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Verfahren : 2010/2211(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0193/2011

Eingereichte Texte :

A7-0193/2011

Aussprachen :

PV 08/06/2011 - 3
CRE 08/06/2011 - 3

Abstimmungen :

PV 08/06/2011 - 6.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0266

Angenommene Texte
PDF 366kWORD 208k
Mittwoch, 8. Juni 2011 - Straßburg
Ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und integratives Europa
P7_TA(2011)0266A7-0193/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa (2010/2211(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(1),

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf dessen Artikel 312,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union(2),

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(3) und seine Durchführungsbestimmungen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010)0700),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 16. Juni 2010 zur Einsetzung eines Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln für eine erweiterte Europäische Union nach 2013(4),

–  unter Hinweis auf die Beiträge des österreichischen Nationalrates, der tschechischen Abgeordnetenkammer, des dänischen „Folkentinget“, des estländischen „Riigikogu“, des Deutschen Bundestags und des Deutschen Bundesrats, des irischen „Oireachtas“, der litauischen „Seimas“, der lettischen „Saeima“, der portugiesischen „Assembleia da República“, der niederländischen „Tweede Kamer“ und des schwedischen „Riksdagen“,

–  gestützt auf Artikel 184 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Sonderausschusses zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013 sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0193/2011),

A.  unter Hinweis darauf, dass das Parlament beschlossen hat, einen Sonderausschuss mit dem folgenden Mandat einzusetzen:

   a) Festlegung der politischen Prioritäten des Parlaments für den MFR nach 2013 sowohl in legislativer als auch in haushaltsspezifischer Hinsicht;
   b) Erstellung einer Schätzung der finanziellen Mittel, die die Europäische Union benötigt, um in der Zeit ab 1. Januar 2014 ihre Zielsetzungen zu verwirklichen und ihre Politikansätze umzusetzen;
   c) Festlegung der Laufzeit des nächsten MFR;
   d) nach Maßgabe dieser Prioritäten und Zielsetzungen Ausarbeitung eines Vorschlags für eine Struktur des künftigen MFR unter Angabe der wichtigsten Bereiche der Tätigkeiten der Union;
   e) Unterbreitung von Leitlinien für eine indikative Mittelzuweisung zwischen den einzelnen Ausgabenrubriken des MFR und innerhalb dieser Rubriken nach Maßgabe der Prioritäten und der vorgeschlagenen Struktur;
   f) Klärung des Zusammenhangs zwischen einer Reform des Systems zur Finanzierung des EU-Haushalts und einer Überprüfung der Ausgaben, damit der Haushaltsausschuss über eine solide Grundlage für Verhandlungen über den neuen MFR verfügt;

B.  unter Hinweis darauf, dass der Sonderausschuss seinen abschließenden Bericht vorlegen sollte, ehe die Kommission ihre Vorschläge zum nächsten MFR unterbreitet,

C.  in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit den Mitteln ausstattet, die erforderlich sind, um ihre Ziele zu verwirklichen und ihre Politik durchzuführen, und dass sie in ihrer Gesamtheit aus Eigenmitteln finanziert wird,

D.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß den Artikeln 312 Absatz 5 und 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angemessen in den Prozess der Aushandlung des nächsten MFR eingebunden werden muss,

E.  in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Politiken der Union stärkt und neue Zuständigkeitsbereiche schafft, die ihren Niederschlag im nächsten MFR finden sollten,

F.  unter Hinweis darauf, dass die Herausforderungen, mit denen die Union und ihre Bürger konfrontiert sind, wie die globale Wirtschaftskrise, der rasche Aufstieg der Volkswirtschaften der Schwellenländer, der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft und einer ressourceneffizienten Wirtschaft, die Bewältigung des Klimawandels, demographische Herausforderungen, einschließlich der Integration von Immigranten und des Schutzes von Asylsuchenden, die Verlagerung in der weltweiten Verteilung der Produktion und des Sparkapitals hin zu den Volkswirtschaften der Schwellenländer, die Bekämpfung der Armut sowie die Bedrohungen aufgrund von natürlichen und von Menschen verursachten Katastrophen, Terrorismus und organisiertem Verbrechen eine starke Antwort seitens der Union und ihrer Mitgliedstaaten erfordern,

G.  in der Erwägung, dass die Europäische Union auf internationaler Ebene größeres Gewicht hat als die Summe ihrer einzelnen Mitgliedstaaten,

H.  in der Erwägung, dass das Hauptziel der Kohäsionspolitik der EU weiterhin in der Verringerung von immer noch bestehenden sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Ungleichheiten überall in der Union bestehen sollte, und unter Hinweis darauf, dass eine sichtbare und erfolgreiche Kohäsionspolitik an sich mit einem europäischen Zusatznutzen verbunden ist und allen Mitgliedstaaten der EU zugute kommen sollte,

I.  in der Erwägung, dass die EU-Bürger mittlerweile größere Ansprüche an die Union richten und ihre Leistung außerdem kritischer bewerten; in der Überzeugung, dass die Öffentlichkeit die Union erst dann wieder als eigenes Projekt wahrnehmen wird, wenn die Bürger darauf vertrauen, dass ihre Werte und Interessen besser von der Union vertreten werden.

J.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 Europa dabei helfen sollte, mittels der Schaffung von Arbeitsplätzen und intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen; unter Hinweis darauf, dass sich diese Strategie auf fünf Leitziele der Union stützt, bei denen es sich um die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung, die Bewältigung des Klimawandels und energiepolitische Ziele, die Verbesserung des Bildungsniveaus und die Förderung der sozialen Integration insbesondere durch den Abbau der Armut handelt,

K.  in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Union ein mächtiger Vektor für Reform ist und dass seine Wirkung verstärkt werden kann, wenn er zusätzliche Ressourcen in Form von privaten und öffentlichen Finanzmitteln zur Unterstützung der Investitionen mobilisiert und so als Katalysator beim Multiplikatoreffekt der Ausgaben der Union fungiert; in der Erwägung, dass der sogenannte Grundsatz des „juste retour“ keine vernunftgemäße wirtschaftliche Erklärung hat, da er dem europäischen Zusatznutzen, Ausstrahlungseffekten und der notwendigen Solidarität zwischen den Ländern der EU nicht gebührend Rechnung trägt,

L.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 3 EUV die nachhaltige Entwicklung Europas auf einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum und Preisstabilität, einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie einem hohen Maß an Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltqualität basieren sollte,

M.  unter Hinweis darauf, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung eines der Grundprinzipien für die Ausführung des Haushaltsplans der Union ist; unter Hinweis darauf, dass viele Mitgliedstaaten derzeit schwierige Maßnahmen zur Konsolidierung ihrer nationalen Haushaltspläne durchführen und dass eine wirtschaftliche Haushaltsführung – Effizienz, Effektivität, Sparmaßnahmen – im Bereich der öffentlichen Ausgaben sowohl auf der Ebene der Union als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten zunehmend wichtig geworden sind,

N.  unter Hinweis darauf, dass die Vorschriften über die regelmäßige Anpassung von Ausgabenprogrammen an den sich wandelnden Bedarf und die sich ändernden Umstände unzureichend gewesen sind, und in der Erwägung, dass der komplexe Charakter von Verordnungen und Vorschriften einer der Gründe für nicht genügend leistungsfähige Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewesen ist,

O.  in der Erwägung, dass die ersten vier Jahre des laufenden MFR 2007-2013 deutlich die Grenzen der Fähigkeit des Finanzrahmens aufgezeigt haben, sich neuen Entwicklungen und Prioritäten anzupassen, ohne Prioritäten zu gefährden; unter Hinweis darauf, dass es mit dem gegenwärtigen MFR nicht gelungen ist, rasch auf neue Verpflichtungen wie Galileo, ITER, die Nahrungsmittelfazilität oder das Europäische Konjunkturprogramm zu reagieren,

P.  unter Hinweis darauf, dass die Einführung der BNE-Ressource im Jahre 1988 im Zusammenhang mit dem System zur Finanzierung der EU vorübergehend einen Rückgang der Eigenmittel ausgleichen sollte, diese Ressource jedoch verlängert und im Laufe der Jahre verstärkt wurde und heute die wichtigste Komponente der Haushaltsmittel der EU darstellt; in der Erwägung, dass diese Prädominanz bei den Mitgliedstaaten die Tendenz verstärkt hat, ihre Nettobilanz zu berechnen, was eine Reihe von Rabatten, Korrekturen, Ausnahmen und Ausgleichszahlungen zur Folge hat, die das gegenwärtige System der Eigenmittel übermäßig komplex und undurchsichtig machen und unzureichende Verknüpfungen zu bestehenden Politiken der Union sowie einen Mangel an Fairness zur Folge haben und deshalb nicht in der Lage ist, eine transparente und effiziente Finanzierung der Politiken der Union im europäischen Interesse zu gewährleisten und schlussendlich für die europäischen Bürger völlig unverständlich ist,

Q.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 8. März 2011 zur innovativen Finanzierung auf globaler und europäischer Ebene(5) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gebilligt hat, die „einen Beitrag dazu leisten könnte, die äußerst schädlichen Handelsgepflogenheiten in Finanzmärkten wie etwa manche kurzfristige Termingeschäfte und automatisierte Hochfrequenzhandels-Transaktionen in den Griff zu bekommen und der Spekulation Grenzen zu setzen“,

Teil I: Die wichtigsten Herausforderungen

1.  glaubt, dass die künftigen Herausforderungen – unabhängig davon, ob es um den demografischen Wandel, den Klimawandel oder die Energieversorgung geht – Bereiche sind, wo die Europäische Union, die viel mehr ist als nur die Summe ihrer Mitgliedstaaten, ihren Zusatznutzen beweisen kann;

2.  stellt fest, dass die derzeitige Krise und eine Reihe von Sachzwängen bei den öffentlichen Ausgaben es für die Mitgliedstaaten schwieriger gemacht haben, im Hinblick auf Wachstum und eine größere Wettbewerbsfähigkeit bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz weitere Fortschritte zu erzielen und uneingeschränkt am Binnenmarkt teilzunehmen; ist zutiefst davon überzeugt, dass die Lösung der Krise in mehr und nicht in weniger Europa besteht;

3.  ist der Auffassung, dass „nachhaltige Ressourcen für die Europäische Union“ in erster Linie bedeutet, dass das „Ressourcensystem“ des EU-Haushaltsplans überdacht wird, um die gegenwärtigen nationalen Beiträge durch wirklich europäische Ressourcen zu ersetzen;

4.  betont, dass die jüngsten Ereignisse deutlich machen, dass das Euro-Währungsgebiet eine entschlossenere wirtschaftspolitische Steuerung braucht; unterstreicht, dass ein geldpolitischer Pfeiler ohne einen sozialen und wirtschaftlichen Pfeiler zum Scheitern verurteilt ist; hält es für wichtig, dass die Union ihr System der wirtschaftspolitischen Steuerung verstärkt, um die Umsetzung der Strategie Europa 2020 zu gewährleisten (Wiederherstellung und Aufrechterhaltung langfristiger Quoten des Wirtschaftswachstums), einer Wiederholung der gegenwärtigen Krise vorzubeugen und das europäische Projekt zu erhalten;

Aufbau einer wissensgestützten Gesellschaft

5.  verweist darauf, dass die Krise die strukturellen Herausforderungen hat deutlich werden lassen, mit denen sich die Volkswirtschaften der meisten Mitgliedstaaten auseinandersetzen müssen: nachlassende Produktivität, hohe Niveaus der öffentlichen Schulden, große Haushaltsdefizite, strukturelle Arbeitslosigkeit, anhaltende Schranken im Binnenmarkt, geringe Mobilität der Arbeitskräfte und veraltete Auffassungen von den Qualifikationen, was zu schwachem Wachstum beiträgt; unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen in Schlüsselbereiche wie Bildung, Forschung und Innovation, um diese strukturellen Herausforderungen zu überwinden, und unterstreicht die Bedeutung, die Tendenz hin zu rückläufigen öffentlichen Investitionen umzukehren;

6.  verweist darauf, dass bei einem Anhalten der derzeitigen Investitionstrends Asien bis 2025 im Bereich der Wissenschaften und der technologischen Entwicklungen die Führung übernehmen kann; verweist jedoch darauf, dass diese Veränderungen nicht nur gewaltige Herausforderungen, sondern auch Chancen darstellen, beispielsweise eine beträchtliche Ausweitung des Exportpotenzials für die EU; stellt fest, dass die Union auch im Bereich der höheren Bildung sowie der akademischen und beruflichen Ausbildung einen Nachholbedarf hat, was daran deutlich wird, dass nur etwa 30 europäische Universitäten in der Rangliste der 100 weltbesten Universitäten zu finden sind; unterstreicht, dass Europa auch bei dem Wettbewerb um den Erwerb von Fertigkeiten zurückfällt, und macht darauf aufmerksam, dass bis zum Jahre 2020 16 Millionen neue Arbeitsplätze hohe Qualifikationen erfordern werden, während die Nachfrage nach geringen Fertigkeiten um 12 Millionen Arbeitsplätze zurückgehen wird,

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

7.  ist der Auffassung, dass eine der großen Herausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist, darin besteht, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, das Wachstum zu stärken und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen; weist darauf hin, dass dabei eine Schwerpunktsetzung auf angemessen funktionierende Arbeitsmärkte und auf soziale Bedingungen wichtig ist, um die Beschäftigungsleistung zu verbessern, eine menschenwürdige Arbeit zu fördern, die Rechte der Arbeitnehmer und angemessene Arbeitsbedingungen überall in Europa zu gewährleisten und gleichzeitig die Armut zu verringern;

Die demografische Herausforderung

8.  betont, dass die Union ihre demografische Herausforderung bewältigen muss; stellt fest, dass die Kombination einer geringeren Erwerbsbevölkerung und eines höheren Anteils an Rentnern ihre Sozialsysteme und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich belasten wird.

Herauforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Ressourcen

9.  ist besorgt darüber, dass das Anwachsen der Weltbevölkerung von sechs auf neun Milliarden Menschen den weltweiten Wettbewerb um die natürlichen Ressourcen intensivieren und die Umwelt weltweit und auf lokaler Ebene zusätzlichen Belastungen aussetzen wird; stellt fest, dass die Nachfrage nach Lebensmitteln bis zum Jahre 2050 aller Wahrscheinlichkeit nach um 70 % zunehmen wird und dass eine ineffiziente Nutzung und ein nicht nachhaltiger Umgang mit den Roh- und Grundstoffen die Bürger einem schädlichen Wettbewerb zwischen Nahrungsmitteln, der Erhaltung der Natur und der Energieproduktion sowie kostspieligen Preisschocks aussetzt, schwerwiegende Auswirkungen auf die Industrie im Hinblick auf Geschäftsmöglichkeiten – einschließlich von Beschränkungen beim Zugang zu Rohstoffen – haben kann, die Sicherheit der Wirtschaft bedroht und zum Klimawandel beiträgt; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit, dass die EU unverzüglich Maßnahmen ergreift und eine Vorreiterrolle im Prozess hin zu einer Wirtschaft übernimmt, die auf nachhaltigen Ressourcen basiert;

10.  macht auf den steigenden weltweiten Energieverbrauch aufmerksam und die Tatsache, dass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zwangsläufig steigen und die Union bis 2050 etwa zwei Drittel ihres Bedarfs einführen wird, wenn die gegenwärtige Energiepolitik nicht angemessen geändert wird und wenn die EU und die Mitgliedstaaten nicht ihre Bemühungen intensivieren, ihre eigenen erneuerbaren Energieträger zu entwickeln und ihr eigenes Potenzial im Bereich der Energieeffizienz auszuschöpfen, wobei den Verpflichtungen der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz sowie Sicherheitsaspekten uneingeschränkt Rechnung zu tragen ist; macht warnend darauf aufmerksam, dass Preisschwankungen und Unsicherheiten bei der Versorgung ebenfalls durch politische Schwankungen in energiereichen Ländern verschärft werden; fordert deshalb eine Diversifizierung bei den Versorgungsrouten und den Handelspartnern;

11.  unterstützt die Vorstellung, dass die Gesamtheit aller EU-Mittel zu einer Verbesserung des allgemeinen Zustands der europäischen Umwelt führen sollte und hierbei eine Verringerung der Treibhausgasemissionen erforderlich ist, die zumindest den Zielvorgaben der derzeitigen EU-Rechtsvorschriften entspricht; schlägt deshalb vor, dass positive und negative Auswirkungen der Ausgaben aus den EU-Fonds auf Klima und Umwelt auf aggregierten Niveaus analysiert werden sollten;

Innere und äußere Sicherheit und persönliche Freiheiten

12.  ist der Auffassung, dass die Globalisierung ein Gefühl der Verwundbarkeit verstärkt hat, da die Grenzen zwischen inneren und äußeren Formen der Freiheit, der Justiz und der Sicherheit aufgelöst worden sind; ist davon überzeugt, dass eine Bewältigung der Herausforderungen für die Sicherheit im 21. Jahrhundert bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte und der persönlichen Freiheiten deshalb weltweite und im Vorfeld konzipierte Antworten erfordert, die nur ein Akteur von der Größe der Union liefern kann; ist davon überzeugt, dass die externe Dimension der Sicherheit der EU eng mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung in Drittländern verknüpft ist und die EU eine besondere Verantwortung trägt, einen Beitrag dazu zu leisten;

Europa in der Welt: Entwicklung zu einem anspruchvollen Akteur

13.  ist davon überzeugt, dass die Union als bedeutende politische, wirtschaftliche und handelspolitische Macht auf der internationalen Bühne uneingeschränkt präsent sein muss; verweist darauf, dass der Vertrag von Lissabon neue Instrumente bietet, um die europäischen Interessen und Werte weltweit besser zu projizieren; unterstreicht, dass die Union nur dann Zusatznutzen auf der globalen Ebene erbringen und globale politische Beschlüsse beeinflussen wird, wenn sie kollektiv handelt; betont, dass die stärkere Vertretung nach außen mit einer stärkeren internen Koordinierung Hand in Hand gehen muss;

Gute Regierungsführung

14.  ist davon überzeugt, dass die Stärkung des Gefühls der Eigenverantwortung in der Union eine treibende Kraft für kollektives Handeln sein muss; glaubt, dass die EU mit dem „verantwortungsvollen Regieren“ bei weitem über das mächtigste Instrument verfügt, um die anhaltende Verbundenheit und das kontinuierliche Engagement ihrer Bürger zu sichern;

Teil II: Optimaleres Vorgehen: Die Rolle des EU-Haushalts
Europäischer Zusatznutzen und die Kosten des Nicht-Europa

15.  unterstreicht, dass der wichtigste Zweck der Ausgaben aus dem EU-Haushalt darin besteht, durch Zusammenlegung von Ressourcen, die Übernahme einer Katalysatorfunktion und größenbedingte Einsparungen, positive grenzüberschreitende Wirkungen und Ausstrahlungseffekte einen europäischen Zusatznutzen schaffen und damit effektiver bzw. zügiger zur Verwirklichung von vereinbarten gemeinsamen Zielen und zur Verringerung der nationalen Ausgaben beizutragen; erinnert daran, dass grundsätzlich jedwede Verdoppelung und Überschneidung von zugewiesenen Mitteln in verschiedenen Haushaltslinien vermieden werden muss und dass die EU-Ausgaben immer darauf abzielen müssen, einen größeren Wert zu schaffen als die aggregierten individuellen Ausgaben der Mitgliedstaaten; ist der Auffassung, dass der mehrjährige Finanzrahmen, sofern er richtig eingesetzt wird, ein sehr wichtiges Instrument für die langfristige Planung des europäischen Aufbauwerks durch Berücksichtigung des europäischen Blickwinkels und des Zusatznutzens der Union darstellt;

16.  macht auf die folgenden Bereiche als potenzielle Kandidaten für größere Synergien und für größenbedingte Einsparungen aufmerksam: den Europäischen Auswärtigen Dienst, die humanitäre Hilfe und insbesondere eine Krisenreaktionskapazität der EU, die Zusammenlegung von Verteidigungsressourcen, Forschung, Entwicklung und Innovation, große Infrastrukturvorhaben (insbesondere im Bereich Energie und Verkehr) und die Aufsicht über die Finanzmärkte;

17.  vertritt die Auffassung, dass neben der im Vertrag von Lissabon verankerten Subsidiaritätsprüfung durch die nationalen Parlamente eine Bewertung des europäischen Zusatznutzens für jeden Legislativvorschlag mit Bedeutung für den Haushaltsplan als bewährte Praxis durchgeführt werden muss; unterstreicht jedoch, dass bei der Bewertung des europäischen Zusatznutzens mehr als ein „Kalkulations-Ansatz“ erforderlich ist und dass bei einer politischen Bewertung geprüft werden muss, ob die geplante Maßnahme effizient und effektiv zur Verwirklichung gemeinsamer Zielvorhaben der EU beitragen und ob sie öffentliche Güter der EU schaffen wird; weist darauf hin, dass die größten und wichtigsten Bestandteile des europäischen Zusatznutzens nicht zahlenmäßig bewertet werden können, z.B. Frieden, Stabilität, Freiheit und freier Waren-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr;

18.  unterstreicht die Notwendigkeit, sämtliche EU-Ausgaben auf die Übereinstimmung mit den vertraglichen Verpflichtungen, dem gemeinschaftlichen Besitzstand oder wichtigen politischen Zielvorgaben der EU zu prüfen; hebt hervor, dass ein europäischer Zusatznutzen nicht nur durch Ausgaben, sondern auch durch europäische Rechtsvorschriften und durch eine Koordinierung der nationalen Politiken und der Wirtschafts-, Fiskal-, Haushalts- und Sozialpolitik der EU erreicht werden kann; ist davon überzeugt, dass der europäische Zusatznutzen bei dem künftigen MFR gestärkt werden muss; unterstreicht, dass die EU-Finanzierung – wo immer dies möglich ist – zu mehr als einer politischen Zielvorgabe der EU gleichzeitig beitragen sollte (z.B. territorialer Zusammenhalt, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Artenvielfalt);

19.  ist zutiefst davon überzeugt, dass Investitionen auf EU-Ebene zu beträchtlich höheren Einsparungen führen können als auf nationaler Ebene, insbesondere in Bereichen, in denen die EU zweifellos einen größeren Zusatznutzen hat als die nationalen Haushaltspläne; vertritt die feste Überzeugung, dass dieser Grundsatz des europäischen Zusatzes allen künftigen Verhandlungen über den EU-Haushalt zugrundeliegen sollte; begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, eine umfassende Analyse der „Kosten des Nicht-Europa“ für die Mitgliedstaaten und die nationalen Haushaltspläne in die Wege zu leiten; fordert die Kommission auf, diesen Bericht rechtzeitig zu veröffentlichen, damit er bei dem Prozess der Aushandlung des nächsten MFR berücksichtigt werden kann;

20.  fordert eine bessere Koordinierung zwischen dem EU-Haushaltsplan und den nationalen Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten bei der Finanzierung der gemeinsamen politischen Prioritäten; bekräftigt die Notwendigkeit, die öffentlichen Ausgaben von der Planung bis zur Ausführung zu koordinieren, um eine Komplementarität, eine bessere Effizienz und Sichtbarkeit sowie eine bessere Straffung des EU-Haushaltsplans sicherzustellen; glaubt, dass der neue Mechanismus zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik („Europäisches Semester“) eine wichtige Rolle bei der Angleichung der politischen Ziele überall in Europa und der Abstimmung mit den Zielvorgaben der EU spielen und damit dabei helfen sollte, die gewünschten haushaltsspezifischen Synergien zwischen dem Haushaltsplan der EU und den nationalen Haushaltsplänen zu erreichen;

Ein effizienter Haushaltsplan

21.  vertritt die Auffassung, dass der Grundsatz des europäischen Zusatznutzens dazu eingesetzt werden sollte, politische Beschlüsse über die Bestimmung von Prioritäten bei den Ausgaben zu steuern und gleichzeitig der effiziente und effektive Einsatz von Mitteln als Orientierung für die Durchführung verschiedener Politiken und Aktivitäten dienen sollte;

22.  unterstreicht, dass zwecks Erzielung optimaler Ergebnisse im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum und Entwicklung vor Ort, Solidarität und Kohäsion der Verbesserung von Synergien zwischen sämtlichen Mitteln des EU-Haushaltsplans, die sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken, und einem integrierten Ansatz zwischen den verschiedenen Sektoren, der Entwicklung von ergebnisorientierten Politiken und – soweit zweckmäßig – dem Einsatz von Bedingungen, dem Grundsatz der Schadensvermeidung und dem Verursacherprinzip, Erfolgsfaktoren und Leistungs- und Ergebnisindikatoren Priorität eingeräumt werden sollte;

Der Einsatz des Haushaltsplans als Instrument zur Erschließung von Mitteln für Investitionen

23.  erinnert daran, dass der EU-Haushaltsplan primär ein Investitionshaushalt ist, der mehr Investitionen aus öffentlichen oder privaten Quellen schaffen kann; ist der Auffassung, dass die Gewinnung von zusätzlichem Kapital ausschlaggebend sein wird, um die beträchtlichen Beträge an Investitionen zu erreichen, die erforderlich sind, um die politischen Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit, die Auswirkungen der EU-Finanzierung durch die Mobilisierung, das Poolen und die Entfaltung einer Hebelwirkung zur Erschließung von öffentlichen und privaten Finanzmitteln für Infrastrukturen und große Vorhaben von europäischem Interesse zu optimieren, ohne dabei den Wettbewerb zu beeinträchtigen;

24.  nimmt die Entwicklung zur Kenntnis, die seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts bei den institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) in der Union zu verzeichnen ist, unter anderem im Verkehrssektor, im Bereich der öffentlichen Gebäude und der Ausrüstung sowie auf dem Gebiet der Umwelt; weist darauf hin, dass es sich um Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und dem privaten Sektor und ein zusätzliches Instrument für die Bereitstellung von Infrastrukturen und die Erbringung von strategischen öffentlichen Diensten handelt; ist jedoch besorgt über einige grundlegende Probleme der ÖPP und besteht darauf, dass bei der Konzeption künftiger ÖPP die gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt und die Schwachstellen der Vergangenheiten behoben werden;

25.  nimmt die vorher generell positive Erfahrung zur Kenntnis, die beim Einsatz innovativer Finanzinstrumente gewonnen wurde, einschließlich von kombinierten Zuschuss- und Darlehens- sowie Risikoteilungsmechanismen, wie z.B. das Kreditgarantieinstrument für Vorhaben im Bereich der europäischen Verkehrsnetze (LGTT), die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) und die Instrumente der Kohäsionspolitik (JEREMIE, JESSICA, JASPERS und JASMINE) zur Bewältigung einer spezifischen politischen Zielvorgabe; ist der Auffassung, dass die Union Maßnahmen ergreifen sollte insbesondere mit dem Ziel, den Einsatz der EU-Fonds als Katalysator für die Anziehung zusätzlicher Finanzmittel von der EIB, der EBWE, anderen internationalen Finanzinstitutionen und dem privaten Sektor zu fördern;

26.  fordert deshalb die Kommission auf, im Anschluss an seine detaillierte Prüfung und eine präzise Bewertung des Bedarfs an öffentlichen und privaten Investitionen sowie einer methodischen Vorgehensweise für die Koordinierung der Finanzierung aus unterschiedlichen Quellen das System der innovativen Finanzierung auszuweiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihr nationaler Rechtsrahmen die Umsetzung dieser Systeme ermöglicht; fordert deshalb eine beträchtliche Stärkung des ordnungspolitischen, haushaltsspezifischen und operationellen Rahmens dieser Mechanismen, um ihre Effektivität im Hinblick auf die Mobilisierung von Investitionen, die Nachhaltigkeit, den ordnungsgemäßen Einsatz der EU-Ressourcen zu gewährleisten und eine angemessene Überwachung, Berichterstattung und Rechenschaftslegung sicherzustellen; betont außerdem die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass zugrundeliegende Risiken quantifiziert und gebührend berücksichtigt werden;

27.  nimmt die seit langem bestehenden Schwierigkeiten zur Kenntnis, private Investoren für Großprojekte der EU zu gewinnen; erkennt an, dass die privaten Investoren aufgrund der Finanzkrise noch zögerlicher zur Finanzierung von EU-Vorhaben bereit sind und die Krise die Notwendigkeit verdeutlicht hat, wieder ausreichendes Vertrauen aufzubauen, damit wichtige Investitionsvorhaben die Unterstützung anziehen können, die sie benötigen; unterstreicht, dass die Unterstützung aus dem EU-Haushalt kurz- wie langfristig erforderlich sein wird, um private Mittel für Vorhaben von EU-Interesse, insbesondere für die Vorhaben mit einem europäischen Zusatznutzen, die wirtschaftlich lebensfähig sind, jedoch nicht als kommerziell lebensfähig angesehen werden, anzuziehen und zu mobilisieren;

28.  begrüßt deshalb die im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 lancierte Initiative für projektbezogene Anleihen als Risikoteilungsmechanismus mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der eine nach oben hin begrenzte Unterstützung aus dem EU-Haushalt leistet, als Hebel für die EU-Mittel dienen sollte und das zusätzliches Interesse privater Investoren für die Teilnahme an prioritären Vorhaben der EU entsprechend den Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 anzieht; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Vorschlag zu projektbezogenen Anleihen der EU vorzulegen und dabei auf bestehenden Erfahrungen mit gemeinsamen EU-EIB-Instrumenten aufzubauen und darin klare und transparente Kriterien für die Förderungsfähigkeit und die Auswahl von Vorhaben zu formulieren; verweist darauf, dass Vorhaben von EU-weitem Interesse, bei denen kaum Einnahmen anfallen, weiterhin einer Finanzierung durch Zuschüsse bedürfen; ist besorgt, dass der begrenzte Umfang des EU-Haushaltsplans möglicherweise die Bereitstellung zusätzlicher Mittel als Hebel für neue Initiativen Einschränkungen unterwerfen könnte;

29.  verweist erneut auf die Notwendigkeit, die größtmögliche Transparenz, Rechenschaftslegung und demokratische Kontrolle bei innovativen Finanzinstrumenten und -mechanismen, die den EU-Haushalt betreffen, zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, einen im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu beschließenden Rahmen für die Durchführung und die Zuschussfähigkeit von Vorhaben vorzuschlagen, der einen kontinuierlichen Informationsfluss und eine kontinuierliche Mitwirkung der Haushaltsbehörde im Hinblick auf den Einsatz dieser Instrumente überall in der Union gewährleisten würde, so dass das Parlament nachprüfen könnte, dass seine politischen Prioritäten verwirklicht werden, wobei gleichzeitig eine verstärkte Kontrolle solcher Instrumente durch den Europäischen Rechnungshof erforderlich ist;

Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung

30.  ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Ausführung und der Qualität der Ausgaben Leitprinzipien für die Verwirklichung des optimalen Nutzens des EU-Haushaltsplans und für die Konzeption und die Verwaltung der Programme und Aktivitäten in der Zeit nach 2013 sein sollten;

31.  unterstreicht außerdem, dass man bei der Konzeption von Ausgabenprogrammen den Grundsätzen der Klarheit der Zielvorgaben, der vollständigen Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstands und der Komplementarität von Instrumenten und Aktionen, der Harmonisierung und Vereinfachung der Regeln für die Zuschussfähigkeit und die Durchführung, der Transparenz und einer umfassenden und vereinbarten Haftung die größtmögliche Aufmerksamkeit widmen sollte; unterstreicht, wie wichtig eine Gender-Haushaltsplanung als Instrument einer guten Regierungsführung für eine Erhöhung der Effizienz und Fairness ist;

32.  unterstreicht insbesondere, dass die Vereinfachung von Regeln und Verfahren eine horizontale Schlüsselpriorität sein sollte, und ist davon überzeugt, dass der Revision der Haushaltsordnung dabei eine wichtige Rolle zukommen sollte;

