Gemeinsamer Entschließungsantrag - RC-B7-0412/2010Gemeinsamer Entschließungsantrag
RC-B7-0412/2010

GEMEINSAMER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einem an den Rechten orientierten Konzept für die Reaktion der EU auf HIV/Aids

6.7.2010

eingereicht gemäß Artikel 110 Absatz 4 der Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
S&D (B7‑0412/2010)
ALDE (B7‑0421/2010)
Verts/ALE (B7‑0426/2010)
GUE/NGL (B7‑0428/2010)

Véronique De Keyser, Michael Cashman, Thijs Berman, Linda McAvan im Namen der S&D-Fraktion
Sophia in 't Veld, Charles Goerens, Ramon Tremosa i Balcells, Leonidas Donskis, Sonia Alfano im Namen der ALDE-Fraktion
Ulrike Lunacek, Heidi Hautala, Barbara Lochbihler, Judith Sargentini im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Gabriele Zimmer, Marisa Matias, Bairbre de Brún im Namen der GUE/NGL-Fraktion


Verfahren : 2010/2771(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
RC-B7-0412/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem an den Rechten orientierten Konzept für die Reaktion der EU auf HIV/Aids

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die bevorstehende XVIII. Internationale Aids-Konferenz unter dem Motto: „Rechte hier und jetzt”, die vom 18. bis 23. Juli 2010 in Wien stattfinden soll,

–   unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung der Vereinten Nationen zu HIV/Aids: „Globale Krise – Globale Antwort“, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 27. Juni 2001 auf ihrer 26. Sondertagung verabschiedet wurde,

–   unter Hinweis auf das Hochrangige Treffen zu HIV/Aids vom 2. Juni 2006 im Rahmen der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) und die auf diesem Treffen verabschiedete politische Erklärung,

–   unter Hinweis auf die internationalen Leitlinien von UNAIDS zu HIV/Aids und den Menschenrechten, die sich auf die Zweite Internationale Konsultation zu HIV/Aids und den Menschenrechten stützen, die vom 23. bis 25. September 1996 in Genf stattfand, und die Dritte Internationale Konsultation zu HIV/Aids und den Menschenrechten, die vom 25. bis 26. Juli 2002 in Genf stattfand,

–   in Kenntnis des Berichts der WHO „Towards Universal Access: Scaling up Priority HIV/Aids Interventions in the Health Sector” (Auf dem Weg zum allgemeinen Zugang: Ausweitung vorrangiger HIV/Aids-Interventionen im Gesundheitssektor),

–   unter Hinweis auf die am 27. April 2001 in Abuja abgegebene Erklärung zu HIV/Aids, Tuberkulose und anderen damit einhergehenden Infektionskrankheiten sowie den gemeinsamen Standpunkt Afrikas zu dem Hochrangigen Treffen im Rahmen der UNGASS 2006 und den Aufruf zu beschleunigtem Handeln hinsichtlich der Sicherstellung des allgemeinen Zugangs zu Diensten im Zusammenhang mit der Prävention und Behandlung von HIV und Aids, Tuberkulose und Malaria in Afrika, der am 4. Mai 2006 in Abuja von der Afrikanischen Union unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. Juli 2006 zum Thema „HIV/Aids: Zeit zu Handeln“, vom 24. April 2007 zur Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2006-2009) und vom 20. November 2008 zu HIV/Aids: Früherkennung und Behandlung im Frühstadium,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen (2007-2011), November 2009,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009-2013),

–   in Kenntnis des UNAIDS-Berichts von 2009 zu der weltweiten Aids-Epidemie,

–   in Kenntnis des UNAIDS-Ergebnisrahmens 2009-2011,

–   unter Hinweis auf den Bericht 2010 der Vereinten Nationen über die Millenniums-Entwicklungsziele,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die mit HIV/Aids leben, weiter ansteigt, dass schätzungsweise 33,4 Millionen Menschen weltweit mit HIV/Aids leben und – was besonders beunruhigend ist – dass es im Jahr 2008 2,7 Millionen Neuinfektionen gab, was bedeutet, dass HIV/Aids einen weltweiten Katastrophenzustand ausgelöst hat, der eine außerordentliche und umfassende weltweite Antwort erfordert,

