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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 1. Juli 2013 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Zulassungsdokumente für Fahrzeuge - Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in der Gemeinschaft am Straßenverkehr teilnehmen - Technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Aussprache)
MPphoto
 

  Werner Kuhn, Berichterstatter. - Herr Präsident! Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Schattenberichterstattern für die konstruktive Zusammenarbeit und das gute Miteinander bedanken und dafür, dass wir im Prinzip auch die Punkte angesprochen haben, die uns in unseren jeweiligen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bereiten, und dass wir dann auch Kompromisslösungen gefunden haben.

Hier stehen alle Türen offen. Jeder hier in diesem Haus schaut natürlich ganz akribisch darauf und fragt sich: Was passiert in Zukunft z.[nbsp ]B. mit der Inspektion von Motorrädern? Werden wir da einen gemeinsamen Kompromiss finden? Im Ausschuss haben wir der Kommission noch einmal die Gelegenheit gegeben, uns im Prinzip belastbare Daten darüber zu liefern, wie es bei der Verkehrssicherheit von Motorrädern und Mopeds aussieht, und auf dieser Basis dann erneut einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem wir weiter arbeiten können. Bei älteren Fahrzeugen, Herr Kommissar, sind wir gar nicht so weit auseinander.

Es ist ein Riesenerfolg, dass wir die technischen Mindestanforderungen, die auf einem ganz hohen Niveau sind, durchbekommen haben. Das sind insgesamt 80[nbsp ]Seiten. Da geht es um Bremsen, um Lenkung, um Chassis, alles ist genau festgelegt, was innerhalb einer Periode von zwei Jahren ausgetauscht werden muss. Im Zusammenhang mit den Caravans können wir natürlich sagen, dass das z.[nbsp ]B. für Großbritannien ein hochkompliziertes System wird. Vier Jahre nach Herstellung wird ein Caravan erst zum ersten Mal inspiziert. Und dann steht er vielleicht in einer Scheune und wird nur einmal im Jahr benutzt. Dann werden die Hühnerfedern weggefegt und man weiß nicht, ob die Bremsen noch in Ordnung sind, ob die Beleuchtung funktioniert. Dann wird er angehängt oder er wird auch dem Enkel gegeben, der gerade 18 ist, mit den Worten: „Nun fahr mal los damit, Junge“. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass nach den ersten vier Jahren alle zwei Jahre eine Inspektion durchgeführt wird.

Zu der elektronischen Plattform, Herr Grosch hat das vorhin erwähnt: Es ist ganz wichtig, dass wir – nicht um irgendetwas auszuspionieren – hier elektronische Daten haben, also eine Art Fahrzeugakte für jedes Vehikel, jedes Fahrzeug, in die nach einer Inspektion der Kilometerstand eingetragen wird. Und wenn es eine schwere Kollision gab, wird das auch verzeichnet. Denn der, der das Fahrzeug second hand erwirbt, soll ein vernünftiges Fahrzeug mit klaren Aussagen bekommen. Bei Kilometermanipulationen wissen wir selber, wie solche Dinge laufen.

Ich freue mich also auf die weitere Diskussion, die ja im Trilog dann fortgesetzt wird.

(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ gemäß Artikel[nbsp ]149 Absatz[nbsp ]8 der Geschäftsordnung zu beantworten.)

 
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