33.  unterstreicht, dass die Verbesserung der Haushaltsführung in der Union durch eine strenge Überwachung der Fortschritte bei der Kommission und in den Mitgliedstaaten unterstützt werden muss; fordert mit Nachdruck, dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die korrekte Verwendung und die Verwaltung von EU-Mitteln übernehmen und alljährlich auf der geeigneten politischen Ebene nationale Erklärungen zur Verwendung der EU-Mittel veröffentlichen;

34.  betont, dass die stetige Zunahme an ausstehenden Mittelbindungen (RAL) angegangen werden muss; erinnert daran, dass sich das Maß an RAL nach Angaben der Kommission Ende 2013 auf 217 Milliarden EUR belaufen wird; stellt fest, dass ein gewisses Niveau an RAL bei der Durchführung von Mehrjahresprogrammen unvermeidlich ist, unterstreicht jedoch, dass das Vorhandensein ausstehender Mittelbindungen gezwungenermaßen die Vornahme entsprechender Zahlungen erfordert; billigt daher nicht das Verhalten des Rates, der den Umfang der Zahlungen im Voraus beschließt, ohne eine genaue Schätzung des tatsächlichen Bedarfs zu berücksichtigen; wird sich daher im jährlichen Haushaltsverfahren des kommenden MFR nach Kräften dafür einsetzen, die Kluft zwischen Zusagen und Zahlungsermächtigungen durch eine entsprechende Erhöhung der Zahlungen zu verringern;

35.  ist zutiefst davon überzeugt, dass eine Bewertung der Stärken und Schwächen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten in den einzelnen Politikbereichen notwendig ist, um die Qualität der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel durch die Mitgliedstaaten zu verbessern; ist außerdem der Ansicht, dass ein besseres Management, weniger Bürokratie und mehr Transparenz sowie bessere und keineswegs mehr Kontrollen erforderlich sind, um die Effizienz und Effektivität von EU-Mitteln auch im Hinblick auf die Ausschöpfungsrate zu verbessern; ist diesbezüglich der Auffassung, dass ein Ausgleich zwischen dem Maß der Kontrollen und ihren Kosten gefunden werden muss;

36.  betont, wie wichtig die Rechtssicherheit und Haushaltskontinuität für eine erfolgreiche Umsetzung mehrjähriger politischer Maßnahmen und Programme sind; ist daher der Ansicht, dass die Regeln während der Programmlaufzeit nicht ohne triftigen Grund und eine angemessene Folgenabschätzung geändert werden sollten, da dies zu höheren Übergangskosten, einer langsameren Umsetzung und einem erhöhten Fehlerrisiko führen kann;

37.  unterstreicht, dass die institutionelle Kapazität eines der Schlüsselelemente für eine erfolgreiche Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Politiken der Union ist; vertritt dementsprechend die Auffassung, dass eine Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die strukturellen Anpassungen abstützen und zu einer flexiblen und erfolgreichen Aufnahme von EU-Mitteln beitragen könnte;

Teil III: Politische Prioritäten

38.  verweist darauf, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Politiken der Union stärkt und der Union beträchtliche neue Vorrechte verschafft, insbesondere in den Bereichen des auswärtigen Handelns, des Sports, der Raumfahrt, des Klimawandels, der Energie, des Fremdenverkehrs und des Katastrophenschutzes; unterstreicht, dass dies ausreichende finanzielle Ressourcen erforderlich macht; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln auszustatten hat, um ihre Ziele zu erreichen und ihre Politik durchführen zu können;

Ein Haushalt, der die Zielvorgaben der Strategie 2020 unterstützt

39.  ist der Auffassung, dass die Strategie Europa 2020 die wichtigste politische Bezugsgröße für den nächsten MFR sein sollte; vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass es sich bei Europa 2020 nicht um eine allumfassende Strategie handelt, die sämtliche Politikbereiche der Union abdeckt; unterstreicht, dass sich andere auf dem Vertrag fußende Politiken, mit denen unterschiedliche Zielvorgaben verfolgt werden, in dem nächsten MFR gebührend widerspiegeln müssen;

40.  ist der Auffassung, dass die Strategie Europa 2020 Europa dabei helfen sollte, sich von der Krise zu erholen und gestärkt aus ihr hervorzugehen, indem die Voraussetzungen und die Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessert werden, die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und Energie verwirklicht werden, das Bildungsniveau verbessert wird und die soziale Integration – insbesondere durch eine Verringerung der Armut – gefördert wird; stellt fest, dass der Zweck der Strategie Europa 2020 darin besteht, nicht nur das kurzfristige Wirtschaftswachstum und die Finanzstabilität anzugehen, sondern einen längerfristigen Strukturwandel hin zu einem stärker nachhaltigen Wachstumspfad zu bewirken, der sich auf einen effizienteren Einsatz der Ressourcen stützt;

41.  ist der Auffassung, dass der derzeitige Inhalt der Strategie Europa 2020, wie Leitzielvorgaben, vorrangige Vorschläge, Engpässe und Indikatoren, noch sehr allgemein gehalten ist, und fordert die Kommission auf, ausführlichere Vorschläge zu unterbreiten; ist außerdem der Ansicht, dass die Wiederbelebung des Binnenmarkts ein wesentlicher Bestandteil der Strategie Europa 2020 ist, wodurch die Synergien zwischen den einzelnen Leitinitiativen verstärkt werden; unterstreicht, dass die Ziele der Strategie nur durch ein konkretes Engagement der Mitgliedstaaten in ihren nationalen Reformprogrammen mit bewährten Durchführungsmechanismen und konkrete und in sich schlüssige Legislativvorschläge verwirklicht werden kann;

42.  unterstreicht außerdem, dass die Strategie Europa 2020 nur dann glaubwürdig sein kann, wenn die Kohärenz zwischen ihren Zielen und den für sie auf der Ebene der EU und nationaler Ebene bereitgestellten Finanzmitteln sichergestellt wird; ist der Auffassung, dass der nächste MFR die ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020 widerspiegeln sollte, und ist gleichzeitig entschlossen, mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um einen glaubwürdigen Finanzierungsrahmen vorschlagen, der insbesondere angemessene Finanzmittel für ihre Leitinitiativen und Kernziele gewährleistet; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass Ausgaben, Ressourcen und Verantwortlichkeiten klar festgelegt und zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten, einschließlich lokaler und regionaler Behörden, gut abgestimmt werden müssen; fordert die Kommission auf, die haushaltsspezifischen Aspekte der Leitinitiativen zu klären, da sich diese prioritären Maßnahmenpläne über alle aus dem EU-Haushalt finanzierten Politikbereiche hinweg erstrecken;

43.  macht warnend darauf aufmerksam, dass die Entwicklung einer auf zehn Jahre angelegten Strategie Europa 2020 eine ausreichende Flexibilität im Haushalt erfordert, um zu gewährleisten, dass die Haushaltsmittel angemessen an sich ändernde Umstände und Prioritäten angepasst werden können;

Ein Haushaltsplan zur Unterstützung der wirtschaftspolitischen Steuerung

44.  unterstreicht, dass im Rahmen des gegenwärtigen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus bis zu 60 Milliarden EUR an Darlehensgarantien durch die Marge zwischen der Eigenmittelobergrenze und den jährlich im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben abgedeckt werden müssen; verweist auf die zusätzlichen Verpflichtungen, die im Kontext der mittelfristigen Unterstützung für nicht der Euro-Zone angehörende Mitgliedstaaten eingegangen worden sind und die mittels der gleichen Marge abgedeckt werden müssen;

45.  fordert, dass das Europäische Semester eine verbesserte haushaltspolitische Koordinierung und Synergien zwischen der Union und den Mitgliedstaaten liefert und so den europäischen Zusatznutzen steigert; fordert, dass im Zuge des Europäischen Semesters ebenfalls die wirtschaftliche Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Gemeinschaftsmethode gestärkt und für den Euro-Raum und die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum beitreten möchten, eine verbesserte wirtschaftspolitische Steuerung herbeigeführt wird, um auf diese Weise die Notwendigkeit zu verringern, Gebrauch vom Finanzstabilisierungsmechanismus zu machen; ist der Ansicht, dass sich das Europäische Semester auf die Verbesserung der Synergien zwischen öffentlichen Investitionen der EU und der Mitgliedstaaten konzentrieren sollte;

46.  nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) nach 2013 auf rein zwischenstaatliche Weise verwaltet werden wird; bekundet seine Besorgnis über diese Entwicklung und unterstreicht den Mangel an demokratischer Kontrolle, Rechenschaftspflicht bei dem zwischenstaatlichen Ansatz sowie seine fehlende Durchsetzung; unterstreicht die Notwendigkeit, für den ESM der Gemeinschaftsmethode Rechnung zu tragen; erinnert daran, dass aus dem Haushaltsplan der EU Bürgschaften für Darlehen an Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus sowie die mittelfristige finanzielle Unterstützung für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität geleistet werden;

47.  erinnert daran, dass die europäische Währung ohne tatsächliche wirtschaftliche Konvergenz zwischen den einführungswilligen Staaten geschaffen wurde, und dies ohne einen Haushalt der Union, der groß genug wäre, die Grundlage für eine eigenständige Währung zu bilden; ist der Ansicht, dass es für einen solchen Haushalt erforderlich wäre, einen beträchtlichen Teil der gegenwärtigen Ausgaben der Mitgliedstaaten durch Ausgaben der Union zu ersetzen, um der Gemeinschaftsmethode gebührend Rechnung zu tragen um dem Euro-Währungsgebiet und der EU die fiskalpolitische Stabilität zu verschaffen, die erforderlich ist, um die Schuldenkrise zu überwinden; fordert die Kommission auf, die möglichen Auswirkungen eines Systems von Euro-Anleihen auf den EU-Haushaltsplan zu ermitteln;

Wissen für Wachstum
Forschung und Innovation

48.  unterstreicht, wie wichtig Forschung und Entwicklung für einen beschleunigten Wandel hin zu einer nachhaltigen, weltweit führenden und wissensgestützten Wirtschaft sind; ist dementsprechend der Auffassung, dass sich der nächste MFR stärker auf Haushaltsmittel in Bereichen konzentrieren sollte, die das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördern, wie Forschung und Innovation, wobei die Grundsätze des europäischen Zusatznutzens und der Exzellenz die Grundlage bilden müssen;

49.  ist zutiefst überzeugt vom Zusatznutzen einer verstärkten Bündelung der nationalen Ausgaben für Forschung und Innovation im EU-Haushaltsplan zwecks Erzielung der erforderlichen kritischen Masse und der notwendigen Größenvorteile, der Verbesserung der Wirkung und der Verringerung von Überlappungen und der Vergeudung von knappen Mitteln;

50.  glaubt, dass konzertierte öffentliche und private Bemühungen auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, um das im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel, 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für F&E auszugeben, zu verwirklichen und die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums und einer „Innovationsunion“ zu erreichen; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich ohne weitere Verzögerung auf einen spezifischen Fahrplan zur Erreichung dieses Ziels zu verständigen, und verweist auf das umfangreiche wirtschaftliche Engagement, das diese Zielvorgabe bedingen würde und das sich auf einen Betrag von etwa 130 Milliarden Euro jährlich sowohl für den EU-Haushalt als auch für die nationalen Haushalte belaufen würde, wobei der private Sektor den doppelten Betrag aufbringen müsste;

51.  glaubt, dass die öffentlichen Mittel für FuE beträchtlich aufgestockt werden müssen, da öffentliche Investitionen häufig einen Anreiz für spätere private Investitionen bieten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der Union über einen beträchtlichen Anstieg der einschlägigen Ausgaben ab 2013 insbesondere für das Achte Forschungsrahmenprogramm zu fördern, zu stimulieren und sicherzustellen; hebt in dieser Hinsicht die Katalysatorrolle hervor, die die Kohäsionspolitik in der laufenden Planungsperiode dergestalt übernommen hat, dass die Investitionen in FuE aufgestockt wurden, und fordert mit Nachdruck, dass diese Entwicklung fortgeführt und in der nächsten Planungsperiode verstärkt wird;

52.  betont, dass die Aufstockung der Mittel mit einer radikalen Vereinfachung der Finanzierungsverfahren verknüpft werden muss; ist insbesondere besorgt über die relative geringe Inanspruchnahme von EU-Mitteln durch die Wissenschaftler in Europa und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzuführen, die Erfordernisse einer Verringerung der Verwaltungslast und einer Vereinfachung des Zugangs zu Finanzmitteln für Forscher, KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig an einer ausreichenden Haushaltskontrolle festzuhalten; unterstreicht, dass KMU von bestimmten administrativen Auflagen ausgenommen werden, indem der bürokratische Aufwand für sie verringert wird und Innovationen durch einfacheren Zugang zu Finanzmitteln befördert werden;

53.  fordert eine starke Verknüpfung zwischen Grundlagenforschung und industrieller Innovation sowie zwischen Innovation und dem Produktionsprozess; verweist insbesondere darauf, dass eine der größten Schwierigkeiten bei den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU die Tatsache ist, dass die Ergebnisse nicht effektiv vermarktet werden, und unterstreicht die Bedeutung der Schaffung von Anreizen für die gewerbliche Nutzung der Produkte von FuE insbesondere durch einen leichteren Zugang zur Finanzierung; unterstreicht in dieser Hinsicht die Bedeutung einer reibungslosen Zusammenarbeit der verschiedenen Fonds und fordert die Kommission auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit die einschlägigen Fonds einander vervollständigen können;

54.  verweist darauf, dass die Bemühungen der EU im Bereich FuE zwecks Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU beträchtlich aufgestockt werden sollten, insbesondere im Bereich der Umweltforschung, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energietechnologien; ist außerdem der Ansicht, dass die Vorreiterrolle Europas bei den grünen Technologien nur auf dann aufrecht erhalten werden kann, wenn sie durch angemessene Forschungsbemühungen abgestützt wird;

55.  ist der Ansicht, dass innovative europäische Unternehmen nicht nur Subventionen brauchen, sondern auch eine bessere Rechtssetzung, bessere Verbindungen zu den Forschungsgrundlagen und einen besseren und weiter gefächerten Zugang zu Finanzmitteln und Finanzierungen, von Zuschüssen bis hin zu Darlehen und Eigenfinanzierung; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auf nationaler und europäischer Ebene die richtigen Bedingungen dafür zu schaffen, dass der private Sektor seinen Anteil an den Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöht; unterstreicht die Notwendigkeit, öffentlich-private Partnerschaften in diesem Bereich zu verbessern, u. a. durch einen Abbau der Bürokratie und die Straffung bestehender Verfahren; unterstreicht in dieser Hinsicht die wichtige Rolle, die die EIB und der EIF übernehmen sollten, und ist insbesondere der Auffassung, dass die von der EIB über den RSFF angebotenen ständigen Instrumente auf Risikoteilungsbasis insbesondere zur Unterstützung von KMU erweitert werden sollten;

56.  hebt hervor, dass die Innovation eine der Kernprioritäten der Strategie Europa 2020 ist; erkennt die potenzielle Rolle des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie als Motor für ein nachhaltiges Wachstum und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in der EU an, wobei dies durch die Stimulierung einer weltweit führenden Innovation erreicht werden muss, und fordert eine Erweiterung der Wissens- und Innovationsgemeinschaften und ihre angemessene Finanzierung; unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Forschungsrates, wenn es darum geht, aktuelles Wissen für künftige Innovatoren bereitzustellen und Forschungsvorhaben, die mit einem hohem Risiko verbunden sind, zu unterstützen; unterstreicht außerdem die Notwendigkeit, langfristige Finanzstrategien auszuarbeiten, um die Finanzierung groß angelegter F&E-Vorhaben sicherzustellen;

