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Verfahren : 2001/2057(COS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0247/2001

Eingereichte Texte :

A5-0247/2001

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2001)0474

Angenommene Texte
Donnerstag, 20. September 2001 - Brüssel
Strukturfonds (1999)
P5_TA(2001)0474A5-0247/2001

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 11. Jahresbericht der Kommission über die Strukturfonds (1999) (KOM(2000) 698 - C5-0108/2001 - 2001/2057(COS) )

Das Europäische Parlament,

-  in Kenntnis des Berichts der Kommission (KOM(2000) 698 - C5-0108/2001 ),

-  in Kenntnis der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Investitionsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente(1) , insbesondere Artikel 16, und der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits(2) , vor allem Artikel 31,

-  in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes für das Jahr 1999(3) , der gemäß Artikel 248 EG-Vertrag vorgelegt wurde,

-  gestützt auf den Vertrag von Amsterdam und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Luxemburg zur Beschäftigung,

-  in Kenntnis der Agenda 2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(4) und der für jeden einzelnen Strukturfonds spezifischen Verordnungen,

-  gestützt auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Ratstagungen von Lissabon und Stockholm über die neue Ökonomie, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung,

-  in Kenntnis des zweiten Berichts der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2001) 24 ), der gemäß Artikel 159 des EG-Vertrags vorgelegt wurde,

-  in Kenntnis des Sechsten Periodischen Berichts der Kommission über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Europäischen Union (SEK(1999) 66 - C5-0120/1999 ), ausgearbeitet gemäß Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 2083/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4254/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 in Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(5) ,

-  in Kenntnis von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 über die Zusätzlichkeit,

-  unter Hinweis auf Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags,

-  in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Maßnahmen zur Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags: die EU-Regionen in äußerster Randlage (KOM(2000) 147 ),

-  gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

-  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Fischerei und des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A5-0247/2001 ),

A.  in der Erwägung, dass 1999 das letzte Jahr der Anwendung der Strukturfonds auf sieben verschiedene Ziele war, die durch die obengenannte Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 auf drei reduziert werden, wobei jedes Ziel über einen einzigen Strukturfonds finanziert werden soll, und die Gemeinschaftsinitiativen auf vier verringert werden,

B.  in der Erwägung, dass 1999 ein langer Zeitraum der Anwendung der Kohäsionspolitiken und konkret der Strukturfonds zu Ende ging,

C.  in der Erwägung, dass im 11. Jahresbericht über die Strukturfonds (1999) das horizontale Thema Maßnahmen zugunsten der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Arbeitswelt lautet,

D.  in der Erwägung, dass die Strukturfonds einen bedeutenden Anteil an der Entwicklung der Regionen sowohl im Bereich der Infrastrukturen und der Produktionsanlagen als auch bei der sozialen Eingliederung haben,

E.  in der Erwägung, dass das Jahr 1999 das letzte Jahr des Programmplanungszeitraums 1994-1999 war, das durch den Abschluss des 1992 in Edinburgh beschlossenen Maßnahmenpakets sowie durch die Vorbereitung der für den neuen Programmplanungszeitraum 2000-2006 geltenden Rahmenbedingungen gekennzeichnet war,

F.  in der Erwägung, dass die Berichte eine qualitative Analyse und Aussagen über die Wirksamkeit der Strukturfonds enthalten sollten, ohne sich darauf zu beschränken, den Grad der Inanspruchnahme zu messen, die quantitative Verteilung ihrer Mittel anzugeben und die Transparenz ihrer Anwendung überprüfen,

G.  in der Erwägung, dass die Europäische Union trotz der mit dem Paket von Edinburgh verwirklichten Haushaltsanstrengungen und der erreichten Fortschritte weiterhin große regionale Ungleichgewichte bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung aufweist und weiterhin Disparitäten zwischen den Randgebieten (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage) und dem Zentrum bestehen,

