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Verfahren : 2010/2968(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0624/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0439

Angenommene Texte
PDF 135kWORD 49k
Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg
10.Jahrestag der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats über die Rolle der Frauen für die Wahrung von Frieden und Sicherheit
P7_TA(2010)0439RC-B7-0624/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zum 10. Jahrestag der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und die Resolution 1888 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten, in der die Verantwortung aller Staaten dafür betont wird, dass der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird und die Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich verfolgt werden,

–  unter Hinweis auf die Resolution 54/134 der VN-Generalversammlung vom 7. Februar 2000, in der der 25. November zum Internationalen Tag für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen erklärt wurde,

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan des Rates der EU zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei der Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern auf allen Ebenen berücksichtigt wird,

–  unter Hinweis auf die Ernennung einer Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs zum Thema sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten im März 2010,

–   unter Hinweis auf das Arbeitspapier des Rates mit dem Titel „Umfassender Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Europäische Union“ und das operative Dokument zur Umsetzung der Resolution 1325 - untermauert durch die Resolution 1820 - des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Kontext der ESVP, die beide im Dezember 2008 angenommen wurden, sowie auf das Ratsdokument vom September 2006 zur systematischen Einbeziehung der Menschenrechte in die ESVP,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie die EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu Gender Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Lage der Frau in bewaffneten Konflikten und ihrer Rolle beim Wiederaufbau(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zu Frauen in der Politik(3),

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan Gender Mainstreaming 2007 seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo(4),

–  unter Hinweis auf die neue VN-Einrichtung für Gleichstellungsfragen („UN Women“),

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen in Konfliktgebieten häufig Ausdruck der bereits in Friedenszeiten gegebenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist und dass dieses Jahr der Internationale Tag für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen mit dem 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit begangen wird, in der erstmals die unverhältnismäßig schweren und sehr spezifischen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen angesprochen wurden und eine Verbindung zwischen den Erfahrungen von Frauen in Konflikten und der Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit hergestellt wurde sowie auf die miteinander verknüpften thematischen Bereichen Mitwirkung, Schutz, Konfliktverhütung, Nothilfe und Wiederaufbau eingegangen wurde,

B.  in der Erwägung, dass der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November begangen wird,

C.  in der Erwägung, dass die Resolutionen 1820, 1888 und 1889 des Sicherheitsrates die Resolution 1325 stärken und ergänzen und dass die vier Resolutionen als Gesamtpaket an Verpflichtungen zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit betrachtet werden müssen,

D.  in der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Verpflichtungen allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, ob sie nun von einem Konflikt betroffen, Geberländer oder Unbeteiligte sind, ein gemeinsames Anliegen ist und dass sie dafür die gemeinsame Verantwortung tragen, sowie unter Hinweis darauf, dass im Dezember 2008 die EU-Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen angenommen wurden, was ein nachdrückliches politisches Signal dahingehend darstellt, dass die Union entsprechende Prioritäten setzt,

E.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen der außenpolitischen Finanzinstrumente der EU für eine adäquate Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die in Ländern und Regionen tätig sind, in denen bewaffnete oder sonstige Konflikte verzeichnet werden, Vorrang genießen sollte,

F.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Umsetzung des weitreichenden Konzepts und des künftigen Aktionsplans zur Förderung der Gleichstellung und zur Teilhabe der Frauen an den außenpolitischen Maßnahmen der EU sowie die Umsetzung der Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Kinder überwachen sollte,

G.  in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei zivilen und militärischen Missionen die Wirksamkeit dieser Missionen erheblich verbessert, wozu die EU – als ein positiver Akteur bei Hilfeleistungen für Frauen in bewaffneten Konflikten – einen wesentlichen „Mehrwert“ beisteuern könnte,

H.  in der Erwägung, dass die EU die Einbeziehung von Frauen in Konfliktverhütung, Krisenmanagement, Friedensgespräche und Wiederaufbauphasen nach Konflikten wie etwa Planungen für den Wiederaufbau nach Kriegen ermöglichen sollte,

I.  in der Erwägung, dass Vergewaltigung und sexuelle Versklavung, wenn sie Teil einer weitverbreiteten und systematischen Praxis sind, gemäß der Genfer Konvention als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen gelten und dass Vergewaltigung mittlerweile auch als eine Ausprägung von Völkermord angesehen wird, wenn damit eine bestimmte Gruppe ganz oder teilweise vernichtet werden soll, und in der Erwägung, dass die EU Maßnahmen unterstützen sollte, mit denen der Straflosigkeit der für sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder Verantwortlichen ein Ende gemacht werden soll,