B.  in der Erwägung, dass HIV/Aids immer noch weltweit eine der Haupttodesursachen ist und im Jahr 2008 2 Millionen Menschenleben gefordert hat und in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiterhin weltweit eine wichtige Ursache vorzeitiger Mortalität sein wird,

C. in Kenntnis der Tatsache, dass Ende 2009 schätzungsweise 5 Millionen Menschen in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen eine antiretrovirale Therapie erhielten – eine Steigerung um das Zehnfache in fünf Jahren und eine beispiellose Ausweitung in der Geschichte der öffentlichen Gesundheit,

D. in der Erwägung, dass die Ausweitung der Behandlung mit der Zahl der Neuinfektionen immer noch nicht Schritt hält und dass zwei Drittel der Menschen, die im Jahr 2009 einer Behandlung bedurften, diese noch nicht erhielten, was bedeutet, dass 10 Millionen bedürftige Menschen keinen Zugang zu der notwendigen wirksamen Behandlung haben,

E.  in der Erwägung, dass die afrikanischen Länder südlich der Sahara mit 22,4 Millionen Menschen, die mit HIV/Aids leben, weiterhin die am stärksten betroffene Region sind und dass 71% aller Neuinfektionen mit HIV/Aids im Jahr 2008 dort vorgekommen sind,

F.  unter Hinweis darauf, dass es starke Indizien dafür gibt, dass HIV/Aids-Präventionsmaßnahmen ein effektives Mittel zur Verminderung von Neuinfektionen sind,

G. in der Erwägung, dass es eine große Lücke bei der Programmplanung hinsichtlich der Einbeziehung von Menschen, die mit HIV/Aids leben, in Präventionsbemühungen – insbesondere diejenigen, die sich an Menschen, die mit HIV/Aids leben, richten – und in Bemühungen zur Verminderung der Stigmatisierung und Diskriminierung gibt,

H. unter Hinweis auf die Tatsache, dass weiterhin Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark von HIV/Aids betroffen sind, dass in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara etwa 60 % der HIV/Aids-Infektionen Frauen und Mädchen betreffen und dass HIV/Aids immer noch die Hauptursache für den Tod und die Erkrankung von Frauen im reproduktionsfähigen Alter ist,

I.   in der Erwägung, dass die derzeitigen Optionen für die HIV-Prävention nicht ausreichend wirkungsvoll sind, um Frauen zu schützen, und dass Präventionsmethoden, wie Kondome und Enthaltsamkeit, keine realistischen Optionen für viele Frauen sind, insbesondere diejenigen, die verheiratet sind, die Kinder haben wollen oder die der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass ein sicheres und effektives Impfpräparat oder Mikrobizid Frauen ein machtvolles neues Werkzeug an die Hand geben könnte, um sich vor HIV zu schützen, ohne ihre reproduktiven Wahlmöglichkeiten einzuschränken,

J.   in der Erwägung, dass es immer mehr Indizien für ein erhöhtes Niveau bei Infektionen und beim Risiko unter Schlüsselgruppen in der Bevölkerung, einschließlich Sexarbeitern/innen, Männern, die Geschlechtsverkehr mit anderen Männern haben, Transgender-Personen, Häftlingen, Drogenkonsumenten, die sich Spritzen setzen, Migrantengruppen, Flüchtlingen und Wanderarbeitern, in fast allen Regionen und auch in Ländern mit einer generalisierten Epidemie gibt und dass Programmen der HIV/Aids-Prävention für diese Bevölkerungsgruppen generell nicht genug Priorität eingeräumt wird und zu geringe Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden,

K. in der Erwägung, dass wegen der Stigmatisierung von HIV/Aids sich etwa 30 % der mit HIV/Aids infizierten Menschen in der EU nicht bewusst sind, dass sie HIV/Aids-positiv sind, und dass nach Studien davon auszugehen ist, dass eine nicht diagnostizierte Infektion der weiteren Übertragung von HIV/Aids Vorschub leistet und die Gefahr vorzeitiger Mortalität unter Menschen, die mit HIV/Aids leben, erhöht,

