Entschließungsantrag - B7-0381/2013Entschließungsantrag
B7-0381/2013

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Folgemaßnahmen zu dem Bericht des Europäischen Parlaments über die behauptete Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA

4.9.2013 - (2013/2702(RSP))

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7‑0215/2013 und B7‑0216/2013
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

Marie-Christine Vergiat, Patrick Le Hyaric, Willy Meyer, Marisa Matias, Alda Sousa, Nikolaos Chountis im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0378/2013

Verfahren : 2013/2702(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B7-0381/2013
Eingereichte Texte :
B7-0381/2013
Angenommene Texte :

B7‑0381/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Folgemaßnahmen zu dem Bericht des Europäischen Parlaments über die behauptete Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA

(2013/2702(RSP))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 13. Dezember 2012, in dem die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (EJRM) wegen der extremen Schwere der Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 3, 5, 8 und 13) verurteilt wurde, die von ihr bei der außerordentlichen Auslieferung von Khaled al-Masri begangen wurden,

–   unter Hinweis auf die folgenden Fälle, die beim EGMR anhängig sind: Al‑Nashiri gegen Polen, Abu Zubaydah gegen Litauen und Abu Zubaydah gegen Polen; unter Hinweis auf die von Herrn al-Nashiri im August 2012 gegen Rumänien eingereichte Klage und die im Dezember 2012 vom Human Rights Monitoring Institute (HRMI) und der Open Society Justice Initiative wegen der Verletzung ihres Rechts auf Information und wirksamen Rechtsbehelf gegen Litauen eingereichte Klage,

–   unter Hinweis auf das Urteil des italienischen Obersten Gerichtshofs von September 2012, die Verurteilung von 23 US-amerikanischen Beamten in Verbindung mit der Entführung von Abu Omar im Jahre 2003, einschließlich des ehemaligen Chefs des CIA-Büros in Mailand, Robert Seldon Lady, der zu neun Jahren Haft verurteilt worden war, zu bestätigen,

–   unter Hinweis auf die Entscheidung des Mailänder Berufungsgerichts vom Februar 2013, drei weitere CIA-Mitarbeiter[1], bei denen man davon ausgegangen war, dass sie diplomatische Immunität genössen, zu sechs bis sieben Jahren Haft zu verurteilen; unter Hinweis auf die Entscheidung desselben Gerichts, auch Nicolò Pollari, den ehemaligen Leiter des italienischen militärischen Geheim- und Sicherheitsdienstes (SISMI) zu zehn Jahren Haft, den ehemaligen stellvertretenden Leiter des SISMI, Marco Mancini, zu neun Jahren und drei SISMI-Mitarbeiter zu jeweils sechs Jahren Haft zu verurteilen;

–   unter Hinweis auf den Beschluss des italienischen Präsidenten Napolitano vom 5. April 2013, den US-Oberst J. L. Romano zu begnadigen, der in Italien wegen seiner Verantwortung für die Entführung von Abu Omar in Italien verurteilt worden war; unter Hinweis auf das Schreiben der Berichterstatterinnen vom Juli 2013 an den italienischen Präsidenten Napolitano, in dem sie um eine Erklärung ersuchen,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2012 zu der behaupteten Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA: Weiterbehandlung des Berichts des TDIP-Ausschusses des Europäischen Parlaments (2012/2033(INI))[2]

–   unter Hinweis auf die der Berichterstatterin von der Kommission übermittelten Dokumente einschließlich nicht länderspezifischer Schreiben vom März 2013 an alle Mitgliedstaaten, auf die nur wenige Mitgliedstaaten (Finnland, Ungarn, Spanien und Litauen) geantwortet haben,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Guantánamo, zuletzt vom 23. Mai 2013 zu Guantánamo: Gefangene im Hungerstreik[3]

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2010–2011[4]2,

–   unter Hinweis auf die Schreiben der Berichterstatterin an die rumänischen, polnischen und litauischen Staatsanwälte und die Staatsoberhäupter Rumäniens, Polens und Litauens vom November 2012, in denen die länderspezifischen Empfehlungen der Entschließung des Parlaments hervorgehoben werden und auf die keiner der betreffenden Mitgliedstaaten geantwortet hat,

–   unter Hinweis auf die bis September 2012 von Eurocontrol übermittelten Flugdaten,

