BERICHT über die Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013

26.2.2009 - (2008/2055(INI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge

Verfahren : 2008/2055(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0110/2009

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013

(2008/2055(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf die Artikel 268 bis 280,

–   unter Hinweis auf das laufende Verfahren zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013[2],

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission vom 3. November 2008 „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (SEK(2008)2739),

–   unter Hinweis auf die von der Kommission am 12. November 2008 veranstaltete Konferenz zum Thema „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Dezember 2007[3] und vom 18. Dezember 2008[4] zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (alle Einzelpläne),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen[6],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 4. Dezember 2008 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt[8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2008 zum „Gesundheitscheck“ der GAP[9],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005, 21./22. Juni 2007 und 11./12. Dezember 2008,

–   unter Hinweis auf die Antwort des Europäischen Rechnungshofes auf die Mitteilung der Kommission „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (SEK(2007)1188)

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0000/2009),

A. in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die IIV vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung geeinigt haben, nachdem sie auf der Grundlage der Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2005, einer gründlichen Analyse des Bedarfs zur Ermittlung politischer Prioritäten und der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 erzielten Vereinbarung intensive Verhandlungen geführt hatten,

B.  in der Erwägung, dass die Kommission nach Maßgabe der IIV vom 17. Mai 2006 bis Ende 2009 einen Bericht über die Funktionsweise der IIV vorlegen wird und dass sie aufgefordert wird, eine vollständige und weitreichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Eigenmittel sowie einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, vorzunehmen und 2008/2009 darüber Bericht zu erstatten,

C. in der Erwägung, dass die Kommission im September 2007 eine umfangreiche öffentliche Konsultation einleitete, zu der mehr als 300 Beiträge eingingen, und am 12. November 2008 eine Konferenz zum Thema „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ veranstaltete, die den ersten Schritt des Überprüfungsprozesses darstellte,

D. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, eine Mitteilung vorzulegen, in der sie die wichtigsten Leitlinien umreißt, die bei der Ausgestaltung des nächsten Finanzrahmens spätestens im Herbst 2009 berücksichtigt werden sollten, und dass sie (als zweiten Schritt des Prozesses) einen Bericht über die Funktionsweise der IIV vorlegen soll, während (als dritter Schritt) die Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die nächste IIV von der nächsten Kommission im Laufe des Jahres 2010 unterbreitet werden sollen,

E.  in der Erwägung, dass das Verfahren zur Ratifizierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union noch nicht zum Abschluss gebracht wurde,

F.  in der Erwägung, dass der MFR nach den Finanzvorschriften des Vertrags von Lissabon gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtlich verbindlich sein und eine Laufzeit von „mindestens fünf Jahren“ haben wird,

G. in der Erwägung, dass im Vertrag von Lissabon eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Union festgelegt ist, was eine Reihe neuer Politiken zur Folge haben könnte, für die gegebenenfalls angemessene Rechtsgrundlagen und eine angemessene Finanzierung erforderlich sind,

H. in der Erwägung, dass die Organe Sorge dafür tragen sollten, dass der Zeitplan für den nächsten Finanzrahmen demokratische Legitimität ermöglicht und soweit wie möglich auf die Amtszeit der Kommission und des Parlaments ausgerichtet wird, wobei eine mögliche Verlängerung und Anpassung des derzeitigen MFR bis 2015/2016 in Erwägung zu ziehen ist,

I.   in der Erwägung, dass die Benennung einer neuen Kommission und die Anhörungen, die in diesem Zusammenhang stattfinden werden, dem neu gewählten Parlament Gelegenheit geben sollten, die neuen Kommissionsmitglieder hinsichtlich ihrer jeweiligen politischen Prioritäten und der zu diesem Zweck für notwendig erachteten Haushaltsansätze zu befragen und zu beurteilen,

J.   in der Erwägung, dass die 2010-2011 anstehende Halbzeitbewertung der laufenden Legislativprogramme eine wichtige Grundlage für die künftige Bewertung der laufenden Programme und der künftigen Prioritäten darstellen sollte und mit Blick auf eine mögliche Verlängerung und Anpassung des derzeitigen Finanzrahmens bis Ende 2015/2016 gebührend berücksichtigt werden sollte,

1.  erinnert daran, dass das Parlament intensiv zur Aufstellung des MFR 2007-2013 und zum Abschluss der IIV vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung beigetragen hat, während es parallel dazu die Kontinuität der Rechtsetzungstätigkeit der EU ermöglichte, indem es eine große Zahl von Mehrjahresprogrammen einleitete; ist der Auffassung, dass die meisten Empfehlungen im Bericht des Parlaments noch immer gültig sind, da sie auf einem von unten ausgehenden Konzept beruhten, das Aufgaben und Versprechen mit den notwendigen Haushaltsmitteln verknüpfte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass dem neuen Parlament einige allgemeine Grundsätze und Leitlinien auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen vermittelt werden könnten;

Dreistufiger Ansatz

2.  begrüßt die Initiative der Kommission, eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit durchzuführen mit dem Ziel, neue Ideen und sich abzeichnende Entwicklungen zu ermitteln; weist jedoch darauf hin, dass das Europäische Parlament in den Grenzen der institutionellen Vorrechte jedes Organs befugt ist, andere Lösungen und Überlegungen auf der Grundlage von Konsultationen und Anhörungen zu sondieren, die es selbst geplant hat;

3.  ist der Ansicht, dass während der vergangenen beiden Jahre nach dem Inkrafttreten des MFR 2007 und der IIV vom 17. Mai 2006 einige Fortschritte bei den drei Säulen erzielt wurden, die vom Parlament in seiner Entschließung vom Mai 2006 genannt wurden: Abstimmung der politischen Prioritäten und des Finanzbedarfs, Modernisierung der Struktur des Haushaltsplans und Verbesserung der Qualität der Ausführung des EU-Haushalts; stellt dennoch fest, dass es noch immer Raum für Verbesserungen wie die Abgabe der damals vereinbarten "Zuverlässigkeitserklärung" (DAS), die Vereinfachung der Vorschriften und die Verbesserung der Verwendung bereits vorgesehener, jedoch nicht ausreichend verwendeter Mittel gibt;

4.  verweist darauf, dass ihm bewusst ist, dass die endgültige Vereinbarung nach wie vor eine Reihe von Defiziten – wie die Einführung von regionalen und nationalen Verwaltungserklärungen – aufweist; betont, dass Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für die Prioritäten der EU, insbesondere für Galileo, das EIT und die Nahrungsmittelfazilität, entstanden war und eine Lösung mittels des vorhandenen Instrumentariums der IIV vom 17. Mai 2006 gefunden wurde; bemerkt, dass der Rat selbst nicht in der Lage war, die Vereinbarung des Europäischen Rates umzusetzen, die darauf abzielte, 5.000.000.000 EUR aus dem Haushaltsplan der EU für das Programm zur Ankurbelung und Unterstützung der Konjunktur vorzusehen; ist der Auffassung, dass weitere Anpassungen innerhalb des geltenden MFR und der geltenden IIV auf der Grundlage einer ausreichenden und ehrgeizigen Überprüfung erforderlich sein werden;

5.  weist darauf hin, dass eine Unterscheidung getroffen werden sollte zwischen der Überprüfung bestimmter Programme innerhalb des geltenden MFR auf der Grundlage der im Zeitraum von 2010-2011 vorzunehmenden Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften , den bestehenden Herausforderungen infolge der unzulänglichen Finanzierung von Rubrik 4 und Rubrik 1a und den neuen Herausforderungen wie Energieversorgung, Klimawandel, Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit, Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, GASP sowie sonstigen Politikbereichen, die die neuen, im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Zuständigkeiten berühren, und der Vorbereitung des neuen MFR; betont, dass eine Verlängerung des derzeitigen MFR eine ehrgeizige Halbzeitüberprüfung zu einer noch notwendigeren Vorbedingung macht;

6.  betont, dass der gegenwärtige Kontext und eine Reihe von Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem Verfahren der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon einerseits und das Ende der jetzigen Wahlperiode, das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament und die Aufstellung der neuen Kommission vor dem aktuellen wirtschaftlichen Hintergrund andererseits es nicht erlauben werden, detailliert Position hinsichtlich einer ehrgeizigen Überprüfung in den kommenden Monaten zu beziehen; unterstreicht dennoch, dass eine ehrgeizige Überprüfung für das neue Parlament und die Kommission eine vordringliche Priorität sein sollte;

7.  ist daher der Ansicht, dass eine realistische Halbzeitüberprüfung in drei Schritten erfolgen sollte:

(a)  -  Behebung der Mängel und Lösung der noch offenen Fragen im Kontext der jährlichen Haushaltsverfahren, nach Möglichkeit mittels größerer Flexibilität und erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme eines Teils des Spielraums unterhalb der Eigenmittelobergrenze,

      -  Bewertung der Halbzeitüberprüfung,

(b)  -  Vorbereitung einer möglichen Anpassung und Verlängerung des derzeitigen MFR bis 2015/2016, um einen reibungslosen Übergang zu einem System eines MFR mit einer fünfjährigen Laufzeit zu gestatten, was jedem Parlament und jeder Kommission während ihrer jeweiligen Amtszeit die politische Verantwortung für jeden MFR überträgt,

      -  mögliche Anpassungen und Verlängerung der laufenden Programme nach Maßgabe der Rechtsvorschriften (2010-2011) in Übereinstimmung mit der möglichen Verlängerung des MFR, wie sie vom Parlament mehrmals gefordert worden ist,

(c)  -  Vorbereitung des nächsten MFR, der 2016/2017 beginnt; hierfür wird das im Jahr 2014 gewählte Parlament zuständig sein;

Allgemeine Grundsätze

8.  erinnert daran, dass die Eigenmittelobergrenze 1,31 % des BNE der EU bei den Verpflichtungsermächtigungen und 1,24 % des BNE der EU bei den Zahlungsermächtigungen ausmacht; erinnert ferner daran, dass jedes Jahr erhebliche Spielräume unterhalb der Obergrenze verbleiben, die von dem Finanzrahmen vorgegeben wird, insbesondere was die Zahlungsermächtigungen betrifft (8 300 000 000 EUR im Jahr 2007, 13 000 000 000 EUR im Jahr 2008, 7 800 000 000 EUR im Jahr 2009); erinnert des Weiteren daran, dass große Spielräume zwischen der Obergrenze nach dem MFR und der Obergrenze der Eigenmittel der EU bestehen[10] (36 600 000 000 EUR im Jahr 2010, 44 200 000 000 EUR im Jahr 2011, 45 000 000 000 EUR im Jahr 2012 und 50 600 000 000 EUR im Jahr 2013)[11];

9.  bekräftigt seinen Standpunkt vom März 2007, in dem es betonte, dass „…die politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben unverzichtbar und in jeder Hinsicht vernünftig erscheint …“; ist der Ansicht, dass die beiden Verfahren parallel durchgeführt werden sollten, um sie spätestens bis zu dem 2017 beginnenden MFR in einer umfassenden, integrierten Reform für ein neues System zur Finanzierung der EU und ein neues Ausgabensystem zusammenzuführen, was erfordern würde, dass die Vorbereitungsarbeit, einschließlich der Ratifizierung, hierfür im Voraus geleistet wird; fordert, dass ein System in Betracht gezogen wird, bei dem Vorzüge und Belastungen zwischen den Mitgliedstaaten generell angemessener ausgeglichen werden;

10. ist der Ansicht, dass die Gesamthöhe der der EU zur Verfügung stehenden Mittel nicht durch die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise beeinträchtigt werden darf, selbst wenn das BNE der Mitgliedstaaten nicht mehr stetig wächst; ist daher der Überzeugung, dass die Ausgaben der EU in völliger Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der Solidarität auf Politikbereiche ausgerichtet werden sollten, in denen Handeln auf europäischer Ebene mit einem deutlichen Zusatznutzen verbunden ist; erinnert daran, dass dieser Zusatznutzen in Zeiten der Krise weitgehend an dem grundlegenden Prinzip der Solidarität zwischen den europäischen Völkern gemessen wird;

11. betont, dass die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, die verbesserte Verwaltung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission sowie die Abstimmung der politischen Prioritäten und des Finanzbedarfs in den kommenden Jahren vorrangig bleiben sollten und dass dieses Ziel verfolgt werden sollte, indem vorab die positiven und negativen Prioritäten ermittelt werden, anstatt sich selbst Obergrenzen aufzuerlegen; glaubt deshalb, dass der MFR über ein größeres Maß an Flexibilität verfügen sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass die EU in ihrer Geschichte selten vor so schweren Herausforderungen stand wie heute (Lebensmittelkrise, Energiekrise, Finanzkrise); ist der Auffassung, dass eine wirkliche europäische Antwort auf diese Krisen internationale Legislativ- und Haushaltsmaßnahmen erfordert;

12. hält es angesichts der anhaltenden Veränderungen der politischen Prioritäten der Union infolge der Globalisierung, des demographischen Wandels, der technologischen Entwicklung, der Notwendigkeit der Sicherung und Diversifizierung von Energieversorgungsquellen und des Klimawandels für entscheidend, dass die Ausgaben der EU neu bewertet und optimiert werden, um den größten Zusatznutzen und die größte Effektivität für das Vorgehen der EU zu erreichen;

13. ist der Überzeugung, dass mehr Flexibilität innerhalb der Rubriken und rubrikenübergreifend unabdingbar dafür ist, dass die Union ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, nicht nur hinsichtlich der Bewältigung der neuen Herausforderungen der EU, sondern auch mit Blick auf die Vereinfachung des Beschlussfassungsverfahrens in den Organen; geht davon aus, dass die Kommission in ihren anstehenden Vorschlägen auf der Grundlage der Erklärung Nr. 1 der IIV vom 17. Mai 2006 die in diesem Sinne maßgeblichen Initiativen ergreifen wird;

14. erinnert daran, dass gemäß Nummer 21 der IIV „der Finanzrahmen geändert werden kann, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können, wobei die Eigenmittelobergrenze unangetastet bleiben muss“; kritisiert erneut das irrationale Verhalten des Rates, der sich beharrlich weigert, von dieser Änderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen;

15. bekräftigt erneut, dass es eine konkrete und schnelle Verbesserung der Umsetzung der Politiken der EU und insbesondere der Kohäsionspolitik durch die Mitgliedstaaten und die Kommission sehen möchte; geht fest davon aus, dass die gemeinsam von der Kommission und vom Rat im Namen der Mitgliedstaaten im November 2008 eingegangene Verpflichtung eingehalten werden wird, die Verfahren (insbesondere das EU-EHS) zu vereinfachen, damit die Zahlungen schneller erfolgen und in Bezug auf die kommenden Haushaltspläne eine positive Wirkung erzielt wird; ist bereit, politische und administrative Maßnahmen zu ergreifen, sollte die jetzige Lage unverändert bleiben; ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung der Verfahren auch in anderen Bereichen eine Priorität sein muss, etwa in den Bereichen Forschung und Innovation sowie KMU-Politik;

