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Verfahren : 2008/2642(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0571/2008

Aussprachen :

PV 22/10/2008 - 14
CRE 22/10/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 23/10/2008 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0523

Angenommene Texte
PDF 115kWORD 34k
Donnerstag, 23. Oktober 2008 - Straßburg
Gedenken an den Holodomor, die große Hungersnot in der Ukraine (1932-1933)
P6_TA(2008)0523RC-B6-0571/2008

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu dem Gedenken an den Holodomor, die wissentlich herbeigeführte Hungersnot von 1932/1933 in der Ukraine

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union,

–   unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–   unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf der 58. Plenartagung der UN-Generalversammlung zum 70. Jahrestag des Holodomor in der Ukraine abgegeben und von 63 Staaten, darunter allen 25 (damaligen) EU-Mitgliedstaaten, unterstützt wurde,

–   unter Hinweis auf das ukrainische Gesetz über den "Holodomor von 1932/1933 in der Ukraine", das am 28. November 2006 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 21. November 2007, die den Auftakt für das Gedenken an dem 75. Jahrestag der Holodomor-Hungersnot in der Ukraine bildete,

–   unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen, die am 27. Februar 2008 in der 10. Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Ukraine angenommen wurden,

–   gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.   in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten fundamentale Grundsätze der Europäischen Union sind,

B.   in der Erwägung, dass in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords die folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wurden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, kriminalisiert werden: Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe,

C.   in der Erwägung, dass die Holodomor-Hungersnot von 1932/1933, die Millionen von Ukrainern das Leben kostete, auf zynische und grausame Weise vom stalinistischen Regime geplant wurde, um die sowjetische Politik der Kollektivierung der Landwirtschaft gegen den Willen der ländlichen Bevölkerung in der Ukraine durchzusetzen,

D.   in der Erwägung, dass das Gedenken an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Geschichte Europas dazu beitragen sollte, künftig ähnliche Verbrechen zu verhindern,

E.   unter Hinweis darauf, dass die europäische Einigung auf der Bereitschaft gründet, die tragische Geschichte des 20. Jahrhunderts zu bewältigen, und dass es bei dieser Bewältigung einer schwierigen Geschichte keineswegs um eine wie auch immer geartete Kollektivschuld geht, sondern dass die Bewältigung vielmehr eine stabile Grundlage für eine gemeinsame europäische Zukunft bildet, die auf gemeinsamen Werten und gemeinsamen und miteinander verflochtenen Zukunftsperspektiven beruht,

1.   erklärt gegenüber den Bürgern der Ukraine und insbesondere den letzten Überlebenden des Holodomor und den Familien und Verwandten der Opfer, dass es

   a) den Holodomor (die wissentlich herbeigeführte Hungersnot von 1932/1933 in der Ukraine) als schreckliches Verbrechen am ukrainischen Volk und gegen die Menschlichkeit anerkennt,
   b) diese Taten, die sich gegen die ukrainische Landbevölkerung richteten und die durch die massive Vernichtung und Verletzung von Menschenrechten und Freiheiten gekennzeichnet waren, nachdrücklich verurteilt,
   c) dem ukrainischen Volk, das diese Tragödie erlitten hat, sein Mitgefühl ausspricht und jenen Menschen Ehre erweist, die an den Folgen der wissentlich herbeigeführten Hungersnot von 1932/1933 gestorben sind,
   d) die Nachfolgestaaten der Sowjetunion auffordert, zum Zwecke einer eingehenden Untersuchung uneingeschränkten Zugang zu den Archivbeständen zum Holodomor von 1932/1933 in der Ukraine zu gewähren, damit alle Ursachen und Folgen ermittelt und umfassend erforscht werden können

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Ukraine, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.

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