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Verfahren : 2009/2182(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0267/2010

Eingereichte Texte :

A7-0267/2010

Aussprachen :

PV 20/10/2010 - 3
CRE 20/10/2010 - 3

Abstimmungen :

PV 20/10/2010 - 6.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0376

Angenommene Texte
PDF 336kWORD 161k
Mittwoch, 20. Oktober 2010 - Straßburg
Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
P7_TA(2010)0376A7-0267/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht) (2009/2182(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 7. Oktober 2009 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Zusammensetzung und die Mandatszeit des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise(1) gemäß Artikel 184 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (A7-0267/2010),

Ursachen

1.  stellt fest, dass es mannigfaltige Ursachen für die aktuelle Krise gibt und sie sowohl unmittelbare als auch langfristige Auswirkungen hat; stellt weiterhin fest, dass mehrere Warnsignale übersehen wurden und der Umfang der Krise wie auch ihre Auswirkungen und externen Effekte unterschätzt wurden;

2.  stellt fest, dass die Krise, die mit der Subprime-Blase in den Vereinigten Staaten ihren Anfang nahm, eigentlich sehr viel länger zurückliegende Ursachen hatte;

3.  stellt fest, dass weltweite Ungleichgewichte, die Ordnungspolitik (Regulierung und Aufsicht), und die Geldpolitik – zusammen mit dem Finanzsystem innwohnenden spezifischen Faktoren wie der Komplexität und Undurchschaubarkeit von Finanzprodukten, kurzfristig ausgerichteten Vergütungssystemen und mangelhaften Geschäftsmodellen – die wesentlichen Faktoren sind, die zu der gegenwärtigen Finanzkrise beigetragen haben;

4.  vertritt die Ansicht, dass die Zunahme der Interessenkonflikte im Finanzsektor, von persönlichen Interessen und Fällen, in denen Beteiligte „sich zu nahe stehen, um miteinander reden zu können“;

5.  stellt fest, dass die expansionistische Währungspolitik der Vereinigten Staaten einen Liquiditätsüberschuss, der hohe Renditen abwerfen sollte, die Entwicklung einer Binnennachfrage, die sich auf Verbraucherkredite und damit auf die Verschuldung der Haushalte stützt, sowie hohe Staatsausgaben begünstigt hat, die durch den günstigen Zugang zu Kapital finanziert wurden;

6.  stellt fest, dass es spekulatives Verhalten auf den Finanzmärkten gegeben hat, wobei einige Investoren, begünstigt durch die Oligopolsituation auf Seiten der Ratingagenturen, sehr hohe Risiken eingegangen sind; stellt weiter fest, dass jede Marktwirtschaft am besten funktioniert, wenn sie mit einer demokratisch vereinbarten und transparenten Regulierung auf mehreren Ebenen einhergeht, die ihrerseits durch eine gesunde Ethik und Moral gekennzeichnet ist, solide Finanz- und Wirtschaftssysteme fördert und der Realwirtschaft nicht schadet;

7.  stellt fest, dass die starke Zunahme komplexer außerbilanzlicher Produkte (Zweckgesellschaften, forderungsbesicherte Schuldverschreibungen, Kreditausfall-Swaps usw.) und des Verbriefungsmechanismus infolge eines Schattenbankensystems die systemischen Risiken eher erhöht als verringert hat; stellt ferner fest, dass sich die Anbieter, die sich auf Sparer und Mittelstandsfinanzierung konzentrieren, bewährt haben;

8.  ist der Auffassung, dass das Fehlen nachhaltigerer Modelle der Produktion, des Vertriebs und des Verbrauchs angesichts des Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Schwindens natürlicher Ressourcen den Grundursachen der Krise Vorschub leistet;

9.  vertritt die Auffassung, dass es im Rahmen der wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung bei den vor dem Ausbruch der Krise bestehenden Strukturen auf internationaler Ebene, in den Vereinigten Staaten und in Europa, bei der Trennung der makroprudenziellen von der mikroprudenziellen Aufsicht an Kohärenz und Konsequenz mangelte und sie zu sehr auf die auf der Mikroebene ausgeübte Aufsicht der Finanzinstitutionen nach dem Bottom-up-Ansatz sowie auf eine länderbezogene Kontrolle der makroökonomischen Indikatoren ausgerichtet war und daher ein systemweiter Überblick über die finanziellen und makroökonomischen Entwicklungen vernachlässigt wurde, der für die Kontrolle der Verflechtungen zwischen den einzelnen Finanzinstitutionen und Ländern erforderlich gewesen wäre;

10.  stellt fest, dass sich im Zuge der Globalisierung keine parallelen Strukturen der globalen Ordnungspolitik herausgebildet oder entwickelt haben, die insbesondere angesichts der Gleichgewichte bzw. Ungleichgewichte in der Welt und auf den Finanzmärkten mit der Integration der Märkte einhergehen; betrachtet den G-20-Prozess als Schritt in die richtige Richtung, weist allerdings darauf hin, dass der Standpunkt der Union innerhalb der G 20 nachdrücklich vertreten werden muss;

11.  stellt fest, dass die Europäische Union den in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehr anerkannt hat, was zur wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen hat; stellt jedoch fest, dass mit dem freien Kapitalverkehr keine Angleichung der Besteuerung von Ersparnissen vorgenommen und keine angemessene grenzübergreifende Regulierung und Aufsicht auf EU-Ebene eingerichtet wurden;

12.  verurteilt den Umstand, dass die Grundsätze des Programms für Stabilität und Wachstum in der Vergangenheit nicht immer eingehalten wurden, und stellt fest, dass es zu erheblichen Ungleichgewichten zwischen den Volkswirtschaften der Länder des Euroraums gekommen ist;

13.  stellt fest, dass das Fehlen einer wirklichen Regulierung und einer widerstandsfähigen Aufsicht sowie der vollständige Mangel an Instrumenten für das Krisenmanagement im Fall einer Bankenkrise bewiesen haben, wie viel die Europäische Union noch tun muss, um Mechanismen zur Verfügung zu haben, mit denen die politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und einem integrierten Finanzsystem angegangen werden können; stellt insbesondere fest, dass es keinen grenzübergreifenden Konkursmechanismus gibt;

Wirkungen

14.  stellt fest, dass das öffentliche Defizit in der Europäischen Union von 2,3 % des BIP (2008) auf 7,5 % (2010) und Eurostat zufolge in der Eurozone von 2 % auf 6,3 % angestiegen ist, dass der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP von 61,6 % (2008) auf 79,6% (2010) in der Europäischen Union und von 69,4 % auf 84,7% im Euroraum angestiegen ist, und damit in zwei Jahren fast zwei Jahrzehnte andauernde Bemühungen einiger Mitgliedstaaten um Haushaltskonsolidierung zunichte gemacht wurden; bedauert diesen Rückschlag, der es erheblich erschweren wird, den Herausforderungen der Arbeitslosigkeit und der demografischen Entwicklung gerecht zu werden;

15.  ist der Ansicht, dass sich unsere öffentlichen Finanzen schon vor der Krise in einer schlechten Verfassung befanden, denn seit den 1970er-Jahren ist die öffentliche Verschuldung der Mitgliedstaaten unter dem Druck der einzelnen Wirtschaftsflauten ganz allmählich und kontinuierlich angestiegen; stellt fest, dass die Kosten für die Konjunkturprogramme, sinkende Steuereinnahmen und die steigenden Ausgaben für die soziale Absicherung in allen Mitgliedstaaten, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, zu einer Verschlechterung der öffentlichen Verschuldung und des Anteils der öffentlichen Schuld am BIP geführt haben;

16.  geht davon aus, dass sich die Krise noch nicht voll ausgewirkt hat und dass ein Rückfall wie im Fall einer Rezession mit zwei Talsohlen insbesondere bei der erreichten Arbeitslosenrate nicht ausgeschlossen werden kann;

17.  stellt fest, dass die Krise Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in der gesamten Union gezeitigt hat, selbst wenn der Beschäftigungsrückgang im EU-Durchschnitt (27 Mitgliedstaaten) lediglich 1,9 % betrug, und dass sich die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage aufgrund des üblichen Zeitabstands zwischen der Wirtschaftslage und dem Arbeitsmarkt fortsetzen werden; betont, dass die Kommission davon ausgeht, dass die Arbeitslosenquote der EU im Jahre 2010 bei etwa 11 % liegen wird, was schwerwiegende Konsequenzen für das Arbeitskräftepotenzial der EU haben wird;

18.  stellt fest, dass sich die sozialen Auswirkungen der Krise von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden, da die durchschnittliche Arbeitslosenrate zwar bei 10 % der Bevölkerung liegt, jedoch in bestimmten Ländern 20 % und bei Jugendlichen mehr als 40 % erreicht, was das Ausmaß der in einigen Ländern erforderlichen strukturellen Verbesserungen deutlich macht;

19.  ist der Auffassung, dass politische Maßnahmen zum Schuldenabbau wichtig sind, eine rasche Konsolidierung der öffentlichen Finanzen aber nicht zu Lasten der sozialen Sicherheitsnetze und der öffentlichen Dienstleistungen gehen sollte, da deren Bedeutung als automatische Stabilisatoren, die die Krise abfedern, zu Recht begrüßt worden ist; stellt fest, dass eine Förderung der Effizienz beim Sozialschutz und bei den öffentlichen Diensten gleichzeitig auch die wirtschaftliche Effizienz und die Qualität der Dienste verbessern kann; erkennt an, dass falls beides nicht in ein ausgewogenes Verhältnis miteinander gebracht wird, dies langfristig zu einem schwachen Wachstum in Verbindung mit anhaltender Arbeitslosigkeit und somit auch unweigerlich zu einer Abnahme der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas führen kann;

20.  stellt fest, dass Arbeitslosigkeit nicht nur hohe soziale Kosten, sondern auch hohe wirtschaftliche Kosten verursacht, da Arbeitslose nur einen geringfügigen Beitrag zur Binnennachfrage leisten können und weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen; stellt fest, dass damit die Belastung für die Erwerbstätigen und die künftigen Generationen steigt, die sich mit höheren Steuern bzw. einer höheren Schuldenlast konfrontiert sehen;

21.  stellt fest, dass Zahlen von 2007 zufolge, d. h. den letzten bekannten Zahlen, die vor dem Ausbruch der Krise erstellt wurden, in der Europäischen Union 30 Millionen Arbeitnehmer von Armut betroffen waren, jüngsten Zahlen zufolge 79 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze leben und deren Anzahl seitdem wahrscheinlich gestiegen ist;

22.  stellt fest, dass die Krise abgesehen von der Arbeitslosigkeit auch vielschichtige soziale Folgen mit sich gebracht hat, und zwar insbesondere die Aushöhlung der Arbeitsbedingungen, einen immer schwieriger werdenden Zugang zur Grundversorgung und zu den grundlegenden Dienstleistungen, zunehmende Obdachlosigkeit, Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung;

23.  stellt fest, dass, wie bei jeder Krise, auch von dieser Krise negative Folgen für das Wachstum und die Beschäftigung ausgehen, wovon zuerst die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen betroffen sind, darunter junge Menschen, Kinder und Frauen sowie ethnische Minderheiten und Migranten;

24.  teilt die Bedenken hinsichtlich der prozyklischen Aspekte der Regelungs-, Aufsichts-, Rechnungslegungs- und Steuervorschriften, durch die die dem Funktionieren der Marktwirtschaft innewohnenden Schwankungen verstärkt werden;

Reaktion

25.  nimmt zur Kenntnis, dass die Rettung des Bankensektors durch die Regierungen nur einen Teil der Kosten ausmacht, die der Gesellschaft durch die Finanzkrise entstehen, während die Kosten der Rezession und des Anstiegs der öffentlichen Verschuldung erhebliche Ausmaße in Höhe von weltweit 60 Billionen US-Dollar annehmen werden;

26.  stellt fest, dass die Krise infolge der Verabschiedung eines vorläufigen Rahmens für staatliche Beihilfen zu einem dramatischen Anstieg an staatlichen Beihilfen geführt hat und bedauert die negativen Auswirkungen, die dies auf die Aufrechterhaltung einheitlicher Ausgangsbedingungen in Europa gehabt haben könnte; fordert die Kommission auf, bei der Bekämpfung von Protektionismus und Wettbewerbsverzerrung eine klare Führungsrolle zu übernehmen;

27.  befürwortet die im Laufe der letzten beiden Jahre von der EZB und den nationalen Zentralbanken ergriffenen unkonventionellen Maßnahmen zur Unterstützung von Banken in den Mitgliedstaaten, denen aufgrund beispielloser Mengen an faulen Wertpapieren der Konkurs drohte; begrüßt insbesondere, dass den Kunden dieser Banken Einlagengarantien gewährt wurden, betont jedoch, dass diese unkonventionellen Maßnahmen schrittweise abgebaut werden müssen, um einen unfairen Wettbewerb im Bankensektor zu verhindern;

28.  erinnert daran, dass die Europäische Union im Oktober 2008 das Europäische Konjunkturprogramm in Höhe von 1,6 % ihres BIP gegenüber 5 % in China und 6,55 % in den Vereinigten Staaten angenommen hat;

