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Verfahren : 2008/2026(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0486/2008

Eingereichte Texte :

A6-0486/2008

Aussprachen :

PV 17/12/2008 - 3
CRE 17/12/2008 - 3

Abstimmungen :

PV 18/12/2008 - 6.6
PV 18/12/2008 - 6.7
CRE 18/12/2008 - 6.6
CRE 18/12/2008 - 6.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0622

Angenommene Texte
PDF 284kWORD 115k
Donnerstag, 18. Dezember 2008 - Straßburg
Gesamthaushaltsplan 2009 (alle Einzelpläne)
P6_TA(2008)0622A6-0486/2008
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 in der vom Rat geänderten Fassung (alle Einzelpläne) (16257/2008 - C6-0457/2008 - 2008/2026(BUD)) und Berichtigungsschreiben Nr. 1/2009 (SEK(2008)2435 - 13702/2008 - C6-0344/2008)), Nr. 2/2009 (SEK(2008)2707 - 16259/2008 - C6-0458/2008)) und Nr. 3/2009 (SEK(2008)2840 - 16260/2008 - C6-0459/2008)) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(2),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–   in Kenntnis des vom Rat am 17. Juli 2008 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (C6-0309/2008),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission (C6-0309/2008) und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2009 (SEK(2008)2435 – 13702/2008 – C6-0344/2008) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I – Europäisches Parlament, Einzelplan II – Rat, Einzelplan IV – Gerichtshof, Einzelplan V – Rechnungshof, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter, Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0309/2008)(5),

–   in Kenntnis der Berichtigungsschreiben Nr. 2/2009 (SEK(2008)2707 - 16259/2008 - C6-0458/2008) und 3/2009 (SEK(2008)2840 - 16260/2008 - C6-0459/2008) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009,

–   unter Hinweis auf seine Abänderungen und Änderungsvorschläge vom 23. Oktober 2008 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

–   in Kenntnis der Änderungen des Rates an den vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschlägen zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans (16257/2008 – C6-0457/2008),

–   in Kenntnis der Ergebnisse der Haushaltskonzertierungssitzung vom 21. November 2008, einschließlich der dieser Entschließung als Anlage beigefügten Erklärungen,

–   in Kenntnis der Erklärung des Rates zum Ergebnis seiner Beratungen über die vom Parlament angenommenen Abänderungen und Änderungsvorschläge zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0486/2008),

Schlüsselthemen – Ergebnis der Konzertierung, Gesamtbeträge und Berichtigungsschreiben

1.   erinnert an seine politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2009, die zunächst in seinen Entschließungen vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009(6) und zu dem Haushaltsrahmen und den Prioritäten für 2009(7) erläutert und später in seiner Entschließung vom 8. Juli 2008 zum Haushaltsplan 2009: Erste Überlegungen zum Vorentwurf des Haushaltsplans 2009 und Mandat für die Konzertierung, Einzelplan III – Kommission(8), näher ausgeführt wurden; betont, dass diese politischen Prioritäten, die schließlich in seiner oben genannten Entschließung vom 23. Oktober 2008 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission zum Ausdruck gebracht wurden, die Leitprinzipien für seinen Standpunkt in der Konzertierung mit dem Rat für den Haushaltsplan 2009 waren;

2.   begrüßt das in der traditionellen Haushaltskonzertierungssitzung mit dem Rat am 21. November 2008 erzielte allgemeine Einvernehmen, insbesondere über die Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität; ist jedoch äußerst besorgt über die möglichen Auswirkungen einer Rezession auf die europäischen Bürger und bedauert daher, dass die Kommission in der Konzertierungssitzung gezögert hat, Informationen über die möglichen finanziellen Auswirkungen ihres anstehenden Vorschlags zur Bewältigung der Wirtschaftskrise preiszugeben;

3.   nimmt die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 an den Europäischen Rat mit dem Titel "Europäisches Konjunkturprogramm" (KOM(2008)0800) zur Kenntnis und:

   weist darauf hin, dass dieses Programm, wenn es gebilligt wird, erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2009 haben wird, und ersucht die Kommission, diese Auswirkungen deutlicher darzustellen, indem sie dem Europäischen Parlament als einem Teil der Haushaltsbehörde weitere Einzelheiten über den Anwendungsbereich ihres Vorschlags und konkrete Zahlen zu seiner Umsetzung, insbesondere bezüglich der Finanzplanung, vorlegt;
   verpflichtet sich, die damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushaltsplan zu analysieren, und bekräftigt erneut die in der Konzertierungssitzung zum Ausdruck gebrachte Verpflichtung von Parlament und Rat, mit den angemessenen Finanzmitteln auf die derzeitige Wirtschaftskrise zu reagieren;
   ersucht die Kommission und die Europäische Investitionsbank, regelmäßig über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise Bericht zu erstatten;

4.   bringt seine große Bereitschaft zum Ausdruck, mit dem Rat auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags Verhandlungen über eine Änderung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 im Umfang von 5 Milliarden EUR im Rahmen des vorgeschlagenen Europäischen Konjunkturprogramms aufzunehmen; nimmt Kenntnis von den diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2008;

5.   fordert, dass die gegenwärtige Krise nicht als Vorwand benutzt wird, um eine unbedingt erforderliche Neuausrichtung der Ausgaben auf "grüne" Investitionen zu verzögern, sondern vielmehr ein zusätzlicher Anreiz für die Beschleunigung einer derartigen Neuorientierung sein sollte;

6.   verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung der für 2009 geplanten Überprüfung des Haushaltsplans, die sich nicht auf eine theoretische Vision eines Haushaltsplans für die Zeit nach 2013 beschränken, sondern auch mutige Vorschläge für eine Neuausrichtung der Planung anlässlich der Halbzeitüberprüfung der Mehrjahresprogramme beinhalten sollte, um auf die derzeitige Krise unter Berücksichtigung der durch den Klimawandel entstandenen Herausforderungen zu reagieren;