L.  in Kenntnis der Schätzung in dem Bericht der WHO von 2009 „Towards Universal Access: Scaling up Priority HIV/AIDS Interventions in the Health Sector” (Auf dem Weg zum allgemeinen Zugang: Ausweitung vorrangiger HIV/Aids-Interventionen im Gesundheitssektor), wonach die geschätzte Versorgungsrate bei antiretroviraler Behandlung in Europa und Zentralasien lediglich 23 % beträgt, was in Anbetracht der Lage in Russland und in der Ukraine als gering angesehen wird,

M. in der Erwägung, dass gleichgeschlechtliche Sexualpraktiken weiterhin stark stigmatisiert sind, ganz besonders in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, wo in 31 Ländern einverständliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stehen, in vier Ländern mit dem Tod bestraft werden und es in anderen Ländern Strafandrohungen von über 10 Jahren Haft gibt, und dass eine solche Stigmatisierung eine Präventionsarbeit bei HIV/Aids verhindert,

N. in der Erwägung, dass die Kriminalisierung von Konsumenten illegaler Drogen in vielen Ländern ihren Zugang zur HIV/Aids-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung verhindert und dazu führt, dass die mit dem Spritzen von Drogen im Zusammenhang stehende Übertragung von HIV/Aids ansteigt,

O. unter Hinweis darauf, dass 106 Länder angeben, dass eine wirksame Reaktion auf HIV/Aids immer noch durch ihre Gesetze und Politiken erheblich behindert wird,

P.  in Kenntnis der Tatsache, dass schätzungsweise 17,5 Millionen Kinder im Jahr 2008 beide Elternteile wegen HIV/Aids verloren haben – von denen die überwiegende Mehrheit in Afrika südlich der Sahara lebt – und dass diese Kinder oft unter Stigmatisierung und Diskriminierung leiden und ihnen unter Umständen der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, wie Bildung und Obdach, verwehrt wird, wodurch die Gefahr noch erhöht wird, dass sie sich mit HIV/Aids infizieren,

Q. in der Überzeugung, dass der Beziehung zwischen HIV/Aids und Behinderung nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird, obwohl Menschen mit Behinderungen in allen Schlüsselgruppen in der Bevölkerung mit einem höheren Expositionsrisiko für HIV/Aids anzutreffen sind und beim Zugang zu Diensten der Prävention, Behandlung und Pflege benachteiligt werden,

R.  in der Überzeugung, dass ein an den Rechten orientiertes Konzept für die Reaktion auf HIV/AIDS bei den Bemühungen um die Überwindung der Epidemie von entscheidender Bedeutung ist,

1.  bekräftigt, dass das Recht auf Zugang zur Gesundheitsfürsorge in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist und dass die Regierungen zur Bereitstellung öffentlicher Gesundheitsdienste für alle Bürger verpflichtet sind;

2.  ist der Auffassung, dass die EU dem Schutz und der Unterstützung von Menschenrechtsaktivisten, einschließlich derjenigen, die ihre Arbeit auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für HIV/Aids konzentrieren, hohe Priorität einräumen muss; fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf sicherzustellen, dass alle in den Leitlinien der Union für Menschenrechtsverteidiger vorgesehenen practischen Maßnahmen ordnungsgemäß in Bezug auf die im Bereich HIV/Aids engagierten Vertreter der Zivilgesellschaft umgesetzt werden;

3.  fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Zusagen einzuhalten und ihre Bemühungen beim Umgang mit HIV/Aids als einer weltweiten Priorität der öffentlichen Gesundheit zu verstärken und die Menschenrechte zu einem Kernstück der HIV/Aids-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung – auch in der Entwicklungszusammenarbeit der EU – zu machen;

4.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Bemühungen um die Entkriminalisierung der unbeabsichtigten HIV/Aids-Übertragung and -Exposition[1] auch dadurch zu fördern, dass sie dafür eintreten, dass HIV/Aids für die Zwecke bestehender oder künftiger Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung als Behinderung anerkannt wird;

5.  fordert die baltischen Staaten, Russland und die Ukraine auf, politische Maßnahmen zu ergreifen, um HIV/Aids in ihren Ländern entschlossen zu bekämpfen;

