden, dass er auf die für die Schlachtung vorgesehenen Tiere und nicht auch auf alle übrigen Anwendung findet? Der Transport und der Tierschutz betreffen alle Tiere, nicht nur die für die Schlachtung bestimmten. Oder geht es vielleicht um eine kommerzielle Maßnahme, um eine kommerzielle Restriktion? Was wollen wir? Dass die Länder in Randlage vom Markt verdrängt werden? Welches ist die fachliche und wissenschaftliche Grundlage dafür, dass dieser Unterschied in eine europäische Rechtsvorschrift aufgenommen wird? Warum rechtfertigen wir vier, acht oder neun Stunden? Warum soll der Raum vergrößert werden? Um die Kosten zu erhöhen? Wem nützt das? Den Tieren wird durch die Gefahr des Scheuerns, durch Reibungen, Verletzungen und Kämpfe, die auftreten können, überaus großer Schaden zugefügt. Wie lautet die Begründung? Das besagen die wissenschaftlichen Fachstudien, die vom Verband der Spediteure europaweit angefertigt wurden.

Ich will auch nicht über Lade- und Entladeoperationen, die Temperatur usw. sprechen. Es gibt ebenso wenig eine Begründung dafür, was der Bericht fachlich verbrämen will. Wir bitten um Unterstützung für die von uns eingereichten Änderungsanträge, damit die Gebiete in Randlage – Schweden, Finnland, Portugal, Italien, Spanien usw. – eine spezielle Behandlung erfahren, damit sie nicht vom Markt verdrängt werden. Mit Vorschlägen von vier Stunden schaffe ich es nicht von einem Teil meiner Region in einen anderen, ganz zu schweigen von Geschäften auf anderen internationalen Märkten, auf die ich ein Recht habe.

 
  
MPphoto
 
 

  Prets (PSE). Die vielen Meinungen und die unterschiedlichen Argumentationen zeigen, wie sensibel das Thema ist, und welcher Verantwortung wir uns hier bewusst sein müssen. Es geht um Lebewesen, die wir transportieren, mit denen gearbeitet und gehandelt wird, und die letztendlich auch gegessen werden. Und das müssen sich alle, die keine Vegetarier sind, eingestehen. Die Frage ist: Wie gehen wir mit den Tieren um? Und die Frage ist auch: Warum muss man Tiere so weit transportieren? Ist es notwendig, dass Schlachttiere durch halb Europa transportiert werden müssen? Nein, das ist es nicht. Daher auch die klare Forderung in diesem Bericht, dass Schlachttiere innerhalb eines Radius von 500 km zur Schlachtung gebracht werden müssen. Und ich glaube, man muss darauf Wert legen, dass sie in diesem Kreis geschlachtet werden können. Es kann keine Ausrede sein, zu sagen, wir haben hier zu wenige Schlachthöfe. Dann muss man eben dafür sorgen, dass sie da sind. Das belebt auch die Wirtschaft in der Region, und das hilft den Tieren ganz besonders. Das ist einer der wesentlichen und auch der heikelsten Punkte: Wie weit darf man die Tiere transportieren? Masttiere werden zu den Schlachttieren gezählt, aber ich glaube, hier sollte man trotzdem einen Unterschied machen. Masttiere sollte man nicht mit den Schlachttieren in einen Topf werfen, sondern sie sollten auch auf dieser kurzen Strecke zu einem Betrieb gelangen.

Verloren gegangen zu sein scheint ein weiterer wichtiger Punkt, nämlich dass Kontrollen durchgeführt werden. Es gibt eine Richtlinie, es gab eine. Wenn es zu Mängeln gekommen ist, dann liegt das auch daran, dass das System nicht funktioniert hat. Es war die mangelnde Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten einerseits und das ineffiziente Kontrollsystem andererseits, was den Tieren nach wie vor Leid beschert. Und ich glaube, darauf muss man hinweisen. Es nutzt die beste Regelung nichts, es nutzt die beste Richtlinie nichts, wenn sie nicht kontrolliert bzw. umgesetzt wird. Und das ist letztendlich das Entscheidende, und das wird den Tieren Nutzen bringen.

 
  
MPphoto
 
 

  Nicholson (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich begrüße diesen Bericht und beglückwünsche den Berichterstatter. Er hat immense Arbeit geleistet.

Dieses Problem ist seit langem Gegenstand von bisweilen hitzigen Debatten, von Debatten mit bisweilen unrichtigen Argumenten und voller Missverständnisse. Meiner Ansicht nach brauchen wir diese Regelung, aber sie muss realistisch und durchführbar sein. Ist sie das nicht, wird sie nicht funktionieren. Neun Stunden sind etwa das richtige Maß. Ich glaube nicht, dass die Festlegung auf acht oder zehn Stunden einen großen Unterschied macht, aber wir müssen eine Entscheidung treffen. Ich denke, neun Stunden sind in Ordnung, aber falls nicht, dann müssen wir dieses Problem irgendwann erneut aufgreifen. Aber lassen Sie uns einen Anfang machen.

Es besteht ein Unterschied zwischen Tieren, die zu Schlachtzwecken transportiert werden, und Tieren, die aus anderen Gründen befördert werden, und es besteht ein Unterschied zwischen Rindern, Schafen und Schweinen. Rinder werden über weite Strecken zu Landwirtschaftsausstellungen transportiert, aber sie werden dabei von ihren Besitzern gut versorgt. Problematisch wird es dann, wenn ein Tier den Betrieb verlässt, einem Spediteur übergeben und weitertransportiert wird.

Ich weiß, dass es zwischen Mitgliedstaaten und sogar zwischen Regionen zahlreiche Unterschiede gibt, und ich verstehe die Sorgen in den entlegenen Gebieten, aber wir müssen uns damit auseinander setzen. Bis zu einem gewissen Grad sollte es den einzelnen Ländern und auch Regionen überlassen werden, wie sie dieses Problem lösen wollen. Tiere sollten nach Möglichkeit nicht über längere Zeiträume transportiert werden, und die Standards und Qualität von Lkws müssen vor allem im Hinblick auf die Belüftung sehr genau überwacht werden.

Tiere sollten stets in der Nähe ihres Aufzuchtortes geschlachtet werden. Wir sollten die Tiere nach und nicht vor dem Schlachten exportieren. So sieht es aus. Wir sollten den Export lebender Tiere einschränken. Ich weiß, es gibt einen Unterschied, aber Tiere müssen geachtet und sie müssen geschützt werden.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Gutiérrez-Cortines (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich bedaure sagen zu müssen, dass uns die Kommission zwar sehr oft durch die hohe Qualität ihrer Dokumente und die für die Analyse der Realität aufgewendete Zeit überrascht, dass jedoch diese Verordnung zahlreiche technische Probleme aufweist und einer wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Davon zeugt, dass anfangs vorgeschlagen wurde, die Tiere für eine Ruhepause in offenen Bereichen zu entladen, und sich dann herausstellte, dass dies sogar gesundheitsschädlich ist und zur Verbreitung von Krankheiten beiträgt.

Das sind tadelnswerte Aspekte, die als mangelnde Reife eines Dokuments betrachtet werden können, das aus anderen Gründen vorgelegt wird. Und welches sind nach meiner Ansicht die Hauptgründe für dieses Dokument? In erster Linie gibt es keine wissenschaftliche Gewissheit, und deshalb will man nicht auf sie warten. Daher haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, in dem es heißt, dass wir die Forschungen zum Protein der akuten Phase, das den Stress bei Tieren auslöst, fortsetzen müssen. Es sind über viele der aufgeführten Aspekte keine Kenntnisse vorhanden, und deshalb werden einige Maßnahmen, wie die zu starke Absonderung der Tiere, ihnen Schaden zufügen, das heißt, es wird jetzt schlimmer, als es vorher war.

Der zweite heimliche Versuch, der in diesem Dokument unternommen wird, ist eindeutig die Errichtung einer gläsernen Barriere, einer neuen Grenze für die Länder des Ostens. Das heißt, auf der einen Seite integrieren wir sie, und auf der anderen schaffen wir eine unsichtbare, gläserne Barriere, eine neue Art Zoll, die es ihnen unmöglich machen wird, Europa von einem Ende zum anderen zu durchqueren. Dieses Konzept widerspricht zudem völlig unseren allgemeinen Politiken in anderen Fragen.

Doch vor allem ist beabsichtigt, jedermann den gleichen Anzug zu verpassen: alle Tiere im gleichen Anzug, im Mao-Stil. Deshalb haben wir einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, in dem wir fordern, bestimmte Tiere auszunehmen, beispielsweise die zum Aussetzen vorgesehenen Tiere, Wildtiere, Zirkustiere, denn es steht außer Zweifel, dass eine Maßnahme für die zur Schlachtung vorgesehenen Tiere nicht auf alle anderen angewendet werden kann. Dies bedeutet eine Verarmung, eine Fessel, und richtet sich gegen die Ideen der Nachhaltigkeit, die an die Realität anzupassen sind und die Dinge durchführbar machen sollen.

 
  
MPphoto
 
 

  Herranz García (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich finde keine Argumente dafür, dass eine Begrenzung des Tiertransports auf eine bestimmte Stundenzahl zweckmäßig ist. Es ist Mode, wie die Kommission gerade in ihrer Rede eingeräumt hat, aber sie basieren auf keiner nachweisbaren wissenschaftlichen Grundlage.

Die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft von Regionen und sogar von ganzen Ländern könnten sehr gravierend sein. Die derzeitige Regelung ist mehr als ausreichend, um den Schutz der Tiere während des Transports zu gewährleisten. Das Problem ist nicht, dass die Vorschrift, die bereits alle erforderlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung des Komforts vorsieht, lückenhaft ist, sondern eher die Einhaltung dieser Vorschrift.

Die neuen Vorschriften sollten auf eine Verbesserung der Kontrollen gerichtet sein, um die Erfüllung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, anstatt eine Debatte wie diese über den Tierschutz zu nutzen, um strenge Restriktionen für den freien Warenverkehr einzuführen, Restriktionen, die zudem nicht in allen Ländern die gleichen Auswirkungen haben.

Die Änderungsanträge, die einige Mitglieder dieses Hauses eingereicht haben, bedeuten klar einen Rückschritt bei der Errichtung eines Binnenmarkts und könnten zur Isolierung vieler Regionen führen, insbesondere in Gebieten in Randlage und in äußerster Randlage der Europäischen Union.

Eine Begrenzung der Transportdauer ohne eine vorherige gründliche Folgenabschätzung ist eine Maßnahme, die ich als ungeschickt und unverhältnismäßig bezeichnen würde, vor allem wenn wir die Schäden berücksichtigen, die dadurch verursacht werden.

Ich möchte abschließend die Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt dieser Debatte lenken, der genau das Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist, bewirken könnte: Es geht um die Reduzierung der maximalen Besatzdichte, die bereits in der Gesetzgebung vorgesehen ist. Diese Maßnahme begünstigt aggressive Verhaltensweisen der Tiere sowie Verletzungen aufgrund ihrer größeren Bewegungsfreiheit in den Laderäumen der Lkws.

Wir sollten unsere Entscheidung zu allen Punkten der Rechtsvorschrift, die gleichermaßen unangebracht sind, gut abwägen und dadurch verhindern, dass unsere Arbeit einfach neue Belastungen für den Sektor und die Isolierung von Wirtschaftssektoren ganzer Regionen bedeutet.

 
  
MPphoto
 
 

  Santini (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, nicht zum ersten Mal bewirkt dieses Thema in unserem Parlament leidenschaftliche Debatten und ebenso leidenschaftliche und schwierige Beschlüsse. Einmal mehr ist es unsere Aufgabe, einen echten Balanceakt zu versuchen, um zwei gegensätzliche Forderungen so weit wie möglich miteinander in Einklang zu bringen: die Forderung nach einer Begrenzung der Folgen des Transports, die von denjenigen erhoben wird, die dabei hauptsächlich die Umweltkosten sehen und sich demzufolge primär um die Gesundheit der Tiere sorgen, und die Forderung, auch die wirtschaftlichen Kosten zu berücksichtigen, die von jenen gestellt wird, die die Transportkosten begrenzen wollen, ohne jedoch die körperliche Unversehrtheit der Tiere, die zu transportieren sind, jemals außer Acht zu lassen.

Kurzum, die Angelegenheit verdient unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit, doch bei diesen schwierigen Bewertungen ist es hilfreich, die gewaltigen Fortschritte der Technik zur Kenntnis zu nehmen, durch die den sorgsamen und gewissenhaften Transportunternehmern immer komfortablere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit Belüftungsanlagen, Futter- und Wasserspendern ausgerüstet sind. Dank dieser neuen Vorrichtungen können bequemere, vor allem aber längere Transporte durchgeführt und genehmigt werden, bei denen jedoch stets Pausenzeiten einzuhalten sind, die ebenfalls bis auf zwei Stunden verlängert werden müssen.

Ferner wird über das Problem des Entladens und anschließenden Wiederverladens der Tiere diskutiert, ein Vorgang, mit dem das angestrebte Ziel, nämlich die Erholung der Tiere während der Ruhezeiten zu erleichtern, nicht immer erreicht wird. Züchter und Transportunternehmer, aber auch Umweltschützer neigen zu der Ansicht, dass diese Operationen, insbesondere für Jungtiere – denken wir beispielsweise an Kälber – mit mehr Stress verbunden sind als das Ruhenlassen in den Fahrzeugen selbst, vor allem in solchen, wie ich sie erwähnt habe und die mit Frischluft, Frischwasserversorgung und speziellen Futterspendern ausgestattet sind.

Auch das ist ein Vorschlag, der nicht zu vernachlässigen ist, um keine Fehlentscheidungen zu treffen oder bereits diskutierte Probleme zu wiederholen. Gewiss müsste man sich in ein Kalb hineindenken oder hineinversetzen, um keine falschen Entscheidungen zu treffen, doch ein Kalb denkt leider nicht, und vor allem nimmt es nicht an Abstimmungen teil.

 
  
MPphoto
 
 

  Flemming (PPE-DE). Herr Präsident! Zuerst ganz kurz zur Geschäftsordnung: Die Abstimmung wurde, ohne dass es die Abgeordneten mitbekommen haben, auf heute vorverlegt. Ich finde, es ist ein bisschen undemokratisch, dass es nicht möglich ist, einzelne getrennte Abstimmungen vorzunehmen oder auch namentliche Abstimmungen zu verlangen. Die Bürger werden sich sehr wundern und wieder einmal sagen: Wie undemokratisch ist diese Europäische Union!

Dank an Frau Schierhuber. Sie hat ganz klar getrennt zwischen Mensch und Tier, und auch ich möchte den abscheulichen Vergleich mit dem Holocaust zurückweisen.

Zu Herrn Adam, ich möchte ihm schon etwas sagen. Es ist nicht richtig, dass jeder, der Fleisch isst, sozusagen ein Tierquäler ist. Sehen Sie, in Österreich gibt es eine Nationalspeise – das ist das Wiener Schnitzel –, und ich kann Ihnen, wenn Sie nach Österreich kommen, ganz genau sagen, wo das Fleisch für diese Schnitzel her ist, aus dem Waldviertel oder aus der Steiermark. Das sind dann meistens nur zwei oder drei Stunden Transportdauer. In Österreich dürfen Sie Tiere nur sechs Stunden transportieren. Es ist nicht notwendig, Tiere zu quälen, wenn man sie nachher essen will. Das ist eine Art des Umdenkens, und Denken tut natürlich weh.

Sehen Sie, als Christdemokratin hat man natürlich vielleicht überhaupt eine etwas andere Beziehung zu den Tieren. Für mich sind Tiere Geschöpfe Gottes, leidensfähige Geschöpfe Gottes. Ich weiß nicht, ob Sie Heilige haben, Herr Adam. Mein Lieblingsheiliger ist Franz von Assisi, und der hat nicht nur die Menschen geliebt, sondern auch die Tiere.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, der Zweck dieser Aussprache besteht darin, eine Meinung zu formulieren, die dem Rat und der Kommission bei der abschließenden Behandlung dieser Angelegenheit als Richtschnur dient. Wir haben zweifellos eine große Vielfalt von Ansichten und Standpunkten der verschiedenen Seiten gehört, und ich hoffe und erwarte, dass das Gesagte dem Rat als Orientierung dienen kann.

Gestatten Sie mir, die Meinung der Kommission zu den wichtigsten Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Was die Beförderungszeit betrifft, so möchte das Europäische Parlament ein festes und endgültiges Zeitlimit von neun Stunden für Schlachttiere einführen, während für andere Tiere weniger Beschränkungen gelten sollen. Wie ich eingangs sagte, können wir keine Maßnahmen annehmen, die praktisch ein Handelsverbot zur Folge haben, und zwar vor allem wenn keine ausreichenden wissenschaftlichen Informationen zur Bekräftigung eines solches Vorgehens vorliegen.

Das Europäische Parlament befürwortet den Einsatz mobiler Schlachthöfe, um den Transport von Tieren zur Schlachtzwecken einzuschränken. Gegenwärtig liegen noch nicht genügend Erkenntnisse oder praktische Erfahrungen vor, um eine solche Lösung zu befürworten. Auch die daraus resultierenden Vorzüge für den Tierschutz konnten bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden.

In Bezug auf den Geltungsbereich der Verordnung schlägt das Europäische Parlament eine Ausnahmeregelung für Transporte von weniger als 100 km sowie für bestimmte Kategorien von Tieren vor wie Tiere, die zu Sportveranstaltungen und Ausstellungen transportiert werden. Die Kommission könnte die Beibehaltung der derzeit geltenden Ausnahmeregelung für Transporte von weniger als 50 km unterstützen, doch es gibt keinen Grund, weshalb andere Tiere, deren Wohlergehen möglicherweise gefährdet ist, vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden sollten.

Die Kommission unterstützt den Vorschlag, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, strengere nationale Maßnahmen zu beschließen, solange sich diese mit den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags im Einklang befinden. Ich freue mich, dass damit praktisch die im Vereinigten Königreich geltenden Beschränkungen für den Export von Pferden, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, aufrechterhalten würden. Ich habe stets betont, dass ich diese Angelegenheit unter dem Gesichtspunkt der Befürwortung eines rechtlich tragfähigen Textes prüfen würde.

Im Hinblick auf die Zulassung von Transportunternehmen und die vorherige Abnahme von Fahrzeugen schlägt das Europäische Parlament ein einheitliches System für kurze und lange Transporte vor. Eines der Hauptziele des Vorschlags besteht darin, die Kontrollen auf Transporte über große Strecken zu konzentrieren, da diese für den Tierschutz von größter Bedeutung sind. Meiner Ansicht nach würden der Wegfall der Unterscheidung zwischen langen und kurzen Transporten zur Verwässerung der Inspektionsmaßnahmen und des Verwaltungsaufwands führen, und die zuständigen Behörden würden ihr Augenmerk nicht mehr verstärkt auf das Wohlergehen der über lange Strecken transportierten Tiere richten.

Das Europäische Parlament schlägt die Nutzung eines Satellitennavigationssystems vor. Das ist ein höchst innovativer Gedanke, den die Kommission prinzipiell unterstützt. Ich möchte hinzufügen, dass der Vorschlag der Kommission bereits vorsieht, als neues Instrument der Rechtsdurchsetzung die Tachografen der Fahrzeuge zu kontrollieren.

In Bezug auf Sanktionen wurde eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt. Die im Vorschlag der Kommission vorgesehene Verschärfung der Zulassungserteilung für Spediteure deckt die Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen bereits ab. Eine Reihe weiterer Änderungsanträge zu Sanktionen muss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Proportionalität geprüft werden.

Eine ausführliche Darstellung des Standpunktes der Kommission zu jedem Änderungsantrag geht dem Parlament zu, und ich gehe davon aus, dass sie in den ausführlichen Sitzungsbericht dieser Plenartagung aufgenommen werden wird(1).

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

 
  
  

VORSITZ: PATRICK COX
Präsident

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.


4. Abstimmungen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.

Empfehlung (A5-0146/2004) des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Leuchten für Abbiegelichter für Kraftfahrzeuge (Berichterstatter: Herr Berenguer Fuster)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0178/2004) von Frau Jackson im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0210/2004) von Herrn Berenguer Fuster im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0134/2004) des Haushaltsausschusses betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (Berichterstatter: Herr Turchi)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0187/2004) des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (Berichterstatter: Herr Wuermeling)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0136/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG (Berichterstatter: Herr Lisi)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0179/2004) des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (Berichterstatter: Herr Schmitt)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Bericht (A5-0195/2004) von Herrn Wynn im Namen des Haushaltsausschusses über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0203/2004) von Herrn Mulder im Namen des Haushaltsausschusses über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2004 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 – Einzelplan III – Kommission

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0152/2004) von Herrn Corbett im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Ersuchen an europäische Agenturen

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0151/2004) von Frau Lulling im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten

Vor der Abstimmung:

 
  
MPphoto
 
 

  Lulling (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Bitte haben Sie Geduld, ich habe das Wort. Ich habe zwei Berichte, werde aber nur einmal reden, wenn Sie das beruhigt. Als Berichterstatterin zu allen Verordnungen, aufgrund derer Eurostat für uns schnell die besten Statistiken erstellen soll, darf ich Ihnen hier und heute erneut empfehlen, meinen zwei Berichten mit der üblichen Begeisterung zuzustimmen. Es handelt sich erstens um eine Verordnung, der zufolge wir und alle Beteiligten – in erster Linie die Europäische Zentralbank – jetzt vierteljährlich Informationen über den Schuldenstand der Mitglieder erhalten. Das ist von großer Bedeutung, auch wenn die blauen Briefe im Rahmen des Defizitverfahrens weiterhin aufgrund der Jahreswerte erstellt werden – oder auch nicht.

Wie Sie wissen, gibt es ja diesbezüglich keine Gleichbehandlung zwischen Mitgliedstaaten. Aber die Herren Eichel und Mer könnten eher das Ausmaß ihrer Haushaltsprobleme erkennen. Sie könnten sogar eher herausfinden, was ihre Konsolidierungsanstrengungen bewirkt haben, wenn sie denn welche unternommen haben.

Der zweite Bericht betrifft eine Verordnung, die uns vierteljährliche Konten zu der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung liefern soll, und zwar betreffend den Beitrag der einzelnen Sektoren, der privaten Haushalte, der Unternehmen und des Staats. Das haben die Vereinigten Staaten schon lange, denn es ist ja für die geldpolitische und wirtschaftliche Analyse wichtig, dass man weiß, wie sich die einzelnen Akteure verhalten. Sogar der ECOFIN-Rat hat schon vor einem Jahr erkannt, dass das Fehlen von Informationen über das Verhalten von Haushalten und Unternehmen im Konjunkturverlauf eine große Lücke für die für die Wirtschafts- und Währungsunion benötigten Statistiken darstellt. Von dieser Berichtspflicht über die Transaktionen der privaten Haushalte und Unternehmen sind aber alle Länder ausgeschlossen, deren Bruttoinlandsprodukt weniger als ein Prozent des BIP der EU-25 beträgt.

(Tumult)

Herr Präsident, ich habe zweimal zwei Minuten Redezeit, und die werde ich auch einhalten – Sie können so viel Krach machen, wie Sie wollen!

(Beifall und Gelächter)

Davon sind alle neuen Mitgliedstaaten außer Polen sowie auch Luxemburg ausgeschlossen. Aber auch diese müssen die vierteljährlichen Angaben betreffend die Transaktionen des Sektors Staat und übrige Welt liefern.

Nun wissen Sie, worum es geht, und Sie können guten Gewissens, wie gehabt, meinen beiden Berichten zustimmen. Es sind meine letzten für diese Wahlperiode, in der ich – heute einbezogen – neun Mal mit Statistikberichten auftreten konnte. Ich weiß nicht, ob ich nach den Wahlen vom 13. Juni noch diese Statistikverordnungen – die viel trockener sind als Wein und Honig – werde betreuen dürfen. Ob ja oder nein, ich danke Ihnen für das Vertrauen und die Begeisterung, die Sie immer für meine Berichte aufgebracht haben.

(Starker Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Frau Lulling, nie zuvor wurde in diesem Haus die europäische Statistik derart elegant präsentiert.

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0158/2004) von Frau Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG im Hinblick auf die Möglichkeit der Anwendung vorübergehender Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom durch bestimmte Mitgliedstaaten

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0169/2004) von Herrn García-Margallo y Marfil im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und der ergänzenden Vereinbarung

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0150/2004) von Herrn Karas im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0181/2004) von Herrn Medina Ortega im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gerichts für den europäischen öffentlichen Dienst

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0128/2004) von Herrn Gil-Robles Gil-Delgado im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Artikel 16 und 17 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0127/2004) von Herrn Gil-Robles Gil-Delgado im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften bezüglich der Sprachenregelung (Artikel 29)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0126/2004) von Herrn Gil-Robles Gil-Delgado im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Artikels 35 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz betreffend die Verfahrenssprache im Hinblick auf die neue Verteilung der Zuständigkeiten für Direktklagen und die Erweiterung der Union

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0186/2004) von Frau Doyle im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter lebender Huftiere in die Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinien 90/426/EWG und 92/65/EWG

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0170/2004) von Frau Lulling im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0180/2004) von Herrn Lehne im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Antrag auf Verteidigung der Immunität von Marco Pannella

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0184/2004) von Herrn MacCormick im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Antrag von Martin Schulz auf Verteidigung seiner parlamentarischen Immunität und Vorrechte

Vor der Abstimmung:

 
  
MPphoto
 
 

  MacCormick (Verts/ALE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, zu einer Formsache. Ich möchte in Punkt 4 des Berichts über die Immunität von Herrn Schulz die Worte „und der Kommission“ einfügen. Im Bericht über Herrn Lehne bitte ich um die gleiche Änderung.

Wie die Abgeordneten sicher wissen, verleiht Artikel 9 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Abgeordneten des Europäischen Parlaments wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung Immunität. Unserer Ansicht nach ist ein Teil des deutschen Europaabgeordnetengesetzes damit unvereinbar. In Punkt 3 fordern wir die Kommission auf zu prüfen, ob Paragraph 5 Satz 2 des Europaabgeordnetengesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. In Punkt 4 haben wir jedoch versäumt, diese Angelegenheit auf dem offiziellen Weg an die Kommission zu verweisen.

Es wird die Abgeordneten interessieren, dass diese Angelegenheit einen Fall betrifft, in dem gegen zwei Abgeordnete dieses Hauses auf Betreiben der Bild-Zeitung eine einstweilige Verfügung verhängt wurde, die diesen untersagt, in diesem Haus Pressekonferenzen durchzuführen und dabei das Verhalten der Bild-Zeitung im Bezug auf das Abgeordnetenstatut zu kritisieren.

(Beifall)

 
  
  

(Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die mündlichen Änderungsanträge gibt.)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0185/2004) von Herrn MacCormick im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Antrag von Klaus-Heiner Lehne auf Verteidigung seiner parlamentarischen Immunität und Vorrechte

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0114/2004) des Ausschusses für Wirtschaft und Währung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (Berichterstatterin: Frau Villiers)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0196/2004) des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (Berichterstatter: Herr Pérez Álvarez)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0161/2004) des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 6. Februar 2004 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Männern und Frauen tätig sind (Berichterstatterin: Frau Kratsa-Tsagaropoulou)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0160/2004) des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Berichterstatterin: Frau Zrihen)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0131/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (Berichterstatter: Herr Schnellhardt)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0129/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Berichterstatter: Herr Schnellhardt)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0130/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates (Berichterstatter: Herr Schnellhardt)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0138/2004) des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Berichterstatter: Herr Schnellhardt)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Bericht (A5-0079/2004) von Herrn Skinner im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0155/2004) von Frau Prets im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0197/2004) von Herrn Maat im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und allen damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG des Rates

Vor der Abstimmung:

 
  
MPphoto
 
 

  Evans, Robert J.E. (PSE). (EN) Herr Präsident, wie Sie wissen, wurde die Aussprache zu diesem Bericht unmittelbar vor der Abstimmung abgeschlossen. Das ist ein sehr komplexer und bedeutender Bericht. In Bezug auf die Änderungsanträge gab es eine Reihe von Problemen, die u. a. die Reihenfolge der Änderungsanträge und deren Zusammenfassung zu Gruppen betraf. Wegen dieser Komplexität und wegen der Bedeutung des Berichts würde ich vorschlagen, die Abstimmung auf morgen zu vertagen, um den Abgeordneten Zeit zu geben, ihre Gedanken zu ordnen und die Ausführungen des Kommissars und anderer Redner heute Morgen in Betracht zu ziehen. Ich bitte um die Vertagung der Abstimmung auf morgen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Der Vorschlag von Herrn Evans wird von 32 Abgeordneten unterstützt. Möchte sich jemand dagegen aussprechen?

 
  
MPphoto
 
 

  Maat (PPE-DE), Berichterstatter. (NL) Herr Präsident! Das Argument des Kollegen Evans ist nicht stichhaltig. Heute Morgen haben wir bereits über zwei andere Berichte abgestimmt sogar über vier –, die ebenfalls heute Morgen behandelt wurden. Die Aussprache darüber ist abgeschlossen. Gleichwohl bestand die Möglichkeit, dass wir morgen, am Mittwoch, über meinen Bericht hätten abstimmen müssen, wenn die Aussprache nicht zum Abschluss gebracht worden wäre.

Zufälligerweise ist die Aussprache abgeschlossen, alle Abstimmungslisten standen gestern Abend zur Verfügung, und die Reihenfolge der Änderungsanträge stellt ebenso wenig ein Problem dar, denn mit Blick auf die Beiträge der einzelnen Fraktionen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Abstimmungsliste anders aussehen würde. Deshalb kann ich kein einziges formelles oder anderes Argument für eine Verschiebung der Abstimmung erkennen.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)

 
  
  

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0135/2004) von Herrn Bösch im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2002

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Der Präsident. – Die Abstimmung ist geschlossen.

Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Schmitt (A5-0179/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Bericht befasst sich mit dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung, die eine Reaktion auf das Urteil des Gerichtshofs zu bilateralen Open-Skies-Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten von Amerika ist. Im entscheidenden Teil des Urteils heißt es, diese Abkommen verstießen gegen Gemeinschaftsrecht, da die Mitgliedstaaten weder berechtigt noch befugt seien, diese Art von Abkommen zu schließen.

Mit diesem Vorschlag empfiehlt die Kommission drei Maßnahmen: die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den USA im Bereich des Luftverkehrs auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, einen rechtlichen Rahmen für laufende Verhandlungen und die Durchführung aller anderen Luftverkehrsabkommen zu schaffen und die Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Bereich der internationalen Luftverkehrsbeziehungen angemessen aufzuteilen.

Aus rechtlicher Sicht hat der Kommissionsvorschlag eine sehr solide Grundlage, schließt er doch eine Rechtslücke, die durch die Entscheidung des Gerichtshofs entstanden war. Mit den im Gemeinsamen Standpunkt des Rates beschlossenen Maßnahmen, die der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr befürwortet hat, werden die politischen Beschränkungen für die Mitgliedstaaten, Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten auszuhandeln und abzuschließen, erheblich abgemildert, und deshalb konnte ich dafür stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag für eine Verordnung ist die Reaktion auf eine Entscheidung des Gerichtshofs zu einer Klage der Kommission gegen Mitgliedstaaten, die bilaterale Open-Skies-Abkommen geschlossen hatten, wegen Verletzung der Außenkompetenz der Gemeinschaft sowie der Niederlassungsfreiheit.

Die Kommission schlug vor, dass die Mitgliedstaaten Verfahren zur Kündigung der von ihnen geschlossenen Abkommen einleiten sollten, und ersuchte den Rat um die Ermächtigung zur Aufnahme von Gemeinschaftsverhandlungen mit allen Partnern bilateraler Abkommen. Für Fragen, die teilweise in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, teilweise in die der Mitgliedstaaten fallen, schlug die Kommission einen gemeinschaftlichen Ansatz, eine enge Zusammenarbeit vor.

In seinem Gemeinsamen Standpunkt nahm der Rat die Stellungnahmen des EP an.

Somit sind die Mitgliedstaaten weiterhin berechtigt, ohne dass sie zuvor eine Genehmigung der Kommission einholen müssten, bilaterale Luftverkehrsabkommen auszuhandeln und abzuschließen, auch wenn deren Gegenstand teilweise in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Klauseln, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt wurden, einbezogen werden.

Dieser Ansatz sichert den Mitgliedstaaten weiterhin Handlungsfreiheit, und so haben wir dafür gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung folgt auf eine Entscheidung des Gerichtshofs zu bilateralen Open-Skies-Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika, die in den Neunzigerjahren von einigen Mitgliedstaaten geschlossen wurden und mutmaßlich gegen Gemeinschaftsrecht verstießen.

Die Kommission schlägt ein Bündel von Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten bei der Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen für diese Kategorie von Abkommen, die die Mitwirkung von Regierungen der Mitgliedstaaten erfordern, einzuhalten sind. Insbesondere müssen diese die Verhandlungsstrategien und Ziele der Gemeinschaft unterstützen und dürfen keine Verhandlungen zu Fragen aufnehmen, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft liegen.

Der Gemeinsame Standpunkt des Rates folgt der zentralen Forderung des Parlaments, wonach Mitgliedstaaten weiterhin berechtigt sein sollen, ohne dass sie zuvor eine Genehmigung der Kommission einholen müssten, bilaterale Luftverkehrsabkommen auszuhandeln und abzuschließen, auch wenn deren Gegenstand in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Voraussetzung dafür ist, dass so genannte Standardklauseln, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt wurden, in alle Abkommen mit einbezogen werden.

Mit den Maßnahmen im Gemeinsamen Standpunkt des Rates, die der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr unterstützt, werden die Beschränkungen für das Handeln von Mitgliedstaaten gemildert, und deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Wynn (A5-0195/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 sah die Errichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung der Bevölkerung von Gebieten vor, die von Katastrophen betroffen sind. Aus dem Fonds können jährlich bis zu 1 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Bis zur Annahme dieses Vorschlags, die dem beharrlichen Engagement unserer Fraktion im Haushaltsverfahren in den Jahren vor 2002 zu verdanken ist, vergingen mehrere Jahre.

Im letzten Jahr hat dieser Fonds geholfen, indem er Notfallhilfe nach den großen Waldbränden geleistet hat, die etwa 5 % des portugiesischen Hoheitsgebiets verwüsteten.

In Anbetracht der Dringlichkeit der Situation haben wir den Vorschlag unterstützt, ca. 22 Mio. EUR aus dem Fonds für die Behebung von Schäden zu mobilisieren, die durch Sturm und Überschwemmungen im Malta (September 2003), die Waldbrände in Spanien (Sommer 2003) und die Überschwemmungen in Frankreich (Dezember 2003) entstanden sind.

Angesichts der gemessen an den erlittenen Schäden (wie in Portugal im letzten Jahr) zu geringen Beträge stellt sich jedoch die Frage nach dem Umfang der Gemeinschaftssolidarität und der Kriterien für einen Anspruch auf Mittel aus diesem Fonds.

 
  
  

- Bericht Mulder (A5-0203/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich habe für den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2004 gestimmt, damit die aus dem EU-Solidaritätsfonds mobilisierten Haushaltsmittel so zügig wie möglich eingesetzt werden, um die notwendige Gemeinschaftshilfe für Menschen sicherzustellen, die in Spanien, Frankreich und Malta 2003 von Naturkatastrophen betroffen waren, und so dazu beizutragen, dass diese Hilfe so schnell wie möglich geleistet wird. Deshalb ist es auch entscheidend, dass dieser Berichtigungshaushaltsplan in erster Lesung angenommen wird, wie in der Vergangenheit geschehen, insbesondere im Falle der Waldbrände, die sich im Sommer 2003 in Portugal ereigneten.

Die EU muss sich mit Regionen in den Mitgliedstaaten oder Kandidatenländern uneingeschränkt und unverzüglich solidarisch zeigen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, und die ernsten Folgen dieser Katastrophen für die Lebensbedingungen der Menschen, die Umwelt und für die Wirtschaft mildern.

Aus diesem Grund muss die Hilfe nicht nur zügig, sondern auch in den bereitgestellten Mittelzuweisungen sichtbar sein. Dazu müssen – aus meiner Sicht – die Kriterien für den Erhalt von Mitteln aus dem Solidaritätsfonds entsprechend geändert werden.

 
  
  

- Bericht Lulling (A5-0151/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit dieser Verordnung soll auf den Aktionsplan zur Wirtschafts- und Währungsunion reagiert werden, den der ECOFIN-Rat am 18. Februar 2003 gebilligt hat, um die Mängel in EU-Statistiken über das Verhalten von Familien und Unternehmen im Konjunkturverlauf zu beseitigen. Sie wird es überdies insbesondere ermöglichen, die Ersparnis und den Konsum von Haushalten sowie die Rentabilität der finanziellen und nicht finanziellen Unternehmen zu beobachten.

Die Aufschlüsselung der Statistiken nach Wirtschaftssektoren wird ohne Zweifel die Informationen verbessern, die die vierteljährlichen Finanzkonten bieten, wobei eindeutig die Verfahrensweise des Zentralbanksystems der USA „nachgeahmt“ wird. Am Vorschlag selbst haben wir nichts zu beanstanden.

Doch was als rein technisches Problem angesehen werden könnte, das nur Informationen betrifft, ist eng verbunden mit der Unterstützung und Entscheidungshilfe für die Wirtschaftspolitik und vor allem für die Geldpolitik der Europäischen Union. Es handelt sich um Instrumente für die wirtschaftspolitische Entscheidungsfindung, da diese Maßnahmen die Wirtschafts- und Währungsunion stützen, der es an präzisen Statistikinstrumenten fehlt. Um es klar zu sagen: Dies sind außerdem Instrumente, die helfen, die rechtsgerichteten und sozialfeindlichen Politiken der Union zu stärken, auch wenn sie einige nützliche Informationen hervorbringen.

 
  
  

- Bericht Berès (A5-0158/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Am 1. Januar 2004 trat die Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in Kraft. Mit dieser Änderung sollen längere Übergangsfristen für die neuen Mitgliedstaaten sichergestellt werden, um einen plötzlichen Anstieg der Lebenshaltungskosten zu vermeiden. Wir glauben allerdings, dass das Problem tiefer geht, und lehnen die Richtlinie aus drei Gründen ab:

Erstens ist die Harmonisierung der Energiesteuern keine grundlegende Voraussetzung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Steuerwettbewerb hat seine Vorteile, aber vor allem ist es eine Sache der Steuerhoheit, mit weit reichenden Folgen für die sozial- und umweltpolitischen Entscheidungen und die Steuerstruktur eines Staates. Schließlich haben deshalb die Mitgliedstaaten viele Anträge auf Übergangsregelungen gestellt.

Zweitens wird die Anhebung der niedrigsten Sätze zu höheren Lebenshaltungskosten führen, insbesondere für Arbeitnehmer und die einkommensschwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Es wird Ungerechtigkeiten geben, und diejenigen, die am meisten verbrauchen, werden nicht bestraft. Das ist eben das Wesen fester Steuersätze und von Direktbesteuerung.

Drittens ist es notwendig, die Besteuerung nicht von der arbeits- auf die umweltbezogene „Verwendung“ zu verlagern, d. h. den Preis, zu dem sie stets an den Verbraucher weitergereicht wird. Die Belastung muss verlagert werden, aber auf die „Verwendung“ von Kapital, da die Besteuerung sonst ungerecht bleibt.

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Die Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist nunmehr die Hauptrechtsgrundlage im Bereich der Energiesteuern. Sie garantiert allen derzeitigen Mitgliedstaaten Übergangsregelungen für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften.

In der Tat ist die Harmonisierung der Besteuerung die grundlegende Voraussetzung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Die Berichterstatterin vertritt folgenden Standpunkt: „Um schädlichen Steuerwettbewerb zu vermeiden, müssen die Beitrittsländer ihre Verbrauchsteuersätze an die innerhalb der Europäischen Union vorgeschriebenen Mindestsätze anpassen“.

Dies erklärt ihren Appell „an sämtliche Mitgliedstaaten einschließlich der derzeitigen Mitgliedstaaten, die in der Richtlinie festgelegten Fristen einzuhalten und als solche zur Entwicklung eines umweltfreundlichen Binnenmarktes beizutragen“.

Obwohl dieser Bericht sich mit einem heiklen Thema – Energiebesteuerung – insbesondere aus Umweltgründen beschäftigt und Besteuerungsfragen im Rat weiterhin Einstimmigkeit erfordern, habe ich für den Text gestimmt.

 
  
  

- Bericht García-Margallo y Marfil (A5-0169/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Auch wenn ich gegenüber dem Prozess der Steuerharmonisierung grundlegende Vorbehalte habe, glaube ich doch, dass wir Formen der Koordinierung schaffen müssen, vor allem um Steuern auf grenzüberschreitende Kapitalströme zu vermeiden. Deshalb plädiere ich mit Nachdruck für die Abschaffung des Bankgeheimnisses und für die Beseitigung von Steuerparadiesen.

Das Ziel der Richtlinie 2003/48/EG besteht letztlich darin, Zinserträge, die in einem Mitgliedstaat anfallen und für Nutzungsberechtigte bestimmt sind, einer wirksamen Besteuerung unterworfen werden können, um so eine steuerliche Gleichbehandlung von Ersparnissen und das Recht der Mitgliedstaaten zu sichern, die EU-weit erzielten Einkünfte der auf ihrem Gebiet ansässigen Personen zu besteuern, während gleichzeitig künstliche Anreize für den Kapitalfluss in der EU und nach außerhalb beseitigt werden.

Der Wunsch einiger Mitgliedstaaten, vor allem jener mit direkten Verbindungen zu Steuerparadiesen, die steuerliche Basis auszuhöhlen, steht jedoch im Widerspruch zu ihrem Wunsch, Sparkapital anzuziehen.

Die beste Methode für eine wirksame Besteuerung von Zinseinkünften ist ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen. Um Kapitalflucht zu vermeiden, müssen andere Länder die getroffenen Regelungen einhalten, und hier ist speziell die Schweiz gemeint. Leider gestalten sich die Verhandlungen mit anderen Ländern nach wie vor schwierig.

Doch wir müssen noch weiter gehen. Wir müssen Wege zur Koordinierung der Besteuerung finden, um Kapitalbewegungen und grenzüberschreitende Aktientransfers auf Gemeinschaftsebene zu besteuern.

 
  
MPphoto
 
 

  Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Meine Enthaltung bei dieser Abstimmung gründet sich auf den Standpunkt, den ich seit jeher zu der anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Santa Maria de Feira erzielten Vereinbarung vertreten habe, die meiner Ansicht nach nur in eine Sackgasse führen kann. Die trotz des Abschlusses des Abkommens, das uns hier unterbreitet wird, weiterhin mit der Schweiz bestehenden Schwierigkeiten und die bei den Verhandlungen mit den übrigen Drittländern auftretenden Schwierigkeiten bestärken mich in dieser Einschätzung und meinem heutigen Stimmverhalten.

 
  
MPphoto
 
 

  Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen gestimmt, aber ich möchte dazu klarstellen, dass ich dies unter dem Vorbehalt tue, dass das Parlament vor der Anwendung dieses Abkommens zu den Abkommen befragt wird, die mit weiteren Drittländern – den USA, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino – ausgehandelt werden, wobei ich darauf verweise, dass die Anwendung dieses Abkommens auch davon abhängt, dass die abhängigen oder assoziierten Gebiete der Mitgliedstaaten die Regelungen verabschieden und umsetzen, die mit den in der Richtlinie vom 3. Juni 2003 enthaltenen Regelungen gleichwertig sind.

Die Schweiz hält ebenso wie bestimmte Mitgliedstaaten, die im Rahmen dieser Richtlinie für eine Quellensteuer optiert haben, am Bankgeheimnis fest, dessen Zweck es ist, die Achtung der Privatsphäre zu gewährleisten und das Vertrauen der Einleger in ihre Bank zu stärken.

Einige behaupten immer wieder, dass das Bankgeheimnis abgeschafft werden müsse, um Steuerhinterziehung und einen schädlichen Steuerwettbewerb zu bekämpfen. Die Schweiz hat ebenso wie mein Land – Luxemburg – das Bankgeheimnis mit äußerst strengen Bestimmungen betreffend die Geldwäsche und die Finanzierung krimineller Aktivitäten ergänzt.

Die Schweiz und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten tauschen aufgrund von Artikel 10 dieses Abkommens Angaben über Handlungen aus, die nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates als Steuerbetrug gelten.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
MPphoto
 
 

  Poos (PSE), schriftlich. (FR) Der in dem Bericht vorgelegte Entwurf einer legislativen Entschließung entleert die anlässlich der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2000 in Santa Maria de Feira erzielte Vereinbarung ihres Sinns. Diese Vereinbarung macht das In-Kraft-Treten der Richtlinie davon abhängig, dass die Schweiz und einige andere Länder sowie abhängige Gebiete gleichwertige Regelungen anwenden. Da diese Bedingung nicht erfüllt ist, habe ich gegen die Entschließung gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Am 16. Oktober 2001 ermächtigte der Rat die Kommission, mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen über Regelungen auszuhandeln, die den in der Gemeinschaft anzuwendenden gleichwertig sind, um eine effektive Besteuerung von Zinserträgen zu erreichen.

Die Durchführung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen wird von der Umsetzung von Regelungen durch die Schweizerische Eidgenossenschaft abhängen, die den in dieser Richtlinie festgelegten Regelungen gleichwertig sind, wie zwischen diesem Land und der Europäischen Gemeinschaft vereinbart. Deshalb wird vorgeschlagen, dass wir das Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das Regelungen vorsieht, die den in der Richtlinie 2003/48/EG zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und die ergänzende Vereinbarung annehmen.

Ich habe dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Karas (A5-0150/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag für eine Richtlinie ist Teil des ursprünglichen Monti-Pakets von 1998, das den Weg für eine größere Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Union frei machte. Unabhängig davon, was man von den Vorschlägen insgesamt halten mag, und in Anbetracht dessen, dass wir die Errichtung eines Binnenmarktes anstreben, ist begreiflicherweise ein gewisses Maß an Steuerharmonisierung notwendig, um Steuerhinterziehung und Doppelbesteuerung zu bekämpfen.

Wir sind jedoch prinzipiell gegen den vorgelegten Ansatz, denn das Konzept der Steuerharmonisierung ist seinem Wesen nach föderalistisch und rührt an eine der grundlegenden Säulen der staatlichen Hoheit: die Möglichkeit eines Staates, Familien und Unternehmen zu besteuern und so seine Eigenständigkeit zu sichern.

Weiterhin sind wir nicht überzeugt von den wirtschaftlichen Vorteilen einer Steuerharmonisierung verglichen mit den Vorteilen der Beibehaltung eines vernünftigen Steuerwettbewerbs. Aus eben diesem Grund wurden diese Richtlinie und der Rest des Pakets erst im Juni 2003 angenommen.

Die Richtlinie betrifft Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen und hat zum Ziel, die Quellensteuer auf diese Zahlungen zu beseitigen. Mit der vorliegenden Änderung sollen die Liste der von der Richtlinie erfassten Gesellschaften erweitert sowie die Mutter-/Tochter-Richtlinie und die Fusionsrichtlinie berücksichtigt werden. Unser Anliegen ist es, dass mit dieser Richtlinie die Steuerhinterziehung nicht erleichtert werden oder Mitgliedstaaten der geeigneten Mittel zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch beraubt werden dürfen.

 
  
  

- Bericht Medina Ortega (A5-0181/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für einen Ratsbeschluss mit dem Ziel der Errichtung eines Fachgerichts der Ersten Instanz für den öffentlichen Dienst ist ein Aspekt der im Vertrag von Nizza verankerten Justizreform, die das Problem der wachsenden Belastung der Gemeinschaftsgerichte lösen soll. Er ist eine Reaktion auf die Aufforderung des Gipfels von Nizza, die lautete: „Die Konferenz ersucht den Gerichtshof und die Kommission, so bald wie möglich den Entwurf eines Beschlusses über die Bildung einer gerichtlichen Kammer auszuarbeiten, die im ersten Rechtszug für Streitsachen zwischen der Gemeinschaft und ihren Bediensteten zuständig ist.“ Die Errichtung dieses Gerichts wird es ermöglichen, dass diese Streitsachen, die etwa ein Drittel der derzeitigen Tätigkeit des Gerichts erster Instanz ausmachen, von diesem Gericht abgezogen werden. Es wird sich in Zukunft auf die Rolle eines Gerichts zweiter Instanz für Urteile des neuen Gerichts erster Instanz beschränken, wobei der Gerichtshof nur unter außergewöhnlichen Umständen in die Überprüfung von Entscheidungen des Gerichts erster Instanz eingreift.

Trotz der Personal- und Arbeitskosten für dieses neue Gericht, die auf insgesamt 2 453 000 EUR pro Jahr veranschlagt werden, habe ich für dessen Errichtung gestimmt, weil es die Gerichtsverfahren der Gemeinschaft beschleunigen wird.

 
  
  

- Bericht Gil-Robles Gil-Delgado (A5-0128/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Gemäß Artikel 245 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 160 Absatz 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fordert der Gerichtshof den Rat auf, dem Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs folgende Änderungen hinzuzufügen: Gemäß Artikel 17 des Protokolls sind die vom Plenum getroffenen Entscheidungen des Gerichtshofs nur dann gültig, wenn elf Richter anwesend sind. Angesichts der Erhöhung der Anzahl von Richtern von 15 auf 25 infolge der Erweiterung wird vorgeschlagen, dieses Quorum auf 15 festzusetzen. Gemäß Artikel 16 des Protokolls ist die Große Kammer, die tagt, wenn ein am Verfahren beteiligter Mitgliedstaat oder ein am Verfahren beteiligtes Gemeinschaftsorgan dies beantragt, mit 11 Richtern besetzt. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Richter, die die Große Kammer bilden, auf 13 zu erhöhen und das derzeitige Quorum von neun Richtern beizubehalten.

Nach Meinung des Berichterstatters und des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt ist dieser „Vorschlag, mit dem offenbar sowohl der Rat als auch der Gerichtshof einverstanden sind, [...] wohlbegründet und kann daher ohne Änderungen gebilligt werden“.

Wir sehen keinen Grund, diesem Schluss nicht zuzustimmen, und haben deshalb dafür gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Anliegen dieses Entwurfs eines Ratsbeschlusses ist die Änderung der Artikel 16 und 17 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs infolge der Erweiterung in Bezug auf die Erhöhung der Zahl der Richter der Großen Kammer und des Plenums des Gerichtshofs. Diesem Vorschlag zufolge will der Gerichtshof die Große Kammer künftig mit 13 Richtern besetzen und das Quorum von neun Richtern beibehalten. Für das Plenum sollen die Zahl der Richter von 15 auf 25 und das Quorum von 11 auf 15 Richter erhöht werden.

Ich teile die Auffassung des Berichterstatters, dass dies ein wohlbegründeter Vorschlag ist, mit dem sowohl der Rat als auch der Gerichtshof einverstanden sind, und deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Gil-Robles Gil-Delgado (A5-0127/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Man könnte diesen Bericht für unwichtig und weitgehend technisch halten, doch er gewinnt an Bedeutung, wenn wir bedenken, dass sein Anliegen darin besteht, nach der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai um zehn Länder aus Osteuropa und dem Mittelmeerraum die neun Amtssprachen dieser Länder – sofern sie nicht bereits benutzt werden – in den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aufzunehmen.

Warum muss dies hervorgehoben werden? Weil in anderen Verfahren – wie beim wichtigen Beispiel des „Gemeinschaftspatents“ – einige Leute nach „Lösungen“ suchen, bei denen die verschiedenen Sprachen der EU-Länder nicht in vollem Maße geachtet werden, sondern die Sprachen der Länder mit den größten Bevölkerungen aufgenötigt und die anderen Amtssprachen der Union diskriminiert werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Der Entwurf eines Ratsbeschlusses stellt darauf ab, im Hinblick auf die neue Verteilung bei Direktklagen und die Erweiterung der EU Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch und Tschechisch unter die in Artikel 35 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs festgelegten Amtssprachen aufzunehmen.

Im Gefolge der neuen Verteilung der gerichtlichen Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz gemäß dem Vertrag von Nizza ist es auch sinnvoll, eine Regelung zur Entscheidung über die Verfahrenssprache bei Gericht zu treffen, sofern der Antragsteller ein Organ ist.

Was den ähnlichen Vorschlag für den EuGH anbelangt, so sind der Berichterstatter und der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt folgender Meinung: „Der Vorschlag ist ordnungsgemäß begründet und ergibt sich folgerichtig aus der Erweiterung der Union. Er kann deshalb ohne Änderungen gebilligt werden“.

Unsere Erklärung zu den neuen Sprachregelungen im EuGH trifft die gleiche Aussage, und deshalb haben wir dafür gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten werden Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch und Tschechisch Amtssprachen der Europäischen Union. Der Entwurf eines Ratsbeschlusses, zum dem das Europäische Parlament konsultiert wird, stellt deshalb darauf ab, diese Sprachen der Liste der Verfahrenssprachen in Artikel 29 Absatz 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hinzuzufügen.

Da ich mich seit langem für Mehrsprachigkeit in allen Bereichen des Prozesses der europäischen Integration einsetze, habe ich gefordert, dass ihr in Gemeinschaftsmaßnahmen und -organen Gleichbehandlung zuteil wird und ihre gleichberechtigte Würde und Verwendung anerkannt werden. Ich konnte nur dafür stimmen.

 
  
  

- Bericht Gil-Robles Gil-Delgado (A5-0126/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Manchmal lassen sich wesentliche Fragen in einem einzigen Absatz lösen, und dieser Bericht ist ein Beleg dafür. Sein Anliegen ist es, im Gefolge der EU-Erweiterung um zehn Länder aus Osteuropa und dem Mittelmeerraum am 1. Mai, die neun Amtssprachen dieser Länder – sofern sie nicht bereits verwendet werden – den Arbeitssprachen des Gerichts erster Instanz hinzuzufügen.

Die Bestätigung und wirksame Umsetzung des Grundsatzes, alle Sprachen der Europäischen Union als Amts- und Arbeitssprachen aufzunehmen – wie in den Verträgen verankert –, ist umso wichtiger, als wir unter den derzeitigen Rahmenbedingungen Tendenzen einer realen und zunehmend offensichtlichen Dominanz einiger Sprachen beobachten (die der bevölkerungsreichsten Länder Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien), und zwar zum Nachteil der Sprachen anderer Länder, die der Europäischen Union angehören.

Wir sollten darum stets darauf achten, dass die Sprachen aller EU-Mitgliedstaaten geschützt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten werden Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch und Tschechisch Amtssprachen der Europäischen Union. Der Entwurf eines Beschlusses des Rates, zu dem das Europäische Parlament konsultiert wird, stellt daher darauf ab, diese Sprache der Liste in Artikel 29 Absatz 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs hinzuzufügen.

Der Berichterstatter und der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt stellten fest: „Der Vorschlag des Gerichts scheint korrekt begründet und ist die logische Folge der Erweiterung der Union. Er ist deshalb ohne Änderungen anzunehmen“.

Wir schließen uns dieser Auffassung an, denn sie bedeutet eine Unterstützung für das Grundprinzip der Bewahrung der Sprachen der Mitgliedstaaten als Amtssprachen der Union. Dies trägt dazu bei, die Gleichstellung der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, eines maßgeblichen Wertes für die Bewahrung der Europäischen Union als einen Raum der Freiheit und der Vielfalt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Anliegen des Entwurfs eines Beschlusses des Rates ist es, im Hinblick auf die neue Verteilung der Zuständigkeiten für Direktklagen und die Erweiterung der Union Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch und Tschechisch zu den in Artikel 35 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs genannten Arbeitssprachen hinzuzufügen.

