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Verfahren : 2008/2331(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0251/2009

Eingereichte Texte :

A6-0251/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 24
CRE 21/04/2009 - 24

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.41
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0257

Angenommene Texte
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Mittwoch, 22. April 2009 - Straßburg
Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente
P6_TA(2009)0257A6-0251/2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))

Das Europäsche Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2008 mit dem Titel "Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente" (KOM(2008)0359),

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 26. November 2008 zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa(1),

–   unter Hinweis auf den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, angenommen vom Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2008(2),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger(3) (Rückführungs-Richtlinie),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke(4),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) (KOM(2008)0820),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (KOM(2008)0617),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel "Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" (KOM(2008)0069),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel "Evaluierung und Überwachung der Umsetzung des EU-Plans über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels" (KOM(2008)0657),

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Strategie EU-Afrika und ihren ersten Aktionsplan (2008-2010) – die Strategische Partnerschaft –, der auf dem Gipfeltreffen EU-Afrika am 8./9. Dezember 2007 in Lissabon vereinbart wurde(5),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 30. November 2006 mit dem Titel "Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts" (KOM(2006)0735),

–   unter Hinweis auf das Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union, das vom Europäischen Rat am 4./5. November 2004 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf das Tampere-Programm, das auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 1999 angenommen wurde und mit dem ein kohärenter Ansatz im Bereich Einwanderung und Asyl begründet wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu der Zukunft des gemeinsamen europäischen Asylsystems(6),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 19. Februar 2009 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen(7),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2009 zu der Anwendung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten: Reisen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres von 2005 bis 2008(8),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur Frontex und des Europäischen Grenzkontrollsystems (Eurosur)(9),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung(10),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten(11),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. September 2008 zu der Bewertung des Dublin-Systems(12),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 23. April 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus(13),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung(14),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen(15),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union(16),

–   unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0251/2009),

A.   in der Erwägung, dass Einwanderung nach Europa immer eine Realität sein wird, solange es ein beträchtliches Wohlstandsgefälle und große Unterschiede in der Lebensqualität zwischen Europa und anderen Regionen der Welt gibt,

B.   in der Erwägung, dass ein gemeinsamer Ansatz für die Einwanderung in die Europäische Union unerlässlich geworden ist, und dies umso mehr, als es sich um einen gemeinsamen Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen handelt, in dem die Tätigkeit oder Untätigkeit eines Mitgliedstaats unmittelbare Folgen für andere Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt hat,

C.   in der Erwägung, dass ein unzureichender Umgang mit der Einwanderung den sozialen Zusammenhalt der Zielländer stören und sich auch nachteilig auf die Herkunftsländer sowie auf die Migranten selbst auswirken kann,

D.   in der Erwägung, dass die legale Einwanderung eine Gelegenheit bietet, von der die Migranten und die Herkunftsländer durch die Überweisungen ihrer Migranten in ihre Heimatländer wie auch die Mitgliedstaaten profitieren können; in der Erwägung, dass Fortschritte im Bereich der legalen Einwanderung jedoch mit wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung einhergehen müssen, zumal diese Einwanderung der Existenz krimineller Schlepperorganisationen Vorschub leistet,

E.   in der Erwägung, dass eine wirkliche gemeinsame Einwanderungspolitik der Gemeinschaft nicht nur auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit Dritt- und Transitländern und auf eine sachdienliche Politik zur Integration der Migranten gerichtet sein muss,

F.   in der Erwägung, dass die Einwanderungspolitik Europas die Normen des Völkerrechts erfüllen muss, insbesondere jene, die die Menschenrechte, die Würde des Menschen und das Recht auf Asyl betreffen,

G.   in der Erwägung, dass die Europäische Union Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, günstige Bedingungen bietet und auch in Zukunft bieten muss, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt,

H.   in der Erwägung, dass die Migranten seit einigen Jahrzehnten eine sehr wichtige Rolle bei der Entwicklung der Europäischen Union und beim europäischen Aufbauwerk spielen und dass diese wichtige Rolle ebenso anerkannt werden muss wie die Tatsache, dass die Europäische Union auch weiterhin die Arbeit der Migranten benötigt,

I.   in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat die Überalterung der Europäischen Union mittelfristig eine Tatsache sein wird – denn man rechnet mit einem möglichen Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung um fast 50 Millionen bis 2060 – und dass die Einwanderung für die guten Wirtschaftsergebnisse der Europäischen Union einen erheblichen Schub bewirken kann,

J.   in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung letztlich unter einem Arbeitskräftedefizit leiden wird, das die Erfüllung ihrer Ziele behindern kann, und unter Hinweis darauf, dass die Arbeitslosigkeit derzeit zunimmt; in der Erwägung, dass dieses Defizit kurzfristig durch eine angemessene und strukturierte Steuerung der Wirtschaftsmigration abgeschwächt werden kann,

K.   in der Erwägung, dass Migranten häufig als Arbeitskräfte mit unsicherem Arbeitsverhältnis arbeiten oder minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten verrichten, für die sie überqualifiziert sind,

L.   in der Erwägung, dass die Europäische Union auch ihre Anstrengungen zur internen Bewältigung von Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefiziten verstärken sollte, indem sie Bereiche nutzbar macht, in denen derzeit Unterbeschäftigung herrscht, wie z. B. bei Menschen mit Behinderungen, Personen mit Bildungsbenachteiligung oder langzeitarbeitslosen Asylbewerbern, die bereits im Land wohnhaft sind,