16. stellt fest, dass einer wirksamen Verwaltung der EU-Ausgaben hohe Priorität eingeräumt werden sollte; stellt des weiteren fest, dass es besonders wichtig ist, dass die Mittelzuweisungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer fortgesetzten Bewertung ihrer Wirksamkeit erfolgen; ist der Auffassung, dass starke und effiziente öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Hinblick darauf gefördert werden sollten;

17. bedauert die langsamen Fortschritte bei der Debatte über eine Reform des Systems zur Finanzierung des EU-Haushalts, die durch die Wirtschaftkrise noch dringender geworden ist; bedauert insbesondere, dass bei der Einführung des Systems für die Zuteilung von Treibhausgasemissionsrechten nicht die Gelegenheit genutzt worden ist, eine grundsätzliche politische Debatte darüber anzustoßen, wofür die durch Beschlüsse der EU geschaffenen neuen öffentlichen Mittel verwendet werden sollen; fordert mit Nachdruck, dass diese Debatte im Kontext der nächsten Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens geführt wird;

18. weist darauf hin, dass ein Großteil der Ziele der EU von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten berücksichtigt worden ist; fordert mit Nachdruck, dass die derart bereitgestellten Mittel in jedem Mitgliedstaat verbucht und veröffentlicht werden, damit die Anstrengungen jedes einzelnen besser gemessen werden können und besser beurteilt werden kann, welche Beträge im EU-Haushaltsplan für Bereiche bereitzustellen sind, in denen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützt oder ergänzt werden müssen;

Bemerkungen zu Einzelpunkten

19. ist entschlossen, Finanzmittel in angemessener Höhe für die neuen bzw. zusätzlichen Politikbereiche zu erschließen, die sich nach dem möglichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergeben (etwa Energie- und Raumfahrtpolitik, Forschung unter Rubrik 1a; justizielle Zusammenarbeit unter Rubrik 3a; Jugend, Sport, Informations- und Kommunikationspolitik, öffentliche Gesundheit unter Rubrik 3b; humanitäre Hilfe, Europäischer Auswärtiger Dienst unter Rubrik 4);

20. erinnert daran, dass die Rubriken 1a und 4 im derzeitigen MFR bereits unterfinanziert sind; betont, dass zusätzliche Politiken das Gleichgewicht zwischen den Hauptkategorien des derzeitigen MFR nicht verändern und auch nicht die gegenwärtigen Prioritäten gefährden dürfen; betont ferner, dass, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin auf dem „1-%-Ansatz“ bestehen, haushaltstechnisch keine Alternative besteht, um nicht nur neue Prioritäten zu finanzieren, sondern auch aus den beiden wichtigsten Politikbereichen der Rubriken 1b und 2 einen Beitrag zu leisten;

21. ist der Ansicht, dass die Ausstattung der Union mit Mitteln, mit deren Hilfe sie in den Bereichen der Energiesicherheit und der Bekämpfung des Klimawandels ihre politischen Ziele verwirklicht, Teil einer kurzfristig angelegten Überprüfung sein sollte, und zwar unabhängig vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon; ist bereit, die Möglichkeit der Errichtung eines spezifischen Fonds für diesen Zweck zu prüfen; unterstreicht, dass dies auch für den nächsten MFR eine oberste Priorität sein muss, und zwar vorzugsweise im Wege einer globalen Übereinkunft über die Finanzierung der Politik zur Bekämpfung des Klimawandels; erwägt unter einem langfristigen Blickwinkel die Schaffung einer neuen Rubrik, in der alle haushaltsrelevanten Politikbereiche im Kampf gegen den Klimawandel gebündelt werden;

22. betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit kohärenter politischer Maßnahmen und weist darauf hin, dass bei allen wichtigen Programmen – einschließlich der Landwirtschaft, der Kohäsion, der Verkehrs- und Energienetze und der Entwicklungsprogramme – eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden sollte;

23. wiederholt seine Bereitschaft, Verhandlungen mit dem Rat über die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung von Energie- und Vernetzungsprojekten (Breitband) im Kontext des EU-Konjunkturprogramms aufzunehmen;

24. fordert nachdrücklich, dass die angestrebte Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Innovation auf 3 % des BNE der EU bis zum Jahr 2010 weiter verfolgt wird; betont, dass wissenschaftliche Forschung, wissenschaftliche Infrastrukturen, technische Entwicklung und Innovation das zentrale Anliegen der Strategie von Lissabon bilden und entscheidende Faktoren für das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Nachhaltigkeit der Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind;

25. unterstreicht, dass Bildungs-, Kultur- und Jugendprogramme dazu beitragen können, Europa seinen Bürgern näher zu bringen sowie die kulturelle Vielfalt und das gegenseitige Verständnis zu fördern; weist ferner auf die Rolle hin, die der Bildung zukommt, wenn es darum geht, die Lissabon-Ziele zu verwirklichen und die Fähigkeiten den neuen Herausforderungen und Chancen anzupassen, die sich aus der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie dem Klimawandel ergeben;

26. erinnert daran, dass Rubrik 4 „Die EU als globaler Partner“ nach wie vor chronisch unterfinanziert ist; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen für: die langfristige Finanzierung, um zur Verwirklichung der Millenium-Entwicklungsziele beizutragen, die von der Entwicklungshilfe unabhängigen Verpflichtungen aus einem internationalen Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels, die Verhütung von Konflikten und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, eine glaubwürdige Nachbarschaftspolitik und die GASP/ESVP (die Gegenstand angemessener Entlastungsverfahren sein muss), um ständig neue und endlose Verhandlungen mit dem Rat während des jährlichen Haushaltsverfahrens zu vermeiden;

27. erinnert an die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 eingegangene Verpflichtung, im Jahr 2015 das Ziel zu erreichen, 0,7 % des BNE der EU für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen; ist der Ansicht, dass die Unterstützung des EU-Haushalts einen nützlichen Anreiz bieten kann, um den Mitgliedstaaten beim Erreichen dieses Ziel zu helfen; bekräftigt seinen Wunsch, den Europäischen Entwicklungsfonds in den Gesamthaushaltsplan mit seinen parlamentarisch begleiteten und kontrollierten Beschlussfassungsverfahren zu integrieren, um die Transparenz zu erhöhen;

28. fordert das 2009 gewählte Parlament auf, die gegenwärtig nicht im Haushaltsplan erfassten Mittel aus Gründen der Transparenz in die reguläre Haushaltsstruktur zu integrieren;

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o        o

29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 373.
  • [3]  ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 454.
  • [4]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0622.
  • [5]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0098.
  • [6]  ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 263.
  • [7]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0576.
  • [8]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0068.
  • [9]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0093.
  • [10]  Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42).
  • [11]  1,24% der Eigenmittel im Gegensatz zur Obergrenze des MAFF auf der Grundlage des geschätzten BNE der EU-27 für das Jahr 2009.

BEGRÜNDUNG

Arbeitsdokument zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013: Erste Überlegungen

1.        Aktueller Stand

Mandat für die Überprüfung

1.        Begründet wird die Haushaltsüberprüfung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 und später in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV), die den neuen Finanzrahmen vorgibt.

           Erklärung Nr. 1 der IIV vom 17. Mai 2006

           Im Zusammenhang mit Nummer 7 der Interinstitutionellen Vereinbarung wird die Kommission Ende 2009 einen Bericht über die Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.

           Erklärung Nr. 3 der IIV vom 17. Mai 2006

           1. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde die Kommission aufgefordert, eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Diesem Bericht sollte eine Bewertung der Durchführung der geltenden Interinstitutionellen Vereinbarung beigefügt werden. Das Europäische Parlament wird an der Überprüfung wie folgt in allen Phasen des Verfahrens beteiligt:

           - In der Phase, in der die von der Kommission vorgelegten Überprüfungsergebnisse geprüft werden, wird dafür Sorge getragen, dass im Rahmen des regulären politischen Dialogs zwischen den Organen angemessene Beratungen mit dem Europäischen Parlament stattfinden und die Positionen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden.

           - Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2005 kann dieser "zu allen Punkten, die darin [in dem Bericht] behandelt wurden, entsprechende Beschlüsse fassen". Das Europäische Parlament wird entsprechend den einschlägigen Verfahren und in voller Achtung seiner anerkannten Rechte an allen formellen Folgemaßnahmen beteiligt.

           2. Die Kommission verpflichtet sich, im Rahmen der Konsultationen und Überlegungen, die der Berichterstellung vorausgehen, dem umfassenden Meinungsaustausch Rechnung zu tragen, den sie im Zuge ihrer Situationsanalyse mit dem Europäischen Parlament führen wird. Des Weiteren nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament eine Konferenz einberufen wird, auf der es gemeinsam mit den nationalen Parlamenten das System der Eigenmittel überprüfen wird. Die Ergebnisse derartiger Konferenzen werden von ihr als Beitrag zu diesem Konsultationsprozess betrachtet. Die Kommission trägt die alleinige Verantwortung für ihre Vorschläge.

           In der Entschließung[1] zum Haushaltsplan 2007 aus der zweiten Lesung hat das Parlament:

           14. bestätigt, dass die vom „Nichtständigen Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013“ ausgearbeitete politische Analyse und die einschlägige Entschließung des Parlaments vom 8. Juni 2005 die Grundlage für die Überprüfung und mögliche Änderungen der IIV bleiben.

2.        Um Tragweite und Inhalt der Überprüfung zu definieren, sollte unterschieden werden zwischen:

           – der kurzfristigen Überprüfung der IIV (die durch die Erklärung Nr. 1 der IIV abgedeckt ist), die darauf abzielt, dass die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise des MFR und einschlägige Vorschläge vorlegt,

           – der mittel-/langfristigen Überprüfung (die durch die Erklärung Nr. 3 der IIV abgedeckt ist), mit der die Finanzierung nach 2013 vorbereitet werden soll und die der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates erwähnten „umfassenden und weit reichenden“ Überarbeitung entspricht. Sie würde Folgendes abdecken: eine Reform der Finanzierungsverfahren, d.h. der Eigenmittel, und der Ausgaben einschließlich der GAP (Ko-Finanzierung), die Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich und wahrscheinlich mögliche Konsequenzen, die eine Revision des Vertrags erfordern.

3.        Am 15. Januar 2007 veröffentlichte die Kommission einen Informationsvermerk des Präsidenten zu der Überprüfung des Binnenmarkts, der Bestandsaufnahme der europäischen Gesellschaft und der Haushaltsüberprüfung[2] als ersten Schritt zur Erfüllung ihres Mandats (Phase 1). In diesem Papier skizziert die Kommission die Schritte und den Zeitplan der Überprüfung. Die betreffende Überprüfung sollte keinesfalls als die Vorbereitung eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens begriffen werden und sollte dem nicht vorgreifen. Ziel der Konsultationen ist es, Ideen zu fördern. Die Konsultationen werden das Europäische Parlament, den Rat und die Mitgliedstaaten einbeziehen, aber auch die für die EU-Politik Verantwortlichen, Schlüsselakteure auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene und die Zivilgesellschaft.

4.        Die Kommission plant nun, ein von Juni auf September vertagtes Themenpapier am 12. September zu verabschieden. Damit wird die Kommission das Konsultationsverfahren unter eigener Verantwortung eröffnen (Phase 2). Problematische Fragen sollen angesprochen werden, allerdings wird das Papier einen bewusst „offenen“ Charakter haben. Die dritte Phase soll die Vorlage eines Weißbuchs (Ende 2008, erstes Halbjahr 2009?) sein, das als eine Grundlage für die Vorschläge für den nächsten Finanzrahmen dienen sollte. Anscheinend soll das Weißbuch auf einem dem Gedankenaustausch dienenden Seminar im April/Mai 2008 vorbereitet werden; das EP soll um Teilnahme gebeten werden.

5.        Das Europäische Parlament hatte einen nichtständigen Ausschuss eingesetzt, der seinen Abschlussbericht am 8. Juni 2005 rechtzeitig annahm, um den Standpunkt des EP vor der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2005 festzulegen, der schlussendlich in der Angelegenheit ergebnislos verlief. Der Beschluss des Europäischen Rates wurde auf Dezember 2005 vertagt. Nach fast zweijährigen intensiven Verhandlungen wurden der mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 (MFR) und die Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) schließlich am 17. Mai 2006 beschlossen.

6.        In seiner Entschließung zum Abschluss der IIV weist das Parlament darauf hin, "dass die von den drei Organen am 3. April 2006 erzielte Einigung der einzig mögliche Kompromiss war, den das Parlament angesichts der Größenordnung der Verhandlungen … erreichen konnte“, erkennt jedoch an, „dass beim Ausgang der Verhandlungen eine Reihe von Defiziten immer noch nicht behoben wurden“ und „vertritt die Ansicht, dass diese Defizite im Laufe der jährlichen Haushaltsverfahren sowie bei der Überprüfung 2008 bis 2009 behoben werden sollten“.

7.        Der Berichterstatter möchte darauf hinweisen, dass die interne intensive Tätigkeit des nichtständigen Ausschusses bei der Festlegung des Standpunkts des Parlaments zu den wichtigsten Prioritäten für den Zeitraum 2007-2013 daher den Bezugsrahmen der bisherigen Arbeit ebenso wie die Grundlage für die vorzunehmende Bewertung darstellen sollte, wie vom Parlament in verschiedenen Entschließungen hervorgehoben wurde. Er weist ferner darauf hin, dass der Berichterstatter während der Verhandlungen geschätzt hatte, dass ein zusätzlicher Mindestbetrag von zirka 12 Milliarden Euro erforderlich sei, um die Erfordernisse im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten der EU zu finanzieren. Das Parlament unterstrich außerdem die Notwendigkeit qualitativer Reformen.

8.        Der Berichterstatter stellt fest, dass sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Organen eine gewisse Zögerlichkeit hinsichtlich des Zeitplans und der Tragweite der Überprüfung zu verzeichnen sind. Er hat daher gewisse Zweifel bezüglich der geplanten Entwicklungen:

           – Entspricht der von der Kommission aufgestellte Zeitplan den generellen politischen Bestrebungen?

           – Sollte nicht klugerweise davon ausgegangen werden, dass der allgemeine Kontext ungewiss bleibt und dass die derzeitigen Prioritäten sich ändern könnten?

           – Ist es vernünftig, politische Überlegungen bezüglich eines ehrgeizigen Prozesses anzustellen, der von neuen Akteuren (neues Parlament, neue Kommission) zu entscheiden sein wird?

           – Ist der derzeitige Kontext günstig und erscheint reif genug, um eine Diskussion über die derzeitigen umfangreichsten Politikbereiche (GAP, Kohäsion, Forschung) für den Zeitraum nach 2013 zu eröffnen?

2.        Nächste Schritte

Ein komplexer Zeitplan

9.        Nach zwei Jahren der Ungewissheit wurde die institutionelle Zukunft der Europäischen Union vom Europäischen Rat im Juni 2007 wiederbelebt. Die 27 Mitgliedstaaten kamen überein, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die auf der Grundlage des Verfassungsentwurfs den Reformvertrag vorbereiten sollte. Wenn die Ratifikationsverfahren wie vorgesehen verlaufen, könnte der Reformvertrag Mitte 2009 mehr oder weniger parallel zu den Europawahlen in Kraft treten. Sollte im Ratifikationsprozess des Reformvertrags irgendeine Störung auftreten, so sind die Konsequenzen für das europäische Projekt und den Haushalt nicht absehbar.