7.   bekräftigt erneut, dass Initiativen für Wachstum und Beschäftigung und die Unterstützung von KMU sowie von Forschung und Innovation in der derzeitigen Wirtschaftslage von größter Bedeutung sind und wesentliche Prioritäten im Haushaltsplan der Union für 2009 sein müssen; ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die Unterstützung für den Zusammenhalt zwischen den Regionen als Schlüsselfaktor für die Belebung des Wirtschaftswachstums in der gesamten Union betrachtet werden muss; hält es für äußerst wichtig, dass die politische Entschlossenheit, Fortschritte bei der Bewältigung des Klimawandels zu erzielen und den Bürgern ein sichereres Europa zu bieten, auch zu einer Haushaltspriorität wird, die darüber hinaus im Haushaltsplan der Europäischen Union deutlich sichtbar sein muss; betont, dass die Union 2009 und in den darauf folgenden Jahren in der Lage sein muss, ihre Rolle als globaler Akteur zu erfüllen, insbesondere angesichts der jüngsten Herausforderungen wie steigender Lebensmittelpreise;

8.   unterstützt das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) 2009, vor allem deshalb, weil es ein etwas realistischeres Bild des Bedarfs in der Rubrik 4 zu zeichnen scheint als der HVE; nimmt das Berichtigungsschreiben Nr. 2/2009 mit seinen traditionellen Aspekten zur Kenntnis, in dem die Zahlen aktualisiert werden, die der Schätzung der Agrarausgaben im HVE zugrunde liegen; nimmt das Berichtigungsschreiben Nr. 3/2009 zur Kenntnis, mit dem – innerhalb des Haushaltsplans des Rates – die Kosten (1,06 Millionen EUR) der vom Europäischen Rat am 15./16. Oktober 2008 eingesetzten Reflexionsgruppe abgedeckt werden sollen;

9.   legt, was die Gesamtbeträge anbelangt, den endgültigen Umfang der Verpflichtungsermächtigungen auf 133 846 Millionen EUR fest, was 1,03% des BNE der Europäischen Union entspricht; legt den Gesamtumfang der Zahlungen auf 116 096 Millionen EUR fest, was 0,89% des BNE der Europäischen Union entspricht; stellt fest, dass damit eine beträchtliche Marge von 7 762 Millionen EUR unter der im MFR für 2009 vorgesehenen Obergrenze der Zahlungen verbleibt; unterstreicht die gemeinsame Verpflichtung beider Teile der Haushaltsbehörde für eine rasche Bereitstellung zusätzlicher Zahlungsermächtigungen, insbesondere dann, wenn strukturpolitische Maßnahmen während des Haushaltsjahres schneller durchgeführt werden;

10.   kann den Umfang der Zahlungen akzeptieren, die mit dem Rat in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 als Teil des Gesamtpakets vereinbart wurden, bringt jedoch erneut seine zunehmende ernsthafte Besorgnis über das niedrige Niveau der Zahlungen und das sich daraus ergebende Ungleichgewicht zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zum Ausdruck, das 2009 ein noch nie da gewesenes Ausmaß erreichen wird; weist darauf hin, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass künftige Haushaltspläne unrealistisch werden, wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird; erinnert daran, dass sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) bereits 2007 auf insgesamt 139 000 Millionen EUR beliefen;

11.   weist darauf hin, dass in dem von der Kommission am 31. Oktober 2008 angenommenen Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 10/2008 (KOM(2008)0693) die Zahlungsermächtigungen in den Hauhaltslinien der Rubriken 1a, 1b, 2, 3b und 4 um insgesamt 4 891,3 Millionen EUR gekürzt wurden; stellt fest, dass die Kommission gleichzeitig für 2008 die globale Übertragung von insgesamt 631 Millionen EUR an Zahlungen, verglichen mit 426 Millionen EUR im Haushaltsjahr 2007, beantragt und dies im Jahr 2008 95 Haushaltslinien betrifft, im Vergleich zu 65 Haushaltslinien im Rahmen der globalen Mittelübertragung für den Haushaltsplan 2007; ist davon überzeugt, dass sich diese Manöver im Zusammenhang mit den Zahlungen im Haushaltsplan 2008 zwangsläufig auf den Umfang der im Haushaltsplan 2009 benötigten Zahlungen auswirken werden;

12.   misst daher der problemlosen Verfügbarkeit höherer Zahlungsermächtigungen durch die Vorlage von Berichtigungshaushaltsplänen für den Fall, dass sich die in den Haushaltsplan 2009 eingesetzten Zahlungsermächtigungen als nicht ausreichend erweisen, entscheidende Bedeutung bei und verweist nachdrücklich auf die Verpflichtungen, die die drei Organe in der in der Konzertierungssitzung vereinbarten gemeinsamen Erklärung in dieser Frage eingegangen sind;

13.   unterstreicht, wie wichtig angesichts des geringen Gesamtumfangs der Zahlungen ein wirksamer Haushaltsvollzug und eine Verringerung nicht verwendeter Mittelbindungen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Möglichstes zu tun, um insbesondere die Mittel der Haushaltslinien in der Teilrubrik 1b des MFR zu verwenden, da aus dieser Teilrubrik nicht nur wichtige Politiken und Tätigkeiten im Hinblick auf die Bewältigung des Klimawandels finanziert, sondern auch die Initiativen für Wachstum und Beschäftigung, die zum Wirtschaftswachstum beitragen, unterstützt werden; unterstreicht, dass Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung erforderlich sind, um den Einsatz der Mittel der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zu beschleunigen, und ersucht die Kommission, innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ihre Bewertungen bezüglich der Einhaltung der Bedingungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten rasch durchzuführen, um den Start größerer Vorhaben zu erleichtern; stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Kommission es aufgrund ihrer Erkenntnisse für angebracht hielt, die Finanzmittel für Bulgarien um 220 Millionen EUR zu kürzen; ersucht die Kommission, sowohl Bulgarien als auch Rumänien in ihren Reformen zu unterstützen und dem Parlament alle drei Monate über Probleme oder Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Mitteln Bericht zu erstatten;