–   unter Hinweis auf das an die Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) gerichtete Ersuchen der Berichterstatterin vom April 2013 um Zusammenarbeit bei der Offenlegung von Flugdaten sowie die im Juni 2013 eingegangene positive Antwort der Agentur darauf,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu den Grundrechten und der Rechtsstaatlichkeit und zu dem Bericht der Kommission aus dem Jahre 2012 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Luxemburg, 6.–7. Juni 2013);

–   in Kenntnis des Stockholmer Programms – Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger (2010–2014),

–   unter Hinweis auf die Eröffnungsrede der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, auf der 23. Tagung des Menschenrechtsrates (Genf, Mai 2013), in der sie die genannte Entschließung des Parlaments vom 11. September 2012 zitierte, glaubwürdige und unabhängige Untersuchungen als ein wesentlicher erster Schritt hin zur Rechenschaftspflicht forderte und die Staaten aufforderte, dies zu einem prioritären Handlungsbereich zu machen,

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht 2013[5] des UN-Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, Ben Emmerson, in dem er auf die Arbeit des Parlaments verweist und einige seiner Empfehlungen aus seiner genannten Entschließung vom 11. September 2012 befürwortet,

–   unter Hinweis auf die zahlreichen Medienberichte und Aktivitäten im Bereich des investigativen Journalismus zu diesem Thema, vor allem, jedoch nicht ausschließlich, die investigativen Berichte, die im April 2013 im rumänischen Fernsehkanal Antena 1 ausgestrahlt wurden;

–   unter Hinweis auf die Recherchen und Untersuchungen insbesondere von Interights und von Redress and Reprieve und auf die seit der Annahme der Entschließung des Parlaments erstellten Berichte von unabhängigen Rechercheuren, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie nationalen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere den Bericht der Open Society Justice Initiative über Globalisierung der Folter: Geheime Inhaftierungen seitens der CIA und außerordentliche Auslieferungen („Globalising Torture: CIA Secret Detention and Extraordinary Rendition“) vom Februar 2013, die von der Constitution Project’s Task Force on Detainee Treatment in den USA durchgeführte unabhängige parteiübergreifende Untersuchung (April 2013), die auf der aus dem akademischen Bereich stammenden britischen Website The Rendition Project veröffentlichten Datenbank der Auslieferungsflüge (Mai 2013), den Bericht von Amnesty International zur Verwicklung Polens in die geheimen Inhaftierungen der CIA („Unlock the truth: Poland’s involvement in CIA secret detention“) (Juni 2013) und das Schreiben von Human Rights Watch an die litauischen Behörden (Juni 2013),

–   in Kenntnis der Anfragen an den Rat und die Kommission zur Weiterbehandlung der Entschließung des Parlaments zu „der behaupteten Beförderung und dem rechtswidrigen Festhalten von Gefangenen in europäischen Staaten durch die CIA“ (O‑000079/2013 – B7-0215/2013 und O-000080/2013 – B7-0216/2013),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das Parlament das unter Führung der USA laufende CIA-Programm für Auslieferungen und geheime Inhaftierungen verurteilt hat, das zahlreiche Menschenrechtsverletzungen wie rechtwidrige und willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen und Verletzungen des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sowie Verschleppungen unter Nutzung des europäischem Luftraums und Hoheitsgebiets durch die CIA umfasste; in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt die umfassende Untersuchung der Mitwirkung nationaler Regierungen und Einrichtungen an dem CIA-Programm gefordert hat;

B.  In der Erwägung, dass sich das Parlament verpflichtet hat, weiterhin das Mandat wahrzunehmen, das ihm der Nichtständige Ausschuss gemäß Artikel 2, 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union übertragen hat, und seine zuständigen Ausschüsse ersucht hat, das Parlament im Plenum ein Jahr nach der Annahme der vorstehend genannten Entschließung vom 11. September 2012 zu dem Thema anzusprechen, da es die Prüfung, in welchem Umfang die vom Parlament angenommenen Empfehlungen umgesetzt worden sind, als wesentlich erachtet hat;

C. in der Erwägung, dass die Verantwortlichkeit für Auslieferungen von größter Bedeutung ist, um die Menschenrechte im Rahmen der Innen- und Außenpolitik der EU wirksam zu schützen und zu fördern und für rechtmäßige und wirksame sicherheitspolitische Maßnahmen zu sorgen, die auf Rechtstaatlichkeit basieren; in der Erwägung, dass die EU-Organe unlängst eine Debatte darüber eingeleitet haben, wie die EU die Grundrechte und die Rechtstaatlichkeit besser schützen und fördern kann;