10.      Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass das Überprüfungsverfahren diesem neuen Kontext Rechnung tragen sollte. Wenn der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vorgesehene Zeitplan eingehalten wird, sollten das Inkrafttreten eines neuen Vertrags, die Wahl eines neuen Parlaments im Juni 2009 und die Ernennung einer neuen Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2009 erfolgen. In diesem Kontext könnten die interinstitutionellen Diskussionen über die Überprüfung aufgeschoben werden, um jegliche Gefahr einer Konfusion zu vermeiden.

Wann

 

Was

Januar - Juni 2007

 

Vorlage eines Fahrplans durch die Kommission

September 2007

Veröffentlichung eines Themenpapiers durch die Kommission

Juli - Dezember 2008

 

Kommission und „Generalüberprüfung“ LandwirtschaftKonsultationsphase

 

Januar - Juni 2009

Wahlen zum EP

 

Seminar zum GedankenaustauschVorlage des Weißbuchs durch die Kommission

 

Mitte 2009

 

Inkrafttreten des Reformvertrags?

Juli - Dezember 2009

neue Kommission

Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder

Januar - Juni 2010

Annahme formeller Vorschläge durch die Kommission?

11.      Neben dem Reformvertrag, der die erste Priorität der Mitgliedstaaten und der Organe in den nächsten Monaten sein wird, werden weitere interne und externe Faktoren die Überprüfung beeinflussen, so die „Rendezvous-Klausel“ der Reform der GAP und der Kohäsionsbericht 2008, die Vorbereitung des Energiepakets, die Änderung der Haushaltsordnung, die Europawahlen, die neue Kommission sowie multilaterale Abkommen wie die bevorstehenden Runden der WTO-Verhandlungen.

Ein Dreisäulen-Konzept

12.      Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass sich die Überprüfung auf drei Säulen stützen sollte:

           – die Regelung der noch verbleibenden Probleme, die im Rahmen der Verhandlungen über den geltenden MFR nicht ausreichend möglich war,

           – eine Evaluierung der Halbzeitbewertung der neuen Programme, wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, und eine Analyse der vereinbarten Reformen,

           – die Vorbereitung des nächsten MFR nach 2013.

13.      Der Berichterstatter stellt fest, dass fast alle Programme der neuen Generation im Zusammenhang mit dem MFR 2007-2013 inzwischen angenommen wurden, auch wenn eine Reihe von ihnen Verzögerungen infolge von Problemen bei der Annahme der Rechtsgrundlagen verzeichnete. Nur einige wenige (Galileo, Fiscalis, Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz) sind weiterhin anhängig (siehe Tabelle in Anlage 2).

14.      Was die noch zu regelnden Probleme angeht, so stellt der Berichterstatter fest, dass bereits im ersten Jahr des geltenden MFR Defizite in Rubrik 1a und in Rubrik 4 zu verzeichnen sind, für die Lösungen bereits im Rahmen des jährlichen Verfahrens 2008 gefunden werden müssen. Eine angemessene Finanzierung des ETI und von Galileo erfordert in Rubrik 1a zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro über den gesamten Zeitraum hinweg. Eine ähnliche Situation existiert in Rubrik 4. Obwohl es der Delegation des Parlaments gelang, Rubrik 4 in den Verhandlungen um 1 Milliarde Euro aufzustocken, ist die GASP nach wie vor chronisch unterfinanziert. Weitere Erfordernisse könnten sich für Rubrik 3 b ergeben. Dabei sollte bedacht werden, dass die Delegation des Parlaments im Trilog vom 4. April 2006 zusätzliche Mittel forderte, die um 4 Milliarden Euro über den vom Europäischen Rat beschlossenen lagen, und diese auch durchsetzte.

15.      Was die Bewertung der neuen Programme angeht, so ist in den Rechtsgrundlagen vorgesehen, dass zirka 2010 Halbzeitüberprüfungen für diejenigen stattfinden sollten, die 2007 eingeleitet wurden. Eine erste Analyse könnte bereits in der Phase der Europawahlen erfolgen. Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass eine eingehende Analyse der Verwendung der EU-Mittel in diesem Zusammenhang im Einklang mit der Forderung des Parlaments nach einer besseren Ausführung und qualitativen Verbesserung vorgenommen werden sollte. Auf der Grundlage dieser Bewertungen, zu denen das Parlament in seiner Eigenschaft als Haushalts- und Legislativbehörde einen aktiven Beitrag leisten sollte, könnten Anpassungen der Finanzausstattungen notwendig sein, auch durch die Nutzung der legislativen Flexibilität (bis zu 5 % der Mittelausstattung der Programme und, falls erforderlich, mehr Flexibilität innerhalb der Rubriken bzw. rubrikenübergreifend).

16.      Darüber hinaus beinhaltet die IIV über die Haushaltsdisziplin eine Reihe von neuen Instrumenten, die vom EP in den Verhandlungen unterstützt wurden. Funktionsweise und Mehrwert dieser Instrumente (Solidaritätsfonds der Europäischen Union, EGFL, Soforthilfereserve, Flexibilitätsinstrumente, Finanzinstrumente in Zusammenarbeit mit der EIB) sollten ebenfalls Bestandteil dieser Halbzeitbewertung sein.

17.      Was die dritte Säule betrifft, d.h. die Vorbereitung des nächsten Finanzrahmens, so vertritt der Berichterstatter die Auffassung, dass es äußerst wichtig ist, dass der Zeitplan darauf abzielt, keinesfalls erneut eine Situation herbeizuführen wie das letzte Mal, als das Parlament starke Kritik übte und die „Legitimität“ des von einer scheidenden Kommission zusammengestellten Prodi-Pakets, das von der Kommission Barroso ohne Anpassung der Prioritäten nach den Europawahlen unterstützt wurde, in Frage stellte.

18.      Die Tatsache vorausgesetzt, dass die Finanzvorschriften der Verfassung von der Regierungskonferenz bestätigt werden, sollte der mehrjährige Finanzrahmen mit einer Laufzeit von „mindestens fünf Jahren“ Bestandteil des Vertrags sein. Daher könnte erwogen werden, die Vorschläge für den nächsten MFR als ein Arbeitsprogramm für die neue Kommission und das neu gewählte Parlament im Rahmen der im November 2009 durchzuführenden Anhörungen zu nutzen. Diese Option könnte eine Verlängerung des geltenden MFR und möglicherweise mehrere Anpassungen an einigen mehrjährigen Programmen erfordern, und zwar auf der Grundlage einer ausreichenden und ehrgeizigen Überprüfung und notwendiger Anpassungen bis 2015, und würde es gestatten, künftig eine Parallelität mit den Mandaten des Parlaments und der Kommission sicherzustellen.

19.      Die in der Erklärung zur IIV beschriebene Überprüfung umfasst sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen der Europäischen Union. Bezüglich der Einnahmenseite wurden auf Initiative des Parlaments in den vergangenen Monaten Fortschritte erzielt. Im Bericht Lamassoure[3] wird nach der Feststellung, dass das geltende System nicht funktioniert, ein Zweiphasenkonzept vorgeschlagen, das in einem Beschluss mündet: in einer ersten Phase Anerkennung der Notwendigkeit eines transparenten und gerechten Systems und in einer zweiten Phase Definition neuer Optionen für die Eigenmittel der Europäischen Union. In einer zweiten Phase sollen Optionen definiert und vorgeschlagen werden. Die Konferenz mit den nationalen Parlamenten, die auf Initiative der portugiesischen Präsidentschaft am 4./5. November 2007 stattfinden soll, wird Gelegenheit bieten, den Weg für Überlegungen über die Einführung eines neuen Eigenmittelsystems im Geiste der Gründungsverträge vorzubereiten.

20.      Im Einklang mit dem Bericht Lamassoure, in dem es heißt, dass das Parlament „seine Überzeugung bekundet, dass die politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben unverzichtbar und in jeder Hinsicht vernünftig erscheint“, ist der Berichterstatter der Auffassung, dass beide Prozesse parallel laufen und das Ziel verfolgen sollten, in eine globale und integrierte Reform für ein neues System der EU-Finanzierung und -ausgaben spätestens 2015 zu münden, was erfordern würde, dass die Vorbereitungen im Vorfeld erfolgen.

Schlussfolgerungen

21.      Bevor die Kommission die Überprüfung offiziell einleitet, erachtetet der Berichterstatter es als sinnvoll, im Ausschuss einige grundlegende Fragen zur Diskussion zu stellen. Mit diesem Arbeitsdokument ersucht er um die Auffassungen des Ausschusses zu seinen Vorschlägen für:

           –         ein Dreisäulen-Konzept oder andere mögliche Alternativen,

           –         den Zeitplan der Überprüfung,

–         die Akteure: welches Parlament und welche Kommission sollten in welche Phase involviert werden?

–         die Tragweite: Einleitung einer ehrgeizigen Überprüfung oder zunächst Anpassungen und Bewertung? Sollte die Überprüfung nur die Ausgaben oder auch die Einnahmen umfassen? Sollte die Überprüfung sich auf allgemeine Überlegungen beschränken, politische Inhalte haben, die quantitativen Beschlüsse der nächsten Kommission überlassen?

Annex 1

Outcome of the trilogue 04-04-06 (€ million in 2004 prices)

Proposals for increase(above Council)

 

Sub-Heading 1a - Competitiveness for growth and employment

  2.100

Trans-European Networks (TENs)

500

Life Long Learning (Erasmus Mundus - Leonardo)

800

7th Research framework programme

300

Competitiveness and innovation (CIP)

400

Social Policy Agenda (Progress)

100

Reserve for future actions

100

Sub-Heading 1b - Cohesion for growth and employment

  300

Structural Funds (Territorial co-operation)

300

Heading 2 - Preservation and management of natural resources

100

Reserve for future actions (Life + and Natura 2000)

100

Sub-Heading 3a - Freedom, security and justice

 

Reserve for future actions

 

Sub-Heading 3b – Citizenship (Youth, Culture, Health and Consumers)

  500

Health & consumer protection

 

European Culture and Citizenship (Culture, Youth, Citizens for Europe)

 

Media

 

Reserve for future actions

 

Heading 4 - The EU as a global partner

  1.000

Instrument for pre-accession (IPA)

 

European Neighbourhood & Partnership Instrument (ENPI)

200

Development Cooperation and Economic Cooperation Instrument (DCEC)

 

CFSP

800

TOTAL

4.000

Simulation 21 March

(€ million in 2004 prices)

Rapporteur's proposal (on Council)

Sub-Heading 1a - Competitiveness for growth and employment

 

TEN (transport & energy) (1)

1.000

Life Long Learning (Erasmus Mundus + Leonardo)

1.750

7th Research framework programme (2)

1.000

CIP - Competitiveness and innovation (3)

800

Progress (social policy agenda)

200

Unallocated margin

500

Sub-Heading 1b - Cohesion for growth and employment

 

Structural Funds

1.000

Heading 2 - Preservation and management of natural resources

Unallocated margin

500

Sub-Heading 3a - Freedom, security and justice

 

Margin

500

Sub-Heading 3b - Citizenship

 

Health & consumer protection

1.000

European Culture and Citizenship (Culture, Youth, Citizens for Europe)

500

Media

120

Unallocated margin

500

Heading 4 - The EU as a global partner

 

IPA - Instrument for pre-accession (b)

1.000

ENPI - European Neighbourhood & Partnership Instrument

1.547

DCEC - Development Cooperation and Economic Cooperation Instrument

244

Heading 5 - Administration

 

Heading 6 - Compensations

 

 

 

GRAND TOTAL

12.161

 

 

(1) of which 500 contribution to EIB co-financing

(2) of which 1.000 contribution to EIB co-financing

(3) of which 1.000 contribution to EIB co-financing

Multiannual Financial Framework 2007-2013

State of play of financial statements of Commission proposals and overall envelopes (in mio. EUR, current prices)

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Total

Procedure/Remarks

SUB-HEADING 1A - Competitiveness for growth and employment

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TEN (TRANSPORT AND ENERGY)

853

972

1.051

1.084

1.264

1.379

1.564

8.168

 

COM(2004) 475 final

BUDG, Mauro

Initial Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council determining the general rules for the granting of Community financial aid in the field of the trans-european transport and energy networks and amending Council Regulation (EC) n° 2236/95

915

1.788

2.352

2.885

3.555

4.252

4.943

20.690

COD/2004/0154Procedure ended, publication in OJ pending

 

COM(2006) 245 final

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

853

972

1.051

1.084

1.264

1.379

1.565

8.168

 

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

8.168

 

SPATIAL INFRASTRUCTURE (GALILEO)

100

152

201

251

152

151

 

1.006

 

COM(2004) 477 final ITRE, Barsi-Pataki

Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council on the implementation of the deployment and commercial operating phases of the European programme of satellite radio navigation (Galileo)

500

200

150

100

50

 

 

1.000

COD/2004/0156

COM(2004)0477/2

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

100

151

201

251

151

151

 

1.005

1st reading by Council pending

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

 

No common position

MARCO POLO II

56

60

62

64

67

70

73

452

 

COM(2004) 478 final

Initial Proposal for a Regulation of the EP and of the Council establishing the second “Marco Polo” programme for the granting of Community financial assistance to improve the environmental performance of the freight transport

30

50

100

130

130

150

150

740

COD/2004/0157Procedure ended

 

TRAN, Rack

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

*2004 figures,

L 328 24.11.2006

Final legislative act : Regulation 1692/2006/EC establishing the second ‘Marco Polo’ programme and repealing Regulation 1382/2003/EC

 

 

 

 

 

 

 

400*

Shall be subject to technicaladjustment

 

NUCLEAR DECOMMISSIONING

244

248

253

180

183

187

192

1.487

 

COM(2004) 624 final

ITRE, Harms

Proposal on the nuclear power plant of Ignalina in Lithuania and on the nuclear power plant of Bohunice V1 in Slovakia

142

145

147

150

154

156

159

1.052

CNS/2004/0221Procedure ended, publication in OJ pending

 

COM(2004)0624/2

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

170

172

176

180

183

187

192

1.260

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

 

LIFELONG LEARNING

904

996

1.060

1.104

1.137

1.195

1.231

7.627

 

COM(2004) 474 final

CULT, Pack

Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council establishing an integrated action programme in the field of lifelong learning

1.220

1.387

1.617

1.859

2.176

2.505

2.856

13.620

COD/2004/0153Procedure ended and published in OJ

 

COM(2006) 236 final

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

845

900

964

1.005

1.037

1.093

1.126

6.970

L 327 24.11.2006

Final legislative act : Decision 1720/2006/EC of the EP and of the Council

 

 

 

 

 

 

 

6.970

PROGRESS (SOCIAL POLICY AGENDA)

83

93

100

108

113

120

128

744

 