6.  fordert die Kommission und den Rat auf, bewährte Politiken und Praktiken im politischen Dialog auf internationaler und nationaler Ebene hinsichtlich des an den Rechten orientierten Konzepts für die Reaktion auf HIV/Aids dadurch zu fördern,

–   dass sie die Förderung, den Schutz und die Achtung der Menschenrechte – einschließlich der Rechte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit[2] – von Menschen, die mit HIV/Aids leben, und anderen Schlüsselgruppen in der Bevölkerung gewährleisten,

–   dass sie sich mit den größten wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen und technischen Hindernissen sowie mit den Gesetzen und Praktiken mit Strafcharakter befassen, die eine wirksame Reaktion auf HIV verhindern, insbesondere für Schlüsselgruppen in der Bevölkerung,

–   dass sie die Überprüfung und Änderung von Gesetzen unterstützen, die insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen ein Hindernis für effektive, auf Fakten beruhende Programme und Dienste im Bereich HIV/Aids darstellen,

–   dass sie jede Rechtsvorschrift oder Entscheidung bekämpfen, die die unbeabsichtigte HIV-Übertragung kriminalisieren oder der Diskriminierung von Menschen, die mit HIV/Aids leben, Vorschub leisten, und dass sie rechtliche Barrieren (wie etwa restriktive Gesetze und politische Maßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, Gesetze im Bereich Erbschaft und Grundeigentum, Gesetze im Bereich Kinderehen usw.), die wirksame HIV-Maßnahmen für Frauen und Mädchen behindern, verurteilen und Maßnahmen gegen sie ergreifen,

–   dass sie die Menschenrechte zum Kernstück von Entscheidungen über Mittelzuweisungen für die Reaktion auf HIV/Aids innerhalb und außerhalb der EU machen,

–   dass sie HIV/Aids-Programme auflegen, die an Menschen, die mit HIV/Aids leben, und andere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung gerichtet sind und mit denen das Ziel verfolgt wird, Einzelpersonen und Gemeinschaften die Mittel an die Hand zu geben, um auf HIV/Aids reagieren zu können, das Risiko und die Gefahr einer HIV/Aids-Infektion zu verringern sowie die Folgen von HIV/Aids zu mindern,

–   dass sie die sinnvolle Beteiligung von Schlüsselgruppen in der Bevölkerung bei der Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Programmplanung bei der HIV/Aids-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung erleichtern und fördern sowie die Stigmatisierung und Diskriminierung vermindern,

–   dass sie den allgemeinen Zugang zu Gesundheitsfürsorge erleichtern, sowohl was die Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung im Zusammenhang mit HIV/Aids als auch die medizinische Versorgung, die nicht im Zusammenhang mit HIV/Aids steht, angeht,

–   dass sie den Zugang zu Bildung und Beschäftigung für Menschen, die mit HIV/Aids leben, und andere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung erleichtern,

–   dass sie dafür sorgen, dass die künftige Überwachung der Fortschritte bei der Bekämpfung von HIV/Aids Indikatoren umfasst, die unmittelbar Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit HIV/Aids betreffen und bewerten,

–   dass sie die Grundsätze der „drei C“ (informed consent, confidentiality and counselling/Einverständnis in voller Sachkenntnis, Vertraulichkeit und Beratung) bei HIV/Aids-Tests und anderen Diensten im Zusammenhang mit HIV/Aids einhalten,

–   dass sie die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, die mit HIV/Aids leben, und anderen wichtigen Bevölkerungsgruppen bekämpfen und ihre Rechte auf Sicherheit und Schutz vor Missbrauch und Gewalt schützen,

–   dass sie eine verstärkte Beteiligung von Menschen, die mit HIV/Aids leben, und anderen Schlüsselgruppen in der Bevölkerung als Reaktion auf HIV/Aids fördern und erleichtern,

–   dass sie objektive und vorurteilsfreie Informationen über die Krankheit bieten,

