EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

19.6.2013 - (17427/1/2012 – C7‑0051/2013 – 2006/0084(COD)) - ***II

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Ingeborg Gräßle


Verfahren : 2006/0084(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0225/2013
Eingereichte Texte :
A7-0225/2013
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

(17427/1/2012 – C7‑0051/2013 – 2006/0084(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates in erster Lesung (17427/1/2012 – C7‑0051/2013),

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Rechnungshofs vom 12. Juli 2011[1],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[2] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2006)0244),

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (COM(2011)0135),

–   gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 72 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Haushaltskontrollausschusses für die zweite Lesung (A7-0225/2013),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

3.  nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;

4.  stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

6.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 254 vom 30.8.2011, S. 1.
  • [2]  ABl. C 16 E vom 22.1.2010, S. 201.

ANHANG ZU DER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

„Jedes Mal, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission neue Mitglieder des neuen Überwachungsausschusses ernennen, sollten sie auch diejenigen Mitglieder ernennen, die bei der nächsten teilweisen Ersetzung das Amt übernehmen.“

Erklärung der Kommission

„Die Kommission bestätigt, dass das OLAF erklärt hat, jederzeit im Einklang mit dem Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und dem Statut der Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu handeln, wobei die Freiheit und die Unabhängigkeit der Abgeordneten gemäß Artikel 2 des Statuts in vollem Umfang gewahrt werden.“

Erklärung der Kommission

„Die Kommission beabsichtigt, die derzeitigen Befugnisse des Generaldirektors des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung beizubehalten, die es ihm erlauben, die Voraussetzungen und Modalitäten von Einstellungen des Amtes festzulegen, insbesondere hinsichtlich Vertragsdauer und ‑verlängerung.“

BEGRÜNDUNG

Ziel des Kommissionsvorschlags

1.   Der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) stellt darauf ab, die Verfahrensrechte der von den Untersuchungen des OLAF betroffenen Personen zu stärken, die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF zu steigern und die Zusammenarbeit des OLAF mit seinen Partnern (EU-Organe und ‑Einrichtungen, Mitgliedstaaten und internationale Organisationen) zu verbessern. Ferner bezweckt der Vorschlag die Klärung der Rolle des OLAF-Überwachungsausschusses und die Einführung eines auf politischer Ebene geführten Meinungsaustausches mit den Organen über die vorrangigen politischen Ziele des OLAF.

Zusätzliche Bemerkungen zu aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit den Ermittlungstätigkeiten des OLAF

Die Berichterstatterin

2.   bringt ihre Anerkennung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament bei der Vorbereitung der Reform des OLAF zum Ausdruck;

3.   betont, dass nach dem erfolgreichen Abschluss des Trilogs neue Informationen bekannt wurden;

4.   stellt fest, dass im OLAF-Überwachungsausschuss in der Zwischenzeit Zweifel darüber aufgekommen sind, ob sein Recht auf Überwachung gewahrt wurde und ob die Rechte der Personen, die von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen des OLAF betroffen waren, geachtet wurden;

5.   bedauert die Tatsache, dass dem Haushaltskontrollausschuss kein Zugang zu dem Bericht gewährt wurde, der vom OLAF-Überwachungsausschuss gemäß Artikel 11 der OLAF-Verordnung ausgearbeitet und am 29. Januar 2013 dem Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt wurde und der mutmaßlich Ausführungen zu den Untersuchungsverfahren des OLAF enthält;

6.   fordert seinen Präsidenten auf, den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses unverzüglich in geeigneter Form Zugang zu dem Bericht zu verschaffen;

7.   verweist auf die öffentliche Aussage des Mitglieds des OLAF-Überwachungsausschusses Herbert Bösch in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 19. März 2013, in der er vor Verletzungen der Grundrechte im Laufe von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen des OLAF warnte und die Mitglieder aufforderte, Einsicht in den Bericht zu nehmen, den der OLAF-Überwachungsausschuss am 29. Januar 2013 dem Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelte[1];

8.   begrüßt die am 22. April 2013 erfolgte Veröffentlichung des Jährlichen Tätigkeitsberichts des OLAF-Überwachungsausschusses;

9.   verweist auf die Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 23. April 2013, in der der OLAF-Überwachungsausschuss in Anwesenheit des Generaldirektors des OLAF den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses diesen Bericht erläuterte;

