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Verfahren : 2010/2954(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0675/2010

Aussprachen :

PV 24/11/2010 - 16
CRE 24/11/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0443

Angenommene Texte
PDF 191kWORD 40k
Donnerstag, 25. November 2010 - Straßburg
Lage in West-Sahara
P7_TA(2010)0443RC-B7-0675/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2010 zur Lage in West-Sahara

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend West-Sahara,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1920 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit der das bestehende Mandat der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in West-Sahara (MINURSO) verlängert wurde,

–  unter Hinweis auf die vom UN-Generalsekretär für den Sicherheitsrat verfassten jüngsten Berichte über West-Sahara vom 14. April 2008, 13. April 2009 und 6. April 2010,

–  unter Hinweis auf den am 3. Mai 1979 von Marokko ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits, insbesondere auf Artikel 2,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der EU zur 8. Sitzung des Assoziationsrats EU-Marokko vom 7. Dezember 2009 und die Gemeinsame Erklärung des ersten Gipfeltreffens EU-Marokko vom 7. März 2010,

–  insbesondere unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen im Anschluss an die Besuche der Ad-hoc-Delegation des Parlaments für West-Sahara vom September 2006 und Januar 2009, in denen eine Ausweitung des Mandats der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in West-Sahara (MINURSO) – sofern alle betroffenen Parteien dem zustimmten – auf die Aufgabe der Überwachung in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in West-Sahara gefordert wurde und in denen die Kommission ersucht wurde – auch bzw. gegebenenfalls über ihre Delegation in Rabat – die Menschenrechtslage in West-Sahara zu überwachen und regelmäßig Informationsreisen in diese Gegend zu unternehmen,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur West-Ssahara, insbesondere seine Entschließung vom 27. Oktober 2005(1),

–  in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, zur West-Sahara vom 10. November 2010,

–  in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission vom 24. November 2010 zur Lage in West-Sahara,

–  gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass mehrere Tausend Saharaui ihre Städte verlassen und Zelte an der Peripherie von El Ajun aufgestellt und damit das Lager Gdaim Izyk errichtet haben, um friedlich gegen ihre gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation und ihre Lebensbedingungen zu protestieren,

B.  unter Hinweis darauf, dass sich ihre Zahl nach einigen Wochen – laut Beobachtern der Vereinten Nationen – auf etwa 15 000 belief; ferner in der Erwägung, dass ein Dialog mit den Behörden aufgenommen wurde,

C.  in der Erwägung, dass die marokkanischen Streitkräften am Sonntag, den 24. Oktober 2010 Nayem El-Garhi, einen 14-jährigen saharauischen Teenager getötet und fünf weitere Personen verletzt haben, als diese versuchten, das Lager in den Außenbezirken von El Ajun zu erreichen,

D.  in der Erwägung, dass am 8. November 2010 eine noch unbekannte Zahl von Personen, darunter auch Polizei- und Sicherheitsbeamte, bei Versuchen der marokkanischen Sicherheitskräfte, das Protest-Zeltlager von Gadaim Izyk aufzulösen, getötet wurden; ferner in der Erwägung, dass es auch Berichte über eine bedeutende Anzahl verletzter Zivilisten gegeben hat, da die Sicherheitskräfte bei der Räumung des Lagers Tränengas und Schlagstöcke einsetzten,

E.  in der Erwägung, dass diese Vorfälle an dem Tag stattfanden, an dem die dritte Runde der informellen Gespräche über den Status von West-Sahara, an denen Marokko, die Polisario-Front und die Beobachterstaaten, Algerien und Mauretanien, teilnehmen, in New York begann,

F.  in der Erwägung, dass Journalisten, Abgeordnete nationaler und regionaler Parlamente von EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments daran gehindert wurden, El Ajun und das Lager Gdaim Izyk zu betreten, und einige sogar aus El Ajun vertrieben wurden,

G.  unter Hinweis auf den gewaltsamen Tod von Babi Hamday Buyema, spanischer Staatsangehörigkeit, unter Umständen, die noch nicht geklärt sind,

H.  in der Erwägung, dass der Entkolonialisierungprozess in West-Sahara nach mehr als 30 Jahren noch nicht abgeschlossen ist,