14.   drängt darauf, dass die Kommission sowohl auf politischer als auch auf administrativer Ebene die geeigneten Schritte unternimmt, um konkrete Folgemaßnahmen zu der in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 angenommenen gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung der Kohäsionspolitik zu ergreifen; verpflichtet sich, bis Ende März 2009 zu bewerten, ob ausreichende Fortschritte erzielt wurden;

15.   begrüßt die in der Konzertierungssitzung erzielte Einigung über eine Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität mit 1 Milliarde EUR in drei Jahren; stellt fest, dass ein Anteil von 420 Millionen EUR im Rahmen des Flexibilitätsinstruments aus neuen Mitteln finanziert wird, während 340 Millionen EUR der Soforthilfereserve entnommen werden, teilweise durch eine Änderung von Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV); stellt fest, dass die verbleibenden 240 Millionen EUR innerhalb der Rubrik 4 umgeschichtet werden, erwartet jedoch, dass die Kommission eine geänderte Finanzplanung vorlegt, um trotz dieser Umschichtung eine ordnungsgemäße Staffelung der bis 2013 geplanten Beträge sicherzustellen und erinnert an die Zusage der Kommission, der Haushaltsbehörde im Laufe des Jahres 2009 eine Bewertung der Situation in der Rubrik 4 vorzulegen, nötigenfalls mit entsprechenden Vorschlägen, die die politische Entwicklung sowie die Ausführung des Haushaltsplans berücksichtigen;

16.   bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels immer noch nicht in zufrieden stellender Weise im EU-Haushalt berücksichtigt werden, und wird alle Anstrengungen unterstützen, die erforderlichen Finanzmittel aufzustocken und zielgerichtet einzusetzen und damit die europäische Führungsrolle bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels weiter auszubauen; ersucht die Kommission – wie bereits in seiner ersten Lesung – erneut, bis 15. März 2009 einen ehrgeizigen Plan für eine Verbesserung der Haushaltskapazität zur Bewältigung des Klimawandels vorzulegen; möchte ernsthaft darüber nachdenken, ob das Emissionshandelssystem künftig nicht als potenzielle Ressource auf EU-Ebene in Betracht gezogen werden könnte;

17.   betont, dass mit dem Haushaltsplan 2009 die Sicherheit der EU-Bürger verstärkt wird, indem entsprechende Aktionen und Politiken unterstützt werden, die hauptsächlich die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verkehr und Energiesicherheit sowie die Sicherung der Außengrenzen betreffen;

18.   hat das Durchführbarkeitsschreiben der Kommission zu den vom Parlament in erster Lesung angenommenen Abänderungen am Entwurf des Haushaltsplans zur Kenntnis genommen; hält es für inakzeptabel, dass die Kommission dieses Dokument in einer so späten Phase des Verfahrens vorgelegt hat, wodurch es weitaus weniger nützlich ist, als es hätte sein können; weist nachdrücklich darauf hin, dass mehrere wichtige politische Fragen im Haushaltsplan der Union in angemessener Weise sichtbar gemacht werden müssen; beschließt die Schaffung neuer Haushaltslinien zum Klimawandel, zum Small Business Act (SBA), für das Finanzinstrument zur Anpassung der Fischereiflotte an die wirtschaftlichen Auswirkungen der Treibstoffpreise, zur Ostsee-Strategie der EU und zur Hilfe für die Normalisierung der Lage und den Wiederaufbau in Georgien; hat beschlossen, einige der Anmerkungen der Kommission in der zweiten Lesung des Haushaltsplans zu berücksichtigen; wird jedoch an seinen Beschlüssen aus erster Lesung insbesondere in den Fällen festhalten, in denen bereits zu einem früheren Zeitpunkt genügend Zeit und Anstrengungen darauf verwendet wurden, die bestmögliche Umsetzung der Abänderungen des Parlaments zu bewerten, so wie dies bei den Pilotvorhaben und den vorbereitenden Maßnahmen der Fall war;

19.   begrüßt die Anstrengungen der Kommission, die Vorlage ihrer Finanzplanungsdokumente zu verbessern, und möchte erneut mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es für die Zukunft erwartet, dass alle von der Kommission an ihrer Finanzplanung vorgenommenen Änderungen in den Finanzplanungsdokumenten deutlich zum Ausdruck kommen, die gemäß Nummer 46 der IIV vorgelegt werden müssen;

20.   erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen, die sie gemäß Nummer 44 der IIV bezüglich der nationalen Verwaltungserklärungen eingegangen sind; erinnert die Kommission auch an ihre Verantwortlichkeiten in diesem Kontext, insbesondere in Bezug auf die politische Unterstützung, die sie für die Initiative zugesagt hat, die jedoch bislang noch nicht erfolgte;

21.   wiederholt, dass die Kürzungen, die die Haushaltsbehörde für 2009 an den Haushaltslinien für die Verwaltungsausgaben einiger Mehrjahresprogramme beschlossen hat, unter keinen Umständen zu einer Verringerung der im Rahmen der Mitentscheidung beschlossenen Gesamtmittelausstattungen für die betreffenden Programme führen dürfen; hält es für selbstverständlich, dass die Kommission die gekürzten Beträge in späteren Jahren des Programmplanungszeitraums, möglichst unter den operativen Haushaltslinien der Programme, ausgleicht;

Spezifische Fragen
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

22.   bestätigt in Bezug auf das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) seinen im Rahmen des Haushaltsplans 2008 gefassten Beschluss, das EIT in den Politikbereich "Forschung" einzubeziehen und seine Managementstruktur angesichts ihres administrativen Charakters aus der Rubrik 5 des MFR zu finanzieren; beschließt, den Eingliederungsplan entsprechend zu ändern;