D. in der Erwägung, dass weder der Rat noch die Kommission fundierte Antworten auf die Empfehlungen des Parlaments geliefert haben;

E.  in der Erwägung, dass die litauische Regierung erneut zugesagt hat, die strafrechtlichen Ermittlungen zur Mitwirkung Litauens an dem CIA-Programm wiederaufzunehmen, falls neue Elemente zutage treten, dies aber noch immer nicht getan hat; in der Erwägung, dass Litauen in seiner Stellungnahme an den EGMR in der Sache Abu Zubaydah dargelegt hat, dass es bei den Untersuchungen erhebliche Mängel gab und dass es versäumt wurde, die Bedeutung der neuen Informationen zu erfassen; in der Erwägung, dass Litauen im zweiten Halbjahr 2013 den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehat;

F.  in der Erwägung, dass eine im April 2013 vom Sender Antena 1 ausgestrahlte Sendung, für die intensive Nachforschungen in der Sache angestellt worden waren, weitere Hinweise für die zentrale Rolle lieferte, die Rumänien bei dem Gefängnisnetzwerk spielte; in der Erwägung, dass der frühere nationale Sicherheitsberater Ioan Talpeş angab, dass Rumänien die CIA logistisch unterstützt habe; in der Erwägung, dass ein ehemaliger rumänischer Senator zugegeben hat, dass die vorherige parlamentarische Untersuchung sehr begrenzt gewesen sei, und die Staatsanwaltschaft aufgefordert hat, juristische Schritte einzuleiten;

G. in der Erwägung, dass bei der polnischen Staatsanwaltschaft am 11. Juni 2013 ein Antrag eingereicht wurde, einen dritten Mann, den Jemeniten Walid Mohammed Bin Attash, offiziell als Opfer anzuerkennen, nachdem er 2003 in Pakistan illegal festgenommen, von Juni bis September 2013 in Polen in einem Geheimgefängnis gefangen gehalten worden war und inzwischen in Guantánamo gefangen gehalten wird; in der Erwägung, dass die polnische Staatsanwaltschaft ihre fünf Jahre alte strafrechtliche Ermittlung bis Oktober 2013 verlängert hat;

H. in der Erwägung, dass die britischen Behörden weiterhin das Verfahren hinauszögern, das von dem Libyer Abdel Hakim Belhadj angestrengt wurde, der mit britischer Unterstützung in Libyen von der CIA gefoltert wurde, und dass sie ihre Absicht geäußert haben, den Fall erneut unter Geheimhaltung zu verhandeln;

I.   in der Erwägung, dass Italien im Dezember 2012 einen internationalen Haftbefehl gegen Robert Seldon Lady erließ, der im Juli 2013 in Panama festgenommen wurde; in der Erwägung, dass der anschließend von Italien gestellte Auslieferungsantrag von Panama nicht akzeptiert wurde und dass Robert Seldon Lady im Juli 2013 in die USA zurückkehrte; in der Erwägung, dass der italienische Präsident Giorgio Napolitano am 5. April 2013 entschied, den amerikanischen Oberst J. L. Romano zu begnadigen, der verurteilt worden war, weil er Verantwortung für die Entführung von Abu Omar in Italien trug;

J.   in der Erwägung, dass der parlamentarische Bürgerbeauftragte Finnlands im November 2012 eine Untersuchung zur Nutzung des finnischen Hoheitsgebiets, Luftraums und Flugaufzeichnungssystems für die CIA-Auslieferungsprogramme einleitete, ausführliche schriftliche Auskunftsersuchen an 15 staatliche Stellen versandte und die litauischen Behörden um spezifische Informationen über relevante Flüge ersuchte;

K. in der Erwägung, dass US-Präsident Obama seine Zusage wiederholt hat, Guantánamo zu schließen, als er am 23. Mai 2013 ankündigte, die Entlassung von Gefangenen wiederaufzunehmen und trotz des Widerstands im US-Kongress das Moratorium für die Entlassung von jemenitischen Gefangenen aufzuheben, die bereits als für eine Rückkehr in dieses Land sicher eingestuft wurden; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten damit, dass sie am 19. Juli 2013 Robert Seldon Lady nach seiner Festnahme in Panama in die Vereinigten Staaten zurückbrachten, gegen ihre internationalen Verpflichtungen verstoßen haben;