COM(2004) 488 finalEMPL, Jöns

 

Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council establishing a Community Programme for Employment and Social Solidarity – PROGRESS

83

85

87

90

92

192

 

629

COD/2004/0158Procedure ended and published in the OJ

 

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

83

96

104

110

114

117

120

743

L 315 15.11.2006

Final legislative act : Decision No 1672/2006/EC of the EP and of the Council of 24/10/2006

 

 

 

 

 

 

 

657

7th RESARCH FRAMEWORK PROGRAMME

5.486

6.075

6.722

7.550

8.599

9.572

10.578

54.581

 

COM(2005) 119 final

Building the Europe of knowledge - Proposal for a decision concerning the seventh framework programme of the European Community for research, technological development and demonstration activities (2007 to 2013) and

 

 

 

 

 

 

 

 

COD/2005/0043Procedure ended and published in OJ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ITRE, Buzek

Proposal for a decision concerning the seventh framework programme of the European Atomic Energy Community (EURATOM) for nuclear research and training activities (2007 to 2011)

6.120

7.720

9.340

11.000

12.680

14.400

16.200

77.460

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

5.486

6.075

6.721

7.550

8.600

8.926

9.914

53.272

 

L 412 30.12.2006

Final legislative act : Decision No 1982/2006/EC of the EP and of the Council of 18/12/2006

 

 

 

 

 

 

 

50.521

 

OF WHICH

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0185

COM(2005) 440 final/2

Specific Programme “Cooperation” implementing the Seventh Framework Programme (2007-2013) of the European Community for research, technological development and demonstration activities

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publication in

 

3.671

3.762

3.903

4.291

4.837

5.513

6.316

32.292

OJ pending

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

32.413

 

 

OF WHICH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COM(2005) 439 final/2

Specific Programme to be carried out by means of direct actions by the Joint Research Centre under the 7th Framework Programme of the European Community for research, technological development and demonstration activities (2007-2013)

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0184

 

225

233

241

249

258

267

277

1.751

Procedure ended and

L 400 30.12.2006

Final legislative act : Council Decision 2006/975/EC

 

 

 

 

 

 

 

1.751

published in OJ

COM(2005) 441 final/2

Specific programme: “Ideas” implementing the 7th Framework Programme (2007-2013) of the European Community for research, technological development and demonstration activities

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0186

 

300

550

810

1.137

1.335

1.624

1.704

7.460

Procedure ended and published

L 400 30.12.2006

(COM(2005) 444 final/2)

 

 

 

 

 

 

 

7.510

in OJ

COM(2005) 442 final/2

Specific programme “People” implementing the 7th Framework Programme (2007-2013) of the European Community for research, technological development and demonstration activities

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0187

 

454

494

526

561

778

934

979

4.727

Procedure ended and published

L 400 30.12.2006

Final legislative act : Council Decision 2006/973/EC of 19/12/2006

 

 

 

 

 

 

 

4.750

in OJ

COM(2005) 443 final/2

Specific Programme: "Capacities" implementing the 7th Framework Programme (2007-2013) of the European Community for research, technological development and demonstration activities

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0188

 

432

540

639

694

760

588

639

4.291

Procedure ended and published

L 400 30.12.2006

Final legislative act : Council Decision 2006/0974/EC

 

 

 

 

 

 

 

4.097

 

COM(2005) 444 final/2

Specific Programme to be carried out by means of direct actions by the Joint Research Centre implementing the 7th Framework Programme (2007-2011) of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activities

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0189

 

96

100

103

107

111

 

 

517

Procedure ended and published in

L 400 30.12.2006

Final legislative act : Council Decision 2006/977/Euratom

 

 

 

 

 

 

 

517

OJ

COM(2005) 445 final/2

Specific Programme implementing the seventh Framework Programme (2007-2011) of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activities

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0190

 

308

396

499

510

521

 

 

2.234

Procedure ended, publication

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

2.234

in OJ pending

COM(2005) 118 final

Communication from the Commission: Building the ERA of knowledge for growth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

COM(2004) 353 final

Communication from the Commission on Science and technology, the key to Europe’s future – guidelines for future European Union Policy to support research

 

 

 

 

 

 

 

 

INI/2004/2150Procedure ended, publication in OJ pending

 

ITRE, Locatelli

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

COMPETITIVENESS AND INNOVATION

432

455

486

527

566

602

648

3.716

 

COM(2005) 121 final

Proposal for a Decision establishing a Competitiveness and Innovation Framework Programme (2007-2013)

413

454

553

601

677

727

788

4.213

COD/2005/0050

ITRE, Chatzimarkakis

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended,published in OJ

 

L 310 09.11.2006

Final legislative act : Decision 1639/2006/EC of the European Parliament and of the Council

 

 

 

 

 

 

 

3.621

CUSTOMS 2012, FISCALIS & EMCS

68

69

72

78

84

90

94

555

 

COM(2005) 111 final

Communication from the Commission on Community programmes Customs 2013 and Fiscalis 2013

 

69

78

85

87

88

90

498

New proposal announced by the Commission splitting between Customs and Fiscalis

ECON, Martin

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

COM(2006) 201IMCO, Fourtou

 

New Commission's proposal : CUSTOMS 2013

 

 

 

 

 

 

 

324

COD/2006/0075 : Procedure ended, publication in OJ pending

COM(2006) 202

ECON, Martin

New Commission's proposal : FISCALIS 2007

 

 

 

 

 

 

 

168

COD/2006/0076 :1st reading by Council pending

SUB-HEADING 1B - Cohesion for growth and employment

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STRUCTURAL FUNDS AND COHESION FUND

45.487

46.889

48.428

49.394

50.627

52.401

54.188

347.414

 

COM(2004) 492 final

 

46.169

51.056

52.863

54.083

55.325

58.361

58.361

376.218

AVC/2004/0163

REGI, Hatzidakis

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched

L 210 31.07.2006

Final legislative act : Regulation 1083/2006/EC of the EP and of the Council, repealing Reg. 1260/1999/EC

 

 

 

 

 

 

 

308.041

in OJ

HEADING 2 - Preservation and management of natural resources

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AGRICULTURE: DIRECT AIDS AND MARKET SUPPORT (before transfer to rural development)

45.760

46.217

46.680

47.146

47.616

48.093

48.574

330.086

 

 

p.m. CAP (Brussels ceiling + BG/RO)

46.163

47.273

47.866

48.463

49.065

49.803

50.544

339.177

CNS/2006/0083

COM(2006) 241 final

AGRI, Lutz

Proposal for a Council regulation laying down rules for voluntary modulation of direct payments provided for in Regulation (EC) No 1782/2003 establishing common rules for direct support schemes under the common agricultural policy and establishing certain support schemes for farmers, and amending Regulation (EC) No 1290/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched in OJ

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

L 095 05.04.2007

Final legislative act : Council Regulation (EC) No 378/2007, amending Regulation (EC) No 1290/2005

50.027

 

 

 

 

 

 

 

RURAL DEVELOPMENT (before transfer from market expenditure)

11.366

11.308

11.245

11.211

11.162

11.111

11.058

78.461

 

COM(2004) 490 final

Proposal for a Council Regulation on support for rural development by the EAFRD

11.759

12.235

12.700

12.825

12.952

13.077

13.205

88.753

CNS/2004/0161

AGRI, Schierhuber

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched in OJ

L 277 21.10.2005

Final legislative act : Regulation 1698/2005 of the Council on support for rural development by the EAFRD

 

 

 

 

 

 

 

 

COM(2004) 489 final

Proposal for a Council Regulation on the financing of the common agricultural policy

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2004/0164

AGRI, Schierhuber

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched in OJ

L 209 11.08.2005

Final legislative act : Council Regulation 1290/2005/EC on the financing of the common agricultural policy

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUROPEAN FISHERIES FUND

913

941

970

991

1.015

1.038

1.062

6.931

 

COM(2004) 497 final

Proposal for a Council Regulation - European Fisheries Fund

655

678

701

713

726

745

745

4.963

CNS/2004/0169

PECH, Casa

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched in OJ

L 223 15.08.06

Final legislative act :Council Regulation 1198/2006/EC on the European Fisheries Fund

 

 

 

 

 

 

 

3.849

 

COM(2005) 117 final

PECH, Stihler

Proposal for a Regulation establishing Community financial measures for the implementation of the Common Fisheries Policy and in the area of the Law of the Sea

375

375

375

375

375

750

 

2.625

CNS/2005/0045

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publiched in OJ

L 160 14.06.2006

Final legislative act : Council Regulation 861/2006/EC

 

 

 

 

 

 

 

2.671

LIFE+

241

261

282

300

319

340

363

2.105

 

COM(2004) 621 final

Proposal concerning the Financial Instrument for the Environment (LIFE +)

245

268

292

313

334

357

381

2.190

COD/2004/0218

ENVI, Isler-Beguin

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

240

259

281

299

318

340

362

2.098

Procedure ended, publiched in OJ

L 149 09.06.2007

Final legislative act : Regulation (EC) No 614/2007 of the European Parliament and of the Council

 

 

 

 

 

 

 

2.143

COM(2004) 431 final

Communication from the Commission to the Council and the European Parliament on Financing Natura 2000

 

 

 

 

 

 

 

 

INI/2004/2164

ENVI, Auken

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, publication in OJ

 

Final legislative act :

 

 

 

 

 

 

 

 

pending

SUB-HEADING 3A - Freedom, security and justice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SOLIDARITY AND THE MANAGEMENT OF MIGRATION FLOWS

292

371

449

496

610

786

1.018

4.022

 

COM(2005) 123 final

LIBE, Kudrycka

Communication from the Commission establishing a framework programme on Solidarity and the Management of Migration Flows for the period 2007-2013

82

98

98

110

110

130

 

628

Procedure ended and published in OJ

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

L 144 06.06.2007

 

L 168 28.06.2007

 

Final legislative act : Decision No 573/2007/EC of the EP and of the Council of 23/05/07 establishing the European Refugee Fund for the period 2008 to 2013

Council Decision 2007/435/EC of 25/06/07 establishing the European Fund for the Integration of third-country nationals for the period 2007 to 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

676825

 

COD/2005/0049 COD/2005/0047COD/2005/0046 CNS/2005/0048

 

FUNDAMENTAL RIGHTS AN D JUSTICE

71

75

78

77

78

81

83

542

 

COM(2005) 122 final LIBE, Segelström

Communication from the Commission establishing for the period 2007-2013 a framework programme on Fundamental Rights and Justice

71

75

78

77

78

81

83

543

COD/2005/0040 2nd reading by Council pendingCOD/2005/0037B EP decision at 2nd reading pending

CNS/2005/0039 CNS/2005/0038

Procedure ended and published in OJ

 

FEMM, Gröner

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

L 110 27.04.2007

 

L 058 24.02.2007

 

Final legislative act : Council Decision 2007/252/JHA of 19/04/07 establishing the specific programme ‘Fundamental rights and citizenship’

Council Decision 2007/126/JHA of 12/02/07 establishing the Specific Programme ‘Criminal Justice’

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OF WHICH

 

 

 

 

 

 

 

 

"Fight against violence (DaphneIII)" (COM(2006) 230 final)

2

3

3

 

 

 

 

125

COD/2005/0037A Procedure ended

SECURITY AND SAFEGUARDING LIBERTIES

58

67

91

107

133

142

147

745

 

COM(2005) 124 final

Communication from the Commission establishing a framework programme on "Security and Safeguarding Liberties" for the period 2007-2013

58

67

91

107

133

142

147

745

 

LIBE, La Russa

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

L 058 24.02.2007

 

Final legislative act : Council Decision 2007/124/EC, Euratom of 12/02/07 establishing the Specific Programme ‘Prevention, Preparedness and Consequence Management of Terrorism and other Security related risks’

Council Decision 2007/126/JHA of 12/0207 establishing the Specific Programme ‘Prevention of and Fight against Crime’

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CNS/2005/0034CNS/2005/0035

Procedure ended and published in OJ

 

SUB-HEADING 3B - Citizenship

 

 

 

 

 

HEALTH AND CONSUMER PROTECTION

147

178

198

204

209

215

221

1.371

 

COM(2005) 115 final

ENVI, TrakatellisIMCO, Thyssen

Communication from the Commission on Healthier, safer, more confident citizens: a Health and Consumer Protection strategy; and

85

106

124

153

203

257

275

1.203

COD/2005/0042B Procedure ended and published in the OJ

COD/2005/0042A

2nd reading by Council pending

 

 

Proposal for a Decision establishing a Programme for Community action in the field of Health and Consumer protection 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

L 404 30.12.2006

Final legislative act: Decision No 1926/2006/EC of the European Parliament and of the Council of 18 December 2006 establishing a programme of Community action in the field of consumer policy (2007-2013)

 

 

 

 

 

 

 

 

EUROPEAN CULTURE AND CITIZENSHIP

190

202

213

217

222

226

231

1.501

 

COM(2004) 471 final

CULT, Gröner

Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council creating the “Youth in action” programme for the period 2007-2013

 

111

126

128

131

133

141

145

915

COD/2004/0152

COM(2006) 228 final

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

120

123

125

126

128

130

133

885

Procedure ended and published in OJ

L 327 24.11.2006

Final legislative act: Decision No 1714/2006/EC of the EP and of the Council of 15/11/2006

 

 

 

 

 

 

 

885

 

COM(2005) 116 final

Proposal for a Decision establishing for the period 2007-2013 the programme "Citizens for Europe" to promote active European citizenship

21

28

30

35

38

40

43

235

COD/2004/004

CULT, Takkula

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended and published in OJ

L 378 27.12.2006

Final legislative act: Decision No 1904/2006/EC of the EP and of the Council of 12/12/2006

 

 

 

 

 

 

 

215

 

COM(2004) 469 final

Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council establishing the Culture 2007 programme (2007-2013)

45

47

51

57

62

69

77

408

COD/2004/0150

CULT, Graca Moura

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended and published in OJ

L 372 27.12.2006

Final legislative act : Decision 1855/2006/EC of the EP and of the Council establishing the Culture Programme

 

 

 

 

 

 

 

400

 

MEDIA

86

103

107

110

114

116

118

754

 

COM(2004) 470 final

Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council concerning the implementation of a programme of support for the European audiovisual sector (MEDIA 2007)

105

112

133

150

171

184

200

1.055

COD/2004/0151

CULT, Heironimi

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, published in OJ

L 327 24.11.2006

Final legislative act : Decision No 1718/2006/EC of the EP and of the Council of 15/10/2006

 

 

 

 

 

 

 

755

RAPID RESPONSE & PREP. INSTRUMENT FOR MAJOR EMERGENCIES

16

18

19

19

20

20

20

132

 

COM(2005) 113 final

Proposal for a Council Regulation establishing a Rapid Response and Preparedness Instrument for major emergencies

 

16

25

25

25

25

27

30

173

CNS/2005/0052

ENVI, Papadimoulis

Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, published in OJ

L 071 10.03.2007

Final legislative act : Council Decision 2007/162/EC, Euratom of 5/03/2007 establishing a Civil Protection Financial Instrument

