ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Ägypten
4.2.2014 - (2014/2532(RSP))
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Véronique De Keyser, Libor Rouček, Pino Arlacchi, Saïd El Khadraoui, Ana Gomes, Richard Howitt, Liisa Jaakonsaari, Maria Eleni Koppa, María Muñiz De Urquiza, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Joanna Senyszyn, Boris Zala im Namen der S&D-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B7-0145/2014
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten, insbesondere die Entschließung vom 12. September 2013 zur Lage in Ägypten,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zum Thema „Europäische Nachbarschaftspolitik: für eine Vertiefung der Partnerschaft“ – Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Berichten für 2012
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zur Rückführung von Vermögenswerten an Transformationsländer des Arabischen Frühlings,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 24. Januar 2014 zu den jüngsten gewalttätigen Übergriffen in Ägypten, vom 19. Januar 2014 zur Volksabstimmung über die Verfassung in Ägypten, vom 11. Januar 2014 zur Lage in Ägypten vor der Volksabstimmung über die Verfassung, vom 24. Dezember 2013 zu den Autobomben in Mansura, Ägypten und vom 23. Dezember 2013 zur Verurteilung politischer Aktivisten in Ägypten,
– unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,
– unter Hinweis auf die ägyptische Verfassung, die am 1. Dezember 2013 durch den Verfassungsausschuss und am 14./15. Januar durch eine Volksabstimmung gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf das ägyptische Gesetz Nr. 107 vom 24. November 2013 über das Recht auf öffentliche Versammlungen, Umzüge und friedliche Demonstrationen,
– unter Hinweis auf die am 8. Juli 2013 in Ägypten veröffentliche Verfassungserklärung, die einen Fahrplan für Verfassungsänderungen und Parlaments- und Präsidentschaftswahlen umfasst, und auf das Programm der Übergangsregierung auf der Grundlage dieser Verfassungserklärung,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die ägyptische Bevölkerung am 14./15. Januar 2014 mit einer Beteiligung von 38,6 % und einer überwältigenden Mehrheit von 98,1 % derjenigen, die sich an der Volksabstimmung beteiligt haben, die neue Verfassung des Landes gebilligt hat;
B. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission in ihrer Erklärung vom 19. Januar 2014 das ägyptische Volk und die Regierung dazu beglückwünscht hat, dass die Abstimmung im Wesentlichen ordnungsgemäß organisiert wurde, und erklärt hat, dass mutmaßliche Unregelmäßigkeiten anscheinend keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis hatten; in der Erwägung, dass nach Angaben des ägyptischen Innenministeriums bei Vorkommnissen in Verbindung mit der Volksabstimmung 10 Menschen ums Leben kamen, viele verletzt wurden und 444 festgenommen wurden; in der Erwägung, dass mehrere ägyptische und internationale Akteure Bedenken über verfahrenstechnische Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung, das brutale Vorgehen gegen diejenigen, die sich gegen den Verfassungsentwurf ausgesprochen haben, und die einseitige öffentliche Diskussion im Vorfeld der Volksabstimmung geäußert haben;
C. in der Erwägung, dass die neue Verfassung Ägyptens viele positive Elemente insbesondere in den Bereichen Grundfreiheiten und Menschenrechte, Minderheitenschutz und Frauenrechte umfasst, aber auch Artikel enthält, denen zufolge die Streitkräfte von ziviler Kontrolle und ihr Haushalt von der parlamentarischen Kontrolle ausgenommen werden und Militärrichter Zivilisten vor Gericht stellen können, während durch einen anderen Artikel die Freiheit zur Ausübung religiöser Rituale und zur Einrichtung von religiösen Stätten auf die Anhänger der abrahamitischen Religionen beschränkt wird;
D. in der Erwägung, dass politische Spannungen und die tiefe Polarisierung der Gesellschaft in Ägypten weiterhin zu terroristischen Anschlägen und gewalttätigen Zusammenstößen führen; in der Erwägung, dass seit Juli 2013 bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zwischen Gegnern und Anhängern des ehemaligen Präsidenten Mursi mehr als 1000 Menschen ums Leben gekommen sind und viele weitere verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte Berichten zufolge mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen sind und Tausende festgenommen und inhaftiert wurden, während weiterhin Straflosigkeit vorherrscht; in der Erwägung, dass der Ausnahmezustand im Land am 12. November 2013 aufgehoben wurde;
