BERICHT über das Horn von Afrika: regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung

17.4.2007 - (2006/2291(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Filip Kaczmarek

Verfahren : 2006/2291(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0146/2007
Eingereichte Texte :
A6-0146/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Horn von Afrika: Regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung

(2006/2291(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie „Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft“ (Die Europäische Afrikastrategie), angenommen vom Europäischen Rat am 15.-16. Dezember 2005[1],

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (der Europäische Konsens über die Entwicklung), unterzeichnet am 20. Dezember 2005[2],

–   unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000[3] in Cotonou, geändert durch das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens, unterzeichnet am 25. Juni 2005 in Luxemburg[4] (das Cotonou-Abkommen), insbesondere Artikel 8,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie zur Bekämpfung der illegalen Anhäufung von und des Handels mit SALW (Kleinwaffen und leichte Waffen) und ihrer Munition, die vom Europäischen Rat am 15./16. Dezember 2005 angenommen wurde 2005[5],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Afrika-Strategie: Eine regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung am Horn von Afrika“ (KOM(2006)0601),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Darfur, insbesondere diejenigen vom 15. Februar 2007[6], 28. September 2006[7], 6. April 2006[8], 23. Juni 2005[9] und 16. September 2004[10],

–   in Kenntnis der Resolution 1706(2006) des UNO-Sicherheitsrates[11], in der eine 22 000 Mann starke Friedenstruppe für Darfur vorgeschlagen wird,

–   unter Hinweis auf das Darfur-Friedensabkommen, das am 5. Mai 2006 in Abuja, Nigeria, unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die rechtsverbindlich und ausnahmslos anwendbar ist,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 12.-13. Februar 2007,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu Somalia[12],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14.-15. Dezember 2006,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen zu Sudan/Darfur vom 5. März 2007,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zu der Wirksamkeit der Hilfe und die Korruption in Entwicklungsländern[13],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0146/2007),

A. in der Erwägung, dass auf dem 2007 in Lissabon stattfindenden Zweiten EU-Afrika-Gipfel die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Strategie EU-Afrika verabschieden sollen, in der das Engagement der EU für die Umwandlung der EU-Strategie für Afrika in eine gemeinsame Strategie EU-Afrika zum Ausdruck kommen soll, und in der Erwägung, dass das Parlament bisher nicht in die Konsultation einbezogen wurde,

B.  in der Erwägung, dass sich die Mitteilung der Kommission „Afrika-Strategie: Eine regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung am Horn von Afrika“ auf den Begriff der Koppelung von Sicherheits- und Entwicklungsfragen stützt und erklärt, dass es keine Entwicklung ohne dauerhaften Frieden und keinen dauerhaften Frieden ohne Entwicklung gibt, und sie weiter als Leitfaden bei der Formulierung von Länder- und Regionalstrategiepapieren dienen soll,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Afrikastrategie auf die Schaffung eines umfassenden und langfristigen Rahmens für die EU-Beziehungen zum afrikanischen Kontinent abzielt, mit dem Hauptziel der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Sicherheit und verantwortungsvollen Regierungsführung in Afrika,

D. in der Erwägung, dass Artikel 8 des Cotonou-Abkommens einen Rahmen für die Durchführung eines politischen Dialogs über spezifische politische Fragen, die von beiderseitigem Interesse oder von allgemeiner Bedeutung für die Parteien sind, schafft und vorsieht, dass eine allgemeine Politik zur Förderung des Friedens und zur Prävention, Bewältigung und Beilegung gewaltsamer Konflikte einen wichtigen Platz in diesem Dialog einnimmt,

E.  in der Erwägung, dass Artikel 11 des Cotonou-Abkommens mit dem Titel „Politik der Friedenskonsolidierung und der Konfliktprävention und –beilegung“ besagt, dass die Vertragsparteien eine umfassende und integrierte Politik der Friedenskonsolidierung und der Konfliktprävention und –beilegung verfolgen, die sich vor allem auf die Entwicklung regionaler, subregionaler und nationaler Kapazitäten konzentriert,

Sicherheitsdimension

F.  in der Erwägung, dass das Horn von Afrika eine der konfliktträchtigsten sowie eine der ärmsten Regionen in der Welt ist, in der systematisch Unsicherheit herrscht und wo Konflikte und politische Krisen sich gegenseitig schüren, mit schwierigen zwischenstaatlichen Beziehungen, instabilen, umkämpften, unterentwickelten und unsicheren Grenzen, und wo Staaten Krieg führenden Gruppen in Nachbarstaaten Zuflucht, Nachhut-Basen, militärische Unterstützung und diplomatische Anerkennung gewähren,

G. in der Erwägung, dass die Konflikte in der Regel ihre Ursachen in Menschenrechtsverletzungen, fehlender Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, mangelhafter Regierungsführung und Korruption, ethnischen Spannungen, ineffizienter Verwaltung, organisiertem Verbrechen und Drogen- und Waffenhandel sowie unkontrollierter und illegaler Verbreitung leichter und kleiner Waffen sowie in Armut, Arbeitslosigkeit und sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten, raschem Bevölkerungswachstum und schlechter oder mangelhafter Bewirtschaftung und/oder Nutzung von natürlichen Vorkommen haben,

H. in der Erwägung, dass die Konflikte am Horn von Afrika aufgrund der Verwicklung von Nachbarstaaten und anderen Ländern eine regionale Dimension sowie auch eine sich ständig ausweitende internationale Dimension erlangt haben,

Regionale Ebenen und externe Akteure

I.   in der Erwägung, dass die Zwischenstaatliche Entwicklungsbehörde (IGAD) ein zentraler Bestandteil der Politik- und Sicherheitsarchitektur und von entscheidender Bedeutung für die Konfliktprävention am Horn und die einzige subregionale Organisation ist, der Somalia als Mitglied angehört,

J.   in der Erwägung, dass die Afrikanische Union (AU) Kapazitäten zum Engagement in der Konfliktschlichtung und Friedenssicherung aufbaut, und in der Erwägung, dass die Afrikanische Friedensfazilität einer der greifbarsten Aspekte der EU-Zusammenarbeit mit der AU ist,