Industrie und KMU

57.  betont, dass eine starke und breit gefächerte industrielle Basis der Schlüssel zur Verwirklichung des Ziels einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und integrativen europäischen Wirtschaft ist; verweist darauf, dass die KMU die wichtigsten Motoren für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung sind, und erkennt ihre wichtige Bedeutung bei der Gewährleistung der konjunkturellen Erholung und der Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft der EU an; begrüßt deshalb die Betonung, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 auf die Innovations- und Industriepolitik gelegt wird, insbesondere mittels der Leitinitiativen „Innovationsunion“ und „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“, und betont die Notwendigkeit, KMU-relevante Aktionen in anderen Leitinitiativen zu fördern;

58.  fordert, dass KMU und Unternehmer in den Kern der Strategie Europa 2020 gerückt werden; fordert dementsprechend im nächsten MFR eine verstärkte Unterstützung für sämtliche Programme und Instrumente, die auf die Förderung der KMU ausgerichtet sind, was insbesondere für das Programm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie den Small Business Act gilt, wobei auch auf den Einsatz der Strukturfonds zu achten ist; schlägt eine bessere Bündelung der Gemeinschaftsinstrumente und -mittel für KMU im EU-Haushaltsplan vor; unterstreicht außerdem die Notwendigkeit einer größeren Zugänglichkeit zu den Finanzinstrumenten und ihrer Anpassung an die Bedürfnisse der KMU, unter anderem durch eine stärkere Betonung der Instrumente im Bereich der Mikrofinanzierung und der zwischengeschalteten Finanzinstrumente, die Ausweitung der Garantieinstrumente des CIP und des RSFF im Zuge des Rahmenprogramms für die Forschung;

Digitale Agenda

59.  ist der Auffassung, dass die EU eine führende Rolle bei der Einführung und Stärkung der Rolle von IKT und offenen Standards für die Innovation übernehmen sollte; unterstreicht die Notwendigkeit, die freie Verbreitung von Inhalten und Wissen, die so genannte „fünfte Freiheit“, weiterzuentwickeln; unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung einer zügigen Umsetzung der digitalen Agenda der Union und einer Fortsetzung der Bemühungen um die Verwirklichung der Zielvorgaben, bis 2020 für alle EU-Bürger den Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet, auch in den weniger entwickelten Regionen, verfügbar zu machen;

Luftraum und Raumfahrt

60.  glaubt, dass Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt eine Grundlage für die Innovations- und Industrietätigkeit und hochqualifizierte Arbeitsplätze sind und gleichzeitig das Wohlergehen und die Sicherheit der Bürger verbessern; ist der Auffassung, dass die Entwicklung der neu etablierten Europäischen Raumfahrtpolitik logischerweise einer angemessenen Finanzierung bedürfen würde; unterstreicht die strategische Bedeutung großer Vorhaben in diesem Bereich: Europäisches Globales Satellitennavigationssystem (Galileo und Europäisches Geostationäres Navigationssystem), Globales Überwachungssystem für Umwelt und Sicherheit (GMES) und das Europäische Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation (SESAR), das die Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums ermöglichen wird; betont, dass angesichts der langen Vorlaufzeiten und der Höhe der Kapitalinvestitionen, die bereits für diese Vorhaben gebunden sind, ausreichende und kontinuierliche finanzielle Verpflichtungen über die Finanzplanungszeiträume hinweg erforderlich sind;

Die richtigen Qualifikationen für die Arbeitsplätze von morgen

61.  hebt hervor, dass das Versäumnis, kurzfristig angemessen in die Bildung und lebenslanges Lernen zu investieren, die Krise kurzfristig verschlimmern und verlängern könnte, da die Bürger dann nicht über die Kompetenzen verfügen, die für die Arbeitsplätze in der neuen „wissensgestützten Wirtschaft“ erforderlich sind; unterstreicht deshalb die dringende Notwendigkeit, dass die EU öffentliche Investitionen in diesen Bereichen unterstützt; stellt fest, dass die Quote der Schulabbrecher und der beschränkte Zugang zur Fachhochschul- und Universitätsausbildung wesentliche Faktoren für eine hohe Langzeit-Arbeitslosenquote und dem sozialen Zusammenhalt abträglich sind; hält es in diesem Kontext für dringend notwendig, die Verknüpfung zwischen Bildung, FuE und Beschäftigung zu stärken;

62.  verweist auf die Bedeutung von angemessen finanzierten Programmen in den Bereichen Bildung, Mobilitätsprogrammen für junge Menschen, Programmen in den Bereichen Ausbildung und lebenslanges Lernen, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsmarktes, da dies einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des frühzeitigen Schulabbruchs und der Arbeitslosigkeit und zur Verwirklichung der Leitziele der Strategie Europa 2020 leistet; glaubt, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft in den kommenden Jahren die gebührende Berücksichtigung der Notwendigkeit impliziert, neue „grüne“ Arbeitsplätze zu fördern, wobei neue Ausbildungsmaßnahmen in dieser Richtung erforderlich sein werden;

63.  ist der Auffassung, dass die Leitinitiative „Neue Fertigkeiten und Arbeitsplätze“ eine stärkere Schwerpunktsetzung auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt zulassen sollte, z.B. die Roma; unterstreicht die wesentliche Rolle des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Verwirklichung der sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020; glaubt deshalb, dass der ESF als politische Priorität behandelt und dementsprechend finanziert werden sollte; spricht sich dafür aus, die Interventionen des ESF stärker strategisch auszurichten und die Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und die Wiedereingliederung, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut, sozialer Ausgrenzung und jeglicher Form der Diskriminierung abzielen;

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

64.  unterstreicht den Zusatznutzen der Kohäsionspolitik, da diese Politik einen fundierten Mechanismus für Wachstum und Arbeitsplätze, ein wichtiges Instrument der Konvergenz, der nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität darstellt und seit Jahrzehnten eine der wichtigsten, sichtbarsten und erfolgreichsten Politiken der Union gewesen ist; macht jedoch darauf aufmerksam, dass im Zuge einer modernen Kohäsionspolitik eine Reihe von Strukturreformen, insbesondere auf dem Gebiet der Vereinfachung durchgeführt werden muss, auf die wichtigsten Herausforderungen, mit denen sich die Union konfrontiert sieht, reagiert werden muss und Synergien mit anderen Politiken und Instrumenten vor Ort gefördert werden müssen; ist überzeugt davon, dass die Kohäsionspolitik der EU auch weiterhin eine EU-weite Politik sein sollte, die allen Regionen der EU Zugang zu Ressourcen, Erfahrungen und Unterstützung bietet;

65.  verweist darauf, dass der Kohäsionspolitik mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und mit der Verankerung des territorialen Zusammenhalts im Vertrag eine größere Bedeutung zukommt, und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass alle Formen territorialer Zusammenarbeit (grenzüberschreitende, transnationale, interregionale Zusammenarbeit) gestärkt werden müssen; unterstreicht, dass die makroregionale Zusammenarbeit und die makroregionalen Strategien ebenfalls angegangen werden sollten;

66.  unterstreicht die vorherrschende Rolle der Kohäsionspolitik für die Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 und vertritt die Auffassung, dass eine gesunde und eigenständige Kohäsionspolitik eine Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieser Strategie ist; unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihres horizontalen Charakters in beträchtlichem Maße zu allen drei Prioritäten der Strategie Europa 2020 – intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – beiträgt und dass sich dies in der Struktur des nächsten MFR widerspiegeln sollte, indem man jedwede Zersplitterung dieser Politik auf verschiedene Rubriken oder Teilrubriken abweist; erinnert jedoch daran, dass die Kohäsionspolitik der EU ihre eigenen traditionellen Aufgaben und Ziele zu erfüllen hat, die in Artikel 174 AEUV dargelegt werden und die über die Strategie Europa 2020 hinausgehen; betont, dass diese vor allem wegen der anhaltenden Notwendigkeit der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz in der Union im nächsten Programmplanungszeitraum beibehalten werden sollten;

67.  betont, dass eine erfolgreiche und gestärkte Kohäsionspolitik eine angemessene Finanzausstattung benötigt und dass die für sie im aktuellen Programmplanungszeitraum zugewiesenen Beträge im nächsten Planungszeitraum zumindest aufrechterhalten werden sollten, um seine Bemühungen zu intensivieren mit dem Ziel, das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen der EU zu verringern; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine entschiedene Forderung, dass gewährleistet wird, dass im nächsten MFR die nicht ausgegebenen Mittel des Kohäsionsfonds bzw. die Mittel, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, im EU-Haushaltsplan verbleiben und nicht an die Mitgliedstaaten zurückgehen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Pro-Kopf-BIP das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderfähigkeit im Rahmen der regionalpolitischen Unterstützung bleiben muss;

68.  glaubt, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen sowohl die von der EU bereitgestellten Mittel als auch die nationalen Mittel auf eine kleine Zahl von Prioritäten und Vorhaben konzentrieren sollten, die von wirklicher europäischer Relevanz sind, z. B. FuE und Innovation und die ihren jeweiligen spezifischen Herausforderungen entsprechen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission konkrete Vorschläge ausarbeitet, um eine stärkere thematische Konzentration auf die Kohäsionsfinanzierung bei den Prioritäten der Strategie Europa 2020 zu gewährleisten, und ist der Auffassung, dass ein System, das im Verhältnis zu dem gegenwärtigen System der „Zweckbestimmung“ stärker ergebnisorientiert ist, eingeführt werden sollte, wobei gewährleistet wird, dass den „regionalspezifischen“ Bedürfnissen und Prioritäten gebührend Rechnung getragen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, mit jedem Mitgliedstaat und dessen Regionen bzw. direkt mit den Regionen – im Kontext der Verträge über Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft und der operationellen Programme – spezifische Bedingungen für die Verwirklichung festgelegter Zielvorgaben zu vereinbaren;

69.  ist zutiefst von der Bedeutung eines integrierten Politikansatzes überzeugt und vertritt die Auffassung, dass alle sektorspezifischen Investitionen im nächsten MFR mit den Investitionen koordiniert werden müssen, die innerhalb des Rahmens der Kohäsionspolitik getätigt werden; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit, die Koordinierung zu verbessern, überflüssige Überschneidungen zu verringern und größere Synergien zwischen dem EFRE, dem ESF, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Fonds für die Fischerei (EFF) zu schaffen; unterstreicht die Notwendigkeit, auch Doppelarbeiten zu vermeiden und die Koordinierung zwischen dem Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und dem ESF zu verbessern; glaubt deshalb, dass die Schaffung eines gemeinsamen strategischen Rahmens, in dem gemeinsame Investitionsprioritäten für all diese Fonds dargelegt werden, einen wichtigen Schritt in diese Richtung darstellt; glaubt außerdem, dass auf allen Ebenen der Politikgestaltung von der strategischen Planung bis zum Programmabschluss eine Koordinierung erfolgen muss; ist davon überzeugt, dass der ESF auf allen Stufen seiner Programmplanung, Umsetzung und Verwaltung weiterhin ein integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik sein muss;

70.  glaubt, dass städtische Gebiete – als Orte, an denen Herausforderungen (Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung, Verschlechterung des Zustands der Umwelt, Migration) in sehr konzentrierter Form auftreten – eine wichtige Rolle bei der regionalen Entwicklung übernehmen und zur Bewältigung der vor Ort bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten beitragen können; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit eines stärker sichtbaren und gezielteren Ansatzes für die städtische Dimension der Kohäsionspolitik bei gleichzeitiger Sicherstellung ausgewogener Bedingungen für eine synergische Entwicklung städtischer, vorstädtischer und ländlicher Gebiete;

71.  erkennt an, dass gemäß dem Vertrag ländlichen Gebieten, von industriellem Wandel betroffenen Gebieten und Regionen, die unter schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Benachteiligungen leiden, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Grenz- und Bergregionen und den Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; vertritt die Auffassung, dass die in diesen Gebieten gefundenen Ressourcen und Kapazitäten eine maßgebliche Rolle für die künftigen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union spielen können; betont daher, dass diese Gebiete, die sich mit Herausforderungen konfrontiert sehen, auch im künftigen MFR berücksichtigt werden sollten; ist der Auffassung, dass für Regionen, die sich mit dauerhaften Nachteilen konfrontiert sehen, eine besondere Strategie ausgearbeitet werden muss, wie dies in der Entschließung des EP vom 22. September 2010 dargelegt wurde;

72.  verweist darauf, dass sich einer der wichtigsten Punkte der Kritik an der Kohäsionspolitik auf die Komplexität ihres Regelwerks bezieht; unterstreicht die Bedeutung der Querfinanzierung und einer Vereinfachung der Regeln und Verfahren für diese Politik und besteht auf einer Verringerung der Komplexität und der Verwaltungslast sowie auf einer transparenteren und effektiveren Zuteilung von Ressourcen an die Städte, Gemeinden und Regionen; unterstreicht, dass die Audit- und Kontrollsysteme den höchsten Standards entsprechen sollten, damit Missbräuche ermittelt und unverzüglich bestraft werden können; unterstreicht, dass sich die Häufigkeit der Kontrollen entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach dem Risiko von Unregelmäßigkeiten richten sollte;

73.  fordert eine Verbesserung der Überwachungs- und Bewertungssysteme, was ihre Umsetzung betrifft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Partnerschaftsprinzip bei dieser Verbesserung eine wesentliche Rolle spielen und im Rahmen der Vereinfachung optimiert werden sollte; glaubt, dass die Ausarbeitung konkreter und messbarer Ergebnisindikatoren als Voraussetzung für die Messung des tatsächlichen Fortschrittes angesehen werden sollte, der bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele erreicht wird; begrüßt die Vorschläge der Kommission für eine ex-ante erfolgende und kontinuierliche Bewertung der Auswirkungen jedes operationellen Programms; erinnert daran, dass sich andere Grundsätze der Kohäsionspolitik, wie die Kofinanzierungsregel, die Mehrebenen-Governance, der Bottom-up-Ansatz, das Gender Mainstreaming und die Zusätzlichkeit bewährt haben und daher im nächsten Programmplanungszeitraum beibehalten werden sollten;

74.  fordert die Kommission auf, eine Zwischenkategorie für die Laufzeit des nächsten Programmplanungszeitraums für Regionen festzulegen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % des BIP der EU liegt, um ihnen einen klareren Status und mehr Sicherheit im Hinblick auf ihre Entwicklung zu bieten; fordert die Kommission auf, weitere Informationen darüber vorzulegen, welche Auswirkungen eine solche Option auf den Haushalt hat; fordert die Kommission ferner auf, konkrete Vorschläge zur Verstärkung der Gleichstellung zwischen diesen Regionen und anderen Regionen auf derselben Entwicklungsstufe auszuarbeiten; betont, dass die Übergangsmaßnahmen für den nächsten Programmplanungszeitraum der Regionen, die nicht mehr im Rahmen des Konvergenz-Zieles förderfähig sind, sowie der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP, das zwischen 75 % und 90 % des Durchschnitts in der EU liegt, derart gestaltet werden sollten, dass sie sich nicht negativ auf die derzeitigen Konvergenzregionen (Ziel 1), die derzeitigen Wettbewerbsregionen (Ziel 2) und das Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Ziel 3) auswirken;

75.  warnt davor, die Mittel des Kohäsionsfonds irgendeiner Art von Sanktionen im Rahmen einer makroökonomischen Konditionalität in Verbindung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu unterwerfen, da dies gegen die Zielvorgaben gerichtet wäre, die mit der Kohäsionspolitik verfolgt werden sollen, nämlich die Verringerung der regionalen Disparitäten; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit, die Überwachung zu intensivieren, um dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel der Strukturfonds entsprechend den Rechtsvorschriften der EU und den beabsichtigten Zielvorgaben verwendet werden;

76.  ist insbesondere besorgt über den langsamen Beginn der operationellen Programme zu Beginn jeder Planungsperiode, was unter anderem auf eine Phase der Überschneidung mit dem Abschluss der vorhergehenden Programme zurückzuführen ist; macht darauf aufmerksam, dass dieses Problem rechtzeitig angegangen werden muss, indem die Faktoren angegangen werden, die zu solchen Verzögerungen beitragen; weist zu diesem Zweck auf die Notwendigkeit hin, dass eine gewisse Kontinuität von einer Programmlaufzeit zur nächsten gewährleistet ist, was die Einrichtung nationaler Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -behörden angeht,