Im Gefolge der neuen Aufteilung in der Rechtsprechung bei Direktklagen zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz entsprechend den Festlegungen im Vertrag von Nizza ist es auch sinnvoll, eine Regelung zur Entscheidung über die Verfahrenssprache bei Gericht zu treffen, sofern der Antragsteller ein Organ ist.

Ich habe dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Doyle (A5-0186/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Doyle (PPE-DE), schriftlich. (EN) Dieser Vorschlag ist Teil der laufenden Überprüfung der Rechtsvorschriften zur Vermeidung und Bekämpfung künftiger Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche und der Klassischen Schweinepest. Er aktualisiert Richtlinie 90/426/EWG über die Einfuhr von Equiden sowie Richtlinie 92/65/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft. Ziel des Vorschlags ist es, die Rechtsvorschriften für die Einfuhr von MKS- und KSP-anfälligen Wild- und Haustieren in die Gemeinschaft zu rationalisieren, zu verschärfen und zu aktualisieren.

Für die Zwecke der Richtlinie gelten die in Anhang I genannten Tiere als Huftiere. Viele dieser Arten sind nicht in der Gemeinschaft beheimatet und passieren die Gemeinschaft als Zirkustiere oder im Rahmen des Austauschs zoologischer Gärten. Zur Berücksichtigung dieses Aspekts habe ich den Begriff der Einfuhr dahingehend präzisiert, dass er auch den Transit umfasst.

Ich begrüße die durch die Ausnahmeregelungen ermöglichte Flexibilität. Ausnahmen sollten jedoch nur von Fall zu Fall erfolgen, damit das Risiko der Seucheneinschleppung nicht erhöht wird. Angesichts der immensen Bedeutung, die gute Informationsquellen für eine rasche Reaktion auf den Ausbruch einer Seuche im entscheidenden Frühstadium haben, schlage ich eine Änderung zu Richtlinie 90/426 über Equiden in Form der Einrichtung eines gemeinschaftlichen Referenzlabors für Equidenkrankheiten vor, die uns eine koordinierte Reaktion ermöglichen würde. Die wirksame Koordinierung erfordert einen zuverlässigen und umfassenden Bestand an wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Diagnose und Behandlung ansteckender Equidenkrankheiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die jüngsten Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche (MKS) und der Klassischen Schweinepest (KSP) waren Anlass für eine gründliche Überprüfung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung dieser Tierseuchen, um dem Risiko künftiger Ausbrüche zu begegnen.

Ziel dieses Vorschlags für eine Richtlinie der Kommission ist es, die Rechtsvorschriften für die Einfuhr von Wild- und Haustieren MKS- und/oder KSP-empfänglicher Arten in die Gemeinschaft zu verschärfen und auf den neuesten Stand zu bringen, und deshalb verdient er unsere grundsätzliche Zustimmung. Der Vorschlag konsolidiert die Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter lebender Huftiere in einem einzigen Rechtsakt, sieht die Erstellung einer Liste der Drittländer vor, aus denen die Mitgliedstaaten diese Tiere einführen dürfen, und legt die einschlägigen Tiergesundheitsbedingungen fest.

Wir haben keine Einwände gegen die Änderungsanträge der Berichterstatterin und haben deshalb dafür gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ziel des uns vorliegenden Vorschlags für eine Richtlinie ist die Festlegung von Veterinärbedingungen für die Einfuhr bestimmter lebender Huftiere, d. h. von Säugetieren mit Hufen, in die Gemeinschaft.

Die Seuchenausbrüche in der Europäischen Union in den letzten Jahren, insbesondere der Maul- und Klauenseuche (MKS) und der Klassischen Schweinepest (KSP), waren Anlass für eine gründliche Überprüfung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung dieser Tierseuchen. Um dem Risiko künftiger Ausbrüche zu begegnen, schlägt die Kommission vor, die Rechtsvorschriften für die Einfuhr von Wild- und Haustieren MKS- und/oder KSP-empfänglicher Arten in die Gemeinschaft zu straffen, zu verschärfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Durch die Konsolidierung der Vorschriften für die Einfuhr von Wild- und Haushuftieren in einem einzigen Rechtsakt erfüllt dieser Richtlinienvorschlag die Erwartungen der europäischen Verbraucher an die Lebensmittelsicherheit und geht damit einen weiteren Schritt in Richtung des hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes in der EU, das wir anstreben.

 
  
  

- Bericht Lulling (A5-0170/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese vorgeschlagene Verordnung soll ein wesentliches Werkzeug für die Anwendung von Artikel 104 des Vertrags sein – im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. Sie zielt darauf ab, die Verpflichtung einzuführen, vierteljährliche Angaben über den öffentlichen Schuldenstand zu übermitteln („öffentlicher Schuldenstand Maastricht“. Dies ist Teil einer allgemeinen Tendenz des Übergangs zur vierteljährlichen Zusammenstellung statistischer Daten, auch wenn das formelle Verfahren bei einem übermäßigen Defizit weiterhin auf den jährlichen Zahlen beruhen wird.

Nach Auffassung der Berichterstatterin wird dies eine genauere Überwachung der Haushaltslage der Mitgliedstaaten, eine sehr viel frühere Erkennung sich abzeichnender Haushaltsprobleme und eine bessere Bewertung der Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen ermöglichen.

Die Berichterstatterin hätte es nicht deutlicher formulieren können. Hier haben wir ein weiteres Beispiel für eine Politik – in diesem Falle den Stabilitätspakt –, die ein genaues statistisches Instrument erfordert. Dennoch hat eine statistische Änderung erneut erhebliche politische Folgen, wodurch ein Mitgliedstaat unter Druck gesetzt wird, der die Ziele der in seinem Stabilitätsprogramm festgelegten Haushaltskonsolidierung nicht einhält und die Ziele des Stabilitätspakts nicht erfüllt.

Bedenken sind bei diesem Instrument mithin in erster Linie politischer Art, besonders im Hinblick auf seinen Zweck. Das ist erheblich wichtiger als sonstige Bedenken bezüglich der Kosten für die Zusammenstellung der Statistiken, der Einhaltung des jährlichen Indikators oder der Notwendigkeit, Statistiken rückwirkend zusammenzustellen.

 
  
  

- Bericht Lehne (A5-0180/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Dell'Alba (NI), schriftlich. – (IT) Die Abgeordneten der italienischen Radikalen haben sich bei der Abstimmung zum Bericht Lehne über den Antrag auf Verteidigung der Immunität von Herrn Pannella der Stimme enthalten. Obgleich wir die Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, die sich das Europäische Parlament zueigen gemacht hat, nicht anfechten, sind wir der Auffassung, dass wir hinsichtlich der allerorts notwendigen Verteidigung der Vorrechte des Europäischen Parlaments gegenüber den Mitgliedstaaten nicht selbstgefällig sein dürfen. Tatsächlich erscheint es weder empfehlenswert noch zweckmäßig, die Verhängung freiheitsberaubender Maßnahmen, auch wenn sie durch rechtskräftige Verurteilung erfolgt, gegen ein EP-Mitglied zuzulassen, ohne dass das Europäische Parlament darüber informiert wird und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen kann, um seine Meinung zu äußern, sofern Beschränkungen der Vorrechte seiner Mitglieder erkennbar sind. Obwohl im vorliegenden Fall die Entscheidung des Europäischen Parlaments gerechtfertigt erscheinen mag – und wir müssen auch berücksichtigen, dass die gegen Herrn Pannella verhängten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen inzwischen aufgehoben wurden –, darf dies unter keinen Umständen als Präzedenzfall ausgelegt werden können, sollte sich in Zukunft ein ähnlicher Fall ereignen.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Pérez Álvarez (A5-0196/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Bastos (PPE-DE), schriftlich. (PT) Jedes Jahr erleiden in der EU etwa fünf Millionen Personen Arbeitsunfälle, die zu Fehlzeiten von mehr als drei Tagen führen, was unter dem Strich einen Verlust von 146 Millionen Arbeitstagen ergibt. Einige dieser Unfälle haben dauerhafte Folgen und beeinträchtigen sowohl die Arbeitsfähigkeit des Opfers als auch dessen Leben außerhalb der Arbeit.

Deshalb begrüße ich den Bericht Pérez Álvarez, der deutlich macht, wie wichtig es ist, diese Richtlinie anzunehmen, die auf eine Anhebung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards abzielt.

Obwohl Änderungen, die das Parlament in erster Lesung angenommen hatte, in den Gemeinsamen Standpunkt des Rates übernommen worden sind, müssen einige Aspekte noch verstärkt werden:

- Es müssen vorbeugende Maßnahmen festgelegt werden, um die Gefahren zu verringern. Die Arbeitgeber müssen die Risiken bestimmen und diese den Arbeitnehmern mitteilen. Auch die Mitwirkung, Anhörung und Ausbildung der Arbeitnehmer sind zu fördern.

- Wird eine Exposition oberhalb der Grenzwerte festgestellt, müssen die Arbeitnehmer das Recht auf ärztliche Untersuchung und auf Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen haben. Hat diese Exposition nachteilige Auswirkungen für die Gesundheit der Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber Schritte zur Neubewertung der Risiken treffen.

- Diese Richtlinie muss abschreckende Sanktionen vorsehen, die die Mitgliedstaaten für den Fall eines Verstoßes gegen nationale Rechtsvorschriften anwenden müssen.

Um Europa zu einem Ort zu machen, an dem es sich besser arbeiten lässt, muss diese Richtlinie unverzüglich angenommen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Gemeinsamen Standpunkt des Rates werden Expositionsgrenzwerte festgesetzt, die auf den biologischen Auswirkungen auf die Gesundheit gründen. Die langfristigen Schädigungen, die durch eine Exposition entstehen können, werden in Ermangelung eindeutiger wissenschaftlicher Angaben nicht in Betracht gezogen.

Außerdem legt der Gemeinsame Standpunkt Auslösewerte fest, Größen direkt messbarer Parameter, deren Einhaltung gewährleisten wird, dass die Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind darin vorbeugende Maßnahmen festgelegt, um die Gefahren zu verringern, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Diese beruhen im Wesentlichen auf der Verpflichtung für den Arbeitgeber, die Risiken zu bestimmen und zu bewerten. Der Gemeinsame Standpunkt sieht auch Maßnahmen zur Unterrichtung und Ausbildung der Arbeitnehmer vor.

Insgesamt trägt der Gemeinsame Standpunkt den Hauptzielen sowie mehreren vom Europäischen Parlament in erster Lesung angenommenen Änderungen Rechnung, bleibt jedoch in einigen Bereichen hinter dem Notwendigen zurück.

Deshalb ist der Berichterstatter der Auffassung, dass das Recht auf ärztliche Untersuchung bei zu starker Exposition wieder aufgenommen und das in der Richtlinie geschaffene Präventivsystem verstärkt werden sollte. Die vorliegende Richtlinie muss auch eine Bestimmung über Sanktionen beinhalten, die im Rahmen der in Anwendung der vorliegenden Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften vorzusehen sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Vorschlag für eine Richtlinie, der sich in den Rahmen der Aktionen zur Förderung der Verbesserung des Arbeitsumfelds einfügt und auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit jedes Arbeitnehmers und auch auf die Schaffung eines Mindestschutzsockels abstellt, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Zielsetzung „mehr und bessere Arbeitsplätze“ in der Strategie von Lissabon verlangt, dass die EU strenge Anforderungen an die Qualität der Arbeitsbedingungen im gesamten EU-Hoheitsgebiet stellt und festlegt, wozu auch die Verbesserung der Würde der Arbeit und der Lebensqualität unserer Bürger gehört.

Wie ich zudem auch schon in meiner Erklärung zur Abstimmung zum Bericht Gargani über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (2. September 2003) erklärt habe, müssen wir Gefahren beseitigen, die ja häufig versteckt sind, wie etwa die in diesem Bericht genannten. Vorbeugen ist besser als heilen und auch viel besser als Wiedergutmachung. Deshalb unterstütze ich die abschließende Empfehlung von Herrn Alvarez, das Recht auf ärztliche Untersuchung bei zu starker Exposition wieder aufzunehmen – wie vom Parlament vorgeschlagen – und das in der Richtlinie geschaffene Präventivsystem zu verstärken.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Kratsa-Tsagaropoulou (A5-0161/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Bastos (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau ist eine zentrale Aufgabe für die EU, die die Pflicht hat, aktiv alle Aktionen zu diesem Zweck zu fördern.

Anliegen dieses ausgezeichneten Berichts ist der Erlass eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Männern und Frauen tätig sind.

Dieses Programm für den Zeitraum 2004-2005 wird über etwa 2,2 Mio. EUR für die Unterstützung solcher Organisationen in Form eines Betriebskostenzuschusses verfügen.

Diese Organisationen können im Rahmen ihrer Tätigkeiten folgende Aktionen ausführen:

– Sensibilisierungsaktionen und Verbreitung von Informationen,

– Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und der Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen; außerdem Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, geschlechtsspezifischen Rollenklischees und Diskriminierung am Arbeitsplatz,

– und schließlich Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen in Drittländern sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Lage der Frauen in der ganzen Welt.

Ich habe für diese Empfehlung für die zweite Lesung gestimmt, die das Ergebnis eines Kompromisses von Rat und Parlament ist. Dieser sieht ausnahmsweise Übergangsklauseln für den Förderfähigkeitszeitraum vor, die in dieses Programm einzufügen sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Zweck dieses Vorschlags ist der Erlass eines Basisrechtsakts für Betriebskostenzuschüsse an die Europäische Frauenlobby und andere Organisationen, die auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Männern und Frauen tätig sind. Dieser Rechtsakt ist notwendig, um die Einhaltung der derzeit geltenden Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU zu gewährleisten.

Folgendes findet deshalb unsere Unterstützung:

Bereich 1 – die Europäische Frauenlobby;

Bereich 2 – die fortlaufenden Aktivitäten einer Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischen Interesse im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern oder ein Ziel verfolgt, das einen Bestandteil der einschlägigen Politik der Europäischen Union bildet;

Bereich 3 – spezielle Maßnahmen.

Der Rat hat mehrere Maßnahmen des Parlaments angenommen, aber den Vorschlag abgelehnt, die Laufzeit des Programms 2004-2005 bis 2008 zu verlängern und das Budget von 2,222 Mio. EUR auf 5,5 Mio. EUR zu erhöhen. Die Mittelausstattung für 2004-2005 blieb bei 2,2 Mio. EUR, und die Bitte, die Tätigkeiten der zu fördernden Lobby konkreter auszuführen, indem „usw.“ durch „Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen Bildung, Sport, Gesundheit und sozialer Sicherheit“ sowie „Zusammenarbeit mit Frauenverbänden aus Drittländern“ ersetzt werden, wurde nicht erfüllt. Das bedauern wir.

Die Berichterstatterin empfiehlt, dem Gemeinsamen Standpunkt mit nur einem zusätzlichen Artikel zu den „Übergangsbestimmungen“, die bereits mit dem Rat vereinbart sind, zuzustimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Es ist sicher lobenswert, ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen zu erlassen, die auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Männern und Frauen tätig sind. Noch wichtiger wird das wegen der Ausschließlichkeitsmechanismen, die zur Privilegierung und Diskriminierung zugunsten von Frauenorganisationen geführt haben, die der Europäischen Frauenlobby angehören. Solche Mechanismen verletzen die Menschenrechte und verstoßen gegen die Grundprinzipien einer freien und pluralistischen gesellschaftlichen Organisation.

In der ersten Lesung bemühte sich die Berichterstatterin mit ihren Vorschlägen, dieses Ungleichgewicht zu beheben, aber das linksgerichtete Dogma des zuständigen Ausschusses sorgte dafür, dass erneut ungleiche Behandlung und Chancen zugunsten von Frauenorganisationen die Oberhand behielten. Ganz abgesehen von den Bedenken im Hinblick auf diese Ungerechtigkeit ist es grotesk, dass diese Situation von einem Ausschuss verschuldet wurde, dessen eigentlicher Existenzgrund darin besteht, die Rechte und Chancengleichheit von Frauen zu schützen.

Es sollte die Pflicht des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit sein, eine Stimme und klare Vision für die Mehrheit der Frauen, für die Vielfalt und Pluralität von Meinungen und Interessen zu bieten.

In zweiter Lesung gelang es, die Verwässerung der ursprünglichen Vorschläge zu vermeiden und ein folgenschweres und ungerechtes Ergebnis zu verhindern. Es besteht also Hoffnung auf eine wirkliche Verbesserung der Situation.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Zrihen (A5-0160/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Allgemeines Ziel der Entwicklungsarbeit der Europäischen Union sollte die Bekämpfung und letztendlich die Beseitigung der Armut sein. Will man – neben dem Neoliberalismus – die Armut wirksam bekämpfen, so sind gleiche Rechte für Männer und Frauen von grundlegender Bedeutung, und Frauen sollten mehr Mitspracherecht auch auf politischer Ebene erhalten.

Anlässlich der Vierten Weltfrauenkonferenz (Peking, 1995) wurde erstmals eine klare Agenda für die Förderung gleicher Rechte für Männer und Frauen aufgestellt. Dies hatte in der Europäischen Union die Ausarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit zur Folge. Im Jahr 2001 wurde ein Aktionsprogramm für die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft angenommen, das 2006 ausläuft.

Verordnung (EG) Nr. 2836/98 dient als Rechtsgrundlage für die Haushaltslinie B7-6220 (jetzt 21.02.06) „Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit“. Da sie am 31. Dezember 2003 ausgelaufen ist, muss sie nun durch den hier vorliegenden Vorschlag ersetzt werden. Als mit an der Gesetzgebung Beteiligter muss das Parlament darauf hinweisen, dass die Kommission den Vorschlag für eine neue Verordnung reichlich spät vorlegt.

Die Kommission hat die allermeisten Änderungsanträge des Parlaments übernommen, aber...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Wie ich in der ersten Lesung erklärt habe, sind im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Krankheit sowie zur Entwicklung von Lösungen für die Bildung auf dem Boden einer Kultur der Sicherung grundlegender Menschenrechte zu finanzieren.

Selbstverständlich bin ich vorbehaltlos für die Annahme von Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Ziele in der Hilfe für die Ärmsten zu erreichen. Ich habe während der ersten Lesung für den Bericht gestimmt, weil ich überzeugt war, dass dies bei den Vorschlägen der Berichterstatterin der Fall war. Da nun 20 der 21 Änderungsanträge des Parlaments vom Rat und von der Kommission angenommen wurden, unterstütze ich diesen Bericht.

Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der wohl nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, nämlich die Definition von „sexueller und reproduktiver Gesundheit“. Das ist ein legitimes Anliegen, doch darf es nicht verdreht und zu einem Oberbegriff für die Entwicklung internationaler Programme zur Förderung von Schwangerschaftsabbrüchen werden, was ich mit äußerstem Nachdruck verurteile. Es muss eindeutig formuliert werden, dass sich der Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ auf die Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS sowie die Gewährleistung angemessener Bedingungen für Schwangerschaft, Arbeit, Geburt und nachgeburtliche Betreuung bezieht.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0131/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich habe keine Einwände gegen die Änderungsanträge des Berichterstatters zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates. Angesichts der aufeinander folgenden Lebensmittelkrisen und von Faktoren der Lebensmittelkontamination (etwa durch das Vorhandensein von Dioxinen) muss ein Rechtsrahmen geschaffen werden, um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, bei der die Hygiene von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr eine zentrale Rolle spielt.

Der Grundsatz „from farm to table“ sollte sich als roter Faden durch den Verordnungsvorschlag ziehen. Es sind Maßnahmen für die Hygiene aller Lebensmittelprodukte, die in der Gemeinschaft in Verkehr sind (einschließlich importierter Waren), sowie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung der Lebensmittelunternehmen zu entwickeln. Die Verordnungen sollten möglichst in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen angewandt werden, doch muss auch ein gewisses Maß an Flexibilität herrschen, um lokalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Abschließend möchte ich meine Zustimmung zu Änderungsantrag 6 bekunden, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Kommission nicht die generelle Befugnis hat, die Anhänge I und II zu ändern, die im Rahmen der Mitentscheidung vom Parlament und vom Rat beschlossen worden sind.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0129/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Angesichts der Wichtigkeit des Schutzes und der Erhaltung der Vielfalt traditioneller und regionaler Nahrungsmittel wäre es gegenüber kleinen Landwirten und Erzeugern kleiner Mengen von Primärerzeugnissen nur gerecht, wenn Änderungsantrag 3 dieses Berichts angenommen würde. Danach müssen Hygienevorschriften „traditionellen Herstellungsmethoden oder Rohstoffen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, bewährter Praxis oder Tradition nachweislich zum Herstellungsprozess gehören und die hygienische Qualität der Lebensmittel nicht beeinträchtigen“ Rechnung tragen.

Deshalb müssen die Mitgliedstaaten im Zusammenwirken mit der Kommission die Möglichkeit haben, die Bestimmungen in den Anhängen II und III zu ändern, um die Erfordernisse von Nahrungsmittelunternehmen zu berücksichtigen, die in Regionen mit besonderen Eigenheiten ansässig sind.

Das gilt für portugiesische Käsearten, wie z. B. Käse aus der Serra da Estrela, da Veränderungen bei den Produktionsbedingungen den Geschmack und die Qualität des Produkts beeinträchtigen können.

Auch gegen die übrigen Änderungen, die, wie der Berichterstatter ausführt, einer klareren Gliederung des Legislativtextes dienen, haben wir keine Einwände.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0138/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie der Berichterstatter selbst sagt, ist der vorliegende Verordnungsvorschlag Teil des Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit innerhalb der EU, der Produktqualität in Drittstaaten, die in die EU exportieren, und zur Schaffung eines europäischen Lebensmittelrechts, in diesem Falle für Erzeugnisse tierischen Ursprungs.

Im Mittelpunkt des vorgeschlagenen Systems der amtlichen Überwachung der Fleischproduktion steht der amtliche Tierarzt, dem die rechtlichen und technischen Mittel für die Ausübung seiner Pflichten zur Verfügung stehen müssen, und das schließt den Einsatz öffentlicher Mittel ein. Ein gutes Beispiel für mangelnde Investitionen im Bereich der Inspektionen von Nahrungsmittelerzeugnissen ist die Maul- und Klauenseuche.

Ich möchte meine Zustimmung zu Änderungsantrag 2 bekunden, der darauf abstellt, die Primärproduktion von Lebensmitteln zum Eigenverbrauch sowie die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher, den örtlichen Einzelhandel oder örtliche Gaststätten durch den Erzeuger, die einzelstaatlichen Vorschriften unterliegt, vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen.

Außerdem unterstütze ich die besondere Behandlung von „handwerklichen Kleinbetrieben“, die ausschließlich für einen begrenzten lokalen Markt produzieren. Ich begrüße auch die Einbeziehung von Erzeugnissen der Aquakultur in die Fischereierzeugnisse, ohne die die amtliche Überwachung von Fischereierzeugnissen unvollständig wäre.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0129/2004)

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0130/2004)

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0131/2004)

- Empfehlung für die zweite Lesung Schnellhardt (A5-0138/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Fitzsimons (UEN), schriftlich. (EN) Bei den vier heute angenommenen Berichten von Herrn Schnellhardt geht es um verschiedene Aspekte in Verbindung mit der Gewährleistung der jeweiligen Hygienevorschriften bei der Herstellung von Lebensmitteln sowie um die strenge Überwachung und die Durchsetzung strenger Kontrollen.

Die Ziele dieser Regelungen haben meine volle Unterstützung. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben zu gewährleisten.

Meiner Ansicht nach hat sich der Grundsatz der durchgängigen Kontrolle vom Erzeuger zum Verbraucher zu einem Kernprinzip entwickelt, das die gesamte Gesetzgebung im Bereich der Lebens- und Futtermittel untermauert. Wir haben in der laufenden Legislaturperiode ein komplettes neues ordnungspolitisches Umfeld für diesen Sektor beschlossen, und darauf können dieses Haus und natürlich Kommissar Byrne zu Recht stolz sein.

Ich hoffe jedenfalls, dass diese Gesetzgebung letztlich zu einer Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins der Lebensmittelindustrie sowohl im Bereich der Primärproduktion als auch auf allen Stufen der Weiterverarbeitung beitragen wird.

Das übergeordnete Ziel all unserer Bemühungen muss eine Politik sein, die für unsere Bürger ein Höchstmaß an Verbraucherschutz gewährleistet. Als Gesetzgeber haben wir die Pflicht, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der das Vertrauen unserer Verbraucher in die Lebensmittel, die sie kaufen und verzehren, fördert.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Diese vier Empfehlungen für eine zweite Lesung und die Organisation der amtlichen Überwachung sind Teil eines Prozesses der Rechtsreform – schließlich umfasst das derzeitige System 17 Richtlinien, die zum Teil noch von 1964 stammen – und folgen dem Grundsatz, dass die Erzeuger in jeder Hinsicht für die Nahrungsmittel, die sie herstellen, verantwortlich sind. Deshalb geht es nun darum, Hygienevorschriften auf allen Stufen, vom Erzeuger bis zum Verbraucher, durchzusetzen. Das neue Rechtsetzungspaket gründet sich auf dem HACCP-System (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte).

Ich bin wie der Berichterstatter der Meinung, dass für die Primärproduktion für den Eigenverbrauch und die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an den Endverbraucher, den örtlichen Einzelhandel oder örtliche Gaststätten nicht die selben Vorschriften gelten sollten wie für die Großproduktion. Außerdem befürworte ich seine Empfehlung, traditionellen Herstellungsmethoden Rechnung zu tragen. Die Einführung des Begriffs „handwerkliche Kleinbetriebe“ ist ebenfalls ein positiver Schritt in diese Richtung.

Ich habe für diese Empfehlungen gestimmt.

 
  
  

- Bericht Skinner (A5-0079/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Transparenzrichtlinie gehört zu denen, die notwendig sind, um den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen zu erfüllen, dessen Ziel die Errichtung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen bis 2005 ist. Der letzte Frühjahrsgipfel teilte dem Parlament mit, dass dieser Prozess möglichst noch vor den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden sollte.

Unsere Ablehnung gegenüber diesem Prozess, der zur Strategie von Lissabon gehört, gilt nicht nur den föderalistischen Fragen im Hinblick auf die Harmonisierung der Rechtsvorschriften und dem effektiven Verlust der Hoheit bei der Überwachung von Finanzdienstleistungsmärkten und deren Akteuren, sondern basiert auch auf wirtschaftlichen Erwägungen, sind doch die unkontrollierte Bewegung von Kapital und der spekulative Charakter eines Marktes, auf dem es um kurzfristige Kapitalgewinne geht, verantwortlich für eine erhöhte Volatilität und für die Wahrscheinlichkeit von Finanzkrisen, die das Wirtschaftwachstum und Arbeitsplätze gefährden.

Das Thema der Bereitstellung von Informationen für die Investoren spielt eine zentrale Rolle, und zwar nicht, um Investoren zu beruhigen, sondern um Transparenz und Wahrheit zu gewährleisten – an beidem fehlte es in den jüngsten Finanzskandalen um Enron und Worldcom wie auch Parmalat in Europa. Während wir uns den Anschein geben, Kleininvestoren und –unternehmen zu schützen, sind Bemühungen im Gange, die Kapitalkosten – natürlich – für große multinationale Konzerne zu deregulieren und zu verringern.

 
  
  

- Bericht Prets (A5-0155/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Andersen, Bonde und Sandbæk (EDD), schriftlich. – (DA) Die Junibewegung hat für Änderungsantrag 39 gestimmt. Wir wollten nicht, dass der Absatz zur Bildung entfällt, sind aber der Ansicht, dass die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, weitere Maßnahmen durchzuführen, höher bewertet werden muss als unser Standpunkt, dass sich die EU nicht in Fragen der Ausbildung einmischen darf.

 
  
MPphoto
 
 

  Bastos (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag für eine Richtlinie beruht auf Artikel 13 des EG-Vertrags, der der EU die Möglichkeit gibt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung zu treffen, in diesem Falle der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts.

Wir haben lange auf die Annahme einer Richtlinie gewartet, die die Geschlechtergleichstellung in anderen Bereichen als am Arbeitsplatz fördert. Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und der Versorgung mit ihnen weit verbreitet.

Dieser Richtlinienvorschlag sieht vor, die Anwendung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Versicherungsprämien und anderen Finanzdienstleistungen zu verbieten. Im Versicherungswesen wird der Faktor „Geschlecht“ willkürlich für die Risikoberechnung benutzt, einfach weil es eine schnelle und billige Methode ist.

Es gibt noch eine weitere Form der Diskriminierung, die aufhören muss: Frauen dürfen nicht bestraft werden, weil sie länger leben, und gewiss nicht dafür, dass sie Kinder bekommen und sich um sie kümmern.

Das Versicherungswesen muss seine Methoden zur Berechnung von Prämien dem Grundsatz der Gleichbehandlung anpassen, und diese Berechnungen müssen nach streng objektiven Kriterien erfolgen.

Deshalb habe ich für diesen Richtlinienvorschlag gestimmt.

 
  
MPphoto
 
 

  Darras (PSE), schriftlich. (FR) Indem ich für diesen Bericht stimme, möchte ich die Notwendigkeit einer Richtlinie auf der Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag betreffend die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in anderen Bereichen als der Beschäftigung unterstreichen.

Indessen ist weiterhin Wachsamkeit geboten, und der Kampf für eine echte und wirksame Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens ist ein unablässiger Kampf, den es fortzusetzen gilt.

Ich greife das Beispiel des Anwendungsbereichs der Richtlinie heraus. Aufgrund lebhaft geäußerter Vorbehalte und des starken Widerstands seitens mehrerer Interessengruppen, vornehmlich aus dem Medienbereich, wurde der Geltungsbereich dieser Richtlinie „verwässert“, sodass er nur noch den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen abdeckt und andere Bereiche, wie der Inhalt von Medien und Werbung, Bildung und Entscheidungsprozesse, ausgeklammert bleiben.

Auf jeden Fall muss dieser Vorschlag als ein Schritt begrüßt werden, der folgerichtig und notwendig ist, um eine Politik zu gestalten, die die umfassende Bekämpfung der sexuellen Diskriminierung und eine De-facto-Gleichstellung in anderen Bereichen als der Beschäftigung ermöglicht.

 
  
MPphoto
 
 

  Fitzsimons (UEN), schriftlich. (EN) Das ist ein wichtiger Bericht, der sich mit der Frage der Chancengleichheit von Mann und Frau beim Zugang zu und der Versorgung mit Dienstleistungen beschäftigt. In Bezug auf den Anwendungsbereich der Richtlinie stimme ich der Kommission zu. Obwohl der soziale Schutz, die soziale Sicherheit und soziale Vergünstigungen wichtige Bereiche darstellen, können sie nicht als „Dienstleistungen“ angesehen werden und sollten an anderer Stelle behandelt werden.

Ich begrüße das generelle Anliegen des Vorschlags und befürworte die ihm zugrunde liegenden Ziele. Ich glaube, dass er zur weiteren Ausprägung der bereits in vielen Mitgliedstaaten üblichen Werte und Normen beitragen wird. So beschloss Irland im Jahre 2000 das Gleichstellungsgesetz (Equal Status Act), und unsere Gesetzgebung verbietet die direkte oder indirekte Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Ehe- und Familienstands. Das gilt nicht nur für den Arbeitsplatz und den Arbeitsmarkt, sondern auch für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Generell hat die EU in einer ganzen Reihe von Bereichen einen sehr positiven Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter geleistet. Darauf sollte gerade im Vorfeld der Wahlen nachdrücklich verwiesen werden. Die EU wird viel zu oft wegen ihrer Regulierungstätigkeit kritisiert, und es ist an uns als Gesetzgeber, auf die große Anzahl wertvoller Maßnahmen zu verweisen, die auf EU-Ebene erlassen wurden und den Status und das Leben der Frauen verbessern.

 
  
MPphoto
 
 

  Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich gratuliere Frau Prets zu ihrem Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Ich unterstütze diesen Bericht, insbesondere im Hinblick auf die Annahme eines aktiven Herangehens, das dem Ansatz des EG-Vertrags gerecht wird.

Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein zentraler Wert der europäischen Bürgergesellschaft, ein Recht, das allen Bürgern Europas gehört. Daher ist es die Pflicht der EU-Organe, dieses Recht in allen Bereichen zu schützen.

Aus diesen Gründen fordern wir die Kommission auf, neue Vorschläge für eine wirksame Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und für die Gewährleistung einer echten Gleichstellung in anderen Bereichen als dem Arbeitsplatz zu unterbreiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Diese Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist lange vorbereitet worden – sie stand erstmals im Juni 2000 auf der sozialpolitischen Tagesordnung der Kommission.

Es sei festgehalten, dass die Gleichstellung von Mann und Frau heutzutage glücklicherweise gesetzlich verankert und vielfach durchgesetzt ist, sieht man von einigen wenigen speziellen Problemen ab, die noch geklärt werden müssen. Ziel des uns vorliegenden Vorschlags ist die Bekämpfung von Diskriminierung in Bereichen wie der privaten Rente und dem Versicherungswesen.

Wie aus neuesten Untersuchungen hervorgeht, berechnen Versicherungsgesellschaften Prämien je nach Geschlecht unterschiedlich. Bei Leistungsarten, bei denen eine höhere Lebenserwartung den Interessen des Versicherers entgegensteht, werden Frauen dafür bestraft, dass sie länger leben. Bei Autoversicherungen hingegen ist genau das Gegenteil der Fall, da laut Statistik Frauen weniger Unfälle verursachen.

Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass die Verwendung des Geschlechts – eines Faktors, über den der Einzelne keine Kontrolle hat – als Berechnungskriterium falsch ist und eine Diskriminierung darstellt, da es einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Ich habe mich jedoch bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, da aus meiner Sicht viele Punkte nicht gebührend beachtet wurden und die Abstimmung im Plenum zu den Änderungsanträgen nicht...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
  

- Bericht Maat (A5-0197/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Maes (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident! Der Langstreckentransport von lebenden Schlachttieren ist eine grausame Praktik, gegen die vorgegangen werden muss. Alljährlich werden nach wie vor drei Millionen Tiere quer durch Europa und in Drittländer transportiert. Schlachttiere sollten möglichst nahe bei ihren Aufzucht- und Mastbetrieben geschlachtet werden. Tiere sind keine Ware, die nach Belieben transportiert werden kann. Fleisch hingegen ist ein Produkt, und das kann transportiert werden. Der Transport von Tieren, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind, muss allen Regeln des Tierschutzes entsprechen.

In dünn besiedelten und entlegenen Gebieten können nötigenfalls Ausnahmegenehmigungen vorgesehen werden, der Transport von Schlachttieren über lange Strecken ist jedoch zu untersagen. Die Beihilfen für diese Transporte, die sich momentan noch auf 60 Mio. EUR pro Jahr belaufen, sind zu streichen.

Herr Maat unternimmt in seinem Bericht zwar einen lobenswerten Versuch zur besseren Regelung der Transporte, wird aber unseren Prinzipien und unseren Erwartungen nicht gerecht.

 
  
MPphoto
 
 

  De Keyser (PSE), schriftlich.(FR) Trotz der Bemühungen des EP-Abgeordneten Jan Maat, den Standpunkt des Rates zu verbessern, bin ich der Ansicht, dass die Ablehnung nahezu aller Änderungsanträge, mit denen versucht wurde, den Schutz der Tiere während der Transporte weiter zu verstärken, meinerseits eine negative Abstimmung rechtfertigte. Leider konnten wir nicht erreichen, was ich als einen angemessenen und respektvollen Tiertransport ansehen würde.

 
  
MPphoto
 
 

  Doyle (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport der Stimme enthalten, weil es dem Bericht insgesamt an Integrität mangelt.

Einerseits habe ich den Eindruck, dass der Bericht mehr politisch motiviert als wissenschaftlich fundiert war. Es ist unvertretbar, Gesetze zu erlassen, bei denen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nach Vorschriften richten müssen. Das Wohlergehen unserer Tiere verdient Regelungen auf der Grundlage bewährter wissenschaftlicher Verfahren.

Andererseits ist es wirklich fraglich, ob eine Begrenzung der Transportzeit auf neun Stunden auf dem Binnenmarkt gesetzlich möglich ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Evans, Robert J.E. (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen den Bericht Maat gestimmt, weil er nicht genügend Maßnahmen zum Schutz der Tiere enthält. Dass Tiere lebend transportiert werden, damit sie geschlachtet werden können, ist eine Schande. Selbst wenn das unvermeidlich ist, darf die Beförderungszeit acht Stunden nicht überschreiten, die Beförderung muss in ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeugen erfolgen, und die Tiere sind mit Futter und Wasser zu versorgen.

Dieser Bericht stellt in der Fassung, über die abgestimmt wurde, eine ebenso bittere Enttäuschung dar wie der mangelhaft erarbeitete ursprüngliche Vorschlag der Kommission.

 
  
MPphoto
 
 

  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Verordnung betrifft den Tierschutz, folgt jedoch verschiedenen wirtschaftlichen und nationalen Interessen, da im Fleischsektor viele Millionen Euro erwirtschaftet werden. Die offenkundige Verwirrung der Kommission und die Änderungen in der Gesetzgebung sind dafür symptomatisch. Das obligatorische Entladen für Ruhepausen ist für die Tiere mit Stress verbunden und kann zur Übertragung von Krankheiten, wie etwa der Maul- und Klauenseuche, führen.

Lange Fahrten für Tiere sind so weit wie möglich zu reduzieren, vor allem Transporte zu Schlachthäusern, und zwar einerseits aus tiergesundheitlichen und tierschützerischen Gründen und andererseits aus Gründen der wirtschaftlichen Entwicklung. Es ist nicht sehr sinnvoll, lebende Tiere zur Schlachtung aus- oder einzuführen, wenn man das Fleisch oder den Schlachtkörper exportieren könnte. Damit würde man auch dafür sorgen, dass ein großer Teil der Wertschöpfung in dem Gebiet verbleibt, in dem die Tiere aufgezogen wurden, wodurch Arbeitsplätze geschaffen und die Produktqualität verbessert würden.

Diese Politik ist ausgehöhlt worden, und zwar sowohl durch die systematische Schließung von örtlichen Schlachthäusern und deren Ersatz durch größere, zentral gelegene Anlagen als auch durch den Mangel an mobilen Schlachthöfen. Die Transportzeiten zum Schlachthaus müssen so weit wie möglich gesenkt werden, und der internationale Transport zur Schlachtung muss ganz verboten werden. Überdies benötigen wir einen harmonisierten Rahmen, mit dem für Tiertransporte zu anderen Zwecken Fahrtzeitbegrenzungen festgelegt werden. Wir sind mit dem hier vorliegenden Bericht nicht zufrieden.

 
  
MPphoto
 
 

  Goebbels (PSE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen den Bericht Maat und die meisten Änderungsvorschläge gestimmt, weil ich gegen jede überzogene Reglementierung bin, die lediglich für die Bürokraten von Reiz ist. Die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.

 
  
MPphoto
 
 

  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Zum menschlichen Verzehr gezüchtete Nutztiere sind das Opfer der Einführung billiger Langstreckentransporte mit Lastwagen geworden. Vor ihrer Mast oder Schlachtung werden verletzte, ausgehungerte und ausgetrocknete Tiere von einem Land ins andere transportiert. Jahrelang waren in diesem Parlament solche Missstände trotz der dazu eingegangenen Petitionen nahezu tabu. Ein Schritt nach vorn ist es, dass nunmehr eine Regelung angenommen wird, in der Anforderungen an die Transportmittel, Transportdauer und Behandlung gestellt werden.

Eine Obergrenze von acht Stunden oder 500 Kilometern wird in den Niederlanden durch zig Tausende von Unterschriften als Norm befürwortet, die vielen im Nordwesten Europas ebenso wie mir nicht weit genug geht. Demgegenüber stehen die Organisationen derer mit wirtschaftlichen Interessen, die der Auffassung sind, solche Normen verursachten zu viel Arbeit und zu hohe Kosten. Nicht nur die auf dem rechten Flügel beharren auf dieser Meinung, sondern leider auch jene auf der linken Seite in Südeuropa, wo die nationale Öffentlichkeit noch nicht darauf eingerichtet ist, einem besseren Tierschutz Priorität einzuräumen. Tierschutzorganisationen steht noch ein langer Weg bevor, um die Öffentlichkeit und die Politik auch dort zu überzeugen.

Nach Ansicht meiner Partei, der Sozialistischen Partei der Niederlande, sollte dieser wirtschaftliche Vorteil wichtigeren Dingen wie einem anständigen Umgang mit Tieren untergeordnet sein. Ich befürworte sämtliche Änderungsanträge die den weitestgehenden Schutz bieten, selbst wenn sich heute dafür bedauerlicherweise noch keine Mehrheit findet.

 
  
MPphoto
 
 

  Mulder und Vermeer (ELDR), schriftlich. (NL) Die Mitglieder der VVD, der Volkspartei für Freiheit und Demokratie, im Europäischen Parlament haben für den Bericht Maat gestimmt, obgleich die für sie entscheidenden Änderungsanträge nur in Ansätzen in die Kompromisse eingeflossen sind.

Gleichwohl sind wir der Meinung, dass nicht nur die Fahrzeiten für die Qualität der Tiertransporte ausschlaggebend sind. Auf die Qualität der Transportbedingungen kommt es an. Längere Transportzeiten für Schlachttiere müssen dann möglich sein, wenn die Qualität des Transports dies zulässt.

Zertifizierte Transportunternehmen müssen diese Wahlmöglichkeit erhalten. Dieser Standpunkt spiegelt sich teilweise in den Änderungsanträgen 64 und 81 wider.

 
  
  

- Bericht Bösch (A5-0135/2004)

 
  
MPphoto
 
 

  Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Bösch über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gestimmt, denn er leistet einen nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Betrug auf der europäischen Ebene.

Der Bericht zeigt auch auf, dass noch viel zu tun bleibt. 1999 war die Kommission mit der Ankündigung einer Null-Toleranz-Politik in Sachen Betrug und Korruption angetreten, aber heute hinterlässt sie ihren Nachfolgern halb unterdrückte Skandale (siehe Eurostat) und einen nie da gewesenen Wirrwarr von zum Teil widersprüchlichen Vorschriften und neu geschaffenen Dienststellen und Gremien, sodass Kompetenzstreitigkeiten und das wechselseitige Zuschieben von Verantwortlichkeiten vorprogrammiert sind (Ziffer 2).

Daher habe ich den diesbezüglichen Vorschlag für einen Misstrauensantrag unterzeichnet, der, wie ich hoffe, auf der nächsten Sitzung zur Abstimmung unterbreitet wird.

Der Bericht Bösch verweist darüber hinaus auf die außerordentlich große Menge von Lebendrindern, die im Jahr 2002 unter Inanspruchnahme von finanziellen Ausfuhrerstattungen nach Libanon ausgeführt wurden (121 027 Tonnen). Selbstverständlich riecht das sehr nach Betrug. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf verweisen, dass die Ausfuhrerstattungen dazu beigetragen haben, ungerechtfertigterweise die gesamte Gemeinsame Agrarpolitik in Verruf zu bringen, und dass dieser faule Ast entfernt werden sollte, um das Übrige zu retten.

 
  
MPphoto
 
 

  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Die Kommission hat 50 % mehr Mittel für den Haushalt gefordert, die reichsten Mitgliedstaaten hingegen wollen die Ausgaben auf 1 % des BSP begrenzen. Ein Teil der für die Solidarität mit den ärmsten Gebieten innerhalb der heutigen EU und den künftigen Erweiterungsgebieten erforderlichen Gelder kann bereitgestellt werden, indem den nach wie vor anhaltenden Betrügereien tatsächlich ein Ende gesetzt wird. Der Jahresbericht der Kommission für 2002 führt Fälle von Unregelmäßigkeiten und Betrug im Volumen von 2,12 Mrd. EUR auf, wovon lediglich 80,6 Mio. EUR zurückgefordert werden konnten. OLAF, das Amt für Betrugsbekämpfung, hat im selben Jahr 652 Untersuchungen abgeschlossen, deren Schadensvolumen sich insgesamt auf 937 Mio. EUR belief. Der Eurostat-Betrug wurde bei diesen Untersuchungen außer Acht gelassen, und die Kommission hat ebenso wenig die Lehre aus der Vergangenheit gezogen, dass die Verantwortung für den Haushalt und die Buchführung einerseits sowie für die Finanzkontrolle und die Betrugsbekämpfung andererseits möglichst nicht bei demselben Kommissar angesiedelt sein sollte. Wahrscheinlich liegt bei den enormen Subventionen – in Höhe von 52 Mio. EUR –, die für die Ausfuhr lebender Rinder in den Libanon gezahlt wurden, Betrug vor. OLAF wirft Journalisten vor, sie hätten Zahlungen geleistet, um Geheiminformationen über Betrugsfälle veröffentlichen zu können, erhärtet diese Vorwürfe allerdings nicht. Externe Beratungsunternehmen, an denen ehemalige Bedienstete beteiligt sind, haben 115 Mio. EUR eingestrichen. Infolgedessen wird das Hauptthema der Wahlen 2004 abermals der Kampf gegen die Europäische Betrugsunion sein müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Jahresbericht geht auf Artikel 280 des EG-Vertrags zurück, der die Präventions- und Betrugsbekämpfungspolitik in der Gemeinschaft betrifft.

Erstens ist es bedauerlich, dass die Eurostat-Affäre nicht einbezogen wurde, die doch deutlich gemacht hat, welche Gefahren mit der Auslagerungspolitik der Kommission verbunden sind und dass die Auslagerung nur als letzte Möglichkeit genutzt werden sollte.

Zweitens zeigt der Bericht, dass die Zahl der 2002 gemeldeten Fälle von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten um 13 % auf über 2 Milliarden Euro angestiegen ist, die meisten davon im Rahmen der Strukturfonds. Zu beachten ist, dass das betreffende Jahr wegen des Abschlusses der Programme für den Zeitraum 1994-1999 aus dem üblichen Rahmen fiel. Fast zwei Drittel der Unregelmäßigkeiten und 55 % der Fälle von Betrügereien und Unregelmäßigkeiten bei den traditionellen Eigenmitteln, namentlich nicht gezahlten Zollgebühren und nicht gezahlten Gebühren auf Warenbewegungen innerhalb der EU, entfielen auf Deutschland und die Niederlande. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir für die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Koordinierung des Kampfes gegen Schmuggel, insbesondere von Tabak und Alkohol, sorgen.

Nicht zuletzt stimme ich dem Berichterstatter zu, dass in der künftigen Kommission ein Mitglied ausschließlich für die Haushaltskontrolle zuständig sein muss und dass die Europäische Zentralbank alle Betrugsfälle seit 1999 an OLAF melden soll.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Erklärungen zur Abstimmung sind geschlossen(1).

(Die Sitzung wird um 12.55 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: PATRICK COX
Präsident(2)

 
  

(1) Berichtigungen des Stimmverhaltens: siehe Protokoll.
(2) Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung - Tagesordnung: siehe Protokoll.


5. Gemeinsame Initiative für Frieden, Stabilität und Demokratie in der gesamten Nahost-Region
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Gemeinsamen Initiative für Frieden, Stabilität und Demokratie in der gesamten Nahost-Region.

 
  
MPphoto
 
 

  Roche, Rat. (EN) Herr Präsident, wir kommen zur Diskussion der Situation im gesamten Nahen Osten zu einem Zeitpunkt zusammen, da die Lage in der Region sehr gespannt ist, wofür es gute Gründe gibt. Die Tötung des Hamas-Führers Scheich Ahmed Jassin und sieben weiterer Palästinenser durch israelische Streitkräfte in der letzten Woche hat in der Region Empörung ausgelöst. Die Europäische Union verurteilte diese außergerichtliche Tötung, die gegen das Völkerrecht verstößt. In einer bereits angespannten Situation ist es außerordentlich wichtig, dass alle Seiten Zurückhaltung üben und jegliche Gewaltakte unterlassen, die nur weitere Todesopfer fordern und eine friedliche Lösung in noch unerreichbarere Ferne rücken lassen würden. Vor diesem Hintergrund wurde der für diese Woche in Tunis geplante Gipfel der Arabischen Liga abgesagt.

Heute ist es mehr denn je erforderlich, dass die Länder der Region den Weg des Friedens einschlagen und Gewalt und gegenseitige Beschuldigungen hinter sich lassen. Es ist erforderlich, dass sich die Regierungen konsequent für den Frieden engagieren und der Politik der Vergeltung, die niemandes Interessen dient, den Rücken kehren.

Im Irak, einem anderen Land der Region, gibt die sicherheitspolitische Lage nach wie vor Anlass zu ernster Sorge. Beunruhigend ist, dass die jüngsten Angriffe auf möglichst viele Opfer in der Zivilbevölkerung abzielten und die Gewalt zwischen verfeindeten Religionsgruppen anheizen sollten. Ein sicherer, demokratischer und friedlicher Irak innerhalb seiner derzeitigen Grenzen kann einen positiven Beitrag zu Frieden und Stabilität in der gesamten Region leisten. Die Europäische Union sieht dem Übergang zu einer parlamentarischen Zivilverwaltung im Irak mit Hoffnung entgegen und wird sich auch weiterhin gemeinsam mit dem irakischen Volk konsequent für eine friedliche und stabile Zukunft des Landes einsetzen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die verschiedenen Probleme im gesamten Nahen Osten einer Lösung zuzuführen und die Gefahren für Frieden und Wohlstand zu bannen. Meiner Ansicht nach verfügt die Europäische Union über ideale Voraussetzungen, um einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten. Die Europäische Union unterhält seit sehr langer Zeit enge Beziehungen zu den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und des Nahen Ostens, die sich über Jahrhunderte der miteinander verknüpften Geschichte und des gemeinsamen Handels und Austauschs entwickelt haben. Wir sind einander nicht fremd.

Über Euromed und im Rahmen des Barcelona-Prozesses unterhält die Union seit zehn Jahren sogar geregelte Beziehungen mit den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums. Der Rahmen des Barcelona-Prozesses ist weit gespannt und umfasst politische, ökonomische, soziale und sicherheitspolitische Fragen von gemeinsamem Interesse. Er verpflichtet uns, auf eine gemeinsame Zone des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts hinzuarbeiten.

Im Bereich der Wirtschaft arbeiten wir daran, bis 2010 eine Freihandelszone mit einem 700 Millionen Menschen umfassenden Markt zu schaffen. Die Möglichkeiten, die dieser riesige Markt bietet, werden bei allen Beteiligten einen Zuwachs in den Bereichen Beschäftigung, Wohlstand und Stabilität auslösen.

Ferner hat die Union mit sämtlichen Euromed-Ländern mit Ausnahme eines einzigen Assoziierungsabkommen Europa-Mittelmeer abgeschlossen, und ich hoffe, dass die Verhandlungen mit dem verbleibenden Land bald abgeschlossen werden, damit das Netz der Abkommen vollständig ist. Ich möchte alle Partner dringend auffordern, die Ratifizierung dieser Abkommen, die ein wichtiges Instrument bei der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerländern darstellen, voranzutreiben.

Ein weiteres wichtiges Element unseres Engagements ist die Förderung von Demokratie, verantwortungsvoller Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit. Das entspricht den Schlussfolgerungen des vom UNDP 2002 veröffentlichten Arab Human Development Report (Bericht über die menschliche Entwicklung in der arabischen Welt). Die Kommission hat bereits beträchtliche Summen zur Unterstützung von Programmen bereitgestellt, die der Förderung dieser Ziele dienen.

Die Union hat ferner über den Kooperationsrat der Golfstaaten einen Rahmen der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den Ländern in der Golfregion entwickelt. Zurzeit bemühen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern im Kooperationsrat um den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Obwohl die Verhandlungen langwierig und bisweilen schwierig waren, verlaufen sie nunmehr in die richtige Richtung. Wir prüfen zudem Möglichkeiten für die Entwicklung von Beziehungen mit dem Jemen und Libyen und überprüfen unsere Beziehungen zum Iran.

Klar ist, dass die Union bereits enge Beziehungen zu den Ländern des Mittelmeerraums und des Nahen Ostens unterhält. Sie beruhen auf Partnerschaft und Dialog sowie der Bereitschaft, bei der Lösung der Probleme der Region zusammenzuarbeiten. Ein weiteres wichtiges Element der Beziehung ist das Wissen um die strategische Bedeutung des jeweiligen Partners. Wir sind ihre Nachbarn, so wie sie unsere Nachbarn sind, und wir alle haben ein gemeinsames Interesse daran, dass sich die gesamte Region zu einer Zone der Sicherheit, des Wohlstands und des Fortschritts entwickelt.

Ausgehend von der Bedeutung der Region für Europa arbeitet die Europäische Union derzeit auf der Grundlage des ihr vom Europäischen Rat im Dezember 2003 erteilten Mandats an der Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit dem Nahen Osten und dem Mittelmeerraum. Das ist zudem eines der Hauptziele der ebenfalls im Dezember 2003 beschlossenen europäischen Sicherheitsstrategie. Sicherheit und Stabilität stellen ein gemeinsames Interesse der Länder der Region und der Europäischen Union dar. Wir müssen verstärkt auf die Ursachen der Instabilität in der Region eingehen, zu denen mangelnde wirtschaftliche Entwicklung, unterentwickelte Bildungsmöglichkeiten sowie die Notwendigkeit der Förderung von offenen Gesellschafts- und Wirtschaftssystemen zählen.

Unser Hauptziel besteht darin, im Rahmen unserer Partnerschaft die Entwicklung einer sich bis in den Nahen Osten erstreckenden gemeinsamen Zone des Friedens, des Wohlstands und des Fortschritts im gesamten Mittelmeerraum zu fördern. Es geht darum, enge Beziehungen der Zusammenarbeit mit allen Ländern der Region zu pflegen und dabei nach Möglichkeit auf Initiativen der Region selbst zu reagieren.

Die Lösung des arabisch-israelischen Konflikts stellt eine der strategischen Prioritäten dar. Reformen in der Region sollten jedoch nicht von Fortschritten im Friedensprozess im Nahen Osten – oder umgekehrt – abhängig gemacht werden, sondern es gilt, beide Ziele gleichzeitig zu verfolgen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde der Zwischenbericht angenommen, der in der vergangenen Woche dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vorgelegt und vom Europäischen Rat bestätigt worden war.

Im Zwischenbericht wird eine strategische Partnerschaft der EU mit dem Nahen Osten und dem Mittelmeerraum vorgeschlagen. Dargelegt wird darin eine Reihe gemeinsamer Ansichten, die die Mitglieder der Union im Hinblick auf die Beziehungen zu dieser Region vertreten. Es werden wichtige Prinzipien und Ziele vorgeschlagen, an denen sich unsere strategische Partnerschaft orientieren könnte, sowie Arbeitsprogramme für das Mittelmeer und die Golfregion, die der Umsetzung unserer Partnerschaft dienen.

Von wesentlicher Bedeutung ist außerdem, dass die Reformimpulse von innen kommen. Sowohl auf Regierungsebene als auch im Rahmen der Zivilgesellschaft wird diesbezüglich bereits viel getan. Den Fahrplan für die weitere Entwicklung muss die Region selbst erarbeiten. Eine Einheitslösung für die Probleme der Region kann es nicht geben. Wir unterhalten aktive Konsultationen mit Partnern in der Region, die unsere wichtigsten Gesprächspartner sind. Dies wird ein wichtiges Element bei der Erarbeitung unseres Abschlussberichts für den Europäischen Rat im Juni sein.