Entwicklungsdimensionen

K. in der Erwägung, dass die beständige Instabilität der Region ihre politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung untergräbt und eines der Haupthindernisse bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (MDG) darstellt,

L.  in der Erwägung, dass die Länder am Horn von Afrika unterschiedlichen regionalen Wirtschaftsorganisationen und –initiativen wie der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC)[14], dem Gemeinsamen Markt für Ost- und Südafrika (COMESA)[15] sowie der Nilbecken-Initiative[16] angehören,

M. in der Erwägung, dass die Probleme der Region noch verschärft werden durch die regionalen Auswirkungen des Bevölkerungswachstums, des Klimawandels und des damit verbundenen Drucks auf die natürlichen Vorkommen, hauptsächlich Öl, und die durch den Wettstreit um die Wasservorkommen des Nils erzeugte Spaltung, den hohen Anteil an Nomadenhirten, die überwiegend eher durch ethnisch-sprachliche Bande als durch politische Grenzen verbunden sind und zu den am meisten an den Rand gedrängten Gruppen in der Region gehören,

N. in der Erwägung, dass armutsbedingte Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, eine Hauptursache sowie eine Folge der beträchtlichen Armut in der Region sind,

O. in der Erwägung, dass in den meisten Ländern der Region weniger als 50% der Kinder Grundschulen besuchen,

1.  bedauert die Tatsache, dass weder das Europäische Parlament noch die Parlamente der afrikanischen Länder oder die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU bzw. Vertreter der Zivilgesellschaft angemessen in jeder Phase der Ausarbeitung der EU-Afrikastrategie konsultiert wurden, was die demokratische Legitimität des gemeinsamen Engagements in Frage stellt;

2.  erinnert daran, dass für die Konzeption eines nachhaltigen Ansatzes zur Herstellung eines dauerhaften Friedens am Horn von Afrika der kombinierte Einsatz sämtlicher vorhandener EU-Instrumente und Rechtsrahmen für Afrika erforderlich ist; fordert die umfassende Durchführung der Artikel 8 bis 11 des Cotonou-Abkommens;

Sicherheitsdimension

3.  unterstreicht, dass den Konflikten am Horn von Afrika durch ein umfassendes, konfliktgerechtes regionales Vorgehen begegnet werden muss, das eine geschlossene Antwort auf die regionale Dynamik und Konfliktsysteme ermöglicht;

4.  ist der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU im Hinblick auf das Horn von Afrika nicht nur Sicherheitsbelange, sondern auch die strukturellen Ursachen der Konflikte angehen müssen, die mit sozialer, politischer und wirtschaftlicher Ausgrenzung zusammenhängen, und dass Sicherheit und Justiz gestärkt werden müssen;

5.  hebt hervor, dass die EU bei der Befassung mit Sicherheitsbelangen und der Durchführung von Antiterrormaßnahmen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht nicht ignorieren darf; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle „internationalen Überstellungen“ von in der Region als terrorverdächtig festgenommenen Personen aufzuklären und zu verurteilen;

6.  fordert den Rat und die Kommission auf, entschlossene Schritte zur Bekämpfung der Straflosigkeit in der Region, des illegalen Waffenhandels, der Verstöße gegen die Menschenrechte, der Verletzungen der Waffenstillstandsvereinbarungen und der Übergriffe auf Zivilisten, Friedenstruppen und Mitarbeiter humanitärer Organisationen zu unternehmen und die Einbeziehung des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstützen;

7.  betont, dass ein langfristiger Frieden am Horn von Afrika auch von dem Engagement der EU für Demokratie und Menschenrechte in der Region abhängen wird; fordert die EU auf, die repressiven Regime dieser Region öffentlich zu verurteilen; zeigt sich zutiefst beunruhigt über die seit den manipulierten Wahlen im Jahre 2005 gegen die Führer der Opposition, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und ganz normale Bürgerinnen und Bürger gerichtete repressive Gegenreaktion in Äthiopien — dem Land, in dem die Afrikanische Union ihren Sitz hat;

Friedensschaffendes Regionalkonzept

8.  fordert eine Konsolidierung der EU-Präsenz in der Region durch die Ernennung eines EU-Beauftragten für das Horn von Afrika, der EU-Initiativen für die Region koordinieren und der Hauptansprechpartner der EU für alle Staaten am Horn von Afrika sein und dem Parlament regelmäßig berichten soll;

9.  ermutigt die Kommission und den Rat zu weiteren Fortschritten beim Aufbau einer EU-Delegation bei der Afrikanischen Union in Äthiopien, zusätzlich zur dortigen Delegation der Europäischen Kommission;

10. fordert die Kommission und den Rat auf, einen Konsultationsprozess mit den anderen Akteuren in der Region, d.h. den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der IGAD, der Arabischen Liga, den Vereinigten Staaten und China über eine Initiative zur Einberufung einer umfassenden Sicherheitskonferenz einzuleiten, die sich mit den Sicherheitsbelangen sämtlicher Staaten am Horn von Afrika zur gleichen Zeit befassen sollte; verweist darauf, dass eine solche Initiative als Ausgangspunkt für die Einleitung von vertrauensbildenden Maßnahmen in den Staaten der Region dienen sollte;

11. ist der festen Überzeugung, dass die EU bei ihren Bemühungen um Beilegung der Krise am Horn von Afrika in erster Linie afrikanische Lösungen anstreben sollte, d.h. die unter Einbeziehung der regionalen Organisationen vor Ort, also AU und IGAD, erzielt werden sollten; unterstreicht jedoch, dass diese Organisationen durch Kapazitäts- und Institutionsaufbau und insbesondere durch die Friedensfazilität im Sinne von Konfliktverhütung und -beilegung gestärkt werden müssen;

12. verweist darauf, dass eine Verbesserung der Fähigkeit Afrikas zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung afrikanischer Konflikte konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der Friedens- und Sicherheitsagenda der AU erfordert, und zwar in Form von technischer Unterstützung, Fachwissen und Unterstützung beim Institutionsaufbau durch die afrikanische Bereitschaftstruppe und die Friedens- und Sicherheitsabteilung der AU-Kommission;