M.   in der Erwägung, dass die Zahl der Einwanderinnen in der Europäischen Union kontinuierlich steigt und sich auf etwa 54 % der Gesamtzahl der Einwanderer beläuft,

N.   in der Erwägung, dass die meisten Einwanderinnen bei der Integration und dem Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus und negativer Stereotype und Gebräuche, die aus den Herkunftsländern mitgebracht wurden, sowie in den Mitgliedstaaten vorherrschender negativer Stereotype und Diskriminierung auf erhebliche Probleme stoßen, und dass zahlreiche Frauen mit einem hohen Bildungsniveau in die Europäische Union kommen und dennoch Stellen annehmen, die nur eine relativ geringe Qualifizierung erfordern,

Allgemeine Erwägungen

1.   unterstützt ausdrücklich die Begründung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik, deren Grundlagen ein hohes Maß an politischer und operativer Solidarität, gegenseitigem Vertrauen, Transparenz, Partnerschaft, gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamen Anstrengungen durch gemeinsame Grundsätze und konkrete Aktionen sowie die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werte sind;

2.   bekräftigt, dass die Steuerung der Migrantenströme auf einem koordinierten Ansatz unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Lage der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten basieren muss;

3.   ist der Auffassung, dass eine verstärkte und regelmäßige Konsultation von Vertretern der Zivilgesellschaft, wie etwa Organisationen, die für und mit Zuwanderergemeinschaften arbeiten, von großem Nutzen für die Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik sein könnte;

4.   bedauert, dass eine gemeinsame Politik im Bereich der legalen Einwanderung bislang nur unzulänglich begründet wurde, und begrüßt die neuen Rechtsinstrumente, die im Rahmen der gemeinsamen europäischen Politik im Bereich der legalen Einwanderung verabschiedet wurden;

5.   betont, dass eine kohärente und ausgewogene gemeinsame europäische Einwanderungspolitik die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu Drittländern erhöht;

6.   wiederholt, dass die wirksame Steuerung der Migrantenströme die Einbeziehung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften sowie eine echte Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern erfordert, die oft den Eindruck haben, dass ihnen Entscheidungen einseitig aufgezwungen werden; betont, dass eine derartige Zusammenarbeit nur möglich ist, wenn der Drittstaat internationale Rechtsvorschriften zu Menschenrechten und Schutz achtet und dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1951 beigetreten ist;

7.   vertritt die Auffassung, dass die Einwanderung in die Europäische Union keine Lösung für die Bewältigung der Herausforderungen darstellt, denen Entwicklungsländer gegenüberstehen, und dass eine gemeinsame Einwanderungspolitik von einer effizienten Entwicklungspolitik in den Herkunftsländern flankiert werden muss;

8.   begrüßt die Annahme des oben genannten Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl sowie die Maßnahmen, Instrumente und Vorschläge, die die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung "Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente" vorgelegt hat; fordert den Rat und die Kommission auf, diesen Verpflichtungen umgehend nachzukommen;

9.   begrüßt die institutionellen Auswirkungen des Vertrags von Lissabon, insbesondere die Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung und der qualifizierten Mehrheit auf die gesamte Einwanderungspolitik, die Klarstellung der EU-Kompetenz für Visafragen und Grenzkontrollen, die Ausweitung der EU-Kompetenz auf Asylfragen sowie die Ausweitung der EU-Kompetenz in Bezug auf legale und illegale Einwanderung;

10.   ist der Ansicht, dass eine gemeinsame Einwanderungspolitik notwendigerweise auch die Begründung einer gemeinsamen Asylpolitik erfordert, und verweist auf die oben genannte Entschließung über die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS) und den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros im Bereich Asyl;

Wohlstand und Einwanderung
Legale Zuwanderung

11.   ist der Auffassung, dass die legale Zuwanderung auch weiterhin notwendig ist, um im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Qualifikationen und wegen der Auswirkungen von Bevölkerungsrückgang und Überalterung auf die Wirtschaft den Bedarf Europas zu decken; sie trägt ferner zur Entwicklung von Drittländern durch den Zyklus des Austausches von Wissen und Know-how und durch die Überweisungen der Migranten in ihre Heimatländer bei; fordert die Einrichtung sicherer Systeme, um diese Finanztransfers in Drittländer zu erleichtern;

12.   vertritt die Ansicht, dass die legale Zuwanderung die Alternative zu regelwidriger Einwanderung sein muss, da sie eine rechtmäßige, sichere und organisierte Einreise in die Europäische Union ermöglicht;

13.   erinnert daran, dass bis 2050 Prognosen der Kommission zufolge 60 Millionen Wanderarbeitnehmer benötigt werden und dass dazu eine Öffnung legaler Einwanderungskanäle erforderlich ist;

14.   unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung der Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse in der Europäischen Union; ist jedoch der Ansicht, dass jeder Mitgliedstaat die Kontrolle über die Anzahl der Personen behalten sollte, die sein Arbeitsmarkt benötigt, und den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz berücksichtigen sollte, solange Übergangsmaßnahmen gelten;

15.   befürwortet die Entwicklung nationaler "Einwanderungsprofile", die einen Gesamtüberblick über die Einwanderungssituation in den einzelnen Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern sollen, wobei die Arbeitsmarkterfordernisse einen zentralen Aspekt dieser Profile darstellen werden;

