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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 20. April 2004 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Abstimmungen
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung. Wir haben heute über 37 Berichte und 1 252 Änderungsanträge abzustimmen. Diese Kombination aus Berichten und Änderungsanträgen ist die umfangreichste Abstimmungsrunde der letzten fünf Jahre. Ich bin also auf Ihre volle Unterstützung angewiesen.

Bericht (A5-0198/2004) von Herrn Böge im Namen des Haushaltsausschusses über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die neue Nachbarschaftspolitik der EU angesichts eines größeren Europa

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0264/2004) von Frau Randzio-Plath im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG im Hinblick auf die Möglichkeit der Anwendung vorübergehender Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom durch Zypern

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0246/2004) im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (Berichterstatterin: Frau Sommer)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

 
  
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  Sommer (PPE-DE), Berichterstatterin. Herr Präsident! Mir stehen zwei Minuten Redezeit zu, und die wollte ich gerne nutzen, weil die Deutschen so gerne zur Mauttechnik reden.

(Der Präsident erteilt der Berichterstatterin das Wort.)

Herr Präsident! Wir gehen nun also doch noch in dieser Wahlperiode durch die zweite Lesung zur Interoperabilität der Mautsysteme in der Europäischen Union, und das ist wirklich ein Thema, mit dem Deutsche sich gerne beschäftigen. Mauttechnik beschäftigt uns ja schon seit vielen Monaten in Deutschland. Dies aber nur als kleiner Exkurs.

Im Wesentlichen hat der Rat nun also doch unsere Änderungen aus der ersten Lesung übernommen. Uns, dem Europäischen Parlament, ist damit ein gutes Stück Arbeit gelungen, denn wir haben den Kommissionsentwurf entscheidend korrigiert. Wir vertreten die Überzeugung, dass es nicht Sache des Gesetzgebers ist, die Nutzung einer ganz bestimmten Technik rechtsverbindlich vorzuschreiben. Es wird nun also weiterhin möglich sein, zur Mauterhebung sowohl die Satellitenortungs- und Mobilfunktechnik als auch die Mikrowellen-Nahbereichskommunikation in der Europäischen Union einzusetzen.

Wichtig ist allein, dass diese Techniken interoperabel sind, das heißt, dass ein Fahrzeug europaweit mit einer einzigen On-Board-Unit auskommt, also ein Gerät pro Fahrzeug und ein Vertrag pro Kunde. Auch das werden wir jetzt über die Einrichtung eines europäischen Mautdienstes haben. Wir haben das die vertragliche Interoperabilität genannt. Das war die Maßgabe des nun vorliegenden Gesetzentwurfs und genau diese Maßgabe erfüllt die Richtlinie nun. Der Markt, der freie Wettbewerb wird nun regeln, welcher Mauttechnik die Zukunft gehört.

Aber wir weisen auch ganz deutlich darauf hin, das aufgrund der vielfältigen zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten der Einsatz der Satellitenortungs- und Mobilfunktechnik grundsätzlich zu empfehlen ist – allerdings bei strengster Beachtung des Datenschutzes. Das innovative europäische Projekt GALILEO wird die Informationsdienste hierfür ab 2008 bereitstellen. Der nun vorliegende gemeinsame Standpunkt stellt also ein ganz ausgezeichnetes Ergebnis dar.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen, beim Rat, bei der Kommission und ausdrücklich bei den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen, ganz herzlich für die ganz hervorragende Zusammenarbeit zu bedanken.

 
  
  

Bericht (A5-0255/2004) von Frau Fourtou im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0215/2004) im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) durch die Europäische Gemeinschaft (Berichterstatterin: Frau De Veyrac)

Vor der Abstimmung:

 
  
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  De Veyrac (PPE-DE), Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, gestatten Sie mir nur ein Wort, denn wir haben schon ziemlich viel Verspätung, um daran zu erinnern, dass Eurocontrol die europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt ist und dass mit dem vorliegenden Bericht die Ratifizierung des Beitrittsprotokolls zu dem überarbeiteten Eurocontrol-Abkommen durch die Gemeinschaft gebilligt werden soll. Diese Ratifizierung wird es der Gemeinschaft ermöglichen, sich an den politischen Maßnahmen zu beteiligen und die Synergien zwischen beiden Organisationen zu verstärken. Andererseits wird sie die Fähigkeit von Eurocontrol stärken, Entwicklungsprogramme zu starten und neue Technologien im Luftverkehrsmanagement umzusetzen, die die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums sichern. Das dürfte dem gesamten Luftverkehrssektor zugute kommen.

Weiterhin möchte ich angesichts der unmittelbar bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union unterstreichen, wie nützlich die Mitgliedschaft der beitretenden Länder, die noch nicht Mitglied sind, für alle wäre, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu stärken. Ich hoffe, dass diese neuen Mitglieder rasch in den Prozess des einheitlichen europäischen Luftraums eingebunden werden, um ein gutes Management dieses Raums über dem gesamten Hoheitsgebiet der vereinigten Union zu gewährleisten. Deshalb müssen die Länder, die der Europäischen Union am 1. Mai beitreten und die noch nicht Mitglied von Eurocontrol sind, ermutigt werden, schnellstmöglich die notwendigen Beitrittsformalitäten zu erledigen.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0142/2004) von Frau Cerdeira Morterero im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten zu dem Vorschlag der Kommission zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Festlegung einer Regelung für den Kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen zwischen Mitgliedstaaten

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0141/2004) von The Earl of Stockton im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten zu dem Vorschlag der Kommission zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Festlegung einer Regelung für den Kleinen Grenzverkehr an den „vorläufigen Landaußengrenzen“ zwischen Mitgliedstaaten

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0145/2004) von Frau Klamt im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung eines sicheren web-gestützten Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Klamt (PPE-DE), Berichterstatterin. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entsprechend dem angenommenen Gesamtplan des Rates aus dem Jahr 2002 zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union ist ein neues Frühwarnsystem vorgesehen, das zu einer web-basierten sicheren Intranet-Site weiterentwickelt werden soll.

Der Kommissionsvorschlag ist gut. Das sollte man auch einmal aussprechen. Wir konnten im Ausschuss hervorragend damit arbeiten und wir sehen ihn als einen entscheidenden Schritt zu einer verbesserten Koordinierung und Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten an. Nur so kann illegale Einwanderung erfolgreich grenzüberschreitend bekämpft werden.

Verwirklichen lässt sich der Informationsaustausch natürlich nur, wenn die Mitgliedstaaten sicher sein können, dass die von ihnen bereitgestellten Informationen ausreichend geschützt sind. Dafür ist das CIRCA-System, welches von der Kommission vorgeschlagen wurde, ein guter Schritt. Es entspricht dem erwarteten Sicherheitsstandard. Insbesondere erlaubt es einen selektiven Zugang zur Information innerhalb des Systems.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Fraktionen für die breite Zustimmung zu diesem Bericht und bin froh, dass wir das in dieser Wahlperiode noch beenden können.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0233/2004) von Herrn Karas im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich des Ortes der Dienstleistung

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0222/2004) von Herrn Bodrato im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0262/2004) von Herrn Coelho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS)

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Coelho (PPE-DE), Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident! Die Sicherheit unserer Bürger steht für uns alle an erster Stelle. Wir wissen um die Bedeutung der Kontrolle der Außengrenzen und die Notwendigkeit, sie zu verstärken, auch als Resultat unserer Freizügigkeit und der Abschaffung der Kontrollen an den Innengrenzen. Wir leben in Zeiten, da die wachsende Bedrohung durch die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, illegale Einwanderung und vor allem durch Terrorismus an die Spitze unserer politischen Tagesordnung gerückt und zur Hauptsorge der Öffentlichkeit geworden sind. Das ist eine Bedrohung für unsere Demokratien, eine Bedrohung, der wir entgegentreten müssen, indem wir unsere demokratischen Systeme und Instrumente hier in Europa stärken.

Herr Präsident, all dies heißt, dass wir ein System benötigen, um schnell und effektiv Informationen für Grenzkontrollen auszutauschen, was auch den Bereich der politischen Zusammenarbeit einschließt. Deshalb ist es jetzt unbedingt erforderlich, entweder ein Schengener Informationssystem der zweiten Generation, d. h. SIS II, zu entwickeln oder ein Visa-Informationssystem zu schaffen und dabei die Frage der Einführung von biometrischen Daten nicht zu vergessen.

Doch wir müssen dies auf dem Boden klarer Vorschriften tun, damit sichergestellt ist, dass das System wirksam und wirtschaftlich ist und die Gemeinschaftsbestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gewissenhaft eingehalten werden. Der uns vorliegende Vorschlag und ein von der Kommission angekündigter zweiter Vorschlag - um das System und seine vorgesehene Funktionsweise zu definieren - ergänzen einander und sind im Verbund zu betrachten. Wenn etwas finanziert werden soll, müssen doch sowohl die Legislative als auch die Haushaltsbehörde genau wissen, was.

In diesem Sinne fordere ich Sie im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten auf, die Initiative der Kommission abzulehnen, die doch kaum mehr als eine leere Hülle ist. Ich hoffe, dass die Kommission zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Parlaments anders als jetzt einen ausführlichen, erschöpfenden und fundiert begründeten Vorschlag vorlegt.

Herr Präsident, da wir uns am Ende unserer Wahlperiode befinden, möchte ich , dass auch mein Entwurf einer legislativen Entschließung zur Abstimmung gestellt wird.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Der Berichterstatter empfiehlt im Namen des Ausschusses die Ablehnung des Berichts.

(Das Parlament lehnt den Text ab.)

Ist die Kommission bereit, den Vorschlag zurückzuziehen?

 
  
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  De Palacio, Vizepräsidentin der Kommission. (ES) Herr Präsident, die Kommission bedauert zutiefst die Ablehnung des Vorschlags zur ersten Phase der Einrichtung des Visa-Informationssystems. Infolge dieser Ablehnung wird sich das endgültige System verzögern, das wir bis Ende dieses Jahres einrichten müssen. Gemäß dem Rahmenabkommen wird Herr Vitorino das Kommissionskollegium über dieses Ergebnis in Kenntnis setzen und Sie über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit informieren.

 
  
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  Der Präsident. In diesem Fall wird die Angelegenheit gemäß Artikel 68 Absatz 3 der Geschäftsordnung automatisch an den Ausschuss rücküberwiesen.

 
  
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  Coelho (PPE-DE), Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, ich möchte daran erinnern, was mit dem Bericht Schmidt in der vorigen Sitzungsperiode geschehen ist: Es ergibt doch überhaupt keinen Sinn, den Bericht zurück in den Ausschuss zu verweisen. Wir haben keine zwei Monate, weil die Wahlperiode des Parlaments zu Ende ist. Ich fordere daher das Hohe Haus auf, über meinen Bericht abzustimmen, der eine legislative Entschließung dieses Parlaments beinhaltet und die Initiative der Kommission ablehnt.

 
  
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  Der Präsident. Nein, wir werden nicht über den legislativen Entschließungsantrag abstimmen. Ich bin davon überzeugt, dass ich mich in vorgeschriebener Weise an die Geschäftsordnung halte. Ich bin gern bereit, Ihnen mein Vorgehen später zu erläutern.

Zweiter Bericht (A5-0266/2004) von Herrn Hernández Mollar im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Rates über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln

(Das Parlament lehnt den Text ab.)

Bericht (A5-0140/2004) von Frau Roure im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten:

1. über die Initiative Irlands zur Annahme eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2000/820/JI des Rates über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA);

2. über die Initiative des Vereinigten Königreichs zur Annahme eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2000/820/JI des Rates über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0273/2004) von Frau Randzio-Plath im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Entwurf einer Empfehlung des Rates betreffend die Ernennung von José Manuel González-Páramo zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Randzio-Plath (PSE), Berichterstatterin. Herr Präsident! Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt die Kandidatur von Herrn José Manuel Gonzáles-Páramo als Kandidaten für das Direktorium der Europäischen Zentralbank. Wir haben keine Zweifel an seiner persönlichen Integrität und seiner professionellen Kompetenz. Wir möchten aber in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass es in Zukunft gut wäre, wenn die Europäische Zentralbank mit diesem Europäischen Parlament einmal über die zukünftige Rolle des Zentralbankwesens nachdenken würde. Das ist wirklich von zentraler Bedeutung auch für die Auswahl der Kandidaten in Zukunft. Wir sind auch der Meinung, man muss überprüfen, ob in Zukunft nicht auch bei uns ein Bestätigungsverfahren und nicht nur ein Konsultationsverfahren angebracht wäre.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0221/2004) von Herrn Doorn im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über die Prüfung der Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsetzung und der Konsultationsverfahren

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Bericht (A5-0263/2004) von Herrn Mantovani im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan

(Das Parlament nimmt den Text an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0234/2004) im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Berichterstatter: Frau Lambert)

(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0249/2004) im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz (Berichterstatter: Herr Rack)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Bericht (A5-0047/2004) von Herrn Kronberger im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0191/2004) von Frau Gebhardt im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“)

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Zweiter Bericht (A5-0224/2004) von Herrn Wuermeling im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Kredit an Verbraucher

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Wuermeling (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben noch einige Absprachen getroffen, um Ihnen allen das Abstimmungsverfahren zu erleichtern. Ich möchte deshalb in Absprache mit den Kollegen vorschlagen, dass wir ab dem Änderungsantrag 10 des Ausschusses in vier Blöcken getrennt abstimmen. Ich habe dem Sekretariat bereits Hinweise dazu gegeben, welche Blöcke dort möglich sind, so dass wir das relativ schnell erledigen können, und ich möchte Sie bitten, Herr Präsident, dass ich vor der Abstimmung zu Artikel 3 II Buchstabe a und vor der Abstimmung zu Artikel 16 einen kurzen mündlichen Kompromissvorschlag vorlegen kann.

 
  
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  McCarthy (PSE).(EN) Herr Präsident, da diese Sache erst kurz vor der Abstimmung vereinbart wurde, möchte ich bezüglich der getrennten Abstimmung sichergehen, denn die vollständigen Abstimmungslisten lagen erst heute Vormittag vor. Wir möchten überprüfen, ob eine getrennte Abstimmung über Änderungsanträge 38 und 39 als ein Block und über die Änderungsanträge 80, 102, 122, 127 und 128 vorgesehen ist. Wenn Sie diese Aufteilung vom Berichterstatter erhalten haben, dann bin ich damit einverstanden.

 
  
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  Der Präsident. Frau McCarthy, soweit ich weiß, wurden die Änderungsanträge 38, 39 und 102 zurückgezogen. In Bezug auf die anderen Änderungsanträge scheint der Berichterstatter Ihrer Ansicht zu sein.

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 178:

 
  
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  Wuermeling (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident! Hier geht es um die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Verträge, die nur eine geringe Summe haben, oder auf Verträge, die einen besonders hohen Kreditbetrag haben. Hier gibt es den Änderungsantrag von der Liberalen Fraktion, die Bagatellgrenze bei 500 Euro zu ziehen. Diesen Änderungsantrag möchte ich gerne kombinieren mit dem Änderungsantrag 175 der Sozialdemokratischen Fraktion mit dem Ziel, die Obergrenze auf 100.000 Euro festzulegen. Das wäre eine vernünftige gemeinsame Lösung. Wenn das eine große Mehrheit bekommt, haben wir auch große Chancen, dass das die Grundlage für die weiteren Beratungen im Rat ist.

 
  
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  Der Präsident. Gibt es Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag?

 
  
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  McCarthy (PSE).(EN) Herr Präsident, das lehne ich ab, weil wir uns das Recht vorbehalten, über einen Änderungsantrag abzustimmen, der keine Untergrenze vorsieht. Diese Kombination bedeutet, dass es eine Bagatellgrenze von 500 Euro in Verbindung mit einer Obergrenze der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas gibt. Wir wollen keine Untergrenze. Deshalb können wir diesen Kompromiss nicht akzeptieren.