29.  begrüßt, dass der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 10. Mai 2010 einen 750 Milliarden Euro umfassenden Stabilisierungsplan angenommen hat, womit ein Finanzstabilitätsmechanismus geschaffen wurde, um den Ausfallrisiken eines Staates zu begegnen, wobei zum Teil Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage diente; nimmt zur Kenntnis, dass bei den Beschlüssen des Rates über das Rettungspaket ein demokratisches Defizit und ein Mangel an Rechenschaftspflicht bestand, da das Europäische Parlament dabei nicht konsultiert wurde; fordert eine Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei künftigen Vorschlägen und Beschlüssen zur Krisenbewältigung als Mitgesetzgeber;

Nationale Konjunkturpläne

30.  bedauert, dass die verschiedenen nationalen Konjunkturprogramme so wenig aufeinander abgestimmt sind, da der Multiplikatoreneffekt und die Hebelwirkung einer Koordination auf EU-Ebene höchstwahrscheinlich mehr Wirkung gezeigt hätten als durch weitgehend nationale Programme erreicht werden kann, da so die Gefahr besteht, dass diese miteinander im Widerspruch stehen; fordert eine Stärkung der europäischen Dimension bei künftigen Konjunkturplänen sowie Investitionen in großem Maßstab;

31.  fordert die Kommission auf, eine genaue Bilanz der Effizienz der nationalen Bankenrettungspläne sowie der nationalen und europäischen Konjunkturpläne, die im Zeitraum Herbst/Winter 2008-2009 in Bezug auf die kurz- und langfristigen Ziele der Union beschlossen wurden, zu erstellen, darunter eine gründliche Analyse der Auswirkungen der überarbeiteten Mechanismen für staatliche Beihilfen, die in Reaktion auf die Krise sowie mit Blick auf den Wettbewerb, die Aufrechterhaltung einheitlicher Ausgangsbedingungen in der EU, die Finanzreformen und die Schaffung von Arbeitsplätzen angenommen wurden;

32.  stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen, die EG-Zahlungsbilanzhilfe erhielten, gegenwärtig keine Gelegenheit zur Erarbeitung echter nationaler Konjunkturprogramme mit Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung haben, da sich alle Optionen bis zum Jahr 2012 auf die Kürzung der öffentlichen Ausgaben, Steuererhöhungen und die Reduzierung des öffentlichen Schuldenstands beschränken;

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

33.  vertritt die Auffassung, dass die Union nicht der einzige integrierte Raum sein kann, in dem die Frage der Energie, insbesondere der Energie-Mix, nicht als strategische Frage auf ihrem Territorium und gegenüber ihren Partnern betrachtet würde; vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen in diesem Bereich in der EU auf der Grundlage einer engen Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Sparten der Industrie ergriffen werden müssen, um die Energieversorgung unter anderem mit Öl und Gas für ihre Mitgliedstaaten durch ein diversifiziertes Netzwerk von Energie-Pipelines sicherzustellen, insbesondere durch die Aushandlung von Versorgungsverträgen und die Organisation der Lagerkapazitäten sowie durch die Finanzierung und Koordinierung von Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Energiequellen im Rahmen aller einschlägigen Programme wie des Siebten Forschungsrahmenprogramms 2007-2013 und dessen Folgeprogrammen;

34.  schlägt vor, dass der Kommission die uneingeschränkte Zuständigkeit übertragen wird, um eine Lenkung und Finanzierung von Projekten insbesondere in folgenden Bereichen zu ermöglichen:

   neue Investitionen in Forschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, in Energieeffizienz, insbesondere bezüglich des europäischen Immobilienbestands, sowie allgemeiner in eine effizientere Ressourcennutzung;
   Stärkung des europäischen Energienetzes durch eine Verknüpfung der nationalen Netze und den Vertrieb der Energie der großen Produktionsanlagen für erneuerbare Energien an die Verbraucher sowie die Umsetzung neuer Formen der Energiespeicherung und des europäischen Hochspannungsgleichstrom (HVDC)-„Supernetzes“;
   Förderung der weltraumbasierten Infrastrukturen der EU im Bereich der Funknavigation und der Erdbeobachtung, um die Bereitstellung neuer EU-Dienste und die Entwicklung innovativer Anwendungen zu unterstützen und die Umsetzung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union zu erleichtern;
   Entwicklung eines öffentlichen Hochgeschwindigkeitseisenbahnnetzes, das es gestattet, die Europäische Union von Ost nach West und von Nord nach Süd zu verbinden, sowie Pläne zur Erleichterung von Investitionen in dessen Infrastruktur und in die unbedingt notwendige öffentliche Infrastruktur;
   Bereitstellung eines schnellen Internetzugangs in der gesamten Europäischen Union und somit die rasche Umsetzung der digitalen Agenda der EU und die Gewährleistung eines verlässlichen und freien Zugangs für alle Bürger;
   Entwicklung der führenden Rolle der EU auf dem Gebiet der e-Gesundheit;
   Abschluss der Entwicklung von Elektromobilitätssystemen und Festlegung entsprechender gemeinsamer Standards;

35.  ist der Ansicht, dass die Union, falls Einverständnis über ihre Steuerungs- und Handlungsmöglichkeiten in Bereichen besteht, die einander ergänzende Maßnahmen zulassen und einer geteilten Zuständigkeit unterliegen, über die vor allem finanziellen Mittel für eine entsprechende Strategie verfügen muss;

Finanzregulierung und Aufsicht

36.  weist darauf hin, dass der letztendliche Zweck des Finanzsystems darin besteht, geeignete Instrumente für Spareinlagen zu liefern und diese für Investitionen zu verwenden, die die wirtschaftliche Effizienz fördern, die Risiken von Unternehmen und Privathaushalten abdecken, die Finanzierungsbedingungen für langfristige Investitionen und Renten optimieren und Arbeitsplätze schaffen, wie dies bereits bei regionalen und lokalen Handelsbanken geschehen ist; stellt fest, dass diese Funktion vor dem Hintergrund einer Erneuerung des Wachstumsmodus, der umfangreiche Investitionen in saubere Technologien erfordert, besonders wichtig ist;

37.  betont, dass die finanzielle Entwicklung auch im Dienste der Gerechtigkeit stehen muss, indem unter ausreichend sicheren Bedingungen der Zugang zu Krediten und Versicherungen für die Bevölkerungsschichten ausgeweitet wird, die nicht über einen solchen Zugang verfügen; unterstreicht mit Nachdruck, dass die Reform der Finanzvorschriften nicht einzig und allein mit dem Ziel erfolgen darf, die Finanzstabilität sicherzustellen, sondern den Zielen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen muss;

38.  stellt fest, dass durch diese Krise die Grenzen eines Systems aufgezeigt werden, das auf Selbstkontrolle und einem übermäßigen Vertrauen in die Fähigkeit der Marktteilnehmer im Finanzsektor und der Ratingagenturen beruht, Risiken immer korrekt zu bewerten und moralisches Fehlverhalten einzudämmen;

39.  begrüßt die jüngsten Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und die Rolle dieser Institution; gibt jedoch zu bedenken, dass eine oberflächliche einheitliche Lösung den EU-Finanzinstitutionen schadet, und ist der Auffassung, dass eine Regulierung auf der Grundlage umfassender Folgeabschätzungen geplant und vorgeschlagen werden sollte, in denen eingeschätzt wird, in welchem Maße sie der Realwirtschaft und der Gesellschaft dienen; teilt die geäußerten Bedenken über das richtige Maß bei den Eigenkapitalvorschriften und die Dauer der Übergangszeiten;

40.  stellt fest, dass zur Wiederherstellung des Vertrauens bei den Finanzkennzahlen der Unternehmen und der Mitgliedstaaten Transparenz erforderlich ist; fordert daher die Kommission auf, den Einsatz von außerbilanzmäßigen Transaktionen und ungedeckten öffentlichen Verbindlichkeiten sowie die Verbreitung von Zweckgesellschaften und Europäischen Privatunternehmen zu untersuchen und eine Begrenzung ihres Einsatzes oder die Forderung nach einer obligatorischen Erklärung in den veröffentlichten Abschlüssen in Betracht zu ziehen;

41.  stellt fest, dass im Zuge der Krise grundlegende Unzulänglichkeiten des Aufsichtssystems zutage getreten sind; fordert, die Möglichkeiten der Aufsichtsarbitrage weltweit durch verbindliche Vereinbarungen auf der Ebene der G20 sowie innerhalb der Europäischen Union einzuschränken und durch die Umsetzung eines gemeinsamen Regelwerks für Finanzdienstleistungen vollkommen auszuschließen;

42.  vertritt die Auffassung, dass Gesetzeslücken, dank derer Tochterunternehmen ausländischer Finanzinstitute unreguliert umfangreiche Geschäfte in der EU tätigen konnten, geschlossen werden müssen;

43.  stellt fest, dass das bestehende internationale Regelwerk des Krisenmanagements im Finanzsektor unzureichend ist; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für einen EU-Rahmen für grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Finanzsektor zu unterbreiten, bei denen Initiativen internationaler Gremien wie den G20 und dem IWF berücksichtigt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;

44.  stellt fest, dass Normen, insbesondere wenn bei ihnen der „beizulegende Zeitwert“ angewendet wird, prozyklischen Charakter in ihren Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung haben können, was vor allem Finanzinstitute betrifft, die über Gebühr darauf vertraut haben; stellt fest, dass dieser Fehler auch bei einigen Regelungs-, Aufsichts- und Steuervorschriften zu beobachten ist;

45.  ist sich der besonderen Probleme im Zusammenhang mit den wichtigen Bereichen des Banken- und Versicherungssektors bewusst, der sich in vielen neuen Mitgliedstaaten im Besitz ausländischer Institute befindet;

46.  stellt fest, dass die notwendigen Schritte zur Wahrung der Finanzstabilität und die notwendige Aufrechterhaltung der Fähigkeit der Banken, der Wirtschaft Kredite zu gewähren, miteinander in Einklang gebracht werden müssen; hält es für wichtig, dass das Bankensystem in der Lage ist, seine grundlegenden Aufgaben auch in normalen Zeiten zu erfüllen;

47.  stellt fest, dass die Größe der Finanzinstitute und ihre entsprechenden Bilanzen Auslöser für die These des „too big to fail“ waren; fordert daher die Kommission auf, von den Banken eine Verfügung nach dem Muster der Patientenverfügung zu verlangen, in der die Modalitäten ihrer ordentlichen Abwicklung im Krisenfall festgelegt sind;

48.  begrüßt die starke Stellung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), die es ihr ermöglicht, einen wesentlichen Beitrag zur Finanzstabilität in der Europäischen Union zu leisten;

49.  hält die Einführung neuer Standards für statistische Daten über den Finanzsektor zwecks verstärkter Risikokontrolle und Überwachung durch die Kommission für notwendig;

50.  möchte Finanzinnovationen begünstigen, vorausgesetzt sie gestatten die Einführung transparenter Instrumente, mit denen sich nützliche technologische Innovationen, langfristige Investitionen, die Finanzierung der Renten, die Beschäftigung und die ökologische Wirtschaft finanzieren lassen; erwartet mit Freude weitere Maßnahmen der Union im Bereich innovativer Finanzierungen mit dem Ziel, langfristige Spareinlagen zugunsten nachhaltiger und strategisch langfristiger Investitionen zu mobilisieren und den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu erweitern;

51.  bekräftigt die herausragende Bedeutung eines Aufsichts- und Regulierungsgremiums, in dem keine finanzielle Transaktion und kein Finanzinstrument der Erfassung entgeht; betont, dass für Hedgefonds dabei dieselben Regeln gelten müssen wie für jeden anderen Investmentfonds auch; betont, dass Aufsicht und Regulierung Spekulationsbewegungen auf den Finanzmärkten ins Visier nehmen müssen, um Spekulationen gegen Länder, Währungen und Volkswirtschaften einzudämmen und zu meistern;

52.  ist der Auffassung, dass eine nachlässige Unternehmensführung bei den Finanzinstituten zur Krise beigetragen hat und angesprochen werden muss, um zu gewährleisten, dass die Risikoausschüsse einsatzfähig und wirksam sind, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ausreichend über die Produkte des Instituts Bescheid wissen und dass die Leitung und die Vorstandsmitglieder die Verantwortung dafür übernehmen, dass im Hinblick auf die Entschädigungspolitik die Interessen der Investoren und der Arbeitnehmer aufeinander abgestimmt werden;

53.  stellt einen Mangel an Werten und ethischem Verhalten bei einigen Akteuren auf den Finanzmärkten und in einigen Finanzinstituten fest; unterstreicht, dass Finanzmärkte und -institute im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung die Interessen aller beteiligten Akteure wie etwa Kunden, Anteilseigner und Angestellte, in Betracht ziehen müssen;

54. ist der Auffassung, dass ein ausreichend umfassender Kriterienkatalog für Systemrisiken als Grundlage für die Unterscheidung zwischen Finanzinstituten, insbesondere innerhalb der Union, herangezogen werden muss; ist der Ansicht, dass diese Kriterien dazu führen, dass geprüft wird, in wie vielen Mitgliedstaaten die Institute tätig und wie groß sie sind, und vor allem, in welchem Maße ein Institut in der Lage ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu stören, umso mehr, als diese Krise gezeigt hat, dass die Größe eines Instituts nur einer von mehreren Faktoren war, die ein Systemrisiko darstellten;