16.   wiederholt, dass die Attraktivität der Europäischen Union für hoch qualifizierte Fachkräfte erhöht werden muss, sogar dadurch, dass Informationen über die Arbeitsmärkte der Ziel- und Herkunftsländer zur Verfügung stehen; dabei sind die Auswirkungen zu berücksichtigen, die sich in Form des Brain-Drain in den Herkunftsländern bemerkbar machen könnten; ist der Überzeugung, dass der Brain-Drain durch eine befristete oder zirkuläre Migration abgemildert werden kann, indem in den Herkunftsländern Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit Berufe in Schlüsselbereichen, vor allem im Bildungs- und Gesundheitswesen, dort erhalten bleiben, und indem Kooperationsabkommen mit den Herkunftsländern unterzeichnet werden;fordert die Mitgliedstaaten auf, keine aktive Anwerbepolitik in den Entwicklungsländern zu betreiben, in denen ein Arbeitskräftemangel in Schlüsselbereichen wie dem Gesundheits- und Bildungswesen besteht;

17.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen, Leitlinien und andere Instrumente zur Förderung der zirkulären und befristeten Migration zu entwickeln; auch sollten in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern Maßnahmen ergriffen werden, um den Verlust an Arbeitskräften auszugleichen, indem konkrete Hilfe für die Ausbildung von Fachkräften in Schlüsselbereichen angeboten wird, die von diesem Brain-Drain stark betroffen sind;

18.   begrüßt den Ansatz für eine gemeinsame Politik im Bereich der legalen Zuwanderung, der mit dem Dokument über die "Blue Card" eingeleitet wurde, fordert die Mitgliedstaaten jedoch zu mehr Fortschritten bei gemeinsamen Regeln für eine Einwanderungspolitik auf, die sich nicht allein auf hoch qualifizierte Arbeitnehmer beschränkt;

19.   begrüßt die Annahme der "Blue Card", wodurch die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten geregelt wurden, und drängt die Kommission, schnellstmöglich Initiativen für die übrigen Kategorien von Arbeitnehmern vorzulegen, die auch das Ziel haben sollten, gegen die illegale Einwanderung und die Ausbeutung von Einwanderern ohne Dokumente weiter vorzugehen;

20.   fordert neue Maßnahmen zur weiteren Erleichterung der Aufnahme von Studenten und Forschern und ihrer Mobilität innerhalb der Europäischen Union;

21.   macht darauf aufmerksam, dass es wichtig ist, die Fertigkeiten der Einwanderer anzuerkennen, vor allem in Bezug auf die im Herkunftsland erworbenen formalen, nicht formalen und informellen Qualifikationen; ist der Meinung, dass mit dieser Anerkennung gegen eine ungenügende Nutzung von Fertigkeiten vorgegangen wird, die derzeit wiederholt gegenüber Einwanderern – insbesondere Frauen – festzustellen ist, die Beschäftigungen übernehmen, für die sie deutlich überqualifiziert sind;

22.   fordert die Kommission auf, in künftigen Dokumenten zu diesem Thema die Frage der Anerkennung von Qualifikationen wie auch den Anreiz zu lebenslangem Lernen zu berücksichtigen, wobei auch dafür zu sorgen ist, dass die Mitgliedstaaten den Einwanderern das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes als Form der sozialen, beruflichen und kulturellen Integration in die Europäische Union ermöglichen und die Einwanderer besser in die Lage versetzen, die Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen;fordert die Kommission außerdem auf, die Ergebnisse der Beratungen über die sprachliche Schulung von Migrantenkindern und die Unterweisung im Aufnahmeland in Sprache und Kultur ihres Herkunftslandes zu nutzen, und fordert dazu auf, dass bei dem Rahmen, der vorgeschlagen werden wird, die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden;

23.   bekräftigt, dass das Europäisches Netzwerk für Stellenangebote (EURES) ein geeignetes Instrument ist, um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt auf transparente, verantwortungsvolle und wirksame Weise in Einklang zu bringen; schlägt deshalb die Erweiterung des Konzepts des EURES-Netzes vor, um den Kontakt zwischen europäischen Arbeitgebern, die Arbeitnehmer mit bestimmten Fertigkeiten suchen, und Arbeitsuchenden aus Drittländern zu erleichtern; schlägt die Nutzung besonderer (bereits bestehender oder noch zu errichtender) Zentren oder der Vertretungen der Europäischen Union in Drittländern als Plattform für diese Erweiterung des EURES-Netzes vor, um die Fortführung und Ausweitung der Beratungstätigkeit hinsichtlich Hilfsmittel und Unterstützung für eine selbständige Tätigkeit oder der Inanspruchnahme von Mikrokrediten zu gewährleisten; betont, dass der Bedarf Europas an hoch qualifizierten Arbeitskräften nicht zu einem "Brain Drain" aus Drittländern führen darf, der ihre aufstrebenden Volkswirtschaften und ihre soziale Infrastruktur schädigt;

24.   ist der Ansicht, dass Einwanderern aus so genannten Drittstaaten das Recht auf Mobilität innerhalb der Union zuerkannt werden muss, damit sie – bei rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat – ohne Arbeitserlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat als Grenzarbeitnehmer arbeiten dürfen, und dass diesen Einwanderern nach einer rechtmäßigen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren in einem Mitgliedstaat das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer zuerkannt werden muss;

25.   betont die Bedeutung der Abstimmung zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die besonders für die Ausbildung zuständig sind, sowie nationalen und europäischen Behörden bei der Steuerung des Arbeitsmarktbedarfs im Einklang mit dem Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz; betont, dass eine solche Zusammenarbeit für die wirksame Umsetzung einer Einwanderungspolitik, die das Arbeitskräftedefizit ausgleichen kann, das in einigen Sektoren und Mitgliedstaaten zu verzeichnen ist, und für eine effektive und angemessene Integration der Einwanderer unerlässlich ist;