1.  bedauert zutiefst, dass vor allem der Rat, die Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten, der Beitrittskandidaten und der assoziierten Staaten, die NATO und die Administration der Vereinigten Staaten es versäumt haben, die in seiner genannten Entschließung vom 11. September 2012 enthaltenen Empfehlungen umzusetzen, vor allem angesichts der schweren Verletzungen der Grundrechte, die die Opfer der CIA-Programme erlitten haben;

2.  ist der Auffassung, dass das Klima der Straffreiheit in Bezug auf das CIA-Programm zur Fortsetzung der Grundrechtsverletzungen im Rahmen der Anti-Terror-Politik der EU und der USA ermöglicht hat, wie durch die im Rahmen des Überwachungsprogramms der US-Behörde NSA (National Security Agency) durchgeführten Massenspionagetätigkeiten und die Tätigkeiten der Überwachungsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten, die derzeit vom Parlament untersucht werden, noch deutlicher wurde;

Verfahren der Rechenschaftspflicht in den Mitgliedstaaten

3.  wiederholt seine Forderung an diejenigen Mitgliedstaaten, die ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, unabhängige und wirksame Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen durchzuführen und dabei alle neuen Beweise, die ans Licht gekommen sind, zu berücksichtigen und alle notwendigen Informationen zu allen verdächtigen Flugzeugen in Zusammenhang mit der CIA und ihrem Hoheitsgebiet offenzulegen; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob Operationen durchgeführt wurden, bei denen Menschen im Rahmen des CIA-Programms in Einrichtungen auf ihrem Hoheitsgebiet festgehalten wurden;

4.  fordert Litauen, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat und so eine Vorbildfunktion wahrnehmen kann, auf, seine strafrechtlichen Ermittlungen zu den CIA-Geheimgefängnissen wieder aufzunehmen und gründliche Untersuchungen durchzuführen, bei denen alle aufgedeckten Beweise berücksichtigt werden, vor allem in Bezug auf die beim EGMR anhängige Rechtssache Abu Zubaydah/Litauen; fordert Litauen auf, Ermittlern zu ermöglichen, eine Untersuchung der Flugverbindungen durchzuführen und Personen zu kontaktieren, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie die fraglichen Flüge organisiert haben oder daran beteiligt waren; fordert die litauischen Stellen auf, forensische Untersuchungen des Gefängnisses und Analysen von Telefonaufzeichnungen durchzuführen; fordert sie auf, in der Rechtssache Abu Zubaydah/Litauen uneingeschränkt mit dem EGMR zusammenzuarbeiten; fordert Litauen auf, im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen auch die Anträge anderer potenzieller Opfer auf Anerkennung als Opfer bzw. die Beteiligung an den Ermittlungen zu prüfen; fordert Litauen mit Nachdruck auf, allen Auskunftsersuchen anderer EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt nachzukommen, vor allem dem Auskunftsersuchen des finnischen Bürgerbeauftragten in Bezug auf einen Flug bzw. Flüge, der bzw. die möglicherweise Finnland und Litauen auf einer potenziellen Auslieferungsroute verbindet bzw. verbinden;

5.  fordert die rumänischen Stellen mit Nachdruck auf, alle fehlenden Unterlagen der parlamentarischen Untersuchung ausfindig zu machen und rasch unabhängige, unvoreingenommene, gründliche und wirksame Ermittlungen einzuleiten; bedauert die Unnachgiebigkeit und das Schweigen der rumänischen Regierung in diesem Zusammenhang, da dieses Verhalten nicht mit ihren Verpflichtungen vereinbar ist;

6.  fordert Polen auf, seine Ermittlungen transparenter fortzuführen, indem insbesondere Nachweise für konkrete Fortschritte bei den Ermittlungen vorgelegt werden, es den Vertretern der Opfer gestattet wird, ihre Mandanten zu vertreten, und ihnen das Recht eingeräumt wird, Einsicht in alle Verschlusssachen zu nehmen und auf der Grundlage des gesammelten Materials zu handeln; fordert die polnischen staatlichen Stellen auf, strafrechtliche Ermittlungen gegen alle beteiligten staatlichen Akteure einzuleiten; fordert den polnischen Generalstaatsanwalt auf, den Antrag von Walid Bin Attash dringlichst zu prüfen und eine Entscheidung in dieser Sache zu fällen; fordert Polen auf, in den Rechtssachen Al-Nashiri/Polen und Abu Zubaydah/Polen uneingeschränkt mit dem EGMR zusammenzuarbeiten;