E. in der Erwägung, dass in der Verfassungserklärung vom 8. Juli 2013 ein politischer Fahrplan für Ägypten festgelegt wurde; in der Erwägung, dass die Übergangsregierung mit ihrem Programm bestätigt hat, dass sie sich dafür einsetzt, ein demokratisches System aufzubauen, in dem die Rechte und Freiheiten aller Ägypter sichergestellt sind, diesen Fahrplan mit der uneingeschränkten Beteiligung aller politischen Akteure umzusetzen und eine Volksabstimmung über die neue Verfassung durchzuführen, auf die zu gegebener Zeit unter Einhaltung aller Rechtsvorschriften abgehaltene freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen folgen sollen;
F. in der Erwägung, dass Verstöße gegen die Grundfreiheiten und die Menschenrechte in Ägypten weiterhin weit verbreitet sind; in der Erwägung, dass Gewalt, Anstiftung zu Gewalt und Schikanen gegen politische Gegner, Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft im Vorfeld der Volksabstimmung weiter zugenommen haben; in der Erwägung, dass viele politische Aktivisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft, darunter Alaa Abdel Fattah, Mohamed Abdel vom Ägyptischen Zentrum für wirtschaftliche und soziale Rechte und Ahmed Maher und Ahmed Douma, Anführer der Bewegung des 6. April, sowie Mitglieder verschiedener Parteien im Laufe der letzten Wochen festgenommen und verurteilt wurden; in der Erwägung, dass der ägyptische Nationale Rat für Menschenrechte, nachdem er die genannten prominenten Aktivisten im Gefängnis Tora besucht hatte, am 12. Januar 2014 einen Bericht veröffentlicht hat, in dem er ihre Haftbedingungen kritisiert und ein Ende ihrer Misshandlung gefordert hat;
G. in der Erwägung, dass sich die Muslimbrüderschaft wiederholt geweigert hat, sich an dem von der Übergangsregierung angekündigten politischen Prozess zu beteiligen, und einen Boykott der Volksabstimmung gefordert hat, während mehrere ihrer Anführer weiterhin zu Gewalt gegen Staatsorgane und Sicherheitskräfte anstiften; in der Erwägung, dass die ägyptische Übergangsregierung die Muslimbrüderschaft verboten, ihre Anführer inhaftiert, ihre Vermögenswerte beschlagnahmt, ihre Medien zum Schweigen gebracht und die Mitgliedschaft zur Straftat erklärt hat, während es die der Bewegung angehörige Partei für Freiheit und Gerechtigkeit weiterhin gibt; in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Mursi seit dem 3. Juli 2013 inhaftiert ist und Strafverfahren in Verbindung mit seiner Amtszeit zu gewärtigen hat; in der Erwägung, dass am 20. Dezember 2013 ein internationales Juristenteam im Auftrag der Partei für Freiheit und Gerechtigkeit in seinem Namen eine offizielle Beschwerde beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht hat;
H. in der Erwägung, dass die Grundfreiheiten und die Menschenrechte sowie soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger entscheidende Aspekte des Übergangs zu einer offenen, freien, demokratischen und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft bei diesem Verfahren eine entscheidende Rolle spielen und dass freie Medien einen wichtigen Teil der Gesellschaften jeder Demokratie darstellen; in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der derzeitigen Phase des politischen und sozialen Umbruchs im Land weiterhin besonders gefährdet sind;
I. in der Erwägung, dass das Gesetz Nr. 107 vom 24. November 2013 über das Recht auf öffentliche Versammlungen, Umzüge und friedliche Demonstrationen weit verbreitete und massive Kritik in Ägypten und darüber hinaus hervorgerufen hat; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in ihrer Erklärung vom 23. Dezember 2013 sagte, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit nach allgemeiner Ansicht durch dieses Gesetz übermäßig eingeschränkt werden; in der Erwägung, dass im Laufe der letzten Wochen auf der Grundlage dieses Gesetzes friedliche Proteste aufgelöst und zahlreiche Demonstranten festgenommen und inhaftiert wurden;
J. in der Erwägung, dass Ägypten weiterhin mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen konfrontiert ist; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption sowie internationale Unterstützung Voraussetzungen für wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind;
K. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage weiter verschlechtert hat und Terroranschläge und gewalttätige Übergriffe auf Sicherheitskräfte auf der Sinai-Halbinsel weiter zugenommen haben; in der Erwägung, dass offiziellen Angaben zufolge seit dem 30. Juni 2013 mindestens 95 Sicherheitskräfte bei gewalttätigen Übergriffen ums Leben gekommen sind; in der Erwägung, dass in dieser Gegend Tausende von Menschen, hauptsächlich Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia, darunter viele Frauen und Kinder, ums Leben kommen, verschwinden oder von Menschenhändlern entführt und gegen Lösegeld als Geiseln gehalten werden, gefoltert werden, sexuell missbraucht werden oder zum Zweck des Organhandels getötet werden;