77.  hält die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu an, soweit wie möglich auf innovative Finanzinstrumente zurückzugreifen, unter anderem revolvierende Fonds für Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz; fordert, dass diese Finanzinstrumente vereinfacht, aber auch einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterzogen werden;

Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und nachhaltige Entwicklung
Gemeinsame Agrarpolitik

78.  bekräftigt, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch darauf ausgerichtet sein sollte, einen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 zu leisten, und dass beide Säulen der GAP auf komplementäre Weise einen wertvollen und charakteristischen Beitrag dazu leisten sollten; unterstreicht, dass die GAP fest im Vertrag von Lissabon verankert ist, in dem ihre Zielvorgaben und Aufgaben festgelegt werden;

79.  betont, dass die primäre Rolle der derzeitigen und reformierten GAP darin besteht, die Nahrungsmittelsicherheit der Europäischen Union und gleichzeitig die weltweite Nahrungsmittelversorgung in Zeiten steigender Nahrungsmittelpreise und Nahrungsmittelknappheiten zu gewährleisten, und dass sie gleichzeitig – über die Agrarmärkte hinaus – eine Vielfalt von öffentlichen Gütern erbringt, z.B. die Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit der Union durch Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Erzeugung überall in Europa, die Gestaltung einer vielfältigen Landschaft, die Förderung der Artenvielfalt und des Tierschutzes, die Abmilderung des Klimawandels, die Erhaltung der Böden und des Wassers, die Bekämpfung der Entvölkerung ländlicher Gebiete, der Armut und der Ausgrenzung sowie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in ländlichen Gebieten, womit sie zu einer nachhaltigeren Lebensmittelerzeugung und zur Unterstützung erneuerbarer Energiequellen beiträgt;

80.  fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine reformierte GAP vorzulegen, die auf eine effektivere und effizientere Zuweisung und Nutzung des GAP-Haushalts abzielt, unter anderem über eine faire Verteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirten durch Stärkung der Konditionalität hin zur Erbringung der öffentlichen Güter, die von der Gesellschaft erwartet werden, und durch gezieltere Zahlungen, um eine optimale Rendite für öffentliche Gelder zu leisten; betont die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines aus zwei Säulen bestehenden Systems der GAP und einer Vereinfachung der Umsetzungsmechanismen;

81.  unterstützt die Verwirklichung der Selbstversorgung der Entwicklungsländer mit Nahrungsmitteln; verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong im Jahre 2005 abgegebene Zusage, die Abschaffung aller Formen von Ausfuhrsubventionen zu erreichen; ist der Auffassung, dass die neue GAP im Einklang mit dem EU-Konzept der politischen Kohärenz für die Entwicklung stehen muss; unterstreicht, dass die Union nicht länger Ausfuhrbeihilfen für landwirtschaftliche Erzeugnisse einsetzen darf und damit fortfahren muss, ihre Bemühungen mit den wichtigsten Erzeugern von Agrarprodukten in der Welt zu koordinieren, um Beihilfen zu kürzen, die den Handel verzerren,

82.  besteht darauf, dass angesichts der breiten Vielfalt von Aufgaben und Zielvorgaben, denen die GAP entsprechen muss, die der GAP im Haushaltsjahr 2013 zugewiesenen Mittel während der nächsten Finanzplanungsperiode zumindest aufrechterhalten werden;

83.  fordert eine verstärkte Koordinierung des Europäischen landwirtschaftlichen Fonds für ländliche Entwicklung (EAFRD), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und anderer Kohäsions- und Strukturfonds zwecks Stärkung eines territorialen Ansatzes; fordert die Kommission auf, spezifische Vorschläge dazu vorzulegen, wie bessere Synergien im Hinblick auf die Finanzierung von nicht mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Tätigkeiten im Rahmen des EAFRD und anderer relevanter Instrumente erreicht werden könnten; erwartet, dass die Ausgaben in Verbindung mit der wirtschaftlichen Diversifizierung in Regionen, in denen die Landwirtschaft im Niedergang begriffen ist, während der Laufzeit des nächsten MFR steigen werden;

Fischerei

84.  unterstreicht, dass die Fischereiressourcen ein öffentliches Gut darstellen, dass für die weltweite Ernährungssicherheit unerlässlich ist; verweist darauf, dass die Fischerei und die Aquakultur und damit zusammenhängende Aktivitäten oftmals die wichtigste Einkommensquelle und die einzigen Möglichkeiten für eine nachhaltige Beschäftigung in Küstenregionen, Inselregionen und in entlegenen Regionen bieten; ist der Auffassung, dass zur Verwirklichung ihrer mittel- und langfristigen Zielvorgaben, die auf einen stabilen, nachhaltigen und lebensfähigen Fischereisektor gerichtet sind, und zur Erholung ihrer Fischbestände sowie zur Bewältigung der sozialen Aspekte, die mit der Verringerung des Fischereiaufwands einhergehen, die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) im Zeitraum nach 2013 angemessene Ressourcen benötigen wird; erkennt die Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung mit der Kohäsionspolitik an; unterstreicht, dass der Europäische Fischereifonds gemäß dem Grundsatz des maximalen nachhaltigen Ertrags zur Unterstützung nachhaltiger Fischereipraktiken sowie zur Erhaltung der Meeresökosysteme bei gleichzeitiger besonderer Aufmerksamkeit für die handwerkliche Fischerei eingesetzt werden sollte;

Umwelt, Klimawandel und effizienter Einsatz der Ressourcen,

85.  unterstreicht, dass die Union beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft eine Vorreiterrolle übernehmen und einen Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft mit einer wettbewerbsfähigen europäischen Industrie und erschwinglichen Energiepreisen fördern sollte, um eine saubere und gesunde Umwelt sicherzustellen; unterstreicht, dass dies unter anderem durch einen verringerten Energieverbrauch in allen Bereichen, für die ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt und gut funktionierende Infrastrukturen eine Voraussetzung sind, die Dezentralisierung der Energieversorgung, den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energiequellen, einen verbesserten Schutz der Artenvielfalt und die Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems erreicht werden könnte;

86.  unterstreicht, dass LIFE+ erfolgreich umgesetzt worden ist und seine Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt und den Schutz der Umwelt unter Beweis gestellt hat; unterstreicht die Notwendigkeit, gut ausgestattete Programme zugunsten der Natur und der Artenvielfalt weiterzuführen, um die Umweltziele der EU zu verwirklichen, insbesondere für LIFE+ und NATURA 2000;

87.  unterstreicht die Notwendigkeit eines horizontalen Ansatzes, bei dem Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen – insbesondere Energiesparmaßnahmen – in allen relevanten Politikbereichen einschließlich der Außenpolitik miteinander verknüpft werden; ist überzeugt davon, dass gut eingesetzte Anreize wie die Konditionalität der EU-Ausgaben und Rechtsvorschriften die Schlüsselelemente für die Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 auf diesem Gebiet sind; vertritt dementsprechend die Auffassung, dass Klimaschutzmaßnahmen als Querschnittsaufgaben in alle relevanten Ausgabenbereiche – einschließlich der externen Ausgaben – einbezogen werden sollten und dass Abschätzungen der Klimaauswirkungen für neue Vorhaben durchgeführt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass größere Anteile der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandelssystem in die Abmilderung des Klimawandels und innovative Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes investiert werden sollten;

88.  vertritt die Auffassung, dass die Bewältigung der Herausforderung der Nachhaltigkeit durch die Einführung von Umweltkriterien und durch eine Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz zur Bekämpfung des Klimawandels eine der wichtigsten Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 ist;

89.  unterstützt dementsprechend den in der Haushaltsüberprüfung der Kommission formulierten Vorschlag, eine Verpflichtung aufzunehmen, auf transparente Weise die Bereiche zu ermitteln, in denen sektorale Programme das Klimaziel 20/20/20 und die energiepolitischen Ziele, wie sie in der Strategie Europa 2020 spezifiziert sind, gefördert und einen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Leitinitiative „Ressourceneffizientes Europa“ geleistet haben;

90.  unterstreicht die globale Verantwortung, die der EU bei Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels zukommt; verweist darauf, dass Zusagen, die das Ergebnis der in Kopenhagen und Cancun erzielten Vereinbarungen sind und auf die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels ausgerichtet sind, neu sein und zu den bisherigen Haushaltsmitteln für Entwicklungshilfe hinzukommen müssen und dass zugleich ein angemessenes Maß an Kohärenz zwischen den beiden Politikbereichen erhalten bleiben muss; regt an, dass für diesen Zweck ein neues Programm aufgelegt wird; bekräftigt den Standpunkt des Europäischen Parlaments, dass sich die Finanzierung aller europäischen Politiken im Rahmen des EU-Haushaltsplans bewegen muss; fordert die Einbeziehung der von der EU eingegangenen Verpflichtungen im Bereich des internationalen Klimaschutzes in den Haushaltsplan der EU, um eine größtmögliche Hebelwirkung der Gemeinschaftsressourcen zu erzielen;

Energie

91.  ist überzeugt davon, dass der Anteil der Energie am nächsten MFR zunehmen sollte; glaubt, dass Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, die Energieeffizienz und die Energieeinsparung Schlüsselprioritäten sein sollten, und fordert eine entsprechende Aufstockung der EU-Finanzierung in diesen Bereichen; fordert die Kommission auf, konkrete Benchmarks zu entwickeln und zu gewährleisten, dass vereinbarte Zielvorgaben verwirklicht werden und dass sie im Rahmen des Europäischen Semesters der Politikkoordinierung und im Wege spezifischer Pläne wie der nationalen Pläne zur Steigerung der Energieeffizienz wirksam überwacht werden können;

92.  unterstreicht die Notwendigkeit, die Finanzmittel für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Energie aufzustocken, um nachhaltige Energien zu entwickeln, die für alle Bürger verfügbar sind; fordert die uneingeschränkte Durchführung des bereits angenommenen Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan), einschließlich einer angemessenen Finanzierung, während des nächsten MFR;

Ein verknüpftes Europa

93.  unterstreicht angesichts des beträchtlichen Finanzierungsbedarfs in den Bereichen der Verkehrs- und Energieinfrastruktur und angesichts der positiven Externalitäten dieser Vorhaben die Notwendigkeit, einen als Anreiz dienenden Regulierungsrahmen zu entwickeln, um in den genannten Bereichen langfristige öffentliche und private Investitionen zu fördern; fordert, dass in Zusammenarbeit mit langfristigen Investoren innovative Finanzinstrumente entwickelt werden;

Transeuropäische Energienetze

94.  weist auf die Notwendigkeit hin, den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger bei der Entscheidung über die Finanzierung der Energieinfrastruktur Priorität einzuräumen; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die europäische Energieinfrastruktur zu modernisieren und zu verbessern, intelligente Energienetze zu entwickeln und Verbindungsstellen aufzubauen, die notwendig sind, um den Energiebinnenmarkt zu verwirklichen, die Versorgungsquellen und -routen in Bezug auf die Drittländer zu diversifizieren, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, den Anteil erneuerbarer Energienquellen zu steigern, und die Energie- und Klimaziele zu erfüllen; nimmt Kenntnis von der Schätzung, dass in diesem Bereich bis 2020 insbesondere zur Sicherung der Übertragungskapazitäten beträchtliche Investitionen in Höhe von ca. 1 000 Milliarden EUR einschließlich für neue Erzeugungskapazitäten und Investitionen in die Stromnetze erforderlich sind; stellt fest, dass das beachtlich hohe Maß an notwendigen Investitionen angesichts der derzeitigen weltweiten Preise in erster Linie vom Privatsektor aufgebracht werden kann; unterstreicht die Notwendigkeit, die Auswirkungen der europäischen Finanzierung optimal zu erhöhen, und die von den Strukturfonds und von innovativen Finanzinstrumenten gebotene Möglichkeit der Finanzierung nationaler und grenzüberschreitender und prioritärer europäischer Schlüsselprojekte im Bereich der Energieinfrastruktur zu optimieren; unterstreicht die Notwendigkeit der Zuweisung beträchtlicher Mittel aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union für innovative Finanzinstrumente in diesem Bereich;

Verkehr und transeuropäische Verkehrsnetze

95.  unterstreicht, dass Investitionen in eine effektive Verkehrsinfrastruktur eine Schlüsselrolle für Europa zukommt, damit es seine Wettbewerbsfähigkeit verteidigen kann und der Weg für langfristiges Wirtschaftswachstum in der Zeit nach der Krise geebnet wird; glaubt, dass die transeuropäischen Netze von größter Bedeutung sind, um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu gewährleisten und einen wichtigen europäischen Zusatznutzen bieten, da sie zur Verbesserung der Zugänglichkeit und der Interoperabilität zwischen den verschiedenen Teilen der EU durch die Gewährleistung grenzüberschreitender Verbindungen und die Beseitigung von Engpässen, die Verbesserung des Einsatzes von Verkehrslenkungs- und -informationssystemen beitragen und die Intermodalität in der grenzübergreifenden Infrastruktur gewährleisten, in die die Mitgliedstaaten auf sich gestellt nicht investieren würden; ist der Auffassung, dass die TEN-V ein wirkliches europäisches Kernnetz bieten sollten statt der Aggregation nationaler Vorhaben und dass die Finanzierung von Kernvorhaben im Lichte der Fortschritte beim europäischen Zusatznutzen vor Ort bewertet und überprüft werden sollten; ist zutiefst davon überzeugt, dass die TEN-V dementsprechend im nächsten MFR eine Schlüsselpriorität haben sollten;

96.  ist der Auffassung, dass die Konditionalität verstärkt werden könnte, indem der Grundsatz des „Use-it-or-lose-it“ (Aufhebung von Mittelbindungen) eingeführt wird; weist darauf hin, dass zugewiesene Mittel, die nicht verwendet worden sind, sowie die nicht ausgegebenen oder freigegebenen Mittel des Verkehrssektors im EU-Haushalt verbleiben und nicht an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt werden sollten;

97.  verweist darauf, dass Gesamtinvestitionen in Höhe von 500 Milliarden EUR für den Zeitraum 2007-2020 für die TEN-V erforderlich sein werden; ist deshalb der Auffassung, dass eine Aufstockung der Mittel für die TEN-V im nächsten MFR erforderlich ist ebenso wie eine verstärkte Koordinierung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie zwischen den für die TEN-V verfügbaren Mitteln und der Bereitstellung von Finanzmitteln für Verkehrsvorhaben im Rahmen der Kohäsionspolitik und der territorialen Zusammenarbeit, sodass die verfügbaren Finanzmittel besser eingesetzt werden ; unterstreicht die Rolle, die die innovativen Finanzierungsinstrumente, einschließlich der öffentlichen-privaten Partnerschaften und der projektbezogenen Anleihen auch bei der Finanzierung dieser Vorhaben übernehmen können; ist der Auffassung, dass die aus dem Kohäsionsfonds verwendeten Ausgaben von der Einhaltung allgemeiner Grundsätze der europäischen Verkehrspolitik abhängig gemacht werden sollten; ist der Ansicht, dass bei der TEN-V-Finanzierung aktiv die Zielvorgaben des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung zwecks Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 einbezogen werden sollten, und dass dem Transport mit niedrigen CO2-Emissionen soweit wie möglich Vorrang eingeräumt werden sollte;

98.  fordert die Kommission auf, insbesondere der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, das Fracht- und Passagieraufkommen hin zu nachhaltigeren und effizienteren Verkehrsströmen zu lenken, während gleichzeitig eine effiziente Ko-Modalität hergestellt wird; ist der Auffassung, dass man bei der bevorstehenden Revision der Leitlinien für die TEN-V Lösungen für die Interoperabilität zwischen nationalen sowie grenzüberschreitenden Eisenbahnsystemen und die Einführung der Konditionalität im Zusammenhang mit den EU-Ausgaben finden muss, um eine wirklich einheitliche Eisenbahnpolitik in Europa zu erreichen und einen stärkeren Rückgriff auf die Binnenwasserstraßen und den Kurzstreckenseeverkehr zu gewährleisten;

