BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012

21.3.2014 - (C7‑0298/2013 – 2013/2220(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2013/2220(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0219/2014
Eingereichte Texte :
A7-0219/2014
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0298/2013 – 2013/2220(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde[1],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit[4], insbesondere auf Artikel 44,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0219/2014),

1.      erteilt dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2012;

2.      legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als wesentlicher Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012

(C7‑0298/2013 – 2013/2220(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde[7],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[8], insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit[10], insbesondere auf Artikel 44,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0219/2014),

1.      billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012 sind

(C7‑0298/2013 – 2013/2220(DEC))

Das Europäische Parlament,

–       in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012,

–       in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde[13],

–       in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 – C7‑0054/2014),

–       gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[14] (nachstehend „Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 185,

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[15], insbesondere auf Artikel 208,

–       gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit[16], insbesondere auf Artikel 44,

–       gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[17],

–       gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[18], insbesondere auf Artikel 108,

–       unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

–       gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0219/2014),

A.     in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) für das Haushaltsjahr 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 78,279 Mio. EUR belief, was einem Anstieg um 1,25 % gegenüber 2011 entspricht; in der Erwägung, dass dieser Betrag 0,056 % des Gesamthaushaltsplans der Union entspricht; in der Erwägung, dass sämtliche Haushaltsmittel der Behörde aus dem Unionshaushalt stammen;

B.     in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011

1.      entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die aufgrund der Bemerkungen des Hofes aus dem Vorjahr ergriffenen Korrekturmaßnahmen als „im Gange befindlich“ bezeichnet werden;

2.      entnimmt den Angaben der Behörde, dass

- aufgrund von Verbesserungen bei der Haushaltsplanung weniger Mittel als im vorangegangenen Haushaltsjahr von Kapitel zu Kapitel und von Titel I auf Titel II übertragen wurden (die Übertragungen verringerten sich von 6,81 % auf 2,75 % des Gesamthaushaltsplans),

- die Behörde zwecks besseren Umgangs mit Interessenkonflikten im Dezember 2011 eine neue Strategie in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftliche Beschlussfassung und anschließend im März 2012 die entsprechenden Durchführungsbestimmungen angenommen hat,

- die Behörde einen Beschluss ihres Geschäftsführenden Direktors umgesetzt hat, wonach aus der Behörde ausscheidende Bedienstete den Arbeitgeber über Verhandlungen mit voraussichtlichen Arbeitgebern und Änderungen der mit ihren Dienstposten verbundenen Umstände innerhalb von zwei Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst informieren müssen, damit verhindert wird, dass Personal im Anschluss an die Tätigkeit in der Behörde nahtlos einen ähnlichen Arbeitsplatz in der Wirtschaft oder bei einer einschlägigen Lobbygruppe antritt und umgekehrt, wobei der Geschäftsführende Direktor diese Tätigkeit billigen, bedingt billigen oder untersagen kann;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.      stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 99,30 % geführt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 88,00 % betrug; weist darauf hin, dass 2012 die Mittelbindungen um 2,1 % und die Zahlungen um 8,6 % gegenüber 2011 zunahmen;

4.     nimmt zur Kenntnis, dass durch den Umzug der Behörde in ihre neuen Räumlichkeiten 3,94 Mio. EUR eingespart werden konnten, die für operative Tätigkeiten wie die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter genutzt wurden;

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.      stellt fest, dass dem jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofs für 2012 zufolge die Validierung der Rechnungsführungssysteme durch den Rechnungsführer der Behörde die zentralen ABAC- und SAP-Systeme zum Gegenstand hat, aber nicht die lokalen Systeme, und die Zuverlässigkeit des Datenaustauschs zwischen zentralen und lokalen Systemen, woraus sich Risiken für die Zuverlässigkeit der Buchführungsdaten ergeben; räumt ein, dass der Rechnungsführer der Behörde trotz dieser Risiken keine unrichtigen Daten verwandt hat; erwartet jedoch, dass die Behörde ihre lokalen Systeme in den von ihrem Rechnungsführer durchgeführten Validierungsprozess integriert;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