 

 

 

 

 

 

 

134

 

HEADING 4 - The EU as a global partner

 

 

 

 

 

INSTRUMENT FOR PRE-ACCESSION

1.266

1.396

1.494

1.635

1.798

1.945

2.032

11.565

 

COM(2004) 627 final

Proposal for a Council Regulation establishing an Instrument for Pre-accession Assistance (IPA)

1.486

1.699

1.806

2.059

2.389

2.543

2.671

14.653

CNS/2004/0222

AFET, Szent-Ivanyi

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, published in OJ

L 210 31.07.2006

Final legislative act : Council Regulation (EC) No 1085/2006 of 17/07/2006 establishing an IPA

 

 

 

 

 

 

 

11.468

 

EUROPEAN NEIGHBOURHOOD & PARTNERSHIP INSTRUMENT (ENPI)

1.475

1.515

1.586

1.655

1.757

1.921

2.055

11.967

 

COM(2004) 628 final

AFET, Szymanski L 310 09.11.2006

Proposal for a Regulation on a European Neighbourhood and Partnership Instrument (ENPI)

1.433

1.569

1.877

2.083

2.322

2.642

3.003

14.929

COD/2004/0219

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

1.475

1.515

1.587

1.655

1.757

1.922

2.056

11.967

Procedure ended, published in OJ

Final legislative act : Regulation (EC) No 1638/2006 of the EP and of the Council of 24/10/2006

 

 

 

 

 

 

 

11.181

 

DEVELOPMENT COOPERATION & ECONOMIC COOPERATION INSTRUMENT (DCEC)

2.122

2.230

2.336

2.440

2.516

2.631

2.777

17.053

 

COM(2004) 629 final

DEVE, Mitchell

Proposal for a Regulation establishing a financial instrument for development co-operation and for economic co-operation (DCECI)

2.462

6.011

6.426

6.897

7.206

7.471

7.756

44.229

COD/2004/0220 and CNS/2006/0807 Procedure ended, published in OJ

 

 

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

2.149

2.230

2.336

2.440

2.516

2.619

2.763

17.053

L 378 27.12.2006

 

L 405 30.12.2006

 

Final legislative act : Regulation (EC) No 1905/2006 of the EP and of the Council of 18/12/2006 establishing a financing instrument for development cooperation

Council Regulation (EC) No 1934/2006 of 21/12/2006 establishing a financing instrument for cooperation with industrialised and other high-income countries and territories

 

 

 

 

 

 

 

 

17.069

INSTRUMENT FOR STABILITY

246

290

373

409

459

504

598

2.879

 

COM(2004) 630 final

Proposal establishing an instrument for stability 1

345

460

524

665

743

822

896

4.455

COD/2004/0223

AFET, Beer

Revised proposal: Adaptation following agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Procedure ended, published in OJ

L 327 24.11.2006

Final legislative act : Regulation (EC) No 1717/2006 of the EP and of the Council of 15/11/2006

 

 

 

 

 

 

 

524

 

Arbeitsdokument zur Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens – Aktueller Stand und Perspektiven

1.  Auf ihrer Sitzung vom 6. März 2008 beschloss die Konferenz der Präsidenten, dem Haushaltsausschuss die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Initiativberichts über die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 zu erteilen. Sechs Ausschüsse kündigten die Abgabe von Stellungnahmen an (AFET, DEVE, CONT, ITRE, REGI und AGRI).

2.  Unter Berücksichtigung des Initiativberichts legt der Berichterstatter ein zweites Arbeitsdokument mit aktualisierten Überlegungen zur Halbzeitüberprüfung im derzeitigen politischen und institutionellen Kontext und zu möglichen Optionen vor.

1. Bisher Erreichtes

3.  Schon vor drei Jahren forderte der Europäische Rat im Dezember 2005 in seinen Schlussfolgerungen die Kommission auf, „eine vollständige, weit reichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, und der Eigenmittel, einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten“.

4.  In zwei Erklärungen in der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai (Erklärung Nr. 1 zur Bewertung der Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung und Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens) finden diese Schlussfolgerungen ihren Niederschlag, wobei das Europäische Parlament einbezogen wird. Die „Überprüfung“ wird daher die folgenden drei Komponenten mit konkreten Terminvorgaben umfassen:

2008-2009

Vorschläge der Kommission

Ende 2009

Bewertung der IIV

2010-2011

Halbzeitbewertung von Rechtsvorschriften

5.  Sowohl die IIV vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung als auch der Mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 (MFR) sind seit fast drei Jahren in Kraft. Bedeutende Änderungen haben sich als notwendig erwiesen, und im Rahmen der jährlichen Verfahren 2008 und 2009 wurde eine Lösung gefunden, die im Einklang mit den vom Parlament in seinem Beschluss von Mai 2006[4] genannten Säulen steht:

–       Abstimmung der politischen Prioritäten und des Finanzbedarfs;

–       Modernisierung der Struktur des Haushaltsplans;

–       Verbesserung der Qualität der Ausführung des EU-Haushalts.

6.  In seiner Entschließung zum Abschluss der IIV weist das Europäische Parlament darauf hin, dass „die von den drei Organen am 4. April 2006 erzielte Einigung der einzig mögliche Kompromiss war, den das Parlament angesichts der Größenordnung der Verhandlungen … erreichen konnte“, erkennt jedoch an, dass „beim Ausgang der Verhandlungen eine Reihe von Defiziten immer noch nicht behoben wurden, und vertritt die Ansicht, dass diese Defizite bei der Überprüfung 2008-2009 und, soweit möglich, im Laufe der jährlichen Haushaltsverfahren behoben werden sollten“.

7.  Im September 2007 legte der Berichterstatter ein Arbeitsdokument[5] vor, in dem er die Ansicht vertritt, dass sich die Überprüfung auf drei Säulen stützen sollte:

- die Regelung der noch verbleibenden Probleme, die im Rahmen der Verhandlungen über den geltenden MFR nicht ausreichend möglich war,

- eine Evaluierung der Halbzeitbewertung der neuen Programme, wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, und eine Analyse der vereinbarten Reformen,

- die Vorbereitung des nächsten MFR nach 2013.

8.  Ferner wurde der Vorschlag erörtert, die notwendigen Anpassungen auf der Grundlage einer „ausreichenden und ehrgeizigen Überprüfung“ bis 2015 durchzuführen. Diese Option würde eine Verlängerung des geltenden MFR bis zum Jahr 2015 erfordern, um eine Parallelität mit den Mandaten des Parlaments und der Kommission sicherzustellen.

9.  Zudem definierte der Berichterstatter bei mehreren Gelegenheiten und insbesondere anlässlich der Konferenz am 12. November letzten Jahres, was unter Überprüfung zu verstehen ist, wobei er hervorhob, dass zwischen der Überprüfung bestimmter Programme im geltenden MFR, einschließlich Verfahren zur Verbesserung der Qualität der Ausführung, und der Vorbereitung des nächsten MFR nach 2013 zu unterscheiden ist.

10.  Die 2006 festgestellten Defizite zeichneten sich bereits im zweiten Jahr des MFR (2007/Anfang 2008) ab, nachdem die Mitgliedstaaten übereingekommen waren, den vom Europäischen Parlament aufgezeigten und von der Kommission befürworteten Weg einzuschlagen, Gemeinschaftsmittel in angemessener Höhe für Galileo und das ETI (Rubrik 1a) bereitzustellen. Im dritten Jahr wurde in Anbetracht der chronischen Unterfinanzierung von Rubrik 4 eine Aufstockung der Soforthilfereserve beschlossen, um den Beitrag der EU zur Lebensmittelfazilität gegen explodierende Lebensmittelpreise in der Welt zu ermöglichen.

11.  Am 26. November 2008 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Anhebung der Obergrenze in Rubrik 1a um 5 Mrd. EUR als Bestandteil des EU-Rettungsplans im Umfang von 30 Mrd. EUR an, die auf EU-Ebene für die Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgebracht werden müssen.

12.  Alles in allem stehen Anfang 2009 insgesamt 2,96 Mrd. EUR mehr für den Finanzrahmen zur Verfügung, als von den drei Organen im Mai 2006 vereinbart.

Zeitpunkt

Gegenstand

Höhe der Mittel (in Mrd. EUR)

2007

Galileo + ETI

1,6 (Änderung)

0,6 (Flexibilität)

2008

Lebensmittelfazilität

0,42 (Flexibilität)

0,34 (Aufstockung der Soforthilfereserve)

Zusätzliche Mittel insgesamt

2,96

13.  Die Wirtschafts- und Finanzkrise wird sich auf das BNE der Mitgliedstaaten auswirken, bei dem in den kommenden Jahren mit einem Rückgang gerechnet wird. Da die Eigenmittel im Wesentlichen (zu 65 %) aus dem BNE finanziert werden, könnte der EU-Haushalt unter Druck geraten, wenn, wie es in Wirtschaftsprognosen heißt, der in Nummer 16 der IIV vorgesehene Deflator von 2 %[6] nicht eingehalten werden sollte.

14.  Der MFR 2007-2013 hat die Möglichkeit eröffnet, den Großteil des EU-Rechts in Kraft zu setzen oder zu erneuern. Die Rechtsakte sehen eine Halbzeitevaluierung der Programme vor. Teilweise begannen die Evaluierungen 2007, bei anderen Programmen traten Verzögerungen auf, so dass eine sinnvolle Bewertung frühestens 2010 möglich ist.

2. Neue institutionelle Entwicklungen

· Die Initiativen den Kommission

15.  Am 3. November 2008 richtete die Kommission eine Konferenz zum Thema „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“[7] aus, die von Kommissionspräsident Barroso, Parlamentspräsident Pöttering und Kommissionsmitglied Grybauskaite eröffnet wurde und zu der 600 gemeldete Teilnehmer begrüßt wurden. Außerdem nahmen zahlreiche MdEP an Runden Tischen teil, darunter der Vorsitzende des Haushaltsausschusses und der ständige Berichterstatter zum Thema Eigenmittel. Mit der Konferenz wurde - wie von der Kommission geplant - die erste Phase des Überprüfungsprozesses eingeleitet. Im September 2007 hatte die Kommission die öffentliche Konsultation eröffnet. Im Zuge des Konsultationsprozesses gingen insgesamt 283 Beiträge von 305 Teilnehmern ein:

94 Beiträge aus dem öffentlichen Sektor und von Regierungen, darunter 26 aus Mitgliedstaaten;

55 Beiträge von regierungsunabhängigen Organisationen (NRO);

41 Beiträge von Interessenvertretungen und Sozialpartnern aus dem privaten Sektor;

38 Beiträge von Universitäten und Wissenschaftlern;

35 Beiträge von Bürgern aus 13 Mitgliedstaaten;

21 andere Beiträge (die keiner Kategorie zugeordnet werden konnten).

16.  Im Schreiben von Parlamentspräsident Pöttering vom 18. Dezember 2008 an den Präsidenten der Kommission heißt es:

„Die Konferenz hat gezeigt, dass die Bedeutung dieses Themas weithin erkannt wird. Sie bietet eine Plattform für neue Ideen und die Neubewertung aufkommender Tendenzen. Zusammen mit den Beiträgen aus der öffentlichen Konsultation stellt sie eine wichtige Grundlage für unsere weitere Arbeit dar.“

17.  Die wesentlichen Schlussfolgerungen aus dem Konsultationsprozess werden in dem Kommissionsdokument[8] zusammengefasst:

- Flexible Reaktion auf sich verändernde Herausforderungen: Nach Meinung zahlreicher Teilnehmer beruht der Haushalt nicht auf einer fundierten Allokationsentscheidung, die darauf ausgerichtet ist, europäische Ziele voranzubringen, sondern ist vielmehr ein Ergebnis politischer Kompromisse. Der EU‑Haushalt sollte politikgesteuert sein und auf einer fundierten Analyse des Mehrwerts der EU-Finanzierung beruhen. Die Kommission sollte ermitteln, wo die zur Verfügung stehenden begrenzten Finanzmittel am wirkungsvollsten eingesetzt werden können.

- Die Notwendigkeit flexiblerer Instrumente, die rasche Entscheidungen ermöglichen, um neue Initiativen zu unterstützen, obwohl zu viel Flexibilität die stabilisierende Funktion des MFR gefährden könnte.

- Das richtige Verhältnis zwischen Stabilität und Flexibilität im MFR: Die Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre wird als Mittel vorgeschlagen, um den EU-Haushalt besser an die sich verändernden Herausforderungen anzupassen.

- Der Mehrwert der EU-Finanzierung, um sich vor allem der vorrangigen Herausforderung der Globalisierung zu stellen durch Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas, Sicherung der Energieversorgung, Förderung der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft, Anpassung an die demografische Entwicklung durch Steuerung der Migration und Beseitigung von Sicherheitsrisiken, Beibehaltung des Sozialmodells.

- Leitgrundsatz muss der auf den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beruhende europäische Mehrwert sein.

- Eine weit reichende Neuorientierung der Ausgabenprioritäten wird allgemein unterstützt; in vielen Beiträgen werden insbesondere eine Senkung der Agrarausgaben (hauptsächlich in der ersten Säule) und die Erhöhung der Ausgaben für Forschung, technologische Entwicklung, Innovation und energiepolitische Maßnahmen befürwortet. Die Kohäsionspolitik findet breite Unterstützung, allerdings gehen die Meinungen darüber, wie sie reformiert werden sollte, weit auseinander. Ein zentrales Thema ist der Abbau des Regionalgefälles.

- Zu den Eigenmitteln heißt es in den Beiträgen, dass eine Reform zugunsten eines Systems erfolgen muss, das fair, effizient, einfach, transparent, gerecht und nachhaltig ist. Es werden zwar mehrere Modelle genannt, doch scheint ein BNE-basiertes Modell, bei dem auf Korrekturen verzichtet wird, am populärsten zu sein.

18.  Phase 2 des Kommissionsprozesses wird einen Abriss der wichtigsten Orientierungen bei der Ausgestaltung des nächsten Finanzrahmens umfassen; darin werden auch die Ergebnisse der Konferenz Berücksichtigung finden.

19.  Obwohl der Zeitplan noch nicht bestätigt wurde, könnten dies die letzten Vorschläge der jetzigen Kommission sein. Sie werden daher möglicherweise erst im Herbst 2009 vorgelegt, lägen damit aber noch im in der IIV festgelegten Zeitrahmen. Für die Folgemaßnahmen wären dann die neue Kommission und das neue Parlament zuständig.

20.  Obwohl sich etliche Mitgliedstaaten mit umfassenden und detaillierten Vorschlägen am Konsultationsprozess beteiligten, werden die mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon, den Wahlen zum Europäischen Parlament, der Einsetzung einer neuen Kommission und den Wahlen in einigen Mitgliedstaaten zusammenhängenden institutionellen Veränderungen die Mitgliedstaaten höchstwahrscheinlich bis in das zweite Halbjahr 2009 hinein beschäftigen.

