BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2017

1.3.2019 - (2018/2197(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2018/2197(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0133/2019
Eingereichte Texte :
A8-0133/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2197(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0087/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik[5], insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0133/2019),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2017;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2197(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur[7],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0087/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[10], insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik[11], insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0133/2019),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017 sind

(2018/2197(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2017,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0133/2019),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur („Agentur“) für das Haushaltsjahr 2017 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[13] zufolge auf 17 113 000 EUR belief, was gegenüber 2016 einen Anstieg um 71,70 % darstellt; in der Erwägung, dass der Anstieg in erster Linie Titel III (Verwaltungshaushalt) betrifft, bei dem sich der Anstieg auf 295 % belief, wobei diese Mittel für das vermehrte Chartern von Ausrüstung durch die Agentur (in ihrer neuen Funktion als Europäische Küstenwache) vorgesehen sind; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2017 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer Vollzugsquote von 98,9 % geführt haben, was gegenüber 2016 einem Rückgang um 0,7 % entspricht; stellt mit Bedauern fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 73,8 % lag, was gegenüber 2016 einem Rückgang um 14,7 % entspricht;

Verfall übertragener Mittel

2.  stellt mit Besorgnis fest, dass 53 595 EUR der von 2016 auf 2017 übertragenen Mittel in Abgang gestellt wurden, was 5,22 % der insgesamt übertragenen Mittel entspricht, wobei gegenüber 2016 ein Anstieg um 0,5 % zu verzeichnen war;

Leistung

3.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur verschiedene wesentliche Leistungsindikatoren nutzt, um ihre mehrjährigen strategischen Ziele zu fördern, den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und ihre Haushaltsführung zu verbessern;

4.  stellt fest, dass die Agentur 93 % ihrer Tätigkeiten rechtzeitig durchgeführt und 90 % ihres jährlichen strategischen Kommunikationsplans umgesetzt hat;

5.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eine dreiseitige Arbeitsvereinbarung verabschiedet haben, in der die Zusammenarbeit dieser Agenturen sowie die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden, die Tätigkeiten im Bereich der Küstenwache ausführen, festgelegt sind; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die künftigen Pläne und Entwicklungen im Hinblick auf diese Zusammenarbeit Bericht zu erstatten;

6.  schließt sich der Auffassung an, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit bei den Funktionen der Europäischen Küstenwache schwierig war, den hohen Umfang an Inspektionen von 2016 aufrechtzuerhalten;

7.  stellt fest, dass die Migrationspolitik der Union und insbesondere die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache als Bestandteil einer generellen Verbesserung im Bereich der Küstenwache neue Aufsichtsaufgaben für die Agentur mit sich bringen und eine bessere Zusammenarbeit erforderlich machen, weswegen mehr Finanzmittel und mehr technische und personelle Ressourcen benötigt werden;

8.  weist darauf hin, dass der Agentur ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sie neue Arten von Maßnahmen zur Schließung von Schleuserrouten ergreifen sowie die Daten ihrer Schiffsmeldesysteme für das Aufspüren von Schiffen mit Migranten an Bord nutzen kann;

9.  beharrt jedoch darauf, dass den wichtigen Inspektionstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Anlandeverpflichtung allerhöchste Bedeutung zukommt;

10.  stellt fest, dass die Ergebnisse der zweiten fünfjährigen unabhängigen externen Evaluierung der Agentur für den Zeitraum 2012–2016 am 20. Juni 2017 vorgestellt wurden; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die positive Leistung der Agentur im Hinblick auf alle Evaluierungskriterien in dem Bericht bestätigt wird;

Personalpolitik

11.  stellt fest, dass am 31. Dezember 2017 96,72 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren und von 61 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit 59 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (2016: 51 bewilligte Stellen); stellt fest, dass im Jahr 2017 bei der Agentur zudem acht Vertragsbedienstete und fünf abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren; stellt fest, dass der Agentur im Zuge der Änderung der Gründungsverordnung 13 Stellen für die zusätzlich zugewiesenen Aufgaben bewilligt wurden, von denen drei Stellen für den Pool für die Umschichtung von Personal der Agenturen eingesetzt wurden;