26.   fordert die Kommission auf, den Herkunftsländern mehr Informationen über die Möglichkeiten der legalen Migration sowie über die Rechte und Pflichten zur Verfügung zu stellen, die Migranten haben, sobald sie in der Europäischen Union eintreffen;

27.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft in Bezug auf die Migrationspolitik ausreichend zu nutzen, um mehr und bessere Arbeitsplätze für Migranten zu schaffen;

Integration

28.   unterstreicht, dass Integration die kulturelle Vielfalt in der Europäischen Union stärkt und auf sozialer Eingliederung, Bekämpfung von Diskriminierung und Chancengleichheit, vor allem durch die Möglichkeit des Zugangs zu Gesundheit, Bildung, Sprachunterricht und Beschäftigung, beruhen sollte; ist der Auffassung, dass sich eine Integrationspolitik auch auf sachdienliche, innovative Programme stürzen sollte, und erkennt die Schlüsselrolle an, die lokale und regionale Gebietskörperschaften, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen sowie Berufsverbände und -vereinigungen bei der Integration von Migranten spielen;

29.   unterstützt die von den Mitgliedstaaten unternommenen Bemühungen um die Integration legaler Migranten sowie von Personen mit internationalem Schutzstatus, wobei die Identität und die Werte der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gewahrt werden müssen, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Toleranz und der Gleichheit, der Meinungsfreiheit sowie der Schulpflicht für Kinder; erinnert daran, dass die Integration ein in beide Richtungen gehender Prozess ist, der Anpassungen sowohl seitens der Einwanderer als auch der Aufnahmegesellschaft bedingt, wie in den vom Rat verabschiedeten gemeinsamen Grundprinzipien festgelegt, und dass ihr der Austausch bewährter Verfahren zugute kommen könnte; erkennt an, dass die Integration in denjenigen Mitgliedstaaten schwieriger zu erreichen ist, in denen ein erheblicher Migrationsdruck aufgrund ihrer besonderen geografischen Lage besteht, sie aber dennoch ein Ziel sein muss, das nicht aufgegeben werden darf; fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, im Geiste der Solidarität einen Beitrag zur Linderung dieses Drucks zu leisten und zusammen mit der Förderung der legalen Zuwanderung die Integration von Personen mit internationalem Schutzstatus zu erleichtern, die sich innerhalb der EU-Mitgliedstaaten aufhalten;

30.   betont, dass ein guter Integrationsprozess das beste Instrument zum Abbau von Misstrauen zwischen Einheimischen und Migranten darstellt und von grundlegender Bedeutung für die Beseitigung fremdenfeindlichen Gedankenguts oder fremdenfeindlicher Handlungen ist;

31.   spricht sich für die Entwicklung von Mechanismen des Voneinander-Lernens und für den Austausch von bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten aus, um die Fähigkeit der Aufnahmeländer zur Bewältigung der zunehmenden Vielfalt zu stärken, ebenso wie für die Entwicklung eines Systems gemeinsamer Indikatoren und angemessener statistischer Kapazitäten, die von den Mitgliedstaaten zur Bewertung der Ergebnisse der Integrationspolitik heranzuziehen sind;

32.   erinnert daran, dass die Einbeziehung der Migrantenorganisationen ein wesentliches Element darstellt, spielen sie doch eine einzigartige Rolle im Integrationsprozess, indem sie den Migranten die Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung geben; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Systeme zur Unterstützung der Zivilgesellschaft beim Integrationsprozess zu sorgen, die die Präsenz der Migranten im gesellschaftlichen und politischen Leben der Aufnahmegesellschaft, die Mitwirkung in Parteien und Gewerkschaften sowie die Möglichkeit der Beteiligung an Kommunalwahlen ermöglichen;

33.   begrüßt die Initiative der Kommission und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die Integrationspolitik durch die Einrichtung des Europäischen Integrationsforums kohärenter zu gestalten, das soziale Organisationen und Migrantenvereine einbezieht und das zum Erfahrungsaustausch und zur Ausarbeitung von Empfehlungen dienen soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Integrationsbemühungen mit dem Austausch bewährter Verfahren zu koordinieren, die in ihren nationalen Integrationsplänen enthalten sind;

34.   fordert die Kommission auf, auch im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen wie "Lebenslanges Lernen", "Europa für Bürgerinnen und Bürger", "Jugend in Aktion" und "Kultur 2007-2013" angemessene finanzielle Hilfen für die strukturelle und kulturelle Integration von Einwanderern bereitzustellen; stellt fest, dass in den meisten Fällen die Lehrer unzureichend darauf vorbereitet sind, eine hohe Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in der Klasse zu haben, und fordert eine bessere Schulung von Lehrern und eine angemessene finanzielle Unterstützung;

35.   weist darauf hin, dass die schulischen Programme und die Programme für lebenslanges Lernen bei der Integration eine wesentliche Rolle spielen und vor allem die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten fördern; ist auch der Meinung, dass eine ungehinderte Teilnahme an Ausbildungsprogrammen und Programmen für lebenslanges Lernen ein Recht und eine Chance für Neuzuwanderer sein sollte;

36.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Antidiskriminierungsmaßnahmen, auch solche, die von den öffentlichen Behörden umgesetzt werden, weiterhin zu fördern;