13. verweist auf die wichtige Rolle regionaler Initiativen wie des African Peer Review-Mechanismus bei der Bekämpfung von Korruption und der Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung; unterstreicht, dass die afrikanischen Länder diese Initiativen umsetzen und die Kommission und die Mitgliedstaaten diesbezügliche technische und finanzielle Unterstützung leisten müssen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein rechtsverbindliches internationales Instrument für die Ermittlung und Kennzeichnung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und Munition zu fördern und regionale Initiativen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und Munition in Entwicklungsländern zu unterstützen;

15. begrüßt die Initiative von UNICEF, (am 5. und 6. Februar 2007) eine internationale Konferenz zum Thema Kindersoldaten in Paris abzuhalten, und betont, dass der illegalen und nicht hinnehmbaren Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten ein Ende gesetzt werden muss;

16. hebt die Notwendigkeit hervor, den illegalen Handel zu beseitigen sowie eine bessere Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen sicherzustellen; begrüßt die Verabschiedung der Resolution zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Dezember 2006;

17. fordert die Kommission und den Rat auf, die bestehenden Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsinitiativen (DDR) sowie Initiativen zur Reform des Sicherheitssektors (SSR) zu fördern und auf andere Länder/Regionen auszuweiten;

18. unterstreicht, dass die Rolle, die nationale und internationale NRO, gemeinschaftsgestützte Organisationen (Community Based Organisations - CBO), Basisorganisationen und sonstige nichtstaatliche Akteure bei der Friedenskonsolidierung und der Konfliktprävention spielen können, gefördert werden muss;

Entwicklungsdimension/ regionale Integrationsachsen

19. unterstreicht, dass das Ziel der Armutsminderung durch Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele und der Umsetzung der Millenniums-Erklärung Vorrang erhalten muss und in sämtlichen einschlägigen EU-Politikmaßnahmen für die Region klar zum Ausdruck kommen muss; ist jedoch der Auffassung, dass die Millenniums-Entwicklungsziele nicht als eine technische Angelegenheit verstanden werden sollten, die einfach durch Bereitstellung von mehr Finanzmitteln ohne Ermittlung und Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Armut geregelt werden wird;

20. ist der festen Überzeugung, dass die Staaten am Horn von Afrika nicht nur gemeinsame Sicherheitsprobleme, sondern auch eine gemeinsame Entwicklungsagenda haben, die gemeinsame Anstrengungen und die Mobilisierung der politischen Führer und Gesellschaften in diesen Ländern erfordern; unterstreicht die Tatsache, dass diesen Belangen nur durch gemeinsame, konfliktgerechte Aktionen zur Erzielung von gemeinsamen Lösungen in vollem Umfang begegnet werden kann;

21. unterstreicht, dass Initiativen und eine regionale Zusammenarbeit zu klar festgelegten Fragen von gemeinsamem Interesse wie Flüchtlingsströme, Grenzkontrollen, Ernährungssicherheit, natürliche Vorkommen, Energie, Umwelt, Bildung, Infrastrukturen, Rüstungskontrolle und Geschlechtergleichstellung als solide Basis für einen positiven politischen Dialog zwischen den Staaten am Horn von Afrika dienen würden;

22. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Erfordernissen der Region bei der Ausarbeitung nicht nur der Regional- und Länderstrategiepapiere für die AKP-Staaten, sondern auch der thematischen Strategiepapiere und der jährlichen Aktionsprogramme im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit angemessen Rechnung zu tragen;

23. fordert die Kommission auf, eine bessere Abstimmung zwischen ihren Abteilungen und den Mitgliedstaaten zu fördern, um Maßnahmen in Bereichen wie der EU-Afrika-Infrastrukturpartnerschaft und der EU-Governance-Initiative zu harmonisieren und eine Abstimmung in diesen Bereichen mit der UNO, den Vereinigten Staaten, China und anderen internationalen Akteuren zu gewährleisten;

24. zeigt sich beunruhigt über die Vorhersagen von Fachleuten, wonach Afrika, obwohl es am wenigsten zu den Treibhausgasemissionen beiträgt, aufgrund seiner Unterentwicklung und Armut am stärksten unter der globalen Erwärmung leiden wird; betont, dass die internationale Staatengemeinschaft die Region unterstützen muss, damit sie besser in der Lage ist, sich den gravierenden Auswirkungen des Klimawandels anzupassen;

25. verweist darauf, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Nutzung des Wassers und des Zugangs zu den Energiequellen und ihrer Verwendung, integraler Bestandteil von Entwicklungsplänen und Strategien zur Bekämpfung der Armut und zur Konfliktprävention am Horn von Afrika sein muss;

26. ist der Auffassung, dass eine Unterstützung seitens der EU für das Programm zur nachhaltigen Landbewirtschaftung und Bekämpfung der Wüstenbildung mittels des Themenprogramms über Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung sowie für die AKP-EU-Wasserfazilität erforderlich ist, um den ökologischen Schutz der Wasservorkommen zu verstärken;

27. fordert den Rat und die Kommission auf, sich um einen Dialog mit China zu bemühen, wobei die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass China sein politisches und wirtschaftliches Engagement in Afrika verstärkt hat und umfangreiche Investitionen in Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben in Ländern wie Sudan tätigt;

28. fordert den Rat und die Kommission auf, die EAC, die COMESA und die Nilbecken- Initiative zum Informationsaustausch über ihre jeweiligen Funktionen und Aktivitäten untereinander und mit den Staaten am Horn von Afrika und den wichtigsten Akteuren in der Region zu ermuntern; unterstreicht die positive Erfahrung von EAC, COMESA und der Nilbecken-Initiative in Bereichen wie Grenzkontrollen, Bekämpfung des illegalen Handels mit und der Verbreitung von Leicht- und Kleinwaffen, der EAC-Zollunion, der Förderung von Handel und Investitionen COMESA und Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Nutzung der Wasservorkommen des Nilbeckens;

29. begrüßt die Absicht der EU, gemeinsam mit verschiedenen Partnern das Problem der Migration, der Flüchtlinge und der Binnenvertriebenen (IDP) anzugehen, sowie den Vorschlag, weitere Unterstützung für die Aufnahmegemeinschaften, Staaten und einschlägigen Organisationen, die im Bereich der Vermeidung der Süd-Süd-Migration und von Flüchtlingskatastrophen tätig sind, zu leisten;