Fremdenverkehr

99.  verweist darauf, dass es sich beim Fremdenverkehr um eine neue Zuständigkeit nach dem Vertrag von Lissabon handelt, die deshalb auch im nächsten MFR ihren Niederschlag finden sollte; unterstreicht den wichtigen Beitrag des Fremdenverkehrs zur europäischen Wirtschaft und glaubt, dass die europäische Strategie für den Fremdenverkehr darauf abzielen sollte, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu steigern, und gleichzeitig für den nächsten Finanzierungszeitraum eine Unterstützung mit angemessenen Finanzmitteln erfolgen sollte;

Meerespolitik

100.  erkennt die zunehmende Schlüsselrolle an, die das Meer und die Ozeane für das künftige weltweite Wirtschaftswachstum spielen; ist der Auffassung, dass die Integrierte Meerespolitik fortgesetzt und darauf ausgerichtet werden muss, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die Küstenzonen und Meeresbecken konfrontiert sind, und „blaues“ Wachstum und eine nachhaltige maritime Wirtschaft entsprechend zu unterstützen; fordert, dass die EU ihre Bemühungen um die Unterstützung einer ehrgeizigen EU-Meerespolitik, die es Europa gestatten wird, seine internationale Position in diesem strategischen Sektor zu behaupten, intensiviert; besteht darauf, dass für diese Politik angemessene Haushaltsmittel bereitgestellt werden;

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Justiz
Förderung von Kultur und Vielfalt in Europa

101.  unterstreicht, dass eine Förderung der Unionsbürgerschaft eine direkte Auswirkung auf das Alltagsleben der Europäer hat und dass sie zu einem besseren Verständnis der Chancen beiträgt, die die Politiken der Union liefern, sowie ihrer Grundrechte, wie sie in der Europäischen Charta der Grundrechte und den Verträgen verankert sind; ist davon überzeugt, dass eine angemessene Finanzierung im Bereich der Bürgerschaft gewährleistet werden muss;

102.  weist darauf hin, dass die jugend- und kulturspezifischen Politiken von wesentlicher Bedeutung sind und zu den obersten Prioritäten zählen, denen wegen ihres Zusatznutzens und ihrer Bürgernähe Anerkennung gebührt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die zunehmende Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien für die europäische Wirtschaft und ihre Ausstrahlungswirkung auf andere Wirtschaftsbereiche anzuerkennen; unterstreicht mit Nachdruck, dass das volle Potenzial dieser Politiken nur ausgeschöpft werden kann, wenn sie mit Finanzmitteln in angemessener Höhe ausgestattet werden, und fordert, dass ihr Potenzial im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Kohäsionspolitik uneingeschränkt genutzt wird;

103.  weist auf die Bedeutung des Sports für Gesundheit, Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, Fremdenverkehr und soziale Integration hin sowie auf den Umstand, dass mit Artikel 165 AEUV der Union auf diesem Gebiet neue Zuständigkeiten übertragen werden; begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Thema „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011)0012) als ersten Schritt zur Bewertung des mit dem Sport und insbesondere mit der täglichen Bewegung verbundenen Zusatznutzens mit Schwerpunkt auf der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Dimension des Sports;

Jugendpolitik

104.  unterstreicht, dass die Jugend eine starke Priorität für die Union darstellen sollte und dass die Dimension der Jugend in den Politiken und Programmen der EU sichtbar sein und verstärkt werden sollte; glaubt, dass die Jugend als ein EU-Querschnittsthema aufgefasst werden sollte, bei dem Synergien zwischen den verschiedenen Politikbereichen, die sich auf die Jugend, die Bildung und die Mobilität beziehen, entwickelt werden; begrüßt die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ als Eckpfeiler der Strategie Europa 2020; unterstreicht insbesondere, dass jugendspezifische Programme wie Lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion, die mit geringen Kosten pro Begünstigtem verbunden sind und damit eine hohe Effizienz aufweisen, im nächsten MFR als getrennte Programme aufrechterhalten werden sollten, und dass sie sehr viel höhere Investitionen verdienen;

Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

105.  betont, dass die Schaffung einer soliden Kultur der Grundrechte und Gleichstellung, wie sie im Vertrag von Lissabon verankert ist, eine Priorität für Europa darstellen muss; unterstreicht, dass diese Werte im Haushalt als Querschnittsaufgaben angesehen werden müssen und gleichzeitig angemessene und zielgerichtete Finanzmittel gewährleistet werden müssen;

106.  stellt fest, dass das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Wachstum der Union nur in einem stabilen, rechtmäßigen und sicheren Umfeld gedeihen kann, welches die Grundrechte wahrt und durchsetzt und die bürgerlichen Freiheiten schützt; ist deshalb der Auffassung, dass eine effiziente Justiz- und Innenpolitik eine Vorrausetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und ein wesentliches Element in einem weiter gefassten politischen und strategischen Kontext ist; unterstreicht die Bedeutung, die EU-Prioritäten im Bereich Inneres in die externe Dimension der Union, einschließlich der europäischen Nachbarschaftspolitik, als Querschnittsaufgaben einzubeziehen, insbesondere in Anbetracht der Auswirkungen, die eine zunehmende Migration auf die Entwicklung der EU-Politiken gegenüber Drittländern haben wird; unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der Einwanderungs-, Asyl- und Sicherheitspolitik sowie der Berücksichtigung der Prioritäten der EU bei deren Umsetzung;

107.  unterstreicht die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes bei der Bewältigung dringlicher Fragen in den Bereichen Einwanderung und Asyl sowie im Hinblick auf die Verwaltung der Außengrenzen der Union mit ausreichend Mitteln und Unterstützungsinstrumenten zur Bewältigung von Krisensituationen, die in einem Geist der Achtung der Menschenrechte und Solidarität unter sämtlichen Mitgliedstaaten und unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten und mit einer klaren Festlegung der Aufgaben zur Verfügung gestellt werden; stellt fest, dass in dieser Hinsicht die gestiegenen Herausforderungen für FRONTEX, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Fonds für Solidarität und Steuerung der Migrationsströme gebührend berücksichtigt werden müssen;

108.  stellt fest, dass der Anteil der Mittel für den Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Haushaltsplan der Union relativ bescheiden ausfällt, und unterstreicht, dass diese Politikbereiche im künftigen MFR mit angemessenen und objektiv gerechtfertigten Finanzmitteln ausgestattet werden müssen, um die Union zu befähigen, ihre Aktivitäten durchzuführen, insbesondere diejenigen in Verbindung mit neuen Aufgaben, wie sie im Programm von Stockholm und im Vertrag von Lissabon festgelegt worden sind;

109.  betont die Notwendigkeit, bessere Synergien zwischen verschiedenen Fonds und Programmen zu entwickeln, und weist darauf hin, dass die Vereinfachung der Verwaltung der Mittel und die Zulassung von Querfinanzierungen es ermöglichen, mehr Mittel für gemeinsame Ziele zuzuweisen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Gesamtzahl der Haushaltsinstrumente im Bereich Inneres auf eine Zwei-Säulen-Struktur – und gegebenenfalls mit geteilter Verwaltung – zu reduzieren; ist der Ansicht, dass dieser Ansatz wesentlich zu einer stärkeren Vereinfachung, Rationalisierung, Konsolidierung und Transparenz der derzeitigen Fonds und Programme beitragen sollte; unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die verschiedenen Zielvorgaben des Politikbereichs Inneres nicht durcheinandergebracht werden;

Europa in der Welt

110.  bekräftigt seine tiefe Besorgnis über die chronische Unterfinanzierung und die besonders akuten Flexibilitätsprobleme bei der Durchführung der externen Tätigkeiten der Union, die auf die unvorhersehbare Natur externer Ereignisse und auf immer wiederkehrende internationale Krisen und Katastrophensituationen zurückzuführen sind; unterstreicht daher die Notwendigkeit, die Lücke zwischen ihren ehrgeizigen Zielen und den Ressourcen in der Außenpolitik zu füllen, indem für angemessene Finanzmittel und effiziente Flexibilitätsmechanismen Sorge getragen wird, um die Union zu befähigen, auf globale Herausforderungen und unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren; bekräftigt seine Forderung, dass haushaltsspezifische Auswirkungen, die sich aus neuen Verpflichtungen und Aufgaben ergeben, die von der Union übernommen werden, zu den bereits veranschlagten Beträgen hinzukommen müssen, um zu vermeiden, dass bestehende Prioritäten gefährdet werden;

111.  macht auf die Diskrepanz zwischen der Höhe der finanziellen Unterstützung, die die Union weltweit leistet, und ihrem oftmals begrenzten Einfluss in entsprechenden Verhandlungen aufmerksam und unterstreicht die Notwendigkeit, die politische Rolle der Union und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme in internationalen Institutionen und Foren zu stärken; glaubt, dass die EU sicherstellen sollte, dass ihre politische Rolle im Verhältnis zu der von ihr geleisteten finanziellen Unterstützung steht;

Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

112.  macht darauf aufmerksam, dass sich der EAD in seiner Aufbauphase befindet; unterstreicht, dass gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 „die Errichtung des EAD nach dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit [erfolgen] sollte mit dem Ziel, möglichst haushaltsneutral zu sein“(6); unterstreicht die Notwendigkeit, dass der neue Dienst mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um es der EU zu gestatten, ihre Zielvorgaben zu verwirklichen und ihrer Rolle als globaler Akteur gerecht zu werden; unterstreicht daher die Notwendigkeit, dass der neue Dienst die Effizienzgewinne, die sich aus der Zusammenlegung von Ressourcen auf der Ebene der Union sowie Synergien mit den Mitgliedstaaten ergeben, voll ausschöpft, wobei Doppelarbeiten, bestehende oder potenzielle Überschneidungen, Inkonsequenzen und Inkohärenzen zu vermeiden sind und so in allen nationalen Haushaltsplänen Kürzungen und Einsparungen erreicht werden, um so den wirklichen Zusatznutzen der Diplomatie der Union nachzuweisen;

Verringerung der Armut

113.  erinnert daran, dass das Zieljahr 2015 für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ) und des gemeinsamen Ziels, dass die offizielle Entwicklungshilfe (ODA) einen Wert von 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreicht, in den nächsten MFR-Zeitraum fällt; unterstreicht dementsprechend, dass eine angemessene Gesamthöhe der Entwicklungshilfe und der Entwicklungsfinanzierung erforderlich ist, damit die Union und die Mitgliedstaaten ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungshilfe nachkommen können, einschließlich der finanziellen Verpflichtungen, die im Rahmen der Kopenhagener Vereinbarung sowie der Vereinbarung von Cancun eingegangen wurden; betont darüber hinaus, dass auch künftige Ausgabenzusagen im Zusammenhang mit der Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels oder der Anpassung an seine Folgen zusätzlichen Charakter haben müssen und dass zugleich Kohärenz zwischen den beiden Politikbereichen gewahrt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Zielvorgaben für die offizielle Entwicklungshilfe zu erreichen und ihre entwicklungspolitischen Zusagen einzuhalten;

114.  betont die Notwendigkeit, das richtige Gleichgewicht zwischen direkten Budgethilfen einerseits und der Finanzierung nachhaltiger Projekte andererseits zu finden; unterstreicht, dass die Entwicklungshilfe integrativ ausgegeben werden und die am stärksten marginalisierten und ausgegrenzten Gruppen der Bevölkerung erreichen sollte;

115.  fordert erneut die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Haushaltsplan, da dies zur Förderung der Kohärenz und Transparenz beitragen würde; stellt jedoch fest, dass die Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan insgesamt eine Aufstockung des EU-Haushalts um den Betrag bewirken muss, der ursprünglich für die Finanzierung des EEF vorgesehen war;

116.  ist der Auffassung, dass die Europäische Kommission/der EAD systematisch die Auswirkungen der EU-Unterstützung bewerten sollten, um die Effektivität der Entwicklungshilfe der EU und gleichzeitige die Synergien zwischen der Entwicklungshilfe der EU und der nationalen Entwicklungshilfe entsprechend der Erklärung von Paris zu verbessern;

117.  hält es für wichtig, dass die von der EU gewährte Entwicklungshilfe die nachhaltige Entwicklung in den Empfängerländern fördert; betont, dass Bewertungen durchgeführt und Kriterien aufgestellt werden müssen, die diesem Ziel Rechnung tragen;

118.  weist darauf hin, dass der höchste Anteil der ärmsten Menschen der Welt in Schwellenländern lebt; besteht allerdings darauf, dass - um den betreffenden Regierungen einen Anreiz für ein stärkeres Engagement bei der Bekämpfung der Armut innerhalb der eigenen Grenzen zu bieten – schrittweise alternative Regelungen für die Entwicklungszusammenarbeit mit den betreffenden Ländern, wie z. B. die Kofinanzierung, eingeführt werden sollten;

Förderung von Werten und Interessen der EU weltweit

119.  unterstreicht, dass sich die Außenpolitik der EU auf die grundlegenden Prinzipien und Werte der Union stützen sollte: Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Vielfalt, Achtung der Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit; bekräftigt die Notwendigkeit, die Union mit angemesseneren und gezielten Mitteln zur weltweiten Förderung dieser Werte und zur Erweiterung der Sphäre des Friedens und der Stabilität in ihrer Nachbarschaft auszustatten; verweist auf den besonderen Beitrag des EIDHR;

120.  vertritt die Auffassung, dass der EU innerhalb der internationalen Gemeinschaft eine besondere Verantwortung für die Förderung von Sicherheit, Demokratie und Wohlstand in den Nachbarländern Europas zukommt, deren wirtschaftliche Entwicklung und Fortschritte in Sachen Stabilität im unmittelbaren Interesse der EU liegen; ist daher der Ansicht, dass der Aufbau enger und wirksamer Beziehungen zu den Nachbarländern ein Kernstück der außenpolitischen Agenda der Union bleiben sollte; ist deshalb der Auffassung, dass ein intensiveres finanzielles Engagement erforderlich ist, damit die Union bedeutenden Herausforderungen – Unterstützung des demokratischen Wandels und der Konsolidierung der Demokratie, verantwortungsbewusste Regierungsführung, Menschenrechte – und hohen Erwartungen, die sich aus dieser moralischen Verantwortung ergeben, gerecht wird; ist zugleich der Auffassung, dass der gezieltere Einsatz von Mitteln mindestens ebenso wichtig ist wie die Höhe der Finanzierung; fordert deshalb die Verstärkung der Konditionalität bei den Hilfsprogrammen der EU mit dem Ziel, die demokratische Entwicklung und die wirtschaftliche Haushaltsführung zu verbessern, das Ausmaß der Korruption zu verringern und die Fähigkeit der EU zu stärken, die Unterstützung der EU auf eine transparente und effektive Weise in Anspruch zu nehmen und Rechenschaft über die Verwendung der Mittel abzulegen;

121.  stellt fest, dass sich die EU einer neuen Erweiterungsrunde, vor allem in Richtung des westlichen Balkans, nähert; fordert, dass im nächsten MFR die Kosten künftiger Erweiterungen insbesondere durch eine angemessene Mittelausstattung für das Heranführungsinstrument berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass das Heranführungsinstrument der Unterstützung der Verbesserungen Priorität einräumen sollte, die notwendig sind, damit die Kandidatenländer den gemeinschaftlichen Besitzstand achten, und dass das Instrument den Einsatz von EU-Mitteln insbesondere für die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, Minderheiten, NRO, das kulturelle Erbe sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften erleichtern sollte;

122.  unterstreicht, dass die Union ihre Politik gegenüber den Schwellenländern zügig anpassen und neue strategische Partnerschaften mit ihnen entwickeln muss; fordert die Kommission auf, diesbezüglich ein politisches Instrument für Aktivitäten vorzuschlagen, die nicht im Zusammenhang mit der offiziellen Entwicklungshilfe stehen, sondern in Bereiche von gegenseitigem Interesse fallen;