37.   fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Bekämpfung von Diskriminierung die einschlägigen Richtlinien, wie die Richtlinien 2000/78/EG(17), 2000/43/EG(18) und 2004/113/EG(19) des Rates, einzuhalten und zu unterstützen;

38.   fordert die Mitgliedstaaten auf, das VN-Übereinkommen über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommen wurde(20), zu ratifizieren;

39.   fordert die Kommission auf, geschlechtsspezifische Daten über die Zuwanderung in die Europäische Union zu erheben und die Analyse dieser Daten von dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen durchführen zu lassen, um die besonderen Bedürfnisse und Probleme von Migrantinnen und die am besten geeigneten Methoden für ihre Eingliederung in die Gesellschaften der Aufnahmeländer besser hervorzuheben;

40.   fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Festlegung ihrer Integrationspolitik die Geschlechterdimension sowie die spezielle Situation und die speziellen Bedürfnisse von Migrantinnen gebührend zu berücksichtigen;

41.   ersucht die Mitgliedstaaten, die Wahrung der Grundrechte von Einwanderinnen sicherzustellen, ungeachtet dessen, ob sie sich rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten oder nicht;

42.   fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen für Migrantinnen zu unterstützen, um diese über ihre Rechte, ihre Bildungsmöglichkeiten und Möglichkeiten für Sprachunterricht, zur beruflichen Fortbildung und zum Zugang zu Beschäftigung zu informieren, und um Zwangsehen, Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen und andere Formen der psychischen oder physischen Gewalt zu verhindern;

Sicherheit und Einwanderung
Integrierter Grenzschutz

43.   unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Masterplans, der die allgemeinen Ziele und die allgemeine Struktur der Grenzschutzstrategie der EU festlegt und genau aufzeigt, wie alle diesbezüglichen Programme und Maßnahmen besser optimiert werden können; vertritt die Auffassung, dass die Kommission bei der Konzipierung der Struktur der EU-Grenzschutzstrategie zunächst die Wirksamkeit der vorhandenen Grenzschutzsysteme der Mitgliedstaaten untersuchen sollte, um optimale Synergien zwischen ihnen herzustellen, und zusätzliche Informationen zur Kostenwirksamkeit der neuen vorgeschlagenen Systeme – Einreise/Ausreise, System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen, automatische Grenzkontrolle und Programm für registrierte Reisende – innerhalb des integrierten EU-Grenzschutzes bereitstellen sollte;

44.   betont, dass der integrierte Grenzschutz in Bezug auf die Wahrung der grenzüberschreitenden Reisefreiheit für immer mehr Menschen und die Gewährleistung größerer Sicherheit für EU-Bürger das richtige Maß finden sollte; leugnet nicht, dass die Nutzung von Daten dabei klare Vorteile mit sich bringt; ist gleichzeitig der Auffassung, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Maßnahmen nur erhalten werden kann, wenn für ausreichende Datenschutzmechanismen, Aufsicht und ausreichenden Rechtsschutz gesorgt wird;

45.   fordert die Prüfung der Durchführbarkeit eines integrierten vierstufigen Ansatzes, wonach Einwanderer, die sich in die Union begeben, auf jeder Stufe systematisch Kontrollen unterzogen werden;

46.   betont, dass die Grenzstrategie der Europäischen Union auch durch konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Drittstaatengrenzen im Rahmen der Partnerschaft Afrika-EU und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Östliche Partnerschaft, EUROMED) ergänzt werden sollte;

47.   fordert die Ersetzung der derzeitigen nationalen Schengen-Visa durch einheitliche europäische Schengen-Visa, die eine Gleichbehandlung aller Personen, die ein Visum beantragen, ermöglichen; möchte über den genauen Zeitplan und die Einzelheiten der strategischen und der technischen Studie der Kommission informiert werden, mit der die Durchführbarkeit, die praktischen Folgen und die Auswirkungen eines Systems untersucht werden, wonach Drittstaatsangehörige eine elektronische Reisebewilligung einholen müssen, bevor sie in das EU-Gebiet einreisen (System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen, ESTA); fordert eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Konsulaten der Mitgliedstaaten und die schrittweise Einrichtung gemeinsamer Konsulardienste für Visaangelegenheiten;

48.   fordert den Rat auf, Mechanismen zu beschließen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründen, um sich die durch die Grenzkontrollen entstehenden Lasten zu teilen und die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren;

Illegale Einwanderung

49.   betrachtet die wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung als wesentlichen Bestandteil einer umfassenden Migrationspolitik der Europäischen Union und bedauert daher, dass eine wirksame Entscheidungsfindung in diesem Bereich dadurch gelähmt wird, dass die Mitgliedstaaten nicht hinreichend in der Lage sind, im gegenseitigen Interesse zusammenzuarbeiten;

50.   zeigt sich schockiert über die menschliche Tragödie, die sich an den südlichen Seegrenzen der Union abspielt, und bei der Bootsflüchtlinge auf illegalen Einwanderungsrouten über das Meer die afrikanische Küste verlassen und sich auf eine gefährliche Reise nach Europa begeben; fordert nachdrücklich Sofortmaßnahmen, um dieser menschlichen Tragödie ein für alle Mal ein Ende zu setzen und den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zu verstärken;