10. verweist erneut auf die in dieser Sitzung von den Mitgliedern des OLAF-Überwachungsausschusses vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Ermittlungstätigkeit des OLAF, die darüber hinaus in Anlage 3 des Jährlichen Tätigkeitsberichts 2012 des OLAF-Überwachungsausschusses zusammengefasst sind und u. a. Folgendes betreffen:

a.    die Ermittlungsmaßnahmen, zu deren Ergreifung das OLAF befugt ist;

b.   die Achtung von Verfahrensgarantien und Grundrechten sowie die Rolle des OLAF-Überwachungsausschusses hierbei;

c.    die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen des OLAF sowie die Achtung der nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten;

d.   die unmittelbare Beteiligung des Generaldirektors des OLAF an den Ermittlungstätigkeiten;

11. beabsichtigt, sich dessen zu versichern, dass die überarbeitete OLAF-Verordnung alle Verwaltungsverfahren und Schutzmechanismen enthält, die für den Schutz der Rolle des OLAF-Überwachungsausschusses und der Rechte der Personen, die von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen betroffen sind, benötigt werden;

12. fordert den Rat und die Kommission auf, im Interesse des bestmöglichen Abschlusses der OLAF-Reform mit dem Parlament zusammenzuarbeiten.

Hintergrundinformationen

13. Die Kommission hat dem Parlament und dem Rat am 4. Juli 2006 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorgelegt[2].

14. Das Europäische Parlament hat am 20. November 2008 seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt und eine entsprechende legislative Entschließung angenommen[3].

15. Am 6. Juli 2010 hat die Kommission ein Reflexionspapier zur Reform des OLAF[4] vorgelegt, mit dem die konvergierenden und die divergierenden Auffassungen des Europäischen Parlaments und des Rates zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag herausgearbeitet werden sollten und ein Konsens über die wichtigsten Fragen erzielt werden sollte.

16. Im Anschluss an eingehende Erörterungen in seiner Gruppe „Betrugsbekämpfung“ hat der Rat am 6. Dezember 2010 Schlussfolgerungen zum Reflexionspapier der Kommission vorgelegt[5].

17. Nach diesem Reflexionsprozess hat die Kommission am 18. März 2011 einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates vorgelegt[6].

18. Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat in Bezug auf den geänderten Vorschlag der Kommission festgelegt, indem es seinen Standpunkt in erster Lesung zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission bestätigt hat.

19. Der Europäische Rechnungshof und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben am 12. Juli 2011[7] bzw. am 1. Juni 2011[8] Stellungnahmen abgegeben.

20. Im Einklang mit den Nummern 16 bis 18 der gemeinsamen Erklärung zu den praktischen Modalitäten des Mitentscheidungsverfahrens[9] hat der Vorsitz des Rates gemäß einem Mandat des Ausschusses der Ständigen Vertreter[10] im Rahmen informeller Dreiergespräche, die von Oktober 2011 bis Juni 2012 stattfanden, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geführt, um im Rahmen der ersten Lesung im Rat zu einer Einigung zu gelangen.

21. Der Trilog wurde am 8. Juni 2012 erfolgreich abgeschlossen.

22. Am 25. Juli 2012 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter den Kompromisstext gebilligt, der beim letzten informellen Trilog am 8. Juni 2012 vereinbart worden war; diese Einigung wurde am 8. Oktober 2012 auch vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments (CONT) bestätigt, dessen Vorsitzender dem Präsidenten des Ausschusses der Ständigen Vertreter schriftlich bestätigte, dass er dem Plenum empfehlen werde, dem Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Abänderungen zuzustimmen, wenn der Rat diesen Text annimmt.

23. Daraufhin hat der Rat auf seiner Tagung vom 4. Dezember 2012 die politische Einigung über den vereinbarten Text in der Fassung der Dokumente 16546/12 und 12735/12 ADD1 bestätigt.

24. Am 25. Februar 2013 billigte der Rat den geänderten Vorschlag der Kommission gemeinsam mit zwei Erklärungen der Kommission und einer gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.

25. In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament vom 8. März 2013 akzeptierte die Kommission die an ihrem Vorschlag vorgenommenen Änderungen[11].

26. Das Ergebnis der ersten Lesung im Rat wurde dem CONT-Ausschuss in dessen Sitzung vom 18./19. März 2013 bekanntgegeben.

VERFAHREN

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

17427/1/2012 – C7-0051/2013 – 2006/0084(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

20.11.2008                     T6-0553/2008

Vorschlag der Kommission

COM(2006)0244 - C6-0228/2006

Geänderter Vorschlag der Kommission

COM(2011)0135

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

14.3.2013

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT

14.3.2013

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Ingeborg Gräßle

27.3.2007

 

 

 

Datum der Annahme

18.6.2013

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Ingeborg Gräßle, Jan Mulder, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Michael Theurer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Cornelis de Jong, Esther de Lange, Karin Kadenbach, Ivailo Kalfin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Vasilica Viorica Dăncilă, Verónica Lope Fontagné, Janusz Władysław Zemke

Datum der Einreichung

19.6.2013