30. hält die Einbeziehung örtlicher Gemeinschaften in Wirtschaftstätigkeiten sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten für entscheidend, um ihre sozioökonomische Stellung in Gesellschaften nach Konflikten zu stärken;

31. unterstreicht, dass die Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie von vernachlässigten Krankheiten eine der wichtigsten Strategien zur Beseitigung der Armut und zur Förderung des Wirtschaftswachstums in den Staaten am Horn von Afrika sein muss; betont, dass die EU-Maßnahmen so gestaltet werden müssen, dass sie auf benachteiligte und anfällige Gruppen ausgerichtet sind;

Länderebene

Sudan

32. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihrer Verantwortung in vollem Umfang nachzukommen und jede denkbare Anstrengung zu unternehmen, um das Volk in Darfur vor der humanitären Katastrophe in Folge der ständigen Verletzung des Waffenstillstands durch alle Beteiligten und insbesondere der gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Gewalt sowie infolge der Angriffe auf zivile Unterstützung zu schützen;

33. ist zutiefst besorgt über die Entwicklungen in Darfur und fordert die sudanesische Regierung auf, die Janjaweed-Milizen an Ausschreitungen zu hindern; fordert die sudanesischen Behörden dringend auf, die Stationierung einer gemeinsamen internationalen Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der Region unverzüglich zu erleichtern, und verlangt die Festsetzung des Zeitpunkts ihrer Aufstellung;

34. bedauert, dass Quellen der Vereinten Nationen zufolge in den letzten sechs Monaten die Stützpunkte von dreißig nichtstaatlichen Organisationen und UNO-Einheiten von bewaffneten Gruppen direkt angegriffen und zwölf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen getötet wurden;

35. fordert sämtliche Konfliktparteien auf, ihrer Pflicht zur Beachtung des humanitären Rechts nachzukommen und für den uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang sämtlicher Bedürftiger in Darfur zu Hilfspersonal zu sorgen und die Leistung von humanitärem Beistand insbesondere für Binnenvertriebene (IDP), zu gewährleisten;

36. fordert die Umsetzung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen in Form von gezielten Wirtschaftssanktionen, einschließlich Reiseverbote, Einfrieren von Guthaben und Androhung eines Ölembargos; fordert, dass die entsprechende Ausrüstung zur Durchsetzung des Flugverbots über Darfur gemäß der Resolution 1591 (2005) des UNO-Sicherheitsrates zur Verfügung gestellt wird;

37. betont die Notwendigkeit, den Beschluss der sudanesischen Regierung und der UNO betreffend die Stationierung einer gemeinsamen Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung rasch umzusetzen, und fordert entsprechende Schritte;

38. fordert die Völkergemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, die Vereinigten Staaten, China, Indien, die Arabische Liga und die Afrikanische Union, nachdrücklich auf, Friedensgespräche einzuleiten, um den Inhalt des Darfur-Friedensabkommens zu verbessern und es für alle Parteien akzeptabel zu machen und so zu erreichen, dass sich die Parteien das Abkommen stärker zu eigen machen;

39. unterstreicht, dass ein Scheitern bei den Bemühungen um Konfliktlösung in Darfur gravierende Auswirkungen nicht nur für die ostafrikanische Region, sondern auch für relativ stabile andere Teile Afrikas, nämlich Zentralafrika und die Region der Großen Seen, hätte;

40. fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich nicht zu Lasten der übrigen Konfliktlagen im Sudan ausschließlich auf den Konflikt von Darfur zu konzentrieren und insbesondere einzuräumen, dass der Frieden in Südsudan wegen der schleppenden Fortschritte bei der Durchführung des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement - CPA) und der hohen Destabilisierungsgefahr aufgrund der Nord-Süd-Spannungen, der Konflikte zwischen den verschiedenen Stämmen und des weitverbreiteten Waffenbesitzes in der Gesellschaft höchst brüchig ist;

Somalia

41. verurteilt die ausländischen Interventionen in Somalia und ersucht die äthiopische Regierung, ihre Armee aus dem Land abzuziehen; unterstützt die Entsendung einer AU-Friedenstruppe im Rahmen einer umfassenden politischen Einigung zwischen den Konfliktparteien mit dem Ziel der Bildung einer Regierung der nationalen Einheit, die in der Lage ist, den Teil der Union der Islamischen Gerichte, der einem Friedens- und Aussöhnungsprozess offen gegenübersteht, sowie die in der derzeitigen Regierung nicht vertretenen Clanchefs einzubinden;

42. ist der Auffassung, dass die Friedensmission der AU in Somalia, AMISOM, in einen weiter gefassten und von der Bevölkerung unterstützten politischen Prozess eingebettet werden sollte, mit klarem Mandat, guter Ausstattung, klaren Zielen und einer Ausstiegsstrategie;

43. begrüßt die EU-Unterstützung für AMISOM, unterstreicht jedoch, dass der Beitrag der EU an die Einleitung eines konstruktiven politischen Dialogs und die Aussöhnung durch die somalischen Behörden geknüpft werden muss, bei dem die Herausforderungen der Aussöhnung, des Institutionsaufbaus und der Friedenssicherung für das somalische Volk unverzüglich angegangen werden;

44. unterstreicht die zentrale Rolle eines alle Beteiligten einbeziehenden politischen Dialogs, der zur Aussöhnung und zum Wiederaufbau des Landes führen wird; begrüßt die Verpflichtung der föderalen Übergangsregierung Somalias (TFG), eine umfassende Aussöhnungskonferenz (National Reconciliation Congress) einzuberufen, an der Clans, religiöse Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmensgruppen und politische Führer teilnehmen sollen; verweist darauf, dass nur die Einsetzung einer glaubwürdigen, alle Beteiligten einbeziehenden Regierung einen Fortschritt darstellt;

45. fordert eine Neubewertung der Rolle der im Mai 2006 als Forum für die Koordinierung der Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft in Somalia gegründeten Internationalen Somalia-Kontaktgruppe, der die EU, Italien, Schweden, das Vereinigte Königreich, die VN, die AU, die IGAD, die Liga der Arabischen Staaten, Norwegen, die Vereinigten Staaten, Kenia und Tansania angehören, um die Anstrengungen auf die Regierungsführung und den Aufbau der Institutionen, die humanitäre Hilfe für Vertriebene und schutzwürdige Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren und die regionale Stabilität und Sicherheit zu erhöhen;

