Entschließungsantrag - B6-0370/2007Entschließungsantrag
B6-0370/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Pasqualina Napoletano, Glenys Kinnock und Barbara Weiler
im Namen der PSE-Fraktion
zu Birma

Verfahren : 2007/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0370/2007
Eingereichte Texte :
B6-0370/2007
Angenommene Texte :

B6‑0370/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Birma

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere die Entschließung vom 6. September 2007,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Dutzende von Personen, darunter auch Mönche, wegen friedlicher Demonstrationen und Missfallensäußerungen wegen der Misswirtschaft der Militärjunta festgenommen werden,

B.  in der Erwägung, dass den Demonstranten von der Militärjunta verstärkt mit Repression gedroht wird,

C.  in der Erwägung, dass die Junta gegenüber der internationalen Gemeinschaft für die Sicherheit der friedlichen Demonstranten verantwortlich gemacht wird,

D.  in der Erwägung, dass die Mönche und die Zivilbevölkerung mit ihrem Protest vor einer Woche begonnen haben, nachdem sich die Regierung nicht für die Misshandlung einiger Mönche während einer Demonstration in der Innenstadt von Pakkoku vor drei Wochen entschuldigt hat,

E.  in der Erwägung, dass sich die Demonstrationen ausgeweitet haben, obwohl es Gerüchte gibt, wonach Regierungstruppen bald massiv eingreifen könnten,

F.  in der Überzeugung, dass der Sicherheitsrat und die Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht länger zögern dürfen, sich mit der gegenwärtigen Situation in Birma zu befassen,

1.  beglückwünscht die Demonstranten zu ihrem friedlichen Vorgehen;

2.  fordert die EU-Präsidentschaft, die ASEAN, China, die internationale Gemeinschaft und den UN-Sicherheitsrat auf, unverzüglich zu handeln, um Opfer unter der Bevölkerung in Birma zu vermeiden;

3.  fordert daher den UN-Sicherheitsrat und die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, sich umgehend mit der Lage in Birma zu befassen und den UN-Generalsekretär zu ermächtigen, in Birma zu vermitteln, um eine nationale Aussöhnung und den Übergang zur Demokratie zu ermöglichen, und fordert den UN-Sicherheitsrat ferner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Wirtschaftssanktionen gegen Birma zu verhängen und damit zu versuchen, einen Wandel zu erzwingen;

4.  fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, dafür Sorge zu tragen, dass der UN-Sonderbeauftragte Ibrahim Gambari so bald wie möglich seinen geplanten Besuch in Birma abstattet;

5.  verurteilt den Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) wegen seiner unerbittlichen Unterdrückung der birmanischen Bevölkerung während 40 Jahren und der Tatsache, dass er keinerlei bedeutsame Schritte auf dem Weg zur Demokratie unternommen hat;

6.  verurteilt die völlige Missachtung des Wohlergehens der Bevölkerung von Birma durch die Militärdiktatur;

7.  fordert, die Gelegenheit zu ergreifen und den Dialog im Hinblick auf die nationale Aussöhnung wieder aufzunehmen;

8.  drängt mit Nachdruck auf die Einstellung des derzeitigen unrechtmäßigen Verfassungsprozesses und fordert, dass ein wirklich repräsentativer Nationalkonvent an seine Stelle tritt, in dem auch die Nationale Liga für Demokratie (NLD) und andere politische Parteien und Gruppen sowie die ethnischen Nationalitäten vertreten sind, wobei auch die Empfehlung des UN-Generalsekretärs zu berücksichtigen ist, dass dieser Prozess in einen integrierenden und demokratischen Prozess zur Ausarbeitung der Verfassung umgewandelt werden sollte;

9.  fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Daw Aung San Suu Kyi;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Länder, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Staatsrat für Frieden und Entwicklung sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.