Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Aussprache)
João Ferreira (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Die Absicht hinter dieser Richtlinie war von Anfang an klar: Gesundheitsdienstleistungen in das Ziel der Liberalisierung der Dienstleistungen aufzunehmen und dadurch die Interessen von Wirtschafts- und Finanzgruppen zu befriedigen, indem ihre Geschäftsbereiche im Gesundheitsbereich in allen Staaten der Europäischen Union erweitert werden, und die Gesundheitsversorgung so zu behandeln, als wäre sie irgendeine Ware wie jede andere und ihre Nutzer bloße Verbraucher.
Dieser Vorschlag wird die Ungleichheiten zwischen den Europäern verschlimmern und dabei denen schaden, die keine Mittel haben, um private Gesundheitsdienstleistungen oder die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat der EU in Anspruch nehmen zu können. Selbst mit den Änderungsanträgen, die eingefügt wurden, würde seine Annahme und die sehr hohen Kosten, die damit verbunden sein könnten, schlimme Auswirkungen für manche Staaten, nicht zuletzt Portugal und seinen nationalen Gesundheitsdienst, haben.
In der Praxis kümmert sich dieselbe Europäische Union, die den nationalen Haushalten bei der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie der Gesundheitsversorgung strenge Beschränkungen auferlegt, nicht um die Überlastung dieser Haushalte, wenn es darum geht, öffentliche Gelder in irgendwelche private Wirtschafts- und Finanzgruppen, die im Gesundheitsversorgungsgeschäft tätig sind, oder in die Förderung des Medizintourismus zu pumpen.
Tatsächlich bietet dieser Vorschlag, der so bereitwillig die Unternehmen fördert, keine geeigneten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Patienten oder die Qualität der Gesundheitsversorgung, insbesondere was Behandlungen angeht, die nicht im Krankenhaus stattfinden. Im Gegensatz zu dem, was einige hier sagten, bietet das Vorabgenehmigungssystem keinen angemessenen Schutz in diesen Fällen. Es ist daher erforderlich, dass auch dieses Vorhaben blockiert wird, ähnlich wie es 2007 bei der Ausnahme der Gesundheitsdienstleistungen aus der berüchtigten Bolkestein-Richtlinie geschah.-