H.  in der Erwägung, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen von 10% der Bevölkerung, die in den reichsten Regionen der Union leben, noch 2,6 mal höher ist als das Einkommen der 10% der Bevölkerung, die in den Regionen mit Entwicklungsrückstand leben, und sogar 4,4 mal höher, vergleicht man die reichste mit der ärmsten Region,

I.  in der Erwägung, dass trotz der durch die Schaffung und Anwendung der Strukturfonds angestrebten Ziele die Korrektur der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten eher die Mitgliedstaaten als die Regionen betrifft, wobei sich die regionalen Ungleichgewichte innerhalb einiger Mitgliedstaaten sogar noch verschärft haben,

J.  in der Erwägung, dass sich die Unterschiede im Pro-Kopf-Einkommen insbesondere im Beschäftigungsbereich zeigen,

K.  in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquoten nach den beiden letzten Programmplanungszeiträumen in den von den Strukturfonds besonders begünstigten Staaten, mit der bemerkenswerten Ausnahme Irlands und Portugals, auf dem Niveau von 1988 gehalten haben,

L.  in der Erwägung, dass Frauen besonders unter der Situation der Arbeitslosigkeit und der geringen Beschäftigungsquoten leiden,

M.  in der Erwägung, dass beim Rat von Lissabon die Vollbeschäftigung als ein vorrangiges Ziel der Union beschlossen und das Bestreben deutlich wurde, dass die allgemeine Beschäftigungsquote von derzeit 62% auf 70% im Jahr 2010 und die weibliche Erwerbsquote von 52,5% auf 60% steigen sollten; in der Erwägung, dass das horizontale Ziel der Gleichheit von Männern und Frauen nur teilweise berücksichtigt wurde und dass die Politiken immer noch tendenziell als geschlechtsneutral präsentiert werden,

N.  in der Erwägung, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen mit durchschnittlich 28% in der Europäischen Union weiterhin sehr hoch sind,

O.  in Erwägung des überall bestehenden Zusammenhangs zwischen niedrigem Pro-Kopf-Einkommen, der Arbeitslosigkeit insgesamt und der Frauenarbeitslosigkeit,

P.  in der Erwägung, dass die fortbestehende Ungleichheit der Erwerbsquoten von Männern und Frauen mit den Problemen des Familien- und Berufslebens zu tun hat (Aufteilung der Hausarbeit, Vorhandensein von Kindergärten, wirtschaftliche Hilfen pro Kind und pro Mutterschaft, berufliche Förderung), wobei diese Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten jedoch sehr unterschiedlich sind,

Q.  in der Erwägung, dass über die allgemeine und berufliche Ausbildung in den neuen Technologien als Entwicklungsfaktor nicht vergessen werden darf, dass das soziale und ökonomische territoriale Gleichgewicht eine notwendige Bedingung für die Umsetzung horizontaler Politiken zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur technischen und beruflichen Förderung und zur Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Arbeitswelt darstellt,

R.  in der Erwägung, dass, obwohl die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Recht der Unionsbürgerschaft ist, die Strategie der Arbeitsmobilität weder als eine brauchbare noch als eine gerechte Lösung betrachtet werden kann, um das Beschäftigungsangebot und die Nachfrage in der Europäischen Union in ein Gleichgewicht zu bringen, wodurch paradoxerweise die Abwanderung der am besten ausgebildeten Menschen aus den ärmsten Ländern und Regionen in die reichsten herbeigeführt wird,

S.  in Erwägung der Notwendigkeit, sozioökonomische Politiken voranzutreiben, die die Tendenz zur Konzentration von Wirtschaftsaktivitäten, Arbeitsplätzen und Bevölkerung in den zentral gelegenen Ballungsregionen der Union umkehren,

T.  in der Erwägung, dass die Faktoren Abgelegenheit und Insellage, die die abgelegenen Regionen, Regionen in äußerster Randlage und Inselregionen kennzeichnen, durch aus Mitteln der Strukturfonds finanzierte Maßnahmen ausgeglichen werden können, die darauf ausgerichtet sind, die Wettbewerbsfähigkeit jeder Produktionsstufe zu erhöhen, den Zugang zur Information zu erleichtern und die Rolle dieser Regionen in einer erweiterten Europäischen Union zu definieren,