L. in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in seinen Schlussfolgerungen vom 21. August 2013 damit beauftragt hat, gemeinsam mit der Kommission die EU-Unterstützung für Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und des Assoziationsabkommens EU-Ägypten zu überprüfen; in der Erwägung, dass Partnerschaft mit Unternehmen, ein auf Anreizen basierender Ansatz und der Grundsatz „mehr für mehr“ und schließlich „weniger für weniger“ Grundpfeiler der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik der Union sind; in der Erwägung, dass Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ägypten wie folgt lautet: „Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und alle Bestimmungen dieses Abkommens beruhen auf der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens sind“; in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, in ihrer Erklärung vom 11. Januar 2011 erklärte, dass Würde, soziale Gerechtigkeit, Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte und eine bessere Wirtschaft weiterhin die Ziele sind, bei deren Erreichung die EU Ägypten behilflich sein wird;
1. erklärt erneut seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk und setzt sich weiterhin für dessen legitime demokratische Bestrebungen ein; nimmt die neue Verfassung von Ägypten zur Kenntnis, die durch die Volksabstimmung vom 14./15. Januar 2014 gebilligt wurde und die einen wichtigen Schritt bei dem schwierigen Übergang des Landes zur Demokratie darstellen kann; fordert, dass die Bestimmungen zu den Grundfreiheiten – einschließlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung – und Menschenrechten in der neuen Verfassung uneingeschränkt und wirksam umgesetzt werden und dass alle bestehenden und zukünftigen Rechtsvorschriften in diesen Bereichen damit in Einklang gebracht werden;
2. äußert jedoch seine Besorgnis über bestimmte Artikel in der neuen Verfassung, insbesondere in Bezug auf diejenigen hinsichtlich des Status der Streitkräfte, darunter folgende: Artikel 202, der besagt, dass der Verteidigungsminister, der auch der Oberbefehlshaber ist, aus den Reihen der Offiziere der Streitkräfte ernannt wird; Artikel 203 zum Haushalt der Streitkräfte; Artikel 204, der Gerichtsverfahren gegen Zivilisten durch Militärrichter bei direkten Angriffen auf Militäranlagen, Militärgebiete, Militärausrüstung, Militärdokumente und ‑geheimnisse, öffentliche Mittel der Streitkräfte, Militärfabriken und Militärangehörige sowie bei bestimmten Verstößen im Zusammenhang mit dem Militärdienst ermöglicht; und Artikel 234, demzufolge der Verteidigungsminister nach Billigung durch den Obersten Rat der Streitkräfte ernannt wird, wobei diese Bestimmung für zwei ganze Präsidentenamtszeiten in Kraft bleiben soll, ohne dass irgendein Hinweis darauf gegeben wird, wie und von wem der Minister seines Amtes enthoben werden kann;
3. nimmt zur Kenntnis, dass diejenigen, die an der Volksabstimmung teilgenommen haben, die neue Verfassung mit überwältigender Mehrheit unterstützt haben, dass die Beteiligung relativ gering war und dass mutmaßliche Unregelmäßigkeiten während der Abstimmung gemeldet wurden; bedauert zutiefst die gewalttätigen Zusammenstöße vor, während und nach der Volksabstimmung, bei denen es Tote und Verletzte gegeben hat, sowie das brutale Vorgehen gegen Aktivisten, die sich gegen den Verfassungsentwurf ausgesprochen haben, was zu einer einseitigen öffentlichen Diskussion vor der Abstimmung geführt hat;
4. ist zutiefst besorgt über die andauernden gewalttätigen Zusammenstöße in Ägypten, die Polarisierung und tiefe innere Spaltung in der ägyptischen Gesellschaft und das Fehlen eines geeigneten Umfelds, um eine demokratische und pluralistische öffentliche Debatte im Land anzuregen; verurteilt entschieden alle Arten von Terrorismus, Gewalt, Anstiftung zu Gewalt und Hassreden und spricht den Familien derjenigen, die bei gewalttätigen Zusammenstößen ums Leben gekommen sind, sein Beileid aus;
5. verurteilt jeglichen Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch Sicherheitskräfte gegen Demonstranten und fordert die ägyptische Übergangsregierung nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass alle solchen Fälle schnell, unabhängig, ernsthaft und unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; verweist die Übergangsregierung auf ihre Verantwortung, für die Sicherheit aller ägyptischen Bürger unabhängig von ihrer politischen oder religiösen Anschauung zu sorgen und die für Gewalt, Anstiftung zu Gewalt oder Verstöße gegen die Menschenrechte Verantwortlichen unparteiisch zur Rechenschaft zu ziehen;