21.  In einem Presseartikel, der vor kurzem in den wichtigen Tageszeitungen in der Union erschien, geben sowohl die tschechische und als auch die schwedische Ratspräsidentschaft bekannt, dass sie sich 2009 das ganze Jahr über mit der Überprüfung des EU-Haushalts befassen wollen, wobei das Ziel noch zu konkretisieren sei.

· Der Einfluss des Vertrags von Lissabon

22.  Gemäß Ziffer 1 bis 4 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2008 soll das Referendum in Irland bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission abgeschlossen sein. Dann könnte der Vertrag von Lissabon Anfang 2010 in Kraft treten.

23.  Der neue Vertrag sieht einige neue Zuständigkeiten für die Europäische Union vor, darunter ein neues Haushaltsverfahren, dessen Auswirkungen sich in neuen Politiken/Programmen widerspiegeln könnten, für die möglicherweise eine den neuen Rechtsgrundlagen entsprechende, angemessene Finanzausstattung erfolgen muss. Dabei geht es vor allem um die Rubriken 1a (Raumfahrt- und Forschungspolitik, Jugend, Sport, Gesundheit), 3b (justizielle Zusammenarbeit) und 4 (humanitäre Hilfe, Europäischer Auswärtiger Dienst). Zwei der genannten Teilrubriken (1a und 4) sind schon im geltenden MFR erwiesenermaßen unterfinanziert.

3. Schlussfolgerungen und Optionen

24.  Der Berichterstatter betrachtet zahlreiche aus den derzeitigen politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen resultierende Unwägbarkeiten, wie z. B.

- die Wahlen zum Europäischen Parlament,

- die Ernennung der neuen Kommission,

- die Vorbereitung des neuen Referendums in Irland: Ausgang des Ratifizierungsprozesses,

- das mögliche Inkrafttreten des neuen Vertrags und die Folgen einer Nichtratifizierung für den Haushalt,

- die politischen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sowie deren etwaige Konsequenzen für den jährlichen Haushalt und den Mehrjahreshaushalt der EU,

als wesentliche Herausforderungen, die detaillierte Stellungnahmen zu einer ehrgeizigen Überprüfung zum Zeitpunkt der Vorlage des Initiativberichts nicht zulassen.

25.  Gleichwohl hat das Parlament seines Erachtens äußerst viel geleistet; dies gilt insbesondere für die Arbeit seines Nichtständigen Ausschusses zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln sowie für die jährlichen Haushaltspläne und die nachfolgende Rechtsetzungstätigkeit. Gewissermaßen als Vermächtnis des jetzigen Parlaments sollten im Initiativbericht daher auch das bisher Erreichte und noch bestehende Defizite ihren Niederschlag finden.

· Mögliche Optionen für den Initiativbericht

Option 1

26.  Im Bericht könnten:

- Vermutungen über den Einfluss des Vertrags von Lissabon auf die Politik der EU, quantitative Aspekte eingeschlossen, angestellt und die Erfordernisse einer ehrgeizigen Überprüfung im Rahmen des geltenden MFR benannt werden;

- politische Schlussfolgerungen aus der Konferenz zur Haushaltsüberprüfung gezogen und die Voraussetzungen für die Kommissionsvorschläge geschaffen werden, in denen es um die Lösung von Problemen im Rahmen des geltenden MFR und später geht;

- auf Erfahrungen beruhende politische Überlegungen über die Gestalt des nächsten MFR angestellt werden.

Option 2

27.  Im Bericht könnte:

- der aktuelle politische und institutionelle Kontext thematisiert werden;

- die Ansicht vertreten werden, dass Vorschläge in dieser Phase möglicherweise kontraproduktiv sind;

- die Prüfung der Kommissionsvorschläge dem neuen Parlament überlassen werden.

Option 3

28.  Im Bericht könnte ein dreistufiges Konzept entwickelt werden.

Stufe 1:

- Es könnte daran erinnert werden, dass der geltende MFR nicht so ehrgeizig war wie vom Parlament erwartet.

- Es könnte daran erinnert werden, dass er Kontinuität bei EU-Rechtsvorschriften ermöglicht hat, die erst später (2010/2011) einer Halbzeitüberprüfung unterzogen werden.

- Es könnte betont werden, dass die in der Erklärung Nr. 3 der IIV vorgesehene Überprüfung ein laufender Prozess ist, da die IIV die notwendigen Bestimmungen für die gegebenenfalls erforderliche Anpassung des MFR (Flexibilität, Änderung, Aufstockung) beinhaltet, und dass diese Instrumente bei Bedarf jedes Mal aktiviert wurden (Galileo, Lebensmittelfazilität, Rettungsplan?).

- Nennung einiger wesentlicher Grundsätze, die vom neuen Parlament als Arbeitsgrundlage herangezogen werden könnten, beispielsweise:

- Vermeidung des „Weihnachtsbaumansatzes“;

- gezielter Einsatz der Gelder in einigen wenigen Hauptbereichen unter Einhaltung der geltenden Obergrenzen;

- Anwendung der Kriterien des europäischen Mehrwerts im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;

- Verbesserung der die Funktionsweise betreffenden Kapazitäten, namentlich von Flexibilität innerhalb von Rubriken und rubrikübergreifend. Eine Option könnte darin bestehen, die gemäß Erklärung Nr. 1 der IIV (siehe unten) bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um mehr Flexibilität zu erreichen und so die Finanzierung einiger äußerst wichtiger politischer Prioritäten (Energie, Breitband) zu ermöglichen. Dies würde dem Europäischen Parlament zudem die Möglichkeit eröffnen, Initiativen zu ergreifen und weitere Vorschläge der Kommission abzuwarten.

„Im Zusammenhang mit Nummer 7 der Interinstitutionellen Vereinbarung wird die Kommission Ende 2009 einen Bericht über die Durchführung der Interinstitutionellen Vereinbarung und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.“

Stufe 2:

- Im Falle der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon Vorlage von Vorschlägen zu Anpassungen im Zusammenhang mit den Herausforderungen und den im Vertrag vorgesehenen neuen Politiken.

Stufe 3:

- Vorbereitung der Verhandlungen über den nächsten MFR (Aufgabe des neuen Parlaments), Berücksichtigung des Rahmens des geltenden Vertrags sowie der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung der Legislativprogramme.

STELLUNGNAHME DES AusschussES für auswärtige Angelegenheiten (24.2.2009)

für den Haushaltsausschuss

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasser: Michael Gahler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. unterstützt den dreistufigen Ansatz des Haushaltsausschuss zur Halbzeitrevision und betont, dass die chronische Unterfinanzierung der Rubrik 4 bei den erforderlichen Anpassungen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) im Mittelpunkt stehen muss, wozu unter anderem angemessene Finanzmittel für den Auswärtigen Dienst der EU vorzusehen sind;

2. verweist auf die Zusage der Kommission, im Rahmen der Überprüfung eine Bewertung der Situation in der Rubrik 4 vorzulegen, und fordert die Kommission auf, auf dieser Grundlage kurzfristige Lösungen im Rahmen des derzeitigen MFR sowie Optionen für den nächsten MFR vorzuschlagen, mit denen die finanzielle Ausstattung der Rubrik 4 gestärkt und ihre chronische Unterfinanzierung beseitigt werden könnten, damit die Europäische Union in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im Bereich der Außenbeziehungen zu erfüllen;

3. verweist – angesichts der Art der unter der Rubrik 4 zu finanzierenden Aktionen – insbesondere auf die Notwendigkeit eines Flexibilitätsmechanismus, mit dem die EU bei uneingeschränkter Achtung der Rechte der Haushaltsbehörde auf unvorhergesehene Situationen reagieren könnte, ohne dadurch die Mittel für laufende Maßnahmen und Programme im Bereich der Außenbeziehungen zu schmälern;

4. betont sein Bestreben, im Zusammenhang mit der Ernennung und Bestätigung der neuen Kommission den Schwerpunkt auf die Suche nach kurz- und langfristigen Lösungen für die Rubrik 4 zu legen;

5. begrüßt die Weiterentwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Ost-Partnerschaft und zur Union für den Mittelmeerraum, verweist jedoch auf die dringende Notwendigkeit, dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument ausreichende Mittel zuzuweisen, damit den beteiligten Partnern zwei funktionsfähige und zuverlässige Rahmen zur Verfügung stehen; bekräftigt, dass hier die Stabilität, die Sicherheit und der Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents auf dem Spiel stehen;

6. verweist auf die Herausforderungen, vor denen die EU bei der Sicherheit der Energieversorgung steht, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, Mittel in ausreichender Höhe vorzusehen, damit die EU ihrer Verwundbarkeit in diesem Bereich entgegenwirken kann;

7. weist darauf hin, dass die Kluft zwischen der derzeitigen Ausrichtung des der Entwicklungshilfe dienenden Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und der Millenniums-Entwicklungsziele auf der einen Seite und der Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit Drittländern außerhalb des Rahmens der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zu fördern, auf der anderen Seite geschlossen werden muss; fordert die Kommission daher auf, entsprechende Änderungen an den derzeitigen Rechtsvorschriften vorzuschlagen und im nächsten MFR Mittel für eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern außerhalb der öffentlichen Entwicklungshilfe vorzusehen;

8. betont im Hinblick auf die Vorbereitung des neuen MFR, dass eine Nachhaltigkeitsprüfung der Ausgaben eng mit einer Reform der Einnahmen verknüpft sein muss, um der Europäischen Union die erforderlichen Mittel an die Hand zu geben, um ihre Rolle erfüllen und die künftigen Herausforderungen meistern zu können; ist der Ansicht, dass sich der nächste Finanzrahmen auf den Zeitraum des Mandats von Kommission und Parlament beziehen sollte, um seine demokratische Legitimität zu stärken; unterstreicht außerdem seine Auffassung, dass sämtliche Finanzmittel für das auswärtige Handeln in den EU-Haushalt einbezogen werden sollten, was insbesondere für den Europäischen Entwicklungsfonds und den Mechanismus ATHENA gilt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Klaus Hänsch, Francisco José Millán Mon, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Pierre Pribetich, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, Marek Siwiec, Geoffrey Van Orden, Andrzej Wielowieyski, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrew Duff, Glyn Ford, Christoph Konrad, Jean Spautz

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (18.2.2009)

für den Haushaltsausschuss

zu Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Strukturen der Ausgaben im Rahmen der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau beträchtliche Schwankungen bei den Ausführungsraten zwischen verschiedenen Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erkennen lassen, wobei in einigen Rubriken (z.B. in Rubrik 2) erhebliche Beträge nicht ausgegeben werden, während in anderen Rubriken (z.B. in Rubrik 4) die Margen völlig ausgeschöpft sind; vertritt die Auffassung, dass diese Situation die Notwendigkeit einer größeren Flexibilität bei der Übertragung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken verdeutlicht;

2.  macht besonders auf das Problem der prekären Finanzlage in Rubrik 4 aufmerksam, das auf einen neu entstehenden Bedarf zurückzuführen ist, der bei der Aufstellung des MFR nicht hätte vorhergesehen werden können, z.B. in Bezug auf Palästina, Kosovo und Georgien; glaubt, dass dieses Problem nur mittels einer umfassenden Revision des MFR bewältigt werden kann, die zu Aufstockungen bei der Obergrenze der Rubrik 4 für den Zeitraum 2010-2013 führt;

3.  stellt fest, dass neuer Bedarf, der sich aufgrund der schnell steigenden Lebensmittelpreise in den Entwicklungsländern ergab, zwar im Rahmen der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau abgedeckt wurde, dass dies jedoch ein komplizierter und schwieriger Prozess war, der nicht wiederholt werden sollte; stellt ferner fest, dass sich aller Wahrscheinlichkeit nach ein neuer, unvorhergesehener und akuter Bedarf in den Entwicklungsländern ergeben wird, einschließlich des Bedarfs aufgrund der Turbulenzen auf den weltweiten Finanzmärkten und humanitärer Notsituationen, die auf den weltweiten Klimawandel zurückzuführen sind, wobei die größte Wirkung in Ländern mit niedrigerem Einkommen zu verzeichnen ist;

4.  weist darauf hin, dass der Prozess der demokratischen Kontrolle die Notwendigkeit eines neuen Finanzierungsinstruments bzw. der Änderung eines bestehenden Instruments mit zusätzlichen Finanzmitteln aufgedeckt hat, um außerhalb der offiziellen Entwicklungshilfe angesiedelte Maßnahmen in Ländern abzudecken, die vom Instrument der Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erfasst werden, und dass dies möglicherweise nur mit Hilfe einer Anhebung der Obergrenze von Rubrik 4 angemessen verwirklicht werden kann.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alessandro Battilocchio, Thijs Berman, Thierry Cornillet, Corina Creţu, Alexandra Dobolyi, Fernando Fernández Martín, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, José Ribeiro e Castro, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Renate Weber, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emilio Menéndez del Valle

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (18.2.2009)

für den Haushaltsausschuss

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Herbert Bösch

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert daran, dass die Kommission als Exekutivorgan der Europäischen Union über die von ihr erzielten Fortschritte Rechenschaft ablegen muss; fordert die Kommission daher auf, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen ihren Rechnungsprüfungen (Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit) und den Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Prüfung der optimalen Mittelverwendung) herzustellen;

2.  stellt fest, dass die „geteilte Mittelverwaltung“ eine unmittelbare Folge von Artikel 5 des EG-Vertrags sowie das Ergebnis des Fehlens einer wirklichen „EU-Verwaltung“ ist; weist erneut darauf hin, dass bei den derzeitigen Regelungen ein hohes Risiko besteht, dass rein nationalen Erwägungen der Vorrang vor gemeinsamen EU-Interessen eingeräumt wird; hält es für notwendig, dass für nationale Stellen, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung Aufgaben wahrnehmen, eine EU-Zulassung eingeführt wird;

3.  bekräftigt seine wiederholten Forderungen nach Einführung nationaler Verwaltungserklärungen als Mittel zur Stärkung der nationalen Rechenschaftspflicht; bedauert, dass sich die Kommission nicht angemessen bemüht hat, günstige Bedingungen für die Einführung eines solchen Instruments zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese Untätigkeit der Kommission dem in ihrer Mitteilung vom 12. September 2007 „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (SEK(2007)1188, S. 5) erklärten Ziel zuwiderläuft, dass die Verwendung der Haushaltsmittel „höchsten Standards“ zu genügen hat;

4.  ist der Auffassung, dass im Falle der Unmöglichkeit, für einen bestimmten Politikbereich eine umfassende Rechenschaftspflicht einzuführen, der fragliche Politikbereich geändert oder eventuell abgeschafft werden muss; ist der Überzeugung, dass die volle Übernahme der Verantwortung für die Ausführung durch die damit beauftragte Stelle ein ebenso unverzichtbarer Bestandteil der politischen Entscheidung sein sollte wie die Festlegung der Konzeption, der Ziele, des Investitionsumfangs und des spezifischen Rechtsakts;