46. fordert die föderale Übergangsregierung der Republik Somalia (TFG) auf, als Vorbedingung für die Umsetzung des Prozesses der nationalen Aussöhnung den Ausnahmezustand zu beenden und den Parlamentspräsidenten wiedereinzusetzen;

47. betont, dass es dringend notwendig ist, dass die TFG Vertretungen für Gemeinden von zentraler Bedeutung, u. a. Mogadischu und Kismaayo, einsetzt, um kurzfristig für politische Stabilität und die Sicherheit vor Ort zu sorgen, und dass sie das Prinzip der Zwangsentwaffnung, insbesondere in Mogadischu, aufgibt und stattdessen einen Plan für die freiwillige Entwaffnung aushandelt;

48. ist der Auffassung, dass die Forderung von Somaliland nach Unabhängigkeit als Teil der übergreifenden Sicherheitsagenda für Somalia geprüft werden sollte;

Äthiopien

49. fordert den Rat und die Kommission auf, Druck auf die äthiopische Regierung auszuüben, damit sie die Gesamtzahl der im ganzen Land Inhaftierten bekannt gibt, um Besuche durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und allen Inhaftierten einen ihrer Gesundheit entsprechenden Zugang zu ihren Familien, Rechtsberatung und medizinische Betreuung zu ermöglichen und ferner sämtliche politischen Häftlinge, d.h. Journalisten, Gewerkschaftsmitglieder, Menschenrechtsaktivisten und einfache Bürger, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit nachzukommen;

50. fordert Äthiopien auf, die von der UN-Grenzkommission vorgenommene Festlegung und Markierung seiner Grenzen zu akzeptieren;

Eritrea

51. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, auf die eritreische Regierung einzuwirken, damit sie sämtliche politischen Gefangenen frei lässt, Häftlingen mit besonderen Schuldvorwürfen einen raschen und fairen Prozess ermöglicht und den Ort der Inhaftierung sämtlicher Häftlinge von geheimen Gefängnissen preisgibt;

52. ermutigt den eritreischen Präsidenten zu regen Kontakten mit den EU-Vertretern und den Botschaftern verschiedener Mitgliedstaaten im Land;

53. fordert den Rat und die Kommission auf, den Friedensprozess in Norduganda zu unterstützen, bei dem alle Konfliktparteien aufgefordert sind, ein echtes und anhaltendes Engagement für den Friedensprozess unter Beweis zu stellen, die Vereinbarung über die Einstellung der feindseligen Handlungen zu respektieren und auf feindselige und aufwieglerische Propaganda zu verzichten;

54. fordert die Einleitung eines echten Aussöhnungsprozesses, bei dem die Verantwortlichen von Kriegsverbrechen als solche anerkannt werden; unterstreicht die zentrale Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs bei den Bemühungen, die Kriegsverbrechen beschuldigten Personen vor Gericht zu bringen; fordert den Rat und die Kommission auf, lokale Entwicklungen in Bezug auf ein alternatives Justizwesen und die Versöhnung in Norduganda sowie zwischen Norduganda und dem Rest des Landes zu unterstützen;

o o

o

55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) zu übermitteln.

  • [1]  15961/05 (Presse 367), 19.12.2005.
  • [2]  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
  • [3]  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
  • [4]  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 427.
  • [5]  5319/06 vom 13.1.2006
  • [6]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0052.
  • [7]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0387.
  • [8]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0142.
  • [9]  ABl. C 133 E vom 8.6.2006, S. 96.
  • [10]  ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 153.
  • [11]  S/RES/1706(2006).
    http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N06/484/64/PDF/N0648464.pdf?OpenElement
  • [12]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0322.
  • [13]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0141.
  • [14]  EAC-Mitglieder sind Uganda, Kenia und Tansania.
  • [15]  COMESA: Alle Länder am Horn von Afrika mit Ausnahme von Somalia sind Mitglieder.
  • [16]  Nilbecken-Initiative: Burundi, Demokratische Republik Kongo, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Sudan, Tansania und Uganda.

BEGRÜNDUNG

I. Einleitung: Warum diese Mitteilung?

Im Dezember 2005 nahm der Europäische Rat die Afrika-Strategie der EU an, die einen umfassenden, integrierten und langfristigen Rahmen für die Beziehungen der EU zum afrikanischen Kontinent bilden soll. Wichtigste Anliegen sind die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Sicherheit und verantwortungsvoller Staatsführung in Afrika.

Als erstes Beispiel für die Umsetzung einer solchen Strategie veröffentlichte die Kommission im November 2006 die Mitteilung mit dem Titel „Strategie für Afrika: Eine regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung am Horn von Afrika“[1], die Gegenstand dieses Berichts ist.

Ziel der Mitteilung ist die Konzeption einer „Regionalen politischen Partnerschaft“, bei der das Horn von Afrika als Ausgangsbasis für einen umfassenden Ansatz der Konfliktprävention in der Region dienen soll, und zwar ausgehend von der Annahme, dass es ohne dauerhaften Frieden keine Entwicklung und ohne Entwicklung keinen dauerhaften Frieden gibt.

Zwei Überlegungen haben dazu geführt, diese Region als ersten Testfall für die Afrikastrategie der EU auszuwählen: ihre strategische Bedeutung für die EU und die enorme politische und kulturelle Komplexität der drei größten und ineinander verzahnten Konflikte in der Region (Sudan, Äthiopien-Eritrea und Somalia), wo ein regionaler Ansatz die einzig gangbare Strategie zur Konfliktbewältigung darstellt („nichts wird gelöst sein, bis alles gelöst ist“).

II.       Ehrgeiziger Prozess

Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie setzt sich folgendes Ziel: die "Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zur Konfliktprävention, in dem politische Strategien und Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit, Entwicklung und der demokratischen Staatsführung berücksichtigt sind. Die EU sollte zunehmend auf regionale und nationale Entwicklungsstrategien und -instrumente zurückgreifen, um die strukturellen Ursachen eines Konflikts anzugehen."