6. betont erneut, dass Versöhnung und ein integrativer politischer Prozess unter ziviler Führung und unter Beteiligung aller demokratischen politischen Akteure entscheidende Elemente des demokratischen Übergangs in Ägypten sind und dass die Organisation freier und fairer Parlaments- und Präsidentschaftswahlen – die zu einer angemessenen Vertretung unterschiedlicher politischer Ansichten und von Frauen und Minderheitengruppen führen – innerhalb des in der neuen Verfassung festgelegten Zeitrahmens ein weiterer entscheidender Schritt in diesem Prozess ist; fordert alle politischen und sozialen Akteure, einschließlich der Anhänger des ehemaligen Präsidenten Mursi, auf, auf jegliche Gewalttaten, Anstiftung zu Gewalt und Provokationen zu verzichten und zu den Versöhnungsbemühungen beizutragen; bekräftigt seine Forderung nach der Freilassung aller politischen Gefangenen einschließlich des ehemaligen Präsidenten Mursi; ist weiterhin der Ansicht, dass durch jede Form des Verbots, des Ausschlusses oder der Verfolgung, die gegen eine demokratische politische Kraft oder gegen demokratische politische Akteure in Ägypten gerichtet ist, die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden und dies lediglich eine zunehmende Radikalisierung zur Folge hat;
7. fordert, alle Formen von Gewalt, Schikane oder Einschüchterung – durch staatliche Behörden, Sicherheitskräfte oder andere Gruppen – gegen politische Gegner, friedliche Demonstranten, Gewerkschaftsvertreter, Journalisten, Frauenrechtler und andere Akteure der Zivilgesellschaft in Ägypten sofort zu beenden; fordert, dass in solchen Fällen ernsthaft und unparteiisch ermittelt wird und dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert die Übergangsregierung erneut auf, dafür zu sorgen, dass ägyptische und internationale Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängige Gewerkschaften und Journalisten ihrer Tätigkeit im Land ungehindert und ohne staatliche Einflussnahme nachgehen können;
8. bekundet seine Besorgnis über das Gesetz Nr. 107 vom 24. November 2013 über das Recht auf öffentliche Versammlungen, Umzüge und friedliche Demonstrationen, durch das das Recht auf friedliche Versammlungen willkürlich eingeschränkt und Unterdrückung ermöglicht wird, sowie über seine Anwendung, einschließlich der jüngsten Festnahmen auf der Grundlage dieses Gesetzes; fordert eine Überarbeitung des Gesetzes im Einklang mit internationalen Standards und den internationalen Verpflichtungen Ägyptens im Rahmen eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft, und fordert die Freilassung all derjenigen, die nur aufgrund der Ausübung ihrer legitimen Rechte auf Versammlungsfreiheit, Protest, Vereinigungsfreiheit oder Freiheit der Meinungsäußerung festgenommen, inhaftiert und verurteilt wurden;
9. verurteilt die jüngsten terroristischen Anschläge gegen Sicherheitskräfte in Ägypten; ist zutiefst besorgt über die weitere Verschlechterung der Sicherheitslage auf der Sinai-Halbinsel, und fordert verstärkte Bemühungen von Seiten der ägyptischen Übergangsregierung und der Sicherheitskräfte, um in dieser Gegend wieder für Sicherheit zu sorgen, insbesondere durch die Bekämpfung von Menschenhändlern; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass alle Arten von Sklaverei, Unterdrückung, Ausbeutung von Menschen, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und andere Formen von Menschenhandel in Ägypten laut Artikel 89 der neuen Verfassung verboten sind und Straftaten darstellen;
10. bekräftigt seine Forderung an den Rat, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und die Kommission, bei den bilateralen Beziehungen der Union zu Ägypten und seiner finanziellen Unterstützung für das Land sowohl den Grundsatz der Konditionalität („mehr für mehr“) und die ernsthaften wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, mit denen Ägypten konfrontiert ist, als auch seine Forderung nach eindeutigen und gemeinsam festgelegten diesbezüglichen Benchmarks zu berücksichtigen;
11. bekräftigt seine Forderung nach einer Stärkung der Unterstützung und Hilfestellung der EU für Ägypten und andere Länder des Arabischen Frühlings bei der Rückführung von Vermögenswerten, wie in seinem Entschließungen vom 23. Mai 2013 und vom 12. September 2013 dargelegt wurde; betont erneut, dass die Erleichterung der Rückführung der von früheren Diktatoren und ihren Regimes gestohlenen Vermögenswerte ein moralischer Imperativ für die EU und aufgrund ihres Symbolwerts eine politisch wichtige Frage für die Beziehungen der EU zu ihrer südlichen Nachbarschaft ist;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Übergangsregierung der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.