6.      entnimmt dem jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofs, dass die Übertragungsrate bei den gebundenen Mitteln in Titel II mit 2,3 Mio. EUR (was 22 % des Mittelansatzes bei Titel II entspricht) und in Titel III mit 5,6 Mio. EUR (was 30 % des Mittelansatzes bei Titel III entspricht) hoch war; räumt ein, dass bei Titel II Mittelübertragungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR vorgenommen wurden, die im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde oder in Zusammenhang mit Zahlungen standen, welche aus Gründen ausgesetzt wurden, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen; stellt fest, dass bei Titel III im Einklang mit dem Verwaltungsplan der Behörde Mittelübertragungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR vorgenommen wurden und dass ein Betrag von 830 000 EUR aus Gründen übertragen wurde, die sich dem Einfluss der Behörde entziehen; erinnert die Behörde daran, dass sie den Grundsatz der Jährlichkeit einhalten sollte;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

7.      stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Finanzordnung bewegten; spricht der Behörde seine Anerkennung für ihre gute Haushaltsplanung aus;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

8.      stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren der Behörde gegeben haben;

9.      stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Behörde vorgebracht hat;

10.    stellt fest, dass zum Ende des Jahres 2012 342 von 355 Stellen besetzt waren und 124 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige bei der Behörde beschäftigt waren; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stellenbesetzungsrate gegenüber 2011 verbessert hat;

11.    erkennt das öffentliche Interesse an dem Beschlussfassungsprozess in der Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Funktion und ihrer Aufgaben an; stellt fest, dass die Behörde derzeit 70 % ihrer Mitarbeiter für wissenschaftliche Tätigkeiten, Bewertung und Datenerfassung einsetzt; hält die Behörde dazu an, in diesem Sinne fortzufahren;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

12.    vertritt die Auffassung, dass das Verfahren zur Bewertung möglicher Interessenkonflikte in der Behörde, bei dem die Interessenerklärungen von den Referatsleitern geprüft und im Allgemeinen fallweise bewertet werden, beschwerlich ist, kritisiert wird und Fragen hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit aufwirft; stellt besorgt fest, dass selbst eine Überarbeitung des Verfahrens nicht dazu beigetragen hat, Bedenken hinsichtlich der Unbefangenheit der Sachverständigen der Behörde zu zerstreuen; fordert die Behörde auf, für ein vereinfachtes und mit weniger Unsicherheit behaftetes Verfahren zu sorgen, durch das sich der Prozess validieren und straffen ließe sowie Personal- und Mitteleinsparungen erzielt werden könnten, ohne dass dadurch jedoch die unlängst festgelegten Normen für die Ermittlung und Unterbindung von Interessenkonflikten aufs Spiel gesetzt werden;

13.    begrüßt, dass die Behörde hinsichtlich ihrer Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten Fortschritte erzielt hat; fordert die Behörde auf, ihre Arbeit fortzusetzen, dafür hinreichende finanzielle und personelle Ressourcen einzusetzen und die Einstellung von Fachkräften für die Prüfung von Interessenkonflikten in Erwägung zu ziehen;

14.    ist besorgt darüber, dass die Behörde in Bezug auf Sachverständige von Organisationen für Lebensmittelsicherheit eine laxere Interessenkonfliktstrategie verfolgt, da in dem von der Behörde geführten Verzeichnis dieser Organisationen Institute aufgeführt sind, die von den Mitgliedstaaten benannt und von privaten oder nicht genannten Partnern mitfinanziert werden, was möglicherweise Schlupflöcher eröffnet;

15.    vertritt die Auffassung, dass die Behörde bei sämtlichen materiellen Interessen, die mit der kommerziellen Land- und Ernährungswirtschaft zusammenhängen, eine zweijährige Bedenkzeit einführen sollte; dies gilt auch für Forschungsmittel, Beratungsverträge und Führungspositionen in Industrieverbänden;

16.    ist der Ansicht, dass insbesondere im Zusammenhang mit finanziellen Interessen mit äußerster Sorgfalt vorzugehen ist und dass die Sachverständigen aufgefordert werden sollten, zu erklären, ob sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten haben; vertritt die Auffassung, dass für diesen Fall die Höhe des Betrags angegeben werden sollte; hält dafür, dass die bei Sachverständigen gängige Praxis, ihre Interessen beispielsweise durch die Bezeichnung „Privatunternehmen“ zu verschleiern, von der Behörde nicht hingenommen werden sollte;