12.  stellt fest, dass die Agentur den Musterbeschluss der Kommission zur Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und Belästigung angenommen hat, dass 2017 eine Ausschreibung für Vertrauenspersonen veröffentlicht wurde und dass die Schulungen 2018 abgeschlossen wurden;

13.  hält die Agentur dazu an, ihre Gleichstellungspolitik weiter zu stärken, damit die traditionell männliche Dominanz bei den Sachverständigen überwunden wird, da es sich bei dem dem Exekutivdirektor unterstellten und dem im Referat für Ressourcen und IT tätigen Personal zwar hauptsächlich um Frauen handelt, der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe AD8 und höher jedoch lediglich 22 % beträgt;

Auftragsvergabe

14.  weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der offenen Ausschreibung für das Chartern eines Patrouillenschiffs für die Hochseefischerei (20 Mio. EUR) im Jahr 2017 die wichtigste Auftragsvergabe war, die erfolgreich abgeschlossen wurde und zur Unterzeichnung eines Rahmenvertrags führte;

15.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur 2017 im Einklang mit dem Ziel der Agenturen der Union, gemeinsame Auftragsvergaben durchzuführen, ihre erste interinstitutionelle offene Ausschreibung veröffentlichte und dass sich zwei weitere Agenturen an diesem Vergabeverfahren beteiligten; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die künftigen Entwicklungen im Hinblick auf ihre gemeinsamen Vergabeverfahren Bericht zu erstatten;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

16.  erkennt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur an, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Sachverständige, die keine Interessenerklärung unterzeichnen, nicht im Rahmen eines Einzelauftrags tätig sein dürfen und dass die Agentur die Einreichung der Erklärungen regelmäßig überwacht;

Interne Kontrollen

17.  begrüßt, dass die Agentur eine zentrale Überwachung aller vom Rechnungshof und dem Internen Auditdienst ausgesprochenen Prüfungsempfehlungen ausgearbeitet und umgesetzt hat, um sie zu konsolidieren und zu überwachen sowie die Folgemaßnahmen der entsprechenden Aktionspläne zu verbessern;

Sonstige Bemerkungen

18.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur sich darum bemüht, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; weist allerdings darauf hin, dass die Agentur keine zusätzlichen Maßnahmen durchführt, um den CO2-Ausstoß zu verringern oder auszugleichen;

o

o  o

19.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom … 2019[14] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

10.1.2019

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2197(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: José Blanco López

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2017 der Agentur sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur für 2017 zur Kenntnis;

2.  äußert seine Genugtuung über die Erklärung des Rechnungshofs, dass die dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

3.  begrüßt die deutliche Aufstockung des Budgets der Agentur für 2017 um 86 % gegenüber 2016, die unter anderem eine Erhöhung des Verwaltungshaushalts um 295 % und eine Nettoerweiterung des Statutspersonals um 20 % (10 Stellen) umfasst;

4.  hebt hervor, dass 2017 ein außergewöhnliches Jahr für die Agentur war, da sie durch diese Aufstockung insgesamt einen maßgeblichen Beitrag zum Aufbau einer Europäischen Küstenwache leisten konnte;

5.  stellt fest, dass es der Agentur trotz des deutlich höheren Budgets und der damit verbundenen Schwierigkeiten gelungen ist, eine gute Haushaltsvollzugsquote in Höhe von 99 % bei den Verpflichtungen und 74 % bei den Zahlungen zu halten; dank ihrer Bemühungen um Rationalisierung und Effizienz (95 % der Finanztransaktionen werden mittlerweile elektronisch verwaltet) konnte die Agentur im letzten Jahr mit demselben Personaleinsatz 15 % mehr Zahlungen abwickeln;