5.  begrüßt, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) in seiner Stellungnahme Nr. 2/2004[1] den Begriff des „hinnehmbaren Fehlerrisikos“ eingeführt hat; fordert die Kommission auf, den Haushaltsbehörden die verschiedenen Optionen vorzustellen und dabei für verschiedene Fehlerquoten die Kosten der Kontrollen anzugeben; ist der Ansicht, dass das „hinnehmbare Fehlerrisiko“ je nach Art, Komplexität und methodischen Vorgehensweisen bei der Verwaltung der Programme differenziert werden muss;

6.  vertritt die Ansicht, dass der ERH die Qualität der Kostenkalkulation der Kommission bewerten sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

9

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Herbert Bösch, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Nils Lundgren, Ashley Mote, Jan Mulder

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Valdis Dombrovskis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Roselyne Lefrançois

  • [1]  Abl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (9.10.2008)

für den Haushaltsausschuss

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Paul Rübig

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag aufzunehmen:

1.   begrüßt nachdrücklich die Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 sowie die öffentliche Konsultation der Kommission zur Reform des EU-Haushaltes; ist der Ansicht, dass der Haushalt ein Schlüsselinstrument sein muss, das die wirksame Umsetzung der Ziele der europäischen Politik gewährleistet;

2.   ist der Auffassung, dass eine effektive Ausrichtung der Kohäsionspolitik der EU auf diese Ziele die Möglichkeit sein wird, in den Regionen nachhaltige Konvergenz zu erzielen, wobei die Notwendigkeit hervorgehoben wird, eine viel bessere Ausschöpfung der zugewiesenen Gemeinschaftsmittel zu fördern;

3.   hält es angesichts der anhaltenden Veränderungen der politischen Prioritäten der Union infolge der Globalisierung, des demographischen Wandels, der technologischen Entwicklung, der Notwendigkeit der Sicherung und Diversifizierung von Energieversorgungsquellen und des Klimawandels für wesentlich, dass die Ausgaben der EU neu bewertet und optimiert werden, um den größten Mehrwert und die beste Effektivität für die Arbeit der EU zu erreichen;

4.   vertritt die Auffassung, dass diese Halbzeitüberprüfung von größter Bedeutung für den EU-Haushalt ist, damit er besser die Prioritäten der Bürger im Zusammenhang mit den Bestrebungen der EU zum Ausdruck bringt, eine wettbewerbsfähige, wissensbasierte und effiziente globale Wirtschaft zu werden; ist der Ansicht, dass dies eine bedeutende weitere Aufstockung der Mittel für Forschung und Innovation, Klima- und Energiepolitiken, Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung voraussetzt;

5.   unterstreicht, dass die großen energiepolitischen Herausforderungen für die EU sowie das erklärte Ziel der Reduzierung der weltweiten Emissionen die Entwicklung erschwinglicher, kohlenstoffarmer Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen erforderlich machen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Haushalt ausreichende Finanzmittel zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie zur Verfügung stellen muss; stellt fest, dass er nicht durch Umschichtung von Mitteln aus den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und Innovation finanziert werden sollte;

6.   fordert die Kommission auf zu analysieren, wie neue Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden können, um erneuerbare Projekte von europäischem Interesse voranzutreiben, und dabei insbesondere auf folgende Punkte Bezug zu nehmen:

      (i)   die Entwicklung der notwendigen Netzwerkinfrastruktur zur Entwicklung von Off-shore-Wind- und Meeresenergiepotenzialen in der Nord- und Ostsee;

      (ii)  den Ausbau von Verbindungsleitungen zu den Mittelmeerländern, um das beträchtliche Potenzial der Wind- und Sonnenenergie in Südeuropa und den Nachbarstaaten umfassend auszuschöpfen;

      (iii)  die Umsetzung von Fernwärme- und Fernkältenetzen auf der Grundlage von Biomasse in Kombination mit einem umfangreichen Nachrüstungsprogramm für die bestehende Baumasse;

7.   weist darauf hin, dass Energieeffizienz unerlässlich ist, um die Energiearmut zu bekämpfen, der kostengünstigste Weg ist, um schnelle Ergebnisse im Kampf gegen den Klimawandel zu erreichen, und mittelfristig das kostengünstigste Potenzial für die Emissionsreduzierung darstellt; fordert die Kommission auf zu prüfen, wie die Mittel aus dem EU-Haushalt am besten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und andere politische Instrumente zur Energieeffizienz ergänzen können, und fordert die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für produktions- wie verbraucherseitige Energieeffizienzinitiativen; ist der Auffassung, dass verstärkte Investitionen insbesondere benötigt werden, um den Bausektor energieeffizienter zu machen;

8.   betont nachdrücklich, dass Forschung und Innovation für die Errichtung eines durch Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gekennzeichneten dynamischen, wissensbasierten EU-Wirtschaftsraums von zentraler Bedeutung sind; unterstreicht, dass eine bessere Verfügbarkeit der Mittel eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Forschungs- und Innovationspolitik bildet; vertritt die Ansicht, dass sich die Bereiche, in denen Mittel benötigt werden, geändert haben, so wie sich auch die Welt verändert hat; fordert daher, dass der Großteil der Mittel für Forschung und Entwicklung künftigen Marktchancen und neuen globalen Herausforderungen wie Umwelttechnologien und Energie gewidmet wird;

9.   ist der Auffassung, dass Forschung von höchster wissenschaftlicher Qualität immer mehr Investitionen in die Forschungsinfrastruktur notwendig macht; vertritt die Ansicht, dass das Budget für die Forschungsinfrastruktur des Siebten Rahmenprogramms im Laufe des Zeitraums 2007-2013 weder dem Bedarf noch dem Potenzial der europäischen Forschung entspricht; ist der Auffassung, dass dieser Sektor vor der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens eine wichtige Priorität werden muss;

10. erinnert daran, dass KMU mehr als die Hälfte des BIP der EU erzeugen, 99 % aller Unternehmen der EU ausmachen, zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der EU bereitstellen und damit den größten Sektor der EU-Wirtschaft bilden; unterstreicht, dass die Lissabon-Ziele nur durch eine zielgerichtete und finanziell gut ausgestattete KMU-Politik erreicht werden können, die sich mit Finanzierung, Regulierung und Unterstützung der unternehmerischen Initiative und der Beteiligung von KMU in den Bereichen Forschung, Innovation, Technologie und öffentliches Auftragswesen beschäftigt; betrachtet die geplante europäischen Regelung für kleine Unternehmen („Small Business Act”) als sehr wichtiges Instrument zur Unterstützung von KMU und vertritt die Ansicht, dass dafür eine entsprechende Aufstockung der Ressourcen erforderlich sein wird;

11. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit und den Mehrwert des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und anderer Maßnahmen zu prüfen, die den Unternehmergeist und die Innovation unterstützen; ist der Auffassung, dass eine fortgesetzte und verstärkte Unterstützung und weitere Mittel für die Programme sowie eine bessere Integration der Programme notwendig ist, die die wichtigsten Finanzinstrumente für die weitere Entwicklung der KMU in der EU bereitstellen; unterstreicht, dass die KMU mit Blick auf die Innovation ermutigt werden sollten, ihre Anstrengungen mit Hochschulen und Forschungszentren zu koordinieren, um den Know-how-Transfer anzuregen und Forschungsergebnisse rasch zu vermarkten;

12. unterstreicht, dass Energieeffizienz und Klimawandel zwar als Hauptprioritäten für die EU betrachtet werden, sich aber nicht ausreichend und einheitlich im EU-Haushalt widerspiegeln; vertritt die Auffassung, dass die Einführung einer gesonderten Haushaltslinie oder die Schaffung besonderer Teilrubriken für Investitionen in die Abschwächung der Klimaänderung und entsprechende Anpassungen eine mögliche Verbesserung zusätzlich zur Einbeziehung der Klimaschutzziele in die bestehenden Programme darstellen würde;

13. betont die Bedeutung des CIP und der JEREMIE-Initiative, um die Marktlücken bei der KMU-Finanzierung zu schließen, und fordert, verfügbare Mittel auf die tatsächlichen Bedürfnisse der KMU auszurichten, d.h. die Förderung von neuem Mezzaninkapital; stellt fest, dass die KMU besonders hart von der verspäteten Auszahlung von Finanzhilfen getroffen werden, Verzögerungen daher mittels eines wirksamen und transparenten Kontrollsystems vermieden werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Zahlungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen;

14. stellt fest, dass einer wirksamen Verwaltung der EU-Ausgaben hohe Priorität eingeräumt werden sollte; stellt des weiteren fest, dass es besonders wichtig ist, dass die Mittelzuweisungen auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer fortgesetzten Bewertung ihrer Leistung erfolgen; ist der Auffassung, dass starke und effiziente öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Hinblick darauf gefördert werden sollten;

15. unterstreicht, dass Finanzhilfen für den Ausbau entflochtener Transeuropäischer Energienetze, die eine wichtige Rolle in der strategischen Energiepolitik spielen, sowie für die Entwicklung transeuropäischer elektronischer Dienste unter besonderer Berücksichtigung der Datensicherheit benötigt werden; ist in Übereinstimmung mit den Klimaschutzzielen der Auffassung, dass die Finanzmittel für die Transeuropäischen Energienetze auf eine Infrastruktur mit einem geringen CO2-Ausstoß wie intelligente Energienetze konzentriert werden sollten, um die Effizienz, Flexibilität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Strom- und Erdgasnetze in der EU zu steigern;

16. betont die Notwendigkeit der Bereitstellung finanzieller Mittel für eine EU-Regulierungsbehörde, die sich mit der nuklearen Sicherheit und Sicherung befasst und einheitliche Vorschriften, Verfahren und Normen für den Umgang mit Kernmaterial und dabei auftretenden Unfällen erarbeitet und überwacht;

17. stellt fest, dass die EU-Emissionshandelsregelung (ETS) umfassend überarbeitet werden wird; betont, dass unter das ETS fallende Unternehmen in die Entscheidungsfindung darüber einbezogen werden sollten, wie die Einnahmen aus Versteigerungen verwendet werden sollen;

18. bemerkt, dass, insbesondere in den Bereichen der Unterstützung für Forschung und Entwicklung und KMU die effektivsten und effizientesten Formen der Unterstützung Darlehen in Kombination mit Zuschüssen sein können; ist der Auffassung, dass die Haushaltsüberprüfung Methoden der innovativen Finanzierung zur Unterstützung des Wachstums in Betracht ziehen sollte;

19. betont die Bedeutung einer verbesserten Koordinierung zwischen der EU und Drittländern, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines weltweiten Partnerschaftssystems und der Stimulierung des Know-how-Transfers mit Ländern, die eine strategische Bedeutung haben, um die Energieversorgungssicherheit der EU zu verbessern; ist der Auffassung, dass dieses Ziel im Haushaltsplan zum Ausdruck gebracht werden sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Březina, Jerzy Buzek, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Nicole Fontaine, Norbert Glante, András Gyürk, David Hammerstein, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Adina-Ioana Vălean

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Manuel António dos Santos, Juan Fraile Cantón, Neena Gill, Pierre Pribetich, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

José Javier Pomés Ruiz

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (27.1.2009)

für den Haushaltsausschuss

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Rumiana Jeleva

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der EU weiterhin eine Hauptsäule im europäischen Integrationsprozess ist und eine aktive Rolle beim Abbau von Ungleichheiten und Entwicklungsdefiziten spielt,

1.  ist der Auffassung, dass die Regionalpolitik der EU über viele Jahre hinweg der europäischen Öffentlichkeit ihren einzigartigen europäischen Zusatznutzen unter Beweis gestellt hat, indem sie effektiv für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU sorgte, während sie gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung sowie der Zielvorgaben von Göteborg für eine nachhaltige Entwicklung leistete; widersetzt sich deshalb jedem Versuch einer Renationalisierung dieser Gemeinschaftspolitik; bekräftigt den von ihm seit langem vertretenen Standpunkt, dass sich die Kohäsionspolitik auf das gesamte Gebiet der EU beziehen sollte und dass der Großteil der verfügbaren Finanzmittel auf die Bedürfnisse von weniger entwickelten Regionen konzentriert werden sollte;

2.  hält es für unerlässlich, dass für den Zeitraum nach 2013 im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens eine angemessene Finanzierung gewährleistet wird, damit die Kohäsionspolitik nicht nur weiterhin erfolgreich ihre traditionellen Aufgaben erfüllen, sondern gleichzeitig auch eine Reihe von neuen globalen Herausforderungen mit beträchtlicher regionaler Wirkung – z.B. Klimawandel und demografischer Wandel, Entvölkerung, Anpassung an die Globalisierung, Aufschwung in ländlichen Gebieten, Energieeffizienz und Urbanisierung, – bewältigen kann, wie sie im vierten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) ausführlich dargelegt werden; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Zuweisung von lediglich 0,35 % des BIP der EU bei weitem nicht für die Finanzierung dieser Politik ausreichen wird;

3.  ist der Auffassung, dass ausreichende Ressourcen für die Kohäsionspolitik der EU bereitgestellt gestellt werden müssen, damit die Gemeinschaft die reale Konvergenz verwirklichen und erfolgreich regionale und intraregionale Unterschiede sowie anhaltende Ungleichheiten in Bereichen wie der Beschäftigung, der Verkehrsinfrastruktur, der Zugänglichkeit und der innovativen Kapazität sowie die technologische Kluft zwischen den entwickelteren und den weniger begünstigten Regionen bewältigen kann; unterstreicht insbesondere die Rolle der Kohäsionspolitik bei dem Bemühen, den Regionen – z.B. Berggebieten, Inseln, gering bevölkerten Gebieten und Grenzgebieten – Hilfestellung dabei zu leisten, ihre dauerhaften geographischen und strukturbedingten Nachteile auszugleichen; hält eine solide und angemessen finanzierte Kohäsionspolitik ferner für eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung künftiger Erweiterungen;

4.  unterstreicht die Notwendigkeit, Betrug und Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen, angemessene Finanzkontrollsysteme sicherzustellen und zugleich die Verfahren für die Durchführung der Strukturfonds, insbesondere die Management- und Kontrollsysteme, zu vereinfachen; begrüßt die jüngsten Vorschläge der Kommission für die Revision der Kohäsionspolitik der EU im Kontext der Finanzkrise, die konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der einschlägigen Verfahren umfassen; erwartet mit Ungeduld die baldige Vorlage des letzten Pakets mit Vorschlägen der Kommission zu Vereinfachungsmaßnahmen, die für Anfang 2009 vorgesehen sind; vertritt die Auffassung, dass diese Vorschläge unverzüglich umgesetzt werden sollten und dass sie eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den regionalen und kommunalen Körperschaften gewährleisten sollten;

5.  stellt fest, dass die Kommission zum ersten Mal eine systematische Bewertung der Effektivität der operationellen Programme für den Zeitraum 2000-2006 vorgenommen hat; erwartet mit großem Interesse die Ergebnisse dieser Bewertung, bei der es sich um einen ernsthaften Versuch handelt, die Wirksamkeit der kohäsionspolitischen Maßnahmen zu messen; stellt allerdings fest, dass es äußerst schwierig ist, die positiven Effekte, die die Kohäsionspolitik in der Wirklichkeit gehabt hat, bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt uneingeschränkt zu würdigen, da die Ergebnisse dieser Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt in vollem Umfang sichtbar sein werden und sie sich nicht anhand rein wirtschaftlicher Kriterien bemessen lassen;

