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Verfahren : 2007/2505(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0021/2007

Eingereichte Texte :

B6-0021/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 01/02/2007 - 7.6
CRE 01/02/2007 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0016

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 49k
Donnerstag, 1. Februar 2007 - Brüssel
Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien
P6_TA(2007)0016B6-0021/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Anhörung seines Entwicklungsausschusses vom 18. Dezember 2006,

–   unter Hinweis seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien(1) sowie seine jährlichen Menschenrechtsentschließungen von 2000, 2002, 2003 und 2005,

–   unter Hinweis auf die Allgemeine Empfehlung XXIX (Diskriminierung aufgrund der Abstammung), die vom UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 22. August 2002 angenommen wurde, und die 48 Maßnahmen, die die Vertragsstaaten ergreifen müssen,

–   unter Hinweis auf die vom UN-Unterausschuss für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte erstellte Studie, in der Grundsatzentwürfe und Richtlinien für die Abschaffung von "Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung" entwickelt werden, und unter Kenntnisnahme des von den Sonderberichterstattern veröffentlichten vorläufigen Berichts über die Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung,

–   unter Hinweis auf die verschiedenen Bestimmungen in der indischen Verfassung zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Dalits, die mindestens 167 Millionen Menschen betreffen, und zu denen gehören: die Abschaffung der Praxis der Unberührbarkeit, das Verbot von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit, Chancengleichheit bei Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung sowie bildungs-, beschäftigungspolitische und politische Fördermaßnahmen durch Quoten in staatlichen Institutionen und politischen Vertretungsgremien sowie unter Hinweis auf zahlreiche Gesetzesmaßnahmen, die die Abschaffung einiger der schlimmsten Auswüchse der Unberührbarkeit und der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit veranlassen, einschließlich Schuldknechtschaft, Latrinenreinigung per Hand und Gräueltaten gegenüber Dalits,

–   unter Hinweis auf die Nationale Menschenrechtskommission, nationale und staatliche Kommissionen für die Registrierten Kasten und den nationalen Safai Karamchari-Ausschuss (der sich mit dem Problem der Latrinenreinigung per Hand befasst),

–   gestützt auf Artikel 91 und Artikel 90 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   unter Hinweis darauf, dass Indien die größte funktionierende Demokratie in der Welt ist, in der jeder Bürger vor der Wahlurne gleich ist, dass Indiens letzter Präsident und Staatsoberhaupt ein Dalit war und dass Dalits als Minister gedient haben; unter Hinweis darauf, dass es hinduistische Denkrichtungen gibt, die Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der Kastenzugehörigkeit als Irrweg ihres Glaubens ablehnen,

B.   unter Hinweis darauf, dass es Dalits und ähnliche Gruppen auch in Nepal, Pakistan und Bangladesch gibt,

C.   in der Erwägung, dass aus Berichten der Nationalen Menschenrechtskommission Indiens hervorgeht, dass die Umsetzung des Rechtsaktes über Registrierte Kasten und Registrierte Stämme (Verhinderung von Gräueltaten) äußerst unbefriedigend bleibt und dass diese Kommission mehrere Empfehlungen herausgegeben hat, um dieses Problem zu bewältigen,

D.   in der Erwägung, dass Polizeibeamte trotz der Tatsache, dass jeden Tag 27 offiziell registrierte Übergriffe gegen Dalits begangen werden, Dalits häufig daran hindern, Polizeiwachen zu betreten, sich weigern, Fälle von Dalits zu Protokoll zu nehmen, und regelmäßig Folter gegen Dalits anwenden, ohne dass dies geahndet wird,

E.   in der Erwägung, dass trotz der Tatsache, dass viele Dalits aus Angst vor Repressalien der dominanten Kasten Verbrechen nicht anzeigen, aus offiziellen Polizeistatistiken, die Durchschnittswerte für die letzten fünf Jahre angeben, hervorgeht, dass jede Woche 13 Dalits ermordet werden, jede Woche die Häuser oder der Besitz von fünf Dalits verbrannt werden, jede Woche sechs Dalits gekidnappt oder entführt werden, jeden Tag drei Dalit-Frauen vergewaltigt werden, jeden Tag 11 Dalits geschlagen werden und alle 18 Minuten ein Verbrechen an einem Dalit verübt wird(2),