51.   erinnert daran, dass illegale Einwanderung häufig von kriminellen Netzen organisiert wird, die sich bislang als leistungsfähiger erweisen als das gemeinsame europäische Vorgehen; ist davon überzeugt, dass diese Netze für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die jedes Jahr auf dem Seeweg tödlich verunglücken; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung für die Seenotrettung haben; fordert die Kommission und den Rat daher auf, ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität, die in verschiedenen Teilen der Europäischen Union vorkommen, zu verdoppeln und insbesondere auf eine vollständige Zerschlagung der Netze hinzuwirken und nicht nur gegen die Schleuser vorzugehen, die nur ein Rad im Getriebe sind, sondern gegen diejenigen, die an der Spitze stehen und den größten Profit aus diesen kriminellen Handlungen ziehen;

52.   fordert die Kommission auf, Sensibilisierungsprogramme in Transit- und Herkunftsländern zu den Gefahren der illegalen Einwanderung zu verstärken;

53.   begrüßt die neue Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmässigen Aufenthalt beschäftigen, und betrachtet sie als ein wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern und zur Verringerung der Attraktivität eines der wichtigsten Anreizes für illegale Einwanderung;

54.   fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung der neuen Richtlinie nicht zu verzögern, die Strafen für Arbeitgeber vorsieht, die illegale Einwanderer beschäftigen;

55.   erachtet es für unbedingt notwendig, den Dialog mit den Herkunftsländern zu verstärken und Kooperationsabkommen mit ihnen zu schließen, um dieser illegalen Einwanderung ein Ende zu setzen, die unmenschlich und dramatisch ist;

56.   ist der Ansicht, dass die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) trotz ihrer auf Drängen des Parlaments wiederholt aufgestockten Finanzmittel immer noch nicht in der Lage ist, eine ausreichende Abstimmung der Kontrollen an den Außengrenzen der Union zu erreichen, was auf ihr begrenztes Mandat und mangelnde Bemühungen zurückzuführen ist, Drittstaaten einzubinden, insbesondere was Maßnahmen auf See betrifft;

57.   begrüßt die Initiative der Kommission für einen Vorschlag, das Mandat von FRONTEX zu überprüfen, und hält ihre Stärkung für dringend erforderlich, insbesondere durch eine Ausweitung ihrer Koordinierungskapazität und ihrer Fähigkeit, auf Anforderung der betreffenden Mitgliedstaaten ständige Missionen in Gebieten zu koordinieren, in denen ein hoher Migrationsdruck besteht, sowie ihrer Fähigkeit, Drittstaaten einzubinden; vertritt die Ansicht, dass die Verstärkung der Kapazität von FRONTEX zur Risikoanalyse und Sammlung von Erkenntnissen ebenfalls einen Schwerpunkt bilden sollte;

58.   ist der Ansicht, dass FRONTEX angemessene, und nicht nur finanzielle Ressourcen benötigt, wenn sie ihren Auftrag sinnvoll erfüllen soll; fordert die Einführung neuer Technologien zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung; fordert die Mitgliedstaaten auf, technische Ressourcen zu bündeln, und die Kommission, Legislativvorschläge vorzulegen und eine verbindliche Solidarität auf der gleichen Grundlage festzulegen, wie dies für die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) vorgesehen ist;

59.   fordert FRONTEX und die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, in der die Möglichkeit geprüft wird, FRONTEX eine eigene Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, und die Voraussetzungen für einen möglichen Ausbau von FRONTEX zu einer EU-Küstenwache untersucht werden, ohne die Kontrolle der eigenen Grenzen durch die Mitgliedstaaten zu untergraben;

60.   ist der Ansicht, dass FRONTEX nur dann uneingeschränkt leistungsfähig ist, wenn die Anstrengungen bei den ergänzenden Maßnahmen wie Rückübernahme und Zusammenarbeit mit Drittländern verstärkt werden; fordert die Kommission auf, FRONTEX in dieser Hinsicht zu unterstützen;

61.   unterstützt die Einrichtung von eigenen FRONTEX-Büros, um die konkreten Umstände an besonders sensiblen Grenzen zu berücksichtigen und besser einzuschätzen, vor allem bei den Landgrenzen im Osten und den Seegrenzen im Süden;

62.   stellt fest, dass FRONTEX-Aktionen durch die unterschiedliche Auslegung von Rechtsbegriffen und des internationalen Seerechts sowie durch Unterschiede bei den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren behindert werden; fordert die Durchführung umfassender Studien, um nach einem gemeinsamen Ansatz zu suchen und unvereinbare Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren zu klären;

63.   fordert eine verstärkte und ständige Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und den nationalen Gremien und Stellen;

64.   fordert eine Weiterentwicklung des Konzepts für EUROSUR, auch durch eine verbesserte Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten;

65.   stellt fest, dass Fischer, private Schiffe und private Seeleute illegale Einwanderer oftmals noch vor den Marineschiffen eines Landes bemerken; betont, dass es notwendig ist, diese Seeverkehrsteilnehmer deutlicher über ihre nach internationalem Recht geltende Pflicht, in Not geratenen Einwanderern zu helfen, zu informieren, und fordert einen Mechanismus zur Entschädigung für erlittene Arbeitsausfälle aufgrund von Rettungsaktionen;

66.   unterstreicht, dass ein offenkundiger Bedarf an zuverlässigen Statistiken besteht, damit konkrete Instrumente zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung auf EU-Ebene erstellt werden können, und fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung dieser Statistiken einzuleiten;

Rückführungen

67.   ist der Auffassung, dass man von Migranten, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben oder die sich regelwidrig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, verlangen muss, dass sie das Gebiet der Europäischen Union verlassen; nimmt in diesem Zusammenhang die Annahme der Rückführungs-Richtlinie zur Kenntnis und verlangt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Umsetzung dafür sorgen, dass die bereits im nationalen Recht verankerten günstigeren Bestimmungen beibehalten werden; fordert die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die Rückführungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung des Rechts und der Würde der Person durchgeführt werden; dabei ist der freiwilligen Rückkehr Vorrang einzuräumen;