Schulobstprogramm

23.   bedauert die Tatsache, dass der Rat im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr den Vorschlag des Parlaments für eine Abänderung zur Schaffung einer neuen Haushaltslinie 05 02 08 12 "Schulobstprogramm" abgelehnt hat; begrüßt jedoch die politische Einigung des Rates über die Rechtsgrundlage für ein derartiges Programm; erwartet, dass das Programm nach Annahme der Rechtsgrundlage und rechtzeitig zum Schuljahr 2009/2010 anläuft, wie vom Europäischen Parlament gefordert und vom Rat im Rahmen seiner politischen Einigung gebilligt; bedauert daher, dass der Rat den Vorschlag der Kommission nicht akzeptiert hat, bereits jetzt einen p.m.-Vermerk in den Haushaltsplan einzusetzen;

Nahrungsmittelprogramm für die bedürftigsten Menschen in der Europäischen Union

24.   begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene und vom Rat gebilligte Finanzierung zur Verbesserung des derzeitigen Programms für die Verteilung von Nahrungsmitteln an die bedürftigsten Menschen in der Union durch eine Aufstockung der Haushaltsmittel um zwei Drittel auf ca. 500 Millionen EUR im Jahr 2009 und durch die Ausweitung der Palette von Erzeugnissen, die bereitgestellt werden können;

Kommunikationspolitik

25.   bedauert den regelmäßig feststellbaren Mangel an Konsistenz und Kohärenz in den von der Kommission im Rahmen der Kommunikationspolitik durchgeführten Maßnahmen; wünscht ein angemessenes Maß an Harmonisierung bei der Darstellung der Kommunikationspolitik mit dem Ziel, eine einzige erkennbare "EU-Identität" zu entwickeln, die im Rahmen aller Kommunikationsmaßnahmen genutzt werden soll – ganz gleich, von welcher Generaldirektion der Kommission; begrüßt in diesem Zusammenhang die am 22. Oktober 2008 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission unterzeichnete Erklärung "Partnerschaft für die Kommunikation über Europa";

26.   betont, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Zusammenhang mit dieser gemeinsamen Erklärung die Informationskampagne für die Europawahlen 2009 als wichtigste interinstitutionelle Priorität im Bereich der Kommunikation festgelegt haben, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Kampagne für die Europawahlen 2009 umfassend zu kooperieren, u.a. durch die Bereitstellung der angemessenen Finanzmittel für diese interinstitutionelle Priorität;

Rubrik 4

27.   bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Rubrik 4 erneut unter stetigem Druck steht, da ihre verfügbaren Margen nicht ausreichen, um die Prioritäten, die sich im Verlauf des Jahres ergeben haben, zu finanzieren, ohne dabei gleichzeitig ihre traditionellen Prioritäten zu vernachlässigen; wiederholt seine Besorgnis darüber, dass die unter dieser Rubrik verfügbaren Mittel in ihrem jetzigen Umfang der Union trotz ihrer verschiedenen Absichtserklärungen nicht die Möglichkeit geben, ihrer Rolle als globaler Akteur gerecht zu werden; erwartet, dass im Rahmen der laufenden Halbzeitüberprüfung des derzeitigen MFR zusätzliche Mittel für die wachsenden Verpflichtungen unter der Rubrik 4 bereitgestellt werden; befürchtet, dass die Glaubwürdigkeit der Union in Drittländern unwiderruflich beschädigt werden kann, wenn die Haushaltsbehörde Jahr für Jahr nicht in der Lage ist, die ihren politischen Verpflichtungen entsprechenden adäquaten Finanzmittel bereitzustellen;

28.   nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Zahlungsermächtigungen für Palästina im Jahr 2009 auf 300 Millionen EUR belaufen werden, was einen Rückgang von 21% gegenüber dem Umfang der 2008 nach Übertragungen gebundenen Mittel darstellt; ist sich also darüber im Klaren, dass die Kommission im Verlauf des Jahres 2009 wahrscheinlich Mittelübertragungen zur Aufstockung der Finanzmittel für Palästina beantragen wird, und wiederholt seine Forderung nach seriösen und realistischen Vorschlägen während des Haushaltsverfahrens, um massive Mittelübertragungen zwischen einzelnen Kapiteln weitestgehend zu vermeiden;

29.   stellt fest, dass die Mittel für die Unterstützung des Kosovo nur knapp ausreichen werden, um mit Reformen und Investitionen Schritt zu halten; erinnert an seine verschiedenen Verpflichtungen, eine EU-Hilfe im Kosovo zu leisten, und betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung; drängt auf eine angemessene Weiterbehandlung der Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der ITF (Investigation Task Force, die ihr Mandat Ende August 2008 beendet hat) sowie die Einrichtung einer Nachfolgeorganisation für die Bekämpfung von Betrug und finanziellen Unregelmäßigkeiten;

30.   begrüßt die Entscheidung der Union, zum Wiederaufbau in Georgien beizutragen, und hat seine Finanzhilfe dementsprechend mit einer Zusage von bis zu 500 Millionen EUR in drei Jahren gebunden, die jedoch von der Erfüllung bestimmter politischer Bedingungen abhängig ist; erinnert an seine Absicht, die EU-Hilfe für Georgien im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) in eine separate Haushaltslinie einzusetzen, und ersucht die Kommission, ihm regelmäßig eine Übersicht über die Finanzmittel vorzulegen, die im Rahmen der verschiedenen Instrumente als Teil der Gesamthilfe gebunden wurden;

31.   stellt mit Genugtuung fest, dass sich die Union verpflichtet hat, gegen die steigenden Lebensmittelpreise in den Entwicklungsländern vorzugehen, und dass endlich eine Einigung über die Finanzierung einer Nahrungsmittelfazilität erzielt wurde und die Komplementarität mit dem Europäischen Entwicklungsfonds sowie die Sichtbarkeit der EU-Hilfe sichergestellt wurden; bedauert jedoch, dass aufgrund der begrenzten Margen in der Rubrik 4 ein Teil der Mittel für die Finanzierung dieser Nahrungsmittelfazilität erneut nur durch eine Umschichtung innerhalb der Rubrik aufgebracht werden konnte;

