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Verfahren : 2003/2520(RSP)
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RC-B5-0112/2003

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Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0066

Angenommene Texte
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Donnerstag, 13. Februar 2003 - Straßburg
Menschenrechte in Simbabwe
P5_TA(2003)0066RC-B5-0112/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in Simbabwe

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 13. April 2000(1), 18. Mai 2000(2), 6. Juli 2000(3), 15. März 2001(4), 6. September 2001(5), 13. Dezember 2001(6), 14. März 2002(7), 4. Juli 2002(8) und 5. September 2002(9) zur Lage in Simbabwe,

A.   in der Erwägung, dass mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 18. Februar 2002 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe - der am 18. Februar 2003 verlängert werden soll -, als Reaktion auf die zunehmende Repression der Bevölkerung Simbabwes gezielte Sanktionen gegen das Mugabe-Regime eingeführt wurden, u.a. ein Einreiseverbot für wichtige Mitglieder der ZANU-PF,

B.   in der Erwägung, dass sich der politische Druck in Simbabwe verstärkt hat und der Führer der oppositionellen Bewegung für demokratischen Wandel (MDC), Morgan Tsvangirai, ihr Generalsekretär Welshman Ncube und der Abgeordnete Renson Gasela sich nunmehr wegen angeblichem Hochverrats in Simbabwe vor Gericht verantworten müssen,

C.   in der Erwägung, dass Simbabwe kein demokratisches Land mehr ist, da es bei Parlaments-, Präsidenten- und allen nachfolgenden Kommunalwahlen zu Einschüchterung, Repression, Stimmenfälschung und staatlich unterstützter politischer Gewalt kam und grundlegende Menschenrechte systematisch verletzt werden,

D.   in der Erwägung, dass 7,2 Millionen Simbabwer, also über die Hälfte der Bevölkerung, vor dem Hungertod stehen, und diejenigen, die kein ZANU-PF-Parteibuch vorweisen können, keine der von der Regierung kontrollierten Nahrungsmittel erhalten,

E.   in der Erwägung, dass sich die gesamte Wirtschaftslage mit 70% Arbeitslosen, einer Inflationsrate von über 100% und einem Rückgang der früheren landwirtschaftlichen Nutzflächen Simbabwes um 50% rasant verschlechtert,

F.   in der Erwägung, dass Anhänger der MDC und auch Abgeordnete, die verhaftet wurden, über immer brutalere Verhörmethoden der Polizei, namentlich Folter durch Schläge, Elektroschocks und Gift berichten,

G.   in der Erwägung, dass Mugabes Jugendmiliz vor Verfolgung sicher ist, obwohl sie in großem Umfang Einschüchterung und Gewalt gegen unschuldige Zivilisten einsetzt,

H.   in der Erwägung, dass Robert Mugabe zum französisch-afrikanischen Gipfel am 19. Februar 2003 in Paris eingeladen ist,

I.   in der Erwägung, dass es immer wieder die Ausweitung und rigorose Anwendung von Sanktionen sowie weitere Maßnahmen gefordert hat, um der internationalen Aktion gegen das Mugabe-Regime mehr Schlagkraft zu verleihen,

J.   in der Erwägung, dass bevorstehende Ereignisse wie die Revision des Status Simbabwes innerhalb des Commonwealth, die Frage nach der Anwendung der EU-Sanktionen im Rahmen des EU-Afrika-Gipfels und die absehbare Prüfung der Lage in Simbabwe durch die UNO entscheidend sein werden, um den Druck auf das Mugabe-Regime zu verstärken,

K.   in der Erwägung, dass insbesondere Südafrika als Simbabwes mächtigster Nachbar und Wirtschaftspartner die Chance und die Verantwortung hat, seine Führungsqualitäten unter Beweis zu stellen und dazu beizutragen, dass sich die Lage in Simbabwe bald zum Besseren wendet,

L.   in der Erwägung, dass sich die Europäische Union verpflichtet hat, enge Beziehungen zu ihren AKP-Partnern zu pflegen und mit ihnen sowie mit der gesamten Völkergemeinschaft zusammenzuarbeiten, um einen gemeinsamen Weg zur Wiedereinführung der Demokratie und zur Beendigung der Leiden der Bevölkerung Simbabwes zu finden,

M.   in der Erwägung, dass die afrikanischen Staaten nicht zulassen dürfen, dass das Mugabe-Regime ihre Beziehungen zu den Ländern der Europäischen Union ausnutzt, und dass sich deshalb die Afrikanische Union und die SADC mit der übrigen Völkergemeinschaft unverzüglich um eine Verbesserung der Lage in Simbabwe bemühen sollten,

N.   in der Erwägung, dass in großen Teilen des Berichts der UN-Expertengruppe vom Oktober 2002 über die illegale Nutzung natürlicher Ressourcen in der Demokratischen Republik Kongo auf die illegalen Machenschaften simbabwischer, von der Regierung unterstützter Interessengruppen verwiesen und aufgezeigt wird, wie das Vorgehen von Mugabes korrupten Gefolgsleuten nicht nur das eigene Volk, sondern auch die Nachbarländer trifft; ferner in Erwägung, dass der Sprecher des simbabwischen Parlaments, Emmerson Mnangagwa, in diesem Bericht zitiert wird,

O.   in der Erwägung, dass führende Mitglieder des Mugabe-Regimes die Möglichkeiten nutzen, um das Einreiseverbot der Europäischen Union zu umgehen und der Rat dies nicht verhindert,

P.   in der Erwägung, dass es selbst im November 2002 zwei ausgewiesenen Simbabwern, denen die belgischen Behörden Visa ausgestellt hatten, den Zugang zu seinen Gebäuden verwehrte,