In seiner Eigenschaft als Präsident des Europäischen Rates wollte der irische Premierminister Bertie Ahern in diesem Geiste gestern in Tunis eine Ansprache auf dem Gipfel der Arabischen Liga halten und damit unsere Konsultationen mit der Region weiter vertiefen. Doch, wie ich bereits sagte, wurde der Gipfel abgesagt. Außenminister Cowen hält sich gegenwärtig zu einer Reihe von Treffen mit wichtigen Gesprächspartnern in der Region auf. Der Ratsvorsitz setzt sich nach wie vor konsequent für Konsultationen und den Dialog mit der Region ein. Diesen Prozess werden wir auf der bevorstehenden Ministertagung zur Halbzeitbewertung der Partnerschaft EU-Mittelmeer in Dublin sowie auf dem Ministertreffen des Kooperationsrates der Golfstaaten fortsetzen.

Ich habe bereits erwähnt, wie notwendig Fortschritte im Nahost-Friedensprozess sind. Ohne Lösung des arabisch-israelischen Konflikts, der auf beiden Seiten bereits so viele Menschenleben gekostet hat, kann es keine langfristige Lösung für die Region geben. Die Umsetzung des vom Quartett beschlossenen Fahrplans bildet auch künftig die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende Einigung, aus der Israel und Palästina als zwei lebensfähige, souveräne und unabhängige Staaten hervorgehen werden, die in Frieden und Sicherheit nebeneinander leben. Als Mitglieder des Quartetts werden wir unsere Arbeit auch weiterhin auf dieses Ziel ausrichten. Gewaltakte auf beiden Seiten bringen den für eine solche Lösung notwendigen politischen Prozess nicht voran, und deshalb müssen derartige Akte abgelehnt werden.

Die Länder des Mittelmeerraums und des Nahen Ostens sehen sich einer Reihe von Herausforderungen auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet gegenüber. Gleichzeitig verfügen diese Länder über ein enormes Potenzial, das bei umfassender Erschließung allen Menschen der Region zugute käme. Um die Voraussetzungen für dauerhaften Frieden und Stabilität in der Region zu schaffen, sind Fortschritte in allen Bereichen – also in Wirtschaft, Handel, Bildung, Demokratie und in der Zivilgesellschaft – unabdingbar. Die Europäische Union setzt sich zur Erreichung dieses Ziels, das in unser aller Interesse liegt, konsequent für eine gutnachbarliche Zusammenarbeit mit den Regierungen und Völkern der Region ein.

 
  
MPphoto
 
 

  Patten, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte dem Parlament zunächst dafür danken, dass es für diese Debatte Zeit vorgesehen hat. Es gibt so viele andere Dinge, über die das Parlament beraten muss, aber es ist außerordentlich wichtig, dass wir heute die Möglichkeit haben, über den Mittelmeerraum und den Nahen Osten zu diskutieren, weil die Richtung, die wir für unsere Politik der nächsten Monate in dieser Region festlegen, an dieser Stelle gründlich erörtert und diskutiert werden sollte. Dabei geht es um grundlegende Entscheidungen darüber, wie wir unsere Beziehungen mit unseren Nachbarn gestalten wollen, und es geht um grundlegende Entscheidungen, die sich auf das gesamte Verhältnis zwischen Europa und der islamischen Welt in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts auswirken werden.

Mein Freund und Kollege vom Ratsvorsitz hat sehr klar die im Zwischenbericht enthaltenen Prinzipien erläutert, den die Außenminister der Europäischen Union in der letzten Woche angenommen haben, und er hat erklärt, dass sie nach einer Reihe intensiver Konsultationen mit der Region die Grundlage für ein konkretes, dem Europäischen Rat im Juni vorzulegendes Arbeitsprogramm bilden werden.

Ich möchte jedoch unterstreichen, dass wir nicht bei Null anfangen: Wir können auf einer umfassenden Partnerschaft mit den Mittelmeerländern und bilateralen Beziehungen mit den Ländern östlich von Jordanien aufbauen. Wir werden unsere Partnerschaft auf der Grundlage dieser bereits existierenden Instrumente weiterentwickeln. An dieser Stelle möchte ich hinzufügen, dass Europa der bedeutendste Akteur in der Region ist. Die Gemeinschaft wendet jährlich fast eine Milliarde Euro zur Förderung wirtschaftlicher, sektoraler, institutioneller und politischer Reformen sowie zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Region auf. Diese Summe umfasst auch unsere zur Unterstützung der Palästinenser und für den Wiederaufbau im Irak vorgesehenen Sonderfonds. Rechnet man die Kredite von der Europäischen Investitionsbank mit, so kommt man auf einen Betrag von ca. 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Darüber hinaus ist die Europäische Union für jedes Land der Region mit Ausnahme von Jordanien der wichtigste Handelspartner.

Doch wieso sind angesichts eines solchen Engagements wirtschaftliche Entwicklung und politische Reformen rund ums Mittelmeer so schwer in Gang gekommen? Wieso ist die Kluft in Bezug auf die menschliche Entwicklung noch immer so groß? Bei der Beantwortung dieser Fragen sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Erstens verfolgen wir eine langfristige Strategie, bei der sich Erfolge erst nach und nach einstellen. Ich würde allerdings behaupten, dass die auf Konsultation und Partnerschaft beruhende Zusammenarbeit, bei der der Reformprozess durch die Reformwilligen der Region selbst gestaltet wird, zuverlässigere und tragfähigere Ergebnisse hervorbringen wird als jeder Versuch, die Demokratie von außen in die Region zu tragen, sei es durch Vorlesungen oder mit Waffengewalt. Zweitens darf auf keinen Fall vergessen werden, dass der Barcelona-Prozess in einer Atmosphäre des Optimismus im Gefolge der Abkommen von Oslo zustande kam. Stillstand im Nahost-Friedensprozess hat das Vorankommen der Reformen immer wieder behindert. Die jüngsten Ereignisse bestätigen erneut auf traurige und sehr eindrucksvolle Weise, dass es, wie es in unserem Bericht heißt, „nicht möglich wird, einen gemeinsamen Raum des Friedens, Wohlstands und Fortschritts zu bilden, ohne dass eine gerechte und dauerhafte Lösung des Konflikts gefunden wird“.

Wir stehen – wie ich schon so oft in meinen Reden vor diesem Haus feststellen musste – erneut vor den Trümmern des Friedensprozesses, und zwar gerade, als wir wieder etwas Hoffnung geschöpft hatten. Der abgesagte Gipfel der Arabischen Liga sollte dem Friedensprozess durch das Wieder-In-Gang-Bringen der Beiruter Friedensinitiative positive Impulse verleihen.

Wie, so frage ich mich – und ich vermute, diese Frage wird sich vielen der verehrten Abgeordneten aufdrängen – hat die Ermordung von Scheich Jassin zu mehr Sicherheit für das israelische Volk beigetragen? Wie hat sie auch nur zu dem erklärten Ziel eines friedlichen und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgenden Rückzugs aus Gaza beigetragen? Ich dachte und hoffe noch immer, dass die schlimmsten Gräueltaten der Selbstmordattentäter der Vergangenheit angehören. Doch wir wurden in letzter Zeit Zeuge von Bösartigkeiten, die das Vorstellungsvermögen übersteigen: Da war beispielsweise dieser verschreckte Jugendliche, dem man Sprengstoff am Körper befestigt und gesagt hatte, er komme in den Himmel, wenn er sich und andere an einem Militärkontrollpunkt in die Luft sprengt. Das ist abscheulich und feige. Was für eine Welt haben wir geschaffen, in der Zwölfjährige tödliche Einsätze wie diesen ausführen, anstatt Fußball zu spielen oder Hausaufgaben zu erledigen? Und wie sind die Umstände? Wie sieht das Umfeld aus, das diese Kultur des Todes und der mörderischen gegenseitigen Beschuldigungen hervorbringt?

Damit will ich sagen, dass, wie die europäische Sicherheitsstrategie feststellt, die Lösung des arabisch-israelischen Konflikts eine strategische Priorität bleibt, wenn es uns mit Reformen in der arabischen Welt ernst ist. In der Philosophie nennt man so etwas eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Weder kann Fortschritt eine Vorbedingung für die Inangriffnahme der mit der Reform verbundenen Herausforderungen sein, noch gilt der Umkehrschluss. Aber das eine zu wollen, ohne das andere zu lassen, ist meines Erachtens die Garantie dafür, dass man in beiderlei Hinsicht scheitert.

Ich bedauere daher, dass der Gipfel der Arabischen Liga nicht wie geplant stattgefunden hat, nicht zuletzt deshalb, weil erwartet wurde, dass er eine gemeinsame Erklärung über innenpolitische Reformen annehmen würde, die ein wichtiger Schritt bei der Gestaltung unserer gemeinsamen Agenda gewesen wäre. Doch wenn man mit diesem Teil der Welt arbeitet, dann darf man die Hoffnung nicht verlieren. Das liegt in der Natur der Sache. Deshalb hoffe ich, dass unsere arabischen Partner in der Lage sein werden, demnächst doch zusammenzukommen. Wir sind selbstverständlich bereit, nach Kräften Unterstützung zu leisten.

Ich bin zudem der Ansicht, dass wir jetzt über einen Standpunkt der Europäischen Union verfügen, mit dem wir in die Konsultationen mit der Region gehen und darauf vertrauen können, dass unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn im Mittelmeerraum und im Nahen Osten neue Impulse erhalten. Ausgehend davon, sind wir dem irischen Ratsvorsitz sehr dankbar für die schöpferische Arbeit, die er sowohl auf geistigem als auch auf diplomatischem Gebiet geleistet hat.

Ferner hoffe ich, dass unsere Freunde auf der anderen Seite des Atlantik erkennen, dass sich unsere auf gegenseitiges Einvernehmen ausgerichtete langfristige Strategie, bei der es um die Gestaltung gemeinsamer Agenden geht, die das unterschiedliche Herangehen in verschiedenen Ländern und Regionen berücksichtigen, durchaus bewährt hat. Die Greater Middle East Initiative der USA für den Nahen und Mittleren Osten führte vor allem deshalb zu Auseinandersetzungen in der Region, weil es den Anschein hatte, als habe man die Ziele ohne einen echten Konsultationsprozess mit der Region formuliert. In der dadurch hervorgerufenen Aufregung blieb der Inhalt weitgehend unbeachtet. Inhaltlich könnten die Vorschläge auf eine amerikanische Politik für die Region hinauslaufen, die auf einem ähnlich umfassenden und langfristigen Engagement beruht, wie wir es seit vielen Jahren befürworten und versuchen umzusetzen. Wenn die Beamten in Washington bereit sind, dieses Engagement mit den entsprechenden Ressourcen zu untersetzen, dann gäbe es sehr viel zwischen uns zu besprechen.

Wir werden sehen. Doch unabhängig davon sollte sich die Europäische Union auf die Gestaltung ihrer eigenen strategischen Partnerschaft mit der Region konzentrieren. Sollten wir erfolgreich sein, dann können wir einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus in Europa und der Region leisten, der in seiner Bedeutung nicht hinter den Vorschlägen zur Stärkung der inneren Sicherheit der Europäischen Union zurücksteht, die, wie ich weiß, morgen vom Parlament diskutiert werden. Dies wird uns dem zentralen Ziel der Sicherheitsstrategie der EU einen Schritt näher bringen, die vorsieht, „dass … an den Mittelmeergrenzen ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten entsteht, mit denen wir enge, auf Zusammenarbeit gegründete Beziehungen pflegen können“.

Ich möchte auf einen letzten Punkt eingehen, der an das eben von mir Gesagte anknüpft. Wir haben am letzten Donnerstag und Freitag im Rat darüber diskutiert, welchen Beitrag dieser außerordentliche Ring von Demokratien in Europa zum Schutz unserer Lebensweise, unseres Wohlstands, unserer Werte, unseres Glaubens an die Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten sowie des Lebens unserer Bürger leisten kann und was wir in Europa tun können, um weitere terroristische Gräueltaten zu verhindern, die vielen europäischen Familien so viel Schmerz zugefügt haben.

Es gibt vieles, was wir intern tun können. So bietet die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zahlreiche Möglichkeiten. Für mich steht völlig außer Zweifel, dass wir vor allem energischer und schöpferischer vorgehen müssen und uns keine Pause gönnen dürfen, um im Nahen Osten Frieden zu stiften. Der Konflikt rechtfertigt keinerlei terroristische Aktivitäten, und eine Reihe von Terroristen und diejenigen, die Terroristen unterstützen, benutzen die Not der Palästinenser und die Lage im Nahen Osten als bösartige Rechtfertigung für das von ihnen verursachte Leid und Chaos. Das stimmt. Es stimmt auch, dass man Terrorismus nicht besänftigen sollte. Es stimmt, dass dabei wichtige Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Aber uns allen ist auch klar, dass mit dem Frieden im Nahen Osten eine der Ursachen für die Entfremdung in vielen Ländern verschwinden würde, die zur Entstehung von Terrorismus und der blutrünstigen Pläne von Terroristen beiträgt.

Ich hoffe daher, dass es uns gelingen wird, mit mehr Begeisterung und Erfolg zur Herstellung des Friedens im Nahen Osten beizutragen und dass von diesem Frieden nicht nur die Menschen in Israel und die Menschen in Palästina profitieren werden, sondern auch die Menschen in Europa und in anderen Teilen der Welt.

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. An dieser Stelle sollte ich vielleicht die Kollegen – so wie ich es letzte Woche auf der Konferenz der Präsidenten bereits getan habe – darüber informieren, dass wir in der vergangenen Woche in Athen mit Erfolg gemeinsam eine Partnerschaft ins Leben gerufen haben, und zwar die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer. Sie baut auf eben der langfristigen Perspektive auf, die in den letzen beiden Beiträgen erwähnt wurde. Dabei handelt es sich um eine aus 240 Parlamentsabgeordneten bestehende Partnerschaft: 120 Abgeordnete aus den Partnerländern und des südlichen Mittelmeerraums und 120 Abgeordnete der nationalen Parlamente der EU und des Europäischen Parlaments. Die personelle Besetzung steht noch nicht fest, aber wir haben bereits begonnen, ein Präsidium einzurichten, und die Zusammensetzung von drei Arbeitsausschüssen festgelegt, die die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung vorbereiten werden, und zwar eines Ausschusses für politische Angelegenheiten, eines Ausschusses für Wirtschaftsfragen und eines Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Kulturaustausch. Das ist ein wichtiger parlamentarischer Aspekt und eine gute Grundlage, auf der wir aufbauen können.

Leider war es zeitlich so, dass die beiden heutigen Redner – der Vertreter des Rates und der Kommission – vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ in Brüssel und der Vorbereitung des Gipfels in Anspruch genommen waren und deshalb nicht in Athen dabei sein konnten. Beide Institutionen würdigten die Gründung der Parlamentarischen Versammlung und wünschten ihr Erfolg. Wir müssen als Parlament gewährleisten, dass der Zeitplan künftiger Sitzungen die Teilnahme des Rates und der Kommission erlaubt, denn der parlamentarische Teil ist und kann eine wertvolle Plattform für die langfristige Entwicklung und Kommunikation sein.

 
  
MPphoto
 
 

  Morillon (PPE-DE).(FR) Sehr geehrter amtierender Ratspräsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Vergangenen Montag, am 22. März, fand in Athen die Eröffnungssitzung der Euro-Mediterranen Parlamentarischen Versammlung statt, auf deren künftige Bedeutung für die Beziehungen der Mittelmeeranliegerstaaten Präsident Cox soeben verwiesen hat. Diese Sitzung ist der Kulminationspunkt der nach dem 11. September 2001 eingeleiteten Bemühungen, auf beiden Seiten des Mittelmeeres ein besseres gegenseitiges Verständnis zu erzielen und das Gespenst eines Krieges zwischen den Zivilisationen als einer möglichen Folge des Teufelskreises aus Blut und Rache zu bannen, in den uns die erbarmungslosen Anhänger eines blinden Terrorismus hineinzuziehen versuchen.

Noch unter dem Schock der Bilder des 11. März in Madrid, haben wir am Vormittag des 22. März von dem Mord an Scheich Jassin mit all seinen möglichen Folgen erfahren. Das war für uns ein zusätzlicher Grund, im Beisein der offiziellen Delegationen Israels und Palästinas nachdrücklich darauf zu verweisen, dass eine gerechte und nachhaltige Lösung des Konflikts zwischen ihnen dringend notwendig ist, und die Bedeutung der strategischen Partnerschaft für eine gemeinsame Zukunft mit dem Nahen und Mittleren Osten zu unterstreichen, die vom Europäischen Rat in die Wege geleitet wurde und über die Sie, Herr Ratspräsident, uns soeben unterrichtet haben. Wir müssen uns nämlich auf unserer Seite des Mittelmeeres im Klaren sein, dass unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkel von der Art und Weise abhängt, wie es uns gelingen wird, Afrika im Allgemeinen und insbesondere den Nahen Osten in den Raum des Friedens und der Sicherheit einzubeziehen, den unsere Gründerväter auf unserem Kontinent zu errichten vermochten.

Folglich müssen wir uns entscheiden, stärker Einfluss auf die laufenden Verhandlungen im Nahost-Quartett zu nehmen, denn wir wissen sehr gut – und auch Sie, Herr Kommissar Patten, haben es zum Ausdruck gebracht – dass Europa heutzutage dabei eine entscheidende Rolle spielen kann und muss. Die USA werden – zu Recht oder zu Unrecht – als Fürsprecher Israels angesehen, ob es uns passt oder nicht. Russland hat nicht die gleichen Interessen wie wir, die aus der geografischen Nähe zu dieser Region erwachsen, und die UNO verfügt nicht über die gleichen Mittel wie wir, um zu handeln. Wenn wir als Europäer endlich unsere Stimme so vornehmlich erheben würden, wie es von uns erwartet wird, so würde man ihr zweifellos Gehör schenken. Der Wille dazu ist in unserem Parlament vorhanden, dessen bin ich mir sicher, und auch die derzeitige Debatte ist ein weiterer Beweis dafür, denn sie ist ja Spiegelbild des Willens einer breiten Mehrheit unserer europäischen Mitbürger. Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar, können wir nunmehr zu hoffen beginnen, dass dieser Wille endlich auf andere Weise als in frommen Wünschen zum Ausdruck kommt?

 
  
MPphoto
 
 

  Barón Crespo (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Dies ist eine schwere Stunde, in der wir noch härter arbeiten müssen, um die teuflische Spirale der Gewalt im Nahen Osten zu durchbrechen.

Auch wenn Scheich Ahmed Jassin nicht zu unseren besten Freunden zählte, ist seine Ermordung eine klare und flagrante Verletzung des Völkerrechts. Man hätte ihn verhaften und verurteilen können. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir einen Internationalen Strafgerichtshof geschaffen haben, der eine Rolle zu spielen hat, wenn er auch von einigen Staaten, unter ihnen Israel, nicht unterstützt wird.

Wir verurteilen kategorisch die Ermordung des Hamas-Führers und anderer Palästinenser auf direkten Befehl einer Regierung, der Regierung Israels. Wir verurteilen ebenfalls kategorisch die Morde und terroristischen Akte gegen die Zivilbevölkerung beider Konfliktseiten, und ich glaube, wir müssen an die Palästinenser appellieren, nicht mit einer mörderischen Eskalation der terroristischen Akte und mit mehr Blutvergießen zu antworten.

Dieser Mord hatte bereits schwerwiegende Folgen, unter anderen die Aussetzung des Gipfels der Arabischen Liga. In dieser Hinsicht teile ich das harte Urteil von Shimon Peres in der Knesset, als er sagte, dass diese Tat noch sehr ernste Folgen haben werde.

Deshalb muss Schluss sein mit dieser Politik des Weiterbaus der Mauer innerhalb der besetzten Gebiete und der Anordnung von außergerichtlichen Hinrichtungen, und es muss einen Rückzug aus dem Gaza-Streifen geben, zu dem sich die gegenwärtige israelische Regierung eindeutig verpflichtet hat.

Im Namen meiner Fraktion möchte ich sagen, dass die wiederholten Verletzungen der Menschenrechte, die Nichteinhaltung der jüngsten Resolutionen der Vereinten Nationen durch die israelische Regierung und vor allem das Beharren von Ariel Scharon auf der Wiederaufnahme von Exekutionen außerhalb des internationalen Rechtsrahmens uns keine andere Wahl lassen, als die Position zu bekräftigen, die dieses Parlament in seiner Entschließung vom 10. April 2002 angenommen hatte, und von der Kommission und vom Rat die strikte Anwendung des Artikels 2 unseres Assoziationsabkommens zu fordern. Wir wollen nicht so weit gehen, glauben aber, dass eine ernste und strenge Warnung ausgesprochen werden muss.

In diesem Zusammenhang möchte ich drei Anliegen vortragen: Das erste ist, an die israelische Zivilgesellschaft, diese dynamische israelische Gesellschaft, und alle ihre politischen Parteien zu appellieren, in Verteidigung des Rechts auf ihre eigene Sicherheit ihre Regierung aufzufordern, in Einklang mit dem Völkerrecht zu handeln.

Zweitens möchte ich die amtierende Ratspräsidentschaft ersuchen, jene Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gehören, aufzufordern, unverzüglich einen Vorschlag zur Stationierung einer internationalen Eingreiftruppe an den Grenzen von 1967 zu unterbreiten, mit dem Mandat, beide Seiten zu schützen.

Drittens möge die Kommission ihre Hilfe, die Hilfe der Europäischen Union fortsetzen, damit sich die Palästinensische Autonomiebehörde festigt und reformiert, denn es ist ein starker Gesprächspartner notwendig, wenn wir uns für die Schaffung eines palästinensischen Staats einsetzen.

Ich glaube, man muss diesen gesamten Prozess in die Vorschläge einbetten, die zur Lösung des Nahost-Problems gemacht werden. Es liegt auf der Hand, dass es für die Lösung eines so tiefen und erbitterten Konflikts besser ist, Frieden vorzuschlagen, als neue Kriege zu beginnen und den Zyklus der Gewalt anzuheizen, vor allem in einer Situation, in der die Stabilität jener Regime zerbricht, die zur Unterstützung eines Reformprozesses beitragen könnten. Deshalb glaube ich, dass wir wieder einen Prozess in Gang setzen und unterstützen müssen, in dem die Europäische Union, die USA – die auch eine große Verantwortung haben –, die Arabische Liga und alle Länder der Region im Einklang mit der Erklärung über die gemeinsame Zukunft für den Nahen Osten, die der deutsche Außenminister Herr Fischer kürzlich abgab, weiterarbeiten müssen. Dazu könnte die Europäische Union als Hauptpartner der Region, wie der Kommissar ganz richtig sagte, viele Elemente beitragen, was Abkommen über Frieden, Sicherheit, Waffenkontrolle, Abrüstung, Achtung der Menschenrechte sowie Demokratie und wirtschaftliche Zusammenarbeit betrifft.

Abschließend möchte ich sagen, Herr Präsident, dass das Europäische Parlament mit der Schaffung der Parlamentarischen Versammlung von Athen sein Scherflein beigetragen hat, und wir haben nicht nur eine politische, sondern auch eine moralische Pflicht, die Anstrengungen der Europäischen Union im Einklang mit dem Prozess von Barcelona fortzusetzen, um zu erreichen, dass eine so tiefe und erbitterte Krise, die von uns politische, wirtschaftliche und moralische Verantwortung verlangt, überwunden wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Malmström (ELDR). (SV) Herr Präsident! Herr Ratspräsident! Kommissar Patten! Der Albtraum im Nahen Osten scheint kein Ende zu nehmen. Meine Fraktion fühlt sich, ebenso wie viele andere, enorm frustriert und machtlos, da wir nicht in der Lage sind, mehr für eine Lösung dieses blutigen Konflikts zu tun, der so viel Leid verursacht. In den letzten Tagen haben wir viel über Terrorismus gesprochen, und zweifelsohne gibt es nichts, was für den Kampf gegen den Terror mehr bedeuten würde als Frieden im Nahen Osten. Die Situation dort ist Quelle für enorme Frustration und Fanatismus und weckt in jungen Menschen ein Gefühl von Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, das hervorragend für die Rekrutierung von sehr jungen Selbstmordattentätern geeignet ist.

Zwei Staaten, die einander anerkennen und demokratisch Seite an Seite leben, würden sich natürlich außerordentlich positiv auf die Stabilität in der gesamten Region auswirken. Pläne, Projekte, Konferenzen und neue Initiativen – es scheint, als hätten wir bereits alles versucht. Es besteht kein Mangel an Kreativität, was den Nahen Osten betrifft. Wir brauchen keine neuen Initiativen, sondern politischen Willen, den Wunsch, sich wirklich an den Verhandlungstisch zu setzten und Frieden zu erreichen. Leider deutet nichts darauf hin, dass die jetzigen Machthaber, ob nun in Israel oder in Palästina, diesen Willen besitzen.

Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas verurteilt den Mord an Scheich Jassin, der gegen internationales Recht verstößt. Gezielte Attentate mögen aus militärischer Sicht logisch erscheinen, sind aber das schlechteste diplomatische Mittel. Scheich Jassin war für abscheuliche Verbrechen verantwortlich. Er hat nie das Existenzrecht Israels anerkannt und war in jeder Hinsicht ein widerlicher Terrorist. Dennoch können wir diese Art der Tötung nicht akzeptieren. Man muss an einen demokratischen Staat wie Israel höhere Anforderungen stellen können. Nun hat die Hamas einen neuen Märtyrer, und Tausende Menschen rufen nach Vergeltung. Aus diesem Grunde muss die palästinensische Führung eine noch nie da gewesene Stärke und Führungskraft zeigen, um eine neue Spirale der Gewalt zu verhindern. Arafat muss deutlich machen, dass nicht die Hamas die Tagesordnung bestimmt.

Die ELDR-Fraktion findet keine Worte, um die Selbstmordattentäter zu verurteilen. Dieses sinnlose Töten von Zivilpersonen, unschuldigen Kindern, Frauen und Männern paralysiert das israelische Volk und macht die kleinste Besorgung oder gesellschaftliche Veranstaltung zu einer lebensgefährlichen Unternehmung. Der Einsatz von immer jüngeren Teenagern und Kindern als Selbstmordattentäter ist eine der widerlichsten Formen des Terrorismus und kann niemals erklärt oder entschuldigt werden.

Israel und Palästina müssen an den Verhandlungstisch und zur Roadmap des Quartetts zurückkehren. Ich möchte dem Ratspräsidenten und Kommissar Patten für ihren Einsatz dafür danken.

Es muss ein Ende der Gewalt erreicht werden, und die palästinensischen Behörden müssen ein für alle Male das Existenzrecht Israels anerkennen. Israel wiederum muss den Bau der Sicherheitsmauer stoppen, der von der ganzen Welt verurteilt wird. Mauern können niemals eine Lösung sein. Ebenso muss der versprochene und angekündigte Rückzug aus Gaza in Angriff genommen werden.

Frieden im Nahen Osten und ein friedlicher Irak, in dem die UN hoffentlich eine größere Rolle spielen kann, wären ein außerordentlich großer Fortschritt und hätten enorme Bedeutung für den Reformprozess in der gesamten Region. Gelingt es uns, entsprechend dem nun angenommenen Vorschlag diese Länder in ein großes und dichtes Netz des Handels und der Zusammenarbeit einzubeziehen, wäre das ein gewaltiger Fortschritt für die EU.

Das Scheitern des Gipfels der Arabischen Liga ist tragisch, aber es gibt dennoch Hoffnung, dass trotz allem auf Menschenrechte und Demokratie Bezug genommen wird, die unsere Ausgangspunkte darstellen müssen.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich noch ein anderes Thema anschneiden, das die ELDR-Fraktion mit Besorgnis erfüllt. Das sind die Ausschreitungen in Syrien, bei denen in letzter Zeit Hunderte von Kurden getötet wurden. Viele sind eingekerkert, und es gibt Berichte über Folterungen von Mitgliedern dieser Gruppe im Ergebnis der Krawalle in der vergangenen Woche. Ich hoffe, Rat und Kommission können den Druck auf Syrien verstärken, um diesem Töten ein Ende zu bereiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Morgantini (GUE/NGL).(IT) Es besteht kein Zweifel daran – und ist eine banale Feststellung –, dass die Nahostkonflikte mit jedem Tag schrecklicher werden. Ich glaube wirklich, und ich wiederhole nicht lediglich, was andere gesagt haben, dass wir auch den Mut haben müssen, einzuräumen, dass die internationale Gemeinschaft und vor allem die Militärpolitik von Präsident Bush sowie die Befürworter dieser Politik in starkem Maße für die ungelösten Konflikte verantwortlich sind.

Diesem Problem muss man sich stellen, und ich meine ebenso wie der Ratspräsident und wie Kommissar Patten, dass die palästinensische und israelische Frage von zentraler bzw. essenzieller Bedeutung ist. Ich meine außerdem, dass wir unseren Konformismus überwinden und damit aufhören müssen, zu behaupten, die Palästinenser würden den Staat Israel nicht anerkennen: sie haben ihn 1988 anerkannt. Es stimmt nicht, dass die Palästinensische Behörde nicht verhandeln will: sie erklärt ständig, dass sie bereit ist zu verhandeln. Wer Verhandlungen ablehnt und in Wahrheit eine andere Politik verfolgt, das ist Ariel Scharon.

Nach meinem Dafürhalten müssen wir die Frage objektiv beurteilen. Es steht außer Frage, dass die Palästinensische Behörde für ihre eigene Unfähigkeit, die Terrorakte zu stoppen, geradestehen muss, doch sollten wir auch klar und deutlich einschätzen, inwieweit die Politik von Ariel Scharon die Zunahme des Terrorismus gefördert hat. Kommissar Patten hat Recht: das bedeutet nicht, dass die terroristischen Aktionen per se, d. h. unabhängig von den durchgeführten Politikmaßnahmen, verurteilt und unterbunden werden müssen. Hören wir auf, uns vorzumachen, alle Katzen seien grau. Es gibt sehr wohl Unterschiede, und diese Unterschiede bestehen in der Verweigerung und mangelnden Verwirklichung des Völkerrechts für die Palästinenser.

Denken wir jetzt an diesen großen Plan oder vielmehr das Arbeitspapier, das die Vereinigten Staaten für den G8-Gipfel im Juni vorbereitet haben. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um ein arrogantes imperialistisches Projekt, das zwar den Aufbau von Demokratie, demokratische Verfahren, Präambeln, Beihilfen und Unterstützungsmaßnahmen vorsieht, jedoch ohne mit irgendjemandem darüber zu diskutieren. Wir können die Demokratie nicht exportieren – abgesehen davon, dass wir damit beginnen müssten, auch über unsere eigenen Demokratien nachzudenken –, weil die Demokratie ein stetiger Prozess ist, bei dem auch wir Defizite und bisweilen Lücken und Differenzen zu beklagen haben.

Der Plan für die gesamte Nahostregion wird, so wie er vorgelegt wurde, zwangsläufig nicht zum Demokratiewachstum beitragen. Vielleicht wird er einigen Regimen, die Komplizen oder Lakaien sind, helfen, doch er wird nicht zum Aufbau arabischer Länder beitragen, die sich effektiv von Unterdrückerregimes befreien müssen und wirklich Demokratie brauchen. Doch bitte nicht mit Arroganz oder mit dem Imperialismus! Ich glaube, die Europäische Union hat die richtige Entscheidung getroffen, indem sie auf Langfristigkeit setzt und nicht durch die Zerschlagung des altbekannten Gordischen Knotens sofortige Ergebnisse anstrebt. Wir brauchen nämlich Zeit, um nachzudenken und Beziehungen zu knüpfen. In diesem Sinne ist das in Athen veranstaltete Parlamentarische Forum wichtig: wir haben auch die Unterschiede und Mannigfaltigkeit der arabischen Welt, und nicht nur ihre Schwächen gesehen.

Ich möchte noch einmal kurz auf die Politik von Ariel Scharon zurückkommen. Als 1973 der Sohn von Winston Churchill an Scharon die Frage richtete, was mit den Palästinensern geschehen solle, antwortete er, es besteht kein Grund zur Sorge: „Wir werden ein Pastrami-Sandwich aus den Palästinensern machen“. Er würde sie in einem Sandwich plattdrücken. Genau das tut er jetzt mit der Errichtung der Mauer und indem er sie daran hindert, sich frei zu bewegen. Die Tötung von Scheich Jassin war nicht die erste: es fanden 250 außergerichtliche Tötungen statt, und das erste Opfer war Tabet Tabet, ein Pazifist von Al Fatah, der mit „Frieden jetzt“ zusammenarbeitete. Aber warum müssen wir diese Dinge jedes Mal wiederholen und herbeten?

Ich bin es bisweilen müde, mich zu wiederholen und zu hören, dass alle dieselbe Verantwortung tragen. Die Verantwortung unterscheidet sich, und ich denke außerdem, dass Scharon mit dieser Entscheidung nicht nur einen Führer getötet hat, was – um Himmels willen – ich als Frau als das Schlimmste empfinde, sondern auch bestrebt war und es vermocht hat, einen nationalen Kampf in einen religiösen Kampf zu verwandeln. Das ist das Dramatische. Vor vier Tagen war ich in den Bergen von Kurdistan, wo ich in Van Demonstrationen für Scheich Jassin erlebt habe. Das ist es, was wir riskieren, das ist es, was Präsident Bush bewirkt hat.

Schließlich stimme ich auch den Vorschlägen von Herrn Barón Crespo zu Artikel 2 und zu anderen Punkten zu.

 
  
MPphoto
 
 

  Gahrton (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident! Es ist natürlich gut, dass der Europäische Rat die ungesetzliche Hinrichtung des Hamas-Führers, Scheich Jassin, durch Israel verurteilt. Aber warum bleibt es bei bloßen Worten und frommen Wünschen, wie General Morillon es ausdrückte? Warum lassen wir unseren Worten nicht Taten folgen? Die EU hat doch konkrete und einzigartige Möglichkeiten, Israel mit Hilfe des Assoziierungsabkommens zu bestrafen. Das Europäische Parlament hat bereits im Mai 2002 erklärt, das Maß wäre voll, was die Missachtung der Menschenrechte durch Israel betrifft, und gefordert, das Assoziierungsabkommen außer Kraft zu setzen. Warum hört der Rat nicht auf das Parlament?

Außerdem hat die Europäische Kommission sich in der gleichen Richtung geäußert wie das Parlament. Bei der letzten Sitzung des Assoziationsrates hat die Kommission eine lange Liste der Menschenrechtsverletzungen und des Bruchs von UN-Resolutionen durch Israel vorgelegt. Sie warnte damals ferner davor, dass die EU ihre Einstellung überprüfen würde, wenn es zu keinen Verbesserungen käme.

Darüber hinaus geht es hier schlicht und einfach um Handelspolitik. In einer Mitteilung an alle Importeure israelischer Waren in die EU hat die Kommission konstatiert, dass Israel die Ursprungskennzeichnung fälscht, da auf dem Ursprungszeugnis von Waren aus illegalen jüdischen Siedlungen auf okkupiertem palästinensischem Boden, die in die EU importiert werden, „Israel“ steht. Allein eine solche Verletzung der Regeln des Handelsabkommens ist ausreichend, um eine Außerkraftsetzung des Assoziierungsabkommens zu rechtfertigen. Warum alle diese Worte und keine Taten?

Wir wissen obendrein, dass Israel über Kernwaffen verfügt – und Experten zufolge wahrscheinlich auch über andere Massenvernichtungswaffen. Israel darf das offensichtlich, aber wenn andere es ebenso machen, werden sie in die Steinzeit zurückgebombt. Warum wird nicht gegen Israel unternommen?

Wie können wir eine friedliche Weltordnung auf der Grundlage von Recht und Gesetz erreichen, wenn bestimmte Gesetzesbrecher – insbesondere, wenn es sich um arabische Moslems handelt – mit aller Härte bestraft werden, während andere Täter, wie Israel, augenscheinlich machen können, was sie wollen? Wir führen lediglich Jahr für Jahr dieselbe Diskussion, ohne dass etwas geschieht. Das Mindeste, was man begehren kann, ist die Aufhebung und Außerkraftsetzung des Assoziierungsabkommens, so wie das Europäische Parlament es gefordert hat.

 
  
MPphoto
 
 

  Turchi (UEN). (IT) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gegenwärtigen Entwicklungen im Nahen Osten verlaufen ganz anders, als wir noch vor wenigen Tagen annehmen mochten.

Ich glaube in der Tat, dass uns der Nahe Osten immer näher kommt und sogar an unserer Haustür steht. Das können wir anhand von Redebeiträgen feststellen, denen ich in einigen Fällen, wie beispielsweise dem von Frau Morgantini, aber nicht nur dem ihrigen, nicht weniger hätte zustimmen können. Ich glaube nämlich, dass die Terroranschläge, die innerhalb Europa verübt werden, berücksichtigt werden müssen.

Wir können nicht plötzlich nur das Problem der Tötung von Scheich Jassin sehen. Als Katholik lehne ich jegliche Idee, irgendwann jemanden anzugreifen, ab: ich sage anzugreifen, geschweige denn zu töten. Doch das ist meines Erachtens nicht der Punkt, um den es geht. Wenn wir in Zukunft für unsere Bürger Frieden, Sorglosigkeit und Ruhe gewährleisten wollen, muss ein ganz anderer Vorschlag formuliert und müssen ganz andere Überlegungen angestellt werden.

Europa als solches darf nicht nur eine Botschaft verkünden, in der es um die Bereitstellung von EU-Mitteln für die Nahost-Region geht. Europa muss einen echten, konkreten Vorschlag unterbreiten. Das ist nach meinem Dafürhalten möglich, und in diesem Fall appelliere ich an Kommissar Patten und an den irischen Ratsvorsitz, die Beendigung der Feindseligkeiten zu fordern. Damit könnte der Politik wieder spürbarer Einfluss und nicht nur ein Argument verschafft werden, über das innerhalb dieses Hohen Hauses spekuliert wird.

Jemandem, der wie ich den Terrorismus – einen anderen, nämlich den „roten Terrorismus“– erlebt hat und der eine Bombe im Haus und einen Bruder aus dem Fenster fliegen sah, sagten die politischen Parolen damals in den 80er-Jahren herzlich wenig. Die Antwort, die wir bekamen – ich war damals noch jung –, war wirklich einmalig und unglaublich: Es bestand absolute Einmütigkeit in Bezug auf die Verwirklichung eines einzigen Ziels: die Zerschlagung des Terrorismus.

Das kann uns nur gelingen, wenn wir als Union uns darüber im Klaren sind und zumindest jetzt eine Liste der terroristischen Organisationen aufstellen, die auf einer internationalen Ebene bewertet werden müssen. Alles andere ist meines Erachtens nur leeres Gerede.

 
  
MPphoto
 
 

  Coûteaux (EDD).(FR) Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir vom Rat gehört haben, trägt meines Erachtens nicht viel Neues zu einem europäischen Standpunkt bei, der abgesehen von abgedroschenen hohlen Phrasen in der Art „Zusammenarbeit mit dem Mittelmeerraum für Frieden und Wohlstand in der Region“ usw. völlig der Substanz entbehrt. In Wahrheit spielt die EU im Nahen Osten überhaupt keine Rolle, außer bei der Bereitstellung von Geldmitteln, die übrigens meistens auch noch völlig blind erfolgt. Politisch gesehen jedoch ist unsere Rolle gleich Null.

Allerdings könnten wir sehr wohl eine Rolle spielen, wenn es uns gelänge, unsere europäischen Differenzen hinter uns zu lassen – was wahrscheinlich nicht möglich sein wird – und wenn wir den Mut hätten, uns klar und deutlich für ein Lager zu entscheiden. Es geht nicht darum, sich für eines der traditionellen Lager der beiden sichtbaren Konfliktparteien im Nahen Osten – der Israelis auf der einen und der Palästinenser auf der anderen Seite – zu entscheiden. Diese Debatte gehört der Vergangenheit an. Die derzeitige wirkliche Trennlinie verläuft jeweils zwischen den moderaten und den radikalen Kräften in beiden Lagern, zwischen denen es die Wahl zu treffen gilt. Die USA tun dies nicht. Sie tun sogar das glatte Gegenteil, indem sie sich einmal auf die Seite der Gemäßigten und dann wieder auf die der Radikalen stellen, wobei sie übrigens sehr oft auf die radikalen Kräfte setzen, ganz gleich, ob es sich um die moslemischen Fundamentalisten oder die religiösen Fanatiker in Israel handelt. Sie tun dies nach Belieben in ihrem eigenen Interesse, das darin besteht, die Region zu spalten, um dort besser herrschen zu können.

Das Interesse Europas jedoch besteht gerade darin, die Region zu einigen, um die Zusammenarbeit im Mittelmeerraum erfolgreicher zu gestalten, sodass der Mittelmeerraum wieder zu dem wird, was er stets war – das geopolitische Zentrum der Welt. Die Politik Frankreichs steht im direkten Gegensatz zur Politik der USA. Frankreich setzt entschieden auf die moderaten Kräfte aus beiden, sowohl dem palästinensischen, als auch dem israelischen Lager. Daher ist Frankreich – das allerdings den USA allein gegenübersteht – die zweite Großmacht, die im Nahen Osten präsent ist. Leider ist Europa, abgesehen von Frankreich, zu sehr gespalten, sodass wir uns mit den dürren Worten begnügen müssen, die wir soeben vom Rat vernommen haben. Das ist traurig, aber andererseits nicht verwunderlich.

 
  
MPphoto
 
 

  Dell'Alba (NI). (IT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar Patten, die Europäische Union hat also durch die Verurteilung der Tötung von Scheich Jassin ihre „heilige Allianz“ wiedergefunden, und manche gehen sogar so weit, ihn als einen ehrwürdigen alten Mann und quasi einen Heiligen darzustellen.

Heute haben wir in diesem Parlament gehört, wie der Fraktionsvorsitzende Barón Crespo gebieterisch, und andere meines Erachtens etwas weniger gebieterisch, uns auf die Möglichkeit hinwiesen, wegen der Tötung von Scheich Jassin – die zweifellos eine Völkerrechtsverletzung darstellt, das steht außer Frage – die Anwendung von Artikel 2 bzw. die Aussetzung des Assoziationsabkommens mit Israel zu fordern.

Der Europäische Rat hat der Verurteilung Israels aus diesem Grund fünf Absätze gewidmet, doch habe ich in dem Text nichts über die behinderten Kinder gelesen, die für wenige Euro rekrutiert werden, um sie mit zehn Kilogramm Sprengstoff in lebende Bomben zu verwandeln. Wir Abgeordneten der Radikalen haben für Dutzende von Ländern, darunter auch viele aus dieser Region, die Aussetzung der Assoziationsabkommen unter Berufung auf Artikel 2 gefordert – wie Kommissar Patten nur zu gut weiß –, was wir jedoch leider nie, oder fast nie, verwirklicht haben.

Eines dürfen wir meiner Meinung nach nicht außer Acht lassen. Wenn wir es für richtig halten, Israel, ein demokratisches Land – dem wir sozusagen bescheinigen, ein demokratisches Land zu sein –, von dem man die Einhaltung des Völkerrechts verlangen kann, zu verurteilen, während wir andererseits davon ausgehen, dass es sinnlos ist, dies beispielsweise von den anderen Ländern der arabischen Welt zu fordern, begehen wir einen schweren Fehler und werden wir weiterhin wohltönende Reden führen, ohne eine wirksame Rolle in der Region zu spielen.

Was die Frage beispielsweise der großen Nahost-Region betrifft, so trifft es zu, dass die Amerikaner zu blauäugig gehandelt haben, als sie diesen Vorschlag unterbreiteten, ohne ihn vorher vielleicht etwas gewissenhafter abzuwägen und zu prüfen und vor allem den Regierungen im Nahen Osten vorzulegen. Die Idee an sich ist gut – nicht die Idee, die Demokratie zu exportieren, wodurch das Konzept lediglich lächerlich und trivial erscheint, ähnlich derjenigen, die auch wir lange vor dem Vorschlag der USA, sozusagen künstlich, mit der berüchtigten Konferenz von Sanaa über Demokratie und Menschenrechte im Nahen Osten ebenfalls zu verwirklichen versuchten. Entweder wir schaffen die Grundlagen für die politische Demokratie oder wir gehen als Europa, unabhängig selbstverständlich, mit der amerikanischen Idee konform, unterbreiten dann aber in den nächsten Monaten einen wirksamen Vorschlag, in Konsultation mit den arabischen Ländern, und verfolgen dabei einen Ansatz, der sie – nicht nur auf der Ebene der Regierungen, sondern auch auf der Ebene der Zivilgesellschaft – in einen soliden und umfassenden Vorschlag zur Förderung jener Gesellschaften bzw. jener Demokratie einzubeziehen versucht, wie sie von diesen Ländern gefordert werden, damit sie sich entwickeln können, wie es im UNDP hieß.

Dies ist also nach meinem Dafürhalten der Weg, um auch die israelisch-palästinensische Frage zu lösen bzw. in die umfassendere Lösung einzubinden. Abschließend begrüße ich die Tatsache, dass endlich die großen Führer der europäischen Linken anerkennen, was wir seit 30 Jahren gesagt haben, dass nämlich der Beitritt Israels und Palästinas zur Europäischen Union ein anderer wichtiger Weg ist, der zu einer dauerhaften Lösung des Nahostproblems führt.

 
  
MPphoto
 
 

  Laschet (PPE-DE). So, ich bin sehr einverstanden, Herr Präsident, dass ich der Erste bin, der exakt seine Redezeit einhalten soll.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens denke ich, wir sollten nicht hier in jeder Sitzung das gleiche kleinkarierte Spiel treiben, nämlich erneut die Lieferung von Gütern aus der Westbank in die Europäische Union anzusprechen. Das ist eine Frage, die kann man diskutieren, da haben wir beim letzten Mal eine ganze Debatte darüber gehabt. Aber diese Güter würden, wenn sie von den Palästinensern geliefert würden, in den Genuss der gleichen Bevorzugung durch die Europäische Union kommen, und deshalb ist es Unsinn, eine so gravierende Frage wie diesen Konflikt immer mit solchen Banalitäten zu belasten.

Zweitens: Jeder in diesem Parlament verurteilt die illegalen Hinrichtungen, die Israel durchführt. Das ist mit dem Völkerrecht nicht vereinbar, und über diese Frage braucht man auch gar nicht zu diskutieren. Es ist gut, dass wir als Europäische Union das klipp und klar sagen. Im Übrigen sagen auch viele Amerikaner, dass das nicht in Ordnung ist. Deshalb muss man in dieser Frage auch nicht immer einen Gegensatz zwischen Frankreich und den USA kreieren. Auch Henry Kissinger hat dies am Wochenende klipp und klar gesagt.

Aber was wir tun müssen, ist etwas anspruchsvoller, nämlich jetzt auch einen Dialog mit der arabischen Welt aufzunehmen. Es ist natürlich nicht beruhigend, wenn der Gipfel der arabischen Welt in diesen Tagen abgesagt wird, nicht stattfinden kann, weil man sich nicht auf eine Erklärung verständigen kann, in der die Worte Demokratie, Parlament und Zivilgesellschaft vorkommen, in der von Frauenrechten und demokratischer Reform die Rede ist. Wir müssen auch unsere Partner südlich des Mittelmeers mit einer deutlicheren Sprache auch hinsichtlich unserer Grundüberzeugungen in die Pflicht nehmen, wenn wir zu einer umfassenden Lösung kommen wollen. Und gerade diejenigen, die ansonsten in diesem Hause diese Worte immer sehr laut im Mund führen, sollten dies auch gegenüber der arabischen Welt einmal formulieren.

Gegenüber Israel tun wir das. Das ist eine Demokratie. Der können wir auch viel zumuten, das halte ich auch für richtig. Aber wir sollten eine umfassendere Perspektive für den Nahen Osten entwickeln. Und dazu ist auch ein Dialog mit der arabischen Welt über unsere Grundprinzipien erforderlich. Ansonsten werden wir nie zu einer Lösung kommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Napoletano (PSE). (IT) Herr Präsident, die gewissenhafteste und gründlichste Analyse in Bezug auf die Grenzen des demokratischen Fortschritts in der arabischen Welt und dessen Folgen für die Entwicklung dieser Länder ist in dem 2002 ausgearbeiteten ersten Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen enthalten.

Der zweite Bericht wurde vor kurzem veröffentlicht und geht der fehlenden Bildung und Ausbildung sowie den gravierenden Mängeln in den Bereichen Kultur, Technologie und Forschung genauer auf den Grund. Das Bezeichnendste daran ist, dass das Team, das an diesem Vorhaben arbeitet, ausschließlich – ich wiederhole, ausschließlich – aus arabischen Forscherinnen und Forschern besteht. Die von der Regierung Bush erarbeitete Strategie für die gesamte Nahost-Region beruht weitgehend auf diesen Analysen, wobei der meines Erachtens entscheidende Nachteil darin besteht, Veränderungen und Reformen vorzuschreiben, ohne jegliche Bezugnahme auf die arabische und islamische Welt.

Dieser Ansatz droht die Vorstellung zu nähren, dass sich die so genannte westliche Zivilisation gegenüber allen kulturellen und religiösen Traditionen der arabischen Welt für überlegen hält. Diese Vorstellung liegt dem Gefühl der Erniedrigung zugrunde, das in diesen Ländern weit verbreitet ist und das die terroristischen Gruppen ausnutzen, indem sie ihrerseits den Hass auf den Westen zu schüren hoffen.

Die zweite Betrachtung, die ich anstellen möchte, betrifft die Beziehungen zwischen der Bush-Administration und der Regierung Scharon. In den Augen der arabischen Welt ist der Grundsatz, wonach mit zweierlei Maß gemessen wird, unerträglich. Kann das Israel von Scharon trotz der außergerichtlichen Hinrichtungen, der Kollektivbestrafungen, des Baus der Mauer auf palästinensischem Gebiet, der Siedlungspolitik und des fehlenden Zugangs der palästinensischen Bevölkerung zu lebenswichtigen Ressourcen wie z. B. Wasser noch als Rechtsstaat bezeichnet werden?

Die USA-Administration, die so halsstarrig ist, dass sie dem Irak zwei Kriege und ein zehnjähriges Embargo aufgezwungen hat, rührt heute keinen Finger hinsichtlich dessen, was erst gestern in Genf von dem Berichterstatter der UN-Menschenrechtskommission als humanitäre Katastrophe bezeichnet wurde. Unsere Sorge ist die, dass die von der USA-Regierung gewählte Methode und ihre Gleichgültigkeit gegenüber dem Nahostkonflikt genau das Gegenteil bewirken könnten, nämlich in den Augen der Öffentlichkeit jener Länder die Glaubwürdigkeit von undemokratischen Regierungen und politischen Führungen noch zu erhöhen, die für die zweckentfremdete Nutzung der Ressourcen, die allgemeine Korruption, das Defizit in Bezug auf die Demokratie und die Grundfreiheiten – angefangen bei denen der Frauen –, kurz gesagt für die Krise und den Verfall dieser Gesellschaftssysteme, verantwortlich sind.

Europa fällt bei all dem eine Rolle und eine Verantwortung zu, doch blickt es auch auf eine solide Geschichte von Beziehungen zum Mittelmeerraum zurück, die auf einer anderen Methode, nämlich der Partnerschaft, beruhen. Unlängst wurde diese Strategie als Antwort auf die Ost-Erweiterung durch die Nachbarschaftspolitik verstärkt. Deshalb geht es heute nicht darum, dies alles infrage zu stellen, sondern vielmehr ein Verhältnis zur Bush-Administration, zur Arabischen Liga und in Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) herzustellen, in dessen Rahmen die Union ihrem Standpunkt Gehör verschafft, als Alternative zu den Initiativen der amerikanischen Regierung.

 
  
  

VORSITZ: RENZO IMBENI
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Sbarbati (ELDR). (IT) Herr Präsident, die Union engagiert sich stark für den Frieden, doch ist sie aufgrund der jüngsten Terrorakte zutiefst frustriert. Für sie ist der Mittelmeerraum eine maßgebende Region, eine historische Herausforderung, und so lange er nicht in einen Raum des Friedens, der Entwicklung, Demokratie und Stabilität verwandelt wurde, wird Europa bedauerlicherweise nicht in der Lage sein, seine gesamte Leistungskraft voll zu entfalten.

Heute macht der Konflikt zwischen Israel und Palästina jeglichen Hoffnungsschimmer zunichte, und durch seine Verschärfung wird der Kampf gegen den internationalen Terrorismus gewiss nicht erleichtert, sondern vielmehr ideologisch angeheizt. Im Hinblick auf eine friedliche Zukunft dieses Gebiets muss jedoch mehr Verantwortung übernommen werden und müssen wir all unsere Kraft, unsere politische Autorität, die finanziellen und die Humanressourcen einsetzen, damit der Weg der Verhandlung wieder aufgenommen wird.

Das Forum von Athen war deshalb ein sehr wichtiger Schritt, doch geht es nicht darum, sich auf die eine oder andere Seite zu stellen. Der Weg, den wir einschlagen müssen, besteht auch jetzt, da die Hoffnungen auf Frieden scheinbar erloschen sind, immer noch darin, auf ein klares Ziel hinzuarbeiten: zwei Staaten nebeneinander, Israel und Palästina, die in Frieden und Sicherheit leben, keine Vorurteile haben und die Menschenrechte achten. Dafür muss sich Europa in einem stetigen und offenen Dialog mit der gesamten arabischen Welt einsetzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Boudjenah (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident! Alle sind sich darüber einig, dass die Ermordung von Scheich Jassin durch die israelische Armee eine im höchsten Grade unverantwortliche Provokation ist. Nachdem die israelischen Machthaber sich seinerzeit in dem Bestreben, die PLO zu schwächen, an der Gründung und Entwicklung der Hamas beteiligten, versuchen sie heute jeglichen Gedanken an eine friedliche Lösung zu untergraben. Dieses Konzept der brutalen Gewalt verfolgt nur ein Ziel: jede Hoffnung darauf zu beseitigen, dass Frieden auf dem Verhandlungswege erreicht werden kann. In dessen Folge wurde auf die Errichtung einer Mauer als einzige akzeptable Lösung gedrängt, einer Schandmauer, hinter der ein ganzes Volk eingesperrt ist, die dazu dient, immer mehr seiner Gebiete und Ressourcen zu vereinnahmen, und die von der Weltöffentlichkeit entschieden verurteilt wird, wie nach wie vor auch die Debatten der UN-Menschenrechtskommission bezeugen.

Vor dem Hintergrund dieser für beide – das palästinensische und das israelische Volk –selbstzerstörerischen Politik ist der Appell von 60 palästinensischen Persönlichkeiten, auf Rache für den Tod des Hamas-Chefs zu verzichten, eine außerordentlich würdevolle und mutige Handlung. Es ist höchste Zeit für die Europäische Union, sie zu unterstützen, indem klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass Ariel Sharon das grundlegende Hindernis für den Frieden bildet, indem sie sich konkret für offizielle Gespräche mit den Gegnern dieser fatalistischen Politik, vor allem den Urhebern des Genfer Plans, einsetzt und offiziell die unverzügliche Entsendung einer internationalen Truppe zum Schutz der Bevölkerung in den palästinensischen Gebieten fordert und das Abkommen mit Israel aussetzt, wie es unser Parlament bereits vor zwei Jahren gefordert hat. Kurz, indem im Sinne der Achtung des Völkerrechts den Worten Taten folgen. Jede andere Position ist zum Scheitern verurteilt und kann unter keinen Umständen ernst genommen werden, schon gar nicht von den arabischen Staaten.