–   dass sie dafür sorgen, dass die Menschen über die Kraft, die Kenntnisse, das Wissen und die Ressourcen verfügen, um sich vor einer Infektion mit HIV/Aids zu schützen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bedürfnissen von Frauen an HIV/Aids-Prävention, Behandlung und Pflege als einer wesentlichen Maßnahme zur Eindämmung der Epidemie Rechnung zu tragen, insbesondere indem sie den Zugang zu Programmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsfürsorge – mit in vollem Umfang in solche Programme integrierten Diensten von HIV/Aids-Tests, Beratung und Prävention – ausweiten und die zu Grunde liegenden sozioökonomischen Faktoren umkehren, die zum HIV/Aids-Risiko von Frauen beitragen, wie die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, die Armut, der Mangel an Chancen in Wirtschaft und Bildung sowie fehlender rechtlicher Schutz und Schutz im Bereich der Menschenrechte;

8.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, eine faire und flexible Finanzierung für die Forschung im Bereich neuer präventiver Techniken, einschließlich Impfstoffen und Mikrobiziden, zur Verfügung zu stellen;

9.  bringt seine große Besorgnis darüber, dass die Hälfte aller neuen HIV-Infektionen Kinder und junge Menschen betrifft, zum Ausdruck; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit den Bedürfnissen von Kindern und jungen Menschen hinsichtlich HIV/Aids-Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung zu befassen und sicherzustellen, dass sie Zugang zu HIV/Aids-Diensten haben, insbesondere zu frühzeitiger Kleinkinddiagnostik, zu geeigneten und erschwinglichen antiretroviralen Substanzen, psycho-sozialer Unterstützung, sozialem Schutz und rechtlichem Schutz;

10. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten darum, die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an der Reaktion auf HIV/Aids und die Einbeziehung der Achtung ihrer Menschenrechte in die nationalen strategischen Pläne und Politiken im Bereich HIV/Aids zu fördern und sicherzustellen, dass sie Zugang zu HIV/Aids-Diensten erhalten, die sowohl auf die Bedürfnisse zugeschnitten als auch den Diensten, die anderen Gemeinschaften zur Verfügung stehen, gleichwertig sind,

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Schadensbegrenzung für Häftlinge und Drogenkonsumenten, die Spritzen setzen, zu unterstützen;

12. fordert die Kommission und den Rat auf, die am stärksten von HIV und Aids betroffenen Ländern nachdrücklich aufzufordern, eine koordinierte, transparente und rechenschaftspflichtige nationale HIV-Rahmenstruktur zu schaffen, die die Zugänglichkeit und die Effizienz von HIV-bezogenen Maßnahmen im Bereich der Prävention und Pflege gewährleistet; ersucht in diesem Zusammenhang die Kommission, die nationalen Regierungen zu unterstützen und die Zivilgesellschaft einzubeziehen, um die geringe Reichweite von Programmen zu verbessern, die die Stigmatisierung und Diskriminierung vermindern und den Zugang zur Justiz bei der nationalen Reaktion auf HIV/Aids verbessern sollen;

13. fordert die Kommission und den Rat auf, mit UNAIDS und anderen Partnern daran zu arbeiten, dass die Indikatoren, durch die der Fortschritt auf weltweiter, nationaler und programmatischer Ebene zur Verminderung der Stigmatisierung und Diskriminierung im Zusammenhang mit HIV/Aids verbessert und Erkenntnisse ausgetauscht werden, einschließlich eigener Indikatoren für jede Schlüsselgruppe in der Bevölkerung und Fällen im Bereich von HIV und Menschenrechte und Schutzmechanismen auf internationaler Ebene;

14. ersucht die Kommission und den Rat darum, die Arbeit der vor kurzem eingerichteten „Global Commission on HIV and the Law“ (Weltkommission für HIV und das Recht) zu unterstützen um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften zu einer wirksamen Reaktion auf HIV/Aids taugen;

15. fordert die Kommission und den Rat auf, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte damit zu beauftragen, weitere Anhaltspunkte für die Menschenrechtslage von Menschen, die mit HIV/Aids leben, und anderer Schlüsselgruppen in der Bevölkerung in Europa unter besonderer Berücksichtigung ihrer Schutzbedürftigkeit hinsichtlich multipler und Sektoren übergreifender Diskriminierung zu sammeln;

16. fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mindestens 20 % aller Entwicklungsausgaben für die Basisversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung einzusetzen, ihre Beiträge zum Weltfonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria zu erhöhen und ihre Finanzierung für andere Programme, die der Verbesserung des Gesundheitssysteme und der Gemeinschaftssysteme dienen, aufzustocken; fordert auch die Entwicklungsländer auf, den Ausgaben für die Gesundheit im Allgemeinen und der Bekämpfung von HIV/Aids im Besonderen Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, den Partnerländern Anreize für eine vorrangige Behandlung des Gesundheitswesens in den Länderstrategiepapieren zu bieten;

17. fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich dem Besorgnis erregenden Niedergang der Finanzierung der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in den Entwicklungsländern entgegenzustellen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Behandlung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Infektionen und der Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Erhaltung der reproduktiven Gesundheit in Form von lebensrettenden Arzneimitteln und Verhütungsmitteln, einschließlich Kondomen, zu unterstützen;

18. fordert die EU auf, ihre Arbeit durch einen Mix von Finanzierungsinstrumenten auf weltweiter und Länderebene zusätzlich zur Unterstützung durch Haushaltsmittel und über die einschlägigen Organisationen und Mechanismen fortzusetzen, die sich bei der Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsdimension von HIV/Aids als erfolgreich erwiesen haben, insbesondere Organisationen der Zivilgesellschaft und Organisationen, die ihre Basis in den einzelnen Gemeinschaften haben;

19. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, Rechtsvorschriften in Kraft zusetzen, um erschwingliche und wirksame Medikamente zur Behandlung von HIV, einschließlich antiretroviraler und anderer sicherer und wirksamer Arzneimittel, Diagnoseverfahren und damit im Zusammenhang stehende Technologien für die Prävention, die Behandlung und Palliativpflege von HIV-Patienten sowie damit zusammenhängenden opportunistischen Infektionen und Erkrankungen bereitzustellen;

20. kritisiert bilaterale und regionale Handelsvereinbarungen, die Bestimmungen enthalten, die über das TRIPS-Abkommen der WTO („TRIPS-plus“) hinausgehen und dadurch die in der Erklärung von Doha festgelegten Schutzklauseln zur Gewährleistung des Vorrangs der Gesundheit vor kommerziellen Interessen zwar nicht wirklich beschränken, aber in der Praxis doch behindern; betont die Verantwortung derjenigen Länder, die Entwicklungsländer unter Druck setzen, damit sie solche Freihandelsabkommen unterzeichnen;

21. betont, dass Zwangslizenzen und differenzierte Preise das Problem nicht vollständig gelöst haben; fordert die Kommission auf, neue Lösungen vorzulegen um zu gewährleisten, dass es einen echten Zugang zu HIV/Aids-Behandlungen zu erschwinglichen Preisen gibt;

22. begrüßt die Annahme des Maßnahmenkatalogs zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen der Gruppe „Menschenrechte“ des Rates und fordert den Rat und Kommission auf, deren Empfehlungen umzusetzen;

23. fordert die Organe der EU auf, die im Rahmen ihres Auftrags jährliche Berichte über die Menschenrechtssituation ausarbeiten, eine Schwerpunktsetzung auf die Menschenrechte in Verbindung mit HIV in diesen Berichten dergestalt vorzunehmen, dass sie Menschen, die mit Aids leben, und denjenigen, die für eine Infektion anfällig sind, eine Stimme geben;

24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung der Ziffer 16 der Schlussfolgerungen des Rates zu dem Aktionsprogramm vom November 2009 zu bekräftigen: „ausgehend von einer Bewertung der aus den EU-Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen eine breit angelegte Konsultation der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger einzuleiten und auf dieser Grundlage ein geografisch weitreichendes Europäisches Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen für 2012 und die Zeit danach auszuarbeiten“, und sich für die Einrichtung von EU-Aktionsteams als Instrument für gemeinsame Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten in festgelegten vorrangigen Bereichen einzusetzen;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen zu HIV/Aids, der Weltgesundheitsorganisation und den Organisatoren der XVIII. Internationalen Aids-Konferenz zu übermitteln.