68.   fordert die Einrichtung eines Systems von Rückkehrberatungsstellen in geschlossenen und offenen Unterbringungszentren, die als Anlaufpunkt für Personen dienen, die mehr über Rückkehrhilfe erfahren möchten;

69.   fordert die Kommission auf, soziale und berufliche Wiedereingliederungsmechanismen für rückgeführte Migranten in den Herkunftsländern zu überwachen und zu unterstützen;

70.   fordert die Mitgliedstaaten auf, der Eingliederung ihrer Rückübernahmepolitik in den Rahmen einer gemeinsamen Politik Vorrang vor bilateralen Vereinbarungen einzuräumen;

71.   fordert, dass das Parlament und seine zuständigen Ausschüsse in Fragen der Rückübernahmeabkommen über sämtliche Diskussionen mit den Drittstaaten sowie über den Verlauf und die möglichen Hindernisse, denen die Unterhändler begegnen, regelmäßig unterrichtet werden;

72.   fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten nur Rückübernahmeabkommen mit solchen Drittstaaten unterhalten, die uneingeschränkte Garantien für die Achtung der Menschenrechte der rückgeführten Personen bieten und das Genfer Abkommen von 1951 unterzeichnet haben;

73.   fordert die Kommission auf, weiterhin für die effiziente Umsetzung der Verpflichtung von Drittländern Sorge zu tragen, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, die sich illegal im EU-Gebiet aufhalten, wie dies in Artikel 13 des Cotonou-Abkommens vom 23. Juni 2000 vorgesehen ist; fordert, diese Bestimmungen während der Verhandlungen über das neue AKP-Abkommen (Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) zu verschärfen;

74.   betont, dass die Rückführungspolitik eine echte europäische Dimension haben muss, indem für die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen gesorgt wird; fordert mehr Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Rückführung und eine Stärkung der Rolle von FRONTEX bei gemeinsamen Rückführungsaktionen;

75.   fordert eine Intensivierung der Zusammenarbeit, auch durch die konsularische Zusammenarbeit, mit den Herkunfts- und Transitländern, um die Rückübernahmeverfahren zu vereinfachen, und fordert die Kommission auf, bestehende Rückübernahmeabkommen im Hinblick auf die Vereinfachung ihrer Umsetzung zu bewerten und die Erfahrungen bei der Aushandlung neuer Abkommen zu berücksichtigen;

76.   fordert den Rat auf, den Erlass von Rechtsvorschriften zur Einführung eines europäischen Passierscheins zu prüfen, der illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ausgestellt wird, um ihre Rückübernahme in Drittstaaten zu erleichtern; es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den europäischen Passierschein in die Rückübernahmeabkommen der Union aufzunehmen, damit er für die betreffenden Drittstaaten verbindlich wird;

Solidarität und Einwanderung
Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten

77.   bedauert zutiefst die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten angesichts der wachsenden Herausforderung der Einwanderung nicht ausreichend Solidarität bewiesen haben; fordert eine umgehende Überarbeitung des Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013(21) und seiner vier Finanzinstrumente, damit sie die neuen Gegebenheiten berücksichtigen, die sich aus dem zunehmenden Migrationsdruck ergeben, und bei dringendem Bedarf eingesetzt werden können, wie im Falle eines massiven Zustroms von Migranten;

78.   nimmt die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im vorstehend erwähnten Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl in Hinblick auf die notwendige Solidarität übernommen haben, zur Kenntnis; begrüßt insbesondere die Aufnahme eines freiwilligen Lastenteilungsmechanismus, der die innergemeinschaftliche Umverteilung von Personen mit internationalem Schutzstatus aus Mitgliedstaaten, deren nationales Asylsystem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist, an andere Mitgliedstaaten ermöglicht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Verpflichtungen nachzukommen;begrüßt auch die Einstellung von fünf Millionen Euro in den EU-Haushaltsplan 2009 zu diesem Zweck im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds; besteht jedoch auf der Einführung verbindlicher Instrumente;fordert die Kommission auf, diesen Mechanismus unverzüglich umzusetzen und umgehend einen Legislativvorschlag vorzulegen, um einen solchen Mechanismus auf europäischer Ebene dauerhaft einzurichten;

79.   begrüßt die Neufassung der Dublin-Verordnung und die vorgeschlagenen Bestimmungen für einen Mechanismus zur Aussetzung von Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems, wenn Bedenken bestehen, dass die Überstellung zur Folge haben könnte, dass einem Antragsteller in den zuständigen Mitgliedstaaten kein angemessenes Schutzniveau, insbesondere im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Zugang zum Asylverfahren, geboten wird, sowie in Fällen, in denen Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems die Belastung derjenigen Mitgliedstaaten erhöhen würde, deren Asylsysteme vor allem wegen ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind; betont jedoch, dass diese Bestimmungen eher eine politische Aussage als ein wirksames Instrument zur nachhaltigen Unterstützung eines Mitgliedstaates sein würden, solange kein zweifach verbindliches Instrument für alle Mitgliedstaaten eingeführt wird;