Die Beschreibung der komplexen Sicherheits- und Entwicklungsprobleme der Region sowie der möglichen EU-Interventionsebenen – regional- und ländergestützte Ebene, unterstützt durch flankierende Maßnahmen – bietet eine Grundlage für die Ausarbeitung einer Palette von konkreten EU-Vorschlägen für die Region. Gegen das dringende Erfordernis, Konfliktverhütungsstrategien, regionale Integrationsinitiativen und eine Stärkung der afrikanischen Institutionen einzuleiten, ist wohl schwerlich etwas einzuwenden.

Es ist aber legitim, folgende Frage zu stellen: Wie soll in einer Region, in der fünf von sieben Staaten mit ihren Nachbarn in Konflikt stehen und jeder Konflikt die übrigen verstärkt, eines der Länder seit mehr als 15 Jahren keine funktionierende Regierung mehr hat, mehr als 22% der Bevölkerung arm sind, das Konzept der „Regionalen Partnerschaft“ als Allheilmittel für die Lösung solch komplizierter Problemverflechtungen wirken?

Nach Ansicht des Berichts ist dieser Ansatz jedoch einen Versuch wert. Bei allen — teils unvermeidlichen — Defiziten und Mängeln der Mitteilung, mit denen sich der Bericht befasst, stimmt der Berichterstatter vier Annahmen zu, die offensichtlich die Grundlage für die vorgeschlagene Strategie bilden:

1.        Ohne dauerhaften Frieden ist keine Entwicklung möglich (und vice versa), und ohne wirksame Einbeziehung der afrikanischen Regionalinstitutionen kein dauerhafter Frieden.

2.        Eine regionale Perspektive bzw. eine gesamtregionale Vereinbarung ist erforderlich, um Lösungen für Einzelkonflikte zu finden.

3.        Initiativen für die Regionalintegration werden erfolgreich sein, wenn sie gemeinsame Herausforderungen angehen und sich nicht ausschließlich auf bestehende Konflikte beschränken: regionale Integrationsachsen sollten um die Themen Wasser, Ernährungssicherheit und Wüstenbildung herum aufgebaut werden, nicht um Grenzstreitigkeiten oder ethnische Konflikte.

4.        Die EU als solche hat eine wichtige Rolle in der Region. Sie kann und muss ihr eigenes Modell der regionalen Integration als Garant für dauerhaften Frieden exportieren.

Angesichts dieses Sachverhalts wertet der Berichterstatter die Mitteilung der Kommission als das, was sie war, nämlich als Beginn eines Prozesses. Wie in der Mitteilung erläutert, besteht das Fernziel darin, eine Regionalstrategie der EU für dieses Gebiet zu entwickeln. Gleichzeitig verfolgen die Mitgliedstaaten dort ihre eigenen außenpolitischen Maßnahmen. Der Bericht wendet sich daher nicht nur an die Kommission, sondern ebenso an die Mitgliedstaaten.

III.      Defizite und Fehleinschätzungen: Die nächsten Schritte

Auch wenn der Berichterstatter mit dem Endziel der Mitteilung voll und ganz übereinstimmt und die Kommission für ihre Initiative loben möchte, ist er doch der Auffassung, dass die Mitteilung weit davon entfernt ist, eine echte EU-Strategie zu entwerfen. Das Dokument stellt eher eine Auflistung bereits angelaufener Aktivitäten dar, was durchaus notwendig, aber keineswegs hinreichend ist.

Der EP-Bericht spricht die folgenden Empfehlungen aus:

●         Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie EU-Afrika (in der Mitteilung nicht erwähnt)

           Während des zweiten EU-Afrika-Gipfels, der 2007 in Lissabon stattfinden soll, werden die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Strategie EU-Afrika verabschieden. Die gemeinsame Strategie wird die Verpflichtung der EU beinhalten, die „einseitig“ angenommene EU-Strategie für Afrika in ein gemeinsames Engagement von EU und Afrika zu überführen.

           Das Europäische Parlament ist in keiner Phase an der Vorbereitung der gemeinsamen Strategie beteiligt worden. Es lässt sich daher nur schwerlich behaupten, das Dokument besitze die erforderliche demokratische Legitimität.

·      Eine pro-aktive diplomatische EU-Agenda für die Region

Der Bericht fordert eine strukturierte und pro-aktive diplomatische EU-Agenda für die Region und in diesem Rahmen die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, der für die Koordinierung der EU-Initiativen für die Region betraut würde. Damit würde sowohl Doppelarbeit bei den EU-Aktivitäten vermieden als auch der Hauptansprechpartner für alle Staaten am Horn von Afrika bestimmt.

Eine pro-aktive Agenda setzt einen klaren EU-Standpunkt zu jedem einzelnen Konflikt in der Region voraus. So tragen u.a. eine Analyse und ein Paket von Mindestzielsetzungen für jedes Land und jeden regionalen Konflikt, die in der Mitteilung fehlen, zur Konzeption eines umfassenden EU-Ansatzes für die Region bei.

●         Politischer Dialog: Artikel 8 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou. Wie kann die EU den Text voll ausschöpfen?

           In Artikel 8 wird der Rahmen für einen politischen Dialog über konkrete politische Themen von beiderseitigem Interesse oder von allgemeiner Bedeutung abgesteckt, wie Waffenhandel, übermäßige Militärausgaben usw. Ferner wird verlangt, dass breit angelegte Maßnahmen zur Förderung des Friedens und zur Verhütung, Bewältigung und Lösung von Konflikten eine herausragende Rolle in diesem Dialog spielen sollen. Betont wird auch die Notwendigkeit, die Ziele Frieden und demokratische Stabilität zu berücksichtigen, wenn es darum geht, die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit festzulegen.

           Wie gedenken die Mitgliedstaaten, Artikel 8 in vollem Umfang umzusetzen? Die Lösung könnte darin bestehen, eine Politik zu verfolgen, bei der konkrete Bereiche der Zusammenarbeit an friedens- und sicherheitspolitische Leistungen geknüpft werden.