 
  
  

(Da mindestens 32 Mitglieder Einspruch erheben, wird der mündliche Änderungsantrag nicht berücksichtigt.)

Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 64:

 
  
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  McCarthy (PSE).(EN) Herr Präsident, Änderungsantrag 206 wird durch die Annahme des vorhergehenden Änderungsantrags nicht hinfällig. Deshalb müssen wir über Änderungsantrag 206 abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. Ich werde den Berichterstatter in dieser Sache um Rat fragen. Ich wurde dahingehend informiert, dass Änderungsantrag 206 nach Annahme von Änderungsantrag 64 hinfällig wird. Herr Berichterstatter, wie sehen Sie das?

 
  
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  Wuermeling (PPE-DE), Berichterstatter. Herr Präsident! Die Kommission hat ein Verbot der Aushandlung von Kreditverträgen an der Haustüre vorgeschlagen. Der Ausschuss hat beantragt, dass dieses Verbot komplett gestrichen wird. Diesem Antrag haben wir zugestimmt. Insofern besteht kein Raum mehr für ein reduziertes Verbot, wie es Änderungsantrag 206 vorsieht. Insofern ist es richtig, dass der Änderungsantrag 206 hinfällig ist.

 
  
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  McCarthy (PSE).(EN) Herr Präsident, die Fraktion hat keinen Änderungsantrag vorgelegt, der das Verbot von Haustürgeschäften vorsieht. Vielmehr geht es darum, Bedingungen für die unerbetene Aushandlung von Krediten oder derartige Haustürgeschäfte festzulegen. Da das kein Verbot ist, sollten wir darüber abstimmen können.

 
  
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  Wuermeling (PPE-DE), Berichterstatter. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sich mit Mehrheit dafür ausgesprochen, in diese Richtlinie gar keine Regelung für Haustürgeschäfte aufzunehmen, auch aus gutem Grund. Es gibt nämlich eine eigene Richtlinie dazu, und deswegen besteht nach dieser Abstimmung kein Raum mehr, andere Regeln dafür hier aufzunehmen. Ich bleibe dabei, das entfällt.

 
  
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  Der Präsident. Ich werde dem Rat des Berichterstatters folgen. Ich werde Frau McCarthy und ihren Kollegen diese Entscheidung später erläutern.

 
  
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  Wuermeling (PPE-DE). Ich verzichte auf den mündlichen Änderungsantrag.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0188/2004) von Frau Ghilardotti im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinien 84/450/EWG, 97/7/EG und 98/27/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0260/2004) von Herrn Sturdy im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstwerte für Pestizidrückstände in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0213/2004) von Herrn Mombaur im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie zur Änderung der Rechtsgrundlage und zur „allgemeinen Ausrichtung“ des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0254/2004) von Herrn Seppänen im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0171/2004) von Frau Thors im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0154/2004) von Herrn de Roo im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft im Sinne der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0265/2004) von Herrn Blokland im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren

Der Präsident. Wer aus Irland kommt, der weiß, dass ein Akkumulator eine Wette im Pferderennen ist.

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0220/2004) von Herrn Cocilovo im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0216/2004) von Herrn Markov im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2002/15/EG sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0267/2004) von Herrn Deprez im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Errichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2005-2010

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0176/2004) von Herrn Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über die Mitteilung der Kommission: Eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und –recycling

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0227/2004) von Herrn Voggenhuber im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Mitteilung der Kommission zu Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union: Wahrung und Förderung der Grundwerte der Europäischen Union

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Der Präsident. – Die Abstimmung ist geschlossen.

Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Bericht Böge (A5-0198/2004)

 
  
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  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Kommission schlägt vor, das Mandat der Europäischen Investitionsbank betreffend Darlehen an Drittländer, die durch den Gemeinschaftshaushalt garantiert werden, zu ändern, um der neuen Nachbarschaftspolitik im Rahmen eines erweiterten Europa Rechnung zu tragen, die in ihren Vorschlägen für einen politischen und finanziellen Rahmen für den Zeitraum 2007-2013 enthalten ist. Wenn wir uns die Darlehensobergrenze betrachten, die 20 260 Mio. EUR beträgt, so kommen wir schnell zu dem Schluss, dass der Bericht zu diesem Legislativvorschlag wenig zu den zugrunde liegenden geopolitischen Erwägungen und Zielen beiträgt, insbesondere dem der Schaffung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer, in der die Europäische Union großen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einfluss auf regionaler Ebene besitzt.

Die Nachbarschaftspolitik schließt Russland, für das der Berichterstatter eine Erhöhung von 500 Mio. EUR am vorläufigen Anteil vorschlägt, und die Länder des Mittelmeerraums als Priorität ein. Diese Darlehen würden eindeutig einer Politik der Einflussnahme, des Eigeninteresses und der Einmischung in diesen Regionen dienen. Eine solche Zielsetzung lehnen wir ab. Besorgnis erregender ist jedoch, dass diese Politik der guten Nachbarschaft dem Anschein nach auf Kosten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU insbesondere mit den AKP-Ländern, Lateinamerika und Asien geht.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag befasst sich mit der Änderung der Haushaltsgarantie der Gemeinschaft an die Europäische Investitionsbank bis zum Ende der noch verbleibenden Laufzeit des Mandats für die Darlehen, die die EIB auf der Basis ihrer Eigenmittel an Drittländer vergibt.

Infolge der Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 wird sich die Darlehenskapazität der EIB erhöhen, ohne dass die Obergrenze für ihr Mandat zur Vergabe von Darlehen an Drittländer angehoben wird, was besonders vorteilhaft sein wird zu einem Zeitpunkt, da die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit den potenziellen Kandidatenländern des Westbalkans intensiviert und sich schrittweise darauf vorbereitet, ihre Beziehungen mit anderen Nachbarn im Süden und Osten auszubauen.

Nach dem Operativen Gesamtplan (OGP) der EIB weist die Verwendungsprognose für die verschiedenen Regionalpakete während der Restlaufzeit des Mandats auf ein verbürgtes Gesamtdarlehensvolumen hin, das den festgelegten Gesamtbetrag übersteigt.

In Anbetracht dieser Vorausschätzungen schlägt die Kommission jetzt eine geografische Neuverteilung für das laufende Mandat vor, wobei die derzeitige Obergrenze von 19,46 Mrd. EUR beibehalten wird.

Da es notwendig ist, dass die EU ihre Beziehungen zu ihren engsten Nachbarn verbessert, habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Sommer (A5-0246/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Bericht folgt einer großen Zahl von Änderungsanträgen, die das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen hat und die dann fast ausnahmslos vom Rat akzeptiert wurden.

Der Gemeinsame Standpunkt belegt, dass die vom Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr vorgeschlagene Lösung am besten geeignet ist, um das zentrale Ziel der Interoperabilität der verschiedenen elektronischen Mautsysteme, die in einigen Mitgliedstaaten in Betrieb sind, zu erreichen.

Für die elektronische Mauterhebung ist die Mikrowellen-Technik am kostengünstigsten, denn sie basiert auf vorhandener, in der Telefonie bereits erfolgreich genutzter Technik, bietet eine ideale Lösung für das in der Richtlinie anvisierte Ziel und erleichtert bestimmten Autobahnbenutzern das Leben.

Es sei jedoch hervorgehoben, dass der Ausschuss eine Studie zu einem späteren Zeitpunkt (2008) über die Anwendbarkeit der Satelliten-Technologie nicht ausschließt, aber alles hängt vom technologischen Fortschritt auf dem Markt und den speziellen Erfordernissen anderer Formen der Straßenverkehrskontrolle ab.

Da der vorliegende Bericht den Text des Gemeinsamen Standpunkts nicht ändert, der die Kompatibilität der verschiedenen Systeme in den Mitgliedstaaten bis 2007 gewährleistet, habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Fourtou (A5-0255/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ziel dieses Vorschlags für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodexes der Gemeinschaften ist die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens mit identischen Zollkontrollen in allen Mitgliedstaaten, basierend auf gemeinsam vereinbarten Normen und Risikokriterien für die Auswahl der Waren und Wirtschaftsbeteiligten, um den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und den Handel mit gefährlichen Gütern zu bekämpfen.

Um die Sicherheit in Bezug auf Güter zu verstärken, die internationale Grenzen überschreiten, sollen Händler Informationen über die Waren an die Zollbehörden weitergeben, die in die Europäische Union ein- oder aus der Europäischen Union ausgeführt werden sollen. Diese Informationen werden in elektronischer Form vorliegen und zwischen den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten ausgetauscht.

Wir müssen erneut bekräftigen, dass man nicht zulassen darf, dass der Kampf gegen den Terrorismus die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten unserer Bürger gefährdet, was auch das Recht auf Privatsphäre einschließt, wozu der Schutz personenbezogener Daten gehört, wie in Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist. Der Schutz personenbezogener Daten sollte nicht als Hindernis für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus betrachtet werden, das heißt, dass wir trotz der Änderungsanträge des Europäischen Parlaments, die sich speziell auf diese Rechte beziehen, gewisse Vorbehalte hinsichtlich der in der Verordnung vorgesehenen Änderungen haben.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Zweck dieses von der Kommission vorgelegten Vorschlags für eine Verordnung ist es, den Zollkodex der Gemeinschaft abzuändern, um bestimmte Grundprinzipien zur Kontrolle der Sicherheit unserer Außengrenzen aufzunehmen und ein harmonisiertes System zur Risikobewertung einzurichten.

Der Vorschlag sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, mit denen die Sicherheit im internationalen Warenverkehr erhöht werden soll. Folgende Maßnahmen verdienen besondere Aufmerksamkeit: (a) die Einführung einer Aufforderung an die Händler, Informationen über die Waren weiterzugeben, bevor diese in die Europäische Union ein- oder aus der Europäischen Union ausgeführt werden; (b) die Einführung eines Rahmens für die Zulassung von Wirtschaftsbeteiligten; (c) die Einführung eines Mechanismus für die Vereinbarung von Risikokriterien auf Gemeinschaftsebene; (d) die Einführung von EDV-gestützten Systemen zur Durchführung des Risikomanagements.

Der Vorschlag ist Ausdruck eines unbedingten Wunsches nach einem integrierten und wirksamen Management unserer Außengrenzen, indem man sich bemüht, die Effektivität von Zollverfahren und -kontrollen zu verbessern, und zwar sowohl durch die Vereinfachung von zollrechtlichen Bestimmungen als auch durch die verstärkte Nutzung elektronischer Systeme in den Zollverfahren.

Ich möchte betonen, dass diejenigen, die im Sektor tätig sind, die Veränderungen begrüßen, und das wird es ermöglichen, ein akzeptables Verhältnis zwischen der Zunahme an Kontrollen und Formalitäten, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind, und der Notwendigkeit, den rechtmäßigen Handel zu vereinfachen, herzustellen. Ich teile diese Auffassung und habe für den Bericht gestimmt.

 
  
  

- Empfehlung: De Veyrac (A5-0215/2004)

 
  
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  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Der Rat und das Parlament haben vor kurzem die Verordnung über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums verabschiedet, die unter anderem die Mitgliedschaft der Gemeinschaft in Eurocontrol festlegte.

Gemäß dem Beitrittsprotokoll werden sich die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten - wie bei anderen internationalen Organisationen - an der Arbeit von Eurocontrol beteiligen, wobei Stimmrechte danach zugeteilt werden, ob ein Thema in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft oder den der Mitgliedstaaten fällt.

Die institutionelle Synergie zwischen der Gemeinschaft und Eurocontrol wird einige Vorteile im Hinblick auf Luftverkehrskapazitäten, Sicherheit und Effektivität bewirken, die erzielt werden, indem Programme für die Entwicklung und Einführung neuer Technologien für die Luftverkehrskontrolle aufgelegt werden.

Da es hier darum geht, Vorschriften für die internationale Zusammenarbeit aufzustellen, um letztlich die genannten Ziele zu verfolgen und zugleich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu achten, habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Da der Vertrag eine gemeinsame Verkehrspolitik vorsieht, hat die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Mitgliedschaft in verschiedenen internationalen Übereinkommen vorgelegt, um diese Zuständigkeiten, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragen wurden, wahrnehmen zu können.

Dieser Vorschlag ist Teil der Initiative zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums, der bezüglich der technischen Kompetenzen von Eurocontrol eine aktive Rolle für die Gemeinschaft vorsieht.

Im Beitrittsprotokoll sind die rechtlichen Bestimmungen niedergelegt, die es der Gemeinschaft ermöglichen, Vollmitglied von Eurocontrol zu werden. Vorgesehen ist eine gemeinsame Mitwirkung der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten bei Eurocontrol auf der Grundlage der Zuweisung von Stimmrechten. Stimmrechte werden von der Gemeinschaft oder ihren Mitgliedstaaten ausgeübt, je nachdem, ob das entsprechende Thema in die Zuständigkeit der Gemeinschaft oder die der Mitgliedstaaten fällt.

Dessen ungeachtet übertragen die Verträge - abgesehen von allem anderen - keine Zuständigkeiten auf die Europäische Gemeinschaft im Bereich Verteidigung und nationale Sicherheit, das heißt, die Nutzung von Luftraum für militärische Zwecke fällt nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft, wofür wir uns während der Aussprache zum einheitlichen Luftraum ausgesprochen haben.

Wie immer versucht man, auf Wegen und in einem Tempo voranzukommen, mit denen wir nicht einverstanden sein können.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag betrifft den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, Eurocontrol.

Gemäß Artikel 86 und 97 seiner Geschäftsordnung muss das Parlament dieser Vereinbarung seine Zustimmung geben, da die entsprechenden Verhandlungen am 8. Oktober 2002 mit der Unterzeichnung des betreffenden Protokolls abgeschlossen wurden.

Entsprechend dem Beitrittsprotokoll werden sich die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten - wie bei anderen internationalen Organisationen - an der Tätigkeit von Eurocontrol beteiligen, wobei Stimmrechte danach in Abhängigkeit davon zugeteilt werden, ob ein Thema in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft oder den der Mitgliedstaaten fällt.

Der Rat und das Parlament haben kürzlich die Verordnung über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums verabschiedet, in der unter anderem die Mitgliedschaft der Gemeinschaft bei Eurocontrol festgelegt ist, so dass das Parlament seine Auffassungen hierzu indirekt bereits dargelegt hat.

Die Beziehung zwischen der Gemeinschaft und Eurocontrol bewirkt einige Vorteile im Hinblick auf Luftverkehrskapazitäten, Sicherheit und Effektivität, die erzielt werden, indem Programme für die Entwicklung und Einführung neuer Technologien für die Luftverkehrskontrolle aufgelegt werden, und dementsprechend habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Cerdeira Morterero (A5-0142/2004)

 
  
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  Bordes und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Würde man die durch die Erweiterung entstandenen neuen Grenzen der Europäischen Union in einen echten Eisernen Vorhang verwandeln, so hätte das dramatische Konsequenzen für die Bevölkerung zu beiden Seiten dieser Grenzen. Diese Grenzen teilen manchmal Völker oder gar Familien, sie zu Schengen-Grenzen zu machen, ist menschlich nicht hinnehmbar.

Wenn Europa wirklich brüderlich wäre, müsste es im Gegenteil das Reisen erleichtern. Aber nicht aus dieser Warte schlägt der Bericht eine gewisse Lockerung für den kleinen Grenzverkehr vor, sondern: „weil es … von Vorteil sein kann, Mechanismen einzuführen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, sich in das Gebiet zu begeben, in dem ihre Fähigkeiten am meisten benötigt werden“. Mit anderen Worten, eine zu strenge Abriegelung der Grenzen würde die Unternehmen daran hindern, von billigen Gelegenheitsarbeitskräften zu profitieren oder den lokalen Handel florieren zu lassen. Das ist der Grund für die vorgeschlagenen kleinlichen und bürokratischen Vorschriften.