Während der US-Präsident Sharon weiterhin ermuntert, indem er ihn in einigen Tagen zu empfangen gedenkt, kann sich die EU nicht weiter hinter Worten verstecken. In einem ganz anderen Sinne als dem der US-amerikanischen Pläne eines Großraums im Nahen und Mittleren Osten, der im Dienste ihrer alleinigen wirtschaftlichen und strategischen Interessen steht, muss Europa endlich handeln, wenn es das in Barcelona angekündigte Ziel einer Region des Friedens und des Wohlstands in die Tat umsetzen will. Die angeführten Gründe für die bewaffnete Intervention im Irak, die sich als Lügen erwiesen, und der neuerliche Auftrieb, den der Terrorismus erfuhr, und der bis nach Europa reicht, drängen geradezu darauf, weitaus kühnere Initiativen zu ergreifen, als Rat und Kommission heute verlauten ließen. Das Ende der Besetzung und die Anerkennung eines souveränen und funktionsfähigen Staates Palästina würden den Terroristen fruchtbaren Boden entziehen. Der Frieden in der Region und in der ganzen Welt stehen auf dem Spiel.

 
  
MPphoto
 
 

  Maes (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Madrid kommt die Gefahr eines Konflikts zwischen der westlichen und der islamischen Welt immer näher. Lassen wir dies einfach so geschehen? Sowohl in Israel als auch unter den Palästinensern gibt es Kräfte, die die gegenseitige Vernichtung anstreben. Worauf kann eine so genannte militärische Lösung denn sonst hinauslaufen?

Scheich Jassin wollte keinen Frieden auf der Grundlage von Verhandlungen, aber will es Scharon? Wiederholt provozierte Scharon Gewalt der Palästinenser, erst jüngst mit der militärischen Besetzung Palästinas, mit der Errichtung der Mauer und mit dem Mord an Jassin. Stets brachte diese Gewalt neue Gewalt hervor. Sie ist die Quelle von Enttäuschungen, sogar dermaßen, dass der Export des Konflikts in andere Gebiete ständig näher rückt und zu einer Bedrohung für den Weltfrieden und für die Sicherheit in unseren Städten wird.

Deshalb fordern wir Sie auf, Ihre Friedensbemühungen zu beschleunigen, das Assoziierungsabkommen aufzukündigen und die Debatte über eine internationale Friedenstruppe in Israel unverzüglich auf den Weg zu bringen. Nur das Selbstbestimmungsrecht kann wirklich eine friedliche Lösung bringen.

 
  
MPphoto
 
 

  Sandbæk (EDD). (EN) Herr Präsident, die Achtung der Menschenrechte ist das beste Mittel zur Konfliktverhütung. Leider kann bei Scharon davon nicht im Entferntesten die Rede sein. Die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft Scharon de facto gestattet, ständig die internationalen Regeln zu verletzen, schadet sämtlichen Friedensbemühungen. Es reicht nicht aus, Israel zu verurteilen, sondern es muss gehandelt werden. Die EU sollte als erste Maßnahme die Handelsabkommen aussetzen. Selbstverständlich hat Israel ein Recht darauf, seine Bürger vor terroristischen Anschlägen zu schützen, aber Scharons hartnäckige Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, schützen Israels Bürger nicht, sondern gefährden sie. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht; sie stellen das Konzept der Rechtsstaatlichkeit selbst, das ein Schlüsselelement im Kampf gegen Terrorismus ist, auf den Kopf. Israel könnte verdächtige Terroristen problemlos festnehmen, anstatt zu denselben abscheulichen Mitteln wie Selbstmordattentäter zu greifen und unschuldige Passanten zu töten, bei denen es sich häufig um Frauen und Kinder handelt.

Die Palästinensische Autonomiebehörde kann die Selbstmordattentate nicht stoppen, solange Israel sie absichtlich provoziert und sich damit mitschuldig macht. In vielen Fällen hat Israel das Mittel der außergerichtlichen Tötung auf eben die Palästinenserführer angewendet, die sich energisch für Frieden und die Einstellung von Selbstmordattentaten eingesetzt haben. Scharons Staatsterrorismus ist kein Ersatz für politische Verhandlungen und Instrumente wie das Genfer Abkommen und der Friedensfahrplan, den Israel jetzt aufgibt.

 
  
MPphoto
 
 

  Tannock (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, der Nahe Osten ist die geistige Heimstätte der drei großen Offenbarungsreligionen der Welt, aber leider eben auch der Anstoß für eine kleine Anzahl von Irregeleiteten, die sich als Rechtfertigung für ihr terroristisches Töten auf den Islam und insbesondere die blutrünstigen Traditionen des Salafismus und Wahhabismus berufen. Der Nahe Osten ist eine Quelle dringend benötigter Ölressourcen für den Westen und der Ort, an dem sich die arabische Welt und Israel seit sehr langer Zeit blutigste Kämpfe liefern.

Hier sind auch einige der unbarmherzigsten Regimes der Welt zu finden, die vom alten Irak eines Saddam Hussein bis zur heutigen Regierung im Iran reichen. Auch Saudi-Arabien, wo bereits geringfügige Verfehlungen wie Alkoholkonsum mit Enthauptung bestraft werden, zählt zu den brutalen Regimes der Region. Der Nahe Osten – vor allem Kurdistan – ist auch Heimat vieler Flüchtlinge, die in die EU kommen, und wenn wir die Türkei in die EU aufnehmen, dann reichen die EU-Außengrenzen weit in den Nahen Osten hinein bis an die Grenzen von Syrien, den Irak und den Iran. Deshalb sind die Stabilisierung dieser Region und die Schaffung von Frieden, Demokratie und funktionierenden Regierungsstrukturen sowie die Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten von wesentlicher Bedeutung für die Interessen der EU sowie der Menschen der Region, die seit langer Zeit unter tyrannischen Regierungen leiden.

Deshalb unterstütze ich den Friedensfahrplan, die Bildung von zwei Staaten – eines demokratischen Palästina und eines israelischen Staates. Aber ich kritisiere nach wie vor die Tatsache, dass EU-Gelder als direkte Haushaltszuschüsse ohne Kontrollmechanismen bereitgestellt wurden, die eine Abzweigung von Mitteln für korrupte Praktiken und möglicherweise terroristische Aktivitäten in einem Kriegsgebiet und einer Zone, in der derartige Praktiken an der Tagesordnung sind, verhindert hätten. Das war meiner Ansicht nach falsch.

Morgen wird die Arbeitsgruppe des Parlaments, die sich mit diesen Fragen beschäftigt, bedauerlicherweise zwei gesonderte Berichte veröffentlichen. Ich habe stets die Befreiung des Irak von der Tyrannei durch die Bath-Partei unterstützt und daran wird sich auch nichts ändern. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass eines Tages ein neuer Irak entstehen wird, der sich zum Katalysator für den demokratischen Wandel in der gesamten Region entwickeln wird. Ich hoffe abschließend auf eine Intensivierung des Dialogs zwischen den gemäßigten Führern der muslimischen Welt und den politischen Vertretern der EU. Nur so können wir das allseits gefürchtete Aufeinanderprallen der Zivilisationen vielleicht verhindern.

 
  
MPphoto
 
 

  Menéndez del Valle (PSE). – (ES) Herr Präsident, der Rat erinnerte gerade im Zusammenhang mit dem Mittelmeer und dem Nahen Osten an – ich zitiere wörtlich – „die Bereitschaft der Union zur Zusammenarbeit mit den USA in der Region“. Es wäre meiner Ansicht nach nicht schlecht, wenn Washington ein Gleiches tun und seinen brennenden Wunsch zum Ausdruck bringen würde, mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten.

Meiner Meinung nach würde diese Zusammenarbeit Folgendes beinhalten: eine sensible, keine unverhohlene, brutale Erarbeitung und Präsentation ihres vorgesehenen Plans für die Demokratisierung des Nahen Ostens. Sie würde auch Ziele umfassen, die der Realität und dem gesunden Menschenverstand gemäß sind, meines Erachtens unter Berücksichtigung der Tatsache, dass übertriebene Ambitionen – denn wir sprechen über ein Gebiet, das von Marokko bis Pakistan reicht – zunächst zur Lächerlichkeit und dann zum Scheitern führen können. Vor allem müssten die USA nach meinem Dafürhalten akzeptieren, dass es unmöglich ist, ein Unternehmen von solcher Tragweite in Angriff zu nehmen, ohne die Lösung des arabisch-israelischen Konflikts als Priorität und als vorrangiges Ziel zu behandeln.

Israel hat den seinerzeit vom Plenum der Arabischen Liga in Beirut ratifizierten saudischen Friedensvorschlag zurückgewiesen und den Fahrplan blockiert – und wir dürfen uns nicht täuschen: hat ihn blockiert – und beschlossen, seinen eigenen einseitigen Kurs fortzusetzen, der außergerichtliche Tötungen einschließt.

Meiner Ansicht nach – das betone ich – haben diese Umstände zusammen mit der Ermordung von Scheich Jassin zur Absage des neuen Arabischen Gipfels geführt, der gestern in Tunesien stattfinden sollte, und ich glaube, dass keine etwaige Initiative für einen so genannten „Greater Middle East“ in dieser Lage Erfolg haben kann. Wir brauchen uns nur anzuschauen, was König Abdallah von Jordanien, den wir alle als eindeutig gemäßigten Führer kennen, vorgestern erklärte – und ich zitiere wörtlich: „Die Ermordung von Jassin eine Woche vor dem Gipfel der Arabischen Liga zeigt, dass die Israelis wollten, dass die Tagung scheiterte und die Araber ihre Initiative zum Dialog nicht wieder auf den Tisch legen konnten, denn Israel will keinen Frieden“. Wenn ein gemäßigter Führer das sagt, was ich gerade zitiert habe, muss der Union klar sein, was das bedeutet, und sie muss entsprechend handeln.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich Herrn Laschet sagen, der gerade gesprochen hat – wenn ich auch bedauere, dass er nicht hier ist –, dass ich ihm zustimme, wenn er erklärt, dass wir weniger von den außergerichtlichen Tötungen als einer Verletzung des Völkerrechts sprechen sollten, denn wir alle verurteilen diese Tötungen. Das Problem liegt darin, dass diese Tötungen geschehen, dass wir alle sie verurteilen, aber keiner von uns handelt, um ihnen ein Ende zu setzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Nordmann (ELDR).(FR) Herr Präsident, ich möchte zwei Bemerkungen anbringen. Aus rechtlicher Sicht ist die Hinrichtung von Jassin zwar zweifelhaft, sie darf aber nicht vergessen lassen, wer Jassin war, nämlich der Anstifter schlimmster Selbstmordattentate und Anführer einer Bewegung, in deren Charta nach wie vor die Zerstörung Israels und darüber hinaus, das darf nicht vergessen werden, die physische Vernichtung der Juden überall in der Welt gefordert wird. Verdient dieser Mann unsere Trauer?

Zweitens – der US-amerikanische Plan ist insofern beachtenswert, als er uns auffordert, die Illusion zu überwinden, in der das europäische Handeln heute befangen ist, die Illusion nämlich, wonach die Lösung des Nahost-Konflikts Voraussetzung für die Demokratisierung des Nahen Ostens wäre. Aber wie wir wissen, führen Demokratien untereinander keinen Krieg, und es wird keine nachhaltige Lösung des Konflikts ohne Demokratisierung und Modernisierung des Nahen Ostens geben. Da aber keine solche kopernikanische Revolution stattfindet, werden wir stets das Schauspiel eines schulmeisterlichen, aber letztlich unfähigen Europas liefern, das Kommissar Patten mit der Perfektion eines alten Shakespeare-Schauspielers verkörpert.

 
  
MPphoto
 
 

  Boumediene-Thiery (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Gründung des Verbandes zur Förderung des Austauschs mit den Mittelmeerländern (APEM), die ganz im Sinne des Barcelona-Prozesses erfolgte, sind sich alle darüber einig, dass es Aufgabe der Europäischen Union ist, sich für die Wiederherstellung des Friedens einzusetzen, denn sie trägt eine historische und politische Verantwortung und kann sich nicht mehr nur damit begnügen, den Ausbruch von Kämpfen in der Region zu verurteilen oder Trauer zu bekunden, wenn der Terrorismus wieder einmal zuschlägt.

Derzeit verkünden die USA, dass sie über einen Plan für den Nahen und Mittleren Osten verfügen. Aber was besagt schon ein Plan, wenn man weiß, dass Syrien im Libanon präsent ist, wenn die Besetzung des Irak weitergeht und der israelisch-palästinensische Konflikt nach wie vor einer Lösung harrt? Daher ist dieser Plan kritikwürdig und wird kritisiert, kritisiert, weil die USA sich nicht die Mühe gemacht haben, mit den betroffenen Ländern zu sprechen. Dies ist bezeichnend für den Hochmut und die Einseitigkeit der Maßnahmen der USA, die sich in der Vergangenheit auch bei dem Präventivkrieg gegen den Irak zeigten. Es ist auch Ausdruck der geopolitischen Ignoranz und der Verallgemeinerungen der USA, die die Maghreb-Staaten dem Mittleren Osten und Pakistan und Afghanistan den arabischen Ländern zuordnen.

Worauf läuft dieser Plan eigentlich hinaus? Auf die Bekämpfung des Terrorismus? Ja, aber mit der Errichtung amerikanischer Basen in der Region. Doch ist das seit 1990-19991 nicht bereits der Fall? Die Lösung des Konflikts? Gewiss, aber um glaubwürdig zu sein, muss der Terrorismus überall bekämpft werden, auch der Staatsterrorismus in Israel, der sich darauf versteift, das palästinensische Volk zu vernichten, und stets ungestraft davonkommt. Oder demokratische Reformen? Ja, natürlich, sie sind unumgänglich und unabdingbar, denn die Völker leiden unter dem wirtschaftlichen, politischen und demokratischen Mangel, dem sie derzeit ausgesetzt sind. Derartige Reformen sind notwendig, genauso wie wirtschaftliche Entwicklung.

Ich möchte zum Schluss kommen und sagen, dass solche Reformen nur möglich sind, wenn die Kluft zwischen der herrschenden Klasse und den Völkern verringert wird. Außerdem muss die Zivilgesellschaft einbezogen werden. Deshalb müssen wir in Europa die inneren Kräfte des Fortschritts und des Friedens unterstützen und den Dialog verstärken, um Ängste abzubauen, um schließlich die Gewalt zu stoppen und uns von unseren gemeinsamen Werten leiten zu lassen.

 
  
MPphoto
 
 

  Van Dam (EDD). (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wer nicht anerkennt, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine Bürgerinnen und Bürger gegen Terror zu schützen, verspielt seine Glaubwürdigkeit. Seitdem die Palästinenserführung vor zweieinhalb Jahren die zweite Intifada startete, um gewaltsam ihre Ziele zu erreichen, wurden auf israelischer Seite fast tausend Männer, Frauen und Kinder durch vergiftete Geister mit Schrapnellgranaten um ihren Hüften ermordet. Wo bleibt die europaweite Empörung über die Palästinenserführer, die ihren Kindern Bomben umschnüren und bereit sind, sie eiskalt zu sprengen, wenn sie von Soldaten angehalten werden?

Das größte Hindernis für den Frieden im Nahen Osten ist die mangelnde Bereitschaft der Palästinenser, den Staat Israel anzuerkennen. Eine andere Erklärung für die Weigerung Arafats in Camp David gibt es nicht. Der Staat Israel macht nur 0,6 % des arabischen Gebiets aus. Die arabischen Nationen dachten lange Zeit, die Juden in das Meer treiben zu können, indem sie die palästinensischen Flüchtlinge als Mittel missbrauchten, um Israel international unter Druck zu setzen. Die arabische Welt hat ihren palästinensischen Brüdern nie eine Existenz in Menschenwürde zugebilligt. Auch die UN hat den Flüchtlingsstatus der Palästinenser über fünfzehn Jahre künstlich aufrechterhalten. Als erste Reaktion auf einen möglichen Rückzug Israels aus Gaza äußerte König Abdullah die Befürchtung, Palästinenser könnten sich in Jordanien auf Arbeitssuche begeben.

Frieden ist untrennbar mit Gerechtigkeit verbunden, und eben dort drückt der Schuh. Europa hat auf seinem eigenen Kontinent die Demokratie auf einen Sockel gestellt, ignoriert aber die Demokratie in Israel, in einer Region, die aus lauter aufgeklärten oder nicht aufgeklärten Diktaturen besteht.

 
  
MPphoto
 
 

  McMillan-Scott (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, das Attentat auf den Hamas-Führer hatte eine Wirkung, und zwar die, dass der für gestern und heute geplante Gipfel der Arabischen Liga abgesagt wurde. Das ist deshalb eine Tragödie, weil auf dem Gipfel eine Reihe von Vorschlägen für Reformen in der arabischen Region erörtert werden sollten. Ich möchte mich auf diese Reformfrage konzentrieren, weil sie für unsere Sicherheit in der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung ist.

Der irische Außenminister sprach über den arabisch-israelischen Konflikt. Ferner sprach er über die Entwicklung der Demokratie und Zivilgesellschaft in diesen Gebieten. Meine Frage lautet: Was können wir tun? Kommissar Patten sprach über den Barcelona-Prozess, einen höchst erstrebenswerten Prozess, der eingeleitet worden war, lange bevor die Amerikaner die Idee mit einem „Greater Middle East“-Prozess hatten. Doch die beabsichtigte Wirkung dieses Prozesses ist bisher ausgeblieben.

Wie einige von Ihnen wissen, habe ich als Berichterstatter für die Demokratie-Initiative in den letzten Monaten an Konferenzen im jemenitischen Sanaa, in Kairo, Alexandria, Damaskus sowie an der Konferenz der Arabischen Parlamentarischen Union teilgenommen und war letzte Woche mit Ihnen, Herr Präsident, in Athen. Mit dieser Art der demokratischen Odyssee soll eines erreicht werden: Den Völkern der arabischen Länder sollen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft usw. schmackhaft gemacht werden. Wir wissen, welches unsere außenpolitischen Prioritäten sind: Es sind Menschenrechte, Demokratie, die Förderung der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit. Doch trotz dieser ausgeprägten Instabilität in unserer Nachbarschaft stellt die EU reichlich 700 Millionen Euro für MEDA bereit, aber nur 7 Millionen Euro für Demokratieprojekte. Ich stecke fest zwischen der Szylla der bürokratischen Obstruktionspolitik des Rates und der Charybdis der bürokratischen Obstruktionspolitik der Kommission. Wir brauchen ein Programm, das funktioniert: Wir haben die Mittel dafür, und wir haben in diesem Parlament den Willen dafür. Die Frage ist, ob Kommission und Rat ihre politischen Prioritäten akzeptieren. Ich richte meine Ausführungen an die Adresse von zwei führenden Politikern, die in einer sehr schwierigen Zeit für Europa verantwortungsvolle Positionen bekleiden.

 
  
MPphoto
 
 

  Van den Berg (PSE). (NL) Herr Präsident! Die negative Spirale der Gewalt im Nahen Osten scheint sich nicht umzukehren und erlebte vergangene Woche mit dem kaltblütigen Mord, der auf Geheiß des israelischen Ministerpräsidenten Scharon an dem Hass säenden Hamas-Führer Jassin verübt wurde, erneut einen Tiefpunkt. Ich appelliere an die Palästinenser, diese illegale Tat Scharons nicht mit Gewalt zu sühnen. Nunmehr ist es an der Zeit, die Spirale umzukehren und sich würdevoll für gewaltlosen Widerstand zu entscheiden. Ich schließe mich dem Aufruf einer Gruppe palästinensischer Akademiker an, keine neuen Selbstmordanschläge zu verüben.

Ministerpräsident Scharon verletzt die Menschenrechte, setzt sich über UN-Resolutionen hinweg, indem er eine Mauer bis in die besetzten Gebiete hinein errichtet, neue Siedlungen baut und Palästinenser außergerichtlich tötet. Deshalb rufe ich dazu auf, das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel gemäß Artikel 2, der Menschenrechtsklausel, solange auszusetzen, bis die israelische Regierung ihren Appell zu Anschlägen, die völkerrechtswidrig sind, zurücknimmt. Die Regierung Scharon stellt hiermit eine Bedrohung für die Sicherheit und für den Rechtsstaat Israel dar.

Die israelisch-palästinensische Situation ist ein schwer wiegender Störfaktor in der gesamten Region. Was der Nahe Osten braucht, ist eine breite demokratische Initiative für Dialog und Zusammenarbeit zwischen allen Ländern im Nahen Osten. Europa verfügt hierfür über die geeigneten Instrumente. Wir müssen die Partnerschaften zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerraums im Rahmen des Barcelona-Prozesses, in dem wir uns für politische und wirtschaftliche, aber auch soziale Reformen stark machen, strategisch für die Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts nutzen. Meiner Überzeugung nach besteht hieran sowohl bei den Bürgern Israels als auch bei denen Palästinas ein erheblicher politischer Bedarf.

Abschließend appelliere ich an die EU-Mitgliedstaaten im UN-Sicherheitsrat, einen Vorschlag für eine UN-Friedenstruppe an den Grenzen von 1967 zu unterbreiten, um die israelische und palästinensische Bevölkerung gegen Terroranschläge zu schützen. Friedensbemühungen im Nahen Osten leisten einen wertvollen Beitrag in dem Kampf gegen Terrorismus.

 
  
MPphoto
 
 

  De Clercq (ELDR). (NL) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In schöner Regelmäßigkeit geben wir hochtrabende Erklärungen ab und verurteilen wir die Gewalt im Nahen Osten. Können wir wirklich nicht mehr tun? Weshalb kann die Europäische Union in diesem Konflikt nicht eine aktivere Rolle spielen? Gerade jetzt sollte die Europäische Union aus verschiedenen Gründen in dem Friedensprozess eine Vorreiterrolle einnehmen.

Eine weitere Radikalisierung zwischen Israel und den Palästinensern ist nach den jüngsten Ereignissen leider mehr als wahrscheinlich. Der Status der Vereinigten Staaten als anerkannter internationaler Vermittler hat nach Afghanistan und Irak einen empfindlichen Knacks bekommen. Die Umsetzung des internationalen Stufenplans scheint in sehr weite Ferne gerückt. Die Europäische Union muss also das Heft in die Hand nehmen. Frieden und Stabilität liegen voll und ganz in ihrem Interesse. Immerhin sind wir der größte Handelspartner der Region und der größte Geber von humanitärer und finanzieller Hilfe. Wann lassen wir unseren Worten endlich Taten folgen?

 
  
MPphoto
 
 

  Banotti (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich habe kürzlich an einer Konferenz arabischer Frauen in Beirut teilgenommen. Die Teilnehmerinnen kamen aus 22 verschiedenen arabischen Ländern. Mich beeindruckte, dass sie alle eine gemeinsame Sprache sprechen, die ihnen eine Einheit verlieh, die wir hier in Europa noch anstreben. Unabhängig davon, worüber sie auf dieser Konferenz sprachen – und die Frauen waren alle hoch gebildet und kultiviert – das Problem Palästina wurde in jedem einzelnen Redebeitrag erwähnt. Dieses Problem ist eindeutig ein einigender Faktor in allen arabischen Ländern.

Wir haben in Irland im Verlauf von 30 Jahren auf tragische und furchtbare Weise gelernt, was es bedeutet, mit Terrorismus zu leben. Wir wurden auch Zeuge, wie einige der erbittertsten Feinde in der Welt einen Sinneswandel vollzogen haben, der zu unser aller großen Erleichterung Nordirland Frieden brachte. Dazu hat auch Kommissar Patten einen nicht unbedeutenden Beitrag geleistet.

Ich möchte nicht wiederholen, was von etlichen meiner Vorredner heute Nachmittag bereits gesagt wurde, aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Kern der Tragödie darin besteht, dass in diesen Lagern in Palästina eine weitere Generation junger Menschen unter erbärmlichen Bedingungen heranwächst, deren erstes Spiel darin besteht, dass sie Steine auf Soldaten werfen – so wie es in Nordirland war. Und auf der anderen Seite der Grenze lebt eine weitere Generation von Kindern, die aus Angst, ihr Schulbus könnte in die Luft gesprengt werden, nicht in die Schule gehen. Das sind die Kinder, die in 20 Jahren die Führer oder vielleicht die Opfer oder Selbstmordattentäter sein werden.

Wir alle verurteilen uneingeschränkt die furchtbaren Ereignisse sowohl in Palästina als auch in Israel. Aber es muss einen Sinneswandel geben; diesen Moment, in dem, wie ein Freund von mir sagte, wir uns ein Lächeln abmühen, uns ein Herz fassen und all die furchtbaren Dinge vergessen müssen, die wir einander angetan haben, in dem wir versuchen müssen, eine Lösung für die furchtbaren Probleme im Nahen Osten zu finden, die für praktisch jedes größere politische Problem in der Welt von heute von zentraler Bedeutung sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Swoboda (PSE). Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Wir reden dieser Tage von einer neuen Nahostpolitik, für den größeren Nahen Osten. Wenn das Ganze keine Luftblase sein soll, dann müssen meiner Meinung nach vor allem zwei Dinge im Mittelpunkt einer solchen Politik stehen.

Erstens: die Lösung des Hauptkonfliktes im Nahen Osten. Ich wünschte mir, die USA würden so viel Energie – ich sage nicht Militär – aufwenden wie im Irak, um das eigentliche Nahostproblem zu lösen. Ich würde mir auch wünschen, Europa würde so viel Energie aufwenden, wie einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union dies im Falle des Iraks tun, um das Nahostproblem zu lösen, denn dann würde es weniger Terroranschläge geben, dann würde es weniger illegale Tötungen wie die von Scheich Jassin geben. Wie Kommissar Patten sagte, muss die Kultur des Todes unterbrochen und zum Verschwinden gebracht werden.

Zweitens: Ja, wir brauchen Reformen in der arabischen Welt. Ich habe allerdings im Unterschied zu manchen Kollegen hier nicht viel davon gesehen, dass die Amerikaner in den letzten Jahren die Reformbewegungen in Jordanien, in Ägypten oder in Saudi-Arabien unterstützt hätten. Ich habe nicht viel davon gemerkt, dass dort die Demokratie und die Menschenrechte unterstützt worden wären. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika das jetzt auf ihre Fahnen schreiben, dann bin ich sehr dafür, dass wir mit ihnen jene Reformkräfte im Inneren der Arabischen Länder unterstützen. Denn es gibt genug Frauen, die unzufrieden mit der nach wie vor starken Diskriminierung von Frauen sind. Es gibt genug Minderheiten, die unzufrieden mit der Diskriminierung von Minderheiten sind. Es gibt genug Menschen in den arabischen Ländern, die unzufrieden mit der Diskriminierung und mit der Missachtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte sind. Wir haben erst unlängst im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten jene hier gehabt, die vor kurzem einen Bericht verfasst haben, in dem gezeigt wird, wo die Hindernisse, und zwar von den arabischen Ländern selbst erkannte Hindernisse für die Modernisierung und Demokratisierung, sind

Ich bin der Meinung, der einzige gangbare Weg in einer neuen Nahostpolitik ist nicht die Androhung von militärischen Interventionen von außen, sondern ist – gerade für Europa – die Unterstützung der Reformkräfte in den arabischen Ländern. Da müssten wir mehr tun, da müssten wir mehr Geld aufbringen, allerdings auch viel mehr Energie, um jene wichtigen Reformen in den arabischen Ländern voranzutreiben.

 
  
MPphoto
 
 

  Souladakis (PSE). (EL) Herr Präsident, zehn Jahre nach den Übereinkommen zwischen Rabin und Arafat könnte ein neutraler Beobachter der Freundschaftsbekundungen zwischen Blair und Gaddafi glauben, ein Wunder hätte sich ereignet. Bei genauerem Hinsehen würde er jedoch sehen, dass es sich um eine größere Tragödie handelt. Wo ist hier das Gleichgewicht? Um das Gleichgewicht ist es heute sicherlich schlechter bestellt als vor zehn Jahren, wo sich noch etwas getan hat und politische Entscheidungen getroffen wurden.

Als in vielerlei Hinsicht offenbar wurde, dass das offizielle Regierungsdogma darin bestand, Menschen zu ermorden, haben wir nicht reagiert. Als man anfing, eine neue Mauer der Schande zu bauen, haben wir wieder nicht reagiert. Die Form unserer Politik zeichnet sich durch eine spezifische Besonderheit aus. Ja! Wir sind die größten Geldgeber der Region, aber jemanden finanziell zu unterstützen, ohne politisch einzugreifen, ist wie wenn man Wasser in einen Krug mit Löchern einfüllt, in einen Eimer mit Löchern, der das Wasser nicht halten kann.

Was werden wir als nächstes tun? Zweifellos müssen wir Initiativen ergreifen. In wenigen Tagen wird sich das Land, das den Vorsitz innehat, wie gewöhnlich mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika treffen, um die vorrangige Frage nach einem gemeinsamen Vorgehen in dieser Angelegenheit zu erörtern. Es wäre selbstverständlich besser, wenn dieses Treffen letztendlich in Brüssel stattfinden würde.

Wir sprechen außerdem über die Europa-Mittelmeer-Konferenz und begrüßen das Treffen auf parlamentarischer Ebene in Athen. Es muss jedoch auch eine entsprechende Initiative auf Regierungsebene geben. Wenn wir nicht zum Kern des Problems vordringen können, müssen wir das Problem eingrenzen. Es wäre beispielsweise nicht schlecht, in der Region ein Büro mit Sitz auf Zypern einzurichten, dessen Aufgabe darin besteht, auf alle Irritationen zu achten und die entsprechenden Initiativen zu ergreifen. Die Politik ist nicht neutral. Politik bedeutet Initiative, proaktives Handeln, Vorschläge und Ergebnisse. Wenn die Europäische Union in ihrem eigenen Interesse ihre Fähigkeit unter Beweis stellen möchte, dann ist sie eine Region, die soweit gereift ist, dass sie die allgemeine Zustimmung der Menschheit hat, sofern sie einen positiven Beitrag zur Lösung des Palästina-Problems leistet, das nur die Spitze eines größeren Problems ist, doch wenn es an der Spitze eine Lösung gibt, wird das Problem auch an seiner Wurzel gelöst werden können.

 
  
MPphoto
 
 

  Theorin (PSE). (SV) Herr Präsident! Ein nachhaltiger Frieden im Nahen Osten kann nur durch ernsthafte Verhandlungen und die Einhaltung des Völkerrechts erreicht werden. Der Bau von Mauern und neuen Siedlungen auf okkupiertem Gebiet trägt nicht zum Frieden bei. Frieden kann auch niemals durch Terrorakte erreicht werden, weder von israelischer noch von palästinensischer Seite. Terroristische Handlungen können niemals gutgeheißen werden.

Der von Israel befohlene Mord an Scheich Jassin ist ein Terrorakt und ein Verstoß gegen internationales Recht. Das muss verurteilt werden. Es ist offensichtlich, dass Israel das Assoziierungsabkommen verletzt hat. So etwas kann die EU nicht akzeptieren. Eine Lösung des Konflikts erfordert eine verstärkte aktive Beteiligung seitens der EU und der UN, nicht nur in Form von Friedenstruppen und einer verstärkten Unterstützung des palästinensischen Volkes, sondern auch durch eine klare politische Linie. Sharon hat deutlich gemacht, dass er vorhat, den Befehl für die Hinrichtung weiterer palästinensischer Führer zu erteilen. Wenn die israelische Regierung nicht sofort derartige Pläne aufgibt, muss das Abkommen mit Israel gekündigt werden. Verträge müssen von beiden Parteien eingehalten werden. Weitere Nachgiebigkeit gegenüber Israel und seiner Regierung hilft diesem Land nicht.

 
  
MPphoto
 
 

  De Rossa (PSE). (EN) Herr Präsident, das Attentat auf den Hamas-Führer Scheich Ahmed Jassin und sieben weitere Palästinenser verstieß eindeutig gegen das Völkerrecht. Ich verurteile jede Form von Terrorismus, gleich aus welcher Quelle, und rufe die Palästinenser auf, nicht mit neuer Gewalt auf diese jüngste Provokation zu reagieren. Wenn wir dieser Spirale der Gewalt ein Ende setzen wollen, dann muss einer den ersten Schritt wagen. Besonders abscheulich finde ich den Missbrauch von Kindern als Pseudo-Attentäter und die Tatsache, dass sich palästinensische Terrorgruppen ihre Ziele in der Zivilbevölkerung suchen.

Mit ihrer erneuten Einschüchterungstaktik blockiert die Regierung von Ariel Scharon den Friedensprozess und behindert sämtliche Möglichkeiten für konstruktive Verhandlungen. Die fortgesetzte Okkupation palästinensischer Gebiete und die Errichtung des so genannten Sicherheitswalls auf vor allem palästinensischem Gebiet gettoisiert die Palästinenser, zerstört ihre Existenzgrundlage, trägt zu ihrer Verarmung und dazu bei, dass sie wie in einem Gefängnis leben müssen, und treibt sie zur Verzweiflung. Die Europäische Union dagegen hantiert vor allem mit Zuckerbrot und ohne Peitsche. Es ist nicht so, dass die Europäische Union keine Peitsche hätte. Sie weigert sich nur, mit ihr zu drohen, geschweige denn sie zu benutzen.

Ich appelliere an die Kommission und den Rat, von Israel die unverzügliche Einleitung von Schritten zur Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen zu fordern, die Bestandteil des von Israel unterzeichneten Assoziierungsabkommens sind. Das ist derzeit nicht der Fall, und solange wir nicht auf der Einhaltung dieser Verpflichtungen bestehen, werden wir in der Zukunft beängstigende Früchte ernten.

 
  
MPphoto
 
 

  Dhaene (PSE). (NL) Herr Präsident! Frieden im Nahen Osten steht und fällt mit der Lösung des palästinensisch-israelischen Konflikts und mit der gesamten Gemeinschaftspolitik betreffend strategische Partnerschaften. Wenn Zypern am 1. Mai beitritt, dann ist Tel Aviv eine halbe Flugstunde von der Europäischen Union entfernt und sind wir unmittelbare Nachbarn. Während des jüngsten Besuchs der Parlamentsdelegation in Israel spürten wir, dass zahlreiche Israelis hoch gesteckte Erwartungen an die Europäische Union knüpfen. Sie erwarten, dass wir eine Führungsrolle in der Region übernehmen.

Israel wird von einem Mann regiert, der das Völkerrecht mit Füßen tritt und in diesem Konflikt immer aufs Neue Öl ins Feuer gießt. Er fügt seinem Land immensen Schaden zu und gibt internationalen Terroristen zugleich ein ausgezeichnetes Alibi für ihr Tun.

Der Erklärung des Rates entnehme ich, dass die Europäische Union außergerichtliche Tötungen beharrlich missbilligt. Nach meinem Dafürhalten besteht die einzig beharrliche Haltung darin, die Handelsbeziehungen zu überprüfen und unsere wirtschaftliche Macht als Zuckerbrot und Peitsche einzusetzen – jedoch nicht nur gegenüber Israel.

 
  
MPphoto
 
 

  Roche, Rat. (EN) Herr Präsident, ich werde mich sehr kurz fassen. Ich möchte den Abgeordneten danken, die sich beteiligt haben. Dies war eine nützliche Diskussion, die zudem verdeutlicht hat, dass ein grundlegender Konsens dahingehend besteht, dass die Europäische Union bezüglich der angesprochenen Probleme maximale Anstrengungen unternehmen muss. Wir alle sind uns einig, dass die Europäische Union sich in dieser Region stärker engagieren muss.

Besonders pflichte ich den Ausführungen in Bezug auf die Bedeutung intensiver Konsultationen mit den Ländern der Region bei. Der Anstoß und die Initiative zur Inangriffnahme dieser Herausforderungen und zur Durchführung der erforderlichen Reformen müssen von der Region selbst ausgehen. Es ist angesichts sich ständig wiederholender Bilder des Schreckens und der Not einfach zu verzweifeln. Die Realität sieht jedoch so aus, dass sich die Union im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Maßnahmen zur Schaffung zumindest eines Rahmens beteiligen muss, innerhalb dessen friedensstiftende Schritte möglich sind.

Zu diesem Zweck muss die Union partnerschaftlich mit der Region zusammenarbeiten und sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen.

Der Friedensfahrplan sieht eine dauerhafte und umfassende Lösung vor, und nur er bringt uns weiter. Als ein möglicher Weg für die Region wurde die Aufhebung des Assoziierungsabkommens erwähnt. Ich meine, dass wir durch Diskussionen und Druck einiges erreichen können. In dem letzte Woche vom Rat gebilligten Zwischenbericht über die strategische Partnerschaft hat die Europäische Union eine Reihe von Leitprinzipien für ihr Engagement in der Region aufgestellt.

Der Ratsvorsitz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die strategische Partnerschaft auf der Grundlage der Partnerschaft und des Dialogs mit allen Ländern der Region zu gestalten.

Ich möchte den Abgeordneten nochmals für ihre überlegten und prägnanten Beiträge danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Roche. Trotz der nachdrücklichen Aufforderungen und der Zitate von Shakespeare, Homer und Odysseus hat mich Kommissar Patten wissen lassen, dass er nicht die Absicht hat, zu erwidern.

Die Aussprache ist geschlossen.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 120)

 
  
MPphoto
 
 

  Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Ermordung des geistigen Führers der Hamas durch Israel beweist erneut den mörderisch-terroristischen Charakter der von der Regierung Sharon verfolgten Politik, die darauf ausgerichtet ist, das heldenhafte palästinensische Volk zu unterwerfen. Der Mord ist einer von vielen, auf ähnliche Weise durchgeführten Morden, die manche im Namen des Schutzes gegen den Terrorismus rechtfertigen.

Die Regierung Sharon hätte nicht den Mut, Verbrechen zu begehen, hätte sie nicht die unmittelbare Unterstützung und Ermutigung der USA. Die Europäische Union setzt ihrerseits die Politik der Toleranz und Unterstützung Israels fort, die die Täter und die Opfer auf eine Stufe stellt. Der Ratsgipfel in Brüssel hat sich darauf beschränkt, seine Missbilligung der „außergerichtlichen Tötungen“ (wie es die Morde nennt) zu äußern, während Israels Recht anerkannt wurde, „seine Bürger gegen Terroranschläge zu schützen“.

Die Kommunistische Partei Griechenlands hat wiederholt ihre Solidarität mit dem heldenhaften palästinensischen Volk, ihre Unterstützung für dessen gerechten Kampf, ihre uneingeschränkte Verurteilung der israelischen Politik des Völkermords, ihr Bedauern über den Verlust von Menschenleben sowie ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die Ursache der Gewalt in der Besetzung palästinensischer Gebiete liegt. Sie bringt außerdem ihren Beistand für die pazifistischen Kräften in Israel sowie für alle diejenigen zum Ausdruck, die sich weigern, in der Armee und in den besetzten Gebieten zu dienen. Es wird in der Region keinen Frieden geben, solange das palästinensische Volk keine Heimat hat.

 
  
MPphoto
 
 

  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Situation im Nahen Osten beschäftigt uns seit Jahrzehnten.

Wir haben uns auf verschiedene Weise solidarisch mit dem palästinensischen Volk und mit den Menschen und Gruppen in Israel gezeigt, die für Frieden in der Region kämpfen. Daher fände eine gemeinsame Initiative für Frieden, Stabilität und Demokratie in der gesamten Nahost-Region, wie der Titel dieser Erklärung des Rates und der Kommission lautet, unsere Zustimmung, wenn es denn tatsächlich eine gemeinsame Initiative für Frieden wäre. Was wir nicht akzeptieren können, sind schöne Titel oder Überschriften, die Ungleichgewichte in der Situation verschleiern und sogar zu irreführenden Auslegungen von Ereignissen führen können.

Terrorismus ist nicht durch Angriffe auf Terrorismus zu rechtfertigen, noch darf Terrorismus beschönigt werden, indem man es schönfärberisch als „außergesetzliches Töten“ oder etwas ähnliches, sprachlich ebenso phantasievoll bezeichnet.

Die Ermordung des Hamas-Führers hat – unabhängig davon, wie wir über diese Organisation denken – nichts zum Frieden im Nahen Osten beigetragen, wohl eher im Gegenteil. Auch der Umstand, dass Ariel Scharons faschistische Regierung nicht für Eskalation von Gewalt und Terror zur Verantwortung gezogen wird, trägt nicht zum Frieden in Nahost bei.

Das Parlament und die EU müssen klare und eindeutige Positionen in der Verurteilung des Terrorismus beziehen, doch diese Positionen werden nur glaubwürdig sein, wenn sie die terroristische Politik der israelischen Regierung verurteilen und wenn diese Positionen zu konkreten politischen und diplomatischen Maßnahmen führen, beispielsweise zur Aussetzung des Assoziationsabkommens mit Israel.

 

6. Lage im Kosovo
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage im Kosovo.

 
  
MPphoto
 
 

  Roche, Rat. (EN) Herr Präsident, uns alle hat der ethnisch motivierte Gewaltausbruch am 17. und 18. März im Kosovo schockiert. Die jüngsten Gewalttätigkeiten hatten den Tod und die Verletzung sowie Vertreibung von 3 000 Menschen zur Folge. Sie führten ferner zur Zerstörung von Stätten der Andacht sowie von Krankenhäusern und Schulen, die man in einem Angriff auf unsere gemeinsame Vision von einem multiethnischen Kosovo bewusst als Zielscheibe gewählt hatte. Zwar hat sich die Lage im Kosovo seit dem 18. März stabilisiert, doch ist sie nach wie vor sehr gespannt. Die internationalen KFOR-Friedenstruppen wurden als Reaktion auf die Gewalt beträchtlich verstärkt. Ich spreche allen, die sich intensiv um die Stabilisierung und Beruhigung der Lage im Kosovo bemüht haben, meine Anerkennung aus. Ferner möchte ich all jenen, die unter Angehörigen und Freunden erneut Tote und Verletzte zu beklagen haben, mein Mitgefühl und das Mitgefühl des Rates aussprechen.

Am 26. März verurteilte der Europäische Rat, so wie es der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ bereits am 22. März getan hatte, die Gewalt, die Todesopfer, die Sachschäden und die Zerstörung von religiösem und kulturellem Erbe im Kosovo. Dabei wurde erneut das umfassende Engagement der Europäischen Union für den Aufbau eines sicheren, demokratischen und multiethnischen Kosovo in Übereinstimmung mit der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates bekräftigt. Die Europäische Union unterstützt entschieden den Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs im Kosovo, Harri Holkeri, die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo und die KFOR bei ihren entschlossenen Bemühungen um eine Stabilisierung der Lage und um die vollständige Umsetzung von Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates. Ich möchte betonen, dass die Europäische Union die UNO-Politik „Standards vor Status“ nachdrücklich unterstützt. Gemeinsam mit Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates bildet diese Politik nach wie vor die Grundlage des Engagements der internationalen Gemeinschaft für den Kosovo. Die Europäische Union prüft, wie sie ihre Rolle bei der Unterstützung der UNO-Politik „Standards vor Status“ stärken kann.

Die jüngsten gewalttätigen Ausschreitungen drohen, die bisher unter großen Mühen erzielten Fortschritte zu unterminieren. Wichtig ist jetzt, dass wir den Vorrang der Politik im Kosovo wieder herstellen und ein weiteres Abgleiten in ethnische Gewalt verhindern. Ein Ausbruch des Sektierertums würde allen im Kosovo schaden. Klar ist, dass die Zukunft der Menschen in diesem Land letztlich in der Integration der Länder des westlichen Balkans in die Strukturen der Europäischen Union liegt, wie auf dem Gipfel EU-Westbalkan im Juni 2003 vereinbart worden war. Die Umsetzung der UNO-Politik „Standards vor Status“ ist der Schlüssel zur Erreichung dieses Ziels. Die Frage des endgültigen Status im Kosovo kann jedoch erst dann in Angriff genommen werden, wenn bei der Umsetzung und Überprüfung der Standards ausreichend Fortschritte erzielt wurden. Trotz der jüngsten Gewalt und der anhaltenden Spannungen gehört dazu die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina zu praktischen Fragen.

Wie diesem Haus bekannt ist, besuchte Herr Solana, der Hohe Vertreter, auf Ersuchen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 24. März den Kosovo. Dabei wurde er vom Kommissar Patten begleitet. Sie hatten eine klare Botschaft im Gepäck. Die politischen Führer im Kosovo, vor allem die Führung der Kosovo-Albaner, müssen Verantwortung für die derzeitige Situation übernehmen und dafür Sorge tragen, dass sich die ethnisch motivierte Gewalt oder deren Androhung nicht wiederholen. Diejenigen, die für diese Ausschreitungen verantwortlich sind, müssen vor Gericht gestellt werden.

Die Behörden der provisorischen Selbstverwaltung im Kosovo müssen ihr Bekenntnis für ein multiethnisches Kosovo unter Beweis stellen. In der vergangenen Woche rief der Europäische Rat sie auf, als Sofortmaßnahme Mittel für den dringenden Wiederaufbau von beschädigten Gebäuden, einschließlich religiöser Stätten, bereitzustellen, damit Binnenvertriebene sicher in ihre Häuser zurückkehren können. Ich begrüße die Bereitstellung von 5 Millionen Euro für den Wiederaufbau durch die provisorische Selbstverwaltung sowie die einmütige Erklärung der Kosovo-Versammlung vom 26. März, in der sie die jüngsten Gewaltakte verurteilt.

So willkommen derartige Erklärungen sind – Worte allein reichen nicht aus. Jetzt sind konkrete Maßnahmen gefragt, die die Kluft zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen überbrücken, damit ein Kosovo aufgebaut werden kann, in dem alle Bewohner in Frieden und Sicherheit leben können. Dazu müssen die politischen Führer im Kosovo enger mit der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo und mit der KFOR zusammenarbeiten, um die Rechte der Angehörigen aller Volksgruppen, einschließlich der Angehörigen von Minderheiten, zu schützen.

Die Ereignisse der vergangenen Wochen im Kosovo führen uns erneut vor Augen, welch wichtige Rolle die Europäische Union nicht nur im Kosovo, sondern in der gesamten Region spielt. Die Europäische Union hat bei der Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkan zur Festigung des Friedens und der Stabilität in der Region, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die Führung übernommen. Im Zeitraum 2000-2006 wird sich die Unterstützung der Europäischen Union für entsprechende Projekte in der Region auf 4,65 Milliarden Euro belaufen. Die Union bildet gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten auch weiterhin die wichtigste Finanzierungsquelle für internationale Maßnahmen im Kosovo. Darüber hinaus stellen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die größten Truppenkontingente für die KFOR.

Die Entwicklung immer engerer Beziehungen mit dem westlichen Balkan stellt für die Europäische Union eine Priorität dar. Seit dem Gipfel von Thessaloniki im letzten Jahr verfügen die Europäische Union und die Länder des westlichen Balkan über eine gemeinsame Agenda des Fortschritts. Das Endziel der Integration wird über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und die Umsetzung einer Reihe von Abkommen verfolgt, die zur Beendigung der tragischen Konflikte der letzten 13 Jahre beigetragen haben. Im Frühjahr 2003 hat die Europäische Kommission einen Überwachungsmechanismus für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingeführt, der dem Kosovo helfen soll, innerhalb dieses Prozesses rascher voranzukommen, um seine Aufnahme in die europäische Familie zu ermöglichen. Unsere Bemühungen zur Förderung einer europäischen Perspektive für den Kosovo und die UNO-Politik zur Umsetzung bestimmter Standards ergänzen einander.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess stellt bezüglich der Annahme und Umsetzung schwieriger und weit reichender wirtschaftlicher und politischer Reformen und der weiteren Stärkung der regionalen Zusammenarbeit hohe Anforderungen an die demokratisch gewählten Regierungen der Region. Welche Fortschritte die Länder der Region auf dem Weg nach Europa machen, liegt vor allem an ihnen selbst, wenngleich die Europäische Union sie dabei nach Kräften unterstützen wird. Beide Seiten sind in Thessaloniki Verpflichtungen eingegangen, die es in jeder Hinsicht zu erfüllen gilt.

Diejenigen, die für die jüngsten Gewaltakte im Kosovo verantwortlich sind, müssen vor Gericht gebracht werden. Es darf keine Mauer des Schweigens geben ebenso wenig wie eine Kultur der Straffreiheit. Es ist an der Zeit, nach vorn zu blicken und den Schmerz und die Wut hinter sich zu lassen, an denen die Politik im Kosovo nun schon seit langem scheitert. Die UNO hat den einzuschlagenden Weg im Rahmen ihrer Politik „Standards vor Status“ vorgegeben. Ich möchte wiederholen, dass die Europäische Union den Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs, Harri Holkeri, seine Kollegen bei der UNO und die KFOR bei ihren entschlossenen Bemühungen um eine Stabilisierung der Lage und um die Durchführung der Resolution 1244 des Sicherheitsrates uneingeschränkt unterstützt. Es ist Aufgabe aller und insbesondere der kosovoalbanischen Führung, bereits laufende Maßnahmen zu unterstützen, um eine stabile Zukunft für einen sicheren, demokratischen, prosperierenden und multiethnischen Kosovo zu gewährleisten, der seinen Platz in Europa hat. Die Europäische Union ist bereit, bei der Erreichung dieses Ziels behilflich zu sein. Es ist nun an den Menschen im Kosovo, die unterbreiteten Angebote aufzugreifen.

 
  
MPphoto
 
 

  Patten, Kommission. (EN) Herr Präsident, es freut mich ganz besonders, dass ich heute die Möglichkeit habe, mich vor dem Hohen Haus zum Kosovo zu äußern. Wie der Ratsvorsitz bereits feststellte, bin ich in der vergangenen Woche gemeinsam mit Herrn Javier Solana im Kosovo gewesen, weil uns die jüngsten Gewalttätigkeiten große Sorge bereiteten. Während dieser furchtbaren Tage und Nächte wurde nicht nur eine große Anzahl von Wohnhäusern zerstört, sondern auch Schulen, medizinische Einrichtungen sowie viele Kirchen. Jüngsten Berichten zufolge wurden 22 Personen getötet und über 850 verletzt, einschließlich von Polizisten und KFOR-Personal. Zwar mag es einen Auslöser für die Gewalttätigkeiten gegeben haben, aber es kann wohl davon ausgegangen werden, dass sie rasch organisierte Formen annahmen. Ich bin mir ferner ziemlich sicher, dass auch Elemente innerhalb der wichtigsten albanischen Parteien beteiligt waren.

Wir sollten uns erinnern, dass sich Europa zu Recht gegen die schändliche ethnische Säuberung 1999 durch Milosevic ausgesprochen hat. Seit dieser Zeit hat die internationale Gemeinschaft zwei Milliarden Euro für den Wiederaufbau im Kosovo bereitgestellt, in denen die Verteidigungsausgaben nicht enthalten sind. Wir haben das nicht getan, um zuzusehen, wie kosovarische Serben nun ihrerseits der ethnischen Säuberung zum Opfer fallen.

Ich möchte dem Haus meine Überlegungen zu meiner Reise in den Kosovo mitteilen. Ich muss sagen, dass der Hohe Vertreter und ich äußerst enttäuscht waren. In einem Vorort von Pristina namens Kosovo Polje haben wir den Zorn und den Schmerz von Serben aus erster Hand erlebt. Wir suchten nach Anzeichen dafür, dass die kosovoalbanische Führung diese Gefühle verstand. Davon war herzlich wenig zu spüren. Im Gegenteil, man versuchte, alle anderen nur nicht sich selbst die Schuld für das Geschehene zu geben.

Es gab eine Ausnahme. Premierminister Rexhepi zeigte sich der Lage gewachsen. Mit seinem Besuch an den Orten der Ausschreitungen, wo er zur Mäßigung aufrief, bewies er großen Mut. Er erkannte auch sofort, dass die Organe der provisorischen Selbstverwaltung Verantwortung übernehmen und das furchtbare Unrecht, das man den Kosovo-Serben angetan hatte, wieder gutmachen mussten. Noch vor unserer Ankunft hatte er einen Fonds mit einem anfänglichen Budget von fünf Millionen Euro eingerichtet. Ihm war klar, dass die Wiedergutmachung die Pflicht seiner Regierung und nicht die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft war. Ich bin nicht nach Pristina gefahren, um zu versprechen, dass stattdessen dafür europäische Steuermittel verwendet werden können. Das wäre völlig unvertretbar. Herr Rexhepi sagte zu, dass unverzüglich Maßnahmen zur Reparatur von Gebäudeschäden ergriffen werden würden, damit die Menschen schnellstmöglich in ihr Zuhause zurückkehren können. Herr Solana und ich versprachen, im Sommer zurückzukehren, um uns selbst vom Fortgang des Wiederaufbaus zu überzeugen.

Was hat jetzt Vorrang? Die NATO hat rasch reagiert und die Truppen aufgestockt, um die Sicherheit zu erhöhen. Das hat sofort zur Beruhigung der Lage im Kosovo beigetragen, wenngleich wir die Lage sehr genau beobachten müssen. Die UNMIK-Polizei bemüht sich, die Verantwortlichen so schnell wie möglich ausfindig zu machen, damit sie aus dem Verkehr gezogen und bestraft werden können. Die Führer der albanischen politischen Parteien haben die Pflicht, ihre Reihen von derartigen Personen zu säubern. Ferner muss untersucht werden, welche Rolle die Polizei im Kosovo bei den Unruhen gespielt hat. Berichten zufolge haben einige Polizeiangehörige ihren Dienst ordnungsgemäß verrichtet. Es gab aber auch Berichte, die besagen, dass andere Polizeiangehörige nichts unternommen oder, was noch schlimmer ist, sich an den Unruhen beteiligt haben. Die UNMIK ist entschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen. Wir müssen deutlich machen, dass wir voll hinter der UNMIK stehen. Es gab eindeutige Hinweise auf organisierte Angriffe gegen das Eigentum und gegen Mitarbeiter von UNMIK. Das kann nicht hingenommen werden. Die Europäische Union unterstützt nachdrücklich die UNO als Institution. Wir können Angriffe auf die UNO – ob im Kosovo oder anderswo – nicht tolerieren.

Wir müssen zudem sehr eng mit unseren Partnern aus den USA zusammenarbeiten. Herr Solana und ich hatten ein sehr konstruktives Treffen mit Marcie Ries, der Vertreterin der USA in Pristina. Wir waren uns einig, dass gegenüber den Kosovaren absolut deutlich werden muss, dass wir hinsichtlich dieser Ereignisse den gleichen Standpunkt vertreten. Ganz wesentlich ist ferner, dass sich die politische Führung in Belgrad und in Pristina provokativer Äußerungen enthalten, die nur zu einer weiteren Verschärfung der Spannungen beitragen würden. Über den endgültigen Status muss zu einem anderen Zeitpunkt diskutiert werden. Die letzte Woche vom serbischen Parlament abgegebene Erklärung, in der dieses auf einer dauerhaften Souveränität für Serbien und einem kantonalen System für den Kosovo beharrt, war alles andere als hilfreich, um es vorsichtig auszudrücken. Gleiches gilt für Erklärungen seitens der kosovoalbanischen Führung, die unmittelbar nach den Ausschreitungen feststellte, dass etwas anderes als Unabhängigkeit für sie nicht in Frage komme.

Nach derart furchtbaren Ereignissen liegt der Schluss nahe, dass man die Strategie verwerfen und einen neuen Plan erarbeiten sollte. Ich muss Ihnen an dieser Stelle aber eines ganz deutlich sagen: Meiner Ansicht nach können wir unser entschlossenes Engagement für den Aufbau eines multiethnischen Kosovo, in dem alle ethnischen Gruppen in Freiheit und ohne Angst leben können, nicht aufgeben. Ebenso wenig glaube ich, dass wir die Politik „Standards vor Status“ aufgeben sollten. Andererseits sollte auch nicht der Eindruck entstehen, als würden die Statusdiskussionen auf unbestimmte Zeit verschoben. Das könnte zu einer Verschärfung der Spannungen beitragen.

Nichts von all dem, was kürzlich passiert ist, ändert etwas an der Geografie des Kosovo. Wir alle haben ein Interesse daran zu verhindern, dass sich der Kosovo zu einem schwarzen Loch im Herzen von Südosteuropa entwickelt, wo das organisierte Verbrechen blüht und die ethnische Spaltung tief verwurzelt ist. Wir müssen unsere Arbeit geduldig und mit Blick auf eine langfristige Lösung fortsetzen. Ganz gleich, welchen Status der Kosovo einmal haben wird, seine Zukunft liegt in Europa.