F.   in der Erwägung, dass aus einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung über Unberührbarkeit im ländlichen Indien(3), in die 565 Dörfer in 11 Bundesstaaten einbezogen wurden, hervorgeht, dass Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsdienstes sich geweigert haben, in 33% der Dörfer die Häuser von Dalits zu besuchen, dass Dalits in 27,6% der Dörfer daran gehindert wurden, Polizeiwachen zu betreten, dass Dalit-Kinder in 37,8% der staatlichen Schulen beim Essen getrennt von den anderen sitzen mussten, dass Dalits in 23,5% der Dörfer ihre Post nicht nach Hause zugestellt bekamen und dass Dalits der Zugang zu Wasserquellen in 48,4% der Dörfer verwehrt wurde, weil dort die Praxis der Segregation und der Unberührbarkeit vorherrscht,

G.   in der Erwägung, dass die Hälfte der Dalit-Kinder in Indien unterernährt ist, 21% ernsthaft untergewichtig sind und dass 12% vor ihrem fünften Geburtstag sterben(4),

H.   in der Erwägung, dass Unberührbarkeit in Schulen dazu beigetragen hat, dass die Schulabbrecher- und Analphabetenquoten bei Dalit-Kindern weit über denen der Bevölkerung im Allgemeinen liegen, wobei die "Alphabetisierungskluft" zwischen Dalits und Nicht-Dalits sich seit der Unabhängigkeit Indiens kaum verändert hat und die Alphabetisierungsraten bei Dalit-Frauen im ländlichen Indien weiterhin nur 37,8% betragen(5),

I.   in der Erwägung, dass Dalit-Frauen, die neben den Frauen der Stammesbevölkerung die Ärmsten der Armen in Indien sind, in allen Lebensbereichen doppelt diskriminiert werden, d.h. aufgrund der Kasten- und der Geschlechtszugehörigkeit; in der Erwägung, dass ihre körperlichen Unversehrtheit auf schreckliche Art und Weise verletzt wird, einschließlich sexueller Übergriffe durch straffrei bleibende dominante Kasten, dass sie sozial ausgegrenzt und wirtschaftlich ausgebeutet werden,

J.   in der Erwägung, dass die Nationale Kommission für Registrierte Kasten beobachtet hat, dass im Rahmen des Sonderplans für Registrierte Kasten die Mittel für das Wohlergehen und die Entwicklung der Dalits bei weitem nicht ausreichen und nicht ausgeschöpft werden,

K.   in der Erwägung, dass Dalits in Schuldknechtschaft gehalten werden und Zwangsarbeit leisten müssen und auf einer Reihe von Märkten, u.a. auf dem Arbeits-, Wohn-, Verbraucher-, Kapital- und Kreditmarkt, diskriminiert werden, dass sie niedrigere Löhne erhalten und dass sie längeren Arbeitszeiten, verspäteten Lohnzahlungen sowie verbalen oder körperlichen Übergriffen ausgesetzt sind,

1.   begrüßt die einzelnen Bestimmungen der indischen Verfassung zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Dalits, stellt jedoch fest, dass dennoch die Umsetzung von Gesetzen, die die Rechte der Dalits schützen, weiterhin äußerst unangemessen ist und dass den indischen Dalits das Leben durch Gräueltaten, Unberührbarkeit, Analphabetentum, Chancenungleichheit, Latrinenreinigung per Hand, Unterbezahlung, Schuldknechtschaft, Kinderarbeit und Landlosigkeit immer noch zur Hölle gemacht wird;

2.   zeigt sich besorgt angesichts der Tatsache, dass nur wenige der an solchen Verbrechen Schuldigen überhaupt bestraft werden, und fordert die Regierung Indiens auf, ihr Strafrechtssystem zu verbessern, damit leichter Klage gegen diejenigen erhoben werden kann, die Verbrechen gegen die Dalits begangen haben, mehr Täter überführt werden können, die Dauer von Gerichtsverfahren erheblich verkürzt werden kann und besondere Maßnahmen zum Schutz der Dalit-Frauen ergriffen werden können;

3.   begrüßt das vor kurzem erlassene Verbot der Beschäftigung von Kindern als Haushaltshilfen und Arbeitskräfte in Straßenimbissen, Restaurants, Teeläden usw. und fordert die indische Regierung dringend auf, weitere Schritte in Richtung auf ein vollständiges Verbot aller Formen von Kinderarbeit zu unternehmen;