32.   nimmt zur Kenntnis, dass immer höhere Beträge an EU-Mitteln unter Einschaltung internationaler Organisationen bereitgestellt werden; wiederholt seine Forderung an die Kommission, alle Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst viele Informationen über externe und interne Überprüfungen von Institutionen und Programmen, denen EU-Mittel zugewiesen werden, zu erhalten;

33.   beschließt, in Bezug auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft an seinem Standpunkt aus erster Lesung festzuhalten; begrüßt die Unterstützung für die Exhumierung, Identifizierung und Rückführung der sterblichen Überreste vermisster Personen in Zypern und verpflichtet sich, die Durchführung dieser Maßnahme zu überwachen;

Rubrik 5

34.   beschließt, einen verringerten Betrag der Verwaltungsausgaben der Kommission (Rubrik 5), insbesondere im Bereich Personal und bei den Ausgaben für Gebäude, in der Reserve zu belassen, bis die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind; ist der Auffassung, dass der Gesamtumfang dieser Reserven angesichts der guten Arbeit, die die Kommission bislang bei der Bereitstellung der gewünschten Informationen geleistet hat, unter operativen Aspekten zu bewältigen sein dürfte, wobei gleichzeitig die politischen Bemühungen gewährleistet sein sollten, die notwendigen Ergebnisse zu erzielen;

35.   hält in Bezug auf die "anderen Institutionen" an seinem Standpunkt aus erster Lesung in vollem Umfang fest, einschließlich des Beschlusses, einen Teil der Immobilienausgaben auf 2009 vorzuziehen; betont, dass dieses Vorgehen, auch wenn sich dadurch in naher Zukunft einige Ausgaben erhöhen werden, längerfristig gesehen für den Steuerzahler eindeutig wirtschaftlicher ist;

36.   wird auch weiterhin genau beobachten, welche Auswirkungen die Errichtung von Exekutivagenturen und die laufende Ausweitung ihrer Aufgaben auf diejenigen Generaldirektionen haben, die vor der Übernahme dieser Aufgaben durch die Exekutivagenturen für die Umsetzung der entsprechenden Programme verantwortlich waren; nimmt zur Kenntnis, dass der Personalbestand der Exekutivagenturen 2009 bereits über 1 300 liegen wird, und erwartet, dass die Kommission ihre Prognosen bezüglich der Anzahl der in den entsprechenden Generaldirektionen frei werdenden Stellen 2009 einhält;

37.   nimmt mit Besorgnis die dramatische Situation junger und künftiger Schüler an den Europäischen Schulen in Brüssel zur Kenntnis, die eine Folge der verzögerten und nach wie vor nicht erfolgten Eröffnung der vierten Schule in Laeken sowie des derzeitigen Einschreibungsverfahrens ist, was lange und inakzeptable Fahrzeiten für die Kinder zur Folge hat; erwartet, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der Europäischen Schulen in Brüssel bis Ende März 2009 ein überarbeitetes Einschreibungsverfahren mit objektiven und nachvollziehbaren Kriterien (einschließlich des Hauptwohnsitzes und bereits eingeschriebener Geschwister) vorlegt, das mit Beginn des nächsten Einschreibungszeitraums wirksam wird;

OLAF-Verordnung

38.   unterstreicht die Notwendigkeit, die Effizienz des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu stärken, und nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, Anfang 2009 ein Arbeitsdokument über eine klare Festlegung des rechtlichen Rahmens für die Aufgaben von OLAF zu unterbreiten; wiederholt seine Forderung an den Rat, im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Kommission zur Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)(9) einen Zeitplan für die Verhandlungen mit dem Parlament vorzulegen;

Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

39.   schlägt bezüglich der Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen eine Reihe von Initiativen und innovativen Projekten vor, die dem tatsächlichen Bedarf der Bürger in der Union gerecht werden; hat beschlossen, für das Haushaltsjahr 2009 einen Betrag von 124,4 Millionen EUR für Pilotvorhaben/vorbereitende Maßnahmen bereitzustellen, was unterhalb der Gesamtobergrenze für derartige Vorhaben/Maßnahmen von 140 Millionen EUR, die in der IIV festgelegt wurde, liegt;

40.   hält das für 2009 angenommene endgültige Paket von Pilotvorhaben/vorbereitenden Maßnahmen für ausgewogen und umfassend und erwartet, dass die Kommission die Vorhaben mit größter Sorgfalt und höchstem Engagement vorantreibt; erwartet, dass es nicht mit plötzlichen Hindernissen für die Durchführung der vereinbarten Pilotvorhaben/vorbereitenden Maßnahmen konfrontiert wird, nachdem bislang innerhalb des Parlaments und der Kommission, jedoch auch zwischen den beiden Institutionen, seit der Vorlage des HVE im Frühjahr 2008 hervorragende Vorbereitungsarbeit geleistet wurde;

41.   erwartet, dass die Kommission auch über die Durchführung der vorgeschlagenen Pilotvorhaben/vorbereitenden Maßnahmen Bericht erstattet, die als solche nicht in den Haushaltsplan 2009 aufgenommen wurden, da die vorgeschlagenen Tätigkeiten als von einer bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt gelten; ist bereit, die Durchführung dieser Vorhaben und Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage während des Haushaltsjahres 2009 genau zu überwachen;

Dezentrale Einrichtungen

42.   hält bezüglich der Wiedereinsetzung der im HVE für die dezentralen Einrichtungen vorgeschlagenen Beträge an seinem Standpunkt aus erster Lesung fest; fordert, dass diejenigen Agenturen, die in starkem Maße von Gebühreneinnahmen abhängig sind, immer noch in der Lage sein sollten, das Instrument der zweckgebundenen Einnahmen zu nutzen, um über die benötigte finanzielle Flexibilität zu verfügen, und beschließt, seine Abänderungen aus der ersten Lesung zu diesem Zweck wieder einzusetzen;