123.  hält angesichts der zunehmenden globalen Herausforderungen sowie der globalen Verantwortung der Union vor allem angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen in der arabischen Welt eine Umstrukturierung der außenpolitischen Finanzinstrumente der EU für unabdingbar; befürwortet dementsprechend eine Überholung und strategischere Anwendung ihrer außenpolitischen Instrumente sowie die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit mit Partnerländern und neuer Instrumente zur Erreichung der Ziele, um die Wirkung und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU zu erhöhen und das Gesamtziel einer größeren Einheitlichkeit und Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der EU zu erreichen; betont, dass durch den nächsten MFR die politische Kohärenz gestärkt werden sollte, was bedeutet, dass die EU-Politiken und -Ausgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Handel und Energie nicht unmittelbar im Widerspruch zu den Zielen der Entwicklungspolitik stehen dürfen;

Krisenreaktion

124.  bekräftigt, dass die Vorbeugung und Bewältigung von Krisen wichtige Prioritäten der EU sind; hält es dementsprechend für dringend geboten, effektive und angemessen finanzierte Instrumente in dieser Hinsicht zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass das gegenwärtige Instrument für Stabilität weiterhin ein wichtiges Instrument für eine unverzügliche Reaktion der Union auf Krisensituationen darstellt, dass jedoch mehr Betonung auf längerfristige und präventive Maßnahmen, darunter Friedensschaffung und Konfliktverhütung, gelegt werden sollte, insbesondere mittels reaktionsfähigerer geografischer Programme;

125.  glaubt, dass der humanitären Hilfe eine Schlüsselrolle in den Außenbeziehungen der EU zukommt; stellt fest, dass Naturkatastrophen tendenziell häufiger und verheerender in ihren Folgen werden, während aufgrund des Kampfes um Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffe immer häufiger Konflikte ausbrechen; unterstreicht die Notwendigkeit, die Veranschlagung angemessener Haushaltsmittel für das Instrument für humanitäre Hilfe und die Soforthilfereserve sicherzustellen, um den jährlichen Ad-hoc-Anträgen der Europäischen Kommission auf zusätzliche Finanzmittel vorzubeugen; ist der Ansicht, dass dieses Budget unabhängig bleiben sollte, um die Neutralität der humanitären Hilfe – getrennt von anderen (z. B. geopolitischen) Erwägungen oder Interessen – zu gewährleisten;

Verwaltung

126.  glaubt, dass qualitativ hochwertige öffentliche Verwaltungen sowohl auf der Ebene der Union als auch auf nationaler Ebene ein wesentliches Element für die Verwirklichung der strategischen Zielvorgaben sind, die in der Strategie Europa 2020 festgelegt wurden; fordert die Kommission auf, eine klare Analyse der Verwaltungsausgaben nach 2013 vorzulegen und dabei den Bemühungen um eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten der Union, die der Union mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesen worden sind, und den Effizienzgewinnen, die mit einem optimalen Einsatz der Humanressourcen insbesondere durch eine Umschichtung von Personal und durch neue Technologien zu erreichen sind, gebührend Rechnung zu tragen;

127.  weist darauf hin, dass im Rahmen einer solchen Analyse der Spielraum für Synergien und insbesondere Einsparungen – unter anderem über eine Umstrukturierung, eine weitere interinstitutionelle Zusammenarbeit, eine Überprüfung der Arbeitsmethoden und der Arbeitsplätze jeder Einrichtung und jedes Gremiums, eine bessere Trennung der Aufgaben von Institutionen und Agenturen, die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen der Immobilienpolitik, die Ruhegehaltssysteme und andere Bereiche, in denen die Vorschriften des Statuts des für die EU-Organe arbeitenden Personals gelten – untersucht werden sollte; glaubt, dass diese Analyse zeigen kann, dass es Spielraum für eine Senkung des Verwaltungshaushalts der EU insgesamt gibt, ohne die hohe Qualität, die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung der EU zu beeinträchtigen;

128.  verweist auf die erheblichen Einsparungen, die möglich wären, wenn das Europäische Parlament nur einen einzigen Sitz hätte;

Teil IV: Organisation und Struktur des Finanzrahmens
Eine den Prioritäten entsprechende Struktur

129.  ist der Auffassung, dass die Struktur des nächsten MFR sowohl die Kontinuität der Planung erleichtern und die Flexibilität innerhalb der Rubriken und zwischen den Rubriken sicherstellen sowie die Mängel des gegenwärtigen MFR vermeiden sollte, vor allem in den Rubriken 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, 3b „Unionsbürgerschaft“ und 4 „Außenbeziehungen“; ist der Auffassung, dass die Struktur des MFR die Sichtbarkeit der politischen und haushaltspolitischen Prioritäten der EU für die europäischen Bürger erhöhen sollte; unterstreicht in dieser Hinsicht die Notwendigkeit, ungerechtfertigten radikalen Änderungen vorzubeugen und die gegenwärtige Struktur zu konsolidieren und zu verbessern;

130.  bekräftigt, dass die Strategie Europa 2020 der wichtigste politische Bezugsrahmen für den nächsten MFR sein sollte; ist infolgedessen der Auffassung, dass die Struktur die Dimensionen eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Zusammenhang mit der Strategie 2020 widerspiegeln und ihnen politische Sichtbarkeit geben sollte; schlägt dementsprechend eine neue Struktur vor, bei der alle internen Politikbereiche in einer einzigen Rubrik unter dem Titel „Europa 2020“ zusammengefasst werden;

131.  schlägt vor, unter der Rubrik für die Strategie Europa 2020 vier Teilrubriken auszuweisen, die sich auf verbundene Politikbereiche beziehen, was ebenfalls eine bessere Koordinierung und Umsetzung von Synergien unter ihnen begünstigen sollte; schlägt dementsprechend folgendes vor: eine Teilrubrik, die wissensbezogene Politikbereiche umfasst, eine zweite Teilrubrik, die der Kohäsionspolitik gewidmet ist und ihren horizontalen Charakter sowie ihren Beitrag zu sämtlichen Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 widerspiegelt, sowie der Sozialpolitik, eine dritte Teilrubrik, die die Nachhaltigkeit und Politikbereiche umfasst, welche die Ressourceneffizienz zum Gegenstand haben, und eine vierte Teilrubrik für Bürgerschaft, mit der die Teilrubriken 3a (Bürgerschaft) und 3b (Freiheit, Sicherheit und Recht) des gegenwärtigen MFR zu einer einzigen Teilrubrik zusammengelegt werden, womit man den früher eingetretenen Schwierigkeiten Rechnung trägt, die auftreten, wenn einige kleine Programme innerhalb einer kleinen Teilrubrik zusammengeführt werden;

132.  ist der Ansicht, dass der nächste MFR eine Zweckbindung von Mitteln innerhalb der Rubrik Europa 2020 für Großprojekte ermöglichen sollte, die von strategischer Bedeutung für die Union sind; vertritt die Auffassung, dass aus dem EU-Haushalt ein langfristiger Beitrag zu diesen Projekten geleistet werden sollte, um die Kontinuität ihrer Planung und die Stabilität ihrer Organisation sicherzustellen; ist der Auffassung, dass im Falle des Bedarfs an zusätzlichen Finanzmitteln für diese Großvorhaben die entsprechenden Mittel nicht auf Kosten kleinerer erfolgreicher Projekte gefunden werden sollten, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden;

133.  ist der Auffassung, dass angesichts des integrierten Charakters der Strategie Europa 2020 und angesichts des Ziels, dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsmittel angemessen an die progressive Entwicklung der Strategie angepasst werden, es wichtig ist, dass ein höheres Maß an Flexibilität unter den vier Teilrubriken der Strategie Europa 2020 gewährleistet wird;

134.  verweist auf die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn eine Anzahl von relativ kleinen Programmen in einer kleinen Teilrubrik zusammengefasst wird; schlägt daher vor, die Teilrubriken 3a (Bürgerschaft) und 3b (Freiheit, Sicherheit und Justiz) des MFR 2007-2013 zu einer einzigen Teilrubrik zusammenzulegen;

135.  fordert die Beibehaltung einer Rubrik für die externen Politikbereiche;

136.  fordert die Beibehaltung einer Rubrik für die Verwaltung;

137.  fordert die Schaffung einer „globalen MFR-Marge“, die für sämtliche Rubriken dient und unterhalb der Gesamtobergrenze des MFR und über den getrennten verfügbaren Margen jeder Rubrik angesiedelt ist und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens mobilisiert wird; glaubt, dass in eine solche Marge auch die nicht ausgegebenen Margen sowie die Mittel, bei denen die Mittelbindung aufgehoben wurde, und die nicht ausgegebenen Mittel (Verpflichtungen und Zahlungen) des vorausgehenden Haushaltsjahres einfließen sollten;

138.  ist außerdem der Ansicht, dass zwecks Verbesserung der Transparenz und der Sichtbarkeit eine zusätzliche „Reservemarge“ unterhalb der Obergrenze der Eigenmittel und oberhalb der MFR-Obergrenze dafür eingesetzt werden sollte, die Risiken der säumigen Rückzahlung in Verbindung mit den Darlehensgarantien des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus und der Fazilität zur mittelfristigen Unterstützung der Zahlungsbilanzen der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten einzubeziehen, sowie eine mögliche Intervention des EU-Haushalts im Europäischen Stabilitätsmechanismus nach 2013;

139.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in einem Anhang zum EU-Haushaltsplan alle EU-bezogenen Ausgaben aufzuführen, die im Einklang mit einem zwischenstaatlichen Verfahren außerhalb des EU-Haushaltsplans anfallen; glaubt, dass diese auf jährlicher Grundlage bereitgestellten Informationen ein vollständiges Bild über sämtliche Investitionen vermitteln werden, zu denen sich Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verpflichten;

140.  schlägt vor, dass der EU-Haushalt – möglicherweise in einem Anhang – sämtliche Investitionen deutlich ausweist, die in den einzelnen EU-Politikbereichen getätigt werden und aus verschiedenen Teilen des EU-Haushaltsplans stammen; ist zugleich der Auffassung, dass die Kommission auch eine Schätzung des Investitionsbedarfs für die gesamte Dauer des Programmplanungszeitraums abgeben sollte;

141.  fordert die Kommission auf, ausführliche Angaben zur Einnahmenseite des EU-Haushalts in ihren der EU-Haushaltsbehörde übermittelten Haushaltsentwurf aufzunehmen sind; stellt fest, dass eine gemeinsame Darstellung der Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushalts für alle einzelstaatlichen Haushalte gängige Praxis ist; ist der festen Überzeugung, dass auf diese Weise eine ständige Debatte über das Finanzierungssystem der Union aufrechterhalten wird, und erkennt zugleich vorbehaltlos an, dass die Haushaltsbehörde derzeit über keine Zuständigkeit dafür verfügt, Änderungen an diesem Teil des Haushalts vorzuschlagen;

142.  schlägt deshalb für den nächsten MFR folgende Struktur vor:

1. Europa 2020

1a. Wissen für Wachstum

einschließlich Forschung und Innovation, Bildung und lebenslanges Lernen, Binnenmarkt

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

einschließlich Kohäsionspolitik (wirtschaftlich, sozial und territorial) und Sozialpolitik

1c. Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und nachhaltige Entwicklung

einschließlich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei, Umwelt, Klimawandel, Energie- und Verkehrspolitik

1d. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Justiz

einschließlich Kultur, Jugend, Kommunikation, Grundrechte und Freiheit, Sicherheits- und Justizpolitik

2. Europa in der Welt

einschließlich der externen Maßnahmen sowie der Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik

3. Verwaltung

ANLAGE

Reaktion auf sich ändernde Umstände: Flexibilität

143.  bekräftigt seinen Standpunkt, den es in seiner Entschließung vom 25. März 2009 zur Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2007-2013(7) bekundet hat und der besagt, dass mehr Flexibilität innerhalb und zwischen den Rubriken eine absolute Notwendigkeit darstellt, damit die Funktionsfähigkeit der Union so beschaffen ist, dass nicht nur die neuen Herausforderungen angegangen werden, sondern dass auch der Beschlussfassungsprozess innerhalb der Organe erleichtert wird;

Halbzeitüberprüfung

144.  unterstreicht für den Fall einer MFR-Laufzeit von mehr als 5 Jahren die Notwendigkeit einer obligatorischen Halbzeitüberprüfung, die sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Analyse und Bestandsaufnahme der Funktionsfähigkeit des MFR ermöglicht; unterstreicht, dass Halbzeitüberprüfungen in der Zukunft zu einer rechtsverbindlichen Verpflichtung werden sollten, die in der MFR-Verordnung verankert ist, wobei ein spezifisches Verfahren einschließlich eines verbindlichen Zeitplans gelten sollte, das eine uneingeschränkte Einbeziehung des Parlaments in seiner Rolle als Teil der Gesetzgebungs- und Haushaltsbehörde gewährleistet; unterstreicht, dass – sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Obergrenzen für den Rest des Zeitraums unangemessen sind – eine konkrete Möglichkeit gewährleistet werden sollte, sie zu ändern;

Revision der Obergrenzen

145.  betont, dass der Grad der Flexibilität, der tatsächlich vom Revisionsmechanismus geboten wird, von dem Verfahren für seine Durchführung abhängt, und der Rat generell nur zögernd darauf zurückgreift; hält es für wichtig, dass – wenn die Anpassung der Ausgabenobergrenzen eine realistische Option bleiben soll – die künftigen Revisionsmechanismen ein vereinfachtes Verfahren für Änderungen unterhalb einer vereinbarten Schwelle vorsehen; fordert zusätzlich, dass an der Möglichkeit einer Aufstockung der Gesamtobergrenze des MFR festgehalten wird;

Gewährleistung von ausreichenden Margen und von hinreichender Flexibilität unterhalb der Obergrenzen

146.  unterstreicht die Notwendigkeit, für jede Rubrik ausreichende Reserven zu gewährleisten; nimmt mit Interesse den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, einen festen prozentualen Anteil für die Margen festzulegen; ist jedoch der Auffassung, dass diese Option nur dann eine bessere Flexibilität bieten könnte, wenn die künftigen Obergrenzen auf einem ausreichend hohen Niveau festgelegt werden, das einen solchen zusätzlichen Spielraum gestattet;

147.  verweist darauf, dass die Flexibilität unterhalb der Obergrenzen auf jede nur erdenkliche Weise verstärkt werden sollte, und begrüßt die Vorschläge, die von der Kommission in der Haushaltsüberprüfung vorgelegt werden:

148.  hält es für wichtig, an der Möglichkeit festzuhalten, innerhalb der Mehrjahres-Mittelausstattung einer Rubrik Mittel auf frühere oder spätere Jahre frei zu verschieben, so dass antizyklische Maßnahmen und im Falle schwerer Krisen wirkungsvolle Abhilfemaßnahmen getroffen werden können. ist der Auffassung, dass das derzeitige System der Flexibilität für Rechtsakte im aktuellen MFR hinreichend funktioniert; fordert daher, dass die Flexibilitätsschwelle von 5 % über oder unter den im Wege der Mitentscheidung festgelegten Beträgen im nächsten MFR beibehalten wird;

149.  ist davon überzeugt, dass nicht genutzte Spielräume sowie freigegebene und nicht verwendete Mittel (Verpflichtungen und Zahlungen) eines Jahres in einem einzigen Betrag auf das Folgejahr übertragen werden und eine globale MFR-Gesamtmarge darstellen sollten, die den verschiedenen Rubriken ihrem geschätzten Bedarf entsprechend zuzuweisen sind; ist daher der Auffassung, dass die dem EU-Haushaltsplan zugewiesenen Gelder nur in diesem Kontext ausgegeben werden und nicht, wie derzeit, an die Mitgliedstaaten zurückgehen sollten;

150.  glaubt darüber hinaus, dass diese Vorschläge durch eine Reallokationsflexibilität zur Vornahme von Übertragungen zwischen einzelnen Rubriken innerhalb eines bestimmten Jahres und durch eine gesteigerte Flexibilität zwischen den Teilrubriken vervollständigt werden müssen;