6.  schließt sich der Auffassung an, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit bei den Funktionen der Europäischen Küstenwache schwierig war, den hohen Umfang an Inspektionen von 2016 aufrechtzuerhalten;

7.  stellt fest, dass die Migrationspolitik der Union und insbesondere die Errichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache als Bestandteil einer generellen Verbesserung des Küstenschutzes neue Aufsichtsaufgaben für die Agentur mit sich bringen und eine bessere Zusammenarbeit erforderlich machen, was einen erhöhten Finanzbedarf und das Erfordernis gestärkter technischer und personeller Ressourcen nach sich zieht;

8.  weist darauf hin, dass der Agentur ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sie neue Arten von Maßnahmen zur Schließung von Schleuserrouten ergreifen sowie die Daten ihrer Schiffsmeldesysteme für das Aufspüren von Schiffen mit Migranten an Bord nutzen kann;

9.  beharrt jedoch darauf, dass den wichtigen Inspektionstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Anlandeverpflichtung allerhöchste Bedeutung zukommt;

10.  spricht sich deshalb nachdrücklich dafür aus, dass das Budget auch in den kommenden Jahren aufgestockt wird (mit Blick auf den Beitrag aus dem Unionshaushalt steht die Agentur nach wie vor an 25. Stelle der 41 Agenturen der Union);

11.  hält es für geboten, dass die Haushaltsmittel für die Tätigkeiten der Agentur im Zusammenhang mit der Fischereiaufsicht in den nächsten Jahren aufgestockt werden;

12.  hält es außerdem für geboten, dass sogar noch mehr Ressourcen zugewiesen werden, damit die Agentur das erhöhte Arbeitsaufkommen bewältigen kann, das mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und seinen möglicherweise immensen Auswirkungen auf die Fischereiaufsicht anfallen wird;

13.  hält die Agentur dazu an, ihre Gleichstellungspolitik weiter zu stärken, damit die traditionell männliche Dominanz bei den Sachverständigen überwunden wird: Obwohl bei dem dem Exekutivdirektor unterstellten Personal und in den Referaten für Ressourcen und IT hauptsächlich Frauen beschäftigt sind, beträgt der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe AD8 und höher lediglich 22 %;

14.  regt erneut an, ein Mitglied des Europäischen Parlaments in den Verwaltungsrat der Agentur aufzunehmen, um insbesondere im Rahmen der Billigung des Haushaltsplans durch den Verwaltungsrat für mehr institutionelle Transparenz zu sorgen; schlägt vor, für diese Funktion ein Mitglied auszuwählen, das dem Fischereisausschuss des Europäischen Parlaments angehört.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.1.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, David Coburn, Diane Dodds, Sylvie Goddyn, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Annie Schreijer-Pierik, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

José Blanco López, Ole Christensen, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Czesław Hoc, Nosheena Mobarik

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tilly Metz

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ALDE

PPE

S&D

 

VERTS/ALE

António Marinho e Pinto, Norica Nicolai

Norbert Erdős, Jens Gieseke, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, Gabriel Mato, Annie Schreijer-Pierik, Jarosław Wałęsa

Clara Eugenia Aguilera García, José Blanco López, Renata Briano, Ole Christensen, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas

Marco Affronte, Tilly Metz

2

-

EFDD

David Coburn, Sylvie Goddyn

3

0

ECR

Peter van Dalen, Czesław Hoc, Nosheena Mobarik

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Wolf Klinz, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Petra Kammerevert

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Wolf Klinz

ECR

Monica Macovei

EFDD

Marco Valli

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Marian-Jean Marinescu, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Karin Kadenbach, Petra Kammerevert, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes

1

-

ENF

Jean-François Jalkh

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 109.
  • [2]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 109.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [5]  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
  • [6]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 109.
  • [8]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 109.
  • [9]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [11]  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.
  • [12]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]  ABl. C 84 vom 17.3.2017, S. 158.
  • [14]  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2019)0000.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2019
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