17.    ist der Ansicht, dass eine Überarbeitung des Verzeichnisses durchgeführt werden sollte, bei der Organisationen ausgeschlossen werden, deren Mittel zu mehr als 50 % aus nicht öffentlichen Quellen stammen, um unzulässige Einflussnahme zu verhindern; weist darauf hin, dass dies derzeit nur für die von der Kommission benannten Organisationen zu gelten scheint, wohingegen die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kriterien anlegen; vertritt die Auffassung, dass Sachverständigen eine Zusammenarbeit mit der Behörde nur dann gestattet sein sollte, wenn sie zuvor festgelegten Kriterien genügen; steht jedoch auf dem Standpunkt, dass der Status von Organisationen für Lebensmittelsicherheit nicht auf Organisationen und Einrichtungen ausgedehnt werden sollte, deren Mittel zu mehr als 50 % aus privaten Quellen stammen;

18.    nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde im letzten Quartal 2013 damit begonnen hat, die Durchführung ihrer Unabhängigkeitsstrategie einer Überprüfung zu unterziehen, deren Ergebnisse spätestens im Oktober 2014 vorliegen sollen; vertritt die Auffassung, dass sich die Formulare für die Interessenerklärung in ihrer jetzigen Gestaltung weiter verbessern lassen, wobei unter anderem Angaben zu Folgendem gemacht werden sollten: i) wurde für das in der Erklärung aufgeführte Interesse eine Vergütung gezahlt, ii) wie hoch war diese Vergütung, iii) hat der Erklärende an Konferenzen teilgenommen, die von der Industrie finanziert wurden, und welche Institution bzw. Person ist für die Kosten aufgekommen;

19.    bedauert, dass es der Verwaltungsrat entgegen dem Vorschlag der Entlastungsbehörde abgelehnt hat, den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter in offener Abstimmung zu wählen, und geht davon aus, dass das einschlägige Abstimmungsverfahren künftig transparenter abläuft;

20.    stellt fest, dass die Behörde einen strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft über Fragestellungen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten aufgenommen hat; hält dieses Vorgehen für lobenswert und fordert die Behörde auf, diesen strukturierten Dialog in Zukunft regelmäßig zu führen;

21.    vertritt die Auffassung, dass die Behörde der öffentlichen Meinung stärkere Aufmerksamkeit widmen und sich nach Kräften um einen offenen und transparenten Dialog bemühen sollte; begrüßt die Durchführungsbestimmungen für die Strategie der Behörde in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftliche Entscheidungsprozesse, die im Dezember 2011 von ihrem Verwaltungsrat verabschiedet wurde; begrüßt in dem Zusammenhang die verbesserte Darstellung und Bereitstellung von Informationen und Dokumenten auf der Internetseite der Behörde;

Interne Prüfung

22.    nimmt die Aussage der Behörde zur Kenntnis, dass im Zuge übergeordneter Risikobewertungen (High Level Risk Assessments), die im Jahr 2012 von einem externen Berater sowie im Februar 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführt wurden, insbesondere in den Bereichen Datenverwaltung, Geschäftsfortführung im Notfall und IT-Sicherheit eine Reihe potenzieller kritischer Risiken bei der Funktionsweise der internen Kontrollen der Behörde festgestellt wurde; stellt fest, dass die Behörde 2012 mit einer umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems begann und dass weiterhin Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden; erwartet, dass die Behörde die Entlastungsbehörde von den Ergebnissen der durchgeführten Korrekturmaßnahmen in Kenntnis setzt;

Ergebnisse

23.    fordert die Behörde auf, die Ergebnisse und die Bedeutung ihrer Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise vor allem über ihre Website bekanntzugeben;

o

o         o

24.    verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom … 2014[19] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

