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Verfahren : 2010/0032(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0210/2010

Eingereichte Texte :

A7-0210/2010

Aussprachen :

PV 06/09/2010 - 16
CRE 06/09/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 07/09/2010 - 6.11
CRE 07/09/2010 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 17/02/2011 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0301
P7_TA(2011)0061

Angenommene Texte
PDF 213kWORD 42k
Donnerstag, 17. Februar 2011 - Straßburg
Bilaterale Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea ***I
P7_TA(2011)0061A7-0210/2010
Entschließung
 Text
 Anlage
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea (KOM(2010)0049 – C7-0025/2010 – 2010/0032(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0049),

–  gestützt auf Artikel 294 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0025/2010),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0210/2010),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(1);

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission;

3.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

4.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Dieser Standpunkt ersetzt die am 7. September 2010 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P7_TA(2010)0301).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 17. Februar 2011 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 511/2011.)
P7_TC1-COD(2010)0032

ANHANG I

Erklärung der Kommission

Die Kommission begrüßt die Einigung in erster Lesung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung über eine Schutzklausel.

Im Einklang mit dieser Verordnung wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens mit der Republik Korea vorlegen. Sie wird sich bereithalten, um alle damit zusammenhängenden Fragen vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zu erörtern.

In diesem Zusammenhang möchte die Kommission auf folgende Punkte hinweisen:

a)  Die Kommission wird die Einhaltung der Verpflichtungen Koreas in Regulierungsfragen, insbesondere die Verpflichtungen im Bereich der technischen Vorschriften im Automobilsektor, streng überwachen. Diese Überwachung schließt alle Aspekte der nichttarifären Handelshemmnisse ein. Ihre Ergebnisse werden erfasst und dem Parlament und dem Rat übermittelt.

b)  Ferner wird die Kommission der Einhaltung der Verpflichtungen im Bereich Beschäftigung und Umwelt (Kapitel 13 des Freihandelsabkommens über Handel und nachhaltige Entwicklung) große Aufmerksamkeit schenken. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Meinung der Nationalen Beratungsgruppe einholen, darunter von Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen. Die Durchführung des Kapitels 13 des Freihandelsabkommens wird angemessen dokumentiert und dem Europäischen Parlament und dem Rat wird darüber berichtet.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass ein effektiver Schutz im Fall des plötzlichen Anstiegs der Einfuhren in sensiblen Sektoren, unter anderem bei Kleinwagen, wichtig ist. Die Überwachung sensibler Sektoren umfasst Autos, Textilien und Unterhaltungselektronik. In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass der Kleinwagensektor als ein für eine Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel geeigneter Markt angesehen werden kann.

Die Kommission weist darauf hin, dass die Ausweisung von Zonen für die passive Veredelung auf der koreanischen Halbinsel gemäß Artikel 12 des Protokolls über Ursprungsregeln ein internationales Abkommen erfordern würde, dem das Europäische Parlament zustimmen müsste. Die Kommission wird das Parlament kontinuierlich über die Beratungen des Ausschusses über Zonen für die passive Veredelung auf der koreanischen Halbinsel auf dem Laufenden halten.

Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass sie dafür sorgen wird, dass sich eine Verlängerung des Zeitraums der Untersuchung gemäß Artikel 5 Absatz 3 aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht über die Frist für vorläufige Maßnahmen gemäß Artikel 7 hinaus erstreckt.


ANHANG II

Gemeinsame Erklärung

Die Kommission und das Europäische Parlament sind sich einig, dass eine enge Zusammenarbeit bei der Überwachung der Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea und der Schutzklausel wichtig ist. Zu diesem Zweck vereinbaren sie Folgendes:

–  Gibt das Europäische Parlament eine Empfehlung zur Einleitung einer Untersuchung über die Umsetzung der Schutzklausel ab, prüft die Kommission sorgfältig, ob die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen für eine Untersuchung auf eigene Initiative erfüllt sind. Hält die Kommission die Bedingungen für nicht erfüllt, legt sie dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht vor, in dem sie die für die Einleitung einer Untersuchung notwendigen Faktoren darlegt.

–  Auf Antrag des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments erstattet ihm die Kommission Bericht über alle Fragen zur Einhaltung der Verpflichtungen Koreas im Zusammenhang mit nichttarifären Handelshemmnissen sowie mit Kapitel 13 des Freihandelsabkommens (Handel und nachhaltige Entwicklung).

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