U.  in Erwägung der Notwendigkeit, das gesamte europäische Territorium, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage, in die TEN einzubeziehen,

V.  in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Kohäsionspolitik, der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für die Europäische Union der 15, gemessen als Anteil am globalen BSP, im Zeitraum 2000-20006 weniger werden, und zwar von 0,46% im Jahr 1999 auf für das Jahr 2006 veranschlagte 0,31%, d.h. auf Proportionen von 1994,

W.  in der Erwägung, dass die internen regionalen Ungleichgewichte mit der Erweiterung um neue Mitgliedstaaten ein noch nie gekanntes Ausmaß erreichen und sich die Probleme in Bezug auf die Arbeitslosigkeit besonders verschärfen können, wie dies bereits die Erfahrung der Integration der zwei deutschen Volkswirtschaften gezeigt hat,

X.  in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 die Mitgliedstaaten zwingt, den Grundsatz der Zusätzlichkeit bei der Anwendung auf durch die Strukturfonds mitfinanzierte Projekte einzuhalten, und vorschreibt, dass die Finanzierung der Gemeinschaft nicht an die Stelle der Struktur- oder vergleichbarer Ausgaben durch die Mitgliedstaaten treten darf; in der Erwägung, dass im Programmplanungszeitraum 1994-1999 nicht alle Mitgliedstaaten die Informationen geliefert haben, zu denen sie unter Einhaltung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit verpflichtet sind,

Y.  angesichts der realen Gefahr, dass die Pläne zur Wirtschafts- und Haushaltsstabilität darauf hinauslaufen, durch die Kürzung öffentlicher Investitionen, insbesondere solcher für Verkehrsinfrastrukturen und in F&E, in Gebieten mit Entwicklungsrückstand, umgesetzt zu werden, und es sehr bedauerlich wäre, dass diese Praxis von Staaten verfolgt wird, die Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds erhalten und die gerade diejenigen sind, die den größten Investitionsbedarf haben; in Erwägung der Notwendigkeit, besonders darauf zu achten, dass eine Praxis des Null-Haushaltsdefizits durch die Kohäsionsstaaten nicht den Grundsatz der Zusätzlichkeit infrage stellt,

Z.  in der Erwägung, dass eine vernünftige und wirksame Durchführung der Strukturfonds, die durch angemessene Bewertungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird, von grundlegender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und die Effizienz der Gemeinschaftsinstitutionen ist,

Ausführung des Haushalts

1.  nimmt zur Kenntnis, dass 99% der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Strukturfonds im Zeitraum 1994-1999 verwendet wurden, und stellt fest, dass nur der erhebliche Umfang der auf das Haushaltsjahr 2000 übertragenen Beträge ebenso wie die Querfinanzierung letztendlich zu einem zufriedenstellenden Abschluss des in Edinburgh verabschiedeten Maßnahmenpakets geführt haben;

2.  erkennt die von der Kommission im Jahresbericht 1999 unternommenen Anstrengungen an, auch einen Überblick über die Ergebnisse für den gesamten Zeitraum 1994-1999 zu liefern; bedauert, dass die Kommission die Ausführung der Haushaltsmittel im gesamten Zeitraum nicht eingehender analysiert, sondern sich darauf beschränkt, das tatsächliche Ergebnis zu beschreiben;

3.  stellt fest, dass indirekt auf den Rückstand bei den am Ende des Zeitraums noch abzuwickelnden Verpflichtungen ("RAL“) hingewiesen wird, ohne dass aber vollständiges Zahlenmaterial bereitgestellt wird oder detaillierte Erklärungen gegeben werden, obwohl der Abbau dieses Rückstands und die Beschleunigung der Durchführung Ziele einer jeden Überarbeitung der Verordnungen über die Strukturfonds waren und ständige Anliegen der Haushaltsbehörde sind;