Zu den Standards, die der Kosovo umsetzen und einhalten soll, gehört jedoch nicht das Tempo, in dem man das Haus seines Nachbarn niederbrennen oder die von seinen Nachbarn besuchte Schule oder das Krankenhaus zerstören kann. Wir müssen deutlich machen, dass Gewalt uns einer Lösung keinen Schritt näher bringt und dass die Unterstützung von Führern, die Gewalt befürworten, in eine von Armut und Kriminalität geprägte Zukunft führen wird, die nicht in Europa liegt. Ich hoffe, dass dieser Punkt verstanden wird und dass sich die Bevölkerung von der Gewalt ab- und einer multiethnischen Zukunft in Stabilität, Wohlstand, Pluralismus und Demokratie zuwenden wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Pack (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Wenn ich ehrlich bin, erfüllt mich die Situation im Kosovo mit Trauer und zugleich mit Hilflosigkeit. Wir haben 1999 einen Krieg geführt, um die Vertreibung und Unterdrückung der Albaner im Kosovo zu stoppen. Ich war dafür, hatte ich doch seit 1990 das Land und seine Menschen besucht, Schreckliches – Folterungen und anderes – erlebt, das Apartheidsregime selber erlebt. Ich war des naiven Glaubens, dass danach alles besser wird. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die gleichen Albaner, die das alles erlitten haben, jetzt Mitmenschen anderer Nationalität – Serben, Roma, Ashkali – gleiches Unrecht zufügen würden. Sie taten es, zuletzt mit offensichtlich geplanten und kriminellen Gewalttätigkeiten. Mit vielen Toten, mit Flüchtlingen, mit Schändungen kulturellen Erbes. Dazu muss man noch zählen, dass sie dann gegen Krankenhäuser, gegen Schulen, die wir wahrscheinlich mitfinanziert haben, gegen die KFOR und gegen UNMIK vorgegangen sind. Wer da die Hintermänner sind, das ist offensichtlich. Ich glaube, das normale albanische Volk weiß das auch.

Der Protest und die Distanzierung der albanischen Führung war mir nicht laut und nicht überzeugend genug. Dieser schreckliche Gewaltakt hat das Kosovo weit zurückgeworfen. Will es denn so in die EU, wie Herr Patten es sagte? Die Kriminellen dort wollen gar nicht in die EU, sie wollen kein zivilisiertes Miteinander. Sie wollen Unfrieden, denn im Unfrieden können sie Raum für Korruption und Kriminalität haben.

Jetzt stehen wir alle vor einem Scherbenhaufen. Die internationale Gemeinschaft hat meines Erachtens die Rückkehr der rückkehrwilligen Serben nicht konsequent genug betrieben – mit allen Begleitmaßnahmen, die das erfordert. In eine Enklave möchte ich auch nicht zurückkehren, und immer von KFOR geschützt werden müssen, möchte ich auch nicht. Deswegen ist hier einiges nicht getan worden. Wir müssen darüber nachdenken!

Die Regierung in Belgrad hat die Serben vor Ort bewusst gehindert, sich aktiv an der Gestaltung im Kosovo zu beteiligen. Sie hat Parallelstrukturen etabliert aus Angst, die Beteiligung der Serben im Kosovo wäre die Besiegelung einer Unabhängigkeit des Kosovo.

Lieber Herr Kommissar, lieber Herr Ratspräsident! Ich glaube nicht, dass „Standard vor Status“ der einzige Weg ist. Er hat uns bis jetzt in die Irre geführt. Es muss heißen: „Standard und Status“. Wir müssen jetzt beginnen, die Statusfragen zu lösen. Ohne eine verlässliche Vorstellung der Zukunft ist der explosive Stoff im Kosovo nicht unter Kontrolle zu halten. Dort sind 60 % der Menschen im jugendlichen Alter, 50 % davon sind ohne Arbeit. Wie sollen wir das bewältigen, wenn dann Führer kommen, die ständig anstacheln, weil die Zukunft des Kosovo nicht klar ist?

Wir sollten uns überlegen, ob wir nicht verstärkt die Privatisierung und die Betriebsförderung vorantreiben können, und ähnlich wie damals unter Milosevic in Serbien – analog zu dem Plan „Öl für Demokratie“ – finanzielle Hilfe für Arbeitsplätze bereitzustellen, die den Albanern und den Serben angeboten werden. Also finanzielle Hilfe dafür. Ich glaube, die EU könnte sich da als nützlich erweisen.

Die UNO muss ein größeres Stück ihrer Verantwortung an die Regierung im Kosovo abgeben, und die Belgrader müssen endlich die Parallelstrukturen stoppen. Und dann müssen die Albaner und Serben endlich einsehen, dass sie nur gemeinsam dieses Land regieren können, und dass sie nur gemeinsam mit einem befriedeten Land, mit einem friedlichen Miteinander auch nach Europa kommen können. Ansonsten ist unsere Hilfe wirklich ohne Sinn und Zweck.

 
  
  

VORSITZ: GIORGOS DIMITRAKOPOULOS
Vizepräsident

 
  
MPphoto
 
 

  Swoboda (PSE). Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Nach unserem letzten Besuch in Pristina sind mir drei Dinge aufgefallen. Erstens: Es gibt durchaus einen ansehnlichen Fortschritt, was die materielle Situation betrifft. Nicht zuletzt und dankenswerterweise wegen einer guten Arbeit der Wiederaufbauagentur. Es gibt zweitens die Vereinten Nationen, die dort eine gute Arbeit leisten, die allerdings nicht zuletzt auch durch einige überbürokratische Hindernisse behindert wird. Aber es gibt kaum Änderungen in den Köpfen der politischen Vertreter der verschiedenen ethnischen Gruppen im Kosovo. Das betrifft die Serben, was deutlich wird, wenn man sich anschaut, wie wenig echte Mitarbeit der Minister in der Regierung Rexhepi es gibt, und dass es nach wie vor eine Parallelstruktur für die Serben gibt. Es gilt vor allem auch für die Vertreter der albanischen Mehrheit im Kosovo. Sie sind leider noch nicht bereit – vielleicht mit wenigen Ausnahmen, die der Herr Kommissar erwähnt hat –, einen multiethnischen Staat zu akzeptieren, und zwar nicht nur verbal zu akzeptieren, sondern auch wirklich umzusetzen.

Und, Herr Kommissar, wenn Sie meinen, wir müssen bald mit den Verhandlungen beginnen, und wenn die Kollegin Pack meint, man müsse sogar über Status und Standards gleichzeitig verhandeln, dann würde ich fragen: Was machen wir in der Europäischen Union, um die albanische Führung im Kosovo davon zu überzeugen, dass sie wirklich einen multiethnischen Staat akzeptieren muss? Der Ratspräsident hat gesagt, wir sind der größte Geldgeber, wir haben die meisten Militärs. Warum soll ich einen europäischen Steuerzahler davon überzeugen, dass er weiter Geld für einen Staat aufbringen muss, der nur darauf aus ist bzw. dessen politische Führung darauf aus ist, de facto einen ethnisch einheitlichen Staat in Europa herzustellen. Warum sollen wir auch entsprechend Belgrad subventionieren und unterstützen, wenn Belgrad nicht bereit ist, eine gemeinsame multiethnische – sagen wir mal – Einheit oder einen multiethnischen Staat zu akzeptieren. Ich bin schon immer dafür eingetreten, dass es in Richtung Unabhängigkeit für den Kosovo geht. Aber leistet die albanische Führung im Kosovo ihren Teil für diese Unabhängigkeit, nämlich die Voraussetzungen zu schaffen? Ich meine, nach all den Worten, die Sie richtigerweise gesagt haben, Herr Kommissar und Herr Ratspräsident, müssen wir Konsequenzen ziehen. Wir müssen im Fall des Falles auch unsere Unterstützung zurückziehen, wenn wir merken, man geht den falschen Weg.

Mit schönen Worten helfen wir dort nicht. Sie hören die schönen Worte vielleicht, aber die Führung zieht nicht die Konsequenzen. Und daher meine ich bei aller Unterstützung dessen, was Sie gesagt haben, Herr Kommissar, was völlig richtig ist, dass man jetzt vom Rat und von der Kommission – aber letztendlich vor allem vom Rat – erwarten kann, nicht nur Worte zu sprechen, sondern Taten folgen zu lassen, wenn die albanische Führung im Kosovo und auch die Serben nicht bereit sind, an einem gemeinsamen Projekt Kosovo zu arbeiten. Ich sehe das noch nicht. Ich erwarte mir vom Rat und von der Kommission wirklich Konsequenzen.

 
  
MPphoto
 
 

  Modrow (GUE/NGL). Herr Präsident! Die jüngsten Ereignisse im Kosovo zeigen einmal mehr, wie brüchig der Frieden auf dem Balkan ist, und es stellt sich die Frage nach den Ursachen. Erinnern wir uns: Vor fast genau fünf Jahren hat die NATO ohne Kriegserklärung mit der Bombardierung Jugoslawiens begonnen. Obwohl sich in der Helsinki-Akte alle Teilnehmer zur Anerkennung des territorialen Status quo in Europa verpflichtet hatten, wurde die föderative Republik von inneren und äußeren Kräften systematisch nach ethnischen Gesichtspunkten zerlegt, wobei die BRD mit ihrem Vorpreschen bei der Anerkennung Sloweniens und Kroatiens eine Vorreiterrolle gespielt hat.

Der rasche Zerfall der Bundesrepublik Jugoslawien führte nicht zur Beendigung der Konflikte, sondern zu neuen Spannungen, die sich nun im Kosovo erneut in blutigen Auseinandersetzungen entladen. Was vor fünf Jahren als Gegenmittel gegen die ethnische Säuberung verkündet wurde, verkehrt sich in sein Gegenteil. Zu Tausenden sind serbische Familien aus einer Provinz, die noch immer nach Recht und Gesetz zu Serbien gehört, vertrieben worden, vornehmlich von paramilitärischen Kräften der UCK, die von den USA einst als Terrororganisation eingestuft wurde. Es klingt auch sehr eigenartig, wenn der Außenbeauftragte Solana gegenüber den verbliebenen Serben bei ihrem Besuch die Lage mit der Bemerkung charakterisiert: „Sie müssten tapfer sein und den Mut haben, diese Schwierigkeiten zu überwinden.“

Es gibt Verbrechen, und diese müssen auch als solche behandelt werden. Die EU muss den Mut haben, entschlossener für eine langfristige, komplexe politische Lösung für den Kosovo, aber auch für den ganzen Balkan, einzutreten.

 
  
MPphoto
 
 

  Lagendijk (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns kein Blatt vor den Mund nehmen. Jeder, der die Lage im Kosovo im letzten Jahr verfolgt hat, wusste, dass dies geschehen konnte. Der große Stapel von Rapporten und Medienberichten vermittelt immer wieder dasselbe Bild. Mangel an Perspektive, zunehmende Aussichtslosigkeit, wachsende soziale und wirtschaftliche Probleme und die UNMIK, die immer weniger als Befreier denn vielmehr als Besatzer betrachtet wird, als Teil des Problems und nicht als Teil der Lösung.

Auch ich meine, wir machen es uns viel zu einfach, wenn wir nur auf die Extremisten verweisen. Selbstverständlich stecken diese hinter den – auch in meinen Augen abscheulichen – Anschlägen auf Serben, ihre Dörfer und ihre Kirchen, jedoch sind die Gefühle der Enttäuschung und des Misstrauens, aber auch der Aggression unter der Bevölkerung weit verbreitet. Deshalb erneuere ich hier den Appell, der sich in dem vorigen Bericht des Parlaments über diese Region fand und an die Kommission und an den Rat gerichtet war: Zeigen Sie Perspektiven auf und machen Sie klar, wie der Europäischen Union zufolge die einzelnen Szenarien aussehen, aber lassen Sie sich damit nicht zu lange Zeit.

Zugegebenermaßen bin ich selbst Anhänger der Vorschläge der so genannten unabhängigen Kosovo-Kommission von vor gut zwei Jahren, in denen für bedingte Unabhängigkeit plädiert wird. In dieser Hinsicht haben die Kosovaren, die hinter diesen Anschlägen stecken, ihrem Volk einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Kosovaren selbst nicht imstande sind, ihre eigenen Extremisten im Zaum zu halten, dann besteht keine Aussicht auf Erfüllung der wichtigsten Voraussetzung für die Unabhängigkeit, und das ist die Achtung von Minderheiten.

Ich bedauere, dies sagen zu müssen, Herr Roche, aber was Sie ausführen, ist noch mehr davon, und die Politik, für die Sie eintreten, hat diese Probleme verursacht. Ich halte den Status quo – das zu tun, was wir gegenwärtig tun – derzeit nicht mehr für eine Option. Allerdings muss dieses Parlament auch eine klare Botschaft an die Kosovaren und die kosovarischen Behörden aussenden: Lassen Sie Ihr Volk nicht durch einige kriminelle Unruhestifter in Geiselhaft nehmen. Bringen Sie unerschrocken Ihre Ablehnung zum Ausdruck, sagen Sie weitaus klarer und deutlicher als bislang, dass dies nicht hinnehmbar ist, überbringen Sie jedoch auch Ihrer Bevölkerung diese eine mutige Botschaft: Das Kosovo muss tolerant sein, sonst wird es das Kosovo nicht mehr geben.

 
  
MPphoto
 
 

  Muscardini (UEN). (IT) Herr Präsident, die im Kosovo entfesselten neuen Tragödien belegen, was wir gegenüber diesem Parlament und dem Rat mehrfach gesagt und betont haben, dass nämlich Frieden und Demokratie auch auf dem europäischen Kontinent kein endgültig gesichertes Gut, sondern vielmehr Ziele sind, die jeden Tag aufs Neue errungen werden müssen. Nicht nur der Frieden und die Demokratie stehen auf dem Spiel, sondern auch die Würde des Menschen und die Wahrung des gemeinsamen kulturellen Erbes.

Die Zerstörung von Klöstern im Kosovo, die mit dem einzigen Ziel begangen wird, die Symbole einer Kultur mit denselben Wurzeln wie die Europäische Union zu vernichten, macht deutlich, dass sich der internationale Terrorismus und die durch ihn in einigen Ländern ausgelösten Guerillakriege auf einen bestimmten politischen Plan stützen, angesichts dessen unsere Untätigkeit nicht nur Zeichen einer gefährlichen Schwäche, sondern auch Vorbote weiterer Tragödien ist.

Die Union muss ihre Präsenz im Kosovo verstärken und die albanischen, serbischen und montenegrinischen Behörden auffordern, die Rechte der Minderheiten zu achten und die serbisch-orthodoxen Kulturstätten zu schützen. Es macht keinen Sinn, dass wir uns, zu Recht, gegen die Zerstörung der Buddhastatuen durch die Taliban in Afghanistan gewandt haben, wenn dann unzählige orthodoxe Kirchen und Baudenkmäler, die zu einer Kultur gehören, die Ausdruck von Werten ist, die wir uns zu bewahren bemühen, zerstört werden, während die Intellektuellen und die Politiker schuldhaft dazu schweigen. Die wertvollen Fresken, die seit Jahrhunderten die Tempel und Klöster der orthodoxen Kirche auf dem Balkan schmücken, gehören zum Erbe der gesamten Menschheit und müssen, wie wir in unserem Entschließungsantrag hervorgehoben haben, vor jeglicher Gefahr des Vandalismus geschützt und bewahrt werden. Der italienische Außenminister hat gut daran getan, der NATO mehr Männer zur Verstärkung des Truppenkontingents zur Verfügung zu stellen, das den Auftrag hat, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Vereinten Nationen ihrerseits sollten ein Programm für den Wiederaufbau der zerstörten Kulturgüter auflegen und die Leitlinien für den endgültigen Status des Kosovo festlegen. Wir wollen aber auch eine spürbarere Präsenz Europas, weshalb wir daran erinnern, dass eine europäische Armee, wie sie vom Konvent gefordert wurde, ein Ziel ist, das nicht mehr aufgeschoben werden kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, im Jahr 1999 musste das von den NATO-Bombardierungen zu Boden gezwungene Serbien auf die Ausübung seiner Souveränität in einem Teil seines Gebietes – dem Kosovo – verzichten. Unsere Regierungen rechtfertigten damals diese Völkerrechtsverletzung mit der Notwendigkeit, eine ethnische Säuberung an der albanischen Bevölkerung zu verhindern, sowie mit dem Plan, im Kosovo eine befriedete multikulturelle Gesellschaft zu errichten. Dies war vor allem das Anliegen von Bernard Kouchner.

Fünf Jahre später wird diese Utopie durch die blutige Realität widerlegt. Die von unseren Ländern bereitgestellten Mittel in Milliardenhöhe, von denen Herr Patten gerade sprach, die Tausende von Soldaten, die wir dorthin entsenden, verhindern nicht, dass die Moslems eine ethnische Säuberung an den noch im Kosovo anwesenden 200 000 Serben durchführen. Unsere führenden Politiker sollten sich die Frage nach ihrer Verantwortung stellen, anstatt beschwichtigende Erklärungen zu formulieren, in denen Opfer und Schuldige auf die gleiche Stufe gestellt werden. Sie sollten vielmehr dieser Verletzung des Völkerrechts ein Ende setzen, auf dessen Achtung Serbien ebenso wie die anderen Staaten der Region Anrecht hat, umso mehr, da unsere Völker nicht vor dem Drama nicht sicher sind, das die Serben heute im Kosovo erleben.

Vor 60 Jahren stellten die muslimischen Albaner in dieser Provinz, die das historische Herz Serbiens bildet, nur eine Minderheit dar. Nach einigen Jahrzehnten Sozialismus und albanischer Einwanderung sowie aufgrund des Geburtenrückgangs bei den Serben hat sich das Verhältnis umgekehrt: die auf ihrem eigenen Gebiet zu einer Minderheit gewordenen Serben werden letztlich aus ihren Häusern, von ihren Feldern und aus ihren Kirchen vertrieben.

Viele Regionen auf dem Gebiet unserer Nationen erleben ebenfalls den Beginn eines solchen Prozesses. Ganze Stadtviertel, wie beispielsweise hier in Straßburg, ja ganze Städte, in denen der muslimische Bevölkerungsanteil überwiegt, entgleiten nach und nach unseren Gesetzen und fallen der Herrschaft von Banden anheim, auf die dann die Ordnung der Scharia folgt. Aus dem Drama des Kosovo lässt sich eine Warnung heraushören. Ein Politikwechsel ist gefragt! Europäischer Genosse, frage nicht, wem die Stunde schlägt, sie schlägt für dich!

 
  
MPphoto
 
 

  Wiersma (PSE). (NL) Herr Präsident! Ich denke, alle waren überaus bestürzt über die Bilder der jüngsten Gewalttätigkeiten im Kosovo, die wir gesehen haben und die Erinnerungen an die Zustände wachriefen, die wir in der 90er Jahren erlebt haben. Positiv war an sich die schnelle Reaktion der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Europäischen Union, aber auch einzelner EU-Mitgliedstaaten, die die Truppen vor Ort zügig verstärkten und denen es gelang, einer weiteren Eskalation der Gewalt Einhalt zu gebieten.

Vielfach wurde hier bereits erwähnt, dass wir nunmehr die Verantwortlichen im Kosovo selbst, aber auch die Menschen in Serbien und eventuell in Albanien weiterhin dazu ermutigen müssen, an einer machbaren Lösung mitzuwirken. Ich schließe mich den Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen an, die auf die im Kosovo entstandene Pattsituation hingewiesen haben. Infolgedessen sehen zahlreiche Menschen keinen Ausweg mehr; außerdem eröffnet diese Situation Leuten, die Unruhen stiften wollen und die die jüngsten Probleme verursacht haben, die Möglichkeit für ihr Tun und Lassen. Meines Erachtens müssen wir uns speziell der sozialen und wirtschaftlichen Lage zuwenden. Die hohe Arbeitslosigkeit in dem Land erschwert ernsthaft die Suche nach einer Lösung für die Probleme.

Gleichwohl bleibe ich der Überzeugung, dass wir weiterhin eine Gesellschaft anstreben sollten, in der die beiden ethnischen Gruppen zusammen arbeiten und zusammen leben können. Zudem bin ich der Auffassung, dass die ethnischen Gruppen für ihre Verantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine Antwort auf die Frage nach dem endgültigen Status des Kosovo kann allerdings erst dann gegeben werden, wenn dort eine Art innere Stabilität herrscht, in die wir Vertrauen setzen können, und wenn die Überzeugung Raum greift, dass die beiden ethnischen Gruppen friedlich miteinander leben können. Bis dahin, so befürchte ich, wird die internationale Gemeinschaft, also wir, vor Ort Präsenz zeigen und auch regelmäßig in der Weise wie in den vergangenen Wochen einschreiten müssen.

Ich gehe mit Kommissar Patten voll und ganz darin konform, dass diese Gefahr für Europa nach einer europäischen Antwort verlangt. Wir können uns in diesem Teil Europas kein schwarzes Loch erlauben, und deshalb ist es auch ungemein wichtig, dass wir so reagiert haben, wie wir reagierten. Gleichwohl sollten wir auch über eine in der Zukunft eventuell erforderliche härtere Linie nachdenken, um sicherzustellen, dass wir in der Pattsituation, die ich eingangs erwähnte, einen Durchbruch erzielen.

 
  
MPphoto
 
 

  Staes (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass ich jedwede Form der Gewalt verurteile. Lassen Sie mich auch klipp und klar sagen, dass ich unbedingt für ein multiethnisches Kosovo bin. Ich sage lieber Kosova, denn so lautet die albanische Bezeichnung für das Kosovo. Ich pflichte dem Kollegen Lagendijk bei, wenn er erklärt, dass in Kosova früher oder später zwangsläufig Gewalt ausbrechen musste. Wer jemals die geteilte Stadt Mitrovica besucht hat, wusste, dass es nicht viel bedurfte, um einen Aufstand auszulösen. Die Krawalle und die Lynchmorde waren leicht vorhersehbar. Deshalb ist es dringend geboten, den Hardlinern unter den Kosova-Albanern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Dazu müssen wir Traumata beseitigen. Traumata der Vergangenheit, Traumata des Exodus von 1999, die Traumata, die die albanischen Kosovaren wegen fast 4 000 vermisster Freunde, Bekannter, Brüder, Schwestern, Väter und Mütter nach wie vor verfolgen. Noch immer werden 4 000 Menschen vermisst. Sie sind verschwunden oder sitzen auf der Grundlage recht vager Anklagen noch immer in serbischen Gefängnissen. Traumata der Gegenwart ebenfalls. Trifft es nicht zu, dass die internationale Gemeinschaft im Norden im Grunde den Geheimpakt zwischen Milosevic und den russischen Generälen anwendet, wobei der Norden des Kosova tatsächlich serbisches Gebiet wird? Die albanischen Kosovaren in Mitrovica, 85 % der Bevölkerung, sind, wie man es auch dreht und wendet, praktisch noch immer Geiseln der Serben. Die Arbeitslosigkeit ist im albanischen Teil zweieinhalb Mal höher als im serbischen Teil. Die albanischen Kosovaren im südlichen Teil Mitrovicas verdienen zweieinhalb Mal weniger als die Serben im Norden.

Der offizielle Standpunkt der internationalen Gemeinschaft lautet noch immer „Standards vor Status“. Ich möchte deshalb für einen „Sowohl-als-auch“-Ansatz plädieren. Wir müssen Standards und Status zugleich anstreben. Nur ein unabhängiges Kosova trägt wahren Frieden in die Region. Zumindest dann, wenn die Multiethnizität auch von den albanischen Kosovaren respektiert wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung fünf Entschließungsanträge erhalten habe.(1)

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN (ARTIKEL 120)

 
  
MPphoto
 
 

  Korakas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die jüngsten Ereignisse im Kosovo schließen die ethnische Säuberung mit der Vertreibung der letzten Serben und Zigeuner und durch den Raub ihres Besitzes ab. Die Trennung Kosovos von Serbien und die Entstehung eines unabhängigen Staates werden gefördert, so wie es die autonomen Organisationen albanischer Kosovaren von Anfang angestrebt haben, indem sie die Reinheit der albanischsprachigen Bevölkerung bewahrten.

Der Anstifter und hauptsächliche Wegbereiter dieses Verbrechens gegen Hunderttausende von Serben und Zigeunern ist die NATO, gemeinsam mit der Europäischen Union, die mit der Intervention und den Bombardierungen einverstanden war. Die internationale NATO-Truppe, die vor Ort stationiert wurde, um die Resolution 1441 des Sicherheitsrats umzusetzen, hat die kriminellen Banden der UCK nicht wie vorgesehen entwaffnet, sondern sie zum Kosovo-Schutzkorps ernannt.

Die heutige Lage im Kosovo und generell die Tragödie in Jugoslawien zeigen das Ausmaß des Verbrechens, das in den 90er Jahren am jugoslawischen Volk begangen wurde, und offenbaren die Heuchelei der von den Invasoren bei ihrem Einmarsch abgegebenen Ankündigungen in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte gegenüber der gewählten Regierung des Präsidenten Milosevic, als sie die Regierung daran hinderten, Ordnung zu wahren und die Bewohner (jeglicher Nationalität) im Kosovogebiet vor den Aktivitäten der UCK zu schützen.

Wir Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament prangern die Verantwortlichen dieser Tragödie an und drücken unsere Solidarität mit dem jugoslawischen Volk in seinem Kampf zur Vertreibung der Invasoren aus.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


7. Futtermittelhygiene
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (Α5-0133/2004) von Frau Keppelhoff im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (KOM(2003) 180 – C5-0175/2003 – 2003/0071(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament in der Lage war, für die heutige Sitzung eine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung für die Futtermittelhygiene vorzulegen. Obwohl der Vorschlag der Kommission bereits im April 2003 angenommen worden war, hat das Parlament, wie ich weiß, erst im Herbst mit der Prüfung des Vorschlags begonnen. Deshalb möchte ich Frau Keppelhoff-Wiechert zu ihrem Fleiß gratulieren, dank dem sie diesen Bericht in so kurzer Zeit erarbeiten konnte. Klare und durchsetzbare Vorschriften für die Futtermittelhygiene sind eines der letzten wichtigen Kettenglieder, die uns an der Vollendung unserer Strategie der Lebensmittelsicherheit, die eine lückenlose Verfolgbarkeit vom Erzeuger zum Endverbraucher vorsieht, noch fehlen.

Ich werde kurz auf drei Punkte des Vorschlags eingehen. Erstens sieht er die obligatorische Registrierung aller Futtermittelunternehmen durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten vor. Zweitens strebt er durch die Einführung der HACCP-Prinzipien (Überwachung von Gefahren und Festlegung kritischer Kontrollpunkte) für Futtermittelhersteller aller Ebenen mit Ausnahme der Primärproduktion eine Anhebung der Hygienestandards an. Ferner sieht der Vorschlag vor, dass Futtermittelunternehmen Finanzgarantien bereitstellen, um geschäftsbedingte Risiken wie die mit einem Rückruf von Produkten verbundenen Kosten zu decken.

Ich freue mich, dass Parlament, Rat und Kommission eng zusammengearbeitet haben, um einen vernünftigen Kompromiss zu finden, der in erster Lesung angenommen werden kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Keppelhoff-Wiechert (PPE-DE), Berichterstatterin. Herr Präsident, Herr Kommissar Byrne, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Debatte als Berichterstatterin zu dieser Thematik Futtermittel und Hygiene in zwei Ausschüssen intensiv verfolgt, und zwar im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherfragen, der federführend ist, aber auch im mitberatenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Und ich möchte in diesem Kreis einmal sagen, als Berichterstatterin zu der oben genannten Thematik Futtermittelhygiene begrüße ich grundsätzlich die Bemühungen der Kommission, die Lebensmittelsicherheit in der EU insgesamt weiter zu verbessern.

Vom Stall bis auf den Teller sollten die Kriterien zur Herstellung unserer Nahrung sehr klar definiert sein. Die Skandale der vergangenen Jahre im Futtermittelbereich, wie zum Beispiel BSE, Dioxin oder Nitrophen, haben – abgesehen von der Belastung der Lebensmittel – den europäischen Steuerzahler bei Rückrufaktionen von Produkten sehr viel Geld gekostet. Und deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass mit der vorgelegten Verordnung in Zukunft bei Rückrufaktionen nicht – so wie Herr Byrne sagt – der europäische Finanztopf insgesamt, sondern sehr viel stringenter jeweils die Futtermittelhersteller zur Kasse gebeten werden. Also nicht der Steuerzahler soll es zahlen, sondern wirklich die schwarzen Schafe selbst.

Aber der Begriff Futtermittelhersteller muss daher meiner Ansicht nach in der Verordnung sehr genau definiert werden. Für mich ist unbestritten, dass der Getreide oder andere Primärfuttermittel produzierende Landwirt nicht zu einer Pflichtversicherung gezwungen werden soll. Die aufnehmende Hand in der Mischfutterindustrie ist schon jetzt in der Lage, angelieferte Gerste, Roggen, Mais usw. zu analysieren und auch entsprechend einzustufen. Der kleinste Anbauer von Futtermitteln zur Ablieferung oder zur eigenen Verfütterung im Betrieb sollte meiner Ansicht nach von dieser Verordnung ausgenommen werden, und es wird mir ja auch immer bestätigt, dass sei so. Falls aber Zusatzkomponenten vom Landwirt selbst beigemischt werden oder aber vom Mischfutterhersteller oder der fahrbaren Mühle, die auf die Höfe kommt und Zusatzkomponenten beimischt, da greift diese Verordnung. Es kann nicht angehen, dass im Sinne des vorbeugenden Versicherungsschutzes jetzt Regelungen geschaffen werden, die teilweise faktisch gar nicht einzuhalten sind. Ich bin immer noch der Meinung, wir sollten politisch nur etwas fordern, das nicht an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Und dies betrifft insbesondere Grenzwerte für unerwünschte Stoffe bei Vermischungen, Verschleppungen usw., die ihre Grundlage immer mehr im analytisch Machbaren finden. Ich sage noch einmal: Wenn ein Stückchen Würfelzucker im Bodensee nachgewiesen wird, hat das mit Gesundheitsschutz nichts mehr zu tun.

In zunehmendem Maße werden Grenzwerte an den Möglichkeiten der modernen Analytik und nicht an den Gefährdungspotentialen ausgerichtet. Wir sollten uns hier auf die tatsächliche Gefährdung der Verbraucher konzentrieren. Ohne eine klare Definition von Gefährdung werden Finanzgarantien zu einer völlig unkalkulierbaren Kostengröße, die von Versicherungsunternehmen sehr schwer abzubilden sind. Und das haben sie uns auch in der Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung deutlich gemacht. Ich appelliere an die Produzenten, mit einer freiwilligen Versicherung zu starten. Deshalb, Herr Kommissar, habe ich in Artikel 8 als Berichterstatterin gefordert, eine Machbarkeitsstudie über eine verpflichtende oder eine nichtverpflichtende Garantie vorzulegen. Und wenn wir diese in zwölf Monaten vorliegen haben, können wir sicher weitersehen. In dieser Machbarkeitsstudie sollen nicht nur die schon bestehenden nationalen Vorschriften, Systeme und Praktiken betreffend der Haftung im Futtermittelsektor und in ähnlichen Bereichen behandelt werden, sondern es sollen auch neue Wege für ein machbares und praktikables Garantiesystem auf europäischer Ebene aufgezeigt werden. Also noch einmal: Wir sollten politisch nur fordern, was wir auch in der Praxis tatsächlich umsetzen können.

Ich darf mich an dieser Stelle wirklich sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die an diesem Thema ernsthaft und konstruktiv mitgearbeitet haben. Ich danke ganz besonders auch den Vertretern der Kommission, wir hatten wirklich gute Gespräche. Und ich danke auch der irischen Ratspräsidentschaft für die gute Zusammenarbeit und insbesondere auch für die sehr realistische Einschätzung dessen, was möglich ist und was nicht. Und ich bin gespannt, wie es weitergeht, ob wir uns in der Tat nach der ersten Lesung schon einigen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Parish (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – (EN) Herr Präsident, ich danke Frau Keppelhoff-Wiechert für ihren Bericht und dafür, dass sie sich die von mir in die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingearbeiteten Gedanken angehört hat. Wir sind uns darüber in Klaren, dass Futtermittel sicher sein müssen. Sind Futtermittel für Tiere sicher, so haben die Verbraucher beim Verzehren tierischer Produkte ein Gefühl der Sicherheit.

Obwohl wir die Notwendigkeit, alle an der Futtermittelherstellungskette beteiligten Erzeuger und Futtermittelunternehmen zu ermitteln und genau zu identifizieren, anerkennen, bin ich der Auffassung, dass dies ohne die Einführung eines zusätzlichen Registrierungsaufwands geschehen sollte. Wir sind uns der Notwendigkeit einer vollständigen Ermittlung aller Futtermittelhersteller (einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe) durch eine Anpassung der bestehenden Regulierungssysteme bewusst, um den zuständigen Behörden eine Überwachung der Hersteller zu ermöglichen. Es sollte jedoch so weit wie möglich auf die nationalen Regulierungssysteme, die bereits bestehen und anderen Zwecken dienen, zurückgegriffen werden, um unnötige Überschneidungen und eine unnötige Regulierung zu vermeiden. Gegenwärtig lässt sich die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe anhand ihrer Beteiligung an derartigen Systemen ermitteln.

Ich begrüße die Vorschläge der Kommission, denen zufolge Futtermittelunternehmen mit Ausnahme jener, die im Bereich der Primärproduktion tätig sind, die auf die Überwachung von Gefahren und die Festlegung kritischer Kontrollpunkte ausgerichteten HACCP-Grundsätze übernehmen müssen. HACCP ist ein Verfahren zur Ermittlung potenzieller Gefährdungen und zur Gewährleistung angemessener Kontrollstrategien, was ich begrüße.

Wie Frau Keppelhoff-Wiechert bereits sagte, ist der bedenklichste Punkt des Kommissionsvorschlags der Rückgriff auf Finanzgarantien. Alle Futtermittelunternehmen (einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe) müssten einer neuen Vorschrift genügen und Finanzgarantien bereitstellen, um die Kosten für den Rückruf von Produkten bei einem Vorfall im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit decken zu können. Dies würde sich auf den Rückruf, die Behandlung und die etwaige Vernichtung von Erzeugnissen beschränken. Nach Konsultation des Agrarsektors, der Futtermittelhersteller und des Versicherungssektors sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Folgen der Einführung von Finanzgarantien nicht ausreichend analysiert worden sind. Die Möglichkeit von Finanzgarantien oder Versicherungspolicen wurde mit dem Sektor nicht angemessen erörtert, und es ist unklar, ob die Versicherungsbranche solche Garantien auch anbieten kann. Auch sind die Kosten, die ein solches Garantiesystem für die Futtermittelhersteller und die Landwirte mit sich bringen würde, unklar. Deshalb würden wir die Kommission bitten, diese Angelegenheit nochmals gründlich zu prüfen, bevor sie eingeführt wird.

Abschließend sind wir der Ansicht, dass auch in die Europäische Union eingeführte Futtermittel diese sehr strengen Auflagen erfüllen müssen.

 
  
MPphoto
 
 

  Whitehead (PSE). (EN) Herr Präsident, ich entschuldige mich bei Frau Keppelhoff-Wiechert dafür, dass ich ihre Ausführungen verpasst habe. Ich war auf der Massenkundgebung von kürzlich entlassenen Eisenbahnangestellten, die gerade draußen stattfindet.

Ich bedauere, dass es uns nicht gelungen ist, einen umfassenden Kompromiss zur zentralen Frage zu erzielen. Es ist die Einzige, auf die ich Zeit habe einzugehen. Wie Herr Parish habe ich mir die Befürchtungen, wir hätten in Bezug auf entsprechende Versicherungen keinen wirklichen Markt geschaffen oder ausgelotet, angehört und ihnen auch angemessene Aufmerksamkeit geschenkt. Dennoch glaube ich, dass wir auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik dank vernünftiger Kompromisse auf beiden Seiten an einen Punkt gekommen sind, an dem im Rahmen einer innerhalb von zwölf Monaten durchzuführenden Studie eine angemessene Bewertung des Versicherungsangebots erfolgen könnte und meiner Ansicht nach auch wird. Ich weiß, dass wir von der Kommission hier mehr verlangen, als sie im Idealfall bereit wäre zu tun. Da aber die große Mehrzahl der Mitgliedstaaten und der Rat in Bezug auf die Vorschläge diesen oder einen noch konsequenteren Standpunkt vertreten, sollte es einen Hinweis darauf geben – und vielleicht gibt es den ja –, dass wir diese Linie verfolgen, wenn es überhaupt eine Chance auf eine Einigung in erster Lesung geben soll.

Ich persönlich bin nicht für den Übergang zu einem auf Freiwilligkeit beruhenden einzelstaatlichen Ad-hoc-System. Gleiches gilt für meine Fraktion. Wir alle haben unsere Lehren aus den Lebensmittelskandalen der Vergangenheit gezogen. Die Entwicklung der Lebens- und Futtermittelindustrie seit Beginn der Einführung des allgemeinen Lebens- und Futtermittelrechts legt nahe, dass wir Maßnahmen brauchen, die für die gesamte Gemeinschaft gelten. Jemandem die Möglichkeit zu geben, bestimmte Maßnahmen nicht anzuwenden, bringt nichts. Ich hoffe, die Berichterstatterin erkennt, dass wir nach einer ordnungsgemäßen Studie und einem vernünftigen Zeitraum – und das sind meines Erachtens zwölf Monate – an diesem Punkt ankommen werden. Ich hoffe, dass auch die Kommission dies akzeptieren kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, darf auch ich der Berichterstatterin, Frau Keppelhoff-Wiechert, sowie all jenen danken, die dieses wichtige Dossier vorangebracht haben. Dank der ausgezeichneten Arbeit und des informellen Trilogs zwischen Parlament, Rat und Kommission konnte, wie ich hoffe, zwischen den drei Institutionen ein ausreichendes Maß an Übereinstimmung erzielt werden, das eine Einigung in erster Lesung ermöglicht.

Ich verstehe die im Haus geäußerten Argumente für finanzielle Garantien. Ich muss aber auch die Ansichten des Rates berücksichtigen, in dem sich eine qualifizierte Mehrheit für die Streichung der Bestimmung über die Bereitstellung von Garantien ausgesprochen hat. Wenn wir eine Einigung in erster Lesung erzielen wollen, dann, so fürchte ich, wird das Haus im Einklang mit dem vorgeschlagenen Kompromiss den Änderungsantrag zur Streichung der Garantien unterstützen müssen. Die Kommission könnte dann einen Bericht zu sämtlichen Aspekten der Situation erarbeiten. Das würde eine umfassende Konsultation aller Wirtschaftsakteure und sonstigen Beteiligten ermöglichen.

Meiner Ansicht nach besteht ein ganz überzeugender Faktor darin, dass die Versicherungsbranche in der Gemeinschaft einschließlich der neuen Mitgliedstaaten für globale obligatorische Finanzgarantien noch nicht bereit ist. Es hat wenig Sinn, Gesetze zu erlassen, wenn wir nicht sicher sein können, dass sie wirksam umgesetzt werden können. Deshalb würde ich dem Haus dringend nahe legen, den Änderungsantrag in Bezug auf Finanzgarantien zu unterstützen. Andernfalls würden wir uns diese Chance auf eine Einigung in erster Lesung verscherzen.

Ausgehend von dem erzielten Kompromiss stelle ich fest, dass die Kommission die von der Berichterstatterin vorgelegten Änderungsanträge akzeptieren und damit einen Abschluss in erster Lesung ermöglichen kann.

Eine ausführliche Darlegung des Standpunkts der Kommission zu den Änderungsanträgen geht dem Parlament zu, und ich gehe davon aus, dass sie in den ausführlichen Sitzungsbericht dieser Plenartagung aufgenommen werden wird(1).

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.


8. Mit Lebensmitteln in Berührung kommende Materialien und Gegenstände
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (Α5-0147/2004) von Frau Thors im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (KOM(2003) 689 – C5-0549/2003 – 2003/0272(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Thors, und der Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, Frau Corbey, für ihre intensive Arbeit an diesem Legislativvorschlag danken. Nach zügigem und konstruktivem interinstitutionellen Dialog stehen wir kurz vor einer Einigung in erster Lesung.

Ich möchte Sie eingangs auf die wichtigsten Elemente des Vorschlags der Kommission zur Ablösung der Rahmenrichtlinie von 1989 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verweisen. Erstens dehnt der Vorschlag den Anwendungsbereich der Regelung auf innovative Verpackungsarten, die als „aktiv“ oder „intelligent“ bezeichnet werden, aus und steckt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für deren unbedenkliche Verwendung ab. Er sieht allgemeine Prinzipien für die Sicherheit und die Kennzeichnung vor und gestattet erforderlichenfalls die Annnahme zusätzlicher Vorschriften, die in Durchführungsmaßnahmen zu beschließen sind.

Zweitens wird der Vorschlag die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, verbessern. Drittens erhöht er durch Beschreibung des Verfahrens für die Genehmigung von Substanzen, die in Materialien mit Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen, die Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen.

Und schließlich wird der Vorschlag nicht nur die Annahme von Richtlinien ermöglichen, sondern auch von Beschlüssen oder Verordnungen, die für bestimmte Vorgaben wie Listen zugelassener Substanzen das geeignetere Format sind.

Der Vorschlag liegt im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Industrie. Er würde die Harmonisierung unterschiedlicher Sektoren erleichtern, die mit Material mit Lebensmittelkontakt, einschließlich Recyclingmaterial sowie aktiver und intelligenter Verpackung, arbeiten. Ich danke vor allem Frau Thors, die sich intensiv um eine Annahme des Vorschlags in erster Lesung bemüht hat.

Die Kommission unterstützt diese Bemühungen. Daher können wir alle Änderungsanträge annehmen, die Bestandteil des im Ergebnis der engen Kontakte zwischen den drei Institutionen erarbeiteten Kompromisspakets sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Thors (ELDR) Berichterstatterin. (SV) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir sind dabei, eine Rahmenverordnung für unsere Lebensmittelverpackungen zu beschließen. Das hat fast etwas von einem symbolischen Akt, da wir nun fast alle legislative Arbeit zum Grünbuch der Kommission über Lebensmittelrecht abgeschlossen haben. Nach allem anderen, was wir erreicht haben, schaffen wir nun den Gesamtrahmen dafür. Ich hoffe, das wird uns gelingen.

Lassen Sie mich betonen, dass es um die Anerkennung der Grundsätze geht, die für Materialien gelten sollen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Wir genehmigen keine neuen Materialien als solche, sondern sagen nur, wie es weitergeht. In meinen Augen ist die Festlegung von Leitlinien und das Setzen von Grenzen für das, was zu genehmigen ist, ein Beispiel für eine gute Gesetzgebung. Auch in Zukunft müssen Verpackungen in vielen Fällen ausdrücklich zugelassen werden hinsichtlich der Stoffe und Lebensmittel, für die sie verwendet werden sollen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Welchen Fettgehalt dürfen Lebensmittel haben, mit denen das Material in Berührung kommt? Ich kann den Verbrauchern versichern, dass wir auch weiterhin Vorsicht walten lassen werden, damit beispielsweise keine Phthalate aus Weichplastik gelöst werden.

Wie der Kommissar sagte, gibt es drei grundlegende Neuentwicklungen: Die neue Verwaltung und damit die Transparenz, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit entsteht, die neuen Grundsätze, die Eingang in das Lebensmittelrecht gefunden haben, sowie die Möglichkeit, aktive, intelligente Verpackungen zuzulassen. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder scheint bereit zu sein, die aktiven Verpackungen zu akzeptieren, d. h. Verpackungen, die Sauerstoff und Feuchtigkeit in ihrer Umgebung absorbieren oder Antioxidantien abgeben können. Forschungsprojekte haben beispielsweise gezeigt, dass Tomaten und Obst in aktiven Verpackungen ihre Form länger behalten. Bei richtiger Verwendung können diese Verpackungen meiner Ansicht nach zu weniger Zusatzstoffen führen. Das wäre ein Vorteil, da wir besorgt sind über den möglichen Zusammenhang zwischen Zusatzstoffen und der wachsenden Zahl von Allergien.

Ich persönlich möchte lieber eine aktive Verpackung um mein Brot herum haben, als ein ungeöffnetes Paket nach zwei Jahren zu finden und festzustellen, dass das Brot völlig unverändert ist, was mir tatsächlich passiert ist. Diese aktiven, intelligenten Verpackungen bringen, wie gesagt, sowohl den Verbrauchern als auch den Herstellern Vorteile. Ich kann mir auch Situationen vorstellen, in denen die genannten Verpackungen uns beim Einsparen von Energie helfen, was natürlich von großem Wert wäre.

Eine Bedingung für die Zulassung neuer Verpackungsarten ist, dass diese den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften insgesamt entsprechen müssen. Stoffe, die in die Lebensmittel hineingelangen dürfen, müssen zugelassen sein, und aktive Verpackungen dürfen für die Verbraucher nicht irreführend sein. Ein schlechter Geruch darf nicht mit einem anderen Geruch überdeckt werden. Intelligente Verpackungen können uns Informationen darüber geben, wie die Lebensmittel gelagert worden sind und uns so zeigen, ob das auf richtige Art und Weise erfolgt ist. Wir wissen beispielsweise, dass bei bestimmten geräucherten Lebensmitteln die richtige Lagerung kompliziert ist. Wir können hoffen, dass in der Zukunft intelligente Verpackungen entwickelt werden, die z. B. zeigen, wie Räucherfisch behandelt wurde und ob das richtig erfolgt ist. Bekanntlich gab es in diesem Zusammenhang manchmal Probleme mit Listeria.

Wie der Kommissar bereits sagte, werden wir das Recycling von Materialien diskutieren, da die Auflagen strenger geworden sind, auch was in Verpackungen verwendete Kunststoffe, Metalle und Papiere betrifft. Es ist wichtig, dass mit Blick auf diese Verordnung neue Vorschriften angenommen werden, und dass wir mit Gewissheit davon ausgehen können, dass Lebensmittelverpackungen zugelassen werden müssen, um ihre Sicherheit zu garantieren.

Weitere Regelungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit werden in Übereinstimmung mit den bereits angenommenen Vorschriften beschlossen und durch diese unterstützt werden. Das Parlament hat in seiner Arbeit versucht klarzustellen, dass solche Informationen beizubehalten sind, die für die Untersuchung von eventuell auftretenden künftigen Problemen erforderlich sind. Meines Erachtens sind auch die von uns jetzt festgelegten Regelungen für die Rückverfolgbarkeit von Bedeutung dafür, dass alle Parteien die gleichen Möglichkeiten haben, als Zulieferer für große Lebensmittelketten zu wirken. Ich freue mich darüber, dass wir deutliche Vorschriften für die verwendete Sprache und den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegt haben. In diesen Punkten war der Kommissionsvorschlag nicht sehr deutlich.

Wenn es mehr Regeln für eindeutige, bindende Vorschriften für eine gute Verwaltungspraxis gäbe, dann wären zahlreiche Änderungsanträge nicht notwendig gewesen. Leider war das nicht der Fall. Darum müssen wir die Dinge hier und jetzt klarstellen. Ich persönlich bedaure, dass Rat und Kommission die Selbstständigkeit der Lebensmittelagentur nicht anerkennen wollten.

Ich hoffe, wie können diesen Bericht in einer einzigen Lesung annehmen. Das wäre der Fall, wenn wir für Block 1 und Block 2 stimmen würden. Das entspricht dem, was wir in unseren Verhandlungen mit dem Rat erreicht haben und was der COREPER in der vergangenen Woche befürwortet hat. Ich sehe jedoch keinen Grund, Änderungsantrag 17 anzunehmen.

Ich möchte der Kommission und dem Rat für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Vor allem aber möchte ich einen herzlichen Dank an das Sekretariat des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik sowie unsere hilfsbereite Beamtin, Frau Köykkä, für ihre ausgezeichnete Arbeit richten. Es war eine Freude, mit ihr zusammenzuarbeiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Corbey (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. (NL) Herr Präsident! Frau Thors, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Ich halte es für eine ganz gute Idee, dies mit einer Einigung in erster Lesung zum Abschluss zu bringen. Obgleich das Dossier recht technischer Natur ist, werden wir meines Erachtens ein ganzes Stück vorankommen.

Der Gemeinsame Markt macht es erforderlich, die Rechtsvorschriften für die Lebensmittelindustrie und für die Verpackungsmittel zu harmonisieren. Neue Entwicklungen erfordern neue Normen. Aktive und intelligente Materialien und Gegenstände sind solche Neuentwicklungen. Aktive Materialien reagieren in Wechselwirkung mit Lebensmitteln dahingehend, dass sie den Zustand des Lebensmittels während der Lagerung erhalten oder verbessern und die Haltbarkeit verlängern. Intelligente Materialien sind so konzipiert, dass sie Aufschluss über den Zustand eines Lebensmittels geben. Eine mögliche Entwicklung wäre ein Verpackungsmaterial, das seine Farbe verändert, wenn die Milch darin sauer wird oder das darin verpackte Lebensmittel verdirbt. All diese Entwicklungen sind interessant, und der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie unterstützt die Kommissionsvorschläge vorbehaltlos, möchte jedoch mit Blick auf diese Entwicklungen einige Bemerkungen anbringen.

Erstens dürfen aktive und intelligente Materialien nicht dazu dienen, den Verbraucher in die Irre zu führen. Möglichkeiten dazu gibt es, gleichwohl möchten wir ganz nachdrücklich erklären, dass dies nicht Sinn der Sache ist. Zweitens ist Rückverfolgbarkeit zwar vonnöten, diese braucht nach Ansicht unseres Ausschusses jedoch nicht bis zu dem Baum zurückreichen, aus dem eine Papiertüte hergestellt wurde. Ein vernünftiges System reicht aus. Drittens dürfen die Folgen für die Handelspartner nicht unverhältnismäßig sein, und insbesondere für die Entwicklungsländer dürfen keine unnötigen Handelshemmnisse errichtet werden. Dem Vernehmen nach sind hierfür einige Lösungen vorgesehen.

Schließlich tritt der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie dafür ein, die Hemmnisse für die Verwendung von verwerteten Materialien zu beseitigen. Es geht nicht an, dass einerseits Anreize für die Verwertung gesetzt werden und andererseits das Inverkehrbringen verwerteter Materialien untersagt wird. Selbstverständlich gilt hierbei die Lebensmittelsicherheit als Maßstab. Kurzum, unser Ausschuss wünscht sich den Einsatz moderner Technologien zum Wohle des Verbrauchers und der Umwelt.

 
  
MPphoto
 
 

  Whitehead (PSE). (EN) Herr Präsident, ich möchte Frau Thors für diesen Bericht und ihre damit verbundenen Anstrengungen danken. Er unterstreicht die ohnehin hohe Meinung, die ich von ihren parlamentarischen Fähigkeiten habe. Ihre Rückkehr nach Finnland wird für dieses Parlament ein herber Verlust sein.

Uns liegt ein Kommissionsvorschlag in aktiver und intelligenter Verpackung vor. Er hat in unseren Ausschüssen wie auch in den Erwiderungen des Rates und der Kommission, die ich als ausgesprochen konstruktiv einschätze, breite Unterstützung gefunden. Wenn uns das häufiger gelänge, wäre das für alle Beteiligten einfacher. Es gab allerdings bestimmte Fragen, die wir ansprechen mussten. Die eine betraf das Ausmaß, in dem die Rückverfolgbarkeit möglich wäre. Ich freue mich, dass Frau Thors meine Änderungsanträge aufgegriffen hat. Ich akzeptiere ihren Rat, dass wir nicht für Änderungsantrag 17 stimmen sollten. Wenn sie mich aufgefordert hätte, das Gegenteil zu tun, dann hätte ich das getan. Meiner Ansicht nach ist die Offenheit in dieser Frage etwas, das wir in Betracht ziehen sollten.

Ein weiterer Punkt, der einigen von uns etwas Sorge bereitet und der in diesen Aussprachen immer wieder angesprochen wird, betrifft die genaue Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Mit schöner Regelmäßigkeit wird festgestellt, dass etwas an die EBLS verwiesen und diese dann dieses oder jenes tun wird. Wir sollten diese Woche eigentlich vom Leiter der Behörde hören. Das wurde dann verschoben. In den Bereichen, in denen wir auf mehr Lebensmittelsicherheit, eine unbedenklichere Lebensmittelverpackung und bessere Kennzeichnung hinarbeiten, sollten wir nicht von der EBLS verlangen, dass sie die ganze Arbeit macht. Mit den Bereichen, die ein gewisses Maß an Ausnahmeregelungen zulassen, scheinen alle Mitgliedstaaten recht zufrieden zu sein. Da, wo die Kommission gute Arbeit geleistet hat, sollten wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen und prüfen, inwieweit die existierenden Institutionen allein klarkommen.

Ich wünsche dem Bericht wie auch Frau Thors alles Gute. Ich beglückwünsche sie zu diesem Bericht.

 
  
MPphoto
 
 

  Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass es mir leid tut, dass ich zu spät zur Aussprache erschienen bin, d. h. die einleitenden Worte der Berichterstatterin nicht gehört habe. Ich möchte mich vielmals dafür entschuldigen, aber die Aussprache begann etwas früher als geplant.

Wir akzeptieren den erarbeiteten Kompromiss, da wir ihn als vernünftig betrachten, auch wenn wir in einigen Punkten gern etwas weiter gegangen wären, z. B. was den Inhalt von Artikel 17 betrifft. Dennoch haben wir uns für eine Annahme des Kompromisses entschieden.

Den aktiven und intelligenten Materialien stehen wir allerdings recht skeptisch gegenüber. Aber in seiner Gesamtheit halten wir den Kompromiss trotzdem für gediegen, da er eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag darstellt. Er ist ein positiver Schritt auf dem richtigen Weg.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass unserer Ansicht nach die Rückverfolgbarkeit äußerst wichtig ist.

 
  
MPphoto
 
 

  Rod (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident! Im Kommissionsvorschlag wird auf die Einführung von zwei neuen Arten von Verpackungen verwiesen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen: die so genannten aktiven Verpackungen, die in den Lebensmitteln Konservierungsstoffe freisetzen, und die so genannten intelligenten Verpackungen, die dem Verbraucher signalisieren, wenn die Lebensmittel verdorben sind oder eine unerwünschte Eigenschaft aufweisen.

Auch wenn die Berichterstatterin versucht hat, die Vorschriften im Hinblick auf die Kennzeichnung und die Beschlussfassungsverfahren zu verbessern, indem das Genehmigungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Zugang zu den öffentlichen Dokumenten einbezogen werden, so ist und bleibt der Bericht in seiner derzeitig vorliegenden Fassung für die Grünen unakzeptabel. Während die gemeinschaftliche Gesetzgebung über Lebensmittel-Zusatzstoffe bis ins kleinste Detail geregelt ist, enthält der Vorschlag der Kommission lediglich einen allgemeinen Rahmen für Verfahrensfragen und räumt ansonsten dem Komitologie-Verfahren breiten Raum ein. Der Einführung „aktiver“ Verpackungen wird Tür und Tor geöffnet, ohne dass für spezifische Substanzen ein strenger Rahmen vorgegeben wird.