7.  fordert die britischen staatlichen Stellen auf, im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen uneingeschränkt zu kooperieren und vollständig transparente, nicht geheim gehaltene Verhandlungen zu ermöglichen, um die Ermittlungen zur Auslieferung ausländischer Staatsbürger an außereuropäische Staaten abzuschließen; fordert die britischen staatlichen Stellen auf, unter Wahrung der Menschenrechte Untersuchungen in Bezug auf die Auslieferung, Folter und Misshandlung von Gefangenen im Ausland einzuleiten;

8.  bedauert, dass der amerikanische Oberst Joseph Romano durch den italienischen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano begnadigt wurde, was zu dem allgemeinen Umfeld der Straflosigkeit für diejenigen beigetragen hat, die an den Programmen für Auslieferungen und geheimes Festhalten unter Führung der USA beteiligt waren; fordert die italienische Regierung auf, ihre Bemühungen um die Schaffung von Gerechtigkeit in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen, die von der CIA auf italienischem Hoheitsgebiet begangen wurden, indem sie auf der Auslieferung von Robert Seldon Lady besteht und die Auslieferung der 22 weiteren verurteilten amerikanischen Beamten fordert;

9.  ermutigt den finnischen Bürgerbeauftragten, seine Untersuchungen unter Wahrung von Transparenz und Rechenschaftspflicht abzuschließen, und fordert zu diesem Zweck alle nationalen Stellen zur uneingeschränkten Zusammenarbeit auf; fordert Finnland auf, allen Hinweisen nachzugehen, die auf eine Mitwirkung finnischer staatlicher Akteure am Auslieferungsprogramm hindeuten;

Reaktion der EU-Organe

10. zeigt sich höchst enttäuscht von der Weigerung der Kommission, den Empfehlungen des Parlaments im Wesentlichen nachzukommen, und erachtet die Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten als zu unkonkret, als dass sich damit erreichen ließe, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

11. bekräftigt seine spezifischen Empfehlungen an die Kommission,

–  zu untersuchen, ob durch die Mitwirkung am CIA-Programm gegen EU-Vorschriften, insbesondere gegen diejenigen über Asyl und justizielle Zusammenarbeit, verstoßen wurde;

–  mit den Menschenrechten im Einklang stehende gegenseitige Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und die Zusammenarbeit zwischen den Anwälten, die im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht in den Mitgliedstaaten tätig sind, zu erleichtern und unterstützen,

–  einen Rahmen anzunehmen, der Berichterstattungsauflagen für die Mitgliedstaaten sowie die Begleitung und Unterstützung nationaler Verfahren zur Rechenschaftspflicht umfasst,

–  Maßnahmen anzunehmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit der EU, Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene zu verhindern und wiedergutzumachen, zu stärken und die Rolle des Parlaments auszubauen,

–  Vorschläge zur Ausarbeitung von Regelungen vorzulegen, die eine demokratische Kontrolle von grenzüberschreitenden Aktivitäten von Nachrichtendiensten im Rahmen der EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung ermöglichen;

12. fordert die litauische Regierung mit Nachdruck auf, den EU-Ratsvorsitz des Landes zu nutzen, um für die vollständige Umsetzung der im Bericht des Parlaments enthaltenen Empfehlungen zu sorgen und das Thema somit vor Ende des litauischen Ratsvorsitzes auf die Tagesordnung des Rates (Justiz und Inneres) zu setzen;

13. fordert den Rat und die Kommission auf, in ihre jeweiligen Mehrjahresprogramme, die auf das Stockholmer Programm folgen, spezifische Maßnahmen aufzunehmen, durch die Rechtsstaatlichkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Grundrechtsverletzungen, insbesondere durch Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden, sichergestellt werden; fordert die Kommission auf, das Thema Rechenschaftspflicht in die Tagesordnung der Sitzung der „Assises de la Justice“ im November 2013 aufzunehmen;

14. erinnert daran, dass es für die Glaubwürdigkeit des Parlaments wesentlich ist, seine Rechte auf Untersuchung von Grundrechtsverletzungen in der EU erheblich auszubauen, und dass diese Rechte die uneingeschränkte Befugnis umfassen sollten, Beteiligte einschließlich Ministern auf Regierungsebene unter Eid anzuhören[6];