55.  erachtet es als unverzichtbar, dass die Europäische Union bei der Definition neuer Vorschriften die Risiken für die Vielfalt der Architektur ihres Finanzsektors berücksichtigt, und ist der Ansicht, dass die europäische Wirtschaft eines soliden Netzwerks von regionalen und lokalen Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken bedarf, und erkennt an, dass die einzelnen Banken über Fachwissen und Kernkompetenzen in unterschiedlichen Bereichen verfügen; stellt fest, dass sich die Pluralität in der Finanzkrise bewähret und zur Stabilität beigetragen hat, und dass Einheitlichkeit zu Systemschwächen führen kann;

56.  fordert im Einklang mit EU-Rechtsnormen wie der MIFID-Richtlinie und der Verbraucherkredit-Richtlinie, die für eine Aufklärung der Verbraucher und Verbraucherschutz sorgen, eine Rückbesinnung auf die Rolle des traditionellen Bankmanagers, der den Charakter, frühere Investitionen und den Geschäftsplan der Kreditantragsteller kennt und somit aufgrund der persönlichen Kenntnis in der Lage ist, ein kalkuliertes Risiko einzugehen;

57.  betont, dass es zur Wiederbelebung und Freigabe des Kreditflusses an Unternehmen und Einzelpersonen unbedingt erforderlich ist, langfristige Lösungen für die Probleme im Zusammenhang mit der gewaltigen Summe an privaten Schulden sowohl von Haushalten als auch von Unternehmen zu finden;

58.  fordert mehr Transparenz in den Beziehungen der Mitgliedstaaten untereinander und in ihren Beziehungen zu den führenden Finanzinstituten;

59.  begrüßt den Vorschlag der Kommission vom 2. Juni 2010 und ist der Ansicht, dass das Geschäftsmodell der Ratingagenturen zu Interessenkonflikten führen könnte, da diese Agenturen in Anspruch genommen werden, um die Reputation von Unternehmen, die sie bezahlen, zu sichern oder für sie Werbung zu machen, und dass ihr Modell es nicht erlaubt, die makroökonomischen Elemente der gefassten Beschlüsse zu bewerten; ist sich bewusst, dass die Ratingagenturen ihren Teil zur Krise beigetragen haben, da ihre Anreize einen schädigenden Charakter aufweisen, was wiederum zum großen Teil die Folge eines Mangels an Wettbewerb war; schlägt vor, die bessere Verlässlichkeit eines Systems zu untersuchen, bei dem Investoren und Sparer für den Zugang zu benötigten Informationen bezahlen würden;

60.  fordert die Kommission auf, eine Durchführbarkeits- und Wirkungsanalyse der Errichtung einer öffentlichen und unabhängigen europäischen Ratingagentur durchzuführen, und ist der Auffassung, dass eine derartige Entwicklung zu einer wünschenswerten Vielfalt der Akteure führen würde; ist der Auffassung, dass eine derartige Entwicklung zu einer begrüßenswerten Pluralität der Bezugsgrößen führen würde; vertritt den Standpunkt, dass mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt die Qualität der Ratings verbessert werden könnte;

61.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zum Stimmrecht der Aktionäre zu prüfen, mit denen die Transparenz bezüglich der Identität und Strategie der Aktionäre verbessert wird und langfristige Investitionen gefördert werden;

EU-Ordnungspolitik

62.  ist der Auffassung, dass in Zeiten einer wirtschaftlichen und sozialen Krise die Europäer erwarten, dass Rechenschaftspflicht, Verantwortung und Solidarität die Leitprinzipien von Entscheidungen auf Unionsebene sind;

63.  stellt fest, dass viele europäische Länder schon Jahrzehnte vor der Krise ein schwaches Wachstum und hohe Arbeitslosigkeit aufwiesen, was auf die mangelnde Fähigkeit einiger Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaft in Richtung auf eine wissensbasierte Wirtschaft zu reformieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten wiederherzustellen, sowie auf die schwache Binnennachfrage zurückzuführen ist; stellt fest, dass Europa transparentere und effizientere Finanzmärkte sowie ein höheres Wirtschaftswachstum benötigt, das zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und sozialer Eingliederung beiträgt;

64.  stellt fest, dass es für die Europäische Union schwieriger als für andere Teile der Welt sein wird, die Krise zu bewältigen, vor allem aufgrund von unangemessenen, zu bescheiden angelegten und zu spät erfolgten politischen Reaktionen auf die Krise sowie aufgrund der strukturellen Schwäche ihrer Ordnungspolitik, und stellt fest, dass die Krise die wirtschaftliche und damit auch die politische Position der Union auf internationaler Ebene stark und nachhaltig schwächen wird, was wohl nur langfristig wieder aufgeholt werden kann, sofern die Union in der Lage ist, die Zukunftsfähigkeit des Konzepts des „europäischen Lebensstils“ zu überdenken;

65.  vertritt die Auffassung, dass die Union in der Politikgestaltung eine größere Kohärenz erzielen muss, um der Herausforderung gerecht zu werden, der sie sich gegenübersieht; hält es folglich für wesentlich, dass die angewandten Politikansätze kohärent gestaltet werden, und hält in diesem Sinne die Maßnahmen der EU-Organe für entscheidend;

66.  stellt fest, dass die Strukturen der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Europäischen Union unzulänglich sind, wobei diese Zersplitterung die Fähigkeit der Union beeinträchtigt, insbesondere bei den Vereinigten Staaten und China ihren Einfluss in den Diskussionen über bedeutende makroökonomische Ungleichgewichte geltend zu machen;

67.  ist der Auffassung, dass die Krise einen wirtschaftspolitischen Trend der letzten Jahre aufgezeigt hat, der in vielen Ländern innerhalb wie außerhalb des Eurogebiets die Staatsverschuldung alarmierend in die Höhe trieb;

68.  weist darauf hin, dass die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen für Stabilität und Wachstum wesentlich ist; begrüßt die Vorschläge der Kommission zur mittel- und langfristigen Stärkung der Verwaltung der Eurozone, um jede Wiederholung der gegenwärtigen Währungskrise zu vermeiden, und teilt ihre Auffassung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen wirksameren Anreiz- und Sanktionsmechanismus braucht;

69.  betont, dass für die Wiederherstellung gesunder Wachstumsraten und das Erreichen des Ziels der Nachhaltigkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Zusammenhalt dem Umgang mit anhaltenden und gravierenden makroökonomischen Ungleichgewichten und Unterschieden bei der Wettbewerbsfähigkeit Priorität eingeräumt werden sollte; begrüßt, dass die Kommission dieser Notwendigkeit mit ihrer Mitteilung über die wirtschaftspolitische Koordinierung Rechnung trägt;

70.  stellt fest, dass die Krise strukturelle Mängel in einigen Mitgliedstaaten offengelegt hat und dass die Schwierigleiten einiger Mitgliedstaaten, ihre Schulden auf den Märkten zu finanzieren, auf mangelhafte ordnungspolitische Entscheidungen sowie dem IWF zufolge auf das wiederholte Ausrufen eines Fehlalarms durch die internationalen Finanzmärkte zurückgeführt werden kann;

71.  vertritt die Auffassung, dass die Finanzkrise in Griechenland und in anderen Ländern der Eurozone eine Herausforderung für das gesamte Währungsgebiet darstellt und Schwächen der Eurozone bei der Bewältigung externer Auswirkungen des globalen Finanzsektors aufgedeckt hat;

72.  vertritt die Auffassung, dass jedes Entwicklungsmodell auf der Grundlage des Verzichts auf eine Rückkehr zum Status Quo, dem alle Welt sich offenbar verpflichtet fühlt, sich mit den Aspekten Nachhaltigkeit und Solidarität auseinandersetzen muss; schlägt vor, dass die künftige Strategie der Union in Bezug auf die Finanzmärkte, die Wirtschaft, die Staatsausgaben, die wirtschaftliche und soziale Dynamik sowie in Bezug auf Klima und Umwelt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein solle;

73.  befürwortet die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, deren Erlös die Funktionsweise des Marktes durch eine Reduzierung der Spekulationsgeschäfte verbessern und dazu beitragen würde, globale Kollektivgüter zu finanzieren und die öffentlichen Defizite zu verringern; ist der Ansicht, dass eine solche Steuer auf möglichst breiter Grundlage beschlossen oder, falls dies nicht möglich ist, als erste Maßnahme auf Unionsebene ergriffen werden sollte; fordert die Kommission auf, rasch eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die von weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgeht, und konkrete Legislativvorschläge vorzulegen;

74.  ist der Ansicht, dass bei der Ausrichtung der Krisenbewältigungsstrategie ein langfristiges und nachhaltiges Wachstum als Hauptkriterium für politische Entscheidungen dienen sollte, um die Gefahr struktureller Nachwirkungen zu verringern oder auszuschalten; stellt fest, dass es insofern entscheidend auf den Inhalt der Konjunkturprogramme ankommt; ist ferner der Auffassung, dass politische Beschlüsse auf mittel- bis langfristigen Strategien beruhen sollten, dass öffentliche Investitionen mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung, Bildung und Energieeffizienz gezielt eingesetzt werden müssen und dass die neuen Technologien als eine Priorität betrachtet werden sollten;

75.  erinnert daran, dass die größten Erfolge der Union auf die Verwirklichung konkreter Projekte und auf die Umsetzung inhaltlicher Politikansätze wie den Binnenmarkt, die gemeinsame Handelspolitik, den Euro, die Inangriffnahme von Strukturreformen und das Programm Erasmus zurückgehen, die von der Kommission vorangetrieben werden;

76.  vertritt die Auffassung, dass die Solidarität zwischen den Generationen bedeutet, dass weder die jüngeren noch die älteren Bürger mit Schulden aus der Vergangenheit überlastet werden sollten;

77.  nimmt zur Kenntnis, dass mit der großen Krise die demografische Herausforderung und die Rentenfinanzierung in einem neuen Lichte erscheinen; vertritt die Auffassung, dass die Rentenfinanzierung nicht ausschließlich der öffentlichen Hand überlassen bleiben darf, sondern dass auf ein Dreiparteiensystem unter Einbeziehung der öffentlichen, betrieblichen und privaten Rentensysteme, die durch besondere Regelungen und eine Beaufsichtigung zum Schutz der Investoren hinlänglich abgesichert sind, vertraut werden sollte; vertritt ferner die Auffassung, dass die Renten einer europaweiten Reform unterzogen werden müssen, um ihrerseits zur Finanzierung der Solidarität zwischen den Generationen beizutragen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Verlängerung der Lebensdauer horizontale Fragen in Bezug auf die Organisation der Gesellschaft aufwirft, die bislang noch nicht gestellt wurden;

78.  bekundet seine Überzeugung, dass Europa weniger eine bürokratische Union und nicht nur eine verstärkte Koordination, sondern vor allem und in erster Linie eine einheitlichere und effizientere Union braucht; vertritt die Auffassung, dass die Kommission, deren Aufgabe es ist, das allgemeine europäische Interesse festzulegen und zu verteidigen, sich vorrangig und im Rahmen ihres Initiativrechtes dort, wo sie über geteilte Befugnisse oder Koordinierungsbefugnisse in Bezug auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten verfügt, dazu verpflichten muss, im Namen der Union zu handeln und dabei in Bezug auf Maßnahmen von Marktteilnehmern oder staatlichen Stellen, die den Binnenmarkt behindern würden, gemeinsame Politikansätze umzusetzen und durchzusetzen und entsprechende Grenzen festzulegen; betrachtet es als wesentlich, dass die Kommission statt auf Richtlinien auf Verordnungen als Rechtsgrundlage zurückgreift, um unionsweit eine einheitliche Beschlussfassung zu erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden;

79.  fordert die Kommission auf, überall dort, wo es nötig erscheint, sektorspezifische Podiumsdiskussionen zu organisieren, um eine gemeinsame Vorgehensweise der einzelnen Marktteilnehmer zu erreichen und damit eine Wiederauflage einer echten europäischen Industriepolitik sowie die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen; erinnert daran, dass bei diesen Bestrebungen unsere Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel und das Potenzial bestimmter grüner Technologien berücksichtigt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass der EU-Haushalt besser verwendet werden muss, damit er zu einem echten Katalysator für alle nationalen Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Innovation und Gründung von neuen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen wird; fordert die Kommission darüber hinaus auf, konkrete Vorschläge darüber vorzulegen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschung verbessern und Cluster fördern lassen, und eine entsprechende Strategie mit angemessenen Finanzmitteln zu unterstützen; betont, dass ein wesentlicher Motor für die Entwicklung auf jedem Markt ein freier und fairer Wettbewerb ist, der Neuankömmlingen den Zugang zum Markt erleichtert und ohne marktverzerrende Privilegien funktioniert;