43.   beschließt, an der Aufstockung der Beträge für die operativen Ausgaben von FRONTEX festzuhalten, damit diese Einrichtung ständige Aufgaben während des gesamten Jahres wahrnehmen kann; beschließt ferner, an der Aufstockung der Beträge für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie den Zuschüssen für den Europäischen Flüchtlingsfonds festzuhalten, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern;

44.   beschließt angesichts der erwarteten Änderungen an den Aufgaben der Überwachungsbehörde Galileo, ein Drittel der für ihre operativen Ausgaben vorgesehenen Beträge bis zur Annahme der geänderten Rechtsgrundlage in die Reserve einzusetzen und, wie mit der Kommission vereinbart, die Zahl der Stellen von 50 auf 23 zu verringern und die Verwaltungsausgaben entsprechend anzupassen; erwartet, dass die Kommission den geänderten Vorschlag bis 31. Januar 2009 vorlegt;

45.   beschließt, 10% der Beträge für die Verwaltungsausgaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in der Reserve zu belassen, bis es über die Ergebnisse der 2007 durchgeführten Untersuchung über die Zufriedenheit des Personals und über die Maßnahmen, die zur Umsetzung der Schlussfolgerungen dieser Untersuchung getroffen wurden, unterrichtet worden ist und bis der zuständige Ausschuss ein eindeutiges Signal für eine Freigabe der Reserve gegeben hat;

46.   hat zur Kenntnis genommen, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt 2008 einen beträchtlichen Überschuss – annähernd 300 Millionen EUR – zu verzeichnen hat; ersucht die Kommission, darüber nachzudenken, wie man mit dieser Situation umgehen sollte und ob es möglicherweise zweckmäßig wäre, überschüssige Einnahmen des Amtes, die eine unmittelbare Auswirkung des Binnenmarktes sind, in den EU-Haushalt zurückfließen zu lassen;

47.   bekräftigt erneut, dass Nummer 47 der IIV unbedingt eingehalten werden muss; ersucht die Kommission, zusammen mit der Haushaltsbehörde an der Festlegung eines geeigneten detaillierten Verfahrens für deren Anwendung zu arbeiten;

48.   erachtet die von der Kommission in ihre Mitteilung vom 11. März 2008 mit dem Titel "Europäische Agenturen – mögliche Perspektiven" (KOM(2008)0135) aufgenommene Erklärung, sie werde so lange keine neue dezentrale Einrichtung vorschlagen, bis der derzeitige Evaluierungsprozess abgeschlossen ist, für wesentlich; begrüßt die positive Haltung des Rates bezüglich der Einsetzung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe zur Zukunft der dezentralen Einrichtungen, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wurde, und erwartet, dass die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe so bald wie möglich stattfindet;

o
o   o

49.   beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Haushaltsplan endgültig festgestellt ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

50.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den anderen betroffenen Institutionen zu übermitteln.

(1) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) Angenommene Texte P6_TA(2008)0515.
(5) Angenommene Texte P6_TA(2008)0516.
(6) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0174.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0175.
(8) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0335.
(9) ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.


ANLAGE

IN DER KONZERTIERUNGSSITZUNG

VOM 21. NOVEMBER 2008 VEREINBARTE ERKLÄRUNGEN

Gemeinsame Erklärung zur Finanzierung einer Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern

Das Europäische Parlament und der Rat

   - haben den Vorschlag der Kommission(1) für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (nachstehend "Nahrungsmittelfazilität" genannt) zur Kenntnis genommen;
   - haben zur Kenntnis genommen, dass die Kommission einen Betrag von 1 Milliarde EUR für die Nahrungsmittelfazilität beantragt;
   - sind übereingekommen, die Nahrungsmittelfazilität über einen Dreijahreszeitraum im Rahmen der Rubrik 4 des mehrjährigen Finanzrahmens zu finanzieren.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission kommen überein, die Nahrungsmittelfazilität wie folgt zu finanzieren:

   - Der Gesamtbetrag von 1 Milliarde EUR an Verpflichtungen für die Nahrungsmittelfazilität verteilt sich wie folgt über die Jahre: 262 Mio. EUR im Jahr 2008, 568 Mio. EUR im Jahr 2009 und 170 Mio. EUR im Jahr 2010.

* * *

-  240 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb der Rubrik 4 vom Stabilitätsinstrument (Haushaltsposten 19 06 01 01) übertragen, davon 70 Mio. EUR im Jahr 2009. Was die Umschichtungen im Jahr 2010 anbelangt, so wird die Kommission ersucht, eine überarbeitete Finanzplanung vorzulegen, um eine planmäßige Fortschreibung der für den Zeitraum 2010-2013 veranschlagten Beträge sicherzustellen, wobei die jährliche Höhe des Spielraums unverändert bleibt. Die Nahrungsmittelpreiskrise ist eine neue und objektive Gegebenheit im Sinne der Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV), die die Umschichtung von einem nicht eingeplanten Kriseninstrument rechtfertigt.

–  420 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen werden durch die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für den Haushaltsplan 2009 verfügbar gemacht.

-  340 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen werden aus der Soforthilfereserve wie folgt verfügbar gemacht:

· 22 Mio. EUR aus Mitteln, die im Haushaltsplan 2008 noch verfügbar sind;

· 78 Mio. EUR aus Mitteln, die im Haushaltsplan 2009 veranschlagt sind;

· 240 Mio. EUR durch eine einmalige Aufstockung des Betrags der Soforthilfereserve, die im Haushaltsjahr 2008 erfolgt.

* * *

-  Die Kommission wird eine Änderung der Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) vorschlagen, damit die für die vorgeschlagene Nahrungsmittelfazilität erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Formal erfolgt die einmalige Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die Soforthilfereserve für das Haushaltsjahr 2008 durch einen gemeinsamen Beschluss der drei Organe zur Änderung der IIV vom 17. Mai 2006.