1.   verurteilt die inkonsequente Politik der Europäischen Union und appelliert an den Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten, nicht von der Sanktionsregelung abzuweichen, die die Europäische Union selbst eingeführt hat;

2.   fordert den Rat auf, bei der Revision seines oben genannten Gemeinsamen Standpunkts vom 18. Februar 2002 sicherzustellen, dass die Sanktionen gegen das Mugabe-Regime ununterbrochen und ausnahmslos fortgesetzt werden, und ganz klar darzulegen, wie das Einreiseverbot für ZANU-PF-Mitglieder anzuwenden ist;

3.   fordert nachdrücklich, dass die unhaltbaren Vorwürfe gegen Morgan Tsvangirai, Welshman Ncube und Renson Gasela zurückgenommen und systematische Gewalt und Einschüchterung gegen Gegner des Mugabe-Regimes eingestellt werden;

4.   fordert, dass unverzüglich in ordnungsgemäß durchgeführten und international überwachten Wahlen nach freien, gerechten Verfahren eine repräsentative Regierung gewählt wird;

5.   verurteilt den Einsatz von Nahrungsmittelhilfe als politische Waffe gegen Oppositionelle; fordert die Regierung Simbabwes auf, die Lebensmittelverteilung an die Bevölkerung unabhängig von der Parteizugehörigkeit sicherzustellen, und appelliert an die Völkergemeinschaft und die Vereinten Nationen, in der Nahrungsmittelverteilung stärker zu intervenieren, die sichere und gerechte Auslieferung von Nahrungsmitteln an die Bedürftigen zu gewährleisten und mit den Nachbarländern Simbabwes zusammenzuarbeiten, die sich Flüchtlingsproblemen gegenübersehen;

6.   fordert die Vereinten Nationen auf, einen Sonderberichterstatter zur Untersuchung der Menschenrechtslage in Simbabwe zu ernennen;

7.   appelliert an den Rat und die Kommission, die bestehenden Sanktionen auszuweiten und Sanktionen gegen diejenigen Geschäftsleute zu verhängen, die für die Finanzierung des ZANU-PF-Regimes verantwortlich sind; fordert die Einführung zusätzlicher Maßnahmen, u.a. die Aberkennung des Aufenthaltsrechts in Europa für diejenigen, die unter die EU-Sanktionen fallen, und das Verbot des Zugangs zu Arbeitsplätzen und Ausbildungseinrichtungen in der Europäischen Union für die entsprechenden Familienangehörigen;

8.   appelliert erneut an die Kommission und den Rat, umfassender über das Einfrieren der Bankkonten der unter die EU-Sanktionen fallenden Personen zu informieren;

9.   fordert, dass umfassendere Sanktionen gegen das Mugabe-Regime erwogen werden, u.a. ein weltweiter Sport- und Kulturboykott, wobei jedoch die simbabwische Bevölkerung nicht noch mehr darunter leiden darf;

10.   lobt den Mut der simbabwischen Kricketspieler Andy Flower und Henry Olonga, die Mugabe getrotzt haben, und die Standfestigkeit des englischen Kricketteams, das es ablehnte, in Simbabwe zu spielen;

11.   fordert, dass die Europäische Union, die AKP-Partner und die gesamte Völkergemeinschaft dem Wunsch der MDC nach strikter Umsetzung der EU-Sanktionen sowie der Forderung von MDC-Präsident Morgan Tsvangirai nach uneingeschränkter Anwendung des Einreiseverbots stärkere Beachtung schenken;

12.   kritisiert die Einladung Mugabes zur Teilnahme am französisch-afrikanischen Gipfel im Februar 2003;

13.   fordert nachdrücklich, dass der Rat weder Mugabe noch den übrigen unter Einreiseverbot stehenden Simbabwern Visa zur Teilnahme am EU-Afrika-Gipfel in Lissabon ausstellt, und bedauert, dass die Chance für einen Dialog zwischen der Europäischen Union und Afrika wieder einmal wegen Problemen zu scheitern droht, die auf das Konto des Regimes von Simbabwe gehen;

14.   fordert im Einklang mit dem Abkommen von Cotonou, dass Fragen guter Regierungspraxis, der Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit insbesondere in Simbabwe in allen Gesprächen der Europäischen Union mit afrikanischen Ländern und ihren regionalen Organisationen und nicht nur im Rahmen des Dialogs mit dem Südlichen Afrika angesprochen werden;

15.   fordert den Präsidenten Südafrikas, Thabo Mbeki, als derzeitigen Präsidenten der Afrikanischen Union, sowie Präsident dos Santos als Vorsitzenden der SADC nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass durch wirksame regionale Initiativen Druck auf Simbabwe ausgeübt wird und in Simbabwe Neuwahlen unter internationaler Überwachung ausgerufen werden;

16.   fordert den Commonwealth auf, den Ausschluss Simbabwes zu verlängern;

17.   ist davon überzeugt, dass die Probleme Simbabwes durch eine Ersetzung von Präsident Mugabe durch Emmerson Mnangagwa keineswegs gelöst würden, da letzterer eindeutig für den Zustand der Wirtschaft in Simbabwe sowie für die Verwaltung des Landes verantwortlich und darüber hinaus in politische Gewalttaten und Wahlfälschung verwickelt ist;

18.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem AKP-EU-Ministerrat, der Regierung und dem Parlament von Simbabwe, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Afrikanischen Union und dem Generalsekretär der SADC zu übermitteln.

(1) ABl. C 40 vom 7.2.2001, S. 425.
(2) ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 241.
(3) ABl. C 121 vom 24.4.2001, S. 394.
(4) ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 304.
(5) ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 339.
(6) ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 305.
(7) P5_TA(2002)0131.
(8) P5_TA(2002)0376.
(9) P5_TA(2002)0412.

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