80.  fordert die Kommission auf, Buchstaben und Geist der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die besondere Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament umfassend anzuwenden, damit die Prioritäten der europäischen Agenda im allgemeinen Bürgerinteresse festgelegt werden; fordert einen intensiveren Dialog mit den nationalen Parlamenten, insbesondere in den Bereichen Haushalt und Finanzen; warnt vor jedem Versuch zur Schaffung getrennter Institutionen auf zwischenstaatlicher Ebene, durch die einige Länder vom Beschlussfassungsprozess ausgeschlossen würden und mit denen eine gleichgewichtete Berücksichtigung der Ansichten aller Mitgliedstaaten verhindert würde;

81.  vertritt die Auffassung, dass eine echte wirtschaftliche Governance bedeutet, dass der Kommission eine angemessene und größere Verantwortung für die Lenkung übertragen wird, damit sie sowohl die bestehenden Instrumente als auch die neuen im Rahmen des Vertrags von Lissabon geschaffenen Instrumente wie die Artikel 121, 122, 136, 172, 173 und 194 nutzen kann, mit denen der Kommission die Aufgabe übertragen wird, die Reformpläne und Maßnahmen zu koordinieren und eine gemeinsame Strategie auszuarbeiten;

82.  vertritt die Auffassung, dass eine Verstärkung der wirtschaftspolitischen Lenkung einhergehen muss mit der Stärkung der demokratischen Legitimität der europäischen Politikgestaltung, die ihrerseits durch eine engere und frühzeitigere Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente während des gesamten Prozesses herbeigeführt werden muss;

83.  schlägt vor, dass die Verantwortung für die Bereiche Wirtschaft und Währung bei der Kommission einem ihrer Vizepräsidenten übertragen wird; schlägt vor, dass diese Person damit beauftragt wird, zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der EU konsistent erfolgen, zu überwachen, wie die Kommission ihre Verantwortung in Bezug auf Wirtschaft, Währung und Finanzmarkt wahrnimmt, und weitere Aspekte der Wirtschaftstätigkeit der Union zu koordinieren; regt ferner an, dass diese Person an den Arbeiten des Europäischen Rates teilnehmen, den Vorsitz im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister und in der Euro-Gruppe führen und die Union in den einschlägigen internationalen Gremien vertreten sollte;

84.  vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen Haushaltsprobleme der Mitgliedstaaten und der Bedarf an umfangreichen Investitionen neue Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung sowohl öffentlicher als auch privater Mittel erforderlich machen, falls die strategischen Ziele der Union bis 2020 erreicht werden sollen;

85.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission eindringlich auf, die Schaffung geeigneter Voraussetzungen zu beschleunigen, damit der öffentliche und der private Bereich auch in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften eng zusammenarbeiten können, um die Herausforderung einer langfristigen Investition auf nationaler und europäischer Ebene im Hinblick auf ein nachhaltiges, inklusives und wettbewerbsfähiges Wachstum erfolgreich zu meistern;

Wirtschafts- und Währungsunion

86.  bekräftigt seine Unterstützung für den Euro; anerkennt die strategische Bedeutung und den strategischen Wert einer gemeinsamen Währung; hebt die Transparenz und die wirtschaftlichen Vorteile hervor, die der Euro der Eurozone gebracht hat; vertritt die Auffassung, dass der Euro in allererster Linie eine Bastion der Stabilität für die europäische Wirtschaft sein muss;

87.  stellt fest, dass das oberste Ziel der Währungspolitik der EZB die Wahrung der Preisstabilität ist; weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur dann wirksam verwirklicht werden kann, wenn die Kernursachen der Inflation angemessen angegangen werden; verweist darauf, dass der EZB in Artikel 127 des EG-Vertrags auch die Aufgabe zugewiesen wird, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen; hält es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten im Euroraum und diejenigen mit einem Sonderstatus ihre Verpflichtungen genauestens einhalten und keinen Zweifel an den gemeinsamen Zielen der Preisstabilität, der Unabhängigkeit der EZB, der Haushaltsdisziplin und der Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit lassen;

88.  lobt die Europäische Zentralbank für ihre Anstrengungen zur Kontrolle der Inflation, fordert sie jedoch auf, die Vermögenspreisinflation verstärkt zu kontrollieren;

89.  stellt fest, dass eine Währungsunion auf eine energische Koordination der Wirtschaftspolitik angewiesen ist, um sich bei einem Wirtschaftsabschwung als widerstandsfähig zu erweisen; bedauert, dass in der Wirtschafts- und Währungsunion die Betonung vorwiegend auf den währungspolitischen Aspekten lag;

90.  stimmt mit dem IWF darin überein, dass das Krisenmanagement kein Ersatz für politische Korrekturmaßnahmen und für grundlegende Reformen sein kann, wie sie zur Stärkung der Grundlagen der Europäischen Währungsunion erforderlich sind;

91.  betont, dass die Widerstandsfähigkeit der Eurozone durch den weiteren Ausbau ihrer institutionellen Strukturen gestärkt werden muss, wobei notwendige Maßnahmen sowohl mit Anreizen als auch mit Sanktionen durchgesetzt werden müssen;

92.  betont, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt derzeit das einzige Regulierungsinstrument ist, das einen grundlegenden Regelungsrahmen für makroökonomische politische Maßnahmen und die öffentlichen Finanzen in der Union bereitstellen kann;

93.  stellt fest, dass aus dem Bericht über die ersten zehn Jahre des Euro deutlich wurde, dass der Übergang zum Euro auch ein Auseinanderklaffen der Divergenzen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den nationalen Volkswirtschaften im Eurogebiet offengelegt hat, wodurch die Folgen für die wirtschaftlich schwachen Länder verschärft und erhebliche Handelsungleichgewichte innerhalb des Eurogebietes herbeigeführt wurden; stellt jedoch fest, dass die Vorteile des Euro für die Union als Ganzes beispielsweise in Bezug auf die relative wirtschaftliche Stabilität, auf die Preisstabilität und auf eine niedrige Inflationsrate ganz erheblich gewesen sind;

94.  betont, dass viele Länder ihre Haushaltslage sanieren müssen, um den Stand ihrer Defizite und ihrer Verschuldung in erheblichem Umfange zu senken; teilt die Auffassung des Rates, dass steuerliche Nachhaltigkeit, ein stärkeres Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden müssen, und teilt deshalb die Ansicht, dass Pläne für eine steuerliche Konsolidierung und Strukturreformen entsprechend festgelegt und umgesetzt werden müssen;

95.  stellt fest, dass dies zu Finanzkonsolidierungsstrategien führen könnte, die die Handlungsfähigkeit der Regierungen stark einschränken werden; weist warnend darauf hin, dass diese Sparpakete nicht zu Maßnahmen führen sollten, die sich nachteilig auf die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken könnten;

96.  vertritt die Auffassung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt ein wichtiges Werkzeug ist, um Druck auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen auszuüben, ein Umstand, der zur wirtschaftspolitischen Verantwortung innerhalb der Eurozone beigetragen hat; stellt fest, dass dieses Instrument durch eine mangelhafte Durchsetzung behindert wurde und keine ausreichende Hebelwirkung für eine Optimierung der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Eurozone insgesamt entfaltet hat; vertritt die Auffassung, dass dieses Instrument der Wirtschaftspolitik nicht dazu gedacht war, als nachhaltiges Korrektiv zum Ausgleich für auftretende Ungleichgewichte und zur Lenkung von Krisenzeiten oder von Zeiten niedrigen Wachstums eingesetzt zu werden; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten außer der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften auch interne Politikansätze zur Stärkung des Wachstums, der Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit und eines qualitativen Ziels, bei dem das öffentliche Defizit bestimmte Richtwerte nicht überschreiten darf, umsetzen sollten;

97.  vertritt die Auffassung, dass beim Stabilitäts- und Wachstumspakt andere Ungleichgewichte wie diejenigen bei der privaten Verschuldung und bei den Leistungsbilanzen, die auch Auswirkungen auf die Währungsunion haben, nicht berücksichtigt werden;

98.  stellt fest, dass selbst nachdem deutlich wurde, dass die Korrektheit der von einigen Mitgliedstaaten übermittelten statistischen Daten in manchen Fällen fragwürdig war, der Rat sich im Laufe der vorherigen Wahlperiode bei der Überprüfung der Richtlinie zu Eurostat dagegen ausgesprochen hat, Eurostat, wie vom Europäischen Parlament befürwortet, die Befugnis einer Überprüfung vor Ort zu übertragen;

99.  vertritt die Auffassung, dass die Verfasser des Vertrags von Maastricht eine Angleichung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der Eurozone erwartet und die großen Divergenzen nicht vorausgesehen hatten, die letztlich zu einer Vergrößerung der Renditeunterschiede führten, da Befürchtungen hinsichtlich der Solvenz einiger Mitgliedstaaten deren Risikoprämien in die Höhe trieben;

100.  stellt fest, dass es in den vergangenen Monaten zu einer Reihe von zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen bezüglich der Anwendung der europäischen Bestimmungen über staatliche Beihilfen gekommen ist, dank derer die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hatten, die Auswirkungen der Krise zu begrenzen; stellt fest, dass die angestrebte Wachstumsphase eine solide Grundlage benötigt und dass in diesem Zusammenhang eine allmähliche Rückkehr zum normalen System der staatlichen Beihilfen erforderlich ist, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu gewährleisten;

101.  dringt darauf, dass die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärft werden, vor allem der präventive Teil, in dem der von den anderen Mitgliedern ausgeübte Druck das derzeit stärkste Instrument darstellt, mit dem die Mitgliedstaaten veranlasst werden können, den Empfehlungen des Rates nachzukommen; dringt darauf, dass die wirtschaftliche Überwachung durch die Kommission mehr Durchschlagskraft erhält; ist der Auffassung, dass die Möglichkeit ausgelotet werden muss, Anreize zur steuerlichen Konsolidierung zu schaffen;

102.  schlägt den Aufbau eines effizienten Anreiz- und Bestrafungsmechanismus vor, der für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingesetzt werden sollte und dazu beitragen würde, eine weitere Verschärfung der derzeitigen Krise zu unterbinden und die Verhinderung einer neuen Krise in der Zukunft zu gewährleisten;

103.  ist der Überzeugung, dass eine multilaterale Aufsicht und Anpassungsforderungen sich sowohl auf Defizite als auch auf Überschüsse beziehen müssen, und zwar unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage eines jeden Staates beispielsweise hinsichtlich seiner Demografie, und dabei den Umfang der privaten Verschuldung, die Lohnentwicklung im Vergleich zur Arbeitsproduktivität, die Beschäftigung und insbesondere die Beschäftigungslage Jugendlicher sowie die Leistungsbilanzen berücksichtigen müssen; ist der Ansicht, dass diese Elemente als Frühwarnindikatoren genutzt werden müssen, wenn sie nicht ebenso angewandt werden können wie die geltenden Kriterien des Stabilitätspakts; geht davon aus, dass in Bezug auf die öffentlichen Finanzdaten mehr Transparenz erforderlich ist und begrüßt den Vorschlag der Kommission über die Qualität der statistischen Daten;

104.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen durchsetzungsfähigen europäischen Sanktionierungsmechanismus unter ihrer eindeutigen Zuständigkeit in der Eurozone einzuführen, um die Mitgliedstaaten zu zwingen, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beachten;

105.  vertritt die Auffassung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt sich bei der Koordination der nationalen Steuerpolitiken als nicht effizient genug erwiesen hat, dass sein Vertrauen auf die Politik in den einzelnen Ländern zu Problemen bei der Durchsetzung und bei der Redlichkeit der Informationen geführt hat, dass es ihm nicht gelungen ist, eine Verbindung zum Beschäftigungsniveau und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dergestalt herzustellen, dass eine sorgfältig ausgewogene wirtschaftspolitische Mischung entsteht, und dass es ihm auch nicht gelungen ist, die Fragen einer echten Konvergenz, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Synergien innerhalb der Eurozone anzupacken; vertritt deshalb die Auffassung, dass es bei den Mitgliedstaaten und insbesondere den Volkswirtschaften der Eurozone zusätzlichen Koordinierungsbedarf gibt, um das wirtschaftliche Gleichgewicht in der Eurozone zu stärken;

106.  ist der Auffassung, dass die gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschlossenen Grundzüge der Wirtschaftspolitik im Hinblick auf Stabilität und Wachstum als Rahmen für eine Debatte über die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten und für deren Bewertung dienen sollten, bevor die Haushaltspläne den zuständigen nationalen Parlamenten vorgelegt werden;

107.  vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone zusätzlich zur gemeinsamen Währung eine weitere Phase einleiten sollten, die die auf Gegenseitigkeit beruhende Emission eines Teils der staatlichen Schuldtitel der Mitgliedstaaten erlauben würde, womit die Grundlagen für eine stärker geregelte multilaterale Aufsicht mit Unterstützung des JWF und des EFSF geschaffen und eine größere Attraktivität des Markts der gesamten Zone und eine gemeinsame Verwaltung der Schulden gewährleistet würden;