Der Gipfel ist, dass der Bericht Stockton seinerseits, wenn auch vorübergehend, für die Grenzbewohner an den Grenzen zwischen den Ländern der derzeitigen Union und den neu beitretenden Ländern in etwa die gleiche Behandlung vorsieht. Damit werden mit der Erweiterung zwar alle Hindernisse für den freien Kapitalverkehr aus dem Wege geräumt, nicht aber für die Freizügigkeit von Personen.

Wir haben uns der Stimme enthalten, um der kleinen Lockerung für die Grenzbewohner gegenüber Schengen nicht im Wege zu stehen, ohne damit jedoch inhumane Rechtsvorschriften abzusegnen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Gegenstand des Kommissionsvorschlags ist die Regelung des kleinen Grenzverkehrs. Sein Hauptanliegen ist es, Hemmnisse für den Handel, den sozialen und kulturellen Austausch oder die regionale Zusammenarbeit zu vermeiden, um die Entwicklung der Grenzgebiete zu fördern und das Überschreiten der Grenzen für Bona-fide-Grenzbewohner zu erleichtern sowie die dafür angewandten Vorschriften zu harmonisieren.

Ich gratuliere der Kommission zu ihrer Initiative, bin aber mit einigen Punkten nicht einverstanden, Punkten, die auch die Berichterstatterin in ihrem Bericht beanstandet und aufgegriffen hat. Problematisch könnte es beim Verständnis von „gutem Glauben“ und durch den Mangel an effektiven Kontrollressourcen werden, was einer ständigen missbräuchlichen Nutzung Vorschub leisten könnte.

In Anbetracht der Notwendigkeit, die illegale Einwanderung zu bekämpfen und kriminelle Aktivitäten und sogar die Einreise von Terroristen zu verhindern, kann ich nicht verstehen, warum man keine Kontrollen vorsieht, um sicherzustellen, dass die genehmigte Aufenthaltsdauer auch eingehalten wird.

Wir stimmen dem zentralen Konzept zu, die Einreise in die EU für einige Bewohner von Drittländern einfacher zu gestalten, fordern aber, die Gewährung solcher Möglichkeiten weniger großzügig zu handhaben.

Die Punkte, auf die die Berichterstatterin aufmerksam gemacht hat, sind überaus relevant, und da die in ihrem Bericht vorgeschlagenen Änderungen genau diese Wirkung haben werden, habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht: The Earl of Stockton (A5-0141/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag stammt aus einer Gruppe von Rechtsetzungsakten, die auf die Harmonisierung von Regelungen für den kleinen Grenzverkehr abstellen. Speziell geht es hier darum, die Einreise bestimmter Grenzbewohner von Drittländern in die EU zu erleichtern. Insbesondere wird befürwortet, dass Einschränkungen für „Grenzarbeitnehmer“ nicht aufgehoben werden sollten, und vorgeschlagen, für diese Personengruppe ein spezielles Visum einzuführen.

Es wird betont, dass dieses Visum befristet und nur für Personen bestimmt ist, die höchstens 50 km von der Grenze entfernt leben.

Die von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Änderungen und ihre Bemerkungen sind äußerst zutreffend. Sie sind verständlich und begründet, und sie stehen dem Anliegen des Kommissionsvorschlags nicht entgegen.

Ich stimme für den Bericht.

Ungeachtet dessen sollte die Aufmerksamkeit der Kommission auf die missbräuchliche Nutzung gelenkt werden, zu der es kommen kann, wenn keine Vorsorge getroffen wird, insbesondere um Missbrauch und Schwachstellen vorzubeugen, die illegaler Einwanderung, kriminellen Tätigkeiten und sogar terroristischen Aktivitäten Vorschub leisten könnten.

 
  
  

- Bericht: Klamt (A5-0145/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz gewisser Bedenken, die in der Stellungnahme des Europäischen Parlaments geäußert wurden, muss diese Initiative, die „technisch“ und „neutral“ zu sein scheint, im Zusammenhang mit der Kriminalisierung der Einwanderung und der Unterstützung für ein so genanntes Notfallmanagement und die Abschiebung von Einwanderern in ihre Herkunftsländer gesehen werden.

Im Vorschlag heißt es: „Als Weiterentwicklung des Frühwarnsystems soll das Netz in erster Linie den Austausch strategischer und taktischer Informationen über irreguläre und illegale Migrationsströme und -trends erleichtern“. Derzeit sei nicht geplant, dass „personenbezogene Daten zu kriminellen Netzen ausgetauscht werden, die an der Einschleusung von Migranten oder am Menschenhandel beteiligt sind“.

Die Berichterstatterin selbst übt wie folgt Kritik: „Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung darf nicht nur auf Personen abzielen, die illegal in das Hoheitsgebiet der EU eingereist sind, sondern muss sich auch und vor allem gegen die Schleusernetze richten, die die Netze für illegale Beschäftigung in Europa versorgen.“

Es wird der Versuch unternommen, ein verbessertes Instrument einzuführen, so dass Koordinierung und Kommunikation unerlässlich werden, „um irreguläre Migration erfolgreich grenzüberschreitend zu bekämpfen“.

Dies ist nur ein weiterer Aspekt einer Politik, die die wirtschaftlichen und sozialen Ursachen von Einwanderung ignoriert.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Angesichts der Lage, in der wir uns mit der Öffnung unserer Grenzen innerhalb des Schengener Raums, ständigen Verletzungen der Gemeinschaftsgrenzen und dringenden Sicherheitserfordernisse aufgrund der derzeitigen geopolitischen Situation befinden, halte ich es für unerlässlich, dass die Instrumente zur Verwaltung und Überwachung von Migrationsströmen koordiniert werden. Das gilt auch für die Überwachung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung.

CIRCA (Verwalter des Kommunikations- und Informationsressourcenzentrums), die technische Plattform der Kommission, wird einen virtuellen Arbeitsraum für Benutzergruppen mit ausschließlichem Zugriff und einen ständigen Informationsaustausch bieten, sofern sie ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten kann.

Hervorheben möchte ich die Möglichkeit, Europol in dieses Netz einzubeziehen.

Ich hoffe, die Benutzer und Nutznießer dieses effektiveren Internet-gestützten Konzepts werden nicht vergessen, dass es bei ihren Ermittlungen um Menschen geht, die unabhängig von ihrem Rechtsstatus unverbrüchliche Rechte haben und es verdienen, geachtet zu werden.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Karas (A5-0233/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Kommissionsvorschlag, der die uneingeschränkte Unterstützung des Berichterstatters hat, ist Ausdruck der dringend notwendigen und lange erwarteten Änderung der Richtlinie 77/388/EWG. Wie allseits bekannt, werden Dienstleistungen bisher in der Regel am Sitz des Anbieters besteuert. Die Kommission möchte diese Sachlage jetzt umkehren, so dass abgesehen von einigen Ausnahmen Steuern jetzt am Sitz des Kunden erhoben werden.

Wie ich das verstehe, wird diese Veränderung der aktuellen Lage im Dienstleistungssektor besser gerecht, und sie wird allen Beteiligten größere Sicherheit bieten. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird es auch möglich sein, einige der bestehenden Probleme auszuräumen, zu denen es infolge der weitreichenden Änderungen seit 1977 gekommen ist.

Der Bericht wirft keine besonderen Probleme auf und versucht im Wesentlichen, den allgemeinen Grundsatz einzuhalten, nach dem der Ort der Besteuerung als der Ort definiert wird, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung den Entwurf für eine legislative Entschließung einstimmig angenommen hat.

Ich habe für den Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Bodrato (A5-0222/2004)

 
  
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  Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman, Stenmarck und Wachtmeister (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben heute für den Bericht über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) auf der Grundlage des Übereinkommens zwischen EG und ESA von 2003 gestimmt. Wir haben seinerzeit bereits die Entschließung zum Grünbuch über die Europäische Raumfahrtpolitik (angenommen am 9. Oktober 2003) und die Entschließung über eine einheitliche europäische Raumfahrtstrategie (angenommen am 17. Januar 2002) sowie die Entschließung über den Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik (angenommen am 29. Januar 2004) unterstützt. Außerdem haben wir die Maßnahmen zur Umsetzung des GALILEO-Projekts befürwortet.

Es ist von großer Bedeutung, dass die Zuständigkeiten der EU in der Raumfahrtpolitik nicht darüber hinaus ausgeweitet werden und die technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt gemäß der ESA-Konvention hauptsächlich zwischenstaatlich erfolgt. Das Engagement der EU sollte sich in erster Linie auf die Weltraumforschung beschränken. Wir lehnen die im Verfassungsvertrag der EU vorgesehene Erweiterung der Zuständigkeiten der EU ab.

 
  
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  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Ich teile die allgemein positive Einstellung derjenigen, die über dieses Rahmenabkommen abgestimmt haben, bei dem sich die Diskussion am Ende um die Rechtsgrundlage drehte. Diese positive Einstellung wurde gestützt durch eine Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, der, und das trifft den springenden Punkt, daran erinnerte, dass die Wahl der genannten Rechtsgrundlage nicht dem Ermessen des Gesetzgebers der Gemeinschaft überlassen sein dürfe, sondern anhand objektiver Kriterien und unter gesetzlicher Kontrolle erfolgen solle.

Nach Auffassung des Rechtsausschusses und des Berichterstatters des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie kann der fehlende Verweis auf Artikel 300 Absatz 3 des EG-Vertrags, in dem festgelegt ist, dass das Parlament konsultiert werden muss, nur ein Versehen sein, das zu korrigieren ist. Der Berichterstatter hat schließlich einen Änderungsantrag in diesem Sinne vorgelegt, der schnell durch eine entsprechende Korrektur ersetzt wurde.

Die Bereitschaft des Berichterstatters, dies zu tun, war ein weiterer Punkt, der mich veranlasst hat, für den Bericht zu stimmen.

 
  
  

- Bericht: Coelho (A5-0262/2004)

 
  
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  Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Sicherheit unserer Bürger ist für uns alle ein Anliegen von größter Bedeutung.

Wir wissen, wie wichtig und notwendig es ist, als weitere Folge der Freizügigkeit und der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken.

Wir leben in Zeiten, in denen die transnationale organisierte Kriminalität, die illegale Einwanderung und insbesondere der Terrorismus an der Spitze der politischen Tagesordnung und im Mittelpunkt des politischen Interesses der Öffentlichkeit stehen. Diese Probleme bedrohen unsere Demokratien und müssen bekämpft werden, indem man die europäische Demokratie und ihre Instrumente stärkt.

Was wir brauchen, ist ein schneller und effektiver Austausch von Informationen in den Bereichen Grenzkontrollen und polizeiliche Zusammenarbeit.

Daraus ergibt sich die zentrale Bedeutung der Entwicklung des SIS der zweiten Generation (SIS II) und eines Visa-Informationssystems (VIS) sowie der Einführung biometrischer Daten.

Wir müssen dabei im Rahmen klarer Regeln handeln, die dafür sorgen, dass das System wirksam und effektiv ist und die Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten genau eingehalten werden.

Dieser Vorschlag zur Schaffung des VIS und seiner Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt und...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Schaffung eines Visa-Informationssystems sollte als Teil des Schengener Informationssystems (SIS) und von EURODAC im Rahmen der Vergemeinschaftung des „dritten Pfeilers“, das heißt des Bereichs Justiz und innere Angelegenheiten, gesehen werden. Damit sollen den Mitgliedstaaten bestimmte Schlüsselkompetenzen genommen werden. Man beachte, dass ab dem 1. Mai solche Entscheidungen im Rat nicht mehr der Einstimmigkeit bedürfen.

Das VIS ist als System für den Austausch von Visa-Daten zwischen Mitgliedstaaten geplant.

Wir teilen zwar nicht den Standpunkt des Berichterstatters, stimmen aber seiner Schlussfolgerung zu, dass diese Kommissionsinitiative abzulehnen ist, da sie insbesondere weder das System noch dessen Funktionsweise festlegt und auch nicht beschreibt, „welche Kategorien von Daten zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen eingetragen werden, [keine] Regeln für den Inhalt der VIS-Eintragungen [aufstellt], die Rechte von Behörden auf Zugang, Aktualisierung und Konsultierung der Daten [nicht festlegt] und [keine] Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten und die Kontrolle [enthält]“.

Deshalb haben wir gegen den Vorschlag gestimmt.

 
  
  

- Zweiter Bericht Hernández Mollar (A5-0266/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht betrifft eine weitere Ablehnung durch das Parlament, und zwar einer Initiative der spanischen Regierung vom April 2003, einer Maßnahme, die sich in den „Kampf gegen den Terrorismus“ einordnet und darauf abstellt, mit den USA ein Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdaten zu schließen. Wir sind nachdrücklich gegen einen solchen Schritt, auch wenn hier bereits Tatsachen geschaffen wurden, da mehrere Fluggesellschaften solche Informationen schon weitergeben. Deshalb begrüßen wir, dass der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat.

Zweck der Initiative ist es, an die USA personenbezogene Daten zu übermitteln, die - nach vorliegenden Informationen - 34 Bereiche betreffen würden, darunter Telefonnummern, Kreditkartenangaben, politische Auffassungen, familiärer Hintergrund, Glaubensrichtungen und Gesundheit. Es sind keine wirkungsvollen Kontrollen oder Sicherungen vorgesehen, und das gefährdet die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger.

Dies ist ein unannehmbarer Schritt, der gegen die EU-Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Gegenwärtig obliegt es den einzelnen Ländern dafür zu sorgen, dass die Menschen hinsichtlich der in Fluggastverzeichnissen enthaltenen Daten geschützt sind. Mit diesem Vorschlag soll die Möglichkeit eines Landes eingeschränkt werden, die Übermittlung von Daten zu blockieren, um die Rechte seiner Bürger zu schützen.

 
  
  

- Bericht: Roure (A5-0140/2004)

 
  
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  Flemming (PPE-DE). Herr Präsident! Ich lege Wert auf die Feststellung, dass nicht nur ich, sondern auch meine Kollegen von der Österreichischen Volkspartei in der EVP-Fraktion den Bericht de Roo letztlich abgelehnt haben. Wir haben Schwierigkeiten mit dem Nuklearpunkt in Änderungsantrag 38. Der Text ist uns einfach zu vage, und er lässt es zu - und ich bin ein bisschen erstaunt, dass Alexander de Roo das nicht auch so sieht -, dass Zertifikate aus Nuklearprojekten, die vor 2012 verzeugt wurden, nach 2012 verwendet werden, da ja banking von Zertifikaten erlaubt ist. Ein Betreiber könnte sich also mit einem Nuklearprojekt, das schon während der Periode 2008 bis 2012 läuft, sanieren. Da wir ganz massiv für einen totalen Ausschluss von Nuklearprojekten sind, haben wir letztlich den Bericht de Roo nicht akzeptieren können.

 
  
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  Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Fragen im Zusammenhang mit der polizeilichen Zusammenarbeit und mit dem Schutz unserer Bürger gehören zu unseren dringlichsten Anliegen. Die polizeiliche Zusammenarbeit spielt eine wesentliche Rolle, wenn wir innerhalb des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die europäischen Bürger ein höheres Sicherheitsniveau erreichen wollen.