4.  bestätigt zur Information Altlasten in Höhe von 41,6 Milliarden Euro am Ende des Jahres 1999, die sich nach den Rechnungsunterlagen am Ende des Jahres 2000 noch auf rund 21,86 Milliarden Euro beliefen; weist darauf hin, dass noch bis Ende des Jahres 2001 Zahlungen für aus dem Zeitraum 1994-1999 abzuwickelnde Verpflichtungen geleistet werden können;

5.  kritisiert, dass die RAL im Zeitraum 1994-1999 weiter angewachsen sind, und fordert die Kommission auf, diese Tendenz unverzüglich umzukehren;

6.  ist der Auffassung, dass die von der Kommission Ende 1999 vorgenommene Mittelzuweisung in Höhe von 160 Millionen Euro, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen war, als Mittelübertragung hätte behandelt werden müssen und dass Mittelzuweisungen für innovative Aktivitäten nicht hätten gekürzt werden dürfen, um die Lücke zu schließen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mittelzuweisungen für innovative Tätigkeiten wieder auf den Stand gebracht werden, der in Berlin beschlossen wurde;

7.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die aus vorherigen Programmplanungsperioden noch abzuwickelnden Beträge 1999 merklich reduziert haben, bedauert jedoch gleichzeitig, dass nach wie vor Mittel aus dem Zeitraum vor 1989, d.h. 11 Jahre nach Abschluss der Programmplanungsperiode, abzuwickeln sind; begrüßt die Tatsache, dass die Regelung über die Aufhebung der Mittelbindungen für die Programmplanungsperiode 2000-2006 das Auftreten solcher Rückstände in Zukunft verhindern wird;

8.  stellt einen Mangel an klaren Leitlinien bei der Nutzung der Gemeinschaftsinitiativen fest, die durch das Gießkannenprinzip gekennzeichnet ist;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass sich Projekte während des letzten Programmplanungszeitraums (1994-1999) verzögerten und am Ende des Zeitraums ein Projektstau entstand, was wiederum dazu führte, dass Projekte für den folgenden Programmplanungszeitraum (2002-2006) nur mit Verspätung begonnen werden konnten; ist der Überzeugung, dass es im Interesse aller wäre, wenn die Durchführung von Projekten so gleichmäßig wie möglich über den Programmplanungszeitraum verteilt wäre;

10.  stellt fest, dass der Grad der Mittelbindungen den tatsächlichen Ausführungsstand der Interventionen nur unzureichend widerspiegelt, zumal ein wesentlicher Teil der Mittelbindungen erst unmittelbar vor Ende des Programmplanungszeitraums vorgenommen wurde; zeigt sich insbesondere besorgt über die schleppende Abwicklung der Gemeinschaftsinitiativen, da erst knapp über die Hälfte der für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 verfügbaren Mittel ausgezahlt sind; dadurch wird die Durchführung der Programme durch die Verantwortlichen, d.h. kommunale Verwaltungen, NROs usw., erschwert und verteuert;

11.  fordert, dass bei der Ausrichtung der Strukturfonds vorrangig das Ziel der Einbeziehung der KMU (Schaffung, Erweiterung, technologische Ausrüstung, Entwicklung und Innovation, Internationalisierung der Märkte usw.) verfolgt wird, indem diese Unternehmen bei allen Prioritäten der gemeinschaftlichern Förderkonzepte berücksichtigt und in wesentlichem Umfang an der Inanspruchnahme der Fondsmittel beteiligt werden;

12.  ist der Ansicht, dass die jüngste Reform der Strukturfonds geeignet ist, die Programmplanung, die Durchführung und die finanzielle Abwicklung der Interventionen wesentlich zu vereinfachen; fordert die Kommission auf, den nationalen Verwaltungsstellen durch eine aktive Informationspolitik bei der Umstellung auf die neuen Regelungen zu helfen;