108.  ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Strukturreformen, insbesondere die Anpassung und Umstrukturierung der sozialen Verteilungssysteme in den neuen Mitgliedstaaten, auf die energische Unterstützung und Solidarität der Union angewiesen ist; hebt hervor, dass die Eurozone ungeachtet etwaiger weltweiter Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrisensituationen um neue Mitgliedstaaten, die Mitglied des WKM2 sind und sämtliche Maastrichtkriterien erfüllen, erweitert werden muss; weist darauf hin, dass solche Entscheidungen unter anderem die Stabilität und die Nachhaltigkeit der Eurozone selbst unter Beweis stellen würden;

109.  vertritt die Ansicht, dass eine Verringerung der bestehenden erheblichen Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Eurozone durch eine Kopplung der Lohnerhöhungen an den Produktivitätszuwachs und an die Inflationserwartungen zur Vermeidung von Rissen innerhalb der Eurozone unbedingt notwendig ist;

110.  fordert eine substantielle Verbesserung der Funktionsweise des makroökonomischen Dialogs, der sich nicht auf eine Information der Sozialpartner über die vorgeschlagenen oder beschlossenen Leitlinien beschränken kann;

111.  fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Grundzüge für die Union im Hinblick auf die Einführung einer nachhaltigen Marktwirtschaft festzulegen; geht davon aus, dass solche Grundzüge jährlich auf der Grundlage einer Prüfung festgelegt werden sollten, die auch eine Entwicklung der Löhne und der Produktivität auf nationaler und auf europäischer Ebene mit Hilfe eines umsichtigen sozialen Dialogs umfasst;

Steuerpolitik
112. fordert eine gemeinsame Haushaltsstrategie, um ein langfristiges Wirtschaftswachstum in der EU wiederherzustellen und abzusichern;

113.  vertritt die Auffassung, dass Ausgaben der öffentlichen Hand, die effizient und zukunftsorientiert (in den Bereichen Bildung, Weiterbildung, Infrastrukturen, Forschung, Umwelt usw.) eingesetzt werden, durch die Förderung eines gesunden und nachhaltigen Wachstums zur Stabilisierung der Wirtschaft führen können; vertritt die Auffassung, dass qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle Ausgaben der öffentlichen Hand zusammen mit der Förderung des unternehmerischen und innovativen Potenzials des privaten Sektors ein Motor des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sein können;

114.  betont die Bedeutung einer stärkeren Verbindung zwischen den Instrumenten des Stabilitäts- und Wachstumspakts, makroökonomischen Instrumenten und den Nationalen Reformprogrammen der Europa-2020-Strategie durch eine kohärente Vorlage bei gleichzeitig besserer Vergleichbarkeit der nationalen Haushaltspläne bezüglich der Ausgaben in den jeweiligen Kategorien; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Wirtschaftspolitik nicht nur als Angelegenheit von nationalem Interesse, sondern auch von gemeinsamem Interesse betrachten und ihre Maßnahmen entsprechend formulieren sollten; erinnert die Mitgliedstaaten an die wachsende Bedeutung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik;

115.  bekräftigt, dass die Strategie Europa 2020 nur dann glaubwürdig sein kann, wenn die nationalen Haushalte der 27 Mitgliedstaaten und der EU-Haushalt kompatibler sind und sich stärker ergänzen; betont, dass dem EU-Haushalt in Bezug auf die Bündelung von Ressourcen größeres Gewicht beigemessen werden sollte;

116.  vertritt die Auffassung, dass geschickt eingesetzte Investitionen der öffentlichen Hand eine erhebliche Hebelwirkung auf langfristige Investitionen entfalten können; schlägt eine Ausweitung des Mandats der EIB vor, das auch die Befähigung zur Ausgabe von Eurobonds für Investitionen in größere Strukturprojekte nach Maßgabe der strategischen Prioritäten der Union umfassen sollte;

117.  weist darauf hin, dass eine gemeinsame Währung nur unter der Voraussetzung funktionieren kann, dass die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Haushaltspolitik absprechen und sich gegenseitig Einblick in ihre Bücher gewähren; anerkennt, dass dieser Prozess eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten bedingt;

118.  ersucht die Kommission und den Rat, mit Unterstützung von Eurostat die Vergleichbarkeit der Ausgaben der nationalen Haushalte zu stärken, um den komplementären und konvergenten Charakter der eingeleiteten Maßnahmen zu ermitteln;

119.  ist der Ansicht, dass die Union und die Mitgliedstaaten auf die Einführung von Steuergrundsätzen hinarbeiten müssen, die nicht länger Verschuldung im öffentlichen und im privaten Sektor und kurzfristige Vergütungen im privaten Sektor begünstigen und gegebenenfalls Bonus-Malus-Instrumente auf der Grundlage von Kriterien für menschenwürdige Arbeit und Umwelt integrieren könnten;

120.  stellt fest, dass die Erholung von der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise und der Ausstieg aus der staatlichen Schuldenkrise einen langfristigen Prozess erfordern werden, der sorgfältig ausgestaltet sein und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung gewährleisten muss; weist darauf hin, dass es erforderlich sein kann, dass zwischen Wachstum, Ausgewogenheit und Finanzstabilität Kompromisse erzielt werden müssen, und dass derartige Kompromisse einer politischen Entscheidung bedürfen; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Finanzentwicklung vorzulegen, bei denen diese Ziele insbesondere in Bezug auf die Strategie EU 2020 berücksichtigt werden, und die verschiedenen Arten von Kompromissen zu erläutern, zu denen politische Entscheidungen möglicherweise getroffen werden müssen; hofft, dass damit eine Grundlage bereitgestellt wird, auf der die Union nach Anhörung aller an der Reform der Finanzmärkte beteiligten Parteien (Banken, Investoren, Sparer und die Sozialpartner) die Diskussion erleichtern und politische Vergleiche ermöglichen kann; fordert die Kommission ferner auf, das Europäische Parlament insbesondere bei der Ausarbeitung und anschließenden Umsetzung der Strategie EU 2020 enger in diesen Prozess einzubinden;

121.  fordert die Union eindringlich auf, sich verstärkt mit antizyklischen wirtschaftspolitischen Lenkungsinstrumenten zu auszustatten;

122.  vertritt die Auffassung, dass der Vertrag von Lissabon alle Instrumente bereithält, die in diesem Stadium erforderlich sind, um eine echte wirtschaftspolitische Governance der Union und eine bessere Überwachung des Zustands der öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten einzuführen;

Binnenmarkt

123.  verweist nachdrücklich auf die in den vom Europäischen Parlament am 20. Mai 2010 angenommenen Berichten von Mario Monti und Louis Grech enthaltenen Forderungen nach einem ganzheitlicheren Ansatz hinsichtlich des Binnenmarkts in Bezug auf die Strategie und die Perzeption, um diesen Ansatz wirksamer werden zu lassen und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen; betont die Bedeutung der Initiative „Binnenmarktgesetz“ aus legislativen und nicht legislativen Vorschlägen zur Stärkung und Aktualisierung des Binnenmarktes, zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes sowie zur Bekämpfung und Abschaffung noch verbliebener Schranken;

124.  hält es für entscheidend, dass das Binnenmarktgesetz ein ehrgeiziges Programm für die soziale Absicherung und den Verbraucherschutz in Form der Einfügung einer Sozialklausel in alle Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, Rechtsvorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, ein Gesetzgebungsprogramm zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte, ein ehrgeiziges Gesetzgebungspaket zum Verbraucherschutz, das den Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger verändert, und eine bessere steuerliche Koordination durch eine Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und der Mehrwertsteuersätze umfasst;

125.  stellt fest, dass der Binnenmarkt als Eckstein des europäischen Aufbauwerks und als Grundlage für die Schaffung nachhaltigen Wohlstands in der Europäischen Union auf die Unterstützung aller angewiesen ist;

126.  weist darauf hin, dass der Binnenmarkt zu den wichtigsten Motoren des europäischen Wachstums gehört; betont, dass die Strategie EU 2020 als konkretes Programm für Wachstum und Beschäftigung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise und zur Stärkung des Binnenmarktes dienen sollte;

127.  vertritt die Auffassung, dass Initiativen einzelner Mitgliedstaaten ohne eine koordinierte Aktion auf Unionsebene nicht effizient sein können und die grundlegende Notwendigkeit aufzeigen, dass die Europäische Union mit einer einzigen Stimme spricht und gemeinsame Maßnahmen umsetzt; weist darauf hin, dass die Solidarität, auf der das Modell der europäischen Sozialwirtschaft beruht, und die Koordination der jeweiligen nationalen Antworten von entscheidender Bedeutung waren, um kurzlebige protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden; äußert seine Besorgnis darüber, dass die Rückkehr zu wirtschaftlichem Protektionismus auf nationaler Ebene mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes und einer Minderung der Wettbewerbsfähigkeit führen würde und deshalb verhindert werden muss; befürchtet, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise in verschiedenen Mitgliedstaaten als Rechtfertigung für die Wiederbelebung protektionistischer Maßnahmen genutzt werden könnte, wogegen die Rezession vielmehr gemeinsame Schutzmechanismen erfordert;

128.  vertritt die Auffassung, dass Fortschritte im Binnenmarkt nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruhen sollten; ermutigt die Kommission daher, die Führung zu übernehmen und ehrgeizige Vorschläge vorzulegen; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Methode der verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen anzuwenden, in denen das Verfahren zur Erzielung einer Einigung zwischen den 27 nicht durchführbar ist; stellt fest, dass es anderen Staaten freistehen würde, sich in einer späteren Phase an diesen Pionierinitiativen zu beteiligen;

129.  warnt erneut vor der Vorstellung, dass es der europäischen Wirtschaft in irgendeiner Weise gelingen könnte, sich ohne freien und fairen Handel mit weltweit möglichst vielen Ländern einschließlich unserer heutigen führenden Handelspartner, den USA, sowie Schwellenwirtschaften wie China, Indien und Brasilien zu entwickeln und zu wachsen; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union auf ihre eigenen Kräfte vertrauen und dazu ihren Binnenmarkt einsetzen muss, umso mehr, als ihr Wachstum im Wesentlichen mit der Binnennachfrage zusammenhängt;

130.  betont die Notwendigkeit, dass Unternehmen im Zeitalter der Globalisierung das Potential des Binnenmarktes erschließen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovation im Bereich neuer Technologien in Europa voranzubringen;

131.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission zur Herbeiführung eines wirksamen Binnenmarkts eindeutige politische Prioritäten festlegen und dazu ein „Binnenmarktgesetz“ erlassen muss, das sowohl legislative als auch nichtlegislative Initiativen enthält, die auf eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft abzielen;

132.  anerkennt, dass innerhalb der Europäischen Union der Aufbau des Binnenmarktes ohne gewisse Steuerangleichungen vor allem in Bezug auf die Körperschaftssteuern und die Festlegung der einzelnen Bestandteile der sozialen Absicherung zu einem gewissen Maße dazu geführt hat, dass die Mitgliedstaaten in einen übermäßigen Wettbewerb zueinander getreten sind und versucht haben, Steuerzahler aus anderen Mitgliedstaaten anzuziehen; stellt fest, dass dennoch einer der großen Vorteile des Binnenmarktes in der Beseitigung der Mobilitätshemmnisse und der Harmonisierung der institutionellen Regeln besteht, die zu einer Förderung der kulturellen Verständigung, der Integration, des Wirtschaftswachstums und der europäischen Solidarität geführt haben;

133.  empfiehlt der Kommission, im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung die 20 wichtigsten Quellen für die Frustration und die Unzufriedenheit der Bürger mit dem Binnenmarkt im Alltag zu ermitteln, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Geschäftsverkehr, die grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen;

134.  fordert die Mitgliedstaaten auf, endlich Übereinstimmungstabellen für die Durchführung von Rechtsvorschriften zu akzeptieren, um so für mehr Transparenz bezüglich der Rechtsetzungsdefizite zu sorgen;

135.  betont, dass ein gut funktionierender Beschaffungsmarkt für den Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung ist; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass es noch erhebliche Probleme für die staatlichen Behörden gibt, ihre politischen Ziele innerhalb eines komplexen Bündels von Regeln zu erreichen und auch den KMU den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu garantieren;

136.  ermutigt die Kommission, einen Vorschlag zur Einführung einer Verzugsklausel vorzulegen, mit deren Hilfe sichergestellt wäre, dass EU-Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten sie nicht rechtzeitig umsetzen;

137.  ist der Ansicht, dass sinnvolle und wirksame Vorschriften für einen Wirtschaftsraum nach einer Krise dieses Ausmaßes ein wichtiges Argument für die Wettbewerbsfähigkeit darstellen; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Organe eine besondere Verantwortung haben, an der betreffenden Reformagenda festzuhalten, auch gegenüber den nationalen politischen Organen;

138.  vertritt die Auffassung, dass Europa erneut zu einem günstigen Investitions- und Produktionsstandort und zu einer weltweit anerkannten Referenz für Innovation und Wachstum werden sollte; vertritt die Ansicht, dass die öffentlichen wie die privaten Finanzinstitutionen alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass die Finanzmärkte zum Wohle der Realwirtschaft und der Klein- und Mittelbetriebe arbeiten;

139.  fordert die Kommission auf, jährlich eine Bewertung des öffentlichen und des privaten Investitionsbedarfs vorzulegen und dabei auch die Frage zu behandeln, wie dieser Bedarf gedeckt wird oder gedeckt werden sollte;