4.   fordert die Regierung Indiens auf, unverzüglich tätig zu werden, um den gleichberechtigten Zugang von Dalits zu Polizeiwachen und allen anderen öffentlichen Institutionen und Einrichtungen zu gewährleisten, u.a. von Einrichtungen im Zusammenhang mit seiner demokratischen Struktur wie Panchayat-Gebäuden (Gemeinderatsgebäuden) und Wahlkabinen;

5.   begrüßt die Steuerpolitik, die von der Planungskommission Indiens und den verschiedenen Ministerien bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Wohl und die Entwicklung der Dalits verfolgt wird, und fordert die Regierung Indiens auf, die lückenlose Durchführung mit fester Zeitvorgabe aller politischen und haushaltspolitischen Maßnahmen zugunsten des Wohlergehens und der Entwicklung der Dalits zu gewährleisten, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Sonderplans für Registrierte Kasten;

6.   fordert die Regierung Indiens dringend auf, weiter mit den einschlägigen UN-Menschenrechtsgremien an der tatsächlichen Abschaffung von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt mit dem Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und den UN-Sonderberichterstattern, die die Aufgabe haben, Grundsätze und Richtlinien für die Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung zu entwickeln;

7.   fordert die indische Regierung auf, das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko für die Dalits, gefoltert zu werden, zu verringern, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um Folter in Indien zu kriminalisieren, Strafen zu verhängen, um Polizeikräfte, die Folter anwenden, strafrechtlich zu verfolgen, Folteropfern konsequent Rehabilitation und Entschädigung zu gewähren und einen unabhängigen Beschwerdemechanismus für Folteropfer einzurichten, der für Dalits zugänglich ist;

8.   nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Europäische Union gegenüber der indischen Regierung, insbesondere im Rahmen der Gipfeltreffen EU-Indien, nur sehr zögerlich mit dem riesigen Problem der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit beschäftigt;

9.   fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit während der Gipfeltreffen EU-Indien und anderer Treffen als Teil sämtlicher Dialoge über Politik, Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Entwicklung und Handel anzusprechen und die beteiligten Ausschüsse über den Fortschritt und das Ergebnis dieser Dialoge zu unterrichten;

10.   fordert die europäischen Mitglieder des Gemeinsamen Aktionskomitees nachdrücklich auf, den Dialog über das Problem der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit im Rahmen ihrer Debatten über Demokratie und Menschenrechte, Sozial- und Beschäftigungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit weiterzuführen;

11.   bekräftigt erneut, dass es von den EU-Entwicklungsprogrammen in Indien erwartet, dass sie spezifische Maßnahmen enthalten, um zu gewährleisten, dass Minderheiten wie die Dalits und Adivasis und andere marginalisierte Gemeinschaften, Stämme und Kasten in die Lage versetzt werden, die breite Kluft zum Rest der Bevölkerung in Bezug auf die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele zu überwinden;

12.   wiederholt seine Forderung, dass der Rat und die Kommission der Förderung von Chancengleichheit für die Beschäftigten der in Europäischen Union ansässigen Privatunternehmen Vorrang zu geben und Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union zu ermutigen, die "Ambedkar-Grundsätze" zu verwirklichen (Beschäftigungs- und weitere Grundsätze zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung, die formuliert wurden, um allen ausländischen Investoren in Südasien zu helfen, Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit zu bekämpfen);

13.   begrüßt die Verpflichtung der Europäischen Union zur Entwicklung von Grundsätzen und Richtlinien für die Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung durch den UN-Unterausschuss für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, diese Arbeit auch weiterhin zu unterstützen;

14.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament Indiens, dem UN-Generalsekretär sowie dem Vorsitzenden des UN-Unterausschusses für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, den Präsidenten der ILO und von UNICEF, der Weltbank und des IWF zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P6_TA(2006)0388.
(2)Abgeleitet aus Zahlen in dem Bericht Crime in India 2005, http://ncrb.nic.in/crime2005/home.htm and http://ncrb.nic.in/crime2005/cii-2005/CHAP7.pdf
(3) Veröffentlicht als Untouchability in Rural India von Shah, Mander, Thorat, Deshpande und Baviskar, Sage Publications, Indien, 2006.
(4)National Family Health Survey, im Auftrag des indischen Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge, 1998-1999 (letzter erhältlicher Überblick), S. 11, http://www.nfhsindia.org/data/india/indch6.pdf
(5)Volkszählung in Indien von 2001.

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