Wir kämpfen bereits seit sehr langer Zeit dagegen, dass die Verbraucher in zunehmendem Maße einer Vielzahl von Zusatzstoffen ausgesetzt werden, und lehnen deren Ausweitung ab, da sie gesundheitsschädigende Wirkungen haben. Außerdem fordern die Grünen, die Genehmigung „aktiver“ Verpackungsmaterialien abzulehnen, deren Folgen nicht bekannt sind, zu überprüfen, dass sich keinerlei toxische Stoffe in diesen Materialien befinden und die gemeinschaftliche Gesetzgebung über Lebensmittel-Zusatzstoffe im Falle der Genehmigung neuer Verpackungsmaterialien für Lebensmittel genauestens anzuwenden. Sollten unsere Vorschläge abgelehnt werden, werden wir uns gezwungen sehen, gegen den Bericht zu stimmen, der die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher nicht ausreichend in Betracht zieht. Wann wird es soweit sein, dass einige dieser neuartigen Verpackungsmaterialien endlich zurückgezogen werden?

 
  
MPphoto
 
 

  Byrne, Kommission. (EN) Herr Präsident, gestatten Sie mir, Frau Thors nochmals meine Anerkennung für ihre ausgezeichnete Arbeit auszusprechen und die erzielten Fortschritte zu begrüßen. Nach nur dreimonatiger fruchtbarer Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen stehen wir heute kurz vor einer Einigung in erster Lesung. Sollte uns das gelingen, dann wäre das in Bezug auf die Kürze der Zeit rekordverdächtig.

Frau Thors verwies in ihrem Beitrag darauf, dass wir kurz vor dem Abschluss unserer Arbeit stehen, und zwar betrifft das die Notwendigkeit, die im Weißbuch für Lebensmittelsicherheit erwähnten Regelungen zu erlassen. Ich freue mich feststellen zu können, dass wir diese Arbeit fast vollendet haben. Vielleicht sollten wir kurz innehalten und uns zu der intensiven Arbeit beglückwünschen, die wir im Verlauf der letzten viereinhalb Jahre geleistet haben. Diese Ergebnisse sind das Resultat unserer guten Zusammenarbeit.

Ich verstehe, dass das Parlament an einer möglichst baldigen Vorlage eines Vorschlags der Kommission über Recyclingkunststoffe interessiert ist. Ich bin ferner dankbar für die Klarstellungen zu bestimmten Aspekten, und zwar insbesondere die Rückverfolgbarkeit, das Zulassungsverfahren und die Vorschriften über eine aktive und intelligente Verpackung.

Abschließend stelle ich mit Freude fest, dass wir das gesamte Kompromisspaket akzeptieren können. Wenn ich mich nicht irre, ist dies Frau Thors letzter Bericht. Deshalb möchte ich sie dazu sowie zu ihrer Tätigkeit im Parlament beglückwünschen und ihr für ihre künftige Laufbahn alles Gute wünschen.

 
  
  

VORSITZ: ALONSO JOSÉ PUERTA
Vizepräsident

Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.
(Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen und um 18.10 Uhr wieder aufgenommen).
SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG (ART. 120)

 
  
MPphoto
 
 

  Kastler (PPE-DE), schriftlich. Nahrungsmittel aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt sind mit Sicherheit eine Bereicherung in den Regalen unserer Märkte. Die Verbraucher wollen allerdings auf die Sicherheit und Qualität der Produkte vertrauen – dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Als Berichterstatter der EVP-ED-Fraktion begrüße ich die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie 89/109/EWG und danke Frau Thors für Ihre gute Arbeit als Berichterstatterin.

Die EVP-ED-Fraktion hat einige entscheidende Verbesserungen gefordert, um Verpackungen in Zukunft noch sicherer zu gestalten und so zu sichereren Lebensmitteln beizutragen. Das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem durch den Hinweis „für Lebensmittelkontakt geeignet“ bzw. das Symbol des stilisierten Glases und Gabel ist zu begrüßen. Eine Ausnahme fordern wir jedoch für Gegenstände, bei denen es keinen Zweifel gibt, dass sie für den Lebensmittelkontakt konzipiert wurden (z. B. Tassen, Gläser, etc.). So kann übermäßige Bürokratie vermieden werden. Ebenso begrüßen wir, dass das Prinzip der Rückverfolgbarkeit auf die verwendeten Stoffe ausgeweitet wird. Allerdings darf es hier nicht zu einer Überregulierung kommen: So ist es zum Beispiel Unsinn, bei einer Papierverpackung genau angeben zu müssen, wo jeder einzelne Baum herstammt. Dies ist technisch nicht zu leisten, da es sich immer um ein Gemisch handelt. Sofern diese Forderungen vom Plenum angenommen werden, unterstützt die EVP-ED-Fraktion den mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss.

 

9. Fluorierte Treibhausgase
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0172/2004) von Herrn Goodwill im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase (KOM(2003) 492 – C5-0397/2003 – 2003/0189(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Goodwill, für die Erarbeitung dieses Berichts über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase danken.

Ich bin dankbar für das konstruktive Herangehen des Parlaments und des Berichterstatters an eine Reihe von Elementen in diesem sehr technischen Legislativvorschlag. Sie wissen, dass dieser Vorschlag der Europäischen Union helfen kann, ihre aus dem Kyoto-Protokoll resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. Der Ausstoß an fluorierten Gasen, wie sie im Kyoto-Protokoll definiert werden, betrug 1995 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, also 2 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU. Vorhersagen zufolge werden sich die Emissionen bis 2010 auf 98 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, also von 2 % auf 4 %, erhöhen, wenn nichts dagegen unternommen wird.

So hat in den Sektoren für Kühl- und Klimaanlagen der Einsatz von fluorierten Gasen aufgrund der schrittweisen Abschaffung von Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, stark zugenommen. Unser Vorschlag geht auf diese Tendenz ein. Durch Einführung kostengünstiger Maßnahmen zur Eindämmung der Emissionen könnte die vorgeschlagene Verordnung die vorhergesagten Emissionen bis 2010 um ca. 23 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent senken und danach noch größere Senkungen bewirken.

 
  
MPphoto
 
 

  Goodwill (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, wir alle sind vertraut mit dem Prinzip der Substitution, des Ersatzes eines umwelt- oder gesundheitsschädlichen Produktes durch ein umweltfreundlicheres oder gesünderes Produkt. In vielerlei Hinsicht folgt die Verwendung von fluorierten Gasen dem Substitutionsprinzip, da in vielen Anwendungen, in denen früher FCKW zum Einsatz kamen, heute als Ersatz FKW verwendet werden. Wie wir wissen, schaden FCKW, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen und deren Verwendung wir mit dem Protokoll von Montreal erfolgreich gesenkt haben, der Umwelt stärker als FKW.

FKW sind so wie CO2 Treibhausgase, und, wie die Kommissarin sagte, dürfen Maßnahmen, die wir zur Senkung des Ausstoßes von fluorierten Gasen ergreifen, nicht auf Kosten der Maßnahmen gehen, die wir zur Senkung von CO2 ergreifen müssen. Im Vergleich zu CO2 sind FKW ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zunächst möchte ich etwas zur Rechtsgrundlage sagen. Sie war Gegenstand heftiger Diskussionen, aber ich bin der festen Überzeugung, dass Artikel 95, der sich auf den Binnenmarkt bezieht, die zutreffende Rechtsgrundlage ist. Würden wir Artikel 175 als Rechtsgrundlage wählen, würde dies die Vermarktung von Produkten, die diese Gase enthalten, in der Europäischen Union fast unmöglich machen. Obwohl ich für die Situation beispielsweise in Österreich, wo man einen Schritt weiter gegangen ist, Verständnis habe, sollten wir im Interesse des Binnenmarktes an der Rechtsgrundlage festhalten.

FKW kommen in einer Reihe von Anwendungen zum Einsatz, die von Klimaanlagen über Turnschuhe mit „Air-Sole“-Stoßdämpfung bis hin zu Kunstschnee aus der Dose reichen, wobei letzterer zu Weihnachten für einige Aufregung in der Presse sorgte. Doch bei diesem Vorschlag geht es in erster Linie um die Eindämmung und nicht das Verbot der Verwendung. Bei einer Reihe von Anwendungen gibt es keine Alternative zu FKW. Dazu zählen beispielsweise der Brandschutz und der Einsatz von Schwefelhexafluorid in Schaltelementen. Wenn wir uns einem der Vorschläge der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz anschließen würden, dann würden in ganz Europa die Lichter ausgehen!

Was Klimaanlagen in Fahrzeugen betrifft – und eine der Nebenwirkungen der globalen Erwärmung besteht darin, dass immer mehr Menschen eine Klimaanlage im Auto haben –, so sah der Vorschlag vor, HFC 134a mit einem Erwärmungspotenzial von 1300 durch das umweltfreundlichere HFC 152b zu ersetzen, dessen Erwärmungspotenzial 140 beträgt. Wie ich sehe, sind einige Besucher auf der Publikumstribüne bereits eingenickt. Deshalb hat das Parlament beschlossen, einen kühnen Schritt zu wagen und den Einsatz von FKW in Klimaanlagen stufenweise einzustellen und durch die Entwicklung der neuen CO2-Technologie abzulösen.

Der Vorschlag der Kommission sah ein sehr komplexes Quotensystem vor, das offenbar 2009 in Kraft treten sollte. In der Praxis ist es jedoch so, dass 20 % der Fahrzeuge der meisten Fahrzeughersteller nicht mit einer Klimaanlage ausgestattet werden. Folglich hätten diese Hersteller die erste Auflage des Quotensystems erfüllt, ohne einen Finger gerührt zu haben. Das heißt, dass der Vorschlag der Kommission eigentlich 2010 in Kraft getreten wäre.

Das Quotensystem ist komplex und hätte nur bei Herstellern funktioniert, die über ein Produktsortiment verfügen, das sich bequem in diese 20 %-Schritte einpassen lässt. Beim Sortiment der meisten Hersteller ist das nicht möglich. Und natürlich weist das ganze System eine gewaltige Lücke auf, die so groß ist, dass ein Rolls Royce hindurchpasst, und zwar könnten die Hersteller als Alternative zur Einhaltung der Richtlinie eine Geldstrafe von 200 Euro zahlen. Ich vermute, dass die Hersteller einiger sehr teurer Autos dies einer Investition in die Umstellung ihrer Produktionsanlagen vorziehen würden.

Hinzu kommt, dass HFC 152a entflammbar ist und somit unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit ein Problem darstellt. Das war nicht die endgültige Lösung, und wir meinen, dass der vielleicht etwas verzögerte Einsatz von CO2 einen effektiveren Kompromiss darstellen würde. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass mich die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas zur Einsicht gebracht hat und dass wir jetzt über den Kompromissänderungsantrag 112 verfügen, der besagt, dass wir ab 2012 auf der Grundlage der Typzulassung FKW schrittweise durch CO2 ablösen werden. Für einige Kleinserien-Hersteller gilt ein Aufschub von mindestens zwei Jahren, den wir als die Porsche-Ausnahme bezeichnen. Der Übergang zu CO2 stellt nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus politischer Sicht eine viel bessere Lösung dar.

Ferner muss auch die erste Zeile von Anhang 2 bei Bestätigung des Kompromissänderungsantrags dahingehend abgeändert werden, dass das Treibhauspotenzial auf 50 geändert und die Typzulassung eingefügt wird. Ich bin sicher, dass sich die Sitzungsdienste darum kümmern werden.

Nicht alle Klimaanlagen sind mobil: Einige von ihnen befinden sich in ortsfesten Einrichtungen, z. B. in Gebäuden wie diesem. Diese monströse Verschwendung von Steuergeldern wird mit FKW gekühlt! Im Falle von Gebäuden ist es wichtig, dass wir die Dichtheit kontrollieren. Inspektion und Kontrolle der Dichtheit sind Bestandteil des Kommissionsvorschlags, und das unterstützen wir. Aber wir sollten beispielhaftes Vorgehen durch eine Verringerung der Zahl von Inspektionen honorieren, wenn keine Lecks auftreten, und die Anzahl der Inspektionen erhöhen, wenn Lecks festgestellt werden.

Abschließend möchte ich Herrn Lange und Frau Corbey dafür danken, dass sie mich zur Einsicht gebracht haben, sowie Herrn Davies, der sich schließlich unserem Standpunkt angeschlossen hat. Das war eine sehr interessante Reise, und ich hoffe, die Besucher auf der Publikumstribüne denken nicht, dass wir uns ständig mit diesen langweiligen technischen Themen beschäftigen.

 
  
MPphoto
 
 

  Bowe (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (EN) Herr Präsident, zuerst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich so außer Atem bin. Durch die Kürze der vorangegangenen Beiträge hat sich die Aussprache etwas nach vorn verschoben, und ich hatte nicht damit gerechnet, so früh zu Wort zu kommen. Aber vielleicht werden wir ja noch vor dem Abendessen fertig.

Ich beglückwünsche Herrn Goodwill, der einen guten Bericht verfasst und viele der Hinweise und Anmerkungen der Kollegen aufgegriffen hat. Wir sind dabei, ein Dokument zu erarbeiten, mit dem wir viele der uns am Herzen liegenden Punkte an den Rat weiterleiten werden und das eine solide Grundlage für die Arbeit in der nächsten Legislaturperiode bilden wird. Als ein Geordie rufe ich dem Yorkshireman zu: „Gut gemacht, Junge.“

Dennoch gibt es eine Reihe von Fragen, die noch geklärt werden müssen. Ich hoffe, wir können uns in diesem Haus darauf einigen, dass wir die Rechtsgrundlage in eine doppelte Rechtsgrundlage umändern. Das macht Sinn. In vielerlei Hinsicht verfolgt diese Richtlinie zwei Anliegen, und zwar die Regulierung des industriellen Marktes und den Schutz der Umwelt. Wir versuchen, die Umwelt zu schützen, indem wir die Verwendung fluorierter Gase oder von F-Gasen, wie sie auch genannt werden, schrittweise einstellen. Auch wenn FKW ein sinnvoller Ersatz für FCKW sind, so stellen sie doch vor allem aufgrund ihres Treibhauspotenzials selbst ein Problem dar, und es ist unsere Aufgabe, ihre Verwendung allmählich einzuschränken, und zwar auf eine Weise, die logisch und nicht zu kostenaufwendig ist, und in Bereichen, in denen es bewährte und vertretbare Alternativen gibt.

Unser wichtigstes Ziel und unsere größte technologische Aufgabe ist ohne Frage der Ersatz von FKW in Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge. Diese Anlagen werden millionenfach hergestellt, und sie sind berüchtigt dafür, dass sie auslaufen. Ich kenne Kollegen, die ihre Klimaanlage zwei-, drei- oder viermal nachfüllen lassen mussten. Ich akzeptiere nicht, dass die Lösung darin besteht, einfach die Zahl der Lecks zu senken. Die Lösung besteht darin, ein anderes Gas zu verwenden, das nicht die Probleme verursacht, für die FKW in diesem Sektor eindeutig verantwortlich sind.

Was den Einsatz in anderen Bereichen betrifft, so ist er in einigen wichtigen Bereichen von ganz wesentlicher Bedeutung, und wir sollten diese Verwendungsarten sehr genau prüfen, bevor wir einen ursprünglich von mir stammenden Änderungsantrag, und zwar Änderungsantrag 89, übernehmen, der eine geordnete Einstellung der Verwendung dieser Gase über einen bestimmten Zeitraum nach In-Kraft-Treten der Richtlinie vorsieht. Ich hoffe, die Kommission kann diesem Änderungsantrag zustimmen. Er bietet Flexibilität, und er stellt eine Aufgabe, die schrittweise und logisch zu lösen ist, und aus diesem Grund wird er dem Haus zweifellos erneut zur Billigung vorgelegt werden.

Wir werden uns nicht sofort um die Entfernung von FKW aus Brandschutzsystemen bemühen, wo sie eindeutig eine sehr nützliche Aufgabe erfüllen und wo meiner Ansicht nach noch keine nachweislich sinnvollen Alternativen existieren. Wir sollten das Verbot für Kühlaggregate nicht aufheben, wenn bestimmte medizinische Einsatzmöglichkeiten bestehen, die unentbehrlich sind. Das Motto für diesen Vorschlag lautet: „Vorwärts, aber mit Augenmaß“.

 
  
MPphoto
 
 

  Korhola (PPE-DE). (FI) Herr Präsident, die Verwendung von Fluorchlorwasserstoffen hat erheblich abgenommen, weil dazu übergegangen wurde, in Kühlsystemen, Aerosolen und anderen Anwendungen Fluorwasserstoffe zu verwenden. Das Protokoll von Montreal war ein Versuch, FKW zu eliminieren, weil diese Gase das Ozon der Stratosphäre schädigen. Der vorliegende Bericht ist notwendig, weil auch HFC nicht harmlos sind, sondern starke Treibhausgase. Ihr globales Erwärmungspotenzial liegt im Vergleich zu Kohlendioxid hundert- bzw. sogar über tausendmal höher. Darüber hinaus kann es sehr lange dauern, bis diese Gase in der Atmosphäre abgebaut werden. Eingedenk der Gefahr eines Klimawandels besteht also eine Verpflichtung, die Verwendung von HFC einzuschränken.

Ich bin selbst aktiv geworden und habe Änderungsanträge insbesondere in Bezug auf die Klimaanlagen in Fahrzeugen eingereicht. Ich bin der Ansicht, dass die beste Lösung für die Gesamtemissionen darin besteht, zu Systemen mit Kohlendioxid überzugehen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein japanischer Automobilhersteller bereits dazu übergegangen ist, diese Technologie in Serie zu verwenden, und die europäischen Hersteller sollten diesem Beispiel folgen.

Kohlendioxid ist zudem benutzerfreundlich, denn es reagiert schneller als HFC in der gewünschten Temperatur und ist auch hinsichtlich der Kraftstoffkosten günstiger als die zur Verfügung stehenden alternativen Gase. Der Preis, der derzeit leicht über dem des Kohlendioxid-Systems liegt, ist im Hinblick auf den Verbraucherpreis der Klimaanlagen marginal, und wenn erst einmal die Serienproduktion aufgenommen ist, werden die Einsparungen sicherstellen, dass sich die relativen Kosten in eine andere Richtung bewegen.

Die vom Berichterstatter vorgeschlagenen und von unserem Ausschuss gebilligten Kompromisse entsprechen nicht in vollem Umfang meinen Änderungsanträgen, aber ich kann sie als Verbesserung der ursprünglichen Vorschläge akzeptieren. Der Zeitplan, über den jetzt abgestimmt wird, ist meiner Meinung nach hinsichtlich des Klimawandels zu langsam, insbesondere angesichts dessen, dass die Nutzung von Klimaanlagen in Fahrzeugen in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat. Alles in allem ist der private Verkehr im Kampf gegen den Klimawandel von größerer Bedeutung als bisher.

In stationären Systemen ist es unabdingbar, dass die Personen, die die Anlagen einbauen, gut ausgebildet sind, und diese Fachleute Berichte über Leckagen erstellen. So können zum einem die Emissionen minimiert und zum anderen die Erstellung von Berichten sichergestellt werden, was für die Überwachung von außerordentlicher Wichtigkeit ist. In dieser Hinsicht hoffe ich, dass sich die Beschränkungen umgehend auswirken werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Corbey (PSE). (NL) Herr Präsident, Herr Goodwill, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen fünf Jahren hat sich das Parlament intensiv mit der Problematik der Klimaänderungen befasst. Erfreulicherweise nimmt unsere Arbeit immer konkretere Formen an, wir treffen jetzt auch echte Maßnahmen. Im Namen meiner Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass wir im Großen und Ganzen die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik gebilligten Änderungsanträge begrüßen. Ich möchte dem Kollegen Goodwill deshalb ganz ausdrücklich für seine Arbeit danken.

Vor uns liegt ein ausgewogenes Ergebnis. In dem Kampf gegen Klimaänderungen müssen die Emissionen fluorierter Treibhausgase so weit als möglich reduziert werden. Wir unterstützen die Kommission deshalb uneingeschränkt in ihrem Bemühen, gegen die schlimmsten Emissionsquellen vorzugehen. Das sind Kühl- und Klimaanlagen, mobile Klimaanlagen und Schäume.

Zwei Dinge verdienen noch Aufmerksamkeit. Nach eingehenden Diskussionen will meine Fraktion bei den Gasen in Brandschutzsystemen ein wenig Gnade walten lassen. Hierbei geht es um sehr geringe Emissionen, die zudem nur im Brandfall freigesetzt werden. Aus unserer Sicht hat die Sicherheit der Verbraucher überaus großes Gewicht. Wir wollen die fluorierten Treibhausgase zwar verbannen, aber nur in den Fällen, in denen dies wirklich möglich ist und es Alternativen gibt.

Ein Großteil der Emissionen fluorierter Treibhausgase ist auf den Einsatz von Klimaanlagen in Fahrzeugen zurückzuführen. Zu Recht haben wir großes Augenmerk darauf gelegt, und in diesem Zusammenhang möchte ich dem Kollegen Goodwill nochmals meinen Dank für seine Kompromissbereitschaft aussprechen. Viele sind sich der negativen Auswirkungen von Klimaanlagen auf die Umwelt und unser Klima nicht bewusst. Darüber, dass der Einsatz von Klimaanlagen den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs ansteigen lässt, weiß man weitaus besser Bescheid. In etlichen Ländern, sogar in meinem eigenen Land, den Niederlanden, ist das Vorhalten oder die Nutzung von Klimaanlagen im Grunde unnötig. In den südlichen Ländern verhält es sich anders. Angesichts der negativen Auswirkungen der fluorierten Treibhausgase in Klimaanlagen trete ich für ein möglichst zügiges Auslaufen ein. Ich persönlich bin eher für 2009 als 2011.

Auf jeden Fall gilt es, als Rechtsgrundlage auch Artikel 175 heranzuziehen. Den Mitgliedstaaten muss es – speziell mit Blick auf die geografischen Unterschiede und die Tatsache, dass Klimaanlagen in nördlichen Ländern überflüssig sind – möglich sein, weiter reichende Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten müssen mithin die Möglichkeit haben, Klimaanlagen in Fahrzeugen nicht zu fördern. Vielleicht sollten wir sogar noch einen Schritt weiter gehen und den Einbau von Klimaanlagen in Fahrzeugen beschränken. Die Kommission könnte beispielsweise einmal die Energieeffizienzanforderungen von Fahrzeugen bei voll eingeschalteten Bordgeräten prüfen, denn vor allem dieses Luxuszubehör macht die verbesserte Energieeffizienz der Motoren wieder zunichte. Das ist mit Sicherheit kein gutes Beispiel für nachhaltige Entwicklung.

Kurzum, wir wünschen uns, dass das Resultat des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik mit einigen Änderungsanträgen vom Plenum angenommen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Davies (ELDR). (EN) Herr Präsident, das ist ein guter Vorschlag von der Kommission zur Bekämpfung der globalen Erwärmung und zur Senkung der Emission von Treibhausgasen, denn obwohl Klima- und Kühlanlagen insgesamt keine riesigen Mengen an Treibhausgasen erzeugen, nimmt die Menge Jahr für Jahr beträchtlich zu. Man geht davon aus, dass sie sich zwischen 1995 und 2010 verfünfzehnfacht.

Der Ausschuss hat einige der Schlüsselvorschläge der Kommission für mobile Klimaanlagen abgelehnt. Ich hoffe, dass damit die Position der Automobilindustrie etwas klarer geworden ist. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Art und Weise, in der wir einige der Möglichkeiten für mehr Flexibilität verworfen haben, wirklich so sinnvoll war. Wir werden also abwarten, was der Rat dazu zu sagen hat, und diese Debatte zweifellos wieder aufnehmen.

Vor allem bedauere ich, dass sich die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas und die Fraktion der Europäischen Volkspartei darauf geeinigt haben, den Termin für die Einführung von Kohlendioxidanlagen für Fahrzeuge auf 2011 zu verschieben, anstatt das ursprüngliche vom Ausschuss vorgeschlagene Jahr 2009 beizubehalten. Das ist nicht ehrgeizig genug, jedenfalls nicht für eine erste Lesung, wenn uns noch so viele Verhandlungen bevorstehen. Ich weiß, dass die Konstruktion eines Autos bis zur Marktreife viele Jahre dauert. Noch vor einigen Jahren kamen wir alle ohne Autoklimaanlage aus – ich habe noch nie ein Auto mit Klimaanlage gekauft. Was sagen wir künftigen Generationen? Wir haben uns bei Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen und Eindämmung der globalen Erwärmung Zeit gelassen, weil wir im Sommer alle in kühleren Autos umherfahren wollten? Wie überzeugend die Argumente der Industrie jetzt auch klingen mögen, in einigen Jahren werden sie wenig stichhaltig wirken.

 
  
MPphoto
 
 

  Lucas (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident, ich bin von diesem Bericht ebenfalls sehr enttäuscht. Er sieht nicht annähernd genügend strenge Maßnahmen vor. Er hätte wesentlich mehr tun können und sollen, um die äußerst umweltschädlichen Treibhausgase durch weniger umweltschädliche Alternativen zu ersetzen.

Bezüglich der Rechtsgrundlage kann ich Herrn Goodwill nicht zustimmen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Artikel 175 die notwendige und logische Rechtsgrundlage darstellt. Im Hinblick auf mobile Klimaanlagen ist es enttäuschend, dass der Ausschuss jene Teile der europäischen Industrie ignoriert hat, die bereits an mobilen Klimaanlagen auf CO2-Basis arbeiten und diese so schnell wie möglich auf den Markt bringen wollen. Die Technologie existiert bereits, und sie funktioniert gut. Es gibt also keinen Grund, weshalb nicht bereits 2007 mit der schrittweisen Einstellung des Einsatzes von F-Gasen begonnen werden kann. Der Aufschub um zwei Jahre, wie im derzeitigen Berichtsentwurf vorgesehen, wäre gleichbedeutend mit dem Ausstoß weiterer 80 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre. Während die vorgeschlagene Einstellung der Verwendung von fluorierten Gasen in mobilen Klimaanlagen derzeit nicht akzeptabel ist, ist die Einstellung der Verwendung von F-Gasen in zahlreichen anderen Anwendungen, für die es Alternativen gibt, noch nicht einmal vorgesehen. Das sollte meiner Ansicht nach geändert werden, denn das ist eine ernsthafte Auslassung. Haushaltskühlgeräte mit FKW-Kühlmittel verschont der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik in seinem Bericht, obwohl die EU-Märkte bereits von der Greenfreeze-Kohlenwasserstoff-Technologie beherrscht werden.

Ich hoffe, dass das Parlament für alternative, klimafreundliche Technologien stimmen und sich mit seinem ganzen Gewicht dafür einsetzen wird, dass wir ernsthafte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergreifen und verhindern, dass diese wichtigen Anliegen den Interessen des Binnenmarktes geopfert werden.

Es ist bedauerlich, dass Herr Goodwill unsere Änderungsanträge nicht sorgfältiger gelesen hat. In ihren Änderungsanträgen forderten die Grünen die schrittweise Einstellung des Einsatzes von SF6, und zwar außer bei Schaltelementen. Die Lichter wären also ganz und gar nicht ausgegangen. Wir sollten unsere Diskussionen auf der Grundlage von Fakten und nicht von Mythen führen.

 
  
MPphoto
 
 

  Lange (PSE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte dem Berichterstatter für die gute Zusammenarbeit danken, und selbstverständlich auch den anderen Kolleginnen und Kollegen, die hier sind. Ich denke, letztendlich haben wir da eine gute Ausrichtung hinbekommen, insbesondere was die Frage der Klimaanlagen in Automobilen betrifft. Da müssen wir etwas tun, und ich sage auch an die Zuschauerinnen und Zuschauer gerichtet: Das, was in Kyoto vereinbart wurde, ist innerhalb der Europäischen Union rechtsverbindlich. Mit der Entscheidung von 2002 und mit der Entscheidung vom 10. März d.J. gilt das in der Europäischen Union, egal ob Russland ratifiziert oder nicht. Insofern müssen wir hier auch etwas tun. Ich denke, die Fakten liegen auf dem Tisch.

Erstens: Die Klimaanlagen in Autos nehmen zu. 80 % aller Neufahrzeuge haben sie, und sie haben pro Jahr einen Verlust von etwa 8 % bis 10 % der klimaschädlichen Gase. Zweitens: Es gibt Alternativen unterschiedlicher Art, die in der Entwicklung sind. Ich glaube, es ist völlig klar, dass wir den Weg gehen müssen, möglichst sichere Alternativen mit einem möglichst geringen Treibhauspotenzial anzugehen. Drittens: Diese Alternative ist in der Tat eine auf CO2 basierende Klimaanlage mit einem Treibhauspotenzial, das 1.300 Mal geringer ist als das Treibhauspotenzial, das wir jetzt haben. Viertens: Ich glaube, wir müssen den Ansatz, den wir sonst verfolgen, auch bei der Typenzulassung von neuen Autos wählen, weil da die Konstruktion, also die Energie von Ingenieuren eine Rolle spielt, und die neuen Klimaanlagen einfordern und das möglichst zügig. Fünftens: Die CO2-basierten Klimaanlagen sind europäische Technologien, europäische Produkte. Ich glaube, hierbei ist es auch klar, dass die Klimaanlage der Zukunft, wenn wir diesen Weg weg von den F-Gasen hin zu CO2-basierten Klimaanlagen gehen, in der Tat kein Klima-Killer mehr ist, sondern dass eine Klimaanlage der Zukunft auch ein Jobknüller für europäische Arbeitsplätze sein kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte zunächst auf die Änderungsanträge eingehen und dann auf das Anliegen und den Umfang des Vorschlags zurückkommen, denn viele der vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge wie beispielsweise bessere oder neue Begriffsdefinitionen untermauern und präzisieren den Vorschlag der Kommission, und die Kommission kann viele von ihnen mehr oder weniger akzeptieren. Ferner begrüßt die Kommission eine Reihe von Änderungsanträgen, die die Bestimmungen über Eindämmung und Inspektionen sowie die Ausbildung und Zertifizierung von Personal, das für die Eindämmung zuständig ist, stärken.

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass dieser Vorschlag lediglich einen ersten Schritt darstellt. Die Kommission hat angedeutet, dass sie eine Reihe von anderen Problemen – beispielsweise im Zusammenhang mit Schäumen – prüfen wird. Daher kann sie die Änderungsanträge zur Wiedergewinnung – insbesondere in Verbindung mit Schäumen – nicht akzeptieren. Für weitere Maßnahmen bedarf es einer sorgfältigen Bewertung der Kosten und des Nutzens.

Ebenso wenig kann die Kommission Änderungsanträge akzeptieren, durch die entweder das vorgeschlagene Inspektionssystem von Klima- und stationären Kühlanlagen geschwächt würde oder zusätzliche, noch nicht evaluierte Auflagen für die Ausbildung und Zertifizierung von Personal eingeführt würden, die sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten betreffen.

Die Berichterstattung bildet einen wichtigen Teil dieses Vorschlags. Sie ermöglicht der Kommission zu prüfen, ob die im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen gemeldeten Emissionen korrekt sind, und potenzielle weitere Maßnahmen zu unterstützen. Mit dem Vorschlag der Kommission soll gesichert werden, dass die erforderlichen Informationen ohne allzu großen Aufwand durch die Industrie und insbesondere KMU erfasst werden können. In diesem Zusammenhang muss die Kommission eine Reihe von Änderungsanträgen ablehnen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass ihrem Vorschlag über das Verbot und die schrittweise Einstellung der Verwendung einiger Produkte und Ausrüstungen, die fluorierte Gase enthalten, eine sorgfältige Evaluierung aller Sektoren zugrunde liegt und dass der Vorschlag ausgewogen und kostenwirksam ist. Folglich kann sie den Änderungsantrag, durch den die Ausnahmeregelung für kleine Magnesiumguss-Unternehmen, die jährlich weniger als 500 kg verwenden, aufgehoben werden würde, nicht unterstützen. Die Umstellungskosten für diese begrenzte Anzahl kleiner und mittlerer Betriebe wären hoch. Daher die Ausnahmeregelung.

Zwei weitere Verbote verdienen es, erwähnt zu werden. Die Streichung des Verbots für perfluorierte Kohlenwasserstoffe in Brandschutzsystemen kann nicht gerechtfertigt werden, da der Markt, von geringfügigen Ausnahmen einmal abgesehen, bereits zu anderen Alternativen übergegangen ist. Was Aerosole angeht, die fluorierte Gase enthalten, würde die neue Definition eine Reihe neuartiger Aerosole ausschließen, während sich die Einbeziehung pharmazeutischer Aerosole in die Ausnahmeregelung zu einer Gesetzeslücke von beträchtlichem Ausmaß entwickeln könnte.

In Bezug auf die sensitive Frage der Einstellung der Verwendung von fluorierten Gasen in mobilen Klimaanlagen in Fahrzeugen nimmt die Kommission mit Interesse die Änderungsanträge zur Kenntnis, die ein Verbot für entsprechende fluorierte Gase vorsehen, und zwar konkret für HFC-134a in mobilen Klimaanlagen in neuen Fahrzeugtypen ab dem 1. Januar 2009, und die die Ausweitung des Verbots auf alle Neufahrzeuge ab dem 1. Januar 2014 vorsehen.

Die Kommission zieht es angesichts anderer Änderungsanträge, die das Quotensystem ablehnen und sämtliche fluorierten Gase in mobilen Klimaanlagen mit einem globalen Treibhauspotenzial von über 50 anstelle des von der Kommission vorgeschlagenen Potenzials von 150 verbieten, vor, ihren generellen Standpunkt zu mobilen Klimaanlagen beizubehalten. Letzteres würde praktisch den Einsatz fluorierter Gasmischungen oder von HFC-152a unmöglich machen und mobilen Klimaanlagen auf CO2-Basis den Vorzug geben.

Was schließlich die Rechtsgrundlage angeht, so schlägt die Kommission vor, dass der Verordnung Artikel 95 – Binnenmarkt – zugrunde liegen sollte. Sie kann Änderungsanträge, die auf eine doppelte Rechtsgrundlage orientieren, nicht unterstützen. Nach Ansicht der Kommission steht zwar das Umweltziel der Senkung der Emissionen von fluorierten Gasen im Vordergrund, dennoch liegt das Hauptgewicht des Vorschlags auf dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes und Artikel 95.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass die Kommission viele der für die erste Lesung vorgeschlagenen Änderungsanträge unterstützt und das Parlament durch sein rasches Handeln eine wichtige Botschaft an den Rat sendet, der nun aufgefordert ist, sich intensiv mit dem Vorschlag auseinander zu setzen, damit baldmöglichst eine endgültige Lösung erzielt werden kann. Ich werde dem Sekretariat eine Zusammenfassung des Standpunktes der Kommission zu jedem Änderungsantrag übermitteln(1). Ich danke Ihnen für diese Aussprache.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Vielen Dank, Frau Kommissarin.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 18.40 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: RAIMON OBIOLS i GERMÀ
Vizepräsident

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.


10. Europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0193/2004) von Frau Paulsen im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über eine europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit.

 
  
MPphoto
 
 

  Paulsen (ELDR), Berichterstatterin. (SV) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wirke vielleicht manchmal besonders mütterlich, aber da ich viel unter Menschen bin, kann ich bezeugen, dass unter unseren Wählern, d. h. den Menschen, die wir vertreten, echte Sorge und Furcht herrscht. Die Menschen haben tatsächlich Angst, beispielsweise vor dem, was in Lebensmitteln enthalten ist, vor BSE, vor Lebensmittelzusätzen und vor Resten von Pflanzenschutzmitteln. Parlament, Kommission und Rat haben dieses Thema in seiner Gesamtheit angepackt, und heute fügen wir vielleicht die letzten Teile des Puzzles in Sachen Lebensmittelsicherheit zusammen. Nun haben wir eine solide und umfassende Gesetzgebung.

Es gibt auch eine Furcht vor Chemikalien aller Art. Ich möchte der Kommissarin ein Lob für ihr Streben nach einer ganzheitlichen Betrachtungsweise der Verwendung von Chemikalien in Europa aussprechen, die vielleicht zum Vorbild für den Rest der Welt werden kann.

Daran haben wir zu arbeiten begonnen. Es wurden auch die Themen Luftverschmutzung und Klimawandel angesprochen. In der Europäischen Boulevardpresse und den Massenmedien spielt im Moment nur allzu oft die Furcht vor Strahlungen eine Rolle – in letzter Zeit die durch Handys und diesbezügliche Sendemasten verursachte. Es gibt so viel Unbekanntes, vor dem man Angst haben kann.

Diesen Bericht habe ich geerbt und nicht selbst geschrieben. Meiner Ansicht nach ist er etwas zu umfassend und vielleicht nicht strukturiert genug. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise ist wichtig, damit nicht alles in Einzelteile aufgesplittert wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, eine Art Gesamtbild der Ängste und Probleme zu bekommen, davon, was wir beweisen und was wir nicht beweisen können und worüber wir mehr wissen müssen. Erst dann können wir entscheiden, wie wir am besten einen strategischen Schlachtplan zur erfolgreichen Lösung der zweifellos vorhandenen Probleme aufstellen können.

Ich habe versucht, einen etwas kontroversen Aspekt mit einzubeziehen, nämlich die Tatsache, dass der einzelne Bürger Zugang zu genügend Informationen haben muss, um so weit wie möglich Entscheidungen bezüglich Lebensführung, Lebensmittel, Sport und Reinigungsmittel – ja, bezüglich allem, was für uns wichtig ist – treffen zu können sowie die Verantwortung für seine Gesundheit und die seiner Familie zu übernehmen. Bei den Gesundheitsfragen gelten heutzutage nicht mehr nur politische Beschlüsse, sondern auch ein größtmögliches Wissen der Bürger. Um aktive, qualifizierte Entscheidungen treffen zu können, müssen die Bürger Zugang zu eindeutigen und verständlichen Informationen haben, deren Botschaft relativ einfach zu verstehen ist.

Ferner habe ich den Passus weggelassen, dass Allergien definitiv mit Verkehrsproblemen zu tun haben, da ich der Ansicht bin, dass es für diese Schlussfolgerung keine eindeutigen wissenschaftlichen Beweise gibt. Wenn jemand Atembeschwerden und Allergien hat, dann treffen ihn schlechte Luft oder Luftverschmutzung natürlich besonders hart. Da es in meiner Familie Lungenkrankheiten gibt, kann ich jedoch darauf verweisen, dass z. B. die Verwendung von Parfum für einen Allergiker ein mindestens ebenso ernstes Problem darstellt. Die Ursachen der Verbreitung von Allergien bei Kindern heutzutage müssen vielleicht aber auch woanders als ausschließlich in äußeren Umweltfaktoren gesucht werden. Vielleicht spielen ja auch biologische Faktoren eine Rolle.

Herr Präsident, dies war meine letzte Rede hier im Europäischen Parlament.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete!

Zunächst einmal bedanke ich mich für die Resonanz des Parlaments auf die Mitteilung der Kommission über eine Europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit. Mein besonderer Dank gilt den beiden Berichterstatten, Herrn Ries und Frau Paulsen, für ihre Arbeit. Das gilt auch für die gesamte Zeit von Frau Paulsen als Abgeordnete des Europäischen Parlaments und ihre hervorragende Arbeit auf diesem speziellen Gebiet.

Umwelt und Gesundheit ist ein Thema, das uns alle betrifft. Laut neuesten Eurobarometer-Umfragen sind 89 % der Bürger Europas besorgt über den Einfluss der Umwelt auf ihre Gesundheit. Fast 10 % geben an, dass ein naher Verwandter oder ein Familienmitglied an einer durch Umweltfaktoren hervorgerufenen Krankheit leidet.

Unser Wissen darüber, welche Umweltfaktoren tatsächlich bestimmte Auswirkungen auf die Gesundheit haben, ist nach wie vor begrenzt. Krankheiten werden durch viele verschiedene Faktoren verursacht, oft in Kombination miteinander. In welchem Umfang die Umwelt zu Krankheiten beiträgt, können wir heute nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Eines der Hauptziele dieser Strategie ist auch gerade die Erweiterung unseres Wissens, sodass wir eine bessere Basis für die Lösung der Probleme haben.

Der Grundgedanke dabei ist, Umwelt, Gesundheit und Forschung zusammenzubringen, um so ein besseres Verständnis für die komplizierten Zusammenhänge von Umwelt und Krankheit zu erlangen und diese somit effizienter angehen zu können. Ich möchte nicht leugnen, dass das auch eine Herausforderung in sich birgt, da wir es in unseren traditionellen Rollen nicht immer gewöhnt sind, horizontal über die üblichen Grenzen zwischen verschiedenen Forschungsdisziplinen und Politikbereichen hinweg zu arbeiten.

Im Moment arbeiten wir an einem Aktionsplan für den Zeitraum 2004 – 2010, den wir auf der gesamteuropäischen Konferenz der Umwelt- und Gesundheitsminister im Juni dieses Jahres in Budapest vorstellen werden. An den Vorarbeiten zu diesem Aktionsplan haben Sachverständige und Interessengruppen aus der gesamten erweiterten EU teilgenommen. Regionale Konferenzen fanden in Warschau, Rom und Brüssel statt, auf denen viele der vom Parlament in seinem Bericht aufgeworfene Fragen behandelt wurden.

Man sollte nicht vergessen, dass es sich hier um eine langfristige Strategie handelt. Die Erweiterung unseres Wissens über die Rolle der Umwelt bei verschiedenen gesundheitlichen Problemen braucht Zeit. Das Parlament hat seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich die Strategie nur auf die Datenerhebung und die Forschung beschränken könnte. In gewisser Weise stimmt das auch, aber wir brauchen diese Daten, um feststellen zu können, wo wir am besten ansetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir in der Zwischenzeit passiv bleiben. In bestimmten Bereichen können wir nicht das Risiko eingehen, bis zur Vervollständigung unseres Wissens zu warten, sondern müssen nach dem Vorsorgeprinzip handeln. Und das werden wir auch tun.

Für die erste Phase, den Zeitraum 2004 – 2010, haben wir eine Reihe von Krankheiten und Stoffe von hoher Priorität ausgewählt, die wir uns näher anschauen wollen: Atemwegserkrankungen, Asthma und Allergien bei Kindern, Störungen bei der Entwicklung des Nervensystems, Krebs bei Kindern sowie Störungen des Hormonsystems. Daraus geht deutlich hervor, dass Kinder eine Zielgruppe von großer Bedeutung sind, denn sie sind besonders empfindlich für Umweltreize. Daher stehen sie im Mittelpunkt unserer Strategie.

Die ausgewählten Stoffe sind Schwermetalle, Dioxine, PCB, sowie Hormonstörungen verursachende Stoffe. Ausgehend von diesen Krankheiten und Stoffen wollen wir ein Programm entwickeln, das uns die erforderlichen Informationen über die Auswirkungen der Umwelt auf unsere Gesundheit vermittelt. Das hoffen wir dann auch auf andere Umweltbedrohungen und damit verbundene Krankheiten ausdehnen zu können.

In seinem Bericht verweist das Parlament unter anderem auf die Gefahr der Verdoppelung der Arbeit, der Vernachlässigung vorhandener Forschungsergebnisse und der von der WHO geleisteten Arbeit. Wir sind uns dieses Risikos voll und ganz bewusst und betrachten daher gerade die Koordinierung der Informationen aus verschiedenen Bereichen als eine unserer wichtigsten Aufgaben. Lassen Sie mich noch unterstreichen, dass wir bei der Erarbeitung dieser Strategie für Umwelt und Gesundheit von Anfang an mit der WHO zusammengearbeitet und sie zu Rate gezogen haben.

Abschließend möchte ich dem Parlament noch einmal für seine Unterstützung in dieser äußerst wichtigen Frage danken, die, wie ich vermute, uns allen am Herzen liegt. In Verbindung mit den Kommentaren anderer Institutionen und Interessengruppen wird uns dieser Bericht, und insbesondere die Arbeit von Frau Paulsen, bei der Erarbeitung eines guten und effektiven Aktionsplans helfen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Trakatellis (PPE-DE). (EL) Herr Präsident, die Verknüpfung von Umwelt und Gesundheit war eine Forderung des Europäischen Parlaments, und zwar auf der Grundlage der Vorgaben in Artikel 152 und 174 des Vertrags. Darf ich Sie daran erinnern, dass die im Jahre 1996 vorgenommene Formulierung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als separaten Aspekt des Fünften Aktionsprogramms für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung, das damals in Ausarbeitung war, mein Vorschlag war und sie von allen Institutionen angenommen wurde. Die Europäische Union unternahm somit zum ersten Mal den Versuch, Informationen und Kenntnisse über die Auswirkungen der Umweltsituation auf die menschliche Gesundheit zu sammeln und in umfassenden Maße zu verbreiten.

Das Sechste Umweltaktionsprogramm beinhaltet heute diesen konkreten Aspekt, das heißt Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität, während das erste Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das wir 2002 angenommen haben und dessen Berichterstatter zu sein ich die Ehre hatte, die Aufnahme, Analyse und Evaluierung der entscheidenden Gesundheitsfaktoren enthält, die mit der Umwelt verbunden sind. Diese Kenntnisse werden offensichtlich zur Annahme und Förderung geeigneter strategischer Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Einflüssen einer zerstörten und gefährlichen Umwelt führen. Wir müssen dennoch festhalten, dass die Union die Einbeziehung des Umweltaspekts in die Gesundheit bisher nur zögerlich vollzogen hat und dass der aktuelle Vorschlag für eine Umwelt- und Gesundheitsstrategie daher nur als ein positiver Schritt begrüßt werden kann, der den Willen der Europäischen Union zum Ausdruck bringt, in diesem Bereich aktiv zu werden, zumal heutzutage immense Gesundheitsgefahren für die menschliche Gesundheit bestehen und diese eine moderne, integrierte Herangehensweise bedürfen.

Im Vordergrund muss die Verringerung der Umweltgefahren stehen, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben bzw. Krankheiten hervorrufen und die enorme Kosten im Wirtschafts- und Sozialbereich verursachen. Besondere Aufmerksamkeit muss zudem den anfälligen Bevölkerungsgruppen gewidmet werden: Kindern, älteren Menschen, schwangeren Frauen und Personen mit langer Krankheitsgeschichte. Das Aktionsprogramm schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Innenluft in Wohn- und Arbeitsräumen vor, es schlägt vor, Studien durchzuführen, die die Emissionsquellen und die Exposition ihnen gegenüber ermitteln sollen, es fordert, besonderes Augenmerk auf die Bewohner im Umfeld von Schadstoffquellen zu legen und die Präventionspolitik im Sinne der intensivierten Überwachung der Umwelt hinsichtlich krebserregender, reproduktionsstörender und neurotoxischer Stoffe zu stärken. Schließlich hebt das Aktionsprogramm die Bedeutung der Schulung und Ausbildung im Umweltbereich hervor, damit Initiativen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit ergriffen werden können.

Es steht außer Zweifel, dass die Umwelt, neben der Ernährung, einen bedeutenden, ausschlaggebenden Gesundheitsfaktor darstellt und die Strategie der Union in diesem Bereich darin bestehen muss, Informationen, die die Umweltfaktoren mit unterschiedlichen Krankheiten in Verbindung bringen, kontinuierlich zu sammeln und systematisch zu überwachen. Nur mit der fortwährenden Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Forschung bezüglich der Aspekte bestimmter Krankheiten, die Umweltfaktoren beinhalten, werden wir in der Lage sein, die Strategie der Union effektiv zu entwickeln und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu ergreifen. Diese Strategie wird es ermöglichen, die Lebenserwartung europäischer Bürger weiter zu verlängern.

 
  
MPphoto
 
 

  Malliori (PSE). (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Mitteilung der Kommission über die europäische Umwelt- und Gesundheitsstrategie ist ein ehrgeiziger Schritt, der darauf abzielt, die Lebensqualität der europäischen Bürger zu verbessern. Es gibt mittlerweile klare Hinweise darauf, dass 20 % der Gesamtanzahl an Erkrankungen in den Industrieländern mit Umweltfaktoren zusammenhängen. Der Großteil dieser Krankheiten betrifft Kinder, Frauen im gebärfähigen Alter, Arme und anfällige Gruppen.

In den fünfzehn Mitgliedstaaten sind jährlich 60 000 Todesfälle durch die langfristige Exposition gegenüber Schwebstoffen bedingt. 10 % der Kinder in Westeuropa leiden an Asthma, zehn Mal mehr als in Osteuropa, was auf unterschiedliche Umwelteinflüsse zurückzuführen ist. Der Abbau der Ozonschicht um 10 % wird auf internationaler Ebene jährlich voraussichtlich 300 000 Fälle von Hautkrebs und 4 500 Erkrankungen an Melanomen mit sich bringen.

Die entsprechenden politischen Aktionspläne der Gemeinschaft haben sich bislang auf bestimmte gesundheitsschädliche Umweltfaktoren konzentriert, ohne jedoch die Gefahren zu evaluieren, die sich aus der Kombination und der Wechselwirkung unterschiedlicher Faktoren und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus insgesamt ergeben.

Meiner Ansicht nach trägt die vorgeschlagene Strategie zu einem globalen Verständnis der Bedrohungen, der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie der erforderlichen Maßnahmen bei. Die SCALE-Initiative, die in zyklischen Phasen Anwendung findet, basiert auf der wissenschaftlichen Forschung und ist darauf ausgerichtet, die notwendigen Informationen zu erhalten, sie konzentriert sich auf die Kinder als die bedrohte Gruppe, fördert das Bewusstsein darüber, dass die Umweltzerstörung sich negativ auf die Gesundheit aller und besonders der Kinder auswirkt, sie nutzt die Rechtsinstrumente, die der Vertrag im Hinblick auf das Ergreifen entsprechender Maßnahmen bietet, und sieht schließlich eine permanente und kontinuierliche Evaluierung vor, um die Effizienz dieser Maßnahmen sicherzustellen.

Im Namen meiner Fraktion möchte ich sagen, dass wir die Mitteilung der Kommission in der vorliegenden Form unterstützen, dass wir jedoch nicht die Änderungsanträge unterstützen werden, die von ihrem generellen Geist abweichen und sich auf einzelne Bereiche konzentrieren, wobei sie andere, ebenso wichtige Bereiche außer Acht lassen.

 
  
MPphoto
 
 

  Rod (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident, seit Hippokrates wissen die Mediziner, dass unsere Gesundheit von unserer Umwelt abhängt. Angesichts der verschiedenen Medienberichte der letzten Jahre verstärkt sich die Beunruhigung der Bevölkerung noch mehr. Die epidemiologische Lage hat sich derzeit grundlegend geändert. Es dominieren Herz- und Gefäßkrankheiten, Krebs und Allergien bzw. Krankheiten der Atemwege. Für diese Krankheiten gibt es vielfältige, häufig komplexe Ursachen, die sich gegenseitig beeinflussen. Mitunter lassen sie sich nicht zuverlässig feststellen oder sind noch gänzlich unbekannt. Gleichwohl ist erwiesen, dass die Umwelt im weitesten Sinne eine ausschlaggebende Rolle spielt.

Unsere physische Umwelt ist somit einer der größten Risikofaktoren für die Gesundheit der Bürger. Ich will mich hier nicht über die Gefahren der Industriegebiete mit ihren Schadstoffemissionen oder der Kernkraftwerke auslassen. Vor allem ist es notwendig, ab sofort die unmittelbare Umwelt stärker in Betracht zu ziehen, die tausendfach Krebs hervorruft. Chemische Substanzen, elektromagnetische Wellen und die durch den Verkehr hervorgerufenen Verschmutzungen in den Städten und in der Atmosphäre stellen bedeutende Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit in Europa dar. Unser Verhalten und unsere Lebensweise tendieren zu einer zu reichhaltigen Ernährung; Stress bzw. verschärfte Arbeitsbedingungen sind Ursache zahlreicher gesundheitlicher Probleme. Der Tabakkonsum, insbesondere bei Passivrauchern und im Beisein von Kindern muss entschieden bekämpft werden. Es bedarf unverzüglich strenger Vorschriften, mit denen Zigaretten von den Arbeitsplätzen oder aus öffentlichen Einrichtungen verbannt werden.

Angesichts dieser Herausforderungen sind wir über die Schwäche der Kommissionsvorschläge besorgt. Die Grünen fordern eine noch konkretere, noch ehrgeizigere Strategie, die den gesundheitlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht. Dies ist übrigens der Sinn der Änderungsanträge, die wir eingereicht haben. Die Probleme müssen an ihrer Quelle angegangen werden, indem umgehend konkrete Maßnahmen ergriffen und die den wissenschaftlichen Kenntnissen innewohnenden Unsicherheiten akzeptiert werden. Daher muss sich die Strategie auf Prinzipien der Vorsorge und der Verhütung stützen. In diesem Rahmen fordern wir dazu auf, die Strategie zur Minderung von Risikoexpositionen bedeutend zu verstärken.

Die Grünen fordern, dass diese wichtigen Denk- und Handlungsrichtlinien berücksichtigt werden, damit die Europäische Union den Sorgen und Erwartungen unserer Mitbürger und vor allem der Revolution in der Gesundheitspolitik, die es zu bewältigen gilt, gerecht werden kann.

 
  
MPphoto
 
 

  Myller (PSE).(FI) Herr Präsident, die Europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit wird eine wichtige Rolle spielen, wenn das 6. Umweltaktionsprogramm der EU in die Praxis umgesetzt wird. Das entsprach auch der dritten Priorität dieses Umweltprogramms, und damals wurde festgestellt, dass diese ein sehr wichtiger Bestandteil neuer vor uns liegender Herausforderungen ist. In vielen Ländern hat die Arbeit für Umwelt und Gesundheit und den Umweltschutz bereits bewirkt, dass hohe Umwelt- und Gesundheitsstandards erreicht worden sind. Aber es gibt nach wie vor viel zu tun.

In der Union der 25 Länder muss ein wichtiges Ziel auch darin bestehen, die höchstmöglichen Standards für Gesundheitsfürsorge zu erreichen und zu erhalten. Der Schutz vor Krankheiten und die allgemeine Sicherung der Gesundheit muss eine Schlüsselstellung einnehmen, wenn die Strategie in die Praxis umgesetzt werden soll. Dieser Grundsatz ist aus irgendeinem Grund nicht im Ausschuss berücksichtigt worden, als diese Frage behandelt wurde, aber ich hoffe, dass bei künftigen Debatten insbesondere das Vorsorgeprinzip oberste Priorität hat.

Die erste Phase der Strategie konzentriert sich auf Faktoren, die sich günstig in Bezug auf Kinderkrankheiten auswirken sollen. Das ist eine gute Basis und ein guter Ansatz für das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine Umwelt zu bieten, in der die Verschmutzung nicht ein Niveau erreicht, dass sie schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Um dies zu erreichen, bedarf es natürlich Investitionen in die Forschung, aber auch in die Ausbildung, sowie konkrete Investitionen, um eine bessere Umwelt in der Zukunft zu garantieren.

 
  
MPphoto
 
 

  Stihler (PSE). (EN) Herr Präsident, ich möchte der Berichterstatterin danken. Ich begrüße die vorgeschlagene Strategie, die den Zusammenhang und die Verknüpfungen zwischen Umwelt und Gesundheit betrachtet, und ebenso den Vorschlag der Kommission.

Ich möchte mich auf die Frage der Luftverschmutzung im Innern von Gebäuden und insbesondere auf das passive Rauchen konzentrieren – ich weiß, dass Herr Rod dies gerade angesprochen hat. Es ist sehr passend, dass wir diesen Bericht genau in der Woche erörtern, in der die irische Regierung ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen eingeführt hat, insbesondere, da die irische Regierung derzeit den Ratsvorsitz der EU innehat. Man sollte der irischen Regierung zu ihrer Initiative gratulieren, die Gesundheit all ihrer Bürger zu schützen, einschließlich derer, die in rauchigen Pubs, Clubs oder Restaurants arbeiten.