Steuerwesen

140.  anerkennt, dass für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes der Union ein koordinierter Ansatz sowohl auf nationaler wie auf Unionsebene erforderlich ist, um einen größtmöglichen Nutzen aus den bewährten Verfahren im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerflucht zu ziehen und gleichzeitig geeignete Anreize für Steuerzahler zu schaffen, ihre Steuern ordnungsgemäß zu zahlen, und für die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten, wirksame Vorbeugemaßnahmen gegen jede Form von Steuervergehen zu ergreifen;

141.  ist der Ansicht, dass eine Verringerung des Umfangs von Steuerbetrug dazu beitragen würde, die öffentlichen Defizite ohne Steuererhöhungen und unter Beibehaltung der Sozialleistungen zu senken; zeigt sich besorgt angesichts der Verzerrungen im Binnenmarkt aufgrund des unterschiedlichen Umfangs des Steuerbetrugs in den einzelnen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung durchzuführen, um die verschiedenen Probleme zu bewerten, die durch Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft in allen Mitgliedstaaten entstehen;

142.  betont, dass die Herbeiführung nachhaltiger öffentlicher Finanzen nicht nur eine verantwortungsbewusste Ausgabenpolitik erfordert, sondern auch eine angemessene und gerechte Besteuerung, eine effizientere Steuererhebung durch die nationalen Steuerbehörden und eine intensivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung; fordert die Kommission auf, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, ihre öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und öffentliche Investitionen aus innovativen Finanzquellen zu finanzieren;

143.  stellt im Nachhall zur Arbeit von Mario Monti fest, dass Steigerungen der Einnahmen der öffentlichen Hand aufgrund einer guten Wirtschaftsleistung in der Regel zu Steuersenkungen geführt haben; stellt fest, dass die Besteuerung der Arbeit verringert werden sollte, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen; unterstützt die Vorschläge von Mario Monti zum Aufbau einer aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Arbeitsgruppe Steuerpolitik als einen wichtigen Schritt zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Ländern; ersucht diese Arbeitsgruppe, vorrangig den Rahmen für ein Steuersystem zu erörtern, das Umweltziele berücksichtigt und die Ressourceneffizienz unterstützt; begrüßt den im Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 enthaltenen Vorschlag für eine Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage;

144.  anerkennt, dass eine wesentliche treibende Kraft für institutionelle Verbesserungen und für Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten darin besteht, dass sie souverän darüber entscheiden können, wie sie ihre Steuern erheben möchten; hält es für entscheidend, dass die Besteuerung von Arbeit verringert wird, sowohl zum Wohle der am wenigsten Begünstigten als auch um es der Mittelschicht zu ermöglichen, menschenwürdig von den Früchten ihrer Arbeit zu leben;

145.  plädiert für eine Besteuerung, die es erlaubt, die Lasten für die Beschäftigung zu erleichtern sowie Beschäftigung, Innovation und langfristige Investitionen zu fördern und Anreize dafür zu schaffen;

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

146.  vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik als einer der Pfeiler der Wirtschaftspolitik der Union und als Beitrag zur langfristigen Investitionsstrategie der Union betrachtet werden sollte;

147.  stellt fest, dass die Kohäsionspolitik zu einem wesentlichen Bestandteil des europäischen Konjunkturpakets geworden ist, da diese öffentliche Politik dazu eingesetzt werden kann, um die Krise zu bekämpfen und kurzfristig die Nachfrage anzukurbeln und dazu gleichzeitig Investitionen in langfristiges Wachstum und in die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;

148.  vertritt die Auffassung, dass die Stärke der Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der Verknüpfung des Aufschwungs mit langfristigem Wachstum auf ihre drei wesentlichen Merkmale zurückgeht: mit ihr werden strategische Leitlinien festgelegt, die eine Voraussetzung für Mittelübertragungen sind und sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Regionen verbindlich sind; sie belässt den Mitgliedstaaten und den Regionen genügend Spielraum, um Maßnahmenpakete auf lokale Besonderheiten zuzuschneiden; sie verfügt über das Instrumentarium, um die Verwirklichung der Ziele zu überwachen und zu unterstützen;

149.  unterstreicht, dass die ungleichen Auswirkungen der Krise in ganz Europa die unterschiedliche wettbewerbspolitische Ausgangslage und den unterschiedlichen Umfang der Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Krisenbekämpfung widerspiegeln, was unterschiedliche langfristige Wirtschaftsprognosen bedingt; weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Krise zu einer Schwächung des territorialen Zusammenhalts führen können, wenn ihnen nicht mit Politikansätzen entgegengetreten wird, mit denen spezifische Probleme auf differenzierte Art und Weise angegangen werden; stellt fest, dass in einigen der von der Krise am ärgsten betroffenen Ländern die Kohäsionspolitik einen Großteil der gesamten öffentlichen Investitionen ausgemacht hat;

150.  vertritt die Auffassung, dass die Strategie für die Zeit nach der Krise effizienter sein wird, wenn die Regionen und Städte in ihre Umsetzung eingebunden werden; vertritt die Ansicht, dass ein Mehrebenensystem mehr politischen Spielraum belässt und eine effizientere Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs in der Europäischen Union ermöglicht, da die regionalen und lokalen Ebenen der europäischen Lenkungsstruktur die Möglichkeit haben, allgemeine strategische Ziele der Union in ihre jeweiligen territorialen Besonderheiten zu übertragen, und in der Lage sind, die ihnen zur Verfügung stehenden politischen Werkzeuge und den Gestaltungswillen aller Beteiligter – Geschäftswelt, Hochschulbereich und Zivilgesellschaft – zu nutzen;

151.  weist darauf hin, dass heutzutage viele Politikinstrumente auf lokaler und regionaler Verwaltungsebene verfügbar sind, wobei sowohl Innovationen, die Produktivitätsgewinne erbringen können, als auch eine Ökologisierung, die neue Nachfrage und Märkte schaffen kann, regionale und lokale Schwerpunkte sowie einen integrierten lokalen Ansatz für Investitions- und Wachstumsmaßnahmen erfordern; in einer Region, einer Stadt oder einem ländlichen Gebiet können alle Partner zusammengeführt und alle lösungsrelevanten Elemente gefunden werden;

152.  zeigt sich deshalb besorgt über die mangelnden Fortschritte bei der Rückübertragung von Befugnissen auf die Gemeinschaften, da lokale und ländliche Gemeinschaften Möglichkeiten bieten in Bezug auf die Wirtschaft, die Beschäftigung und die Entwicklung des Gemeinwesens und da mit der Unterstützung dieser Gemeinschaften die soziale Ausgrenzung vermindert werden kann, indem das Gefüge der Gemeinschaft gestärkt und so dessen Absorptionsfähigkeit erhöht wird;

153.  weist darauf hin, dass die Regionen künftig noch stärker gefragt sein werden, wenn es um die Verwirklichung der Wirtschaftsagenda der EU geht, und dass es erforderlich ist, die Kreditvergabe durch lokale Finanzinstitute auszubauen, und das dies durch starke regionale Banken gefördert werden kann; stellt fest, dass die Regulierung des Finanzdienstleistungssektors mit der Förderung unternehmerischer Initiativen und der Erleichterung der Finanzmittelvergabe an KMU einhergehen muss und dass sich die finanzielle Unterstützung von KMU im Rahmen der Kohäsionspolitik in Richtung Risikokapitalvergabe bewegen sollte, was eine stärkere Einbeziehung des Bankensektors und eine bessere Verwendung der Strukturfondsmittel ermöglichen würde;

154.  fordert eine weitere Reform der Struktur der Kohäsionspolitik, damit die Mittel den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten rascher und effizienter zur Verfügung gestellt werden können; weist darauf hin, dass mehr Flexibilität vonnöten ist und dass die Kommission dies berücksichtigen muss, wenn sie die künftige Kohäsionspolitik entwirft;

155.  hält es für unverzichtbar, dass jede langfristige Investitionsstrategie der Europäischen Union, die durch die Kohäsionspolitik unterstützt wird, an Ergebnisse in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, „grünes“ Wachstum sowie Verbesserungen bezüglich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts auf europäischer Ebene und insbesondere zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten gekoppelt wird;

EU 2020

156.  fordert, dass die EU-Strategie bis 2020 auf einem breiten politischen Konzept für die Zukunft der EU als wettbewerbsfähige, soziale und nachhaltige Union liegen muss, die die Menschen und den Umweltschutz in das Zentrum ihrer Politik stellt;

157.  vertritt die Auffassung, dass es angesichts dieser Ziele an der Zeit ist, unsere makroökonomischen politischen Maßnahmen genau abzustimmen, wobei das vorrangige Ziel die Steigerung des Wachstumspotenzials der Union ist und der Schwerpunkt auf einem Modell integrativen und nachhaltigen Wachstums liegt, ohne das keines unserer Probleme gelöst werden kann; ist der Auffassung, dass dies der Schwerpunkt der neuen EU-Strategie bis 2020 sein sollte;

158.  erkennt an, dass die Union, wenn sie vermeiden will, dass die Eurokrise zu einer lang andauernden wirtschaftlichen Stagnation führt, neben Reformen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig eine Strategie zur Beschleunigung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums umsetzen sollte;

159.  nimmt die vom Europäischen Rat vereinbarten fünf Leitzielvorgaben zur Kenntnis, die sich auf die Beschäftigungsquote, Forschung und Entwicklung, die Treibhausgasemissionen, das Bildungsniveau und die soziale Eingliederung beziehen; betont, dass diese Leitzielvorgaben im Rahmen einer konsequenten und kohärenten Strategie zur nachhaltigen Entwicklung formuliert werden sollten, in der die Agenden der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik zusammengefasst sind;

160.  vertritt die Auffassung, dass die Bildung im Mittelpunkt der Wirtschaftsstrategie der Union stehen sollte, wobei das Ziel verfolgt werden sollte, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit zu verbessern und das Bildungsmodell zu reformieren; ist der Ansicht, dass für die Union die Bildung ein Gemeingut darstellen sollte, wobei in alle Bereiche des Bildungssystems, in die Qualität der Ausbildung oder in die Anzahl der Personen, die Zugang zu einer höheren Schulbildung haben, zu investieren ist; schlägt vor, dass auf europäischer Ebene ein dauerhaftes, inklusives System für ein lebenslanges Lernen aufgebaut wird, das auch eine Verallgemeinerung der Programme Erasmus und Leonardo zugunsten der Mobilität bei der Aus- und Weiterbildung umfasst; betont, dass es dringend notwendig ist, den Umfang der Investitionen in F&E zu erhöhen, insbesondere mit Blick auf die Halbzeitbewertung des Siebten FP und der nächsten Finanziellen Vorausschau der EU;

161.  betont, dass im Mittelpunkt die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und das Bemühen stehen sollten, Qualifikationen und Bedürfnisse des Marktes effektiv in Einklang zu bringen; glaubt, dass öffentlich-private Partnerschaften im Bildungswesen ausgebaut werden müssen und dass die grenzüberschreitende Mobilität für Studierende und Wissenschaftler durch Austauschmaßnahmen und Praktika dazu benutzt werden sollte, die internationale Attraktivität der europäischen Hochschuleinrichtungen zu steigern, und dass das Festhalten an dem Ziel, 3 % des BIP für F&E auszugeben, einen Impuls für Innovation durch Forschung und Hochschulbildung geben wird;

162.  ist der Ansicht, dass die von der Kommission vorgeschlagene EU-Strategie bis 2020 darauf gerichtet sein sollte, die Bürokratie im Binnenmarkt abzubauen, indem die Verwaltungslasten für die Wirtschaft bis 2012 um 25 % gesenkt werden, und den Binnenmarkt effizienter zu machen, indem das Internet als Rückgrat eines europaweiten „E-Marktes“ genutzt wird, auf dem neue Dienstleistungen und Arbeitsplätze entstehen;

163.  ist der Auffassung, dass die Governance-Struktur der Europa-2020-Strategie gestärkt werden sollte, um sicherzustellen, dass ihre Ziele verwirklicht werden; vertritt die Auffassung, dass eine weiter reichende Anwendung verbindlicher Maßnahmen notwendig ist, damit die neue Strategie ein Erfolg wird, statt der fortgesetzten Anwendung der offenen Methode der Koordinierung auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik; fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, eine ökonomische Strategie für einen Wirtschaftsaufschwung vorzulegen, die sich in erster Linie auf EU-Instrumente und nicht vorwiegend auf zwischenstaatliche Initiativen stützt;

164.  ist sich der Tatsache bewusst, dass eine verantwortungsvolle Ordnungspolitik oder wirtschaftspolitische Steuerung allein nicht ausreichen werden, um der Europäischen Union die notwendige Wachstumsstrategie zu sichern, um die Krise zu überwinden und im weltweiten Wettbewerb zu bestehen; ist jedoch überzeugt, dass zehn Jahre WWU gezeigt haben, wie sehr dies im ganz eigenen Rahmen des Euro unverzichtbar ist;