I.  in der Erwägung, dass die EU weiterhin über den Konflikt in West-Sahara und dessen regionale Auswirkungen und Folgen besorgt ist, einschließlich der Menschenrechtslage in West-Sahara, und dass sie die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines persönlichen Gesandten um eine gerechte, dauerhafte und für beide Seiten akzeptable politische Lösung, die die Selbstbestimmung der Bevölkerung der West-Sahara im Sinne der Resolutionen der Vereinten Nationen ermöglicht, voll und ganz unterstützt,

J.  in der Erwägung, dass einige Berichte aufgezeigt haben, dass die Bodenschätze von West-Sahara ausgebeutet werden, ohne dass die lokale Bevölkerung irgendeinen Nutzen daraus zieht,

1.  bringt seine große Besorgnis über die gravierende Verschlechterung der Lage in West-Sahara zum Ausdruck und verurteilt die gewaltsamen Zwischenfälle aufs Schärfste, zu denen es im Lager Gdaim Izyk im Zuge dessen Auflösung sowie in der Stadt El Ajun gekommen ist;

2.  ruft alle Parteien auf, sich ruhig zu verhalten und keine weitere Gewalt anzuwenden;

3.  bedauert den Verlust an Menschenleben und bringt seine Solidarität mit den Familien der Todespfer, der Verletzten und der Vermissten zum Ausdruck;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass das marokkanische Parlament einen Ausschuss zur Untersuchung der Vorfälle, die zur Intervention der marokkanischen Behörden geführt haben, eingerichtet hat, vertritt aber die Ansicht, dass die Vereinten Nationen das am besten geeignete Gremium wären, um eine unabhängige internationale Untersuchung durchzuführen, durch die Licht in die Ereignisse, die Todesfälle und das Verschwinden von Personen gebracht würde;

5.  bedauert die Angriffe auf die Freiheit der Medien und die Informationsfreiheit, die viele europäische Journalisten erfahren mussten, und fordert, dass das Königreich Marokko Journalisten, unabhängigen Beobachtern und humanitären Organisationen den freien Zugang nach West-Sahara gestattet und ihnen erlaubt, sich dort frei zu bewegen; bedauert, dass die marokkanischen Behörden Parlamentariern, Journalisten, den Medien und unabhängigen Beobachtern die Einreise nach West-Sahara untersagen;

6.  betont mit Nachdruck, dass die Gremien der Vereinten Nationen aufgefordert werden müssen, die Einrichtung eines Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechte in West-Sahara vorzuschlagen;

7.  begrüßt die Wiederaufnahme informeller Treffen zwischen Marokko und der Polisario-Front unter der Schirmherrschaft des persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, insbesondere angesichts der gespannten Lage, und fordert die regionalen Akteure auf, eine konstruktive Rolle zu übernehmen;

8.  weist erneut darauf hin, dass es die Wiederaufnahme der informellen Gespräche zwischen den Konfliktparteien unterstützt, um eine faire, dauerhafte und für alle Seiten akzeptable politische Lösung im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erzielen;

9.  fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die erforderliche humanitäre Hilfe mit erhöhter finanzieller Ausstattung den in der Region von Tindouf lebenden Flüchtlingen aus West-Sahara, deren Zahl auf zwischen 90 000 und 165 000 geschätzt wird, zukommt, um dazu beizutragen, deren Grundbedarf an Lebensmitteln, Wasser, Unterkunft und medizinischer Versorgung zu decken und ihre Lebensbedingungen zu verbessern;

10.  bringt seine Besorgnis über die Inhaftierung und Vorwürfe der Schikanierung von Sahraui-Menschenrechtsverteidigern auf dem Gebiet von West-Sahara zum Ausdruck; fordert, dass die in Gefängnissen auf dem Gebiet von West-Sahara oder in Marokko festgehaltenen Menschenrechtsverteidiger gemäß internationalen Standards behandelt werden und rasch ein faires Gerichtsverfahren erhalten;

11.  fordert die EU auf zu verlangen, dass sich das Königreich Marokko im Zusammenhang mit der Ausbeutung der Bodenschätze von West-Sahara an das Völkerrecht hält;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem UN-Generalsekretär, dem Generalsekretär der Afrikanischen Union, der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern sowie dem Präsidium der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, dem Parlament und der Regierung Marokkos, der Polisario-Front sowie den Parlamenten und Regierungen Algeriens und Mauretaniens zu übermitteln.

(1) ABl. C 272 E vom 9.11.2006, S. 582..

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