J.  in der Erwägung, dass die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erheblich zur weiteren Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowohl hinsichtlich seiner internen Strukturen als auch seiner außenpolitischen Maßnahmen beitragen sollte,

K.  in der Erwägung, dass die EU eine Reihe wichtiger Dokumente über Methoden der Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen angenommen hat,

L.  in der Erwägung, dass 2010 auch das Jahr des MDG+10-Gipfels ist, auf dem der Stand der Umsetzung der Millenniumsziele überprüft wurde,

M.  in der Erwägung, dass nur eine Minderheit von EU-Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ausgearbeitet hat und dass Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich nationale Aktionspläne verabschiedet haben,

1.  unterstreicht, dass der 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrates den Beginn einer neu belebten Agenda für die Umsetzung von Resolution 1325 markieren sollte, was ohne politische Führung auf höchster Ebene und zusätzliche Ressourcen nicht vorangebracht werden kann; empfiehlt nachdrücklich, diese Frage im Zuge der laufenden Überprüfung der Menschenrechtspolitik der EU in gebotener Form anzugehen, wenn eine umfassende länderspezifische Menschenrechtsstrategie erarbeitet und die EU-Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie die EU-Leitlinien zu Kindern in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen bewertet werden;

2.  fordert die Bereitstellung spezifischer und erheblicher finanzieller, personeller und organisatorischer Ressourcen für die Teilhabe von Frauen und Gender Mainstreaming im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik; fordert, dass mehr Frauen in Polizei, Militär und Justiz sowie bei Missionen zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit und friedenssichernden Maßnahmen eingesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mitwirkung von Frauen an ihren bilateralen und multilateralen Beziehungen zu Staaten und Organisationen außerhalb der EU aktiv zu fördern;

3.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin, Catherine Ashton, auf, im Rahmen einer Halbzeitprüfung nach fünf Jahren die Umsetzung der Verpflichtungen zu kontrollieren und den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern;

4.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin nachdrücklich auf, auch die EU-Task Force für Frauen, Frieden und Sicherheit zu verstärken, und erwartet, dass sie die Annahme und Umsetzung der nationalen Aktionspläne zu den Resolutionen 1325 und 1820 vergleichend überwacht, eine systematische geschlechterspezifische Analyse von zivilen Konfliktbeilegungsmissionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchführt sowie EU-Delegationen in von Konflikten betroffenen Ländern und Regionen überwacht und berät;

5.  betrachtet die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) als einzigartige Gelegenheit zur Stärkung der Rolle der EU mit Blick auf die Umsetzung der Resolutionen 1820 und 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen;

6.  fordert daher die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, in Gleichstellungsfragen verstärkt tätig zu werden und wesentliche und deutlich sichtbare Verpflichtungen hinsichtlich der personellen Ausstattung, der finanziellen Mittel und der hierarchischen Struktur der Organisation einzugehen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine organisatorische Einheit für Frauen, Frieden und Sicherheit innerhalb des entsprechenden fachspezifischen Dienstes des EAD zu schaffen und sicherzustellen, dass in jeder geografischen Abteilung und in jeder EU-Delegation mindestens eine Vollzeitstelle für das Thema Frauen, Frieden und Sicherheit vorgesehen ist und dass die betreffenden Personen der EU Task Force angehören oder mit ihr in enger Verbindung stehen;

7.  begrüßt die verschiedenen Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, die zumindest von den drei GSVP-Missionen EUPM, EULEX und EUMM organisiert wurden, um den 10. Jahrestag der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu begehen; begrüßt die diesbezüglichen Beiträge des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs der EU (CPCC); weist darauf hin, dass die GSVP-Missionen eines der wichtigsten Instrumente der EU sind, um ihr Engagement für die Ziele der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in von Krisen betroffenen Ländern und Regionen zu bekunden;

8.  fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die EU-Mitgliedstaaten auf, in Ratsbeschlüsse zur GSVP und Mandate für Missionen Verweise auf die Resolutionen 1325 und 1820 aufzunehmen und sicherzustellen, dass für alle GSVP-Missionen zumindest ein Berater für Gleichstellungsfragen und ein Aktionsplan dahingehend, wie die Ziele der Resolutionen 1325 und 1820 zu verwirklichen sind, existieren; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, den Mitgliedstaaten der EU und den Missionschefs nahe, die Zusammenarbeit und Konsultationen mit lokalen Frauenorganisationen zu einem Standardelement jeder Mission zu machen;

9.  fordert die Einführung angemessener öffentlicher Beschwerdeverfahren im Kontext von GSVP-Missionen, die insbesondere zur Meldung von Fällen sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt beitragen würden; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, im Rahmen der halbjährlichen Bewertung der GSVP-Missionen auch eingehend über Frauen, Frieden und Sicherheit Bericht zu erstatten;