13.  begrüßt den Ansatz der Kommission, Programmplanung und Bewertung der Interventionen enger miteinander zu verknüpfen, bedauert allerdings, dass zum Zeitpunkt der Programmplanung in der Regel die Endevaluierung der Vorgängerprogramme noch nicht vorliegt;

14.  schlägt vor, den im Hinblick auf die Vereinfachung der Strukturfonds, der Ziele und Initiativen der Gemeinschaft eingeführten Prozess zu verbessern, um die Interventionen in immer stärkerem Maße auf die Gebiete mit Entwicklungsrückstand zu konzentrieren und um weitere Verzögerungen bei der Ausführung der Mittel, ähnlich den bisher beobachteten, zu vermeiden;

Beschäftigung

15.  ermahnt die Mitgliedstaaten, den in Amsterdam eingeleiteten Prozess der Beschäftigungspolitik fortzuführen;

16.  weist auf die Notwendigkeit hin, die Verwirklichung einer gemeinsamen territorialen Entwicklungs- und Beschäftigungspolitik voranzutreiben;

17.  ermahnt die Kommission, die gemeinsame Anwendung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zugunsten des internen territorialen Gleichgewichts der förderungsberechtigten Staaten auszurichten und eine genaue Analyse ihrer Effizienz durchzuführen;

18.  ist der Auffassung, dass die Abstimmung zwischen den Strukturfondsinterventionen und den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung verbessert werden muss;

Chancengleichheit von Männern und Frauen

19.  begrüßt die Initiative der Kommission, in ihrem Jahresbericht für das Jahr 1999 die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als horizontales Thema dieses Berichts darzustellen; ist jedoch der Ansicht, dass der betreffende Bericht keine genauen Informationen über den Zugang der Frauen zu den Strukturfonds sowie über die Auswirkungen der Interventionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen, darunter das Programm NOW, auf die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung der Chancengleichheit enthält, Informationen also, die es gestatten dürften, die Wirksamkeit der in diesem Bereich durchgeführten Maßnahmen, durch Zahlen gestützt, zu bewerten;

20.  stellt fest, dass das horizontale Ziel der Gleichstellung der Geschlechter nur teilweise berücksichtigt wurde; fordert eine allgemeine Politik zugunsten von Frauen, bei der wegen der bislang nur teilweisen Berücksichtigung des horizontalen Ziels der Gleichstellung der Geschlechter das geplante Ziel einer Erwerbsquote von Frauen von 60% im Jahr 2010 mit der Anwendung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds verknüpft wird;

21.  fordert Sondermaßnahmen, um das Problem der extrem unsicheren Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere von Frauen, zu lösen;

22.  verlangt die Durchführung allgemeiner Maßnahmen zugunsten von Frauen, die dazu dienen, die Lösung der mit dem Berufs- und Familienleben verbundenen Probleme voranzutreiben;

23.  begrüßt die Entscheidung der Kommission, künftig - zur Förderung des Grundsatzes der Chancengleichheit gemäß Artikel 2 und 141 des EG-Vertrags - geschlechtsspezifische Aspekte in das Gesamtgefüge der Politiken und Gemeinschaftsaktionen zur Verabschiedung horizontaler Maßnahmen für positive Aktionen einzubeziehen;

24.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß der neuen Strukturfondsregelung (2000-2006), wonach die Einbeziehung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die betreffenden Fonds ein vorrangiges Ziel darstellt, gehalten sind, eine Ex-ante-Bewertung der auszuarbeitenden Pläne vorzunehmen, Kriterien für die Auswahl der Projekte aufzustellen und die Begleitung der Interventionen mithilfe von Indikatoren unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten; weist daher darauf hin, dass die Indikatoren für die Begleitung und die statistischen Angaben nach Geschlechtern aufzuschlüsseln sind;

25.  fordert die Kommission auf, künftig in ihren Jahresberichten über die Strukturfonds nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten hinsichtlich der Auswirkungen der Interventionen zur Förderung der Eingliederung von Frauen und Männern in den Arbeitsmarkt, der Bildung und Berufsausbildung, von Frauen als Unternehmerinnen und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben vorzulegen;