6.  betont, dass die Kohäsionspolitik nicht nur als Finanzinstrument zur Verwirklichung der Ziele anderer sektoraler Politik betrachtet werden darf, da sie eine Gemeinschaftspolitik von beträchtlichem zusätzlichem Nutzen ist, die ihre eigene Existenzberechtigung hat;

7.  erkennt an, dass die gegenwärtige Finanzkrise die wirtschaftliche und finanzielle Lage in vielen Mitgliedstaaten erheblich verändert hat; stellt fest, dass sich infolge dieser Krise die nationalen Investitionsprioritäten möglicherweise ändern und aus diesem Grund mehrere operationelle Programme unter Umständen angepasst werden müssen; unterstreicht die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten möglicherweise auch mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind, die sie daran hindern, die Zahlung der nationalen Beiträge zur Durchführung der strukturpolitischen Maßnahmen und Programme zu gewährleisten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eng mit den Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Anstrengung zur Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft zusammenzuarbeiten;

8.  begrüßt in diesem Kontext die Vorschläge der Kommission zur Änderung des bestehenden Legislativrahmens für die Strukturfonds 2007-2013, deren Ziel darin besteht, das System zu vereinfachen und gleichzeitig die Zahlungen an die Mitgliedstaaten zu beschleunigen und zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Vorschläge ein erster wichtiger Schritt in Richtung auf eine Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen sind, die negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu begrenzen; begrüßt dementsprechend den Beschluss der Kommission, die Frist für die Abrechnung der operationellen Programme des Zeitraums 2000-2006 zu verlängern,

9.  betont, dass das Grundanliegen der Finanzierung durch die EU darin besteht, die Lebensqualität der Unionsbürger zu verbessern, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, für die optimale Verwaltung der EU-Mittel zu sorgen; erinnert ausgehend von dieser Feststellung an das Erfordernis vorbildlicher Verwaltungsmethoden sowie an die Bedeutung der Bekämpfung von Betrug, Korruption und organisierter Kriminalität, die die dem EU-Haushalt zugrundeliegenden Prinzipien unmittelbar verletzen; begrüßt daher die diesbezüglichen Bemühungen des OLAF;

10. empfiehlt im Kontext des territorialen Zusammenhalts eine beträchtliche Verstärkung der Zielvorgabe „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ sowohl im Hinblick auf den politischen Stellenwert als auch hinsichtlich der finanziellen Ausstattung und schlägt vor, dass zusätzliche Mittel für die nächste Planungsperiode sichergestellt werden; begrüßt die jüngsten Bemühungen der Kommission, die territoriale Zusammenarbeit durch die Schaffung transnationaler Kooperationsstrukturen für Länder, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, zu verstärken; nimmt mit großem Interesse die Ostseestrategie zur Kenntnis, die zeigt, dass in Zukunft vergleichbare Strategien auch für andere Regionen, zum Beispiel für den Schwarzmeerraum, oder andere Arten von Gebieten in Erwägung gezogen werden könnten;

11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für den Zeitraum nach 2013 für Regionen, die die Schwelle von 75 % des BIP überschreiten werden, ein umfassendes System der Übergangshilfe vorzuschlagen; betrachtet es als äußerst wichtig, diese „Übergangsregionen“ gesondert zu behandeln, da sie sich noch in einer Übergangsphase ihrer Entwicklung befinden werden und daher in den Genuss eines klarer festgelegten Status, transparenter Regeln und größerer Gewissheit kommen sollten, was den Empfang von Übergangshilfe aus den Strukturfonds im nächsten Programmplanungszeitraum betrifft; ist der Auffassung, dass Übergangsregelungen für die Mitgliedstaaten getroffen werden sollten, die den Kohäsionsfonds verlassen, um die erzielten Konvergenzniveaus zu festigen,

12. nimmt mit Interesse die Debatte über die Planung des nächsten Finanzrahmens über einen Zeitraum von fünf Jahren statt der derzeitigen sieben Jahre zur Kenntnis, damit er mit den Mandaten der Kommission und des Europäischen Parlaments zusammenfällt; ist sich dennoch der großen Schwierigkeiten bewusst, die mehrjährigen Strukturfondsprogramme in einem derart kurzen Programmplanungszeitraum durchzuführen; schlägt vor, dass die Kohäsionspolitik dann über einen Zeitraum von zehn Jahren geplant wird und nach den ersten fünf Jahren eine wesentliche Überarbeitung des legislativen und operativen Rahmens erfolgt;

13. betont die positiven Auswirkungen der neuen Initiativen JESSICA, JASPERS und JEREMIE, die von der Europäischen Investitionsbank und anderen Institutionen finanziert werden, und fordert eine Verlängerung dieser Initiativen im nächsten Finanzrahmen;

14. erinnert daran, dass das Parlament während der Verhandlungen über die Verordnungen für die Strukturfonds 2007-2013 im Kontext eines informellen Trilogs einen Vorschlag zur Neuzuweisung von nicht ausgegebenen Mitteln, die aufgrund der N+2-/N+3-Regel verloren sind, an den Kohäsionshaushalt der Gemeinschaft (Rubrik 1b) und an andere operationelle Programme mit einer besseren Inanspruchnahme der Mittel durch Schaffung einer neuen qualitäts- und leistungsgebundenen Gemeinschaftsreserve als Instrument zur Belohnung von Fortschritten vorgelegt hat; bedauert zutiefst, dass dieser Vorschlag seinerzeit vom Rat nicht gebilligt wurde; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer bevorstehenden Halbzeitüberprüfung auf den Vorschlag des Parlaments zu reagieren, und empfiehlt ihr, mit einer Folgenabschätzung für die Anwendung dieses Instruments in der Praxis zu beginnen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Giorgio Carollo, Antonio De Blasio, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Giovanni Robusti, Wojciech Roszkowski, Grażyna Staniszewska, Andrzej Jan Szejna, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Domenico Antonio Basile, Madeleine Jouye de Grandmaison, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Richard Seeber

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (21.1.2009)

für den Haushaltsausschuss

zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013
(2008/2055(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Esther De Lange

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht, dass die Agrarpolitik die am meisten vergemeinschaftete Politik der Europäischen Union ist, weshalb die Agrarausgaben einen beachtlichen Teil des gesamten EU-Haushalts ausmachen, obwohl die Ausgaben für die Landwirtschaft relativ gesehen gesunken sind;

2.  bedauert, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments veranlasst wird, sich zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013 zu äußern, ohne dafür eine Mitteilung der Kommission erhalten zu haben, um eine genaue Bestandsaufnahme der gegenwärtigen finanziellen Lage und der ersten Prognosen vornehmen zu können;

3.  unterstreicht, wie schwierig es ist, eine finanzielle Vorausschau für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung in der Union zu erstellen, insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen zur Steuerung der Märkte, vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und des angespannten Marktes sowie der Rohstoffpreise, einschließlich der Preise für landwirtschaftliche Rohstoffe, die zunehmend zum Gegenstand internationaler Spekulationen werden;

4.  betont, dass die öffentliche Meinung durch Stimmen, die auf den relativ hohen Anteil der Agrarausgaben am Haushalt der Union aufmerksam machen, fehlgeleitet wird, denn die Agrarbeihilfen machen gemessen am gesamten BIP der Mitgliedstaaten nur eine verschwindend geringe Summe aus;

5.  erinnert daran, dass die Obergrenzen der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis 2013 festgelegt wurden und dass diese Verlässlichkeit des Agrarhaushaltes bis 2013 eine Grundvoraussetzung für die Annahme der weitreichenden GAP-Reform im Jahr 2003 und des darauf folgenden Gesundheitschecks im Jahr 2008 durch die Mehrheit der Mitgliedstaaten war, da eine langfristige Planung und Investitionssicherheit im Agrarsektor von entscheidender Bedeutung sind;

6.  betont, dass die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der letzten Zeit beträchtlichen Schwankungen unterworfen waren, und stellt fest, dass sich diejenigen getäuscht haben, die aufgrund des Hochschnellens der Lebensmittelpreise in den vergangenen Jahren zu der Auffassung gelangt waren, dass die Agrarbeihilfen nicht mehr notwendig sind und der Verkauf der Erzeugnisse allein den Landwirten ein stabiles und berechenbares Einkommen sichern kann;

7.  stellt fest, dass demzufolge neue Prioritäten innerhalb des derzeitigen Finanzrahmens nur durch neue Mittel oder durch eine Neugewichtung im Rahmen der bestehenden Programme und Ausgabenhöhen finanziert werden können; betont daher, dass die Gewährleistung ausreichender Spielräume bei den verschiedenen Rubriken der vorläufigen Haushaltsansätze dringend geboten ist, damit Spielraum für die Prioritäten des Parlaments verbleibt; bedauert, dass bei den Haushaltsverhandlungen 2005 ein zu geringer Betrag für die Maßnahmen der zweiten Säule festgelegt wurde;

8.  bedauert die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der „Gesundheitsüberprüfung der GAP“ vereinbarten erhöhten Modulationssätze und fordert, dass die Kommission mit Blick auf die Überprüfung des Finanzrahmens mehr zusätzliche Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes bereitstellt, um den Bedarf dieser zweiten Säule der GAP decken zu können;

9.  warnt jedoch davor, dass der gegenwärtige Spielraum innerhalb des Agrarhaushalts von begrenzter Dauer sein wird, da die stufenweise Integration der neuen Mitgliedstaaten, die Volatilität der Agrarmärkte, tier- und pflanzengesundheitliche Risiken, die jüngsten horizontalen und sektorspezifischen Reformen und andere im Rahmen der GAP verabschiedete Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Gruppen der Bevölkerung die Aufforderungen an den Haushalt erhöhen werden, und demzufolge davon auszugehen ist, dass dieser Spielraum gegen Ende des Planungszeitraums verschwinden wird; betont deshalb, dass der derzeitige Spielraum nicht strukturell genutzt werden sollte;

10. fordert die Kommission auf, das Parlament so bald wie möglich über die zusätzlichen Mittel zu unterrichten, die sie für den Landwirtschaftssektor als notwendig erachtet, sollten Kroatien oder andere Länder der EU bis 2013 beitreten bzw. neue Ausgaben im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor in Betracht gezogen werden;

11. weist darauf hin, dass die Ziele der GAP im Vertrag von Lissabon unverändert bleiben: Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung, Stabilisierung der Märkte, Sicherstellung der Versorgung und der Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen; weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Reformen der GAP und anderer Politikbereiche der Gemeinschaft die Landwirtschaft hinsichtlich der Qualität der Produkte, des Umweltschutzes, der Bekämpfung des Klimawandels, der Verbrauchergesundheit und der Raumplanung vor neue Aufgaben stellen, die Veränderungen der Produktionsmethoden zur Folge haben und einen Rückgang der Produktivität nach sich ziehen können; betont, dass die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union festgelegten Ziele auch in der EU-Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen;

12. weist darauf hin, dass die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität im Sinne des Europäischen Rates von Göteborg (15. und 16. Juni 2001) als Ziel erhalten bleibt;

13. macht darauf aufmerksam, dass sich andere wichtige Teilnehmer am weltweiten Agrarhandel in der letzten Zeit mit ihrer früheren Agrarpolitik besser positioniert haben (z.B. die USA durch das Agrargesetz);

14. ist der Auffassung, dass eine starke GAP der EU, sowohl was den Inhalt als auch was die Finanzierung angeht, äußerst wichtig für die Erreichung dieser Ziele ist, und dass sie darüber hinaus gleiche Wettbewerbsbedingungen und transparente Nahrungsketten im gemeinsamen Binnenmarkt sowie lebensfähige ländliche Räume gewährleistet; ist außerdem der Auffassung, dass die Stärkung der ländlichen Räume und die Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Regionen eine hohe Priorität haben müssen, um der Abwanderung der Bevölkerung in Ballungsräume und der weiteren Urbanisierung entgegenzuwirken;

15. betont, dass die landwirtschaftliche Erzeugung einen enorm hohen zusätzlichen Nutzen hat, da sie auch Rohstoffe für den verarbeitenden Sektor liefert und so zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Regionen sowie zur ausgewogenen Entwicklung der EU beiträgt; weist darauf hin, dass die Beihilfen, die die Landwirte erhalten, deshalb beibehalten und erforderlichenfalls erhöht werden müssen, da sie einen Anreiz zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion darstellen;

16. ist der Meinung, dass für die Weiterentwicklung der GAP Maßnahmen und deren konkrete Ziele für den Rahmen nach 2013 festgelegt werden müssen, bevor die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden können;

17. spricht sich jedoch nachdrücklich gegen jede Renationalisierung der Agrarpolitik aus; ist dabei allerdings der Auffassung, dass ein Spielraum für die Gestaltung der regionalen Agrarpolitik durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu gewährleisten und den Mitgliedstaaten und Regionen die Möglichkeit zu geben ist, durch eigene Aktivitäten den jeweiligen spezifischen Situationen gerecht zu werden; betont, dass der Gemeinschaftscharakter der Agrarpolitik Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarktes verhindert und Einsparungen für die europäischen Steuerzahler mit sich bringt;

18. warnt vor den Gefahren, die eine mögliche Einführung der Kofinanzierung für die erste Säule darstellen würde, da deren obligatorischer Charakter höchstwahrscheinlich nicht sichergestellt werden kann, wenn eines der nationalen Parlamente nicht bereit ist, die Mittel für die nationale Kofinanzierung zu genehmigen, was zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen und einem De-facto-Abbau der GAP führen würde, wie im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2008 erklärt wurde.

19. unterstreicht, dass der Erfolg und die Akzeptanz der GAP der EU auch von der Entbürokratisierung und der Begrenzung regulierender administrativer Bestimmungen auf ein vertretbares Maß abhängig ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Luis Manuel Capoulas Santos, Giovanna Corda, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Konstantinos Droutsas, Constantin Dumitriu, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Vincenzo Lavarra, Stéphane Le Foll, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Sebastiano Sanzarello, Agnes Schierhuber, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Witold Tomczak, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Esther De Lange, Ilda Figueiredo, Christa Klaß, Roselyne Lefrançois, Jan Mulder, Maria Petre, Brian Simpson, Kyösti Virrankoski

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

 

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Glenn Bedingfield, Reimer Böge, Costas Botopoulos, Daniel Dăianu, Vasilica Viorica Dăncilă, Valdis Dombrovskis, James Elles, Göran Färm, Szabolcs Fazakas, Vicente Miguel Garcés Ramón, Salvador Garriga Polledo, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Alexandru Nazare, Gérard Onesta, Esko Seppänen, Nina Škottová, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Juan Fraile Cantón, Vytautas Landsbergis, Esther De Lange, Manolis Mavrommatis, Juan Andrés Naranjo Escobar, Paul Rübig, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Margarita Starkevičiūtė, Peter Šťastný, Janusz Wojciechowski, Zbigniew Zaleski