-  Die Haushaltsbehörde wird die erforderlichen Änderungen in die Haushaltspläne für 2008 und 2009 einarbeiten. In den Haushaltsplan 2008 wird ein zusätzlicher Betrag von 240 Mio. EUR an Verpflichtungen für die Soforthilfereserve eingestellt und es wird eine Haushaltslinie für die Nahrungsmittelfazilität eingefügt. In den Haushaltsplan 2009 werden 490 Mio. EUR an Verpflichtungen und 450 Mio. EUR an Zahlungen für die Nahrungsmittelfazilität eingestellt. Die Haushaltslinie für das Stabilitätsinstrument (Haushaltslinie 19 06 01 01) wird für 2009 um 70 Mio. EUR an Verpflichtungen auf dann 134,769 Mio. EUR gekürzt.

-  Die Kommission wird die entsprechenden Anträge auf Übertragungen von der Soforthilfereserve in den Jahren 2008 und 2009 vorlegen.

-  Die für 2010 vereinbarten Umschichtungen im Rahmen der Rubrik 4 werden von der Kommission in die Finanzplanung 2010-2013 einbezogen, die in Einklang mit Nummer 46 der IIV im Januar 2009 vorgelegt wird.

-  Der voraussichtliche Fälligkeitsplan für die Nahrungsmittelfazilität gestaltet sich wie folgt: 450 Mio. EUR im Jahr 2009, 350 Mio. EUR im Jahr 2010 und 200 Mio. EUR im Jahr 2011 und in den Folgejahren, wobei die betreffenden Beträge jedes Jahr im Rahmen des Haushaltsverfahrens von der Haushaltsbehörde genehmigt werden müssen.

* * *

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission kommen überein, in diesem Ausnahmefall und nur für das Jahr 2008 die Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zu ändern, damit der Betrag der Soforthilfereserve auf 479 218 000 EUR für 2008 aufgestockt werden kann. Sie bekräftigen, dass diese außerordentliche Änderung der Nummer 25 der IIV keinen Präzedenzfall darstellt.

* * *

Die drei Organe kommen überein, dass die Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) in Bezug auf die Soforthilfereserve durch die Aufnahme des folgenden Satzes am Ende der Nummer 25 Unterabsatz 1 der IIV erfolgt:"

Dieser Betrag wird für das Jahr 2008 ausnahmsweise auf 479 218 000 EUR zu laufenden Preisen aufgestockt.

"

* * *

Die in dieser gemeinsamen Erklärung wiedergegebene Vereinbarung fließt in die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nahrungsmittelfazilität ein, indem die einschlägigen Abschnitte über Haushaltsauswirkungen geändert werden, damit der Text in erster Lesung fertig gestellt werden kann. Die Kommission wird die erforderliche technische Unterstützung leisten.

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Erklärungen

1.  Koordinierung der Gemeinschaftshilfe (Nahrungsmittelfazilität und EEF)

"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission bekräftigen, wie wichtig Kohärenz und Konstanz im Bereich der Entwicklungshilfe insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Finanzmitteln sind.

In Anbetracht dessen, dass den AKP-Ländern sowohl aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Union als auch aus dem Europäischen Entwicklungsfonds Unterstützung gewährt werden kann, erklären die drei Organe, dass bei der Umsetzung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (nachstehend "Nahrungsmittelfazilität" genannt) besondere Aufmerksamkeit auf die Koordinierung der Hilfe aus diesen verschiedenen Quellen gerichtet werden sollte, um optimale Synergien und einen größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

In diesem Zusammenhang sollten die betreffenden AKP-Partner daher auch ermutigt werden, gegebenenfalls die Ziele und Prioritäten ihrer Programmplanung, die sie mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des EEF aufgestellt haben, anzupassen und dabei die Kohärenz und Komplementarität hinsichtlich der mit der Nahrungsmittelfazilität ins Auge gefassten Ziele sicherzustellen.

Die Kommission wird ersucht, eine Liste der vom EEF finanzierten Programme vorzulegen, die Elemente im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit enthalten könnten."

2.  Verbesserung der Sichtbarkeit der Gemeinschaftshilfe

"Das Europäische Parlament und der Rat betonen, dass die Sichtbarkeit der Gemeinschaftshilfe in Drittländern ein legitimes Anliegen für die Europäische Union ist und in Bezug auf eine Geberschaft in einem mehrjährigen Rahmen in vollem Umfang berücksichtigt werden sollte. Im Hinblick darauf, öffentliche und politische Unterstützung für das außenpolitische Handeln der Europäischen Union zu wahren, fordern sie die Kommission auf, zusammen mit dem Haushaltsplanvorentwurf für das Jahr 2010 einen Bericht mit einer Liste der Initiativen vorzulegen, die ergriffen wurden, um die Sichtbarkeit der Außenhilfe der Europäischen Union zu verbessern, ohne deren Effizienz und Wirkung zu schmälern, und zwar vor allem dann, wenn sie durch internationale Organisationen abgewickelt wird."

3.  Umsetzung der Kohäsionspolitik

"Unbeschadet der anstehenden Vorschläge der Kommission im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsabschwung stellen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Folgendes fest:

   - Im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich mit dem derzeitigen Wirtschaftsabschwung stellen, könnte die Wirtschaft von einer beschleunigten Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds innerhalb der Obergrenzen des für die Jahre 2007-2013 vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmens profitieren.
   - Im Rahmen des bestehenden Kontrollrahmens können erst dann Zwischenzahlungen geleistet werden, wenn die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten als anforderungsgerecht erachtet und – bei groß angelegten Projekten – die betreffenden Projekte von der Kommission gebilligt worden sind.
   - Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, so bald wie möglich die Beschreibung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die Beurteilung der Einhaltung der Bestimmungen zu übermitteln, damit die Kommission zügig mit der Analyse beginnen kann."