Es ist gesundheitsschädigend, den Rauch anderer Menschen einzuatmen. In Tabakrauch sind mehr als 4000 verschiedene chemische Substanzen enthalten. Die amerikanische Umweltbehörde hat Tabakrauch in der Umgebung neben Asbest, Arsen, Benzol und Radon als Karzinogen der Klasse A eingestuft. Passives Rauchen erhöht die Komplikationsrate bei Geburten und im Kleinkindalter und steht mit geringem Geburtsgewicht und plötzlichem Kindstod in Zusammenhang. Bei Kindern ist es ein Risikofaktor für Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung, bei Erwachsenen für Herzerkrankungen, Schlaganfälle, Lungenkrebs oder Karzinome der oberen Luftwege. Schätzungen zufolge sterben allein im Vereinigten Königreich jährlich 8000 Menschen an Herzerkrankungen, die durch passives Rauchen verursacht werden.

Hier handelt es sich um ein sehr schwerwiegendes Problem, und man kann die Tatsache nicht leugnen, dass passives Rauchen gesundheitsschädigend ist. Ich hoffe, dass noch mehr Mitgliedstaaten dem hervorragenden Beispiel Irlands folgen werden. Ich danke der Berichterstatterin und der Kommissarin für ihre harte Arbeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.

 

11. Aarhus-Übereinkommen
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über drei Berichte im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik:

A5-0173/2004 von Frau Korhola über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft;

A5-0190/2004 von Frau Korhola über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Århus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft;

A5-0189/2004 von Frau Schörling über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Ich möchte dem Europäischen Parlament und insbesondere den Berichterstatterinnen, Frau Korhola und Frau Schörling, danken, dass sie die uns heute vorliegenden Vorschläge so rasch vorangebracht haben. Mit der Annahme dieses Vorschlagspakets haben wir einen Meilenstein bei der Stärkung der ökologischen Demokratie erreicht. Damit werden die Anforderungen des Århus-Übereinkommens an den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten für die gesamte europäische Union gelten.

Wir verfügen bereits über Rechtsvorschriften zum ersten und zweiten Pfeiler des Århus-Übereinkommens – Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren. Durch den Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und für eine Verordnung zur Anwendung des Århus-Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft wird es der Gemeinschaft möglich sein, das Paket der Rechtsinstrumente abzuschließen, die die wirksame Umsetzung des Århus-Übereinkommens zum Ziel haben.

Sie werden sich erinnern, dass die Kommission mit dem Vorschlag für den Zugang zu Gerichten auch eine Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament erfüllt, wenn es um die Verhandlung der Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit geht. Darüber hinaus sieht der Vorschlag der Kommission für den Beschluss über den Abschluss des Århus-Übereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft Möglichkeiten vor, unserer politischen Verpflichtung nachzukommen, indem wir nach seiner Unterzeichnung im Jahre 1998 Vertragspartei des Übereinkommens werden.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Zugang zu den Gerichten hat die Umsetzung des dritten Pfeilers des Århus-Übereinkommens zum Ziel, indem Mindestanforderungen für den Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren in Umweltangelegenheiten festgesetzt werden. Mit ihrer Unterzeichung des Århus-Übereinkommens hat die Gemeinschaft sichergestellt, dass seine Anforderungen im gesamten Gebiet der EU gelten. Dies kann nur durch ein EU-weites Instrument in Bezug auf den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten garantiert werden, das die Mindestanforderungen festlegt, die alle Mitgliedstaaten zu erfüllen haben. Des Weiteren wird ein solches Instrument zur besseren Umsetzung des Gemeinschaftsrechts beitragen und somit die Wirksamkeit der Umweltpolitik der Gemeinschaft fördern.

Selbstverständlich ist es nicht nur wichtig, dass die Europäische Gemeinschaft sich dem Århus-Übereinkommen verpflichtet, sondern auch, dass sie neben den nationalen Behörden ihre eigenen Organe einbezieht, damit auch sie an seine Anforderungen gebunden sind. Diesen Punkt haben wir klar zum Ausdruck gebracht, auch schon während der Verhandlungen. Diese Verpflichtung wird mit der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über die Anwendung des Århus-Übereinkommens auf die Organe vollständig umgesetzt werden.

Sie ist daher nicht nur ein weiteres Element für die Umsetzung des Århus-Übereinkommens, sondern auch für unsere eigene Glaubwürdigkeit gegenüber den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene von Bedeutung. Wir fangen jedoch nicht bei Null an. Einige mit dem Prozess der guten Regierungsführung in Zusammenhang stehende Instrumente sind bereits vorhanden und müssen nur zum Abschluss gebracht werden, um die Anforderungen des Århus-Übereinkommens vollständig zu erfüllen. Ich beziehe mich insbesondere auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und die Mitteilung der Kommission vom Dezember 2002 zur Festlegung allgemeiner Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission.

Ich lege dem Haus die Vorschläge dringend ans Herz und sehe Ihren Äußerungen mit Freude entgegen.

 
  
MPphoto
 
 

  Korhola (PPE-DE), Berichterstatterin. – (FI) Herr Präsident, das jetzt zur Behandlung vorliegende Paket dreier Verordnungen ist Bestandteil von Maßnahmen, mit denen praktische Regelungen für die von den Vereinten Nationen 1992 in Rio vereinbarten Grundsätze getroffen werden sollen. Ich selbst war Berichterstatterin des Parlaments zu den zwei ersten Pfeilern des Übereinkommens von Århus, jetzt bin ich Berichterstatterin für die Anwendung aller drei Pfeiler auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Außerdem fungiere ich als Berichterstatterin für den Beschluss des Rates über die Ratifizierung des Übereinkommens von Århus.

Zunächst möchte ich auf die Verordnung eingehen. Das Europäische Parlament spielte bei den ersten zwei Umsetzungsrichtlinien zum Übereinkommen von Århus eine sehr aktive Rolle. Die Ergebnisse dieser beiden Verfahren spiegeln die Position des Parlaments sehr deutlich wider und entsprechen den Mindestanforderungen des Übereinkommens von Århus vollständig bzw. gehen sogar über diese hinaus. Das wird nun im Richtlinienvorschlag der Kommission in befriedigender Weise berücksichtigt.

Der Ausschuss hat auf meinen Vorschlag hin Änderungsanträge zur Verordnung eingereicht, insbesondere mit Blick auf Ausnahmen beim Zugang zu Informationen und auf bindende Vorschriften für die Beteiligung der Öffentlichkeit. In Anpassung an das Übereinkommen und die vorgeschlagene Richtlinie über den Zugang zu den Gerichten erhalten Mitglieder der Öffentlichkeit außerdem ein Klagerecht, wenn sie ein ausreichendes Interesse haben oder sie sich in ihren Rechten beeinträchtigt sehen.

Für die Formulierung betreffend die Erhebung von Gebühren für die bereitgestellten Informationen schlage ich eine Straffung vor. Hier sollte eine Unterscheidung zwischen den drei europäischen Organen Parlament, Rat und Kommission und den anderen Einrichtungen der Gemeinschaft getroffen werden. Parlament, Rat und Kommission haben bereits als allgemeine Regel festgelegt, keine Gebühren zu erheben und dies sollte wohl auch gelten, wenn es Umweltinformationen betrifft. Die anderen Einrichtungen können eine entsprechende Gebühr erheben, wenn diese angemessen ist.

Darüber hinaus zielen die jetzt eingereichten Änderungsvorschläge darauf ab, eine adäquate Harmonisierung zwischen der Verordnung und dem Richtlinienvorschlag über den Zugang zu Gerichten sicherzustellen.

Lassen Sie mich nun einiges über die Richtlinie sagen. Die den Zugang zu Gerichten betreffende Richtlinie ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Zunächst verursachen die damit verbundenen verschiedenen Befürchtungen in den Mitgliedstaaten unnötigen Widerstand gegen das Übereinkommen von Århus und die damit verbundenen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft. Ich bin der Auffassung, dass dies auch der Grund dafür ist, dass Irland als Land des Ratsvorsitzes nicht bereit ist, während seiner Präsidentschaft das jetzt zur Behandlung vorliegende Paket auf die Tagesordnung zu setzen.

Zweitens ist es problematisch, dass diese Richtlinie, bei der es insbesondere um den Zugang zu Gerichten und das Rechtssystems geht, die Befugnisse der Union in einem höherem Maße einschränkt als die zwei früheren Århus-Richtlinien. Das alles muss das Parlament berücksichtigen, wenn es über die Richtlinie entscheidet.

Das im Ausschuss erzielte Ergebnis war recht gut, und die Änderungsanträge der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten sollten sicherstellen, dass die Richtlinie auch tatsächlich die Bestimmungen des Århus-Übereinkommens genau einhält: nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn das Århus-Übereinkommen keine klare Basis für den Wortlaut darstellt, muss ein moderater Ermessensspielraum gegeben sein.

Ich möchte die Frage der Definition einer „qualifizierten Einrichtung“ ansprechen. Die allgemeinen Kriterien, die im Ausschuss angenommen wurden, sind aus der Sicht vieler Umweltorganisationen zu streng. Ich bin nicht dieser Meinung. Letztendlich brauchen wir einfach normale Verfahren, die einer guten Praxis für Organisationen entsprechen, sowie rechtliche Verfahren entsprechend einer guten Praxis, was in Bezug auf die besondere Rolle nur angemessen ist, die diesen Organisationen bei der Überwachung der Rechtskonformität der Gesellschaft zukommt.

Dennoch müssen wir berücksichtigen, dass es viele verschiedene NRO gibt, und wir können uns der Ziele aller nicht sicher sein. Deshalb schützen einfache Kriterien für die Definition der qualifizierten Einrichtung dieses besondere Recht, das wir den Umweltorganisationen mit ernsthaften Absichten jetzt zugestehen. Ich hoffe, dass die Umweltorganisationen in der Lage sind, das zu erkennen. Wenn wiederum einige Organisationen allein zu klein sind, um diese einfachen Kriterien zu erfüllen, kann es für das Ziel selbst, den Umweltschutz, sogar von Vorteil sein, dass die Fähigkeiten und Ressourcen gebündelt werden und sie nicht unnötig zersplittert vorgehen müssen, zumindest was den Zugang zu Gerichten anbelangt.

Wir dürfen auch den Charakter der Minimalrichtlinie nicht vergessen: Die Mitgliedstaaten können, wenn sie wollen, einige der vorgeschlagenen Kriterien ausschließen, aber keine neue hinzufügen. So entsteht der Eindruck, dass die Richtlinie in sehr verschiedenen Rechtssystemen funktioniert.

Darüber hinaus habe ich die Regelungen dahingehend klarer gefasst, dass ausländische Organisationen das unveräußerliche Recht auf Zugang zu Gerichten haben, wenn es sich wirklich um grenzüberschreitende Umweltauswirkungen handelt. Der Vorschlag der Kommission war in diesem Punkt nicht eindeutig.

Nun komme ich zur Ratifizierung. Die bereits verabschiedeten Århus-Richtlinien geben die Position des Parlaments sehr deutlich wieder. Dem Parlament ist es gelungen, die Vorschriften im Hinblick auf das Århus-Übereinkommen strenger zu gestalten. Das geht teilweise auf absichtlich vage und unbestimmte Formulierungen zurück, womit man das Zustandekommen des Übereinkommens 1998 einfach sicherstellen wollte. Diese Art von internationaler Diplomatie kann im Zusammenhang mit genauen Formulierungen von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft jedoch nicht toleriert werden.

Als Berichterstatterin wünsche ich mir vom Parlament eine ehrgeizigere Haltung dort, wo die Gemeinschaft Handlungsbefugnisse hat, da die Einbeziehung eines Umweltabkommens in das Gemeinschaftsrecht sich von der Ausarbeitung von Richtlinien auf der Grundlage von Abkommen in anderen Bereichen, beispielsweise dem Verbot von Landminen, unterscheidet. Letzteres ist eine statische Entscheidung, im ersten Fall sollte ein dynamischer Prozess in Gang gehalten werden. Der Umweltpolitik liegt die Idee zugrunde, schrittweise die nachteiligen Entwicklungen weltweit umzukehren und Nutzen aus den gewonnenen Erfahrungen zu ziehen.

Deshalb sollte die Durchführung eines Umweltabkommens in einer Weise gestaltet werden, dass Impulse für weitere Verbesserungen auf internationaler Ebene bei einer künftigen Überarbeitung des Abkommens gegeben werden. Die EU kann sich nicht darauf beschränken, die Mindestanforderungen international vereinbarter Normen einfach zu übernehmen, sondern sollte vielmehr den gesamten Spielraum bei der Umsetzung nutzen und eine Vorreiterrolle einnehmen. Das ist bereits im Zusammenhang mit den ersten beiden Pfeilern des Übereinkommens gelungen.

Die abschließenden Absätze des jetzt zur Behandlung vorliegenden Århus-Pakets scheinen in die richtige Richtung zu gehen und ausgewogen zu sein. Deshalb könnte die Ratifizierung des gesamten Århus-Übereinkommens schließlich ohne unnötige Verzögerungen in der Gemeinschaft erfolgen, wenn die erforderlichen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften verabschiedet worden sind.

 
  
MPphoto
 
 

  Schörling (Verts/ALE) Berichterstatterin. (SV) Herr Präsident! Heute Abend geht es in unserer gemeinsamen Aussprache um alle drei Pfeiler des Århus-Übereinkommens. Ich begrüße diese Diskussion sowie den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens hat die Gemeinschaft ihren Willen zur Verbesserung des Umweltrechts sowie zu einer völlig neuartigen Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen bewiesen. Die bevorstehende Ratifizierung bedeutet, dass die Gemeinschaft verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Bürger und Nichtregierungsorganisationen dieses Recht entsprechend dem Gemeinschaftsrecht ausüben können, was eine sehr gute Sache ist.

Obwohl die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten das Übereinkommen bereits 1998 unterzeichnet haben und es 2001 in Kraft trat, wurde es nur von wenigen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Nun ist es an der Zeit, dass die Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und natürlich auch zu Informationen und zur Beteiligung an Entscheidungsprozessen erhalten, so wie es aus Frau Korholas Bericht hervorgeht. Dies wird große Bedeutung für die Entwicklung einer wesentlich effizienteren Umweltpolitik der EU haben und die Verwaltung und Einhaltung von Umweltvorschriften verbessern, die Umsetzung beschleunigen und die Umweltverwaltung verbessern. Wie können wir davon so überzeugt sein? Nun, es gibt Untersuchungen, die belegen, dass in Ländern, in denen die Möglichkeit besteht, sich zu Umweltangelegenheiten zu äußern und die Umsetzung des Umweltrechts zu überprüfen, das Umweltrecht wesentlich strenger gehandhabt wird. Hier besteht ein direkter Zusammenhang.

Entsprechend den Zielen der Agenda 21, die der Kommission auch als Leitfaden dienen, ist der einzelne Bürger Eigentümer seiner Umwelt, nicht aber die Behörden. Zum ersten Mal werden Umweltrecht und Menschenrechte miteinander verknüpft, was ich für eine positive Entwicklung halte. Es entspricht ebenfalls der Wahrheit, dass wir gegenüber zukünftigen Generationen Verantwortung tragen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat dafür gestimmt, dass die Richtlinie einen Mindestrahmen darstellt und die Mitgliedstaaten weiter gehen und einen umfassenderen Zugang zu den Gerichten gewähren können. Das halte ich für einen ausgezeichneten Vorschlag. Umweltangelegenheiten müssen sowohl in verwaltungsbehördlichen als auch in strafrechtlichen Verfahren behandelt werden, da im Århus-Übereinkommen nicht zwischen zivil- und strafrechtlichen Verfahren unterschieden wird. Ich verstehe nicht ganz, warum die Kommission diese Unterscheidung hier treffen will.

In einer Reihe von Punkten vertreten wir unterschiedliche Auffassungen, was aus den Änderungsanträgen zu dieser Richtlinie deutlich hervorgeht. So sollte meines Erachtens beispielsweise das Gemeinschaftsrecht keine neuen und unnötigen Restriktionen einführen, wie z. B. bezüglich der anerkannten qualifizierten Einrichtungen. Das würde Länder, die heute eine sehr großzügige Einstellung haben, zur Einführung von Beschränkungen zwingen. Aus diesem Grunde kann ich die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten eingebrachten Änderungsanträge, auf die auch Frau Korhola verwiesen hat, nicht befürworten. Das betrifft u. a. Artikel 8 und 9 und stellt neue Kriterien und Verfahren auf, die gar nicht im Århus-Übereinkommen enthalten sind. Meiner Meinung nach führt das zu neuen Hindernissen, und ich kann nicht verstehen, warum wir das tun sollten.

Ebenso unklar ist mir, warum geografische und zeitliche Einschränkungen und Begrenzungen bezüglich der Klagebefugnis eingeführt werden sollten, die ebenfalls in den Artikeln 8 und 5 enthalten sind. Sowohl im Vorschlag der Kommission als auch im Änderungsantrag 32 der PPE-DE-Fraktion wird z. B. gefordert, dass eine qualifizierte Einrichtung in einem Gebiet tätig sein muss, um Zugang zu den Dokumenten oder Rechtsinstitutionen dort zu erhalten. Das halte ich für völlig falsch, denn die Umweltangelegenheiten sehen heute ganz anders aus. Eine kleine, lokale Umweltorganisation könnte beispielsweise Unterstützung von Experten einer internationalen Organisation benötigen. In meinen Augen führt dies zu Beschränkungen. Meines Erachtens sollte es reichen, eine unabhängige, gemeinnützige und juristische Person zu sein, um sich zum Schutz von Umwelt und Gesundheit an die Gerichte wenden zu können.

Ferner ist es äußerst wichtig, dass die Definition des Umweltrechts sich auf alle Politikbereiche bezieht und nicht nur auf Artikel 175, auf den in diesem Vorschlag verwiesen wird. Das gesamte auf Artikel 95 basierende Umweltrecht wird natürlich auch erfasst.

Abschließend möchte ich nur noch etwas zu den Kosten sagen. Ich habe vorgeschlagen, dass die Kosten unter keinen Umständen ein Hindernis für den Zugang zu den Gerichten darstellen dürfen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhält. Wenn eine Klageerhebung im öffentlichen Interesse liegt, dürfen die Kosten kein Hindernis darstellen. Hier müssen wir sehr großzügig sein. Daher hoffe ich, dass meine Kolleginnen und Kollegen für die von mir erarbeiteten Vorschläge stimmen, damit wir eine gute Gesetzgebung erhalten, die keine neuen Hindernisse schafft, sondern unser Ziel der Verbesserung des Umweltrechts der EU erfüllt.

 
  
MPphoto
 
 

  Nassauer (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nicht wahr, wenn Frau Wallström sagt, sie setze das Århus-Abkommen um. In Wirklichkeit geht sie beim Richtlinienentwurf für den Zugang zu Gerichten über Århus weit hinaus.

Århus verlangt lediglich, den Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder – alternativ – gerichtlichen Verfahren zu eröffnen. Frau Wallström will den Zugang zu Gerichten für alle Mitgliedstaaten verbindlich festschreiben. Verbindlich sollen alle Umweltorganisationen die Möglichkeit haben, gegen Entscheidungen von Behörden ein Widerspruchsrecht und ein Klagerecht unter Einschluss vorläufigen Rechtsschutzes in Anspruch zu nehmen. Das soll für das gesamte Umweltrecht gelten, das heißt für den gesamten Rechtsbestand, der in der Gemeinschaft definiert ist als Schutz oder als Verbesserung der Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit und des Schutzes der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen. Es werden beispielhaft aufgezählt: Gewässerschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Luftverschmutzung, Flächenplanung, Biotechnologien usw. Damit wird den Umweltorganisationen ein flächendeckendes Recht zur Beanstandung und Kontrolle des Rechtsvollzuges eingeräumt. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Systemwechsel in der Umsetzung und der Kontrolle des gesetzten Rechts in den meisten Mitgliedstaaten in Europa. Damit wird privaten Organisationen ein Recht zur Überwachung der Behörden eingeräumt, sie werden gleichsam zu Vertretern der Allgemeinheit hochstilisiert.

Eine solche Rechtskontrollinstanz außerhalb von Gerichten und zuständigen Behörden ist unserem Recht aus gutem Grund fremd. Umweltverbände sind schließlich Interessengruppen wie andere auch, die weder demokratisch legitimiert noch in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind. Die verbindliche Einführung einer derart dramatisch erweiterten Verbandsklage wird massive wirtschaftliche Auswirkungen haben und ist mit der Zielsetzung von Lissabon unter gar keinen Umständen zu vereinbaren. Deshalb hat sich der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten darauf beschränkt zu sagen: Århus muss umgesetzt werden, aber auf dem Mindeststandard. Und wenn Mitgliedstaaten darüber hinaus gehen wollen, dann ist dies ihre Entscheidung. Dabei sollte man es belassen, und deswegen kann ich nur hoffen, Frau Wallström, dass der Rat Ihre Initiative deutlich stoppen wird.

 
  
MPphoto
 
 

  Moraes (PSE), Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. (EN) Herr Präsident, ich spreche im Namen des Verfassers der Stellungnahme des Ausschusses, Michael Cashman, der heute nicht hier sein kann. In seiner Stellungnahme begrüßt Herr Cashman den Vorschlag für eine Verordnung über die Anwendung des Århus-Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft als einen konkreten Schritt, um die EG-Rechtsvorschriften an die Anforderungen des Übereinkommens anzupassen.

Obwohl der Kommissionstext in der Stellungnahme des Ausschusses weitgehend begrüßt wird, sind einige Verbesserungen notwendig. Als Berichterstatter für den Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission besteht Herr Cashman darauf, dass diese Verordnung mit Geist und Buchstaben der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten übereinstimmen muss, bei der nach Verhandlungen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Rechten der Bürger auf Offenheit und Transparenz einerseits und andererseits der Notwendigkeit, bestimmte Interessen zu schützen und die Wirksamkeit der Arbeitsverfahren der Institutionen zu erhalten, vereinbart wurde. So wird in der Stellungnahme beispielsweise vorgeschlagen – in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – eine Ausnahme zu streichen, wonach Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln, vom Geltungsbereich ausgenommen würden. Zudem wird vorgeschlagen, dass im Verfügungsteil des Kommissionsvorschlags außerdem verdeutlicht werden sollte, dass alle Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 für Anträge auf Zugang zu Informationen gelten sollen.

Abschließend sei gesagt, dass ein generelles Problem der Stellungnahme des Ausschusses bei den von der Kommission vorgeschlagenen Fristen gesehen wird. Insbesondere beim Zugang zu den Gerichten sollten die Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen verpflichtet werden, innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens tätig zu werden und die Aufgabe der Sensibilisierung der Öffentlichkeit stärker wahrzunehmen, um sinnvolle Konsultationen zu erreichen.

Herr Cashman hätte zweifellos noch mehr sagen wollen, konnte aber heute nicht hier sein. Ich hoffe jedoch, die wesentlichen Punkte dargelegt zu haben, die er heute in der Aussprache angesprochen hätte.

 
  
MPphoto
 
 

  Schaffner (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Recht und Binnenmarkt. – (FR) Herr Präsident, bei der Frage, die sich in unserer heutigen Debatte stellt, geht es nicht darum, ob das Åarhus-Übereinkommen zu befürworten ist oder nicht. Da die Gemeinschaft dieses Dokument bereits im Jahr 1998 unterzeichnet hat, obliegt es uns heute, dafür zu sorgen, dass alle unsere Regierungen dieses Abkommen anwenden können. Mit der Unterzeichnung des Åarhus-Übereinkommens verpflichtete sich die Gemeinschaft, rechtlich verbindliche Instrumente anzunehmen – eine Richtlinie und eine Verordnung –, um die Vorschriften der Gemeinschaft an das Åarhus-Übereinkommen anzupassen.

Die Arbeit des Ausschusses war geprägt von dem Bewusstsein um die Notwendigkeit, diesem Übereinkommen nachzukommen. In diesem Sinne wurden auch die Ihnen im Plenum vorgelegten Änderungsvorschläge verfasst, die breite Unterstützung fanden. Zu Beginn bestand unsere Arbeit darin, die verschiedenen in den Dokumenten enthaltenen Begriffe zu vereinheitlichen und an die Definitionen aus diesem Übereinkommen anzugleichen.

Andererseits haben wir die Option der Kommission berücksichtigt, den im Umweltbereich aktiven NRO die Möglichkeit der Prozessfähigkeit einzuräumen und diesen Weg in breiterem Maße qualifizierten, über Rechtspersönlichkeit verfügenden Einrichtungen zugänglich zu machen. In diesem Sinne haben wir auch das satzungsgemäße Eintreten für die nachhaltige Entwicklung zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Ausübung des Klagerechts erhoben.

Darüber hinaus wurde nur durch die im Åarhus-Übereinkommen und in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen Vertretern der Öffentlichkeit, die eine Rechtsverletzung geltend machen oder ein ausreichendes Interesse haben, der Zugang zu Gerichten eingeräumt. In dem Bestreben, dass für die gemeinschaftlichen Institutionen die gleichen Bestimmungen gelten sollen wie für die Mitgliedstaaten, waren wir bemüht, diese Bestimmung in die vorliegende Verordnung aufzunehmen.

Schließlich waren wir auch stets um die Wahrung der erforderlichen Subsidiarität der Mitgliedstaaten im Bereich der gerichtlichen Verfahren bemüht. Denn insoweit diese Fragen das Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten betreffen, unterliegen sie verfahrensrechtlicher Autonomie und dürfen seitens der Union nicht durch ein rechtsverbindliches Dokument geregelt werden.

Ferner ist es nicht denkbar, für den Umweltbereich eine spezielle Regelung, eine Art Vorrecht auf einfacheren und kostengünstigeren Zugang zu den Gerichten einzuführen. Es ist vielmehr wesentlich, dass Fragen des Zugangs zur Gerichtsbarkeit nicht nur speziell im Umweltbereich, sondern umfassend und einheitlich in allen Bereichen behandelt werden. Schließlich gehen einige Vorschläge des Arbeitspapiers über die sich aus dem Åarhus-Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen hinaus. Es ist jedoch erforderlich, den Spielraum beizubehalten, den das Übereinkommen den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Verpflichtungen einräumt.

Abschließend möchte ich meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass wir einen fairen Kompromiss erzielt haben, dessen Ziel darin besteht, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Århus-Übereinkommens eine effiziente Umsetzung der Umweltgesetzgebung der Gemeinschaft zu unterstützen, was ich folgendermaßen zusammenfassen könnte: das gesamte Åarhus-Übereinkommen, aber nichts anderes als das Åarhus-Übereinkommen.

 
  
MPphoto
 
 

  Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit zwei zusammenhängenden Vorschlägen zu tun, die beide der Philosophie des Åarhus-Übereinkommens – und nur ihr allein – entsprechen sollen. Auf der Tagesordnung steht nicht die Frage, ob man den Bestimmungen des Åarhus-Übereinkommens zustimmt oder nicht. Wir müssen versuchen sicherzustellen, dass unsere Regierungen und die EU-Institutionen dieses Übereinkommen auch anwenden können.

Das Åarhus-Übereinkommen stellt einen unbestreitbaren Fortschritt dar, denn es trägt dazu bei, eine unumgänglich gewordene Transparenz einzuführen, und wir sind hier dazu aufgerufen, die Modalitäten des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Gerichten darzulegen. Aber um wirksam zu sein, muss dieses Abkommen einen modernen Schliff erhalten und eine verstärkte Beteiligung aller Akteure ermöglichen, die zur Verbesserung der Umweltqualität in Europa beitragen. Daher muss ein konkreter Hinweis auf den Begriff der nachhaltigen Entwicklung aufgenommen werden. Es wäre inkonsequent, sich mit einer allzu eng gefassten Definition des Umweltrechts zufrieden geben zu wollen und damit ganze Tätigkeitsbereiche auszuschließen, die gleichwohl aktiv an der Verwirklichung unserer Umweltziele beteiligt sind. Dabei denke ich speziell an die Berufsverbände.

Was speziell den Vorschlag für eine Richtlinie anbelangt, besteht aufgrund der Tatsache, dass das Åarhus-Übereinkommen auf jeden Fall anzuwenden ist, die erste Frage darin, ob eine Richtlinie wirklich notwendig ist. Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn wenn es eine Richtlinie gibt, dann muss sie dem Geist des Übereinkommens entsprechen. In diesem Falle muss sie auch den Subsidiaritätsgrundsatz berücksichtigen, was übrigens Anliegen unserer Änderungsanträge ist. Denn es wird den Mitgliedstaaten obliegen, die Forderungen des Åarhus-Übereinkommens umzusetzen, was in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den rechtlichen Traditionen unserer jeweiligen Länder erfolgen muss. Auf keinen Fall werde ich die Änderungsanträge unterstützen, die darauf hinauslaufen, dass Rechtspraktiken eines Mitgliedstaates allen anderen vorgeschrieben werden. Hingegen müssen wir auf mögliche künftige grenzüberschreitende Fälle vorbereitet sein und die entsprechenden Klagemöglichkeiten spezifizieren. Wenn diese Punkte nicht berücksichtigt werden, dann werden wir es aus Gründen der rechtlichen Kohärenz sicherlich bevorzugen, auf diese Richtlinie zu verzichten.

 
  
MPphoto
 
 

  Sornosa Martínez (PSE). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Kommissarin! Sie sollen wissen, dass wir den Vorschlag der Kommission unterstützen und Ihre Bemühungen anerkennen, diese Konvention an die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Instrumente der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaftsorgane anzupassen, um das legitime Recht auf Information und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu gewährleisten.

Als Sozialisten setzen wir uns für einen möglichst universellen Zugang zu den Gerichten ein, jedoch stets in organisierter Form. So lautet der Vorschlag der Kommission bei dem umstrittensten Thema, nämlich der Art, in der dieser Zugang zu Gerichten so universell wie möglich wird, dass dieser über qualifizierte Einrichtungen erfolgt, was nach wie vor eine Einschränkung dieser in der Konvention festgelegten Universalität darstellt.

Einige dem Plenum unterbreitete Änderungsanträge ersetzen „qualifizierte Einrichtungen“ durch „NRO“, aber ich glaube nicht, dass die Frage damit gelöst wird; daher schlage ich vor, auf der im Umweltausschuss beschlossenen Linie fortzufahren, die ich selbst auf der Grundlage eines äußerst breiten Konzepts der qualifizierten Einrichtung vorgeschlagen habe. Danach könnte jede von einem Umweltthema betroffene Person oder Gruppe Recht auf Zugang zu den Gerichten haben. Dies wird uns, zusammen mit der Änderung der Definition von „Öffentlichkeit“, die wir ebenfalls im Umweltausschuss angenommen haben, die Möglichkeit bieten, die Universalität des in Aarhus anerkannten Rechts zu garantieren und gleichzeitig das System des Zugangs zu den Gerichten angemessen zu organisieren.

Frau Kommissarin, unsere Institutionen müssen bei der Anwendung dieser Rechte mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb halte ich es für unsere moralische Pflicht, die Verordnung ambitiöser zu gestalten als die Richtlinie für die Mitgliedstaaten, und ich ersuche die Kommission, die Änderung der von diesem Parlament vorgeschlagenen Definitionen zu akzeptieren, die wir, wie ich hoffe, morgen annehmen werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident! Im Namen vieler meiner Fraktionskollegen sowie in meinem eigenen Namen möchte ich mich zunächst auf die Richtlinie über den Zugang zu Gerichten konzentrieren. Es wurde heute ganz richtig gesagt, dass diese Richtlinie in vielen Ländern einen umfassenden Eingriff in das Rechts- und Verwaltungssystem darstellt. Ferner besteht Grund zu der Frage, ob die Rechtsgrundlage korrekt ist. Es ist interessant zu konstatieren, dass der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik diese Richtlinie angenommen und gleichzeitig einen Vorschlag zu ihrer Ablehnung mit nur 17 zu 16 Stimmen zurückgewiesen hat.

Für viele von uns ist es eine ideologische Frage, warum Umweltorganisationen eine privilegierte Stellung gegenüber andren Organisationen haben sollten. Durch die von uns erbetene getrennte Abstimmung über Änderungsantrag 40 können Sie das korrigieren.

Erst in der vergangenen Woche, Frau Kommissarin, haben die Ereignisse in der Nordsee gezeigt, dass Fischereiorganisationen den gleichen Bedarf haben und mindestens dieselben Rechte auf Zugang zu Gerichten wie BirdLife oder andere starke internationale Organisationen haben sollten. Viele von uns hegen die tiefe ideologische Überzeugung, dass auch anderen Umweltorganisationen dieses Recht eingeräumt werden sollte. Wir wollen keine Organisationen, die gleicher sind als andere.

Meines Erachtens hat diese Aussprache vor allem folgende Frage aufgeworfen: Welchen zusätzlichen Nutzen bringt die Richtlinie außer dass sie einen Stichtag für die Durchführung des Århus-Übereinkommens festlegt? Diesen Stichtag hätten wir durch wesentlich einfachere Regelungen erhalten können, ohne die komplizierte Situation, der wir uns nun gegenübersehen.

Was die Anwendung des Århus-Übereinkommens auf die Gemeinschaft und auch die von uns angestrebte Korrektur der Richtlinie betrifft, haben wir alle Möglichkeiten, diese Ziele durch good governance zu erreichen.

 
  
MPphoto
 
 

  Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Das Århus-Übereinkommen ist sehr wichtig. Es stärkt in der Praxis die Transparenz von Entscheidungen in Umweltfragen, die die Bürger direkt betreffen, sowie deren Möglichkeiten, diese auch zu beeinflussen. Ich möchte zunächst einige Worte zur Umsetzung sagen, um die es im Bericht Schörling über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten geht.

Es ist ein Vorschlag eingegangen, den Bericht in seiner gegenwärtigen Form zurückzuweisen. Darüber hat u. a. Frau Thors gerade gesprochen. Ich kann nicht ganz verstehen, weshalb dieser Bericht abgelehnt werden sollte. Tatsache ist, dass die Europäische Union das Übereinkommen unterzeichnet hat. Daher sollte sie vernünftigerweise auch verpflichtet sein, über ihre Rechtsvorschriften auch für eine Umsetzung des Übereinkommens zu sorgen. Das ist wohl eine angemessene Konsequenz, wenn man etwas unterschreibt. Meines Erachtens wird das mit der Erweiterung der Union um zehn neue Mitgliedstaaten noch wichtiger. Das Ziel besteht in der Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten, damit sie gemeinsam mit uns die Bestimmungen dieses Übereinkommens erfüllen.

Beim Lesen des Berichts wird ebenfalls sehr deutlich, dass kein Land an der Einführung einer progressiveren Gesetzgebung gehindert wird. Es steht somit jedem Land frei, weiter zu gehen und die Rechte in anderen Bereichen zu verstärken. Das macht der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik in den Änderungsanträgen 4 und 5 deutlich.

Nicht ohne Grund bezieht sich der Bericht in erster Linie auf den Umweltbereich. Dieser Teil des Gemeinschaftsrechts wird vielleicht am schlechtesten erfüllt, wenn man die Anzahl der Klagen vor dem Gerichtshof zugrunde legt.

Ich meine, der vom Umweltausschuss angenommene Vorschlag könnte in einigen Punkten verbessert werden. Erstens sollte er auf alle Beschlüsse mit Umweltauswirkungen ausgedehnt werden und nicht nur für Beschlüsse auf der Grundlage von Artikel 175 des Vertrags gelten.

Zweitens darf keine detaillierte Definition des Begriffs Umweltorganisation festgelegt werden. Das ist wohl kaum Aufgabe der EU. Darüber hinaus dürfen keine Einschränkungen hinsichtlich der Klagebefugnis festgeschrieben werden.

Die letzten Sekunden meiner Redezeit möchte ich für den Bericht von Frau Korhola aufwenden. Es ist bedeutungsvoll, dass dieser Bericht einen größtmöglichen Teil der Gesetzgebung umfasst. Auch solche Institutionen wie die Europäische Investitionsbank als ein großer Finanzdienstleister sollten in den Geltungsbereich fallen, so dass sie die im Bericht festgelegten Verpflichtungen erfüllen müssen.

Ferner halte ich es für erforderlich, der Öffentlichkeit ein ausreichendes Interesse zuzubilligen, damit auch sie unter diese Regelungen fällt.

 
  
MPphoto
 
 

  Bernié (EDD).(FR) Herr Präsident, weshalb sollte die Anwendung des Århus-Übereinkommens spezieller Rechtsvorschriften bedürfen? Wir halten dieses Übereinkommen an sich für ausreichend, weshalb wir einen Vorschlag eingereicht haben, die Richtlinie über den Zugang zu Gerichten abzulehnen.

Noch schlimmer ist, dass mit diesem Entwurf Maßnahmen eingeführt werden sollen, die nicht hinnehmbar sind. Zunächst das Verfahren der internen Überprüfung der von den europäischen Organen angenommenen Rechtsakte. Welchen Sinn haben die Abgeordneten, wenn ihre Beschlüsse ständig durch von der Europäischen Kommission – die zudem noch Hüterin der Verträge ist – ausgewählte NRO infrage gestellt werden? Weiterhin unternimmt die Kommission den Versuch, sich in die Gestaltung der innerstaatlichen Rechtssysteme einzumischen. Hier handelt es sich um eine rechtswidrige Bestimmung, die gegen Artikel 175 EG-Vertrag verstößt. Schließlich die Abweichungen von der Straf- und Zivilprozessordnung, die den NRO die Inanspruchnahme von Beihilfen ermöglichen, damit sie als Nebenkläger auftreten können, und im Falle des Scheiterns von der Zahlung der Kosten und Übernahme der Schäden befreit werden – eine Maßnahme, die moralisch ungerecht und rechtlich schockierend ist.

Ferner schlage ich zur Sicherung der Nachhaltigkeit vor, die Prozessfähigkeit nicht allein den NRO vorzubehalten, sondern auch Interessenvertreter des ländlichen Raums – Eigentümer, Landwirte, Förster, Unternehmen usw. einzubeziehen. Nach Artikel 9 des Åarhus-Übereinkommens ist es Sache der Mitgliedstaaten, den Zugang zur Justiz zu gestalten.

Sollte dieser Entwurf angenommen werden, so wird es mit Sicherheit zu Schwierigkeiten bei der Anwendung und zu Rechtsunsicherheit kommen, was meines Erachtens angesichts des angestrebten Ziels kontraproduktiv ist. Die korrekte Anwendung dieses Übereinkommens erfordert die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes.

 
  
MPphoto
 
 

  Lisi (PPE-DE). (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin Wallström, die Ausführungen der Kollegen, insbesondere jener aus meiner, aber auch aus anderen Fraktionen, haben meines Erachtens das Hauptproblem dieses Berichts exakt hervorgehoben.

Zur Debatte steht nicht die Ausdehnung der Informationsrechte, die wir selbstverständlich alle unterstützen; zur Debatte steht nicht das Übereinkommen, denn darum geht es nicht, weil es bereits unterzeichnet wurde. Es geht um eine mehr allgemeine Frage, die wir so aufgefasst haben, Frau Kommissarin, dass die Kommission ihren Willen aufzuzwingen versucht, um die Durchführbarkeit des Übereinkommens zu gewährleisten. Dies wurde auch durch die Redebeiträge mancher Kollegen und die Vorlage von Änderungsanträgen deutlich dokumentiert: das heißt, was einige Kollegen als den Versuch einer Schnellbeförderung der Umweltgesetzgebung dargestellt haben. Vom rechtlichen Standpunkt und von dem rechtlichen Background der Union und der Mitgliedstaaten her ist der Beweggrund dafür nicht zu verstehen.

Nun, ich bin überzeugt, dass dieser Beweggrund in einem gesunden Anliegen, in guten Absichten der Kommission und der Kollegen zu suchen ist, doch müssen wir in dieser Hinsicht sehr wachsam sein, weil wir Gefahr laufen, einen Prozess der Unterminierung unserer demokratischen Einrichtungen einzuleiten, d. h. der gewählten Vertreter, der Regierenden, der Versammlungen auf kommunaler und lokaler Ebene, kurzum jenes Systems demokratisch legitimierter Einrichtungen, die die einzigen souveränen Garanten sind, welche die Bürgerinteressen vollständig zu vertreten vermögen.

Dass man der Umwelt besondere Aufmerksamkeit widmen will ist richtig und geboten, und es ist absolut wünschenswert, alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen zu wollen. Doch müssen wir aufpassen, dass die Grenzen der so genannten Sondergesetze nicht überschritten werden. Wenn ich Frau Schörling davon sprechen höre, dass es keine Grenzen, weder zeitlicher noch geografischer Natur, geben soll, entsteht die ernsthafte Gefahr, Gegenmächte zu schaffen. Sollte diese Gefahr morgen im endgültigen Text auftreten, so täten wir meines Erachtens gut daran, wenn wir, wie einige Kollegen gesagt haben, dagegen stimmen.

 
  
MPphoto
 
 

  Blokland (EDD). (NL) Herr Präsident! In all den Jahren, in denen Parlament und Rat gemeinsam Rechtsakte erlassen, ist es nicht oft vorgekommen, dass ein Vorschlag der Europäischen Kommission aufgrund des Subsidiaritätsprinzips abgelehnt wurde. Wie ich sind eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen der Meinung, dass dem Vorschlag, der jetzt behandelt wird – ich spreche über den Zugang zu Gerichten, den Bericht Schörling –, dieses Schicksal beschieden sein sollte.

Außerordentlich sonderbar ist es nämlich, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, um das Übereinkommen von Århus über eine Richtlinie in Gemeinschaftsrecht umzusetzen, obgleich alle Mitgliedstaaten und 9 der 10 Beitrittsländer dieses Übereinkommen unterzeichnet und manche es sogar ratifiziert haben. Wenn die Mitgliedstaaten mit dem Instrument einer Richtlinie gezwungen werden, das Übereinkommen von Århus in ihr einzelstaatliches Recht aufzunehmen, dann steht das in keinem Verhältnis zueinander. Hinzu kommt, dass sich dieser Vorschlag auf Artikel 175 stützt, obwohl es im Grunde um die Harmonisierung der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten geht. Das ist auf der Grundlage von Artikel 175 überhaupt nicht möglich. Zudem weicht der Wortlaut des Vorschlags von dem des Åarhus-Übereinkommens ab, was selbstverständlich bei der Auslegung erhebliche Probleme aufwerfen wird.

Ich bin natürlich für das Übereinkommen von Århus, kann jedoch nur zu dem Schluss kommen, dass seine Einführung den Mitgliedstaaten selbst obliegt. Sie haben sich dazu verpflichtet. Mithin ist der heutige Kommissionsvorschlag sowohl technisch nicht korrekt als auch überflüssig. Abschließend möchte ich sagen, dass meine Fraktion schwerwiegende Bedenken gegen diese Vorlage hegt. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags eingebracht, und ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen, diesen zu unterstützen. In dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik wurde ein solcher Änderungsantrag mit einer Mehrheit von einer Stimme abgelehnt, was auch nicht erstaunt, denn kurz vor der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik ging man noch davon aus, ich würde diesen Änderungsantrag nicht für zulässig erklären. Niemand war also auf diese Abstimmung wirklich gut vorbereitet. Meines Erachtens sollten wir morgen die Chance erhalten, dies noch einmal zu wiederholen.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Herr Präsident, meiner Meinung nach handelt es sich hierbei auch um eine Frage des Status der Umweltangelegenheiten. Stellen Sie sich einmal vor, „Umweltrechtsvorschriften“ würden durch „Wirtschaftsrechtsvorschriften“ oder irgendetwas anderes ersetzt, und Sie fänden es völlig natürlich, dass Sie Zugang zu Gerichten haben; dass Sie diesen Gruppen Zugang zu Gerichten gestatten oder ihnen ein Mitspracherecht bei diesen Angelegenheiten einräumen. Das meiste dessen, was wir für normal halten würden, wird auch für Umweltangelegenheiten eingeführt werden müssen. Das ist nur eine Überlegung.

Lassen Sie mich zunächst zur vorgeschlagenen Richtlinie über den Zugang zu den Gerichten Stellung nehmen. Ohne einen gemeinsamen Rahmen mit harmonisierten Anforderungen gibt es keine Möglichkeit sicherzustellen, dass die Anforderungen des Århus-Übereinkommens in der gesamten Union erfüllt werden. Wir haben das Århus-Übereinkommen unterzeichnet, und das ist der Ausgangspunkt.

Die Kommission schlägt vor, anerkannten Umweltorganisationen ein Klagerecht zu verschaffen. Dies ergibt sich aus der Art und Weise, wie Umweltangelegenheiten hier definiert werden: Worum es im Åarhus-Übereinkommen geht und was Zugang zu den Gerichten in diesem Bereich heißt. Es beschränkt sich auf Umweltangelegenheiten und ist klar definiert. Dies steht völlig im Einklang mit einem Übereinkommen, das Umwelt-NRO in den Vordergrund stellt, die sich für die Belange der Umwelt einsetzen, da es hier noch keine Rechtssicherheit gibt. Wir werden den Stimmen Beachtung schenken müssen, die sich der Belange der Umwelt annehmen. Es wird auch unter Einbeziehung des Subsidiaritätsprinzips getan, da es den Mitgliedstaaten freisteht, einer breiteren Öffentlichkeit Zugang zu den Gerichten zu gewähren. Darüber hinaus bleibt es größtenteils den Mitgliedstaaten überlassen, die Einzelheiten des Rahmens auszuarbeiten. So sehr ich Frau Thors achte – es sind nicht immer die Fischer, die die Umweltbelange vertreten, wenn es um den Schutz der Ostsee geht, weswegen das vielleicht nicht das beste Beispiel ist.

Was die eingereichten Änderungsanträge angeht, so kann die Kommission diejenigen von ihnen annehmen, die die Grundsätze des Vorschlags stärken, insbesondere dort, wo es darum geht, dass nationale Rechtsvorschriften einen besseren Zugang zu den Gerichten gewährleisten. Eine beträchtliche Anzahl der Änderungsanträge ist jedoch für die Kommission nicht annehmbar. Auch wenn ich Ihren Wunsch verstehe und ihn nachempfinden kann, die Vorteile dieses Vorschlags für die Öffentlichkeit zu maximieren, bin ich der Ansicht, dass Änderungsanträge, die eine Ausweitung des Klagerechts auf Organisationen vorschlagen, die nicht primär oder regelmäßig im Bereich Umwelt tätig sind, Anforderungen hinzufügen, die willkürlich oder ungenau sind. Es ist außerdem wichtig, so viel rechtliche Klarheit wie möglich zu schaffen.

Andere Änderungsanträge schwächen den Geltungsbereich des Vorschlags, da sie verfahrensrechtliche Aspekte ändern, wie beispielsweise den Antrag auf interne Überprüfung, der nach Ansicht der Kommission wichtig ist, um der Verwaltung eine erneute Überprüfung ihres Handelns zu ermöglichen, bevor der Fall an die Gerichte weitergeleitet wird. Unserer Ansicht nach ist der Vorschlag ausgewogen. Er berücksichtigt die sich aus dem Århus-Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen, während er den Mitgliedstaaten zugleich das notwendige Maß an Flexibilität gewährt, das ihnen die wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften ermöglichen wird.

Ich komme nun auf den Vorschlag für eine Verordnung zur Umsetzung des Århus-Übereinkommens innerhalb der Organe zu sprechen. Ich möchte hervorheben, dass unser Ziel darin besteht, die drei Pfeiler des Århus-Übereinkommens auf Gemeinschaftsebene vollständig umzusetzen. Diese von der Verordnung vorgeschlagenen Anforderungen decken nicht nur die Organe der Gemeinschaft, sondern alle Einrichtungen, die gemäß der Verträge öffentliche Aufgaben wahrnehmen, also auch die Agenturen, Ämter oder Einrichtungen wie die Europäische Investitionsbank insofern ab, als ihre Tätigkeiten für Umweltangelegenheiten im Rahmen des Übereinkommens relevant sind.

Hier hat der Vorschlag der Kommission erneut die Flexibilität genutzt, die den Parteien gemäß dem Århus-Übereinkommen gestattet ist, insbesondere in Bezug auf die Organisation der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Festlegung von Kriterien für den Zugang zu Gerichten im Falle von Beeinträchtigungen des Umweltrechts. Er entspricht dem Århus-Übereinkommen und soll so wenig wie möglich in bereits bestehende und angewandte Regelungen und Verfahren eingreifen. Insbesondere die Einmischung bei den Bestimmungen des Vertrages in Bezug auf den Zugang von Einzelpersonen zum Europäischen Gerichtshof muss vermieden werden.

Auf ähnliche Art und Weise hält die Kommission die Änderungsanträge für problematisch, die darauf abzielen würden, von der Regelung der Ausnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten abzuweichen. Sie kann ferner keine Änderungsanträge annehmen, die zu einer Überzahl von Vorschriften zu den Vereinbarungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erweiterung der Bestimmungen für den Zugang zu den Gerichten aufgrund von Beschwerden von einzelnen Mitgliedern der Öffentlichkeit führen. Bei diesen Änderungsanträgen besteht die Gefahr, dass sie sich störend auf die Bestimmungen des EG-Vertrags auswirken.

Ich werde dem Sekretariat den Standpunkt der Kommission zu den einzelnen Änderungsanträgen zukommen lassen(1). Ich danke Ihnen noch einmal für die Diskussion.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Frau Thors, hatten Sie um das Wort für eine Klarstellung gebeten?

 
  
MPphoto
 
 

  Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich sagen, dass wir in diesem Hause sehr oft erklären, dass die Verbraucher die gleichen Rechte wie Wirtschaftsbeteiligte haben sollten und alle Parteien angehört werden müssen. Genau darum geht es hier. Eine Situation, in der bestimmte Organisationen wertvoller sind als andere, ist sehr vielen von uns fremd. Das erinnert an die Orwellsche Gesellschaft.

Abschließen möchte ich noch darauf verweisen, dass wir meiner Meinung nach nicht die Auslegung der Kommission teilen können, interne Überprüfungen durch qualifizierte Einrichtungen würden in den erfolgreichsten, fortschrittlichsten Ländern zu keinerlei Problemen führen. Das entspricht nicht der Wahrheit.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Bitte, Frau Thors, ich glaube, Sie versuchen die Aussprache wieder zu eröffnen.

Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.


12. Umwelthaftung
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0139/2004) von Herrn Manders im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.

 
  
MPphoto
 
 

  Manders (ELDR), Berichterstatter. (NL) Herr Präsident! Zunächst darf ich allen meinen Dank aussprechen, die konstruktiv an dem Zustandekommen dieses Kompromisses und der Richtlinie mitgewirkt haben, die hoffentlich, und ich bin mir fast sicher, angenommen wird. Mein besonderer Dank gilt dem Vizepräsidenten, Herrn Imbeni, der die Vermittlungsdelegation leitete, Herrn Gargani, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, allen Schattenberichterstattern, die einen positiven Beitrag zum Zustandekommen des Kompromisses geleistet haben, sowie Botschafter Gunning, der im Namen des Rates bei der Vermittlung zugegen war. Ein Dankeschön möchte ich speziell auch Ana Palacio sagen, die mittlerweile das Parlament verlassen hat. Frau Palacio war damals Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt und hat für einen einzigartigen Moment in diesem Parlament gesorgt, nämlich für das, was ich als „Manders-Verfahren“ bezeichne. Das „Manders-Verfahren“ besagte, dass das ganze Parlament letztlich darüber abstimmen musste, welcher Ausschuss für die Ausarbeitung und Behandlung dieses Berichts zuständig war. Ich empfand dies als besondere Ehre und bin der Ansicht, es hat zu einem annehmbaren Ergebnis geführt.

Weshalb stimmt uns der erzielte Kompromiss zufrieden? Weil wir jetzt erstmals nach zig Jahren des Debattierens einen rechtlichen Titel gefunden haben, mit dem sichergestellt ist, dass der Verursacher für die Kosten der Beseitigung von Umweltschäden in Regress genommen werden kann. Das liberale Verursacherprinzip bildet hierbei das Leitmotiv. Als Liberaler erfüllt mich dies selbstverständlich mit großer Befriedigung. Das ist neu, das ist ein Grundstein, eine Brücke, die Wirtschafts- und Umweltrecht miteinander verbindet. Dennoch bin ich noch nicht zur Gänze zufrieden, doch, wie ich in meiner Pressekonferenz nach dem Zustandekommen des Kompromisses mit dem Rat erklärt habe, müssen wir dies als Samenkorn betrachten, das jetzt gesät wurde und aus dem hoffentlich eine ausgereifte Gesetzgebung sprießen wird.

Worum geht es? Wegen der zahlreichen „dürfen“ in dieser Richtlinie ist es meiner Auffassung nach noch immer sehr wahrscheinlich, dass in Europa eine Art Flickwerk entsteht und dass die Mitgliedstaaten gerade in Zeiten einer eher flauen Konjunktur der Wirtschaft mehr Bedeutung beimessen als dem Umweltschutz. Deshalb bedauere ich, dass mein endgültiger Vorschlag zur Anwendung von Artikel 95, maximale Harmonisierung, nicht übernommen wurde und wir uns auf Artikel 195 gestützt haben. Die Umweltorganisationen, die nichtstaatlichen Umweltorganisationen, nahmen hierbei eine besondere Rolle ein. Sie beklagen nicht, dass es zu wenig Harmonisierung geben wird, und während des Verfahrens traten sie nicht für maximale Harmonisierung ein, was ich zutiefst bedauere. Andererseits war Europa offensichtlich noch nicht dazu bereit. Deutlich wird dies auch an dem Vermittlungsverfahren, denn im Parlament wurden lediglich vier Änderungen am Gemeinsamen Standpunkt angenommen. Nur vier! Dafür mussten wir drei weitere Vermittlungssitzungen einberufen.

Letzten Endes kann der Kompromiss, so meine ich, als gelungen bezeichnet werden. Ablesen lässt sich dies auch am Ausgang der Abstimmung in der Vermittlungsdelegation des Parlaments, denn mit 12 Stimmen bei einer Gegenstimme wurde selbstverständlich ein phantastisches Ergebnis erzielt. Ein Anfang ist damit hoffentlich gemacht. Ich hoffe zudem, dass die Mitgliedstaaten ihre Genehmigungspolitik und den Stand der Wissenschaft nicht missbrauchen, um die gleichen Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftstätigkeiten, um die wir schließlich im Binnenmarkt so eifrig bemüht sind, zu verzerren, indem manche Mitgliedstaaten mehr gestatten als andere und nichts zum Wohl der Umwelt unternehmen. Andererseits haben sich schon jetzt bestimmte positive Effekte eingestellt. Beispielsweise wurde die Haftungshöchstgrenze in dem IMO-Übereinkommen von 50 Millionen auf 1 Milliarde angehoben. Die vorbeugende Wirkung der Richtlinie hat also bereits ihren Wert unter Beweis gestellt. Hoffentlich wird Euratom recht bald folgen, und das wird meiner Meinung nach letzten Endes in vorzüglicher Gesetzgebung münden.

Nochmals, der Anfang ist gemacht, und ich hoffe, daraus erwächst etwas Ansprechendes. Ich möchte der Kommissarin von ganzem Herzen danken. Dieses Thema, das selbstverständlich eine ihrer obersten Prioritäten war, kann sie nun noch in ihrer Amtszeit abschließen. Mein Dank gebührt deshalb ihr, ihrem Stab und insbesondere Charles Pirotti, der heute ebenfalls zugegen ist, für den konstruktiven Beitrag in dieser Sache. Ich möchte die Kommissarin gern zu einem Mittag- oder Abendessen einladen, denn wir hatten wegen ihres engen Terminkalenders nicht Gelegenheit zu einer gemeinsamen Pressekonferenz. Vielleicht ist dies eine nette Idee, denn ich möchte anlässlich dieser Einladung meine Vorstellungen darüber, wie sich diese Richtlinie künftig zu einer ausgereiften Rechtsvorschrift entwickeln sollte, speziell meine Gedanken zu meinem EMAS (Umweltbetriebsprüfungssystem) erläutern. Ich würde mich gern mit ihr darüber unterhalten und hoffe deshalb, sie nimmt meine Einladung an.