Anknüpfend an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere legte die portugiesische Ratspräsidentschaft eine Initiative vor, die im Dezember 2000 angenommen wurde und die erste Stufe der Errichtung einer Europäischen Polizeiakademie als Netz bestehender nationaler Ausbildungseinrichtungen aller Mitgliedstaaten in Gang setzte. In der Akademie sollen hochrangige Polizeibeamte darin geschult werden, einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme zu entwickeln, die sich im Bereich der Bekämpfung von Kriminalität und der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ergeben, und sie auf eine grenzüberschreitende Ebene zu stellen.

Dieser Bericht über die Funktionsweise und Zukunft der Polizeiakademie nennt einige Schwierigkeiten, die sich vor allem aus dem Fehlen der Rechtspersönlichkeit ergeben. Trotz dieser Schwierigkeiten kann man sagen, dass die Akademie eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.

Ich unterstütze diese beiden Initiativen, insbesondere die Umsetzung der von den meisten Mitgliedstaaten, auch Portugal, übernommenen Haltung auf Legislativebene. Momentan ist es günstiger, die Netzstruktur der nationalen Einrichtungen beizubehalten, jetzt allerdings mit einer Rechtspersönlichkeit, einem Verwaltungsrat, der für die Organisation und den Betrieb der Akademie zuständig ist und über ein eigenes Sekretariat und einen Sitz verfügt.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Europäische Rat von Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 beschloss, für „die Schulung von hochrangigen Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden [...] eine Europäische Polizeiakademie“ einzurichten. Diese sollte als „Netz der bestehenden nationalen Ausbildungseinrichtungen in Angriff genommen werden“.

Diese irische Initiative verfolgt das Ziel, der Europäischen Polizeiakademie (EPA) die Rechtspersönlichkeit und Autorität zu verleihen, die Rechtspersonen normalerweise zusteht. Zweck der Initiative des Vereinigten Königreichs ist es, im Gefolge einer politischen Einigung im Rat als Sitz der EPA Bramshill festzulegen und ein ständiges Sekretariat zur Unterstützung der EPA einzurichten.

Die Möglichkeit einer dauerhaften Struktur für die EPA wurde jetzt im Rahmen eines Dreijahresberichts über die Funktionsweise und Zukunft der EPA untersucht. Darin wurde festgestellt, dass das Fehlen einer Rechtspersönlichkeit zu Schwierigkeiten im Hinblick auf die Leitung sowie auf finanzieller und organisatorischer Ebene geführt habe.

Die Berichterstatterin hat drei Änderungsanträge vorgelegt, um die Vorschläge etwas zu ordnen, unter anderem zu den Kosten, die aus dem Haushalt der EPA getragen werden, und zum Ort des Sitzes der EPA.

Meines Erachtens hat die EPA eine hervorragende Arbeit geleistet und sollte sich weiter entwickeln. Es besteht keine Notwendigkeit, eine von den nationalen Ausbildungseinrichtungen getrennte Europäische Akademie einzurichten. Folglich unterstütze ich die Änderungsanträge Irlands und des Vereinigten Königreichs wie auch die angenommenen Änderungsanträge und...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
  

- Bericht: Randzio-Plath (A5-0273/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben gegen diese Empfehlung gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens ist die Rotation von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht garantiert worden. Die EZB war nicht zufrieden damit, die erste Gemeinschaftseinrichtung zu sein, die mit der Regel der Repräsentativität bricht, nach der jeder Mitgliedstaat vertreten sein muss, oder damit, dass ihre Satzung dahingehend geändert wird, dass Mitglieder dieses Ausschusses dauerhaftes Stimmrecht haben, im Gegensatz zu denen in den Direktorien von Zentralbanken, die ihr Stimmrecht rotierend ausüben. Auch in diesem Bereich beobachten wir die Herausbildung eines Kabinetts bestehend aus größeren Mitgliedern, während kleinere Länder wie Portugal vom Entscheidungsprozess im Herzen der EU-Geldpolitik ausgeschlossen sind.

Zweitens folgt der Kandidat sklavisch der Linie der geld- und haushaltspolitischen Orthodoxie und der vorherrschenden Tendenzen in der Wirtschafts- und Geldpolitik der EU. Er scheint auch angesichts der Wirtschaftskrise, mit der die Gemeinschaft zu kämpfen hat, einen naiven Gleichmut an den Tag zu legen. Er ist dem Hauptziel der EZB, der Preisstabilität, verpflichtet und glaubt, dass die Krise das Ergebnis von Strukturreformen ist.

Außerdem sieht er keine „Notwendigkeit für eine Änderung des Vertrags von Maastricht oder des Stabilitäts- und Wachstumspakts“, da – wie er meint – „die zurzeit bestehenden Probleme nicht auf unnötige Rigiditäten des Rahmenwerks zurückzuführen“ sind, sondern darauf, dass einige Länder gemeinsam vereinbarte Regeln nicht einhalten.

 
  
  

- Bericht: Doorn (A5-0221/2004)

 
  
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  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) In der niederländischen Presse wurde der Eindruck erweckt, Herr Doorn, der amtierende Vorsitzende der CDA, habe ein Mittel gefunden, um den Niederlanden jährlich 10 Milliarden EUR zu sparen. Beim flüchtigen Lesen denkt man, damit senke er die Steuerzahlungen an die Europäische Union. Herr Doorn bietet jedoch keine Lösung für das Problem, dass die EU jährlich 20 % ihres Haushalts für Prestigeprojekte, den Transfer von Geldern zwischen den reichsten Mitgliedstaaten und Betrügereien vergeudet. Ihm geht es einzig und allein darum, Betriebe von dem zu befreien, was er als erstickende Bürokratie betrachtet. Ihm geht es vornehmlich um weniger Regeln für den Schutz der Arbeit und der Umwelt und demzufolge um weniger Kosten für Unternehmer. Das passt zu den Bestrebungen des niederländischen Finanzministers Zalm, der die administrative Belastung für Unternehmen von 17 Milliarden EUR auf 14 Milliarden EUR pro Jahr drücken will und meint, die Hälfte werde durch EU-Rechtsvorschriften verursacht. Herrn Zalms Berechnungen zufolge handelt es sich mithin nicht um 10 Milliarden EUR, sondern lediglich um 1,5 Milliarden EUR. Ich bin zwar mit einer Ausweitung der Möglichkeiten einverstanden, um die negativen Auswirkungen der gemeinschaftlichen Rechtsetzung in einem möglichst frühen Stadium abschätzen zu können, vertrete aber die Auffassung, dass Herr Doorn damit bald ganz andere Regelungen verhindern will als die, die mir vorschweben.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich beglückwünsche Herrn Doorn zu seiner ausgezeichneten Arbeit und den gesamten Ausschuss für Recht und Binnenmarkt zur einstimmigen Annahme dieses Berichts.

Eine Folgenabschätzung ist, wie im Übrigen in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom Juni 2003 festgestellt, ein wichtiges Hilfsmittel, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung, sondern auch bei der Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung in Verbindung mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften.

In diesem Zusammenhang ergeben die vom IWF (Internationaler Währungsfonds) ausgeführten Studien, dass die Verbesserung der Rechtsetzung zu einem Wirtschaftswachstum von 7 % und einer Produktivitätssteigerung von 3 % führen kann.

Es ist überaus wichtig, die Durchführung der Kosten- und Folgenabschätzung zu kontrollieren. Wenn die Beamten von einer unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle und den Einrichtungen selbst unterstützt und kontrolliert werden, und wenn eine Abschätzung der Belastung vorgenommen wird, die Unternehmen und Personen für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu tragen haben, dann, so glaube ich, wäre dies ein erheblicher Schritt in Richtung einer forcierten Entwicklung der EU.

Deshalb unterstütze ich diesen Bericht.

 
  
  

- Bericht: Mantovani (A5-0263/2004)

 
  
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  Bastos (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Kampf gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist auf nationaler und europäischer Ebene intensiviert worden, wobei die Verabschiedung des Europäischen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen einen wesentlichen Schritt darstellte.

Doch für Menschen mit Behinderungen sind Gleichbehandlung und Chancengleichheit noch immer nicht in allen Bereichen des Lebens gegeben. Die Fortschritte, die erreicht wurden, müssen durch entsprechende politische und gesetzgeberische Maßnahmen unterlegt werden. Darum sollte der Europäische Aktionsplan eine Richtlinie gegen Diskriminierung aus Gründen der Behinderung enthalten, die für alle Maßnahmen im Rahmen der EU-Zuständigkeiten gilt. Alle Mitgliedstaaten müssen alle geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich in nationales Recht umsetzen und Mechanismen für den Austausch bewährter Praktiken entwickeln.

Außerdem begrüße ich die Empfehlung des Berichts, die Zugänglichkeit der Informationstechnologien, zum baulichen Umfeld und zu hochwertigen Dienstleistungen für behinderte Menschen zu verbessern, um so deren Unabhängigkeit zu fördern.

Aus den genannten Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt, in dem unterstrichen wird, wie wichtig es ist, die Lage der 50 Millionen betroffenen Bürger des erweiterten Europa zu verbessern.

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Bericht, auch wenn er in einigen Teilen hinter den Erwartungen zurückbleibt. So wird darin bedauert, dass der Aktionsplan trotz wiederholter Forderungen des Parlaments keine Legislativvorschläge enthält, insbesondere keinen Richtlinienvorschlag gegen Diskriminierung aus Gründen der Behinderung, der sich auf sämtliche Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union erstrecken würde, um endgültig jedes Hindernis für die Teilnahme behinderter Menschen am Leben der Gemeinschaft zu beseitigen. Außerdem wird kritisiert, dass in den Vorschlägen des Aktionsplans nicht berücksichtigt wurde, dass Organisationen von Behinderten in den Erweiterungsländern besonders unterstützt werden müssen.

Ferner wird erklärt, dass der künftige Vertrag nachdrücklichere Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zum Schutz der Menschenrechte vorsehen muss, insbesondere für Behinderte, die stark pflegebedürftig sind und/oder sich nicht selbst vertreten können. Der Bericht unterstützt die UNO-Menschenrechtskonvention für Personen mit Behinderungen und fordert, dass die Empfehlungen des EU-Sachverständigenberichts über „Zugang für alle“ umgesetzt werden, einschließlich der Überarbeitung der Richtlinie über Bauprodukte im Sinne zwingender Zugangsvorschriften.

Der Bericht fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms DAPHNE besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Gewalt gegen behinderte Frauen zu richten und Maßnahmen zu ergreifen, um...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich gratuliere Herrn Mantovani zu seinem ausgezeichneten und zeitgemäßen Bericht über die Mitteilung der Kommission „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan“. Dieser Bericht findet meine volle Unterstützung, insbesondere was die Notwendigkeit betrifft, Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen Kontinuität zu verleihen.

Außerdem befürworte ich auch nachdrücklich Herrn Mantovanis Forderung nach einem Zeitplan für die Vorlage einer Richtlinie zur Bekämpfung der Diskriminierung aus den Gründen, die nicht von der Richtlinie 200/78/EG erfasst sind.

 
  
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  Montfort (PPE-DE), schriftlich. (FR) Der Bericht von Herrn Mantovani behandelt die Frage der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen, was unbestreitbar eine gute Sache ist.

Es wird in der Tat allzu oft vergessen, dass wir es nicht in erster Linie mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben, sondern ganz einfach mit Menschen, die ebenso wie jeder andere Mensch die Achtung ihrer Würde und ihrer Rechte verdienen, so des Rechts auf Freizügigkeit, des Rechts auf Teilnahme am Leben der Gesellschaft im Allgemeinen, des Rechts auf Chancengleichheit und des Rechts auf menschliche Achtung. Kurz, der Rechte, die allen Menschen zuerkannt werden.

Eine würdige Gesellschaft erkennt man daran, welchen Platz sie den Hilfsbedürftigsten einräumt. Leider sind heute in den so genannten entwickelten Ländern Menschen mit Behinderungen allzu oft noch Opfer von Diskriminierungen.

Deshalb unterstütze ich den Berichterstatter, wenn er fordert, dass ein wirksames politisches Vorgehen auf den für alle anerkannten universellen Werten aufbauen muss. Möge dieser Bericht für uns Anlass sein, endlich allen Menschen mit Behinderungen unsere Aufmerksamkeit zu schenken. Aus diesem Grunde habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Dieser Bericht erinnert zu rechten Zeit daran, dass in der erweiterten Europäischen Union etwa 50 Millionen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen leben werden. Darum müssen der Kampf gegen die Diskriminierung und der Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der EU-Strategie stehen. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 konnte Probleme im Zusammenhang mit Behinderungen erfolgreich stärker in den Vordergrund rücken.

Deshalb begrüße ich die Initiative der Kommission, die Annahme eines Europäischen Aktionsplans in diesem Bereich vorzuschlagen. Wir bedauern jedoch, dass keine konkreten Legislativvorschläge vorgelegt wurden und es auch keinen Zeitplan für die Vorlage einer Richtlinie zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Behinderung gibt.

Außerdem müssen wir uns darum bemühen, dass behinderte Menschen eine aktivere Rolle im Entscheidungsprozess auf EU-, UNO- und nationaler Ebene spielen.

Hervorheben möchte ich ferner die Zusage der Kommission, ein Arbeitsdokument über die Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie gegenüber Menschen mit Behinderungen vorzulegen, sowie die verbesserte Zugänglichkeit zu Informationstechnologien und zum baulichen Umfeld, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen, für diese Personen.

Wir teilen diese Auffassung ohne jede Einschränkung und sind der Meinung, dass dies ein ausgezeichneter Bericht ist.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass dieser Bericht sich an das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 und damit verbundener Themen anschließt. Darin wird gefordert, dass die Nichtdiskriminierung und der Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt der Strategie der Europäischen Union stehen sollten. Dem Bericht zufolge sollten die erreichten Erfolge in die Maßnahmen der Europäischen Union einbezogen werden. Bedauert wird das Fehlen von Legislativvorschlägen, und es wird ein Zeitplan für die Vorlage einer diesbezüglichen Richtlinie gefordert. Außerdem müssten die Maßnahmen verstärkt werden, mit denen die Diskriminierung bekämpft und der Schutz der Menschenrechte und die Chancengleichheit für Personen mit Behinderungen gefördert werden können. Bekräftigt wird die Unterstützung für eine Konvention der Vereinten Nationen, und die Mitgliedstaaten werden ersucht, ein solches Übereinkommen zu fördern.

Der Bericht fordert eine aktive Einbeziehung der Behindertenverbände auf nationaler und europäischer Ebene in den Entscheidungsprozess. Befürwortend spricht er sich für die Nutzung des Europäischen Sozialfonds und der Strukturfonds für Personen mit Behinderungen aus. Es sei unerlässlich, die Zugänglichkeit zu Informationstechnologien, zum baulichen Umfeld, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen, für Behinderte zu verbessern. Außerdem wird darum ersucht, im Rahmen des Haushaltsplans 2005 ein spezifisches Aktionsprogramm vorzuschlagen.

Aus all diesen Gründen habe ich für den Bericht von Herrn Mantovani gestimmt, der ausgezeichnete Aussagen und Vorschläge enthält.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Lambert (A5-0234/2004)

 
  
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  Bastos (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Verlaufe der Jahre ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 viele Male geändert und dadurch immer komplizierter geworden.

Vor dem Hintergrund der Erweiterung und angesichts der Notwendigkeit, die Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten zu koordinieren, um die Rechte der Bürger zu schützen, die sich innerhalb des EU-Hoheitsgebiets bewegen, muss diese Verordnung dringend aktualisiert und vereinfacht werden. Deshalb habe ich bei dieser Empfehlung für eine zweite Lesung zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates gestimmt.