165.  besteht darauf, dass in die EU-Strategie bis 2020 als Zielvorgabe auch die Verringerung der Armut in der EU um die Hälfte aufgenommen wird, und verweist darauf, dass die Mehrheit der Europäer, die derzeit in Armut leben oder von Armut bedroht sind, Frauen sind, insbesondere ältere Frauen, Migrantinnen, alleinerziehende Mütter und Betreuerinnen; ist darüber hinaus der Auffassung, dass künftig auf der Grundlage einer lebenslangen Perspektive gehandelt werden sollte, da die Armut der Eltern unmittelbar das Leben, die Entwicklung und die Zukunft eines Kindes beeinflusst;

166.  fordert eine ehrgeizige langfristige Strategie zur Armutsbekämpfung, um Ungleichheiten und soziale Ausgrenzung zu verringern, mit weitreichenden Zielen für die Armutsminderung und die Verringerung der Erwerbstätigenarmut; schlägt unter Berücksichtigung der Subsidiarität, der unterschiedlichen Praktiken, Tarifverhandlungen und nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten rahmenpolitische Maßnahmen der Europäischen Union zu Mindesteinkommensregelungen nach europäischen Kriterien vor, die sich nach dem Lebensstandard der einzelnen Mitgliedstaaten richten; fordert ferner eine Kinderzulage im Sinne des oben erwähnten Ziels der Verringerung von Armut, Ungleichheiten und sozialer Ausgrenzung;

167.  vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten vor Annahme ihres Stabilitäts- und Wachstumsprogramms (EU 2020) eine Debatte in ihren jeweiligen Parlamenten organisieren sollten;

Innovation

168.  stellt fest, dass Europa gemäß dem Innovationsanzeiger der Kommission in den Bereichen Forschung und Innovation immer noch erheblich hinter Japan und den Vereinigten Staaten liegt;

169.  vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union neben der Bereitstellung von Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen ein aktives und koordiniertes Konzept für die Finanzierung von Forschung und Innovation verfolgen und bezüglich der neuen Beschäftigungsbereiche eine Vorreiterrolle übernehmen und Anreize für private Investitionen schaffen muss;

170.  weist darauf hin, dass der Übergang zu einer energieeffizienten Wirtschaft als Möglichkeit zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit der EU eine der Prioritäten der Kommission und der Mitgliedstaaten sein sollte; ist der Ansicht, dass die EU Innovation bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen fördern und dabei den Schwerpunkt auf kohlenstoffarme einheimische Energiequellen legen sollte;

171.  ist der Ansicht, dass Verbindungen zwischen den Energienetzen für das Funktionieren des Binnenmarkts im Energiesektor und für eine umfassendere Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen von entscheidender Bedeutung sind; unterstreicht die Bedeutung der Entwicklung intelligenter Stromnetze;

172.  weist darauf hin, dass die KMU das Rückgrat der Entwicklung erneuerbarer Energien einsetzender und energieeffizienter Technologien bilden sollten; stellt fest, dass die Schaffung von Finanzinstrumenten zur Förderung von Energieeffizienz und Innovation bei der Verwendung erneuerbarer Energien von entscheidender Bedeutung ist;

173.  vertritt die Auffassung, dass Investitionen in die Erneuerung des Immobilienbestands und des öffentlichen Verkehrs Vorrang genießen müssen, um Energiekosten und –armut zu verringern und positive Wechselwirkungen zu erzielen;

174.  plädiert für einen fairen und ausgewogenen schrittweisen Übergang zu einer ökologischen Volkswirtschaft; ist der Ansicht, dass Vorkehrungen gegen den mit dem Übergang verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen getroffen werden müssen, indem Ausbildung und Kompetenzen der Arbeitnehmer bezüglich der neuen Technologien ausgeweitet werden; stellt fest, dass die Energiearmut beträchtlichen, immer größeren Grund zur Sorge bietet;

175.  fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln und vorzuschlagen, mit dessen Hilfe KMU und anderen innovativen Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit privatem Beteiligungskapital Finanzmittel zur Abfederung von Risiken angeboten würden, wobei Gelder der Europäischen Investitionsbank zusammen mit Staatsgeldern der Mitgliedstaaten mit Unterstützung des Risiko-Garantie-Mechanismus des Europäischen Investitionsfonds, die über den privaten Beteiligungsfonds verteilt würden, es bezüglich der Projekte ermöglichen würden, die privaten Investitionen auf bis zu 80% zu steigern;

176.  befürwortet die Einrichtung einer Finanzinstitution, um Mittel für Innovationsprojekte in der gesamten Union zur Verfügung zu stellen, da solche Projekte eine Grundvoraussetzung für ein künftiges nachhaltiges Wachstum darstellen;

177.  fordert die Kommission eindringlich auf, administrative Barrieren abzubauen und die Bedingungen für Innovation beispielsweise durch die Schaffung eines einheitlichen EU-Patents zu verbessern; stellt fest, dass gutgemeinte Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Bildung einer nachhaltigen Wirtschaft nicht richtig funktionieren, da KMU, Universitäten und multinationale Unternehmen entmutigt werden, an europäischen Programmen teilzunehmen;

178.  stellt fest, dass steuer- und währungspolitische Maßnahmen kein Ersatz für Strukturreformen sind, die die grundlegenden Probleme der europäischen Wirtschaft angehen müssen, als da sind: stark steigende Schulden und Defizite, Alterung, Wahrscheinlichkeit eines Anstiegs der Inflationsrate oder eines Deflationsprozesses, hohe Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs der Inflationsrate, Risiken für Wirtschaftssektoren infolge von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere aufgrund von Unsicherheit über neue Ziele und Standards, geringe Produktivität und Mangel an Wettbewerbsfähigkeit; fordert eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder auf der europäischen wie auch auf der nationalen Ebene; vertritt die Auffassung, dass die Unterschiede hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen und der Intensität der Krise ebenso wie die unterschiedlichen finanz- und währungspolitischen Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten im Vorhinein bei den Beschlüssen über koordinierte Maßnahmen und Ziele berücksichtigt werden sollten; glaubt, dass diese Bemühungen eine raschere tatsächliche Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten begründen sollten;

179.  ist der Auffassung, dass eine erfolgreiche europäische Lösungsstrategie auf einer soliden Haushaltspolitik beruhen muss, durch die Innovation, Bildung und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte gefördert werden – dies ist die einzige Möglichkeit, Produktivität, Beschäftigung und Wachstum auf nachhaltige Weise anzukurbeln;

180.  stellt fest, dass Klimawandel, Ressourcenknappheit und das Aufhalten des Verlusts an biologischer Vielfalt die Rahmenbedingungen für das künftige wirtschaftliche Wachstum Europas bilden; stellt fest, dass dieses Wachstum somit auf einer Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch, auf grünen Innovationen und auf einem ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Fortschritt basieren muss;

181.  begrüßt die vom Europäischen Rat im März 2007 angenommene Strategie zur Steigerung der energiepolitischen Unabhängigkeit der Europäischen Union und zur Festlegung der präzisen Verpflichtungen in Bezug auf die Bekämpfung der Klimaerwärmung; vertritt die Auffassung, dass die Krise die Bedeutung dieser Strategie noch deutlicher gemacht hat; vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Strategie nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie sich über die Regelungselemente des Binnenmarktes in anspruchsvolleren Aktionen der Union niederschlägt;

Beschäftigung

182.  vertritt die Auffassung, dass eine der großen Herausforderungen für die Europäische Union darin besteht, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, ihr Wachstum zu erhöhen und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen;

183.  bekräftigt, dass hochwertige Arbeitsplätze eine der obersten Prioritäten der Strategie bis 2020 sein sollten und dass eine stärkere Konzentration auf gut funktionierende Arbeitsmärkte und auf soziale Bedingungen wesentlich für die Verbesserung der Beschäftigungssituation ist; fordert daher eine neue Agenda zur Förderung menschenwürdiger Arbeit, zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte in ganz Europa und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

184.  vertritt die Ansicht, dass die neue Strategie den Schwerpunkt viel starker auf menschenwürdige Arbeit legen muss, einschließlich der Bekämpfung nicht angemeldeter Arbeitsverhältnisse, sowie dass sie sicherstellen muss, dass Menschen, die derzeit aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, Zugang dazu erlangen können;

185.  ist der Auffassung, dass die neue Strategie Arbeitsmärkte fördern sollte, die die Anreize und Bedingungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz verbessern und gleichzeitig die Anreize für die Arbeitgeber zur Einstellung neuen Personals vergrößern;

186.  stellt fest, dass es wichtig ist, sich damit auseinanderzusetzen, dass weltweit gesehen die Wettbewerbsfähigkeit Europas zurückgeht; hält es unter Berücksichtigung des langfristig zu erwartenden Mangels an Arbeitskräften für wichtig, über die Krise hinaus zu blicken und europäische Lösungen zu ergründen, um eine wissensbasierte Migration zu ermöglichen und eine Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Europa zu verhindern;

187.  vertritt die Auffassung, dass energische und entschlossene Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung umso notwendiger sind, als die Union Gefahr läuft, dass es zu einer wirtschaftlichen Erholung ohne nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen kommt;

188.  fordert die Union auf, ihre beschäftigungsfördernden Maßnahmen mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und für einen effizient funktionierenden Binnenmarkt für die Arbeitnehmer innerhalb der EU zu kombinieren, um zu vermeiden, dass die Krise die Ungleichgewichte noch weiter verschärft;

189.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % bei Männern und Frauen zu erreichen, und zwar durch eine Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung und verstärkte Bemühungen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf, Betreuungsaufgaben und Familienleben zu erleichtern;

190.  ist der Auffassung, dass sich die Bemühungen um die Schaffung von Arbeitsplätzen auf die Jugendlichen konzentrieren müssen, was wiederum erfordert, dass vermehrt gleichstellungsorientierte Programme aufgelegt werden, um der Jugend die in der Realwirtschaft benötigten Kompetenzen zu vermitteln;

191.  betont die Notwendigkeit der Schaffung offener und auf Wettbewerb beruhender Arbeitsmärkte, wodurch den Arbeitgebern mehr Flexibilität eingeräumt wird, während gleichzeitig eine Arbeitslosenunterstützung in Verbindung mit aktiver Unterstützung der erneuten Beschäftigungsfähigkeit im Fall eines Arbeitsplatzverlustes sichergestellt wird;

192.  ist der Ansicht, dass die Bildung zwar in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollte, EU-Investitionen und eine EU-weite Anerkennung von Qualifikationen jedoch in allen Bereichen des Bildungssystems, bezüglich der Qualität der Ausbildung oder der Anzahl der Personen, die Zugang zu einer höheren Schulbildung haben, notwendig sind; schlägt vor, dass auf europäischer Ebene ein dauerhaftes und inklusives System für Leitlinien für ein lebenslanges Lernen aufgebaut wird, das auch eine Verallgemeinerung der Programme Erasmus und Leonardo der Union zugunsten der Mobilität bei der Aus- und Weiterbildung umfasst;

193.  erinnert daran, dass die Beschäftigung ein entscheidender Faktor für die Volkswirtschaft ist, da sie einen Beitrag zur Kaufkraft leistet; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union das Ziel einer qualitativen Vollbeschäftigung verfolgen muss und dass ein dauerhaftes Funktionieren des Binnenmarktes von einem menschenwürdigen und innovationsfreudigen Arbeitsmarkt abhängt;

194.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sowohl die zyklische als auch die langfristige Dimension von Arbeitslosigkeit durch beschäftigungspolitische Maßnahmen zu bekämpfen;

195.  ist der Meinung, dass Europa ein solides Wachstum braucht, um sein soziales System aufrechterhalten zu können, das zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen sozialen Marktwirtschaft beiträgt;

196.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Mobilität zu erleichtern, womit es auch für die Unternehmen einfacher würde, dass von ihnen benötigte Fachpersonal zu finden, und der Binnenmarkt – auch in Krisenzeiten – besser funktionieren könnte; weist darauf hin, dass Mobilität von Arbeitnehmern einhergehen muss mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

197.  stellt fest, dass KMU und Unternehmer in allen Volkswirtschaften eine bedeutende Rolle spielen, einen wesentlichen Anteil bei Beschäftigung und Einkommen ausmachen und Motor für Innovation und Wachstum sind; vertritt die Ansicht, dass KMU für die Entwicklung, das Wachstum und den Wohlstand in der Europäischen Union in Zukunft von wesentlicher Bedeutung sind und dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Welt dadurch gestärkt werden kann, dass den KMU Vorrang eingeräumt wird;

198.  hält es für an der Zeit, den Blick nach vorn zu richten und zugleich die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, wodurch mit der Zeit diejenigen strukturellen Veränderungen erreicht werden können, die unsere KMU wettbewerbsfähiger machen und sie für die zusätzlichen Belastungen rüsten, die das globalisierte Umfeld und das Vordringen unserer Konkurrenten auf immer innovativere Märkte mit sich bringen, wodurch möglicherweise Arbeitsplätze für ein Gutteil der weniger geschützten Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen garantiert werden könnten;

199.  stellt fest, dass die gegenwärtige Definition eines KMU in der EU überprüft und das Kriterium hinsichtlich der Anzahl an Beschäftigten verringert werden muss, damit gezieltere Maßnahmen in Bezug auf KMU ergriffen werden können;