●         Staatsführung

           Schlechte Staatsführung stellt eines der Hauptprobleme am Horn von Afrika dar. In dem Bericht wird daher der Wahrung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und dem Aufbau demokratischer Institutionen großer Stellenwert eingeräumt.

           Autoritäre, ja diktatorische Tendenzen verstärken sich in der Region. Wie lässt sich die Qualität der Staatsführung bei den Ländern in der Region wirksam verbessern? Der African Peer Review-Mechanismus und die Governance-Initiative bieten sich als unmittelbare Instrumente der EU-Politik an. Probleme wie Korruption, Menschenhandel, organisiertes Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen erfordern jedoch einen langfristigen Ansatz. Welches Instrument wäre am geeignetsten, um greifbare Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen? Wie kann die EU am sinnvollsten ihre diplomatische Stärke nutzen und „sanften Druck“ (soft power) ausüben? Im Bericht des EP sollten Initiativen zur Bewältigung dieses Problems vorgeschlagen werden, das in der Kommissionsmitteilung nur gestreift wird.

●         Stärkung der regionalen Institutionen

           Bei ihren Bemühungen, die Krise am Horn zu bewältigen, sollte die EU in allererster Linie mit Hilfe der bestehenden regionalen Organisationen, also AU und IGAD, nach afrikanischen Lösungen suchen.

Damit rückt das Thema Stärkung dieser Organisationen — mittels wirksamen Aufbaus ihrer Kapazitäten und Institutionen — in das Zentrum der EU-Politik.

           Die Stärkung der afrikanischen Eigenverantwortung ist und muss den Grundstein aller EU-Initiativen bilden. Die praktische Umsetzung dieses Ansatzes erfordert jedoch kontinuierliche Anstrengungen von beiden Seiten (EU und Afrika) im Hinblick auf das Endziel, dieses Konzept in die Dynamik der Beziehungen zwischen der EU und Afrika zu integrieren.

●         Auf dem Weg zu einer afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur: AU- Bereitschaftstruppe

           Im Zentrum des Konzepts steht die Stärkung der Fähigkeit Afrikas, afrikanische Konflikte zu verhüten, anzugehen und zu lösen. Konkrete Maßnahmen könnten darin bestehen, die Umsetzung der Friedens- und Sicherheitsagenda der AU ebenso zu unterstützen wie die afrikanische Bereitschaftstruppe und die Abteilung für Frieden und Sicherheit der AU-Kommission.

●         Sicherheitskonferenz zur Situation der Region

           Im Prinzip handelt es sich um eine positive Initiative, die allerdings sorgfältiger Vorarbeit bedarf. Die Konferenz könnte einen Ansatz fördern, der über die bestehenden regionalen Institutionen hinausgeht.

           Im EP-Bericht zu behandeln: Wie könnte die EU sicherstellen, dass alle Beteiligten die Initiative ernst nehmen und diese zu „greifbaren Ergebnissen“ führt? Erfolg lässt sich dabei nicht in absoluten Zahlen messen. Es gilt vor allem, ein Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten aufzubauen.

           Den Sicherheitsinteressen ist besser gedient, wenn sie mit Interessensgebieten und gemeinsamen Problemen verknüpft werden.

●         Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR)

           Die bestehenden Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsinitiativen (DDR — Disarmament, Demobilization and Reintegration in Somaliland, weiteren Regionen Somalias und Eritrea) sollten intensiviert und auf andere Länder/Regionen ausgeweitet werden.

●         Regionale Integrationsachsen

           Der EP-Bericht empfiehlt die Benennung von Themen von gemeinsamem Interesse (Wasser, Ernährungssicherheit, Wüstenbildung, Energie, Umwelt, Geschlechterfrage) und die Investition von Mitteln in den Aufbau regionaler Infrastruktur, um die regionale Integration auf einer langfristigen Basis zu unterstützen; auf diese Weise könnten die genannten Bereiche systematisch angepackt werden. All diese Themen müssen ganz oben auf die Sicherheits- und Entwicklungsagenda für das Horn von Afrika gesetzt werden. Er unterstreicht, dass Wunschlisten und Ad-hoc-Institutionen unbedingt vermieden werden müssen, aber wenn möglich auf bestehenden Initiativen aufgebaut werden sollte.

           Die Entwicklungsperspektive ist zu betonen: Die Verwirklichung der Millenniums- Entwicklungsziele muss bei diesen Tätigkeitsbereichen berücksichtigt werden; dasselbe gilt für die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft.

  • [1]  Geografischer Geltungsbereich laut Definition der Mitteilung: Horn von Afrika (Dschibuti, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Uganda).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (1.3.2007)

für den Entwicklungsausschuss

zum Horn von Afrika: eine regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung
(2006/2291(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Miguel Portas

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist auf die sich aus dem Abkommen von Cotonou sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ergebende Verpflichtung der Länder der Region zur Achtung der Menschenrechte hin;

2.  betont die Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, vor allem der Frauen und Kinder, zu gewährleisten;

3.  begrüßt die Initiative von UNICEF, (am 5. und 6. Februar 2007) in Paris eine internationale Konferenz zum Thema Kindersoldaten abzuhalten, und betont, dass die illegale und nicht hinnehmbare Ausbeutung von Kindern in bewaffneten Konflikten beendet werden muss;

4.  hebt hervor, dass der Schutz der Menschenrechte und die Suche nach Verhandlungslösungen unter Mitwirkung aller Parteien in der Region das vorrangige Ziel der EU darstellen; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft und der nichtstaatlichen Akteure; fordert alle bewaffneten Gruppen auf, die Menschenrechte zu achten und Übergriffe gegenüber Zivilisten einschließlich sexueller Gewalt gegen Frauen zu unterlassen;

5.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die dauerhafte Wiederherstellung des Friedens am Horn von Afrika nur mit dem Engagement aller betroffenen Akteure möglich ist; hebt die Notwendigkeit hervor, den Dialog zwischen den Konfliktparteien in der Region und gegebenenfalls mit Parteien außerhalb der Region, insbesondere in Darfur und in Somalia sowie zwischen Eritrea und Äthiopien, zu unterstützen;