Diese Verordnung, die für alle europäischen Bürger gilt, die in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat einem System der sozialen Sicherheit angeschlossen sind, stellt einen entscheidenden Fortschritt dar. Die Abdeckung ist breiter, da sie für alle Personen, die im Hoheitsgebiet eines zweiten Mitgliedstaats ihren Wohnsitz haben, in der gleichen Weise gilt wie die eigenen nationalen Systeme, wodurch auch ein erheblicher Beitrag zur sozialen Eingliederung geleistet wird. Allen Bürgern, die sich in anderen Mitgliedstaaten aufhalten, ist der gleiche Schutz garantiert, und sie unterliegen keiner Doppelbesteuerung. Ein wesentlicher Schritt wurde getan, ganz besonders mit der Einführung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltungstätigkeit, was eine stärkere Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Art und Weise der Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Bürger verbessern wird.

 
  
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  Bordes und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, obwohl es in der Begründung heißt, es gehe darum, die Systeme der sozialen Sicherheit in den einzelnen Staaten zu koordinieren, und nicht etwa sie anzugleichen und noch weniger, sie nach oben anzugleichen.

Die Koordinierung ermöglicht immerhin zumindest für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, insbesondere Grenzarbeitnehmern, Kenntnis über ihre Rechte auf Gesundheitsleistungen, Arbeitslosenunterstützung oder Rentenleistungen zu erlangen, was heute abgesehen von einigen bilateralen Abkommen nicht der Fall ist.

Wenn die Europäische Union sich für den Fortschritt hinsichtlich der sozialen Rechte einsetzen würde, würde sie ein einheitliches soziales Sicherungssystem vorschreiben, indem sie das, was in den diesbezüglich fortgeschrittensten Ländern am meisten den Interessen der Arbeitnehmer entspricht, allgemein einführen würde. Aber die derzeitige Tendenz geht dahin, dass jeder Staat Einsparungen am System der sozialen Sicherheit vornehmen will, was zur Folge hat, dass der Zugang der einfachen Bevölkerungsschichten zu angemessenen Leistungen immer mehr eingeschränkt wird.

Das Europäische Parlament gesteht seine freiwillige Ohnmacht ein, indem es, wie es im Text heißt, erklärt: „Das Parlament kann den Wunsch der Mitgliedstaaten verstehen, eine vollständige Kontrolle über ihre Sozialversicherungssysteme zu behalten, nicht zuletzt aus Gründen der Haushaltssicherheit“.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Systeme der sozialen Sicherheit müssen koordiniert werden, damit die Menschen die Freizügigkeit wie in den Verträgen vorgesehen nutzen können. Die derzeitige Verordnung zu diesem Bereich ist über 30 Jahre alt und wegen der Aktualisierung der nationalen Systeme und aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs viele Male geändert worden. Was übrig blieb, war ein Dokument, das sich äußerst schwer liest. Zudem befasst es sich mit Themen, die von anderen Richtlinien abgedeckt werden.

Diese neue Fassung hat dagegen den Vorteil, dass sie einfacher und aktueller ist und keinen Rückschritt gegenüber der derzeitigen Sachlage darstellt. Sie wird für alle Bürger der Europäischen Union gelten, entsprechend dem in den Verträgen niedergelegten Begriff der Unionsbürgerschaft. Außerdem wurden Ausnahmeregelungen und Abweichungen zugestanden.

Bedauerlicherweise ist der Rat bei zwei Punkten nicht weiter gegangen. Erstens gibt es keine Gewähr, dass eine vorherige Genehmigung für eine angemessene Behandlung außerhalb des Wohnsitzstaates erteilt wird, wenn der Zustand des Patienten dies erfordert, wie das Parlament vorschlägt. Zweitens hatten Parlament und Kommission bei den Arbeitslosenleistungen vorgeschlagen, dass der Arbeitslose mit vorheriger Genehmigung für sechs Monate in einem anderen Land Arbeit suchen kann. Doch der Rat hat sich entschieden, den gegenwärtigen Zeitraum von drei Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf sechs Monate beizubehalten...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Hermange (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die Verordnung Nr. 1408/71 soll die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten gewährleisten, um die Rechte von Personen zu schützen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Aus diesem Grunde trägt diese Verordnung einen wesentlichen Charakter, und ihre heutige Annahme ist von grundlegender Bedeutung. Ich möchte daran erinnern, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine der vier im Vertrag von Rom vorgesehenen Freiheiten ist.

Seit vielen Jahren – genauer seit 1971 – wurden an dieser Verordnung wesentliche Veränderungen vorgenommen, um zu versuchen, die Entwicklung der nationalen Rechtsvorschriften weitgehend zu berücksichtigen, einige Bestimmungen zu verbessern und noch bestehende Lücken zu füllen. Nach zahlreichen Verhandlungen im Rat und effizienter Arbeit unseres Berichterstatters sind wir zu einem Gleichgewicht gelangt, das angesichts der Zwänge und der spezifischen Merkmale der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten zufrieden stellend ist.

Natürlich kann dieser Text immer noch vervollkommnet werden. Jedoch stellt er zweifellos einen wichtigen Fortschritt hinsichtlich der Freizügigkeit der Bürger dar. Diese gehen künftig ihrer Rechte auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nicht verlustig, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig gilt ein voller Krankenversicherungsschutz auch für ihre Familienangehörigen. Aus all diesen Gründen und vor allem weil er eine konkrete und wesentliche Verbesserung des Alltags unserer Mitbürger mit sich bringt, stimme ich für diesen Bericht.

 
  
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  Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR), schriftlich. (SV) Wir stellen uns voll und ganz hinter das Recht auf Freizügigkeit als eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Aus diesem Grunde haben wir auch für den Bericht Lambert gestimmt. Es ist selbstverständlich, dass die EU bei der Verwirklichung des Ziels der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und anderen Bürgern, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, Vorschriften für EU-Bürger festlegt, die von einem Land in ein anderes übersiedeln. Wenn sich die EU jedoch in Bereichen engagiert, die hauptsächlich den Mitgliedstaaten vorbehalten sein sollten, besteht die offensichtliche Gefahr der Verdopplung von Vorschriften. Wenn die Mitgliedstaaten ihre sozialen Systeme schützen wollen, greifen sie zu diskriminierenden Übergangsregelungen, da die zu detaillierten EU-Vorschriften keine gänzlich angemessenen dauerhaften Maßnahmen erlauben. Renten und andere Leistungen, für die ein Anspruch erworben wurde, können bei der Übersiedlung in einen anderen Mitgliedstaat problemlos mitgenommen werden, während Sozialleistungen wie Kinder- und Wohngeld, für die kein individueller Anspruch besteht, grundsätzlich nicht an in anderen Ländern wohnhafte Personen ausgezahlt werden sollten. Mit Blick auf die gegenwärtig entstehende EU-25 sollte die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, „die Sozialcharta“, überarbeitet und besser an die neuen Bedingungen angepasst werden.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Gemeinsamen Standpunkts auf einem Gebiet, in dem Gemeinschaftsbestimmungen bereits Millionen von EU-Bürgern ermöglicht haben, bei Reisen innerhalb der EU soziale Sicherheit zu genießen.

Der Gemeinsame Standpunkt vereinfacht und aktualisiert den Rechtsrahmen (die Verordnung Nr. 1408/71) und erweitert so ihren sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich. Die Grundsätze der gleichen Arbeitsbedingungen und der Ausfuhr von Leistungen werden gestärkt. Die Verordnung wird für alle Bürger der Mitgliedstaaten gelten, die unter die Gesetze der sozialen Sicherheit in einem bestimmten Mitgliedstaat fallen. Sie bietet Schutz für Arbeitnehmer und Selbständige, Beamte, Studenten, Rentner und diejenigen, die keiner Tätigkeit nachgehen. Des Weiteren wurden die Möglichkeiten für Arbeitslose - einschließlich arbeitslose Grenzgänger - verbessert, in einem anderen Mitgliedstaat auf Arbeitssuche zu gehen.

Die Schwierigkeiten, die bei der ersten Lesung auftraten, betrafen vor allem die Annahme von Änderungsanträgen bezüglich der Steuerharmonisierung und eine unannehmbare Definition der Familie. Der Rat hat diese beiden Änderungsanträge ebenfalls abgelehnt. Deshalb unterstütze ich den abschließenden Gemeinsamen Standpunkt.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Rack (A5-0249/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Sicherheit, und in diesem besonderen Fall die Straßenverkehrssicherheit, ist ein Bereich, der der Europäischen Union seit jeher am Herzen liegt. So sind viele diesbezügliche Richtlinien angenommen worden.

Zweck des uns jetzt vorliegenden Vorschlags ist die Erhöhung der Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz. Deshalb gehört diesem Bericht meine uneingeschränkte Unterstützung.

Der Gemeinsame Standpunkt, der erreicht wurde und den uns der Berichterstatter auffordert zu bestätigen, verringert die technischen Elemente erheblich und stellt nicht darauf ab, den Mitgliedstaaten spezielle und detaillierte Verpflichtungen aufzuerlegen. Das Hauptziel bleibt bestehen, und es wird ein höheres Sicherheitsniveau in transeuropäischen Tunneln gewährleistet.

Ich begrüße auch die im Bericht vorgeschlagene Verwaltungsstruktur mit einem Sicherheitskoordinator und einer für den Verkehr im Tunnel zuständigen Behörde. Das halte ich für einen effektiven Weg, um das angestrebte Ziel zu verwirklichen.

Die einstimmige Annahme im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr und die vollständige Übereinstimmung der Standpunkte beider Organe waren wichtige Faktoren für meine Entscheidung, dem vorliegenden Bericht meine Stimme zu geben.

 
  
  

- Bericht: Kronberger (A5-0047/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitätsrahmenrichtlinie) ist der Rahmen für künftige EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität; der uns vorliegende Richtlinienvorschlag ist dabei die vierte und letzte Einzelrichtlinie. Dieser Vorschlag ist Teil eines integrierten Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Luftverschmutzung in der EU unter Zugrundelegung der Ziele des fünften und sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft.

Abgesehen von der besonderen Betonung der Kontrolle der Luftqualität, was natürlich begrüßenswert ist, teile ich die Kritik des Berichterstatters am Fehlen von Grenzwerten in diesem Vorschlag (im Gegensatz zu anderen Richtlinien auf diesem Gebiet).

Da Arsen, Kadmium, Nickel und bestimmte polyzyklische Kohlenwasserstoffe beim Menschen Krebs erzeugen und damit eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, komme ich nicht umhin, diesen Vorschlag trotz der geäußerten Kritik zu unterstützen.

Daher habe ich für ihn gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Gebhardt (A5-0191/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Artikel 129 a des Vertrags legt Folgendes fest: „Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus“ durch „spezifische Aktionen, welche die Politik der Mitgliedstaaten zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und zur Sicherstellung einer angemessenen Information der Verbraucher unterstützen und ergänzen. Allerdings hindern solche Aktionen „die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen“.

Die uns vorliegende Verordnung ist Teil der Folgemaßnahmen zum Grünbuch der Kommission zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union und verleiht Artikel 129 Buchstabe a des Vertrags Substanz. Sie hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden für die Überwachung, Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße zu verstärken. Dazu wird ein Netz öffentlicher Stellen aufgebaut, um dem Anstieg des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs - vor allem des elektronisch abgewickelten Geschäftsverkehrs - und der Notwendigkeit eines besseren Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen. Die Berichterstatterin strebt auch die Einbeziehung von Verbraucherorganisationen in diese Zusammenarbeit an, und das halten wir für besonders wichtig.

Deshalb haben wir dafür gestimmt. Allerdings sollte man unseres Erachtens alles unternehmen, um gravierende Auswirkungen für die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten oder Unterschiede bei der Verfolgung nationaler oder grenzüberschreitender Verstöße zu vermeiden.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Die Verbraucher verdienen unbedingt einen strengeren und wirksameren Schutz, besonders in der heutigen Welt. Die Verbesserung des Verbraucherschutzes ist das Ziel dieses Kommissionsvorschlags. Deshalb kann ich akzeptieren, dass es notwendig ist, ein System der Kooperation einzuführen, das zu einem höheren Überwachungsniveau führen wird, um grenzüberschreitende Verstöße zu ermitteln und zu bekämpfen.

Dieser Vorschlag für eine Verordnung enthält einige äußerst begrüßenswerte Maßnahmen, wie etwa die engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten durch speziell dafür eingerichtete Stellen und den Aufbau einer elektronischen Datenbank mit umfassenden Informationen in diesem Bereich.

Ich begrüße den Vorschlag der Kommission und befürworte auch die Änderungsanträge im Bericht, mit denen der Kommissionsvorschlag weiterentwickelt und bestimmte Probleme bereits im Vorfeld berücksichtigt werden sollen, die sich unter Umständen aus dem gleichzeitigen Bestehen unterschiedlicher Systeme für die Durchführung der Rechtsvorschriften ergeben.

Vor diesem Hintergrund bereitet der Bericht den Weg für die Einbeziehung privater Verbraucherverbände in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der entsprechenden Behörden.

Aus all diesen Gründen habe ich mit Ja gestimmt.

 
  
  

- Zweiter Bericht: Wuermeling (A5-0224/2004)

 
  
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  Villiers (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Wuermeling, zu seiner ausgezeichneten Leistung gratulieren. Es ist ihm gelungen, einen katastrophalen Vorschlag der Kommission wesentlich zu verbessern, wenngleich es noch immer Probleme gibt.

Uns sollte stets gegenwärtig sein, dass wir auf keinen Fall einen Vorschlag vorlegen dürfen, der den Zugang zu Krediten erschwert. Der Vorschlag der Kommission hätte benachteiligten Bevölkerungsgruppen und Personen mit geringem Einkommen den Zugang zu Krediten verwehrt. Die Kreditaufnahme wäre für die Verbraucher sehr beschwerlich geworden. Viele Verbraucher in Europa haben ja eine Kreditkarte, manche von ihnen zwei, drei oder vier. Der Vorschlag der Kommission hätte nun bedeutet, dass sie ihren Vertrag für jede dieser Kreditkarten kündigen müssten. Jede Veränderung der Kreditgrenze wäre mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. Noch schlimmer wäre der Verwaltungsaufwand in Fällen gewesen, in denen der Verbraucher seinen Kreditrahmen nur um vielleicht einen Tag hätte überziehen wollen. Hätte er beispielsweise einen Kühlschrank oder Fernseher auf Kredit kaufen wollen, so hätte er das Gerät möglicherweise erst zwei Wochen später abholen können. Die Vorschläge der Kommission bezüglich der Datenvernichtung waren höchst merkwürdig und hätten die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Betrug und finanziellen Straftaten behindert.

Viele dieser Probleme konnten durch unsere Änderungsanträge gelöst werden, und ich würde an den Rat appellieren, die heute angenommenen Änderungsanträge zu akzeptieren. Es gibt noch einige Probleme in Bezug auf Kontoüberziehungen und Kreditvermittler, doch kann das Parlament für sich in Anspruch nehmen, dass es diesen Vorschlag wesentlich verbessert hat. Ich hoffe, dass diese Verbesserungen in die endgültige, vom nächsten Parlament zu beschließende Richtlinie übernommen werden.

 
  
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  Thors (ELDR). (SV) Herr Präsident! Vielen Dank für die hervorragende Art und Weise, in der Sie diese Sitzung geleitet haben. Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Abstimmung. Wir haben eine Reihe Hindernisse für die Entwicklung des Bankensektors angesprochen, aber gleichzeitig äußerst wichtige Aspekte des Verbraucherschutzes beibehalten und ausgebaut. Meiner Ansicht nach haben wir eine Richtlinie erarbeitet, die den grenzüberschreitenden Handel in Europa zukünftig erweitern wird.

Ich weiß, dass einige gern für Bestimmungen bezüglich Hypothekenkredite gestimmt hätten, aber ich hoffe und bitte darum, dass die Kommission einen Vorschlag zu diesem sehr schwer zu regelnden Punkt vorlegen wird. Ich danke dem Herrn Präsidenten dafür, mir das Wort erteilt zu haben, sowie für die ausgezeichnete Durchführung dieser Plenarsitzung.

 
  
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  Chountis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich hoffe, der von uns diskutierte Vorschlag für eine Verbraucherkreditrichtlinie wird eine Lösung zugunsten der Verbraucher bieten und dieser inakzeptablen Situation, die ein Eldorado für die Kreditinstitute darstellt, ein Ende bereiten. In Griechenland ist in den letzten Jahren ein rasanter Anstieg von Verbraucherkrediten zu beobachten gewesen, und man spricht bereits von einer Überschuldung der griechischen Haushalte.

Dieser Anstieg ist nicht nur eine Folge der irreführenden Werbung, mit der Kunden angelockt werden sollen, sondern resultiert auch aus den unklaren Bedingungen und dem „Kleingedruckten“ der Verträge, die die Kreditnehmer zusätzlich belasten.

Niemand bestreitet wohl die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Informationen zu ergreifen, die die Banken zur Verfügung stellen müssen, damit die Verbraucher die Angebote leichter vergleichen und das für ihre jeweiligen Bedürfnisse am besten geeignete Produkt auswählen können.

Diese Informationen müssen den effektiven Jahreszins, die bei Vertragsabschluss anfallenden Kosten, Anzahl und Höhe der Raten sowie die Gesamtkosten des Kredits beinhalten. Darüber hinaus ist es erforderlich, das Recht des Verbrauchers festzuschreiben, den Vertrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums ohne Angabe von Gründen widerrufen zu können.

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Jahre 2003 beliefen sich allein in der Eurozone die Verbraucherkredite auf mehr als 510 Mrd. EUR (13 % des Konsums der Haushalte). Darin wird zum einen das wirtschaftliche Interesse der Banken und anderer Akteure an diesem Markt deutlich, zum anderen aber auch die Tatsache der Überschuldung, die nicht unterschätzt werden darf.

In Portugal überschreiten die Schulden der privaten Haushalte das verfügbare Einkommen um 100 %, schließt man Hypotheken in die Betrachtungen ein. Das Problem betrifft deshalb nicht allein den Zugang zu Krediten und den Verbraucherschutz, sondern auch die wirtschaftliche Tragbarkeit, wenn Familien Gefahr laufen, dem Diktat der Geldpolitik und den künstlichen Verlockungen des Konsums zum Opfer zu fallen.

Der Markt für Verbraucherkredite ist vor allem ein lokaler oder regionaler Markt. Darum gibt es keinen erkennbaren Grund, die Gewährung von Krediten für den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, insbesondere mit widersinnigen Argumenten wie etwa, dass sie den Verbrauch in Europa ankurbeln könnten oder ein „Schlüsselelement für den so sehr ersehnten wirtschaftlichen Aufschwung darstellen“.

Ich bin mir bewusst, dass einige Akteure wegen bestimmter Verpflichtungen, die ihnen damit auferlegt werden, gegen diese Richtlinie sind, habe aber Vorbehalte gegenüber dem Verfahren der von der Kommission vorgeschlagenen maximalen Harmonisierung. Wir müssen Maßnahmen treffen, um die Zusammenarbeit zu verstärken, die Mechanismen für den Verbraucherschutz auszubauen und die Flexibilität einzuführen, die die Mitgliedstaaten brauchen, um Maßnahmen zu ergreifen, die mehr...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
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  Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Der uns vorliegende Bericht stellt auf die Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zu den Gemeinschaftsvorschriften über den Verbraucherkredit ab. Die Hauptfrage lautet, ob die Anwendung harmonisierter Vorschriften in diesem Bereich zum Schutz der Verbraucher beitragen wird. Einerseits bietet eine solche Harmonisierung eine größere Sicherheit für den Handel innerhalb der Gemeinschaft, für Kreditgeber, für Händler und für Verbraucher. Andererseits würde eine vollständige Harmonisierung die Vorschriften aushöhlen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten angewendet werden, die deshalb weiterhin das Recht haben müssen, ihren Verbrauchern ein höheres Schutzniveau zu bieten, auch wenn sie glauben, in einigen Bereichen könnte sich eine vollständige Harmonisierung als sinnvoll erweisen.

Ohne ins Detail zu gehen meinen wir, dass der Bericht zwar das Ergebnis von Kompromissen ist, die im zuständigen Ausschuss erzielt wurden, aber doch ausgewogen ist und unserem Anliegen Rechnung trägt, dass sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer haftbar sein sollten in einer Zeit aggressiven Marketings und ständiger Aufforderungen zum Kauf auf Kredit.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Zweck des Kommissionsvorschlags zur Aktualisierung der Richtlinie 87/102/EWG besteht darin, das Niveau des Verbraucherschutzes anzuheben. Eine solche Initiative ist deshalb zu begrüßen.

Er enthält auch einige weniger positive Elemente, die mit diesem Bericht korrigiert werden sollen.

Einige der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen könnten zu einer Verteuerung von Krediten und dadurch zu einem Rückgang bei den Krediten führen.

Wir begrüßen die Vorschriften, mit denen Transparenz und Vergleichbarkeit verbessert werden sollen.

Wichtig ist auch, dass wir den Grundsatz der verantwortlichen Kreditvergabe einführen, und zwar mit besonderer Betonung der Pflichten sowohl für die Kreditgeber als auch für die Kreditnehmer.

Wir müssen auf Gemeinschaftsebene Vorschriften für Verbraucherkredite einführen, die Mindeststandards erfüllen, aber doch wesentlich sind. Dessen ungeachtet muss ein höheres Verbraucherschutzniveau Sache der Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene sein, da andernfalls das Subsidiaritätsprinzip verletzt und der Charakter einer Richtlinie untergraben werden.

In Anbetracht der Änderungsanträge des Berichterstatters habe ich für den Bericht gestimmt.

Ich muss aber auch meine Zustimmung dazu bekunden, wie die Kommission auf die Überschuldung aufmerksam macht. In diesem Punkt bin ich nun nicht mit dem Bericht einverstanden. Einer der Hauptgründe für die Überschuldung von Verbrauchern ist mit Sicherheit der einfache Zugang zu Verbraucherkrediten für unwesentliche oder solche Güter, die die Verbraucher eindeutig weder benötigen noch sich leisten können.

In diesem Zusammenhang stimme ich...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
  

- Bericht: Ghilardotti (A5-0188/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ziel des Grünbuchs zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union war es, eine Rahmenrichtlinie festzulegen, um die negativen Aspekte in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, namentlich unlautere Geschäftspraktiken, zu beseitigen. Das Grünbuch erkennt die Bedeutung der Selbstkontrolle der wichtigsten Akteure mit Hilfe von Verhaltenskodizes an. Es handelt sich somit um eine weitere Richtlinie im Rahmen des Verbraucherschutzpakets, das auf breiter gefassten Zielen beruht, mit denen das Vertrauen der Verbraucher gesichert und der transnationale und europäische Geschäftsverkehr gefördert werden sollen. Erneut geht es also darum, den Binnenmarkt zu harmonisieren, indem im Bereich unlauterer Geschäftspraktiken Gemeinschaftsvorschriften aufgestellt werden.

Davon abgesehen stellt dieser durch das Parlament geänderte Vorschlag für eine Richtlinie auf eine Verbesserung der Rechte von Verbrauchern ab, die bisher Opfer unlauterer Praktiken waren, sieht eine Bestimmung zur Einführung eines allgemeinen Verbots unlauterer Geschäftspraktiken vor, klärt die Definition solcher Praktiken, sieht strengere Maßnahmen für stärker gefährdete Verbraucher vor, beispielsweise Kinder und ältere Menschen, und bezieht die Verbraucherorganisationen enger in die Gestaltung von Verhaltenskodizes ein. Das alles begrüßen wir. Dennoch bleibt die Richtlinie hinter dem zurück, was notwendig wäre.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Als Folgemaßnahme zu den Bestimmungen des Grünbuchs zum Verbraucherschutz steht hinter diesem Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission die Absicht, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen auf dem Binnenmarkt zu schützen, indem für den gesamten EU-Raum definiert wird, was unter unlauteren Geschäftspraktiken zu verstehen ist.

Mit dem Kommissionsvorschlag soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem höheren Maß an Verbraucherschutz einerseits und dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts andererseits erreicht werden.

Ich begrüße die Änderungen des Berichterstatters am ursprünglichen Vorschlag der Kommission, die diesen erheblich verbessert haben. Dabei ging es dem Berichterstatter vor allem um Geschäftspraktiken gegenüber bestimmten Verbrauchergruppen, das heißt solchen Verbrauchern, die aufgrund von Faktoren wie Alter, Behinderung, eines vorübergehenden körperlichen oder psychischen Leidens oder ihres Bildungsgrades besonders gefährdet sind.

In Bezug auf irreführende Werbung unterstütze ich den Vorschlag des Berichterstatters, dass der Vorschlag für eine Richtlinie auch solche Werbung abdecken sollte, deren Inhalt durch die Unternehmen selbst und nicht von Werbeagenturen bestimmt wird.

Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu seiner Arbeit und stimme für diesen Bericht.

 
  
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  Sacrédeus (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe gegen Änderungsantrag 21 des Ausschusses gestimmt, der die Aufhebung des schwedischen Systems mit unterschiedlichem Stimmrecht für A- und B-Aktien zum Ziel hat.

Eine gewisse Harmonisierung der Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Finanzmärkte kann erforderlich sein, um den Binnenmarkt und damit das Wachstum zu fördern. Dieser Änderungsantrag geht jedoch in die falsche Richtung. Das System der A- und B-Aktien ist offen, nicht diskriminierend und basiert auf freiwillig abgeschlossenen Kaufverträgen. Es ermöglicht Personen und Institutionen, ohne Eigentümerhaftung Risikokapital in einem Unternehmen anzulegen.

Es gibt keinen Beweis dafür, dass das System des unterschiedlichen Stimmrechts die Übernahme von Unternehmen behindert. Ein grundlegenderer Einwand ist, dass auf EU-Ebene weder über Eigentumsformen entschieden, noch das Eigentumsrecht in Frage gestellt oder eine langfristige Eigentümerhaftung in einem Unternehmen verhindert werden darf.

 
  
  

- Bericht: Sturdy (A5-0260/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die in Erzeugnissen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs vorhandenen Pestizidrückstände beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und Tieren und müssen so weit wie möglich verringert werden. Dieses Problem ist untrennbar mit gemeinschaftsweit angewendeten landwirtschaftlichen Praktiken - dem Agrarmodell - und den Umweltgefahren verknüpft, die mit dem Einsatz von Pestiziden einhergehen, vor allem für den Boden und das Wasser. Dieser Vorschlag soll nun bestehende Rechtsvorschriften zu Pestiziden harmonisieren und die Regelungen für alle Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Die Verordnung setzt Höchstwerte für Pestizidrückstände für alle Erzeugnisse fest, gewährt der Kommission die endgültige Entscheidung bei der Festsetzung von Einfuhrtoleranzen und weist der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Zuständigkeit für die Risikoabschätzung zu.

Trotz unserer Vorbehalte hinsichtlich der im Bericht zum Ausdruck gebrachten föderalistischen Haltung erscheinen die Grundfragen fundiert, sofern die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, für ihr eigenes Hoheitsgebiet strengere Maßnahmen festzulegen, und sofern nationale und regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, beispielsweise Klimaunterschiede und die besten verfügbaren landwirtschaftlichen Praktiken. Darüber hinaus müssen wir die Frage der Festsetzung von Werten lösen, und zwar nicht, um Unternehmen zu unterstützen oder WTO-Regeln einzuhalten, sondern im Interesse der Verbrauchergesundheit. Deshalb müssen für eingeführte Erzeugnisse auf jeden Fall die gleichen Bestimmungen gelten.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ziel dieses Vorschlags für eine Verordnung ist es, alle Höchstwerte für Rückstände (maximum residue levels – MRL) auf Gemeinschaftsebene zu harmonisieren, um eine hohes Gesundheitsschutzniveau für die Verbraucher zu sichern und Probleme im Handel zu verringern.

Zweck des Vorschlags ist es, bestehende Rechtsvorschriften zu vereinfachen und die Rollen der verschiedenen Beteiligten, insbesondere der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Kommission, bei der Festsetzung der MRL-Werte zu definieren. Mit ihrem Netz von Sachverständigen und Einrichtungen in den Mitgliedstaaten wird die EFSA für die Risikoabschätzung verantwortlich sein und für jeden MRL-Wert ein Gutachten zu dessen Sicherheit erstellen. Die Kommission wird für das Risikomanagement und für die Festsetzung von MRL-Werten auf der Grundlage der EFSA-Gutachten zuständig sein.

Die Behörden der Mitgliedstaaten werden der EFSA Einzelheiten zu den nationalen Lebensmittelsystemen und zu den in ihren Ländern zulässigen Produkten und Praktiken übermitteln.

Die EFSA stellt die zuvor auf nationaler Ebene festgesetzten MRL-Werte für bestehende oder neue Substanzen zusammen, die noch harmonisiert werden müssen. Erweisen sie sich nach den vorliegenden Informationen als unbedenklich, werden sie als vorläufige MRL-Werte eingestuft.

Angesichts der Notwendigkeit, ein hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und da ich die vorgenommene Klärung der Rollen und Zuständigkeiten befürworte, habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Mombaur (A5-0213/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme der vom Parlament in erster Lesung vorgeschlagenen „allgemeinen Ausrichtung“ durch den Rat, in der die seinerzeit erhobenen Einwände berücksichtigt werden, insbesondere zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.

Damit trägt die „allgemeine Ausrichtung“ voll dem Grundgedanken Rechnung, dass die Sicherung der Erdgasversorgung in erster Linie von den beteiligten Unternehmen zu leisten ist, während die Mitgliedstaaten und schließlich die Kommission nur in einem zweiten und dritten Schritt eingreifen sollten.

Selbstverständlich begrüße ich die geplante Einsetzung einer „Koordinierungsgruppe Gas“ mit Vertretern der Mitgliedstaaten und von Interessengruppen nach dem Vorbild des Gremiums, das für den Bereich Öl bereits existiert. Dies ist der geeignetste Weg, um den dringend erforderlichen „Austausch bewährter Praktiken“ zu ermöglichen, die besten Lösungen in die Tat umzusetzen und für die Einhaltung der Subsidiarität Sorge zu tragen.

Die Entscheidung für Artikel 95 EGV als Rechtsgrundlage für den ursprünglichen Richtlinienvorschlag war dadurch gerechtfertigt, dass die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Harmonisierung vorgeschlagen hatte. Genau diese Maßnahmen jedoch wurden dann vom Parlament und vom Rat aus dem ursprünglichen Vorschlag herausgenommen, weil sie sie für prinzipiell ungeeignet hielten. Entsprechend den zwischen Rat und Europäischem Parlament vereinbarten Bedingungen und weil ich mit der Änderung der Rechtsgrundlage zu Artikel 100 EGV einverstanden bin, habe ich mit Ja gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Seppänen (A5-0254/2004)

 
  
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  Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Geraten ihre Interessen in Gefahr, in diesem Falle im lebenswichtigen Energiesektor, so ist die Reaktion der großen privaten Monopole bzw. der großen Länder überaus aufschlussreich.

Wie der Berichterstatter feststellt, kann ein Markt „zu 100 % offen sein, wie der deutsche, und dennoch für ausländische Unternehmen praktisch unzugänglich sein, weil inländische Firmen effektiv ein Monopol auf die Infrastruktur haben“. … „Auch in Frankreich fehlt es an der Bereitschaft zur rechtlichen Entflechtung des Strom- und ebenso des Erdgasmarkts“.

Ziel der großen Mächte und ihrer großen Konzerne ist es, den Energiemarkt zu liberalisieren, sofern sie in ihren Ländern die Kontrolle behalten und über den Markt in anderen Ländern die Kontrolle erlangen. Das trifft auf Frankreich zu, wo der Markt erst dann liberalisiert wird, wenn Bedingungen erfüllt sind, damit die französischen Großunternehmen die Kontrolle haben.

Entsprechend bemüht sich das Parlament, „gleiche“ Regeln für alle durchzusetzen, wenn es doch eigentlich darum gehen muss, den Großunternehmen - mit ihrer Ausrichtung auf Gewinn und Dominanz - die strategische Kontrolle über die Energieversorgung der Länder zu entziehen und einen Sektor und eine staatliche Politik zu fördern, die einen gleichberechtigten und universellen Zugang sowie die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung eines Landes gewährleistet.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Der Erdgas- und der Strommarkt sind weitgehend liberalisiert, bleiben aber doch im Wesentlichen nationale Märkte. Hier muss auf europäischer Ebene ein Konsens zur Aufstellung technischer Vorschriften für die Vollendung des Erdgasbinnenmarkts gefunden werden. Dieses Thema wurde auf dem zweimal jährlich stattfindenden Europäischen Erdgasregulierungsforum in Madrid erörtert, auf dem Vertreter der Kommission, der nationalen Regulierungsbehörden, der Mitgliedstaaten, der Netzbetreiber und -nutzer sowie der Erdgasverbraucher zusammenkommen. Wie dort festgestellt wurde, müssen wir für Offenheit und Transparenz auf den nationalen Märkten sorgen, die Erdgaspreise stufenweise senken (ein Bereich mit nach wie vor riesigen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten), die Verbundkapazitäten erhöhen, die Probleme infolge geringer Kapazitäten lösen und den Mangel an tragfähigen Vorschriften für die Gebührenanlastung im grenzüberschreitenden Energiehandel beheben.

Dieses Forum - dem die vorgeschlagene Verordnung eine formal beratende Rolle bezüglich der Ausarbeitung und Beratung der Leitlinien zuweist - bemühte sich auf seiner 7. Tagung im September 2003 in Madrid um einen Konsens zu den technischen Vorschriften zur Vollendung des Binnenmarkts bei Erdgas, als man sich mit den Grundsätzen der Einhaltung der revidierten Leitlinien befasste. Dieser Konsens bot die Grundlage für den Vorschlag, der erneut...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

 
  
  

- Bericht: Thors (A5-0171/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Vorschlag für eine Richtlinie gestimmt, weil ich glaube, dass die umweltgerechte Gestaltung von energiebetriebenen Produkten gefördert werden sollte, und deshalb meine, dass das Parlament die Kommission bei ihrer integrierten Produktpolitik unterstützen muss.

Die Umweltfolgen eines Produkts dürfen nicht nach seiner Verwendung oder seinem Verbrauch gemessen werden, sondern daran, dass sich die Gestaltung eines Produkts erheblich auf die Umweltfolgen auswirkt, die es während seines Lebenszyklus nach sich zieht. Wie die Berichterstatterin bin auch ich der Meinung, dass bei der umweltgerechten Gestaltung deshalb Umweltbelange zu einem Zeitpunkt berücksichtigt werden könnten, da die technischen Möglichkeiten dafür am größten sind.

Ich bin überdies der Meinung, dass die Annahme dieses Vorschlags für Hersteller (und Verbraucher) mit deutlichen Vorteilen verbunden sein kann, wie etwa Erkennen und Optimieren von Rohstoff- und Energieströmen, frühzeitiges Erkennen umweltrechtlicher Anforderungen und deren Einhaltung sowie Erfüllung der Kundenerwartungen.

 
  
  

- Bericht: de Roo (A5-0154/2004)

 
  
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  Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die EU hat das Kyoto-Protokoll vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an untergraben. Anstatt substanzielle Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen von Kohlendioxid und anderen Gasen zu ergreifen, die für den Treibhauseffekt und die sich daraus ergebenden Klimaänderungen verantwortlich sind, ist sie bestrebt, die „flexiblen“ Mechanismen zu nutzen, um sicherzustellen, dass nicht nur die Interessen der Industrie unangetastet bleiben, sondern sich daraus auch ein Nutzen ziehen lässt. Das geschieht in einem Moment, da es als sicher gilt, dass die EU das Ziel, die Emissionen bis zum Jahre 2010 um 8 % zu verringern, nicht erreichen wird.

Somit ist im Rahmen des Prinzips, dass man alles kaufen und verkaufen kann, ein Markt für das Recht auf Verschmutzung errichtet worden. Jetzt wird die Richtlinie um die Maßnahmen „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“ ergänzt. Und diese beiden Punkte betreffen Branchen, die in sauberere Technologien in Ländern außerhalb der EU investieren. Die erreichte Reduzierung der Emissionen wird auf der Guthabenseite der Unternehmen verbucht, die damit das Recht auf Verschmutzung an anderen Orten innerhalb der EU erwerben. Dies ist ganz eindeutig ein weiteres Manöver, durch das komplizierte Prozesse mit unsicherem Ausgang verflochten werden, um die wesentlichen Bestimmungen des Kyoto-Protokolls zu umgehen und den Unternehmen Nutzen zu bringen, insofern als die Kosten zur Umsetzung des Protokolls um 20 % gesenkt werden.

Der Bericht zeigt nicht den allerkleinsten Widerstand gegen die vorstehend genannten Maßnahmen, weshalb die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament gegen ihn gestimmt haben.

 
  
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  Bordes und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Die ausschließlich am Profit orientierte Produktion ohne Rücksicht auf die Umwelt zeitigt so bedrohliche Konsequenzen für das Überleben der Menschheit, dass die internationalen Institutionen beginnen, sich in einigen Bereichen darüber Sorgen zu machen und Rechtsvorschriften einzuführen, die vor allem Quoten zur Begrenzung des Ausstoßes von Treibhausgasen festlegen.

Aber die Quoten, die die Umweltverschmutzung begrenzen sollen, werden ihrerseits zu Waren, die man kaufen oder verkaufen kann, und verwandeln sich de facto in Verschmutzungsrechte, die die reichsten Staaten den ärmsten abkaufen können.

Diese zur Ware gewordenen Quoten bereiten, nach dem Bericht zu urteilen, dem Parlament einiges Kopfzerbrechen, sobald es darum geht, ihren Handelswert zu bestimmen. Die haarsträubenden Aspekte der Debatte machen deutlich, wie tief wir in einem Wirtschaftssystem stecken, das es der menschlichen Gemeinschaft unmöglich macht, ihre eigene Wirtschaftstätigkeit zu beherrschen. Eine Menschheit, die sich ihrer selbst bewusst wäre und ihre Produktionsmittel beherrscht, würde versuchen, kurz- und langfristig die Bedürfnisse aller zu befriedigen und dabei die Natur zu achten. Ihr fiele es nicht schwer, weltweit die Obergrenzen für umweltschädliche Produktionen festzulegen. Aber das Wirtschaftssystem selbst ist blind und dumm, und mit oder ohne Kyoto-Abkommen stellt es eine Bedrohung für die Zukunft der Menschheit dar.

 
  
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  Fitzsimons (UEN), schriftlich: (EN) Ich habe heute aus mehreren wichtigen Gründen für den Bericht von Herrn de Roo gestimmt.

Der irische Ratsvorsitz hat die Diskussionen darüber, wie die internationale Unterstützung für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls ausgebaut werden kann, intensiviert. Die Einhaltung der Auflagen des Kyoto-Protokolls ist mit ernsten politischen Verpflichtungen verbunden. Wollen wir den Auswirkungen der globalen Erwärmung und der damit verbundenen Schäden für die globale Wirtschaft entgegenwirken, so müssen wir die Emission von Treibhausgasen senken. Diese Ansicht vertrete ich bereits seit geraumer Zeit. Die Europäische Union muss bei der Überzeugung unserer internationalen Partner für die Einhaltung sämtlicher Aspekte des Kyoto-Protokolls eine Vorreiterrolle spielen.

Ich begrüße die Gespräche, die die irische Regierung in dieser Woche mit dem neuen Leiter der Umweltschutzbehörde der USA führt. Ich hoffe, dass der Prozess wieder in Gang gebracht und die USA dazu bewegt werden können, ihre isolationistische Haltung in Bezug auf Kyoto zu überdenken. Ich hoffe ferner, dass die gegensätzlichen Standpunkte, die Umweltgruppen und wichtige Vertreter der Privatwirtschaft in Umweltfragen vertreten, überwunden werden können.

Die Erweiterung am 1. Mai 2004 wird unserer Stimme und Position zugunsten von Kyoto auf der internationalen Bühne mehr Gewicht verleihen. Wir kennen unsere Verpflichtungen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.

 
  
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  Goebbels (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Bericht de Roo gestimmt. Natürlich bin ich für ein System zum Austausch von Treibhausgasemissionsberechtigungen, um es unseren Wirtschaften zu ermöglichen, sich leichter an die Zwänge der im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Ziele anzupassen. Aber ich finde, dass das Parlament ein zu bürokratisches System und unnütze Barrieren einführen will. Das ist umso bedauerlicher, als das Kyoto-Protokoll noch gar nicht in Kraft ist und die USA, Russland und China demzufolge einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern haben.

 
  
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  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Am Ende jeder Wahlperiode sind die Berichterstatter bemüht, die Verhandlungen mit dem Rat pünktlich zu einem Abschluss zu bringen, damit nach den Wahlen eine erneute Behandlung mit ungewissem Ausgang nicht nötig ist. Bevor eine öffentliche Debatte möglich wird, sind gravierende Meinungsverschiedenheiten bereits ausgeräumt. In diesem Falle zeigt sich die Wirtschaft dank des Eifers des grünen Berichterstatters zufrieden damit, dass der Handel mit CO2-Emissionsberechtigungen bereits 2005 anstatt 2008 beginnen kann. Das passt zu der liberalen Auffassung, wonach Emissionsminderungen zu Hause zu teuer sind und demzufolge eher in Ländern realisiert werden können, wo dies kostengünstiger ist. Von Vorteil soll dabei sein, dass sich im Weltmaßstab zügiger Resultate einstellen und Entwicklungsländer ermuntert werden, sich bei ihrer Industrialisierung sofort der in Europa entwickelten Umwelttechnologie zu bedienen. Nachteilig wirkt sich aus, dass zu Hause Maßnahmen unterbleiben, Länder in Osteuropa im Interesse des Wiederaufbaus ihrer Wirtschaft ihre Rechte verkaufen und Entwicklungsländer möglicherweise lange Zeit auf Industrialisierung verzichten müssen. Positiv ist allerdings, dass mindestens 50 % der Reduktion in der EU erreicht werden müssen. Begrüßenswert ist dieser Vorschlag insofern, als Wirtschaftswälder, die abgeholzt werden sollen oder niederbrennen können, nicht mehr in betrügerischer Weise als Kohlenstoffsenken angerechnet werden dürfen, die der Luft Kohlenstoff entziehen und in Sauerstoff umwandeln.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) „Joint Implementation“ (JI) und der „Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung“ (CDM) sind zusammen mit dem internationalen Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorgesehene innovative Instrumente. Die im Rahmen des Kyoto-Protokolls vorgesehenen „flexiblen Mechanismen“ ermöglichen es den Beteiligten, ihre Kyoto-Zielvorgaben teilweise zu erfüllen und sich gleichzeitig die Gelegenheit zunutze zu machen, Treibhausgasemissionen in anderen Ländern zu geringeren Kosten als in ihren eigenen Ländern zu reduzieren.

Diese Vorhaben müssen wirkliche, messbare und langfristige Vorteile in Bezug auf die Abschwächung der Klimaänderung haben und zugleich zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung im Gastland beitragen, insbesondere bei der Weitergabe von umweltfreundlichen Technologien.

Am 18. März 2003 beschloss der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt für eine Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen. Durch die Förderung der Nachfrage nach Gutschriften aus CDM-Projekten wird uns dieser Vorschlag in die Lage versetzen, Entwicklungsländern bei der Verwirklichung von CDM-Vorhaben für die Erfüllung ihrer Ziele in der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Das würde auch dazu beitragen, die Klimaänderung durch die effektive Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu bekämpfen.

Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Blokland (A5-0265/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Das Hauptproblem bei Batterien und Akkumulatoren besteht darin, dass sie Schwermetalle enthalten, wie etwa Quecksilber, Blei und Kadmium. In der Praxis hat die Sammlung von Batterien, die diese Metalle enthalten, weitgehend nicht funktioniert, da die Verbraucher - wie die Kommission erklärte - die Waren nicht ordentlich sortiert haben. Das ist einer der Gründe für die Entscheidung der Kommission für die Sammlung aller Batterien, um das Recycling von Wertstoffen aus allen Batterien zu ermöglichen.

Wie ich bereits bei anderen Gelegenheiten sagte, kommt es besonders darauf an, alle Formen der Abfallbehandlung im Hinblick auf eine Wiederverwendung und/oder Rückgewinnung von Produkten zu nutzen. Vergessen dürfen wir aber auch keinesfalls den Hinweis von Branchenfachleuten, dass es fünf Jahre dauern wird, bis der Recyclingmarkt den Kinderschuhen entwachsen ist. Zudem sind die geplanten Sammelraten zu hoch, vor allem gemessen an den besten Raten pro Einwohner und Jahr in einigen europäischen Ländern.

Außerdem glaube ich, dass wir vor allem in alternative Technologielösungen investieren müssen, die sicherer und weniger belastend sind. Dieser Bereich sollte meines Erachtens in nächster Zukunft weiter entwickelt werden.

Ich habe mich also bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, weil ich glaube, dass das Stimmenergebnis nicht die erforderliche Ausgewogenheit gewährleisten wird.

 
  
  

- Bericht: Cocilovo (A5-0220/2004)

 
  
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  Ebner (PPE-DE). Herr Präsident! Ich möchte meine Stimmenthaltung beim Bericht Cocilovo erklären. Der Berichterstatter hat sich sehr viel Mühe gegeben, einen neuen Weg zu unterstützen und ihn auch mutig zu begehen. Noch mehr gefreut hätte mich noch etwas mehr Mut und vor allem eine größere Zustimmung zu denjenigen Änderungsanträgen, die von Seiten der verschiedenen politischen Gruppierungen - unter anderem auch von mir - im Ausschuss wie auch hier im Plenum eingebracht wurden, um in sensiblen Zonen mehr auf die Bedürfnisse der Menschen Rücksicht zu nehmen. Dieser Mut hat in der ersten Lesung noch gefehlt. Ich hoffe, dass dies dann bei der nächsten Behandlung der Fall sein wird, und ich bin zuversichtlich, dass dieser Weg in die richtige Richtung führt, nur muss er konsequenter und auch mutiger begangen werden.

 
  
  

- Bericht: Markov (A5-0216/2004)

 
  
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  Krivine (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Niemand leugnet heute, dass der Kraftverkehr der liberalen Brutalität auf Kosten der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, der Straßenverkehrssicherheit und der Umwelt ausgesetzt ist. Angesichts dessen habe ich alle Änderungsvorschläge unterstützt, die die Kontrollen in Verbindung mit Sanktionen verstärken, sei es auf der Straße oder in den Räumen der Unternehmen, und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Kraftfahrer vorsehen. In diesem wie in anderen Bereichen bin ich für das, was sozial und umweltpolitisch am besten ist.

Ich bin allerdings nach wie vor skeptisch, was den realen Willen der Europäischen Union betrifft, in diesem für die kapitalistische Wirtschaft so wichtigen Bereich wirklich gesetzgeberisch tätig zu werden und vor allem alle Zuwiderhandlungen tatsächlich zu kontrollieren und zu bestrafen. Ohne eine reale Einbeziehung der Mitgliedstaaten, ohne zusätzliche materielle und personelle Mittel wie die Verstärkung der Teams der Arbeitsinspektoren fürchte ich, dass diese Bestimmungen wieder einmal nur toter Buchstabe bleiben. Ich habe trotzdem für diesen Bericht gestimmt, aber ich rechne vor allem auf die europäische Mobilisierung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaftsorganisationen, damit das Kräfteverhältnis sich wirklich ändert.

 
  
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  Ribeiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Vollendung des Binnenmarkts und die sich daraus ergebende Liberalisierung des Straßenverkehrssektors und des Kurzstreckenseeverkehrs in der EU haben den Wettbewerb verschärft und zu einem Anstieg der Fälle geführt, in denen Unternehmen versuchen, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, indem sie Gemeinschaftsvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, wie sich am deutlichen Anstieg der verzeichneten Verstöße ablesen lässt.

Daher geht es bei der Festlegung von Vorschriften für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen zur Arbeitszeit nicht nur um den Schutz der Rechte von Fahrern, sondern auch um Wettbewerb und Sicherheit im Straßenverkehr.

Deshalb lehnen wir die Änderungsanträge ab, mit denen die Kontrolle über die wöchentliche Höchstarbeitszeit, Nachtarbeitszeiten, wöchentliche Ruhezeiten und Lenkzeiten zwischen diesen Ruhezeiten sowie eine Begrenzung der Lenkzeit im Zeitraum von zwei Wochen, wie von der Kommission in Anhang 1 vorgeschlagen, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden soll.

Ich muss hier mein Bedauern darüber äußern, dass der Rat noch immer keinen Gemeinsamen Standpunkt über die Annahme einer Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vorgelegt hat, während das EP seine Stellungnahme dazu im Januar 2003 abgab. Ferner möchte ich den Berichterstatter zu seiner Arbeit beglückwünschen.

 
  
  

- Bericht: Deprez (A5-0267/2004)

 
  
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  Lund und Thorning-Schmidt (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben heute für den Bericht von Herrn Deprez (A5-0267/2004) gestimmt. Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, den Flüchtlingsfonds weiterzuentwickeln, die Maßnahmen auf EU-Ebene zu koordinieren und angemessene Verfahren und Ähnliches festzulegen.

Nichtsdestotrotz sind wir uns der Tatsache bewusst, dass die Entscheidung des Rates Titel IV des Vertrags über die Europäische Union unterliegt und nicht für Dänemark gilt, vgl. Protokoll über die Position Dänemarks.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Wir erleben zurzeit die erste Phase der Errichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds (ERF I), die am 1. Januar 2000 anlief und bis zum 31. Dezember 2004 dauern wird.

ERF II wird darauf abstellen, die Unterstützung für Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Asylsuchenden, der Integration von Personen in die EU, die internationalen Schutzes bedürfen, und auch von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Personen ohne Schutz oder von Asylsuchenden, deren Asylantrag abgelehnt wurde, zu verbessern.

Das entsprechende Programm wird in zwei Stufen unterteilt (Zeitraum 2005-2007 und Zeitraum 2008-2010), die Gesamtkosten werden sich 687,48 Mio. EUR belaufen.

Das Programm wird für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks und für alle Bewerberländer gelten.

ERF II erfüllt die einschlägigen Bestimmungen des Vertrages.

Deshalb und da zu diesem Thema auch ein breiter Konsens erreicht wurde und ERF I gute Ergebnisse gezeitigt hat, habe ich für den Bericht Deprez gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Florenz (A5-0176/2004)

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Diese Mitteilung ist das Ergebnis eines Konsultationsprozesses unter Einbeziehung mehrere spezieller Interessengruppen und wird im Weiteren auch derzeit laufende Studien berücksichtigen. Außerdem formalisiert die Mitteilung die thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling, deren Annahme die Kommission für September 2004 angekündigt hat.

Mit der Strategie, auf die ich mich beziehe und die eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft von 1989 und 1996 darstellt, soll eine nachhaltigere Form der Abfallbewirtschaftung gefördert werden. Sie umfasst ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte und führt neue Konzepte und qualitative wie quantitative Ansätze ein, die uns mit Sicherheit helfen werden, bessere Lösungen zu finden.

Ich stimme dem Berichterstatter zu, wenn er die Bedeutung ehrgeizigerer Maßnahmen für eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Unternehmer, wirtschaftlichen Interessengruppen usw. für Umweltbelange betont, und ich teile seine Auffassung, dass einer der wesentlichen Punkte der angestrebten Strategie genau darin liegen muss, dass Informations- und Schulungskampagnen und entsprechenden Projekten in Schulen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist.

 
  
  

- Bericht: Voggenhuber (A5-0227/2004)

 
  
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  Mayol i Raynal (Verts/ALE). (FR) Herr Präsident, ich möchte mich zum Bericht von Herrn Voggenhuber äußern. Ich stelle fest, dass einige Grundrechte im Entwurf der Verfassung nicht enthalten sind. Mein Kollege und Fraktionskollege Herr Voggenhuber gehörte dem Konvent an. Es geht um den Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung der Sprachen. Es geht um das Recht auf Selbstbestimmung.

Des Weiteren kam es im spanischen Staat mit dem Verbot der baskischen Zeitung Egunkaria zu einer flagranten Verletzung der Grundrechte. Diese Frage fand ebenfalls keine Erwähnung in diesem Text: Ich bedauere das, und da der Vorsitzende meiner Fraktion mich als Idioten bezeichnete, weil ich den Entwurf des Misstrauensantrags unterschrieben habe, habe ich mir die Freiheit genommen, mich nicht an die Abstimmungsvorgaben meiner Fraktion in dieser Frage zu halten, und habe mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die EU lässt keine Gelegenheit aus, mit ihren Grundsätzen und Werten zu prahlen und allen anderen Unterricht in gutem Benehmen zu erteilen. Wie heuchlerisch dies ist, wird daraus ersichtlich, dass sie die Verfolgungen und Verbote, denen Kommunisten in zahlreichen Beitrittsländern ausgesetzt sind, sowie den Annan-Plan für Zypern als mit ihren Grundsätzen vereinbar ansieht. In der politischen Praxis sind diese Grundsätze einerseits so breit gefasst, dass alles hineinpasst, was im Interesse der Monopole liegt, und andererseits so eng gefasst, dass die elementaren Rechte der Arbeitnehmer nicht berücksichtigt werden.

Die Mitteilung der Kommission und der Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen behandeln das Thema als Rechtsangelegenheit und konzentrieren sich auf das Verfahren zur Umsetzung von Artikel 7 des Vertrags, der Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten vorsieht, die gegen die Grundsätze der EU verstoßen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht nur um eine rechtliche, sondern auch um eine zutiefst politische Frage. Darüber hinaus zweifelt der Bericht nicht im Geringsten an den „guten Vorsätzen“ der EU. Er enthält jedoch auch einige positive Elemente, wie die Hinweise auf die Notwendigkeit, ein höheres Schutzniveau für die Grundrechte sicherzustellen, auf Toleranz sowie auf die Förderung eines politischen Klimas, in dem sich die Menschen bedroht fühlen usw.

Aus diesen Gründen haben die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament nicht gegen den Bericht gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten.

 
  
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  Berthu (NI), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Bericht Voggenhuber gestimmt, der versucht, unter Ausnutzung von Artikel 7 des EU-Vertrags im Bereich der allgemeinen Politik und der Bürgerrechte eine neue „multilaterale Überwachung“ einzuführen, zusätzlich zu der, die sich aus dem Maastricht-Vertrag für die Wirtschaftspolitiken ergibt, und der, die die Sozialdemokraten im Sozialbereich verstärken möchten.

Diese multilateralen Überwachungen, deren Entwicklung und Verschärfung zu einem Merkmal der derzeitigen Europäischen Union wird, stellen ein zweifaches Problem dar.

Zuerst das ihrer Legitimität, denn sie stützen sich auf eine weitgehend fiktive europäische Demokratie, um die nationalen Demokratien zu umgehen, die doch wesentlich effizienter und bürgernäher sind.

Dann das ihrer Effizienz, denn bisher ist es ihnen unseres Wissens eher gelungen, die Mitgliedstaaten zu paralysieren und das ganze europäische System lahm zu legen, das in allen Bereichen immer schwerfälliger, immer starrer und immer unbeweglicher wird.

Schließlich schafft das Bestreben nach Vereinheitlichung und Überwindung der Nationen, das diesen Überwachungen zugrunde liegt, wesentlich mehr Probleme als es löst, denn es unterwandert die Demokratie und zerschlägt den Pluralismus und damit die Dynamik Europas.

 
  
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  Caudron (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Im Jahr 1992, als unsere Gemeinschaft erklärte, über die wirtschaftliche Dimension hinauszugehen, um zu einer Union zu werden, hieß es in dem entsprechenden Vertrag: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam“.

Artikel 7 sieht Sicherungsmechanismen vor. Die traurige Episode mit Österreich im Jahr 1999 hat neue Überlegungen zur Effizienz dieser Instrumente ausgelöst. Im Anschluss daran wurden Änderungen beschlossen, doch sie gingen nicht weit genug. Die Initiative der Kommission ist also zu begrüßen.

Allerdings teile ich die Auffassung des Berichterstatters, dass die Kommission auf dem falschen Wege ist, wenn sie ihre Strategie ausschließlich auf die Prävention gründet. Man muss die Prävention mit Sanktionen koppeln. Im Übrigen ist die Definition einer Gefahr der Verletzung der Grundrechte eine komplizierte Angelegenheit. Ich bin für einen weit gefassten Begriff. Zum Beispiel die Untätigkeit eines Mitgliedstaates gegenüber Verletzungen der Menschenrechte wie Rassismus oder Antisemitismus, der diskriminierenden Verarmung ganzer Bevölkerungsgruppen, schweren Einschränkungen der Pressefreiheit.

 
  
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  Lund, Thorning-Schmidt (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben heute für den Bericht von Herrn Voggenhuber (A5-227/2004) über die Grundwerte der Europäischen Union gestimmt.

Wir unterstützen die Grundidee dieses Berichts, nehmen jedoch Abstand von der Formulierung unter Punkt 11, Buchstabe a, die besagt: „Eine Intervention der Union nach Artikel 7 EUV ist daher auf eindeutige Gefahren und anhaltende Verletzungen beschränkt und begründet kein Recht und keine Politik der permanenten Überwachung der Mitgliedstaaten durch die Union.“

Wir meinen, dass die Union im Falle einer Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union die Möglichkeit haben muss, einen Mitgliedstaat für einen bestimmten Zeitraum zu überwachen. Wenn ein Land beispielsweise die Menschenrechte in schwerwiegendem Maße verletzt, muss die Möglichkeit vorhanden sein nachzuprüfen, ob das Land diese Missstände beseitigt.

 
  
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  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Schon seit Jahren tritt Herr Voggenhuber im Namen der Fraktion der Grünen für eine EU-Verfassung ein. Mittlerweile ist eine solche Verfassung, in der unverfälschter freier Wettbewerb, immer mehr Waffen und die undemokratische Macht des Rates auf Dauer festgeschrieben werden, in Vorbereitung. Diese Verfassung ermöglicht ebenso wie Artikel 7 des derzeitigen Vertrags über die Europäische Union Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, die die Demokratie nicht mehr hoch halten und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schwer wiegend und anhaltend verletzen. Von Bedeutung ist dies für das undemokratische Spanien unter der kürzlich abgewählten Regierung Aznar und die potenziellen künftigen Mitgliedstaaten Rumänien und Türkei. Weder aus diesen Bestimmungen noch aus der dazu seitens der Kommission vorgelegten Mitteilung geht hervor, ob sie auch für schwerwiegende Unterlassungen in Bezug auf die Verletzung der Menschenrechte gelten. An Herrn Voggenhubers Entschließungsantrag schätze ich, dass er dies ausgestalten will und dabei von Offenheit, Gleichheit, Meinungspluralität und der Überzeugung ausgeht, dass die Union keine permanente Überwachung über die Mitgliedstaaten ausüben wird. Zudem stimme ich mit ihm darin überein, dass im Falle von Aussetzungen das Parlament eine bedeutende Rolle spielen soll und dies nicht der Machtpolitik des Rates überlassen werden darf. An seinem Vorschlag stört mich allerdings, dass er idealistisch verbrämt ist. Die wahren Werte der EU sind leider Markt, Währung, freier Wettbewerb und Rüstung anstatt Demokratie, Menschenrechte, Umwelt, Frieden und Solidarität.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil darin ein maximalistischer und zentralistischer, beinahe von Verfolgungswahn bestimmter Ansatz gegenüber der Achtung und Förderung von Werten verfolgt wird, auf die sich die Union gründet. Unter Missachtung der Rolle der Union, die darin besteht, die ihr angehörenden Staaten zu ergänzen, hat man sich dafür entschieden, den Charakter und die Praxis der nationalen Demokratien zu ignorieren, indem sie bedauerlichen Unterstellungen ausgesetzt werden.

Zu einem Zeitpunkt, da sich die Europäische Union auf die größte Erweiterungswelle ihrer Geschichte vorbereitet, und insbesondere angesichts des entwürdigenden Schauspiels, zu dem sich die jährliche Aussprache zum Bericht über die Lage der Menschenrechte in der EU entwickelt hat, wäre es - vorsichtig gesagt - Besorgnis erregend, wenn das Europäische Parlament sich selbst die Aufgabe zuweisen würde, die Einhaltung von Demokratie und Werten durch die Mitgliedstaaten zu „überwachen“, während es die Rolle von Staaten und Nationen in einer vielgestaltigen Definition dessen, was „Europa sein“ bedeutet, missachtet und eine disziplinierende und eigensinnige Sichtweise dieser Realität vorlegt.

Ich stimme dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt zu, der empfiehlt, die mögliche interinstitutionelle Vereinbarung zu Artikel 7 des EU-Vertrags wenn überhaupt, dann erst nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten in Angriff zu nehmen.

Den Vorschlag, die „Werte“, auf die sich die Union gründet, unter Einbindung der Charta der Grundrechte in diesen Bereich auszuweiten und die Liste von Phänomen, die als ernste Gefahren angesehen werden, in undurchsichtiger und unverhältnismäßiger Weise zu erweitern, halte ich für falsch.

 
  
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  Der Präsident. Die Erklärungen zur Abstimmung sind geschlossen.

(Die Sitzung wird um 14.15 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: PAT COX
Präsident

Der Präsident. – Bevor wir in die Nachmittags-Sitzung einsteigen, schulde ich Ihnen eine kleine Erklärung für meine Verspätung. Wie Sie wissen, haben wir heute Vormittag über zwei Stunden lang abgestimmt: wir brauchen am Ende einer Wahlperiode eine solide politische Effizienz, um die Arbeit der Parlamentsausschüsse abzuschließen.
Hinzu kam aber, dass ich am zeitigen Nachmittag an einer sehr wichtigen Feierstunde außerhalb unseres Parlaments zum Gedenken an die Toten in Ruanda vor zehn Jahren teilgenommen habe, bei der auch der Parlamentspräsident Ruandas und eine Delegation von Parlamentariern aus Ruanda anwesend waren, die heute zu uns nach Straßburg gekommen sind. Ich bitte Sie also, diese Verspätung zu entschuldigen. Es handelt sich da um eine schockierende Realität, die man anerkennen und, wie wir es heute getan haben, zum Anlass nehmen muss, um unsererseits zumindest der Pflicht des Gedenkens zu genügen und auch andere Verantwortungen zu übernehmen.

 
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