27.1.2014

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2012

(2013/2220(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        stellt fest, dass der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit 2012 ein Betrag von 78,3 Mio. EUR aus dem Gesamthaushaltsplan der EU zur Verfügung gestellt wurde; möchte hervorheben, dass dieser Betrag 0,056 % des Gesamthaushaltsplans der EU ausmacht; stellt fest, dass Ende 2012 von 355 Stellen 342 besetzt waren und dass 124 Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige bei der Behörde beschäftigt waren; nimmt die Erhöhung der Stellenbesetzungsquote gegenüber 2011 zur Kenntnis;

2.        begrüßt, dass der Rechnungshof die dem Jahresabschluss 2012 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen für rechtmäßig und ordnungsgemäß erklärt;

3.        nimmt die drei Anmerkungen des Rechnungshofs über die Zuverlässigkeit der Buchführungsdaten, die internen Kontrollen und die Haushaltsführung zur Kenntnis; nimmt zugleich die Erwiderung der Behörde zur Kenntnis; begrüßt die von der Behörde 2012 selbst vorgenommene – und immer noch andauernde – umfassende Bewertung aller internen Kontrollsysteme; stellt ferner fest, dass die Mittelübertragungen in Höhe von 4,03 Mio. EUR dem Managementplan entsprechen oder sich auf Zahlungen beziehen, die aus nicht von der Behörde zu verantwortenden Gründen ausgesetzt wurden; weist darauf hin, dass es bezüglich weiterer Mittelübertragungen in Höhe von 3,87 Mio. EUR einer besseren Haushaltsführung bedarf, damit der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gewahrt wird;

4.        empfiehlt die Prüfung der Frage, ob der Entlastungsbeschluss auf den OECD-Leitlinien beruhen sollte, um hochwertige, international anerkannte Rechnungsführungs-, Rechnungsprüfungs- und Offenlegungsstandards sicherzustellen; fordert die EU-Organe auf, im Fall einer entsprechenden Empfehlung nach der Prüfung die OECD-Leitlinien zu übernehmen und sich zu ihrer Einbeziehung in einen gemeinsamen Arbeitsrahmen für alle europäischen Organe und Einrichtungen zu verpflichten;

5.        ist sich insbesondere des öffentlichen Interesses an dem Beschlussfassungsprozess in der Behörde im Rahmen ihrer rechtlichen Funktion und ihrer Aufgaben bewusst; stellt fest, dass die Behörde 70 % ihrer Mitarbeiter für wissenschaftliche Tätigkeiten, Bewertung und Datenerfassung einsetzt; ermutigt die Behörde, in diesem Sinne fortzufahren;

6.        vertritt die Überzeugung, dass die Behörde der öffentlichen Meinung weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen und sich nach Kräften um einen offenen und transparenten Dialog bemühen sollte; begrüßt die Durchführungsbestimmungen für die Politik der Behörde in Bezug auf Unabhängigkeit und wissenschaftliche Entscheidungsprozesse, die im Dezember 2011 von ihrem Verwaltungsrat verabschiedet wurde; begrüßt in dem Zusammenhang die verbesserte Darstellung und Bereitstellung von Informationen und Dokumenten auf der Internetseite der Behörde;

7.        empfiehlt aufgrund der verfügbaren Informationen, der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

13

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Lajos Bokros, Franco Bonanini, Biljana Borzan, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Yves Cochet, Spyros Danellis, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Karin Kadenbach, Martin Kastler, Christa Klaß, Claus Larsen-Jensen, Jo Leinen, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andrés Perelló Rodríguez, Pavel Poc, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Dubravka Šuica, Salvatore Tatarella, Thomas Ulmer, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gaston Franco, Jutta Haug, Filip Kaczmarek, Marusya Lyubcheva, Miroslav Mikolášik, Vittorio Prodi, Giancarlo Scottà, Alda Sousa, Vladimir Urutchev, Andrea Zanoni

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.3.2014

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Zuzana Brzobohatá, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Rina Ronja Kari, Monica Luisa Macovei, Jan Mulder, Eva Ortiz Vilella, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Amelia Andersdotter, Markus Pieper

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Thomas Ulmer

  • [1]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 120.
  • [2]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [3]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]       ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
  • [5]       ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]       ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]       ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 120.
  • [8]       ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [9]       ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]     ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
  • [11]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]     ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 120.
  • [14]     ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [15]     ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [16]     ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
  • [17]     ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [18]     ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [19]     Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2014)…