Erweiterung

26.  fordert, dass unverzüglich und auf der Grundlage von möglichst umfassenden Konsultationen die Definition einer Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2006 festgelegt wird, die gleichzeitig die Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Sektoren und der Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten, die in einer erweiterten Union weiterhin förderungsberechtigt sind, und ein besonderes und zusätzliches Kohäsionssystem für die neuen Mitgliedstaaten gewährleistet;

27.  regt im Hinblick auf die Erweiterung und angesichts der der Europäischen Union bevorstehenden politischen Entscheidungen, so wie sie im Zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2001) 24 ) beschrieben werden, an, dass die Qualität der Ausgaben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis der verschiedenen Ziele und Fonds, die Notwendigkeit, dass neue Mitgliedstaaten ihre Volkswirtschaften und Gesellschaften entwickeln, und die Ergebnisse der verschiedenen Empfänger zu Schlüsselaspekten der Entscheidungen über die künftige Gestaltung der Kohäsionsstrategie der Union und die Umverteilungsfunktion des Haushaltsplans werden sollen;

Landwirtschaft und Fischerei

28.  hält es für wichtig, dass die GAP und die GFP als grundlegende Bestandteile der Politik eines territorialen Gleichgewichts, des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union überprüft werden;

29.  fordert die Kommission auf, im Jahr 2002 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen ausführlichen Bericht über die im Fischereisektor der Union aus den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen im Zeitraum 1994-1999 und eine Studie über die sozioökonomische Situation der Fischereiregionen der Union vorzulegen;

Sonstige Politiken

30.  ermahnt die Kommission und den Rat, dass mit Blick auf die Jahre 2007-2010 beim TEN-Verkehr die Anbindung der Gebiete in Randlagen, Insel- und unterentwickelten Regionen an das gesamte Hoheitsgebiet der Union als vorrangiges Ziel betrachtet wird, ohne dass dies durch eine Kürzung der öffentlichen Investitionen in den betroffenen Staaten verzögert wird; dringt darüber hinaus darauf, dass für den neuen Zeitraum die Entwicklung des intermodalen und nachhaltigen Verkehrs Priorität erhält;

31.  fordert die Kommission auf, dass sie im Sinne des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts die Tatsache berücksichtigt, dass sich die französischen Überseedepartements, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln in äußerster Randlage befinden, wenn sie für den Zugang zu Mitteln der Strukturfonds nach 2006 sorgt;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dass sie in den kommenden Jahren im Einklang mit den Bestimmungen der Strukturfondsverordnungen handeln und die Verbesserung der Umwelt als horizontales Thema für alle ihre Ziele betrachten;

33.  ermahnt die Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Richtlinie NATURA 2000 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

34.  nimmt die Billigung der spezifischen Programme des 5. FET-Rahmenprogramms zur Kenntnis, ebenso wie die Vorbereitung der Mitteilung "Hin zu einem europäischen Forschungsraum“ aus dem Jahr 1999, derzufolge "der Beitrag der Regionen zum europäischen Forschungsaufwand und insbesondere zum Aufbau eines europäischen Forschungsraumes verstärkt werden“ soll;

Zusätzlichkeit

35.  ist bestürzt darüber, dass das Zusätzlichkeitsprinzip als einer der vier wesentlichen Grundsätze der Strukturfonds von den Mitgliedstaaten und der Kommission offenbar nicht vollständig eingehalten wird; bedauert das Fehlen einer Sanktionsmöglichkeit für den Fall, dass Mitgliedstaaten gegen das Zusätzlichkeitsprinzip verstoßen; fordert die Kommission auf, bei der Ex-ante-Überprüfung im Rahmen der Programmplanung besonderes Gewicht auf die Einhaltung des Zusätzlichkeitsprinzips zu legen; schließt sich desweiteren der Empfehlung des Rechnungshofes an, dass für den neuen Programmplanungszeitraum besser umsetzbare, in die Programmplanung, Begleitung und Bewertung eingebundene und an die verfügbaren Haushaltsangaben und statistische Angaben angepasste Verfahren für die Überprüfung der Zusätzlichkeit festgelegt werden sollten;