80.   begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Verordnung über die Einrichtung von "Eurodac" für den Abgleich von Fingerabdrücken und erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen zur Abnahme von Fingerabdrücken und zur Übermittlung von Daten im Rahmen der geltenden Eurodac-Verordnung; vertritt die Auffassung, dass biometrische Daten wie z. B. Fingerabdrücke zur Verbesserung der Effizienz von Grenzkontrollen genutzt werden müssen;

Zusammenarbeit mit Drittländern

81.   bedauert, dass – bis auf die bemerkenswerte Ausnahme der Zusammenarbeit Spaniens mit Drittländern, wie Senegal und anderen Ländern Schwarzafrikas und Nordafrikas – bei der Zusammenarbeit mit Drittländern keine ausreichenden Ergebnisse erzielt wurden; fordert eine gezielte Unterstützung der Transit- und Herkunftsländer, damit sie ein wirksames Grenzschutzsystem aufbauen können, wobei FRONTEX an Missionen zur Unterstützung des Grenzschutzes in diesen Ländern beteiligt werden sollte;

82.   erinnert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten daran, wie wichtig die Fortführung des Dialogs mit den Herkunfts- und Transitländern ist, der auf den Ministerkonferenzen EU-Afrika zu Migration und Entwicklung in Gang gesetzt wurde, die in Tripolis, Rabat und Lissabon stattfanden;

83.   fordert eine Umsetzung der politischen Instrumente, die im Rahmen des "Gesamtansatzes zur Migrationsfrage"(22) sowie im Rahmen der auf der Konferenz von Rabat 2006 beschlossenen Strategie zu Migration und Entwicklung und der im Dezember 2007 in Lissabon vereinbarten Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika zu Migration, Mobilität und Beschäftigung entwickelt worden sind;

84.   unterstreicht die Bedeutung einer Entwicklungspolitik in den Herkunfts- oder Transitländern als Möglichkeit, das Problem der Einwanderung an seinen Wurzeln anzugehen; fordert eine bessere Abstimmung der Einwanderungs- und der Entwicklungspolitik der Union unter vollständiger Berücksichtigung strategischer Ziele wie der Millenniums-Entwicklungsziele;

85.   verweist gleichwohl darauf, dass die Entwicklungspolitik nicht die einzige Alternative zur Migration sein kann, da eine solidarische Entwicklung ohne dauerhafte Mobilität nicht möglich ist;

86.   fordert eine Stärkung der Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration und anderen internationalen Organisationen bei der Einrichtung neuer Regionalbüros in sensiblen Gebieten, wo eine praktische Unterstützung unter anderem in Sachen rechtmässige Migration oder freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen notwendig ist;

87.   betont die Bedeutung der Einrichtung von Informations- und Steuerungszentren für Migration wie des im Oktober 2008 in Mali eingeweihten Zentrums; ist der Auffassung, dass derartige Zentren in der Lage sein sollten, einen bedeutenden Beitrag zur Lösung von Migrationsproblemen zu leisten, indem sie sich den Anliegen der potenziellen Migranten wie auch denen der Rückkehrer und der in der Europäischen Union lebenden Migranten annehmen; fordert die Kommission auf, die notwendigen Informationen über Vorhaben zur Errichtung weiterer Zentren im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika bereitzustellen, und ersucht die Kommission, die Möglichkeit der Einrichtung derartiger Zentren in den östlichen Nachbarländern zu prüfen;

88.   betont, dass alle Abkommen mit Herkunfts- und Transitländern Kapitel über die Zusammenarbeit bei der Einwanderung enthalten sollten, und fordert eine ehrgeizige Politik mit Drittländern bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, um unter Beteiligung von Europol und Eurojust internationale kriminelle Vereinigungen, die am Menschenhandel beteiligt sind, zu bekämpfen und die betreffenden Personen zur Rechenschaft zu ziehen; fordert ferner die Kommission auf, ihre Unterstützung der Drittländer, einschließlich der finanziellen und technischen Unterstützung, auszubauen, um wirtschaftliche und soziale Bedingungen zu schaffen, die illegale Einwanderung, Drogenhandel und organisierte Kriminalität zurückdrängen;

89.   fordert die Kommission auf, die Aushandlung umfassender EU-Abkommen – wie das mit der Republik Kap Verde unterzeichnete Abkommen – zu fördern, die Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen mit Marokko, Senegal und Libyen voranzutreiben und den Abschluss von Abkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern zu unterstützen;

90.   fordert eine Unterstützung der Drittländer bei der Ausarbeitung ihres nationalen Rechtsrahmens und bei der Festlegung von Einwanderungs- und Asylregelungen unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und fordert zudem die Transitländer auf, das Genfer Abkommen von 1951 zu unterzeichnen und zu achten;

91.   fordert die Mitgliedstaaten auf, über die Frage der "Umweltflüchtlinge" nachzudenken, die bislang nicht als Wirtschaftsflüchtlinge betrachtet werden können und die auch nicht als Flüchtlinge im Sinne des Genfer Abkommens anerkannt werden;

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92.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 76 vom 31.3.2009, S. 34.
(2) Ratsdokument 13440/08.
(3) ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98.
(4) ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 30.
(5) Ratsdokument 7204/08.
(6) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0087.
(7) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0069.
(8) Angenommene Texte P6_TA(2009)0047.
(9) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0633.
(10) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0557.
(11) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0558.
(12) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0385.
(13) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0168.
(14) ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 215.
(15) ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 223.
(16) ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 845.
(17) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(18) ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
(19) ABl. L 373 vom 21.12. 2004, S. 37.
(20) A/RES/45/158.
(21) KOM(2005)0123.
(22) KOM(2006)0735.

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