15. fordert Eurocontrol auf, nach dem Beispiel der American Federal Aviation Authority anzuerkennen, dass Daten zu Flugstrecken in keiner Weise als vertraulich einzustufen sind, und solche Daten freizugeben, soweit sie für wirksame Ermittlungen notwendig sind;

16. erwartet, dass im Rahmen der Untersuchung des Parlaments im Zusammenhang mit dem Überwachungsprogramm der US-Behörde NSA (National Security Agency) und Überwachungseinrichtungen in verschiedenen Mitgliedstaaten, nachdem Informationen aus allen möglichen Quellen über die mutmaßlichen Überwachungspraktiken in Mitgliedstaaten eingeholt worden sind, Maßnahmen für eine wirksame demokratische parlamentarische Überwachung der Nachrichtendienste vorgeschlagen werden;

17. bekräftigt seine spezifischen Empfehlungen an den Rat,

–  sich dafür zu entschuldigen, dass er den in den Verträgen verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Unionsorganen durch den unzulässigen Versuch verletzt hat, das Parlament dazu zu überreden, die Erstellung vorsätzlich gekürzter Fassungen der Protokolle von Treffen von COJUR und COTRA mit ranghohen US-amerikanischen Beamten zu akzeptieren,

–  eine Erklärung abzugeben, in der die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm und die Schwierigkeiten, auf die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ermittlungen gestoßen sind, anerkannt werden,

–  die Verfahren zur Wahrheitsfindung und zur Rechenschaftspflicht in den Mitgliedstaaten uneingeschränkt zu unterstützen, indem das Thema bei Tagungen des Rates (Justiz und Inneres) offiziell angesprochen wird, alle Informationen weitergegeben werden, Hilfe bei Ermittlungen geleistet und insbesondere Anträgen auf Zugang zu Dokumenten stattgegeben wird,

–  mit den für Sicherheit zuständigen EU-Einrichtungen Anhörungen abzuhalten, um ihr Wissen über die Beteiligung von Mitgliedstaaten an dem CIA-Programm und die Antwort der EU darauf zu klären,

–  Sicherheitsvorkehrungen vorzuschlagen, um beim Austausch nachrichtendienstlicher Informationen für die Achtung der Menschenrechte sowie eine strenge Abgrenzung zwischen nachrichtendienstlichen Aktivitäten und Strafverfolgungstätigkeiten zu sorgen, damit Nachrichtendienste nicht zu Festnahmen und Inhaftierungen befugt sind;

18. fordert die EU auf, den Fortschritt der EJRM bei der Umsetzung des Urteils des EGMR in der Rechtssache Al-Masri/Mazedonien sorgfältig zu überprüfen, das der Rat nun in sein verbessertes Verfahren im Zusammenhang mit dem Beitragsantrag der EJRM aufgenommen hat; fordert die Regierung der EJRM auf, strafrechtliche Ermittlungen zur Verwicklung von staatlichen Akteuren in den Fall Al-Masri einzuleiten und gegen die Verantwortlichen vorzugehen;

19. fordert die US-Regierung dazu auf, bei allen Auskunftsersuchen von EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem CIA-Programm mit diesen zusammenzuarbeiten, vor allem was Auslieferungsanträge angeht; fordert sie mit Nachdruck auf, die strengen Schutzbestimmungen aufzuheben, die Anwälte von Gefangenen in Guantánamo davon abhalten, Informationen über Einzelheiten zur geheimen Inhaftierung dieser Gefangenen in Europa offenzulegen; unterstützt sie in ihrem Plan, die Schließung des Gefängnisses in der Bucht von Guantánamo umgehend zu vollenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen, deren Entlassung als unbedenklich eingestuft wurde;

20. fordert die Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar auf, unverzüglich mit dem Parlament zusammenzuarbeiten und die geforderten Informationen über Flugdaten zur Verfügung zu stellen;

21. fordert das nächste Europäische Parlament (2014–2019) auf, das vom Nichtständigen Ausschuss erteilte Mandat weiterhin zu erfüllen und umzusetzen und dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass seine Empfehlungen weiterverfolgt werden, neue Elemente, die sich möglicherweise ergeben, zu prüfen und von seinen Untersuchungsrechten uneingeschränkt Gebrauch zu machen und diese auszubauen;

22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.