10.  verweist auf die Massenvergewaltigung zwischen dem 30. Juli und dem 4. August 2010 im Bergbaugebiet im Ostkongo sowie darauf, dass 2009 von mindestens 8 300 Vergewaltigungsfällen im Ostkongo berichtet wurde und anderen Berichten zufolge im ersten Quartal 2010 mindestens 1 244 Frauen vergewaltigt wurden, also im Durchschnitt 14 Frauen pro Tag; fordert sowohl die EU-Missionen als auch die Missionen von EUPOL und EUSEC in der Demokratischen Republik Kongo auf, der Bekämpfung sexueller Gewalt und der Teilhabe von Frauen im Rahmen der Bemühungen mit Blick auf die Reform des kongolesischen Sicherheitssektors oberste Priorität einzuräumen;

11.  erachtet es als wichtig, dass die EU mehr weibliche Polizeibeamte und Soldaten für GSVP-Missionen ernennt, wobei das Kontingent an weiblichen Polizeibeamten in der UN-Friedenstruppe in Liberia als Modell dienen könnte;

12.  weist darauf hin, dass ein Verhaltenskodex für EU-Mitarbeiter in militärischen und zivilen Missionen aufgestellt werden muss, der deutlich macht, dass sexuelle Ausbeutung ein nicht zu rechtfertigendes und kriminelles Verhalten darstellt;

13.  fordert die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in den länderspezifischen Strategiepapieren der EU und die Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Beteiligung von Frauen aus von Konflikten betroffenen Ländern an europäischen Prozessen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die für Entwicklung, Erweiterung und humanitäre Hilfe zuständigen Mitglieder der Kommission auf, die Aspekte Frauen, Frieden und Sicherheit zu einem integralen Bestandteil der Programmplanung der externen Finanzinstrumente wie EIDHR, ICI, IPA, vor allem jedoch DCI und IfS, zu machen;

14.  betont, dass die Europäische Kommission den Zugang kleiner nichtstaatlicher Organisationen zu Zuschüssen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erleichtern sollte; weist darauf hin, dass derzeit viele kleine Frauenorganisationen am bürokratischen Hindernis der Antragstellung scheitern;

15.  fordert das für Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission auf, die Tätigkeit von Frauenorganisationen in Konfliktgebieten zu unterstützen; legt der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin nahe, die langfristige Komponente des Stabilitätsinstruments für die Zuweisung von Mitteln zur Förderung der Mitwirkung von Frauen an Prozessen im Zusammenhang mit Frieden, Sicherheit und Aussöhnung zu nutzen und bei allen kurzfristigen Maßnahmen, die im Rahmen von Artikel 3 des Stabilitätsinstruments finanziert werden, Mittel für Frauen, Frieden und Sicherheit zu veranschlagen;

16.  vertritt die Auffassung, dass die EU-Delegationen Organisationen der Zivilgesellschaft wie Frauenorganisationen vor Ort über ihr Engagement in Konfliktregionen informieren und sich im Rahmen der Politikplanung von Organisationen der Zivilgesellschaft beraten lassen sollten;

17.  fordert eine beträchtliche Erhöhung der Frauenquote in allen Einsatzbereichen, was Maßnahmen zur Aussöhnung, Friedensverhandlungen, Friedensschaffung, Friedenserzwingung, Friedenssicherung und Konfliktverhütung einschließt;

18.  fordert die sofortige stärkere Beteiligung von Frauen an allen Initiativen zur Herbeiführung von Lösungen für Konflikte, unter anderem auch als Vermittlerinnen, Verhandlungsführerinnen und Beteiligte an der Umsetzung von Konfliktlösungsmaßnahmen;

19.  fordert die Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin auf, eine jährliche Woche zu initiieren, in der Frauen in Führungspositionen konsultiert werden und die eine Ergänzung zum „Global Open Day“ der Vereinten Nationen für Frauen und Frieden darstellen könnte, woran sich Berichte und Folgemaßnahmen von EU-Delegationen anschließen würden;

20.  betont die Notwendigkeit nationaler Aktionspläne, in denen Informationen zum Zeitrahmen der nationalen Strategie und realistische Ziele angegeben, Überwachungsmechanismen entwickelt und eine umfangreichere Beteiligung von Frauen an Kontroll-, Beurteilungs- und Überwachungsmechanismen eingeführt werden sollten;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten und der neu ernannten Leiterin der VN-Einrichtung für Gleichstellungsfragen zu übermitteln.

(1) ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 32.
(2) ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 287.
(3) ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 347.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0350.

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