36.  ermahnt die Mitgliedstaaten, den Grundsatz der Zusätzlichkeit genauestens einzuhalten und legt der Kommission nahe, initiativ zu werden und Instrumente und Regelungsvorschriften einzuführen, die die Anwendung der Zusätzlichkeit gewährleisten,

37.  fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament schnellstmöglich die Liste der Maßnahmen zuzuleiten, die sie zur Durchsetzung dieses Prinzips aufzuwenden gedenkt, insbesondere dann, wenn die Staaten, die Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds erhalten, das Null-Haushaltsdefizit praktizieren;

38.  fordert, dass die Regionen, und nicht die Staaten, die Projekte der Strukturfonds, die innerhalb ihres Territoriums durchgeführt werden sollen, verwalten;

Partnerschaft

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Verwaltung der Strukturfonds das Partnerschaftsprinzip mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren sowie das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden, indem sie die Befugnisse der internen politischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten anerkennen;

Bewertung und Kontrolle

40.  anerkennt die Tatsache, dass die Kommission zum ersten Male als Antwort auf die Kritik des Parlaments in den vorhergehenden Haushaltsjahren ein Kapitel über die durchgeführten Bewertungs- und Kontrollmaßnahmen in einen Jahresbericht aufgenommen hat;

41.  weist daraufhin, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 1999 Unregelmäßigkeiten bzw. Betrugsfälle in Höhe von € 120,6 Mio. - also 0,39% der Mittel der Strukturfonds in Höhe von € 30,6 Mrd. - gemeldet haben; fordert die Kommission auf, die Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Kontrollstellen zu verstärken; ersucht die Kommission um laufende Informationen über die getroffenen Maßnahmen gegen die Unregelmäßigkeiten bei Maßnahmen der Strukturfonds in den Mitgliedstaaten;

42.  nimmt die in den Verordnungen (EG) Nr. 438/2001(6) und (EG) Nr. 448/2001(7) festgelegten Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 zur Kenntnis; begrüßt die erzielten Verbesserungen bei der Finanzkontrolle der Strukturfonds; verlangt die umfassende Anwendung dieser Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und Kommission; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Vermeidung, Aufdeckung und Behebung von Schwachstellen und systematischen Unregelmäßigkeiten zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, ihren nationalen Rechnungshöfen volle Befugnisse zu erteilen, um die Verwendung von EU-Mitteln bis zur Ebene der Endbegünstigten zu prüfen;

43.  betont die Schlüsselrolle, die das Europäische Parlament in dem Bewertungs- Kontrollprozess spielen sollte, eine Schlüsselrolle, die in dem im Jahresbericht behandelten Zeitraum vernachlässigt wurde; ist der Auffassung, dass das Parlament die jährlichen Mittelzuweisungen zum Zeitpunkt der Annahme des Haushaltsplans nicht lediglich genehmigen sollte, sondern als ein Garant der Interessen der Europäischen Union neben der Kommission aktiv am Evaluierungsprozess beteiligt werden sollte;

44.  ist der Auffassung, dass eine Überprüfung und Stärkung der Rolle des Parlaments notwendig ist, insbesondere, um die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf ihre Verpflichtungen bezüglich der Transparenz in diesem Bereich hinzuweisen, so wie sie in dem mit der Kommission im Jahre 1999 vereinbarten Verhaltenskodex für die Durchführung der Strukturpolitiken festgelegt worden sind;

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o   o

45.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 193 vom 31.7.1993, S. 5.
(2) ABl. L 193 vom 31.7.1993, S. 20.
(3) ABl. C 342 vom 1.12.2000, S. 1.
(4) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.
(5) ABl. L 193 vom 31.7.1993, S. 34.
(6) ABl. L 63 vom 3.3.2001, S. 21.
(7) ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13.

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