Vielleicht bleibt nach dieser Aussprache noch Zeit für ein Bier. Nochmals ein Dankeschön an alle, und ich bin hoffnungsvoll, dass der Vorschlag morgen mit voller Mehrheit angenommen wird. Herr Präsident, vielen herzlichen Dank, und ich bedanke mich bei allen, die sich konstruktiv beteiligt haben.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte Herrn Manders danken. Dies ist das erste Mal, dass mich jemand auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments zu einer Verabredung oder zumindest auf einen Drink einlädt. Vielen Dank dafür, Herr Manders, und auch für Ihre gute Arbeit im Zusammenhang mit der Umwelthaftung! Sich haben absolut Recht damit, dass wir lange gewartet haben, damit sich dies erfüllt.

Ich möchte auch der Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss unter der Leitung von Vizepräsident Imbeni danken, da der positive Geist, der die Delegation des Parlaments während dieses Vermittlungsverfahrens beflügelt hat, es uns ermöglicht hat, einen zufrieden stellenden umfassenden Kompromiss zu erzielen: Es ist der heute vor ihnen liegende gemeinsame Entwurf, der vom Vermittlungsausschuss gebilligt wurde.

Dank dieser neuen Richtlinie wird zum ersten Mal ein umfassender Rahmen festgelegt werden, durch den Umweltschäden mit Hilfe eines Systems der Umwelthaftung verhindert oder beseitigt werden. Dieses neue System wird einen wertvollen Gewinn für die Bürger und die Umwelt einer erweiterten Union darstellen. Ich bin sehr erfreut über das von den Mitgesetzgebern erzielte Ergebnis. Wir alle wollten diese Richtlinie zu einer ehrgeizigen und durchführbaren Rechtsvorschrift machen, und es war sicherlich nicht leicht, bei einem so technisch komplexen und politisch heiklen Thema einen ausgewogenen Kompromiss zu erzielen. Meiner Ansicht nach wird der Ihnen vorliegende Text einen wesentlichen Schritt auf dem Wege zu besserem Umweltschutz in Europa darstellen. Der Beitrag, den diese neue Richtlinie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa durch ihre Anwendung auf geschützte Arten und natürliche Lebensräume leisten kann, ist nur ein Beispiel der vielen Vorteile, die diese Richtlinie bringen wird. Noch einmal vielen Dank, Herr Manders.

 
  
MPphoto
 
 

  Niebler (PPE-DE). Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab unserem Berichterstatter, Toine Manders, meinen ganz besonderen Dank aussprechen. Er hat sich, wie er das in der Vergangenheit ja schon vielfach unter Beweis gestellt hat, auch im Vermittlungsverfahren hervorragend für die Umwelthaftungsrichtlinie eingesetzt. Dafür auch heute Abend, lieber Toine Manders, nochmals mein herzlicher Dank, auch für die gute persönliche Zusammenarbeit.

Die Umwelthaftungsrichtlinie hat das Parlament lange Zeit beschäftigt und für erhebliche, kontroverse Diskussionen gesorgt. Manch Kritiker hatte ja schon gezweifelt, ob die Richtlinie noch vor der Neuwahl bzw. vor der Erweiterung verabschiedet werden kann. Um so mehr freut es mich als Berichterstatterin der EVP-Fraktion, dass mit der morgigen Zustimmung – ich hoffe, dass das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens morgen hier angenommen wird – die Richtlinie Realität werden kann.

Dies ist ein großer Tag für den Umweltschutz in der Europäischen Union. Mit der Richtlinie wird es erstmals einen Ersatz von Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, den so genannten reinen Ökoschäden, geben. Erstmals wird es ferner ein gemeinschaftsweites Haftungssystem geben. Hier werden im Interesse der Umwelt längst überfällige Haftungslücken geschlossen. In diesem Sinn begrüßt meine Fraktion das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens ganz ausdrücklich.

Für meine Fraktion ist aber auch wichtig, dass im Rahmen des Vermittlungsverfahrens ein Ergebnis mit Augenmaß gefunden wurde. Denn, wie bereits in der ersten Lesung gesagt – und das Sprichwort hatte der Kollege Lord Inglewood aufgegriffen, der ja nachher auch noch sprechen wird –, gilt: Das Bessere ist der Feind des Guten.

Lassen Sie mich stellvertretend für die vielen Knackpunkte der Richtlinie eine Frage herausgreifen, die bis zuletzt im Mittelpunkt der Diskussion stand: Gibt es ein System der obligatorischen Deckungsvorsorge oder nicht? Meine Fraktion hat eine solche Zwangsversicherung immer abgelehnt. Für ein derartiges System fehlt es augenblicklich einfach noch an Referenzdaten. Eine Kalkulation ist gerade bei den eingangs genannten reinen Ökoschäden zurzeit nicht möglich.

Gemeinsam mit Rat und Kommission hat der Vermittlungsausschuss diese Bedenken aufgegriffen. Es wird also vorerst keine Pflichtversicherung geben. Die Kommission ist vielmehr aufgefordert, sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Evaluierungsbericht vorzulegen, und sie wird dann, falls angemessen, über neue Ansätze entscheiden. Ich meine, dass dies der richtige Weg ist.

Ich darf vielleicht abschließend für meine Fraktion folgendes Fazit ziehen: Lassen Sie uns morgen gemeinsam das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens verabschieden und damit den Umweltschutz in der Europäischen Union nachhaltig stärken.

 
  
MPphoto
 
 

  Gebhardt (PSE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Auch ich möchte mich bei meinem Kollegen Toine Manders ganz herzlich bedanken für die umsichtige und kollegiale Art, in der wir dieses Vermittlungsverfahren durchgeführt haben. Ich denke, das hat dazu geführt, dass wir durchaus zu einem Ergebnis gekommen sind.

Ich muss allerdings für die Sozialdemokraten sagen, dass das Ergebnis für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen nicht berauschend ist, denn wir hätten uns eine viel stringentere Durchsetzung des Verursacherprinzips gewünscht, und auch eine Deckungsvorsorge, die verpflichtend sofort kommt. Es war allerdings in diesem Vermittlungsverfahren nicht durchzusetzen, weil im Europäischen Parlament einfach die Mehrheiten andere sind, als wir sie dazu gebraucht hätten. Das hat natürlich Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren. Dennoch wird die Fraktion der Sozialdemokraten diesem Kompromiss zustimmen, denn wir haben doch das eine oder andere erreichen können, das als ein erster Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden kann.

Zum einen ist es gelungen durchzusetzen, dass uns die Kommission innerhalb von sechs Jahren einen Bericht über die Verfügbarkeit der Deckungsvorsorge vorlegen wird. Außerdem hat sich die Kommission – und das ist ganz wesentlich – dazu verpflichtet, entsprechend dem Anliegen des Parlaments Vorschläge für ein System harmonisierter, obligatorischer Deckungsvorsorge zu unterbreiten. Das war, denke ich, überhaupt eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass wir zustimmen können. Ich denke, das ist auch wichtig, denn damit wird die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Vorsorge- und Haftungssystems nicht einfach nur dem Markt überlassen, sondern konkretisiert und von Anfang an in eine vernünftige Richtung gelenkt.

Der zweite Grund, warum wir zustimmen werden, ist, dass wir als Parlament erreichen konnten, dass die jetzige Möglichkeit einer Beschränkung der Haftung für Seebeförderungen, wie sie internationale Übereinkommen vorsehen, von der Kommission überprüft wird. In diesem Bericht soll auch das Verhältnis zwischen der Haftung der Schiffseigner und den Beiträgen der Abnehmer von Rohöl geprüft werden. Denn gerade im Hinblick auf Katastrophen wie das Prestige-Unglück ist es notwendig, die Haftungsregelungen im Seeverkehr noch einmal zu überdenken.

Um ein Fazit zu ziehen: Wir sind nicht ganz zufrieden mit dem, was hier erreicht worden ist, wir hätten sehr viel mehr gewünscht. Ich sehe, Herr Manders nickt. Er hätte sich auch mehr gewünscht, das weiß ich. Es war aber nicht möglich. Es ist also ein erster Schritt. Wir werden nicht nachlassen, in Zukunft dafür zu sorgen, dass diese Schritte auf dem Weg zu einer richtigen Lösung fortgesetzt werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Schörling (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst meinen Dank aussprechen und zu den trotz allem erreichten Ergebnissen gratulieren. Ich weiß, dass es sehr schwierig war, diese äußerst wichtige Richtlinie zustande zu bekommen. Nun haben wir auf jeden Fall einen Entwurf, über den wir morgen abstimmen werden und den ich zusammen mit der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz unterstützen werde.

Das bedeutet nicht, dass wir mit dem Ergebnis absolut zufrieden sind. Das Verursacherprinzip ist ausgezeichnet. Positiv ist außerdem, dass wir nun ein harmonisiertes System der Haftung zur Prävention von Umweltschäden und zur Sicherung der Beseitigung bereits entstandener Schäden haben. Wie Herr Manders sagte, war Europa noch nicht ganz reif dafür, oder zumindest Teile von Europa. Eine ganze Reihe von uns wollten ein stärker harmonisiertes System, und wir hätten noch einen Schritt weiter gehen können, als wir es jetzt getan haben. Nach der ersten Lesung waren wir sehr zufrieden, nach der zweiten jedoch nicht mehr so sehr. Dies ist ein weiterer Kompromiss, mit dem wir leben können, und es ist gut, dass wir trotz allem etwas erreicht haben.

Der Vorschlag, dass die Kommission nach sechs Jahren einen Bericht über die Verfügbarkeit der obligatorischen Deckungsvorsorge vorlegen soll, ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass dies überhaupt funktioniert. Eine Möglichkeit zum Erreichen eines Kompromisses in der letzten Phase ist eine Erklärung der Kommission, in der sie deutlich macht, dass sie die Verpflichtungen zu erfüllen gedenkt, die sich aus dem zwischen Parlament und Rat erzielten Kompromiss ergeben. Ich weiß nicht genau, ob eine solche Erklärung bindend ist, aber ich hoffe es, so dass wir während dieser sechs Jahre nicht alles vor uns herschieben. Ich hoffe, es gilt wirklich. Frau Wallström könnte uns vielleicht etwas zum Rechtsstatus dieser Art von Erklärung sagen.

 
  
MPphoto
 
 

  Inglewood (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich muss mich all meinen Vorrednern anschließen und erklären, dass ich dies für einen vernünftigen Kompromiss halte. Es ist wichtig, mit dieser Art Fragen pragmatisch umzugehen und, wie es beim Kricket üblich ist, nur einen Schritt auf einmal zu machen, um sicherzustellen, dass die Art und Weise, in der wir mit den Problemen der Verschmutzung umgehen, um die es in dieser Richtlinie gehen soll, tatsächlich funktioniert.

Natürlich ist es wichtig zu gewährleisten, dass es gar nicht erst zu Verschmutzung kommt. Ich bin mir nicht sicher, wie viel das mit der Aufteilung der Art und Weise zu tun hat, in der es zur Haftung kommt, wenn Verschmutzung auftritt. Wenn es zur Verschmutzung kommt, müssen wir sehen, wie mit ihr umgegangen wird. Wie andere Redner bereits gesagt haben, muss das Verursacherprinzip angewandt werden. Wenn man das Verursacherprinzip definiert, ist es andererseits wichtig, dass man nicht einfach nach irgendeinem unglücklichen Opfer sucht, das vielleicht irgendwie mit dem Geschehenen in Verbindung stand, und ihm die gesamte Haftung aufzwingt. Dies ist vielleicht der Grund, warum wir mit einigen Rednern in dieser Debatte nicht einer Meinung sind.

Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen es recht und billig ist, dass die Regierung zuständig ist, wenn es zu Verschmutzung gekommen ist, und unter denen es nicht angemessen sein kann, irgendeiner anderen Partei die Schuld für das Geschehene zu geben oder die Verantwortung zuzuschieben.

Zu guter Letzt ist es im Zusammenhang mit dieser Art von Diskussionen wichtig, auf einen bestimmten Verschmutzungsfall der jüngsten Vergangenheit nicht reflexartig zu reagieren. Oft hören wir den Namen „Prestige“. Selbstverständlich war das eine Katastrophe, aber wenn wir über allgemeine Vorschriften für allgemeine Probleme nachdenken, dürfen wir nicht zu spezifisch vorgehen.

 
  
MPphoto
 
 

  Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident, mein Standpunkt kommt natürlich dem von Frau Gebhardt näher, die im Namen der sozialistischen Fraktion gesprochen hat.

Diese Richtlinie stellt im Prinzip einen Schritt nach vorn dar, jedoch nicht in der Praxis, denn für ihre Umsetzung haben die Mitgliedstaaten eine Frist von drei Jahren, für die Möglichkeit, ein verbindliches Versicherungssystem zu prüfen, wird eine Frist von sechs Jahren gegeben, und es gibt Bestimmungen, die erst in neun oder zehn Jahren in Kraft treten.

Dies zu einem Zeitpunkt, da ständig Unfälle dieser Art geschehen. Insbesondere im Bereich der Haftung für Schäden durch Schiffe und anderes gibt es internationale Abkommen, durch die die Haftung der Reeder begrenzt wird.

Deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft in der Praxis weder jetzt noch in vielen Jahren einen Unterschied feststellen. Dies ist ein Anfang – das Parlament war klug genug, das zu akzeptieren, um das Engagement der Staaten aufrechtzuerhalten –, aber wir müssen ganz realistisch sein: Es gibt hier keinen wirklichen Fortschritt. Auch künftig werden sich Unfälle mit unermesslichen Schäden ereignen, die nicht versichert sind. Es gibt keine Möglichkeit, die Reeder und andere Sektoren, die Risiken verursachen, zur Verantwortung zu ziehen. Daher könnte der Fall eintreten, dass eine Region, wie meine beispielsweise, die ausschließlich von ihren Küsten lebt, von einer Ölpest betroffen wird, die die gesamte Aktivität der Region ruiniert, ohne dass die Möglichkeit besteht, eine Entschädigung zu erhalten, oder dass die Schäden durch ein Versicherungssystem gedeckt sind. Das ist die Realität.

Aber wie immer zog es dieses Parlament in Wahrnehmung seiner Verantwortung – die übertrieben zu sein scheint, denn seit es Mitentscheidungsbefugnisse hat, zeichnet sich das Parlament offenkundig durch einen hohen Grad an Verantwortung aus – vor, allen Widrigkeiten zu trotzen und den vom Rat und von der Kommission aufgedrängten Kompromiss zu akzeptieren – den ich nicht als Kompromiss, sondern eher als Diktat bezeichnen würde –, und es akzeptierte diese Bedingungen, damit es mit dem Richtlinienvorschlag vorangehen möge.

Herr Manders hat bei dieser Arbeit sein Möglichstes getan. Uns bleibt nur eine Reihe von verbalen Verpflichtungen. Doch lassen wir uns nicht täuschen, und täuschen wir auch nicht die Bürger: Dies ist erst der Anfang. Es ist zu hoffen, dass die Kommission nicht diese lange Zeit von drei, sechs, neun und zehn Jahren abwartet, sondern dass sie in kurzer Zeit – wahrscheinlich nach einem weiteren großen Unfall, der gewaltige Schäden irgendwo in der Europäischen Union anrichten wird, entweder in der Ostsee, im Mittelmeer, in der Nordsee oder an einem beliebigen anderen Ort – gezwungen sein wird, uns schnell einen Vorschlag vorzulegen, der dies ändert und uns die Möglichkeit gibt, präzisere Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Eine andere zu klärende Frage ist, ob die Richtlinie das geeignete Instrument darstellt oder ob wir eine Verordnung brauchen, die diese Art von Vorschrift verbindlich festlegt, ohne darauf zu warten, dass die Staaten ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern mit der Zeit gerecht werden.

 
  
MPphoto
 
 

  Karas (PPE-DE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich gratuliere ebenfalls zu diesem wichtigen Schritt, der mit der morgigen Abstimmung gesetzt wird. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns im Konventstext für die neue Verfassung für die EU-Staaten Europas dazu verpflichten, eine Politik, die die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung nachhaltig sichern soll, durchzusetzen. Die Richtlinie über Umwelthaftung betreffend die Vermeidung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt ist daher für mich eine logische Konsequenz aus dem Bekenntnis zum europäischen Ordnungsmodell der ökosozialen Marktwirtschaft. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass von nun an das Verursacherprinzip gilt, und dass Unternehmen oder andere Betreiber verpflichtet werden, Umweltschäden vorzubeugen oder von ihnen verursachte Schäden an der Umwelt wieder gutzumachen bzw. für die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen zu zahlen. Der Evaluierungsprozess ist bereits angeschnitten worden, genauso die Einigung darauf, dass Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den Betreibern vorgenommen werden müssen.

Zwei Wermutstropfen möchte ich erwähnen: Der eine ist, dass die Nuklearhaftung nicht unter diese Richtlinie fällt. Es ist für uns unverständlich, dass für durch Windkraft, Biomasse, Biogas und Solarenergieanlagen verursachte Umweltschäden der jeweilige Verursacher haften muss, aber für Schäden aus dem Betrieb von Nuklearanlagen nach dieser Richtlinie nicht.

Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, für einen Haftungsausschluss für den behördlich genehmigten Normalbetrieb und das Entwicklungsrisiko zu sorgen, da es bis jetzt nicht gelungen ist, diese beiden Tatbestände explizit juristisch zu verankern. Wir unterstützen die Einigung.

 
  
MPphoto
 
 

  Harbour (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, im Namen meiner Kollegen in der britischen konservativen Partei – mein Kollege, Lord Inglewood, der daran gearbeitet hat, hat bereits das Wort ergriffen – und meiner Fraktion begrüße auch ich natürlich die herausragende Arbeit von Herrn Manders über einen langen Zeitraum und auch während des Vermittlungsverfahrens.

Als Mitglied des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt bin ich verpflichtet anzumerken, dass die Entscheidung, unseren Ausschuss mit dieser Arbeit zu betrauen, die bei Kollegen in anderen Ausschüssen sehr umstritten war, zur Genüge durch die praktischen und pragmatischen Antworten bestätigt wurde, die wir gegeben haben, und ich glaube, dass uns ein machbarer Vorschlag vorliegt.

Wie jedoch einige Kollegen bereits gesagt haben – und zu diesem Zeitpunkt sollten wir eher nach vorne als nach hinten schauen, weil eine Einigung vor uns liegt – ist viel zu tun, um die eindeutigen Aufgaben der Organisationen festzulegen und durch die so genannten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Arbeitsprozesse der Unternehmen und alle, die an potenziell umweltschädigenden Aktivitäten beteiligt sind, sich ihrer potenziellen Verantwortung im Rahmen dieser Richtlinie voll bewusst sind.

Ich möchte die Kommissarin ermutigen – die hoffentlich als Teil ihres Vermächtnisses als Kommissionsmitglied über fünf Jahre etwas hinterlassen wird –, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, sich über die Praktiken auszutauschen, zunächst darüber, wie sie ihre zuständigen Behörden einrichten werden, oder vielmehr darüber, wie sie die Aufgaben auf die bestehenden Umweltbehörden aufteilen werden, die viele von ihnen bereits eingerichtet haben, sowie über den Aufbau der Art von Netzwerken zum Austausch bewährter Praktiken, die unter zahlreichen anderen gesamteuropäischen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen wie beispielsweise in den Bereichen Energie und Kommunikation bereits existieren. Ich sehe keinen Grund, weshalb mit diesem Prozess nicht sofort begonnen werden sollte oder weshalb man nicht auch mit der Kommunikation mit den betreffenden Organisationen beginnen sollte.

Wie einige Kollegen bereits gesagt haben, wird es zu lange dauern, bis diese Richtlinie umgesetzt ist. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen verhältnismäßig großzügigen Zeitrahmen von drei Jahren. Auch der Zeitrahmen vor der Überprüfung ist großzügig. Doch wenn wir – und darin sind wir uns einig – die Vermeidung von Schäden anstreben – statt sie hinterher zu beheben – müssen wir sofort etwas unternehmen, und es gibt keine Entschuldigung für Verzögerungen. Daher begrüße ich die Einigung. Das ist aber nur der Anfang, und ich bin sicher – und hoffe –, dass die Kommissarin uns diese Struktur überlassen wird, damit wir sie zuende führen können.

 
  
MPphoto
 
 

  Manders (ELDR), Berichterstatter. (NL) Herr Präsident! Ich möchte kurz unterbrechen. Ich wollte gern wissen, ob mein Angebot zu einer Verabredung angenommen wird, denn dann können wir über das Präsidium einen Termin vereinbaren.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (EN) Herr Präsident, ich hoffe, dass wir es uns heute erlauben können, stolz zu sein. Diese Frage hat uns und unsere Vorgänger viele Jahre lang beschäftigt. Es ist ein kompliziertes und politisch heikles Thema. Uns ist es gelungen, eine Ausgangsbasis zu schaffen, und obwohl wir alle gesagt haben, dies sei ein erster Schritt, so ist es doch ein sehr entscheidender erster Schritt. Er legt auch die Haltung dazu fest und führt das Verursacherprinzip wieder ein. Wir können nur darauf aufbauen und ihn voranbringen, weswegen er so ein bedeutender erster Schritt ist.

Ich wollte Frau Schörling direkt antworten, da die Erklärung der Kommission, sich mit der Deckungsvorsorge erneut im Jahr 2006 zu befassen, formell nicht rechtsverbindlich ist, man sie jedoch als politisch verbindlich bezeichnen könnte. Ich hoffe, dass das ebenso viel bedeutet, als wenn sie rechtsverbindlich wäre. Sie ist eine Verpflichtung und eine Zusage der Kommission, weswegen wir natürlich darauf zurückkommen werden müssen. Ich bin davon überzeugt, dass wir erst am Anfang stehen. Diesem Schritt kommt aus den von Ihnen allen genannten Gründen eine so große Bedeutung zu. Noch einmal vielen Dank und, okay, ich werde auf einen Drink vorbeikommen!

(Beifall)

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.

 

13. Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0177/2004) von Herrn Sjöstedt im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und seinem Berichterstatter, Herrn Sjöstedt, für die Arbeit danken, die er bei der ersten Lesung für seinen Bericht geleistet hat.

Abfälle aus der Mineralgewinnung können eine solche Zusammensetzung und ein solches Volumen aufweisen, dass sie eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie nicht korrekt bewirtschaftet werden. Das hat sich bei den schweren Unfällen 1998 in Aznalcóllar in Spanien und 2000 in Baia Mare in Rumänien gezeigt, wo es zu Dammbrüchen in Absetzteichen kam und erhebliche Mengen toxischer Stoffe freigesetzt wurden. Die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen waren immens.

Mit diesem Vorschlag sollen EU-weite Regelungen zur Vorbeugung von Wasser- und Bodenverunreinigungen bei der langfristigen Lagerung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie in Absetzteichen oder auf Halden eingeführt werden. Die Stabilität der Endlagerungsanlagen muss ebenfalls gesichert sein, um Unfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. In Verbindung mit der geänderten Seveso II-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie einem Dokument über die besten verfügbaren Verfahren für die Bewirtschaftung von Absetzteichen für Steine und Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie wird diese vorgeschlagene Richtlinie die sachgemäße Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie in der gesamten EU sicherstellen.

Die Kommission teilt die Ansicht, dass der Vorschlag einen ausreichend großen Anwendungsbereich benötigt und daher einige Ausnahmeregelungen, z. B. im Hinblick auf Abfall, der bei der Prospektion entsteht, beseitigt werden müssten. Vor diesem Hintergrund sollten die Ausnahmeregelungen für Inertabfall nicht auf sämtliche nicht gefährliche Abfälle ausgeweitet werden, da dies den Vorschlag aufweichen würde. Die Verunreinigung durch Bergwerke kann wirklich ein Problem darstellen, das jedoch nicht durch diesen Vorschlag geregelt werden kann, der sich mit Abfall beschäftigt.

Was die Altlasten betrifft, unterstützt die Kommission die Änderungsanträge, die die Forderung enthalten, die Gebiete mit den größten Altlasten zu inventarisieren. Unserer Ansicht nach sollten jedoch die Mitgliedstaaten selbst über eine Sanierung entscheiden.

Ferner befürworten wir die Änderungsanträge, die die Notwendigkeit betonen, bereits bei der Auslegung der Abfalleinrichtung eine geeignete Endlagerung zu planen.

Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass die Kommission eine Richtlinie anstrebt, die umfassend genug ist, um diese wichtigen Umweltziele zu erreichen.

 
  
MPphoto
 
 

  Sjöstedt (GUE/NGL) Berichterstatter. (SV) Herr Präsident! Bevor ich auf die Einzelheiten dieses Vorschlags sowie die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen und Verbesserungen eingehe, möchte ich kurz etwas zum Hintergrund dieser Richtlinie sagen. Auslöser waren die schweren Umweltkatastrophen in Spanien und Rumänien, die die Kommissarin bereits erwähnt hat. Wir sollten nicht vergessen, dass Dammbrüche in Gruben fast jedes Jahr in verschiedenen Teilen der Welt auftreten, auch in der EU.

Man könnte sagen, dass es daneben auch eine schleichende Umweltkatastrophe in Form von Immissionen von Schwermetallen aus Altlasten in die Umwelt gibt, über die wir oftmals recht wenig wissen. Insgesamt stellt dies gegenwärtig vielleicht ein wesentlich größeres Umweltproblem als Emissionen aus in Betrieb befindlichen Anlagen dar. Zugleich war die Gemeinschaftsgesetzgebung in diesem Bereich unzureichend, da die im Abfallbereich existierenden Richtlinien, die auch teilweise für Bergbauabfälle gelten, ineffizient und nicht für diese Art der industriellen Produktion ausgelegt sind. Somit spricht alles für eine neue Richtlinie auf diesem Gebiet.

Daher möchten wir der Kommission für ihren Vorschlag danken. Dieser enthält zahlreiche wichtige Aspekte, z. B. in Bezug auf die Sicherheit von Absetzteichen und das praktisch eingeführte Verbot von Methoden mit hohem Zyanidgehalt, wie die in Rumänien angewandte. Mit dieser Richtlinie ist die Anwendung derartiger Methoden in der Zukunft nicht mehr zulässig. Als Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik sowie als Berichterstatter würde ich gern noch weitere Verbesserungen sehen. Erstens ist es wichtig, dass alle relevanten Abfallarten einbezogen sind. Aus diesem Grunde haben wir einige Ausnahmen herausgenommen, z. B. für bei der Prospektion entstehenden Abfall. Ich halte es ebenfalls für wichtig, dass auch die Abfälle einbezogen werden, die vom nächstgelegenen Produktionsort abtransportiert werden. Besonders dankbar bin ich dafür, dass wir uns über eine Definition einigen konnten, die meines Erachtens anwendbar ist, denn die Definitionsfrage war in diesem Fall etwas kompliziert. Hierzu haben wir nun Einigkeit zwischen den Fraktionen erzielt.

Ebenfalls nennen möchte ich den ungefährlichen Inertabfall. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass auch der Abfall, der an sich und in chemischer Hinsicht nicht gefährlich ist, dennoch große Umweltprobleme verursachen kann. Das kann geschehen, wenn er unsachgemäß gelagert wird, wenn er Wasserläufe verunreinigen oder Böden versauern kann. Es ist von großer Bedeutung, das es auch für diesen Abfall Vorschriften gibt, die eine Rückgewinnung und korrekte Bewirtschaftung fordern. Hier geht der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik gefasste Beschluss in meinen Augen nicht weit genug, weshalb ich Änderungsantrag 98 eingebracht habe, der dies meiner Ansicht nach korrigiert.

Einer der zentralen Punkte dieses Berichts behandelt die Altlasten, die das vielleicht größte Umweltproblem darstellen. Ich halte eine bloße Inventarisierung für nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang müssen wir auch dafür sorgen, dass tatsächlich Maßnahmen ergriffen werden, da wir ansonsten bei der Lösung der Umweltprobleme auf halbem Wege stehen bleiben. Meiner Meinung nach muss dies auch in die Vorschläge des Berichts aufgenommen werden, damit es auch möglich ist, Mittel aus den Strukturfonds zur Lösung dieses Problems zu verwenden. Das wird insbesondere den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, diese recht umfassenden Umweltprobleme anzupacken.

Nach meinem Dafürhalten sollte man dies auch als eine Möglichkeit für neue Technologien und die gegenwärtig in der EU betriebene Forschung und Entwicklung betrachten, die teilweise bereits führend in der Welt ist oder es in der Zukunft werden kann.

Was die Deckungsvorsorge der Unternehmen betrifft, haben wir auch hier auf einen Kompromiss zwischen den Fraktionen bereits vor der ersten Lesung gesetzt. Damit gewähren wir den Mitgliedstaaten erhebliche Freiheiten, diese Sicherheitsleistungen auszugestalten. Das halte ich für positiv, da es in vielen Ländern bereits ein funktionierendes System gibt. Gleichzeitig muss die Kommission ihre Zustimmung geben, so dass die finanziellen Garantien die Anforderungen erfüllen, was ich durchaus für angemessen halte.

Hinsichtlich der technischen Lösungen für die verschiedenen Klauseln des Vorschlags, wollte ich als Berichterstatter vermeiden, dass wir uns nicht in technischen Einzelheiten verlieren und diese Vorschläge nicht an einzelne technische Lösungen koppeln. Damit würden wir eine Anpassung an die technische Entwicklung verhindern. Ich glaube, wir haben dieses Ergebnis auch erreicht.

Ein weiterer Punkt, den ich hier nennen möchte, ist die Tatsache, dass global gesehen der größte Teil des verantwortungslosen Bergbaus in den ärmsten Ländern erfolgt. Wir haben eine Formulierung in den Bericht aufgenommen, die besagt, dass bei einer Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln der EU, z. B. über die Europäische Investitionsbank, eine Voraussetzung für die Förderung derartiger Mineralgewinnungsvorhaben die Einhaltung dieser Richtlinie sein muss.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt herausstellen – die Überwachung der Absetzteiche. Trotz hoher Anforderungen an die Konstruktion bestehen die Mängel oft darin, dass die Teiche später bei Änderungen der Produktionsbedingungen nicht angepasst und nicht überwacht werden. Das haben wir auch bei den genannten Unfällen feststellen müssen. Darüber hinaus wollen wir, dass bereits von Beginn an die Stilllegungsphase geplant wird.

Insgesamt halte ich den Vorschlag des Umweltausschusses, der sich auf der Linie der Kommission befindet, für eine wesentliche Stärkung der Arbeit der Kommission. Ich hoffe, wir können mit Hilfe dieses Vorschlags die von mir zu Beginn genannten Grundprobleme lösen, d. h. große Dammbrüche vermeiden und sicherstellen, dass die Immission von Umweltgiften in die Natur der Vergangenheit angehören, und dass Vorschriften auf diesem Gebiet angenommen werden, die umfassend sind und in der Praxis funktionieren. Die Voraussetzungen dafür sind nun vorhanden.

Die letzten zwei Sekunden möchte ich noch nutzen, um den Schattenberichterstattern und den Vertretern der Kommission für eine gute Zusammenarbeit zu danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Matikainen-Kallström (PPE-DE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (FI) Herr Präsident, die zentrale Frage in dieser Richtlinie ist die Definition von Abfall in der mineralgewinnenden Industrie, wo der Abfall entweder ungefährlich oder gefährlich ist. Die in einigen Änderungsanträgen vorgeschlagenen Formulierungen über Inertabfälle dienen lediglich dazu, Verwirrung zu stiften und die Situation in einem Meer von Fragen ausufern zu lassen.

Ungefährlicher Abfall, einer Abfallart aus der mineralgewinnenden Industrie, ist tatsächlich ungefährlich, weil es ein Material ist, das seinen Ursprung in der Natur hat. Das für die Umwelt ungefährliche Material der Natur, das Nebengestein, kann kein Abfall sein, insbesondere dann nicht, wenn es noch als Füllstoff für Bergwerke und Steinbrüche, für die Melioration oder den Straßenbau verwendet wird. Wenn das Nebengestein der Abfallsteuer unterliegt, könnte das allein in Finnland Hunderte, wenn nicht Tausende den Arbeitsplatz kosten.

Die mineralgewinnende Industrie in Europa erbringt für die Europäische Union einen erheblichen Mehrwert. Die sozio-wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen mineralgewinnenden Industrie werden insbesondere für die dünn besiedelten und entlegenen Gebiete von entscheidender Bedeutung sein. Es ist keineswegs unbedeutend, wie dieser Industriezweig behandelt werden sollte. Telefone, Fenster, Gläser, Geschirr, Besteck, Transportmittel, das Bauwesen, um nur einige Industrieprodukte und –bereiche zu nennen, basieren alle auf diesem Industriezweig. Jetzt geht es darum, ob wir diesen Industriezweig in Europa und unter Beachtung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in unserer Kontrolle behalten, oder ob wir ihn durch Rechtsvorschriften, die für diesen Sektor zu streng und ungewöhnlich sind, nach außerhalb der Union verlagern wollen, wo die Auswirkungen auf die Umwelt nicht in unserer Hand liegen. Es ist außerordentlich wichtig, für die Europäische Union eine klare Mineralpolitik zu schaffen, in der die umwelt- und wirtschaftspolitischen Faktoren berücksichtigt werden. Das wäre erneut eine Aufgabe für den Wettbewerbskommissar.

 
  
MPphoto
 
 

  Klaß (PPE-DE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In einem geordneten, sauberen und umweltfreundlichen Europa gilt der Abfallpolitik besonderes Interesse, und heute Abend sind es die Bergbauabfälle.

Wir suchen und verwerten die Schätze der Erde, die wir für unser Leben gebrauchen und einsetzen. Es sind Schätze von unterschiedlicher Wertigkeit, und der Gebrauchswert ist entscheidend. Es stellt sich jedoch die Frage: Ist all das, was wir im Moment nicht gebrauchen oder verwerten, gleich der Kategorie Abfall zuzuordnen? Ich denke, nein.

Guter Boden, Erde und Deckgebirge werden abgeräumt, um an die tiefer liegenden Materialien zu gelangen. Sie werden abtransportiert und später auf die ausgeräumten Stellen wieder aufgeschüttet, und sie geben die Gewähr dafür, dass wieder fruchtbare Äcker oder Felder entstehen, also, wie vorher, gute Erde.

Es war die Definition des Abfalls, die die Diskussionen im Europäischen Parlament im Ausschuss so schwierig gemacht hat. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat sich in seinem Bericht, dem Bericht Sjöstedt, ganz klar für eine Definition ausgesprochen, wie wir sie in der Abfallrahmenrichtlinie bereits haben. Wir sind dafür, dass wirkliche Abfälle, belastetes Material oder Gestein, ordnungsgemäß versorgt und entsorgt werden. Deckgebirge und Oberboden – damit bezeichnet man in der deutschen Sprache Wertstoffe, die an anderer Stelle wichtig sind. Ohne sie könnten Bergwerksgruben nicht ordnungsgemäß verfüllt werden, und eine Rekultivierung wäre ohne Oberboden nicht möglich.

Jeder, der Abbau betreibt, jeder, der Einschnitte in die Natur vornimmt, steht auch in der Pflicht, am Ende der Tätigkeit ein sauberes, geordnetes und vor allen Dingen ungefährliches Terrain zu hinterlassen. Somit ist es richtig, dass hier schon bei Eintritt in die Tätigkeit dieser Rückbau und diese Rekultivierung per Vertrag in den Plänen verankert werden. Sicherheitsleistungen werden hier festgeschrieben. Solche Sicherheitsleistungen müssen aber sowohl sicher als auch flexibel sein. Die Mitgliedstaaten stehen hier in der Pflicht, die Kriterien festzusetzen, und die Kommission muss sie dann billigen.

Sorgen bereiten uns vor allem auch die Sünden der Vergangenheit. Die nicht ordnungsgemäß stillgelegten Bergwerke, die aufgeschütteten Halden – wir sprechen hier vom so genannten historischen Abfall. Es ist wichtig und richtig, dass wir uns für eine Bestandsaufnahme und für die Beseitigung aussprechen. Aber wir brauchen längere Fristen. Wir brauchen Vorgaben, die auch eingehalten und umgesetzt werden können. Der Berichterstatter geht in den Änderungsanträgen 71 und 72 nicht weit genug. Eine Richtlinie über Bergbauabfälle muss nicht alles wiederholen und neu aufführen, was in anderen Richtlinien der Europäischen Union bereits geregelt ist. Das betrifft die Deponierichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie.

Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass alle unsere Bestrebungen auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein müssen. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte müssen abgewägt werden. Das gilt für die Genehmigung von Anlagen genauso wie für Auflagen in Abfallbewirtschaftungsplänen und für die Restrukturierung von Anlagen.

 
  
MPphoto
 
 

  Haug (PSE). Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es tut mir leid, dass ich zu spät gekommen bin. Aber das liegt daran, dass man sich in diesen Zeiten nicht nur mit bergbaulichen Abfällen zu beschäftigen hat, sondern dass wir uns – im Grunde genommen sogar im Vorgriff auf die nächste Wahlperiode – wieder mit unserem REACH-System, also mit der Chemikalienpolitik, auseinander zu setzen haben. Ich hatte gerade einen Abend mit der BASF, einem großen Chemieunternehmen, den ich jetzt Hals über Kopf verlassen habe, um hier zu sein.

Die sozialdemokratische Fraktion ist ganz froh über das, was wir an Gesetzgebung jetzt zu den Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie haben. Wir brauchen in Europa vereinheitlichte Standards zur Bewirtschaftung dieser Abfälle. Das wird zu einer weiteren Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in den Mitgliedstaaten führen, und gleichzeitig wird es eine Verbesserung der Lebens- und Umweltverhältnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger geben.

Die meisten Diskussionen im Ausschuss gab es um die Definition des Begriffs Abfall und um die von der Industrie zu erbringenden Finanzgarantien. Wir haben aber im Ausschuss eine breite Mehrheit, eine breite Einigung, für das bekommen, das wir mehrheitlich beschlossen haben, und wir hoffen, dass auch das Plenum morgen unsere Einigung nachvollziehen wird. Wir wollen, dass jedes Unternehmen in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass es in der Lage ist, von ihm zu verantwortende Schäden an der Umwelt auch reparieren zu können. Dabei bestehen wir nicht auf einer einzig möglichen Form einer finanziellen Garantie. Wir lassen breiten Raum und viele Möglichkeiten. Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen uns aber das Funktionieren garantieren.

Was die Definition von bergbaulichen Abfällen angeht, haben wir alles und alle berücksichtigt, die sich in den Diskussionsprozess eingeklinkt haben. Die Industrie, die Umwelt-NGOs, den EuGH und nicht zuletzt die Kommission. Es steht außer Frage, dass wir mit unserer Abstimmung im Ausschuss vorhandene Gesetzgebung nicht neu erfunden haben, sondern im Gegenteil, wir haben genau das vermieden. Wir haben den Kommissionsvorschlag an einigen Stellen im Umweltsinne nachgebessert. Wir haben Ökologie und Ökonomie miteinander verbunden, etwas, was sich die Sozialdemokraten schon immer auf die Fahnen geschrieben haben. Dass es für das Plenum nur 20 Änderungsanträge von den Fraktionen gibt, zeugt von unserer guten Arbeit im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik.

Ich fand die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss an diesem Dossier gearbeitet haben, sehr angenehm. Auch die Kommission war in vielen Fällen sehr hilfreich. Dafür jetzt schon meinen herzlichen Dank.

 
  
MPphoto
 
 

  McKenna (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident, meine Fraktion unterstützt die Position des Berichterstatters zu dieser Frage vollinhaltlich. Unserer Ansicht nach handelt es sich hier um einen äußerst wichtigen Bereich. Abfälle aus Abbautätigkeiten machen fast 30 % der jährlichen EU-Abfälle aus, was einer Abfallmenge von Hunderten von Millionen Tonnen entspricht. Ich komme aus einem Land, das den Bergbau gefördert hat, ohne sich um seine langfristigen negativen Auswirkungen zu kümmern, und einige dieser Bergwerke verursachen seit langem schwerwiegende Probleme, die noch weit in die Zukunft reichen werden. Zu den augenfälligsten Beispielen gehören die Tynagh Mines in Irland. Hier brauchen wir Verantwortlichkeit. Da keine angemessene Kontrolle vorhanden war, kommen Bergbauunternehmen ungestraft davon, wenn sie nach Beendigung ihrer Tätigkeiten, Altlasten zurücklassen, die unsere Umwelt und unser Wasser weiterhin verschmutzen. Diese Richtlinie hat einen weiten Weg vor sich, um zu gewährleisten, dass dies nicht geschieht.

Alle Abfälle aus der Mineralgewinnung müssen Inertabfall umfassen. Das ist äußerst wichtig. Die Altlasten spielen insbesondere in Ländern wie meinen eigenen eine große Rolle, wo bergbauliche Tätigkeiten nicht mehr so produktiv sind wie in der Vergangenheit.

Ich unterstütze alle vom Berichterstatter angesprochenen Punkte. Dies ist ein sehr entscheidender Bericht, und der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat einen sehr wichtigen Standpunkt angenommen. Ich hoffe, dass die Kommission die Änderungsanträge des Berichterstatters annehmen kann, durch die der Vorschlag der Kommission verbessert wird. Er entspricht auch den Vorstellungen vieler Umweltgruppen in ganz Europa, die ihn sowie die Empfehlungen des Berichterstatters für äußerst wichtig halten.

 
  
MPphoto
 
 

  Bowe (PSE). (EN) Herr Präsident, ich möchte zunächst wie alle Redner vor mir dem Berichterstatter für seinen Bericht danken. Er hat in einem relativ kurzen Zeitraum hervorragende Arbeit geleistet. Dieser Bericht war dringend notwendig, und aus offensichtlichen Gründen haben die Unglücke in Rumänien und Spanien, aber auch andere Unfälle in der gesamten Union, ziemlich eindeutig gezeigt, dass derartiges Material eine echte Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, wenn es unsachgemäß behandelt wird. In diesem Vorschlag geht es um diese ökologischen Probleme der Industrie.

Viele von uns waren in gewisser Weise von der Anzahl der ursprünglich zu diesem Bericht eingereichten Änderungsanträge überrascht, doch in vieler Hinsicht spiegelt dies einfach die Bedeutung und Ernsthaftigkeit dieses Vorschlags wider.

Seit der schrecklichen Katastrophe und den furchtbar vielen Todesfällen in Aberfan 1966 wissen wir im Vereinigten Königreich leider um die Gefahren, die mit Bergbauabfällen verbunden sind. Daher sind unsere nationalen Rechtsvorschriften zu Bergbauabfällen besonders genau und streng.

Teile dieser neuen Rechtsvorschrift waren neu, innovativ und annehmenswert. Aber es gab einige – vor allem die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Inertabfälle – die meiner Meinung nach fehl am Platze sind. Dennoch war ich der Auffassung, dass wir unbedingt ein Verzeichnis stillgelegter Anlagen und zuvor genutzter neuer Anlagen brauchen, wenn wir wirklich das gesamte Ausmaß des Problems in allen Teilen Europas ermitteln wollen.

Letzten Endes haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Ich lege dem Haus diesen Vorschlag dringend ans Herz. Er wird gut zu den ergänzenden Rechtsvorschriften passen – IVU, Seveso und Abfalldeponien – und positiv zum Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und zu nachhaltiger Entwicklung beitragen.

 
  
MPphoto
 
 

  Wallström, Kommission. (SV) Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst möchte ich die Definition des Begriffs Abfall ansprechen. Dieser Vorschlag enthält keine spezifische Definition für Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie, sondern es wird nur die allgemeine Definition für Abfall aus der Rahmenrichtlinie 75/442/EWG über Abfälle übernommen. Das stellt kein Hindernis für die Wiederverwendung derartiger Abfälle für andere Zwecke, z. B. in Baumaterialien, dar. Es ist wichtig, das klarzustellen.

Ich möchte die Meinung der Kommission zu wichtigen Änderungsanträgen darlegen. Die Kommission kann 32 Änderungsanträge voll und ganz und 26 Änderungsanträge teilweise oder im Prinzip akzeptieren. Die Änderungsanträge bezüglich des Geltungsbereichs des Vorschlags sind natürlich von besonderer Bedeutung. In Änderungsantrag 15 zum Artikel 2 Absatz 3 wird vorgeschlagen, dass Material wie unverschmutzter Mutterboden und Abfall, der beim Aufsuchen mineralischer Ressourcen entsteht, den einschränkenden Bestimmungen dieses Artikels unterliegen sollte. Die Kommission kann diese Vorgehensweise unterstützen, denn dadurch wird die Rechtssicherheit erhöht und auch die Umweltsicherheit verbessert. Wir befürworten ferner den Änderungsantrag, der vorsieht, die Bestimmungen über schwere Unfälle auch für Abfallentsorgungsanlagen für Inertabfall in Anwendung zu bringen.

Änderungsantrag 15 schlägt vor, in die einschränkenden Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 3 auch ungefährlichen Abfall aufzunehmen. Dieser Teil des Änderungsantrags 15 hätte wesentliche Auswirkungen auf die übergreifende Durchschlagskraft des Vorschlags, weshalb die Kommission ihn nicht annehmen kann. Aus anderen Gründen kann die Kommission die Änderungsanträge nicht befürworten, die bestimmte Maßnahmen für stillgelegte Anlagen vorsehen, die sich mit Wasser gefüllt haben. Unseres Erachtens sollte diese Frage innerhalb der Wasserrahmenrichtlinie gelöst werden.

Die erheblichen Lasten aus der Vergangenheit in Form von stillgelegten und verlassenen Abfallentsorgungsanlagen müssen bewältigt werden. Die Kommission hat einen Informationsaustausch über Methoden zur Erfassung und Sanierung dieser Anlagen vorgeschlagen. Durch Änderungsantrag 71 würden diese Angaben auf EU-Ebene obligatorisch werden. Eine Inventarisierung zur Identifizierung der schlimmsten Verschmutzungsquellen ist ein großer Schritt in Richtung auf eine Lösung dieses Problems. Eine solche Strategie findet die Unterstützung der Kommission. Beschlüsse über die Sanierung selbst sollten jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Eine weitere Frage ist die Forderung nach Finanzsicherheiten zur Deckung der Kosten, falls der Betreiber nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Kommission kann die Klarstellungen in den Änderungsanträgen 66 und 67 gutheißen, aber den Teil von Änderungsantrag 66 nicht befürworten, der fordert, ein solches Verfahren von der Kommission billigen zu lassen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Ebenso wenig können wir Änderungsanträge akzeptieren, die die Form dieser Deckungsvorsorge behandeln, da dieser Text seine jetzige Flexibilität behalten sollte.

Für Abfallanlagen, die ihre Genehmigung vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie erhalten haben, wird ein Übergangszeitraum gewährt. Änderungsantrag 74 stellt den Versuch dar, bestimmte Forderungen während dieses Zeitraums festzuschreiben, u. a. unter Hinweis auf die Wasserrahmenrichtlinie. Die Kommission hält das für unnötig, da sowohl die Bestimmungen des EU-Wasserrechts als auch die allgemeinen Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie Anwendung finden. Ferner sollte die Idee eines Übergangszeitraums nicht unterminiert werden.

Änderungsanträge 29 und 35 unterstreichen die Notwendigkeit einer geeigneten Verwaltung der Stillegung und Nachsorge von Abfallbetrieben. In mehreren Änderungsanträgen wird auch ein Verweis auf die geltenden gemeinschaftlichen Umweltnormen zur Bewertung einer umweltgerechten Verwaltung vorgeschlagen. Änderungsanträge 32 und 57 stellen eine direkte Verbindung zum Ziel der Wasserrahmenrichtlinie und Änderungsantrag 46 zu den geschützten Gebieten dar. Änderungsantrag 7 schließlich erklärt auch die Rolle dieser Richtlinie in der Entwicklungsbeihilfe der Union. Die Kommission unterstützt diese Änderungsanträge, da sie dieselben Ziele wie der Vorschlag der Kommission verfolgen und die Übereinstimmung mit anderen wichtigen gemeinschaftlichen Vorschriften erhöhen.

Ich werde eine vollständige Liste der Stellungnahmen der Kommission zu den Änderungsanträgen dem Sekretariat(1) übergeben und möchte Ihnen für diese erste Aussprache zu diesem wichtigen Vorschlag danken, der sowohl die angesprochenen Probleme als auch die von uns vorgeschlagenen Lösungen sichtbarer machen wird. Wie zahlreiche Abgeordnete gesagt haben, sind nun Taten gefordert, da diese Probleme weiter verbreitet sind als wir glauben, wie die immer wiederkehrenden Unfälle in Europa und auf der ganzen Welt zeigen. Wir müssen dieses Problem anpacken.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. Vielen Dank, Frau Wallström.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am Mittwoch, um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 23.16 Uhr geschlossen.)(2)

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anhang.
(2) Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll.


14. Anlage – Standpunkt der Kommission
  

Bericht Maat (A5-0197/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge ganz oder teilweise und nach einer Umformulierung annehmen: 5, 6, 10, 18, 19, 25, 26, 27, 28, 90, 31, 32, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 43, 52, 56, 58, 62, 64, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 82, 85, 86, 95, 96, 97, 98, 106, 109 und 119.

Was Änderungsantrag 10 angeht, so würde die Kommission die Möglichkeit strengerer nationaler Regeln unter der Voraussetzung akzeptieren, dass sie mit den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags vereinbar sind. Die ausdrückliche Bezugnahme im Änderungsantrag auf das Ausfuhrverbot für zur Produktion oder zur Schlachtung bestimmter Pferde würde in dieser Hinsicht eine besondere rechtliche Prüfung erfordern.

Die Kommission würde die Änderungsanträge 28, 73 und 95 über die Einsetzung eines Satellitennavigationssystems unter der Voraussetzung unterstützen, dass die Maßnahme nur für Transportmittel angewandt wird, die für Langstreckentransporte eingesetzt werden.

Was die Änderungsanträge 9 und 16 betreffend den Geltungsbereich der Verordnung angeht, so könnte die Kommission eine Ausnahme für den Transport über weniger als 50 km akzeptieren (gegenüber 100 km im Änderungsantrag), jedoch nicht für Tiere, die aus kommerziellen Zwecken zu Sportveranstaltungen oder Ausstellungen transportiert werden.

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge nicht annehmen: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 29, 33, 34, 41, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 53, 54, 55, 57, 59, 60, 61, 63, 65, 66, 67, 68, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 81, 83, 84, 87, 88, 89 bis 94, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 107, 108, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 120, 121, 122, 123 und 124.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Schnellhardt (A5-0131/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge als Teil des Kompromisspakets annehmen: 10, 11, 12, 13, 14 und 15.

Die Kommission kann die übrigen Änderungsanträge nicht annehmen.

Empfehlung für die zweite Lesung: Schnellhardt (A5-0129/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge als Teil des Kompromisspakets annehmen: 9, 10 und 11.

Die Kommission kann die übrigen Änderungsanträge nicht annehmen.

Empfehlung für die zweite Lesung: Schnellhardt (A5-0138/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge als Teil des Kompromisspakets annehmen: 18, 19, 20, 21 und 22.

Die Kommission kann die übrigen Änderungsanträge nicht annehmen.

 
  
  

Bericht Keppelhoff-Wiechert (A5-0133/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge annehmen: 1, 8, 12, 13, 14, 15, 17 und 20 bis 91.

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge vorbehaltlich einer Neufassung annehmen: 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11, 16, 18 und 19.

Die Kommission kann folgenden Änderungsantrag nicht annehmen: 7.

Bericht Goodwill (A5-0172/2004)

Der Standpunkt der Kommission zu den 112 Änderungsanträgen ist folgendermaßen: Sie nimmt 10 Änderungsanträge vollständig an – 8, 9, 12, 14, 18, 29, 35, 46, 50 und 78; sie nimmt 19 Änderungsanträge grundsätzlich an – 3, 7, 11, 13, 15, 16, 17, 24, 30, 31, 32, 40, 52, 77, 81, 82, 95, 102 und 107; sie nimmt 9 Änderungsanträge teilweise an – 33, 34, 41, 52, 53, 63, 70, 93 und 111; sie lehnt 74 Änderungsanträge vollständig ab – 1, 2, 4, 5, 6, 10, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 26, 27, 28, 36, 37, 38, 39, 42, 43, 44, 47, 48, 49, 51, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 79, 80, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 94, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 103, 104, 105, 106, 108, 109, 110 und 112.

 
  
  

Bericht Korhola (A5-0173/2004)

Was den Standpunkt der Kommission in Bezug auf die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten im Namen der Europäischen Gemeinschaft angeht, so kann die Kommission den Änderungsantrag, der dem Text der Kommission eine neue Erwägung hinzufügt, grundsätzlich und vorbehaltlich einer Neufassung annehmen.

Bericht Korhola (A5-0190/2004)

Was den Standpunkt der Kommission in Bezug auf die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge zum Vorschlag der Verordnung zur Anwendung des Århus-Übereinkommens auf die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft angeht, so möchte die Kommission Folgendes bestätigen:

Die Kommission kann die Änderungsanträge 12, 17, 20 und 36 annehmen.

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge teilweise annehmen: 18 (nur den Teil zur 15-tägigen Frist für die Beantwortung), 25 (nur hinsichtlich der Veröffentlichung des Rechtsakts) und 43 (grundsätzlich die Bezugnahme auf die „Übereinstimmung mit nationalen Rechtsvorschriften“).

Die Kommission kann die Änderungsanträge 6, 38 und 39 vorbehaltlich einer Neufassung grundsätzlich annehmen.

Die übrigen Änderungsanträge kann die Kommission nicht annehmen. Dies sind die Änderungsanträge 1 bis 5, 7 bis 11, 13 bis 16, 19, 21 bis 24, 26 bis 35, 37, 40 bis 42 und 44 bis 54.

Bericht Schörling (A5-0189/2004)

Was den Standpunkt der Kommission in Bezug auf die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge angeht, so möchte die Kommission Folgendes bestätigen:

Die Kommission kann die Änderungsanträge 5, 16 und 17 annehmen.

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge teilweise annehmen: 4 (2. Teil), 9 (endgültige Fassung), 18 (1. und 3. Teil), jedoch vorbehaltlich der Neufassung oder Neuordnung.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 1, 6, 20, 21 und 23 grundsätzlich annehmen.

Die verbleibenden Änderungsanträge kann die Kommission nicht annehmen (zur Information: die nicht angenommenen Änderungsanträge sind: 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 19, 22, und 24 bis 44).

(Bericht Sjöstedt (A5-0177/2004)

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge annehmen: 3, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 26, 27, 28, 31, 32, 35, 37, 39, 51, 52, 54, 57, 59, 60, 75, 76, 79, 85, 91, 97 und 99 – insgesamt 32 Änderungsanträge.

Änderungsanträge 2, 6, 15, 17, 25, 29, 30, 42, 46, 47, 50, 63, 66, 67, 70, 71, 72, 82, 84, 86, 87, 92, 93, 94, 96 und 98 können grundsätzlich und/oder teilweise angenommen werden – insgesamt 26 Änderungsanträge.

Die Kommission kann folgende Änderungsanträge nicht annehmen: 1, 4, 8, 9, 20, 21, 22, 23, 24, 33, 34, 36, 38, 40, 41, 43, 44, 45, 48, 53, 55, 56, 58, 61, 62, 64, 65, 68, 69, 73, 74, 77, 78, 80, 81, 83, 88, 89, 90 und 95 – insgesamt 40 Änderungsanträge.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen