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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 3. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 44 von Dimitrios Papadimoulis (H-0553/08)

Betrifft: Verkauf der griechischen Telefongesellschaft OTE und Nicht-Ausschreibung eines öffentlichen Übernahmeangebots

Das griechische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Vereinbarungen zwischen OTE und DT (Deutsche Telekom) ratifiziert wurden, ohne die Bestimmungen von Richtlinie 2004/25/EG() betreffend den Schutz von Wertpapierinhabern mit Minderheitenbeteiligungen zu berücksichtigen. Als Rechtfertigung hierfür wurde Paragraph 8 Buchstabe g des Gesetzes 3461/2006 herangezogen, der staatliche Unternehmen, die sich im Privatisierungsprozess befinden, von den Anforderungen bezüglich „eines öffentlichen Übernahmeangebots“ befreit.

Da der griechische Staat vor Abschluss dieser Vereinbarungen mit Telekom lediglich 28 % der OTE besaß, wird die Kommission um Mitteilung ersucht, ob sie die OTE als staatliches Unternehmen betrachtet? Ab welcher staatlichen Beteiligung und aufwärts wird ein Unternehmen als „staatlich“ betrachtet? Ist sie ferner der Auffassung, dass mit der Ausnahmeregelung gemäß dem oben genannten Gesetz die Rechte der Minderheitenaktionäre ausreichend geschützt sind. Wurde in diesem Fall auf Gemeinschaftsebene den Grundsätzen von Offenlegung und Transparenz bei Falle öffentlichen Übernahmeangeboten entsprochen? Haben in den Mitgliedstaaten die Aktionäre von Unternehmen, an denen auch der Staat beteiligt ist, weniger Rechte als die Aktionäre von Unternehmen, an denen der Staat nicht beteiligt ist?

 
  

(1) ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 12.

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