6.  betont, dass ein langfristiger Frieden am Horn von Afrika auch von dem Engagement der EU für Demokratie und Menschenrechte in der Region abhängen wird; fordert die EU auf, die repressiven Regime dieser Region öffentlich zu verurteilen; zeigt sich zutiefst beunruhigt über die repressive Gegenreaktion in Äthiopien — das Land, in dem die Afrikanische Union ihren Sitz hat — seit den manipulierten Wahlen im Jahre 2005 gegen die Führer der Opposition, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und ganz normale Bürgerinnen und Bürger;

7.  betont die Notwendigkeit, so rasch wie möglich eine präzise Strategie für die Konsolidierung der Sicherheit in der Region festzulegen, da dies Voraussetzung und notwendige Bedingung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist;

8.  stellt den zunehmenden Einfluss Chinas in der Region fest und fordert die Kommission auf, in einen hochrangigen Dialog über die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Koordinierung der Strategien angesichts der in der Region bestehenden Konflikte einzutreten;

9.  zeigt sich beunruhigt über die Vorhersagen von Fachleuten, wonach Afrika, obwohl es am wenigsten zu den Treibhausgasemissionen beiträgt, aufgrund seiner Unterentwicklung und Armut am stärksten unter der globalen Erwärmung leiden wird; betont, dass die internationale Staatengemeinschaft die Region unterstützen muss, damit sie besser in der Lage ist, sich den gravierenden Auswirkungen des Klimawandels anzupassen;

10. hebt die Notwendigkeit hervor, den illegalen Handel zu beseitigen sowie eine bessere Kontrolle der Verbreitung leichter Waffen sicherzustellen; begrüßt die Verabschiedung der Resolution zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Dezember 2006;

11. ist zutiefst besorgt über die Entwicklung der Lage in Darfur und fordert die sudanesische Regierung auf, die Janjaweed-Milizen an Ausschreitungen zu hindern; fordert die sudanesischen Behörden dringend auf, die Stationierung einer gemeinsamen internationalen Streitmacht der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der Region unverzüglich zu erleichtern, und verlangt die Festsetzung des Zeitpunkts ihrer Aufstellung;

12. bedauert, dass Quellen der Vereinten Nationen zufolge in den letzten sechs Monaten die Stützpunkte von dreißig nichtstaatlichen Organisationen und UNO-Einheiten von bewaffneten Gruppen direkt angegriffen und zwölf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen getötet wurden;

13. betont die Notwendigkeit, den Beschluss der sudanesischen Regierung und der UNO betreffend die Stationierung einer gemeinsamen Streitmacht der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung rasch umzusetzen, und fordert entsprechende Schritte;

14. verurteilt die ausländischen Interventionen in Somalia und ersucht die äthiopische Regierung, ihre Armee aus dem Land abzuziehen; unterstützt die Entsendung einer Friedenstruppe durch die Afrikanische Union im Rahmen einer umfassenden politischen Einigung zwischen den Konfliktparteien bezüglich der Bildung einer Regierung der nationalen Einheit, die in der Lage ist, den Teil der Union der Islamischen Gerichte, der einem Friedens- und Aussöhnungsprozess offen gegenübersteht, sowie die in der derzeitigen Regierung nicht vertretenen Clanchefs einzubinden;

15. fordert die föderale Übergangsregierung der Republik Somalia (TFG) auf, als Vorbedingung für die Umsetzung des Prozesses der nationalen Aussöhnung den Ausnahmezustand zu beenden und den Parlamentspräsidenten wiedereinzusetzen;

16. betont, dass es dringend notwendig ist, dass die TFG Vertretungen für Gemeinden von zentraler Bedeutung, u. a. Mogadischu und Kismaayo, einsetzt, um kurzfristig für politische Stabilität und die Sicherheit vor Ort zu sorgen, und dass sie das Prinzip der Zwangsentwaffnung, insbesondere in Mogadischu, aufgibt und stattdessen einen Plan für die freiwillige Entwaffnung aushandelt;

17. betont, dass es notwendig ist, die Politik und die Hilfe der Europäischen Union besser mit derjenigen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, und zwar sowohl auf der Ebene der internen Prozesse auf europäischer Ebene als auch mittels einer engeren Abstimmung mit den Tätigkeiten vor Ort seitens der Delegation der Kommission (oder eines mit der Führungsrolle betrauten Mitgliedstaates); betont, dass eine umfassende Koordinierung zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und den einschlägigen internationalen Akteuren notwendig ist, um zu einem einheitlichen Ansatz zu gelangen;

18.  fordert den Rat und die Kommission auf, die wirksame Nutzung der zur Verbesserung des Dialogs zwischen der EU und den Behörden der Region entwickelten EU-Instrumente aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

VERFAHREN

Titel

Horn von Afrika: eine regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung

Verfahrensnummer

2006/2291(INI)

Federführender Ausschuss

DEVE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
14.12.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Miguel Portas
28.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

30.1.2006

27.2.2006

 

 

 

Datum der Annahme

27.2.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Panagiotis Beglitis, Véronique De Keyser, Hanna Foltyn-Kubicka, Bronisław Geremek, Ana Maria Gomes, Jana Hybášková, Ioannis Kasoulides, Eugen Mihăescu, Pasqualina Napoletano, Jacek Saryusz-Wolski, István Szent-Iványi, Inese Vaidere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexandra Dobolyi, Milan Horáček, Jaromír Kohlíček, Erik Meijer, Miguel Portas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

VERFAHREN

Titel

Horn von Afrika: regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Friedern, Sicherheit und Entwicklung

Verfahrensnummer

2006/2291(INI)

Federführender Ausschuss

               Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

DEVE
14.12.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

14.12.2006

INTA

14.12.2006

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

               Datum des Beschlusses

INTA
22.11.2006

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit

               Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

               Datum der Benennung

Filip Kaczmarek
3.10.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

18.12.2006

27.2.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.4.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Margrietus van den Berg, Josep Borrell Fontelles, Thierry Cornillet, Koenraad Dillen, Fernando Fernández Martín, Romana Jordan Cizelj, Maria Martens, Gay Mitchell, Miguel Portas, Horst Posdorf, Toomas Savi, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Luis Yañez-Barnuevo García, Anna Záborská, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

John Bowis, Milan Gaľa, Alain Hutchinson, Jan Jerzy Kułakowski, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

17.4.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)