200.  stellt fest, dass das ehrgeizige Ziel, die Industrie und die KMU innovationsfähig zu machen, sich nicht nur durch eine Verbesserung des allgemeinen Zugangs zum Kapital erreichen lässt, sondern dass auch versucht werden sollte, die Finanzierungsquellen zu diversifizieren;

201.  ist der Meinung, dass im Hinblick auf die Konjunkturbelebung ferner der Beitrag zu berücksichtigen ist, den die KMU zur Produktivität und zur Schaffung von neuem Anlagevermögen leisten; ausgehend davon sollten Mechanismen geschaffen werden, die das Ausscheiden von KMU aus dem Markt, das mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Instabilität einhergeht, verhindern; ist der Auffassung, dass eine effiziente Verteilung der Mittel des Europäischen Sozialfonds gewährleistet werden sollte;

202.  ist der Ansicht, dass KMU als Motor für weniger umfangreiche Investitionen betrachtet werden sollten, die aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden; glaubt, dass die Vergabe von Mitteln an Hochschulen und die Förderung von Partnerschaften mit KMU in diesem Zusammenhang entscheidend sind;

203.  stellt fest, dass der Binnenmarkt der EU zur Schaffung eines gesunden Unternehmensumfelds in der gesamten Union beiträgt und auch für die Verbraucher Vorteile bringt; ist sich allerdings der Tatsache bewusst, dass im Binnenmarkt tätige KMU mit einer Reihe von Problemen konfrontiert sind und häufig unterhalb ihrer effizienten Größe agieren und dass insbesondere auf Mikroebene KMU unterstützt werden müssen, damit sie im gesamten Binnenmarkt tätig werden können, dass ihr Zugang zu Informationen über Geschäftsmöglichkeiten auf eine Stufe gebracht werden muss, auf der transeuropäische Plattformen eingerichtet werden können, und dass erst dann KMU in der Lage sein werden, Geschäftsmöglichkeiten zu sondieren, Komplementaritäten zu finden und die Mittel zu erlangen, die ihnen letztendlich den Zugang zu den Märkten in der EU ermöglichen;

204.  ist der Ansicht, dass es unter anderem im wirtschaftlichen Interesse Europas liegt, dass die Bürger auch im Ruhestand aktiv und produktiv bleiben; ist zudem der Ansicht, dass der Verlust ihrer Fachkenntnisse dadurch abgefedert werden kann, dass ältere Menschen ermuntert werden, aktiv zu bleiben, indem sie sich in losen Strukturen und Netzwerken bürgerschaftlich engagieren und Kontakte zu Wirtschaft und Wissenschaft pflegen; glaubt, dass KMU von einem solchen Netzwerk aus informellen Strukturen, das konsultiert werden kann, am meisten profitieren könnten, da es sich die meisten KMU kaum leisten können, die Dienste kommerzieller Beratungsfirmen in Anspruch zu nehmen; verweist darauf, dass das von älteren Menschen angesammelte Wissen durch die Einrichtung eines Netzwerks auf EU-Ebene für alle zugänglich gemacht werden muss;

205.  fordert die Europäische Union auf, ihr Netz von KMU zu unterstützen, die eine Vorreiterrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen übernehmen, indem ihr Zugang zu Krediten erleichtert wird und dazu insbesondere Bürgschaftsregelungen und die Entwicklung neuer normierter Produkte unterstützt werden, die es erlauben würden, Darlehen und Beteiligungen für diese Unternehmen zu kombinieren; fordert die Union auf, einen EU-Garantiefonds für KMU einzurichten; fordert außerdem eine Bewertung der bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, und zielgerichtete Maßnahmen, um Unternehmen in allen Mitgliedstaaten den Zugang zu EU-gestützten Darlehen zu ermöglichen sowie die Weiterentwicklung von Dienstleistungen für KMU und Strukturen des sozialen Dialogs;

206.  fordert die Union auf, eine ausgewogenere Zusammensetzung der Finanzierung von KMU anzustreben; weist darauf hin, dass der Anteil der Finanzierung von KMU durch die Kapitalmärkte erhöht werden muss; ist der Meinung, dass der Anteil der Finanzierung von KMU durch die Kapitalmärkte, durch Risikokapital, „Business Angels“ und öffentlich-private Partnerschaften erhöht und gefördert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bürokratie im öffentlichen Beschaffungswesen, mit der die KMU konfrontiert werden, in erheblichem Maße abzubauen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, da dies für das Wohlergehen der KMU von wesentlicher Bedeutung ist;

207.  tritt für die Schaffung spezialisierter Aktienmärkte ein, die ausschließlich auf KMU ausgerichtet sind und über wenige Zugangsbeschränkungen verfügen, so dass der Wertschöpfungsprozess erleichtert wird; ist der Ansicht, dass sich KMU verstärkt auf das Eigenkapital konzentrieren sollten; schlägt in diesem Zusammenhang vor, die negativen Steueranreize auf beiden Seiten, auf Investoren- und Marktseite, zu beseitigen;

208.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Koordinierung der Besteuerung von KMU in den Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen; ist der Ansicht, dass die Vollendung des Binnenmarkts zur Schaffung grenzübergreifender Finanzierungs- und Geschäftsmöglichkeiten für KMU für die Konjunkturförderung in der EU von wesentlicher Bedeutung ist;

209.  betont, dass eine organische Verknüpfung zwischen Industrie und Innovation und somit mit der Bildung überaus wünschenswert ist; Innovatoren, einschließlich KMU, müssen bei Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene eine Spitzenposition einnehmen; gibt zu bedenken, das innovative KMU in der Startphase naturgemäß ein hohes Risiko-/Insolvenzprofil haben, so dass ihre Finanzierung und Folgetätigkeiten von Grund auf überdacht werden müssen; betont, dass innovative Neugründungen es am schwersten haben, von den Banken Finanzierungen zu bekommen, weswegen speziell für dieses Segment Kreditbürgschaftsprogramme bereitgestellt werden müssen;

210.  schlägt vor, dass die Kommission durch die Schaffung eines neuen Finanzinstruments auf EU-Ebene ein „One SME – One Job“-Projekt ins Leben ruft, um KMU darin zu bestärken, in der Union tätig zu werden; ist der Ansicht, dass eine ausgewogenere Zusammensetzung der Finanzierung von KMU angestrebt werden sollte;

211.  fordert eine Reform der Regelung für kleine Unternehmen („Small Business Act“), einschließlich der von allen Mitgliedstaaten anzuwendenden verbindlichen Bestimmungen, und die Einführung einer neuen sozialen Regelung für kleine Unternehmen („New Social Small Business Act“), die zur erforderlichen Durchsetzung einer europäischen sozialen Marktwirtschaft nach der Krise beitragen würde;

212.  empfiehlt die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, die für alle administrativen Angelegenheiten von KMU benötigt werden; ist der Meinung, dass eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU sowie die Einführung einer sozialen Komponente in KMU-relevante europäische Rechtsvorschriften von großer Bedeutung sind; glaubt, dass Europa weltweit zur KMU-freundlichsten Region werden muss;

Entwicklung

213.  stellt fest, dass zwar einige der Schwellen- und Entwicklungsländer offenbar den schlimmsten Auswirkungen der Krise entkommen konnten, 40 % der Entwicklungsländer jedoch die Finanzkrise sehr stark zu spüren bekommen haben und schätzungsweise 90 Millionen Menschen als eine Folge davon in Armut gestürzt werden;

214.  fordert eine erneute Bekräftigung der Zusage, 0,7% des BNI der Mitgliedstaaten für die Entwicklungshilfe und die Erschließung zusätzlicher innovativer Finanzierungsquellen bereitzustellen, um die durch schrumpfende Volkswirtschaften in den Entwicklungsländern verursachte Finanzierungslücke zu schließen;

215.  fordert die europäischen Unternehmen, insbesondere multinationale Unternehmen, auf, die soziale Verantwortung der Zulieferunternehmen in Produktionsketten zu garantieren;

Weltordnungspolitik

216.  nimmt die Schwächen und Probleme zur Kenntnis, die aus den mangelnden Rechtsbefugnissen und der gegenseitigen Isoliertheit der globalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen herrühren; begrüßt daher die Reforminitiativen zur Steigerung der Wirksamkeit, der globalen Präsenz und der Rechenschaftspflicht des IWF und anderer UN-Einrichtungen, damit sie beauftragt werden können, als Plattform für eine übergreifende Koordinierung und übergreifende Initiativen des Wirtschafts- und Finanzsektors zu fungieren, und damit ihnen gegebenenfalls die Befugnis zur Festlegung rechtsverbindlicher Regeln in Form internationaler Übereinkommen verliehen werden kann;

217.  vertritt die Auffassung, dass eine der globalen Herausforderungen der EU darin besteht, ihre wirtschaftliche Stärke mit einer entsprechenden Bedeutung in der internationalen Arena in Übereinstimmung zu bringen, indem sie mit einer Stimme spricht; glaubt, dass eines der maßgeblichen außenpolitischen Projekte der EU darin bestehen muss, sich für eine Reform der UN und der mit den UN in Beziehung stehenden Einrichtungen zu globalen Einrichtungen mit substanzieller politischer Hebelwirkung bei internationalen Belangen wie Klimawandel, Finanzaufsicht und -regulierung, Armutsbekämpfung und Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele einzusetzen;

218.  appelliert daher an den Europäischen Rat, einen G20-Gipfel einzuberufen, der sich ausschließlich mit einer notwendigen Reform der weltweiten Ordnungspolitik befasst;

219.   verurteilt entschieden die Rolle der Steuerparadiese, die zu Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Kapitalflucht einladen und aus dieser Situation Profit schlagen; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, dem Kampf gegen Steuerparadiese, Steuerbetrug und illegale Kapitalflucht Vorrang einzuräumen; fordert die Europäische Union auf, ihr Vorgehen zu intensivieren und unmittelbare und konkrete Maßnahmen – z.B. Sanktionen – gegen Steuerparadiese, Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht zu ergreifen; fordert den Rat auf, erneut einen Plan vorzulegen, der darauf abzielt, im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, in denen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vertreten sind, ein Aus für Steuerparadiese durchzusetzen;

220.  empfiehlt, dass gleichzeitig mit der Verbesserung der Verwaltung und Arbeitsweise des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht Anstrengungen zur Stärkung der internationalen ordnungspolitischen Regelungen für andere Marktsegmente unternommen werden; schlägt vor, dass die Vorschriften des BABA in Form von internationalen Verträgen in Kraft treten;

221.  nimmt Kenntnis von den Fortschritten, die die OECD und die G20 bezüglich des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich erzielt haben, plädiert jedoch für dringende und starke Maßnahmen zur Verstärkung der juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der schwarzen Liste der nicht mit der OECD kooperierenden Gerichtsbarkeiten; fordert konkrete und rasche Maßnahmen zugunsten des automatischen, multilateralen Informationsaustauschs als weltweiter Norm, um die Transparenz im steuerlichen Bereich und die Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung zu verstärken;

222. schlägt vor, dass die EU nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon direkt die Übereinkünfte der IAO unterzeichnet und zwar alle bisher von der IAO angenommenen;
Fazit

223.  gelangt zu dem Schluss, dass wir mehr Europa benötigen; ist der Ansicht, dass dringend eine politische und intellektuelle Führung benötigt wird, um dem europäischen Projekt neue Impulse zu verleihen; ist der Auffassung, dass die Kommission ihre Initiativrechte in vollem Umfange in den Bereichen geteilter Zuständigkeiten ausüben muss, insbesondere in der Energiepolitik, um die EU für die bevorstehenden Herausforderungen zu rüsten; vertritt die Auffassung, dass die Union untermauernde Projekt des ökologisch-sozialen Binnenmarkts vollendet werden muss; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Mechanismen für eine Wirtschaftsordnungspolitik innerhalb der Union insbesondere im Hinblick auf eine bessere Krisenbewältigung und wirtschaftspolitische Koordinierung gestärkt werden müssen; weist darauf hin, dass die Reformagenda für den Bereich Finanzen und Aufsicht rasch weiterentwickelt werden muss, um nicht nur die in der Krise zutage getretenen Mängel zu beheben, sondern auch ein Finanzsystem zu konzipieren, das die Realwirtschaft stützt, zur Finanzstabilität beiträgt und zu Wirtschaftswachstum, langfristigen Investitionen, der Schaffung von Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt und der Bekämpfung der Armut führt; hält es für erforderlich, die Steuersysteme in fairer Weise so umzugestalten, dass die Anhäufung eines übermäßigen Fremdkapitalanteils verhindert sowie soziale Gerechtigkeit, Unternehmergeist und Innovation gefördert werden; fordert die Wiederbelebung der nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft und der Werte, die sie verkörpert;

224.  verpflichtet sich innerhalb des Rahmens des Sonderausschusses zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise zur Erreichung der in seinem Mandat festgelegten Ziele in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten der EU im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Empfehlungen;

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225.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Vorsitzenden der Eurogruppe, der Europäischen Zentralbank, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Sozialpartnern zu übermitteln.

(1) ABl. C 230 E vom 26.8.2010, S. 11.

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