BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe

3.11.2010 - (KOM(2010)0336 – C7‑0157/2010 – 2010/0183(COD)) - ***I

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Paolo De Castro


Verfahren : 2010/0183(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0305/2010
Eingereichte Texte :
A7-0305/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe

(KOM(2010)0336 – C7‑0157/2010 – 2010/0183(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0336),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[1],

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0305/2010),

1.  legt in erster Lesung seinen Standpunkt wie folgt fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 182 – Absatz 4 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(e) Deutschland legt der Kommission jährlich vor dem 30. Juni einen Bericht über die Funktionsweise des Monopols und die in dessen Rahmen im Vorjahr gewährte Beihilfe vor. Außerdem müssen die in den Jahren 2013 bis 2016 vorzulegenden Jahresberichte einen jährlichen Auslaufplan für das folgende Jahr betreffend die Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien umfassen.

(e) Deutschland legt der Kommission jährlich vor dem 30. Juni einen Bericht über die Funktionsweise des Monopols und die in dessen Rahmen im Vorjahr gewährte Beihilfe vor. Die Kommission übermittelt diesen Bericht dem Europäischen Parlament und dem Rat. Außerdem müssen die in den Jahren 2013 bis 2016 vorzulegenden Jahresberichte einen jährlichen Auslaufplan für das folgende Jahr betreffend die Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien umfassen.

  • [1]  Stellungnahme vom 15. September 2010 (Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

BEGRÜNDUNG

Der Berichterstatter spricht sich für den vorgelegten Vorschlag aus, ist aber der Auffassung, dass bei der Umsetzung der Verordnung mehrere Punkte zu berücksichtigen sind. Seiner Auffassung nach hätte eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung durchgeführt werden müssen, und es hätte für die Verlängerung des Monopols nicht ein Zeitraum gewählt werden sollen, der über das Jahr 2013, in dem die neue GAP in Kraft tritt, hinaus geht. Da jedoch die Teilhabe am Monopol für kleine und mittelständische Brennereien sehr wichtig und ein weiterer Übergang zum Markt erforderlich ist und die vorgelegten Berichte keine Verletzung des Wettbewerbs im Binnenmarkt erkennen lassen, ist der Berichterstatter bereit, den Vorschlag zu unterstützen.

Vorstellung des Legislativvorschlags

Gemäß Artikel 182 Absatz 4 der Verordnung über die einheitliche GMO und abweichend von den Vorschriften über staatliche Beihilfen kann Deutschland im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols Beihilfen für Erzeugnisse gewähren, die nach der Weiterverarbeitung im Rahmen des Monopols als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden.

Der Gesamtbetrag der staatlichen Beihilfen, die ausgezahlt werden dürfen, ist auf 110 Millionen EUR pro Jahr beschränkt und geht hauptsächlich an die Landwirte, die die Rohstoffe liefern, und an die Brennereien, die diese verarbeiten. Die tatsächlich ausgezahlten Haushaltsmittel erreichen diesen Betrag jedoch nicht und sind seit 2003 stetig zurückgegangen (von 110 Millionen auf 80 Millionen EUR). Eine große Zahl von Brennereien hat zudem bereits Anstrengungen unternommen, um ihren Übergang zum freien Markt vorzubereiten, indem sie Genossenschaften gegründet sowie in Ausrüstungen mit geringerem Energieverbrauch investiert haben und ihren Alkohol in zunehmendem Maße direkt vermarkten. Nach dem derzeitigen Stand soll die Ausnahmeregelung am 31. Dezember 2010 auslaufen.

Es ist jedoch mehr Zeit erforderlich, um den Anpassungsprozess zu erleichtern und den Brennereien das Überleben auf dem freien Markt zu ermöglichen. Die Kommission hält eine Verlängerung um einige weitere Jahre für notwendig, um den Prozess der endgültigen Abschaffung von Monopol und Beihilfe abzuschließen.

Der Vorschlag der Kommission enthält auch einen Zeitplan für die Verringerung der im Rahmen des Monopols hergestellten Alkoholmengen bis zur völligen Abschaffung am 1. Januar 2018. Außerdem werden die Gesamtbeträge gedeckelt und Vorkehrungen für Ausgleichszahlungen für das Verlassen des Monopols getroffen und es ist eine Verpflichtung vorgesehen, der Kommission jährlich über das stufenweise Auslaufen Bericht zu erstatten.

Standpunkt

Der Berichterstatter befürwortet den Vorschlag, da die der Kommission vorgelegten Berichte keine Verletzung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt aufgrund des Monopols erkennen lassen. Der Berichterstatter hebt zudem hervor, wie wichtig derartige Vorschriften für die Wirtschaft in den ländlichen Gebieten Deutschlands sind, insbesondere in Bezug auf kleine und mittelständische Brennereien.

Die bisherigen Gespräche mit dem Rat haben eine breite Unterstützung für den Vorschlag der Kommission erkennen lassen. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt in seiner Stellungnahme[1] den Vorschlag.

Der Berichterstatter ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission im Hinblick auf die Umsetzung mehrere Punkte berücksichtigen sollte.

Zunächst müssen wir die Gewähr haben, dass diese Praxis der Ausdehnung von Sonderregelungen im Rahmen der Verordnung über die einheitliche GMO nicht zur Regel wird, sondern die Ausnahme bleibt. Außerdem muss uns glaubhaft versichert werden, dass die Verlängerung der Anwendung des Deutschen Branntweinmonopols nicht über die vorgeschlagenen Daten hinaus erfolgt (2013 für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien und 2017 für Abfindungsbrennereien). Eine Verlängerung über 2013 hinaus ist bedauerlich, da die neue GAP nicht mit „Altlasten“ beginnen sollte. Angesichts der wirtschaftlichen Erfordernisse im ländlichen Raum der Bundesrepublik, insbesondere in einigen Bundesländern mit zahlreichen kleinen und mittelständischen Brennereien, hat der Berichterstatter jedoch beschlossen, diese Verlängerung zu unterstützen.

Was die Vorlage des Berichts angeht, bedauert der Berichterstatter die Tatsache, dass keine ordnungsgemäße Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des Vorschlags erstellt wurde, und fordert, dass dies in Form einer gründlichen Studie zu den Auswirkungen dieses Vorschlags auf den Binnenmarkt nachgeholt wird.

Zudem muss das Parlament über den Auslaufprozess und alle weiteren Entwicklungen bei diesem Dossier auf dem Laufenden gehalten werden. Deshalb hält es der Berichterstatter für erforderlich, dass das Parlament mit Hilfe regelmäßiger Berichte unterrichtet wird.

  • [1]  Stellungnahme der Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EU) Nr. xxxx/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom... zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe, NAT 478 Beihilfe / Branntweinmonopol.

VERFAHREN

Titel

Im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährte Beihilfe

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2010)0336 – C7-0157/2010 – 2010/0183(COD)

Datum der Konsultation des EP

24.6.2010

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

6.7.2010

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Paolo De Castro

28.6.2010

 

 

Prüfung im Ausschuss

29.9.2010

 

 

 

Datum der Annahme

27.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, Christophe Béchu, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Hynek Fajmon, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Sergio Gutiérrez Prieto, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, George Lyon, Mairead McGuinness, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luís Paulo Alves, Salvatore Caronna, Spyros Danellis, Filip Kaczmarek, Sandra Kalniete, Christa Klaß, Giovanni La Via, Astrid Lulling, Daciana Octavia Sârbu, Dimitar Stoyanov, Artur Zasada

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Julie Girling, Toine Manders

Datum der Einreichung

3.11.2010