In diesem Rahmen kommen das Europäische Parlament und der Rat zu folgendem Schluss:

   - Sie ersuchen die Kommission, im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um zeitnah die entscheidenden Aspekte der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu prüfen und so die Einleitung der Zwischenzahlungen zu ermöglichen.
   - Sie ersuchen die Kommission, Anträge für Großprojekte beschleunigt zu prüfen, um deren Beginn und damit verbundene Zwischenzahlungen zu erleichtern.
   - Sie ersuchen die Kommission, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um rasch zu einer Einigung über alle Aspekte der Einhaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu gelangen.
   - Sie begrüßen, dass die Kommission die Haushaltsbehörde regelmäßig anhand von aktualisierten zusammenfassenden Übersichten über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die Großprojekte unterrichtet.
   - Sie ersuchen die Kommission, der Haushaltsbehörde einen monatlichen Bericht über die Billigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Großprojekte und den Stand der Ausführung der Zwischenzahlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten vorzulegen.
   - Sie ersuchen die Kommission, für die Zwecke des Haushalts- und des Entlastungsverfahrens zusammen mit dem Haushaltsplanvorentwurf einen Bericht über die Durchführung vorzulegen.
   - Sie ersuchen den Rechnungshof und die Entlastungsbehörde, diesen Aspekt sowie den mehrjährigen Charakter der Kontrolltätigkeit der Kommission zu berücksichtigen, wenn sie die Verwaltung von EU-Mitteln prüfen.

Das Europäische Parlament erkennt an, dass strukturelle Verbesserungen und Vereinfachungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine wiederholte Nichtausschöpfung zu vermeiden und um sicherzustellen, dass sich die Zahlungsermächtigungen planmäßig im Vergleich zu den Verpflichtungsermächtigungen entwickeln, wie es in den Berichten des Rechnungshofes angemahnt wurde."

4.  Agenturen

"Das Europäische Parlament und der Rat haben Einvernehmen über den Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe "Agenturen" erzielt, und ersuchen darum, dass diese so rasch wie möglich ihre erste Sitzung abhält."

5.  Mittel für Zahlungen

"Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, falls die im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Mittelansätze nicht ausreichen, um die Ausgaben unter Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) – soweit innerhalb des geltenden Rechtsrahmens aufgrund einer möglichen Beschleunigung der Durchführung der Strukturmaßnahmen gerechtfertigt –, Rubrik 2 (Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen) und Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken.

Das Europäische Parlament und der Rat werden in diesem Zusammenhang die geeignete Finanzierung etwaiger Vorschläge der Kommission für neue Initiativen, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftskrise, prüfen."

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EINSEITIGE ERKLÄRUNGEN

A.  Erklärungen des Europäischen Parlaments

1.  Evaluierung von Rubrik 4

"Das Europäische Parlament ersucht die Kommission, im Rahmen der Haushaltsüberprüfung eine Bewertung der Situation im Rahmen der Rubrik 4 vorzulegen, um die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur in einem mehrjährigen Rahmen zu untersuchen und zu überprüfen."

2.  Zahlungen und Umsetzung der Kohäsionspolitik

"Das Europäische Parlament ist zutiefst besorgt über das äußerst niedrige Niveau von Zahlungen – weit unterhalb des mehrjährigen Finanzrahmens –, das nicht den wirklichen Herausforderungen der Europäischen Union in Zeiten einer Wirtschaftskrise entspricht.

Ganz besonders besorgt ist es über das unannehmbar niedrige Niveau der Ausführung der Mittel für die Kohäsionspolitik, die doch eine der fundamentalen Politiken der Europäischen Union darstellt.

Das Europäische Parlament appelliert an die Kommission und an die für die Ausführung dieser Mittel zuständigen Mitgliedstaaten, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Ausführung sicherzustellen."

B.  Erklärung der Kommission

Evaluierung von Rubrik 4

"Da im Jahre 2009 im Rahmen der Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 kein Spielraum verbleibt, erkennt die Kommission an, dass die Fähigkeit, auf unvorhergesehene Krisen zu reagieren, ziemlich eingeschränkt ist, und verpflichtet sich daher, der Haushaltsbehörde im Jahresverlauf 2009 – unter Berücksichtigung der politischen Entwicklung sowie der Ausführung des Haushaltsplans – eine Bewertung der Situation im Rahmen der Rubrik 4 vorzulegen, der gegebenenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt sind."

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Erklärung des Rates zum Berichtigungsschreiben Nr. 2/2009

"Der Rat erklärt, dass seine Zustimmung zu dem in dem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2009 enthaltenen Vorschlag der Kommission für Nahrungsmittelhilfeprogramme zugunsten Bedürftiger dem Ergebnis der derzeit laufenden Beratungen über die Rechtsgrundlage nicht vorgreift.

Die Streichung der Haushaltslinie für das Schulobstprogramm entspricht dem üblichen Standpunkt des Rates, dass keine neue Haushaltslinie geschaffen wird, bevor die dazugehörige Rechtsgrundlage verabschiedet worden ist. Hiermit wird dem Ergebnis der derzeit laufenden Beratungen über die Rechtsgrundlage nicht vorgegriffen."

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Einseitige Erklärung Griechenlands, Italiens, Spaniens und Portugals zur Mehrsprachigkeit

"Griechenland, Italien, Spanien und Portugal bekräftigen, dass sie an den Grundsätzen der Mehrsprachigkeit und der Gleichbehandlung aller Sprachen festhalten; sie sind daher besorgt über die Haushaltführung der Kommission in Bezug auf den Erhalt der Sprachenvielfalt und betonen, dass die Kommission sowie alle anderen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union gewährleisten müssen, dass ausreichende Mittel für die uneingeschränkte Befolgung dieser Grundsätze bereitgestellt werden."

(1) KOM(2008)0450 vom 18. Juli 2008.

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