151.  bekräftigt, dass der Beschlussfassungsprozess so konzipiert werden muss, dass der effektive Einsatz dieser Instrumente gestattet wird;

Flexibilitätsmechanismen

152.  hält es für wichtig, an spezifischen Instrumenten (Flexibilitätsinstrument, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Solidaritätsfonds der Europäischen Union, Soforthilfereserve), die auf Ad-hoc-Basis mobilisiert werden können, festzuhalten, indem ihr Einsatz noch mehr vereinfacht wird und sie mit einem ausreichenden Finanzrahmen ausgestattet werden, und indem möglicherweise in der Zukunft neue Instrumente geschaffen werden; unterstreicht, dass bei der Mobilisierung derartiger zusätzlicher Finanzmittel die Gemeinschaftsmethode beachtet werden muss;

153.  ist der Ansicht, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) erfolgreich die Solidarität und Unterstützung der EU für Arbeitnehmer vermittelt, die infolge der negativen Auswirkungen der Globalisierung und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden, und daher im neuen MFR beibehalten werden sollte; glaubt jedoch, dass die Verfahren für die Umsetzung der Unterstützung aus dem GFF zu zeitraubend und schwerfällig sind; fordert die Kommission auf, Wege vorzuschlagen, wie diese Verfahren in Zukunft vereinfacht und verkürzt werden können;

154.  glaubt, dass das Flexibilitätsinstrument, das von allen Flexibilitätsmechanismen am umfassendsten umgesetzt worden ist, wichtig für die Schaffung zusätzlicher Flexibilität gewesen ist; schlägt vor, den ursprünglichen Betrag für das Flexibilitätsinstrument beträchtlich aufzustocken, während der Laufzeit des MFR einen jährlichen Anstieg vorzunehmen und an der Möglichkeit festzuhalten, den Anteil des nichtverwendeten jährlichen Betrags bis zum Jahr n+2 zu übertragen;

155.  stellt fest, dass die verfügbaren Mittel zur Bewältigung dringlicher natürlicher und humanitärer Katastrophen in den letzten Jahren unzureichend gewesen sind; fordert deshalb einen beträchtlichen Anstieg des Finanzrahmens der Soforthilfereserve sowie die Einführung der Möglichkeit einer Mobilisierung dieses Instruments auf Mehrjahresbasis;

Laufzeit des MFR

156.  unterstreicht, dass bei der Auswahl der Laufzeit des nächsten MFR das richtige Gleichgewicht zwischen Stabilität für die Planungszyklen und die Ausführung der individuellen Politiken und der Dauer der politischen Zyklen der Organe – insbesondere in der Kommission und im Europäischen Parlament – hergestellt werden sollte; verweist darauf, dass ein längerer Zeitraum eine größere Flexibilität erfordert;

157.  glaubt, dass ein Zyklus von fünf Jahren uneingeschränkt mit dem vom Parlament bekundeten Willen übereinstimmt, aus Gründen der demokratischen Rechenschaftspflicht und Verantwortung die Laufzeit des MFR soweit wie möglich auf die Dauer der politischen Zyklen der Organe abzustimmen; ist jedoch besorgt darüber, dass ein Zyklus von fünf Jahren auf dieser Stufe möglicherweise zu kurz für Politiken sein könnte, die eine längerfristige Planung benötigen (z.B. Kohäsion, Landwirtschaft, TEN) und nicht vollständig der Planung dieser Politiken und den Auflagen für den Durchführungszyklus entsprechen würde;

158.  stellt fest, dass eine zehnjährige Laufzeit des MFR, wie sie von der Kommission in ihrer Haushaltsüberprüfung vorgeschlagen wird, zwar ein beträchtliches Maß an Stabilität und Vorhersehbarkeit für den Finanzplanungszeitraum liefern könnte, dass jedoch – angesichts einer Festlegung der Gesamtobergrenzen und der grundlegenden Rechtsinstrumente für eine Laufzeit von zehn Jahren – die Rigidität des MFR erhöht würde und Anpassungen an neue Situationen extrem schwierig würden; ist jedoch der Auffassung, dass ein Zyklus von fünf plus fünf Jahren nur dann ins Auge gefasst werden kann, wenn mit dem Rat eine Vereinbarung über einen maximalen Grad der Flexibilität einschließlich einer verbindlichen Halbzeitüberprüfung erzielt und in der MFR-Verordnung verankert wird;

159.  ist der Auffassung, dass für den nächsten MFR eine Laufzeit von sieben Jahren, die 2020 endet, die bevorzugte Übergangslösung sein sollte, da sie mehr Stabilität bieten könnte, indem die Kontinuität der Programme für einen längeren Zeitraum gewährleistet wird und auch eine eindeutige Verknüpfung mit der Strategie Europa 2020 hergestellt würde; unterstreicht jedoch, dass alle Optionen für die Laufzeit des nächsten MFR von einer ausreichenden Finanzierung und einer angemessenen und mit entsprechenden Ressourcen ausgestatteten Flexibilität innerhalb und außerhalb des Rahmens abhängen, damit die im Zeitraum 2007-2013 aufgetretenen Probleme vermieden werden;

160.  ist der Auffassung, dass ein Beschluss über einen neuen MFR mit siebenjähriger Laufzeit nicht der Möglichkeit vorgreifen sollte, ab 2021 für einen Zeitraum von fünf Jahren oder 5 + 5 Jahren zu optieren; bekräftigt seine Überzeugung, dass eine Abstimmung der Finanzplanung mit der Mandatsdauer der Kommission und des Europäischen Parlaments die demokratische Verantwortung, die Rechenschaftspflicht und die Legitimität erhöhen wird;

Teil V: Angleich von ehrgeizigen Zielen und Ressourcen: Die Verknüpfung zwischen den Ausgaben und der Reform der EU-Finanzierung
Ausreichende Haushaltsmittel

161.  ist sich uneingeschränkt der schwierigen fiskalpolitischen Anpassungen bewusst, die viele Mitgliedstaaten derzeit an ihren nationalen Haushalten vornehmen, und bekräftigt, dass die Verwirklichung des europäischen Zusatznutzens und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung – Effizienz, Effektivität, Sparsamkeit – mehr als je zuvor Leitgrundsätze für den EU-Haushalt sein sollten;

162.  betont, dass der EU-Haushalt bei seiner derzeitigen Gesamthöhe von 1 % des BNE ungeachtet erzielbarer Einsparungen nicht in der Lage ist, die Finanzierungslücke zu schließen, die sich aus dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf aufgrund des Vertrags sowie aufgrund politischer Prioritäten und Verpflichtungen ergibt, wie zum Beispiel

   - Verwirklichung der Leitziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, FuE, Klimawandel und Energie, Bildung und Abbau der Armut;
   - Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Innovation von derzeit 1,9 % auf 3 % des BIP, sodass sich ein Gesamtbetrag von etwa 130 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Ausgaben jährlich ergibt;
   die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur,
   die wesentlich ausgereifte und transparent kalkulierte Finanzierung von Großprojekten, die vom Rat angenommen wurden, wie ITER und Galileo sowie die Europäische Raumfahrtpolitik;
   die noch nicht quantifizierbaren zusätzlich benötigten Mittel im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Nachbarschaftspolitik;
   der zusätzliche Finanzbedarf in Verbindung mit der künftigen Erweiterung der EU;
   die Finanzierung des bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus und des Europäischen Stabilitätsmechanismus nach 2013, um dem Euro-Währungsgebiet und der EU die fiskalpolitische Stabilität zu verschaffen, die erforderlich sind, um die Schuldenkrise zu überwinden;
   der Finanzaufwand für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ), 0,7 % des BNE für Entwicklungshilfe auszugeben, d. h. etwa 35 Mrd. EUR jährlich mehr als die derzeitigen Ausgaben in Höhe von 0,4 % des BNE;
   die Zusagen, die sich aus den Vereinbarungen von Kopenhagen und Cancun ergeben und darauf abzielen, den Entwicklungsländern Hilfestellung dabei zu leisten, den Klimawandel zu bekämpfen und sich seinen Auswirkungen anzupassen, die zusätzlich zu den Verpoflichtungen hinzukommen sollten, welche im Rahmen der MEZ eingegangen wurden und die sich bis 2020 auf einen Beitrag von 100 Milliarden Dollar jährlich belaufen, von denen etwa ein Drittel von der EU zu tragen ist;

163.  ist deshalb der festen Überzeugung, dass ein Einfrieren des nächsten MFR auf dem Stand des Jahres 2013, wie es von einigen Mitgliedstaaten gefordert wird, keine gangbare Option ist; weist darauf hin, dass selbst bei einer Erhöhung des Volumens der Ressourcen für den nächsten MFR um 5 % im Vergleich zu der Höhe von 2013(8) nur ein begrenzter Beitrag zur Verwirklichung der vereinbarten Zielvorgaben und Verpflichtungen sowie des Grundsatzes der Solidarität der Union geleistet werden kann; ist deshalb überzeugt, dass für den nächste MFR ein Anstieg der Mittel um wenigstens 5 % erforderlich ist; fordert den Rat auf, sofern er diesen Ansatz nicht teilt, eindeutig anzugeben, welche seiner politischen Prioritäten oder Projekte trotz ihres nachgewiesenen europäischen Zusatznutzens nunmehr völlig fallengelassen werden können;

164.  bekräftigt, dass ohne ausreichende zusätzliche Ressourcen im MFR nach 2013 die Union nicht in der Lage sein wird, die bestehenden politischen Prioritäten zu verwirklichen, wie sie insbesondere mit der Strategie Europa 2020 verknüpft sind, und die neuen Aufgaben wahrzunehmen, wie sie im Vertrag von Lissabon verankert sind, ganz zu schweigen von der Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse;

165.  stellt fest, dass die Eigenmittelobergrenze seit 1993 unverändert geblieben ist; glaubt, dass die Eigenmittelobergrenze unter Umständen einer gewissen progressiven Anpassung bedarf, da die Mitgliedstaaten der Union mehr Zuständigkeiten übertragen und mehr Zielsetzungen für sie festlegen; ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Obergrenze der Eigenmittel, die vom Rat einstimmig festgelegt wurde(9), einen ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum bietet, um den drängendsten Herausforderungen der Union gerecht zu werden, dass es jedoch immer noch unzureichend wäre, wenn der EU-Haushaltsplan zu einem wirklichen Instrument für die wirtschaftspolitische Steuerung in Europa oder in größerem Umfang zur Investition in die Strategie Europa 2020 auf der Ebene der EU beitragen würde;

Ein transparenteres, einfacheres und faireres Finanzierungssystem

166.  verweist darauf, dass nach dem Vertrag von Lissabon der Haushaltsplan der Union unbeschadet anderer Einnahmen in seiner Gesamtheit aus Eigenmitteln finanziert werden soll; unterstreicht, dass die Art und Weise der Entwicklung des Systems der Eigenmittel, bei der die wirklichen Eigenmittel schrittweise durch die sogenannten „nationalen Beiträge“ ersetzt wurden, einen unverhältnismäßigen Schwerpunkt auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten legt und damit dem Grundsatz der Solidarität der EU widerspricht, das gemeinsame europäische Interesse verwässert und den europäischen Zusatznutzen weitgehend ignoriert; stellt fest, dass dieser Zustand in der Praxis bedeutet, dass das Volumen des Haushaltsplans von den finanziellen Umständen einzelner Mitgliedstaaten sowie ihrer Haltung gegenüber der EU beeinflusst wird; fordert deshalb mit Nachdruck eine tiefgreifende Reform der EU-Ressourcen, um die Finanzierung des EU-Haushaltsplans in Einklang mit dem Geist und den Auflagen des Vertrages zu bringen;

167.  vertritt die Auffassung, dass das wichtigste Ziel der Reform darin besteht, ein eigenständiges, faireres, transparenteres, einfacheres und gerechteres Finanzierungssystem zu verwirklichen, das von den Bürgern besser verstanden werden kann, und ihren Beitrag zum EU-Haushalt klarer zu verdeutlichen; fordert in diesem Kontext das Auslaufen der bestehenden Rückzahlungen, Ausnahmen und Korrekturmechanismus; ist davon überzeugt, dass die Einführung einer oder mehrerer wirklicher Eigenmittelquellen für die Union zur Ersetzung des auf dem BNE basierenden Systems unerlässlich ist, wenn die Union jemals den Haushalt erhalten will, den sie braucht, um wesentlich zur finanziellen Stabilität und zur Erholung der Wirtschaft beizutragen; erinnert daran, dass jede Veränderung bei den Eigenmitteln unter Achtung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten vorgenommen werden sollte; besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass die Union in der Lage sein sollte, ihre Einnahmen direkt unabhängig von den nationalen Haushalten zu erheben;

168.  betont, dass die Umstrukturierung des Systems der Eigenmittel an sich nicht den Umfang des EU-Haushalts betrifft, sondern die Suche nach einem effektiveren Ressourcen-Mix zur Finanzierung der vereinbarten Politiken und Zielvorgaben der EU; weist darauf hin, dass die Einführung eines neuen Systems die Steuerbelastung für die Bürger insgesamt nicht erhöhen, sondern statt dessen die Belastung der nationalen Haushalte verringern würde;

169.  betont, dass das Europäische Parlament das einzige Parlament ist, das die Ausgabenseite, aber nicht die Einnahmenseite mitbestimmt; unterstreicht daher die dringende Notwendigkeit einer demokratischen Reform der EU-Ressourcen;

170.  nimmt die potenziellen neuen Eigenmittel zur Kenntnis, wie sie von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Haushaltsüberprüfung vorgeschlagen werden (Besteuerung des Finanzsektors, Versteigerungen im Rahmen des Emissionshandelssystems, EU-Luftverkehrsabgabe, MwSt., Energiesteuer, Körperschaftssteuer); erwartet die Schlussfolgerungen der Folgenabschätzung dieser Optionen, einschließlich einer Durchführbarkeitsstudie zu den verschiedenen Optionen für eine EU-Finanztransaktionssteuer, wobei auch die einschlägigen Erhebungsmechanismen geprüft werden sollten, damit die Kommission bis zum 1. Juli 2011 einen Legislativvorschlag vorlegen kann;

171.  vertritt die Auffassung, dass eine Finanztransaktionssteuer einen wesentlichen Beitrag des Finanzsektors zu den Kosten der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise und zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen darstellen könnte; ist der Ansicht, dass eine Finanztransaktionssteuer zum Teil auch zur Finanzierung des EU-Haushalts sowie zur Kürzung der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten beitragen könnte und dass die Union in Bezug auf die Tätigung von Einlagen in Steuerparadiesen eine Vorbildfunktion einnehmen sollte;

Teil VI: Hin zu einem flexiblen und effizienten interinstitutionellen Verhandlungsprozess

172.  verweist darauf, dass die Zustimmung des Parlaments, die von der Mehrheit der ihm angehörenden Mitglieder erteilt wird, gemäß den Vorschriften des Vertrags von Lissabon für die Annahme des MFR durch den Rat, der einstimmig beschließt, verbindlich ist;

173.  unterstreicht die strengen Mehrheitsauflagen sowohl für das Parlament als auch für den Rat und verweist auf die Notwendigkeit, die Vorschriften des Vertrags (Artikel 312 Absatz 5 des AEUV), denen zufolge das Parlament, der Rat und die Kommission während der gesamten Dauer des Verfahrens, das zur Annahme des MFR führt, alle zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen ergreifen, voll auszuschöpfen; stellt fest, dass dies explizit den Organen die Verpflichtung auferlegt, Verhandlungen zu führen, um eine Einigung über einen Text zu finden, zu dem das Parlament seine Zustimmung erteilen kann; weist ferner darauf hin, dass – sollte bis Ende 2013 kein MFR angenommen worden sein – die Obergrenzen und anderen Bestimmungen für das Jahr 2013 solange verlängert werden, bis ein neuer MFR angenommen worden ist;

174.  begrüßt in dieser Hinsicht die Zusage der Ratspräsidentschaften(10), für einen offenen und konstruktiven Dialog und eine ebensolche Zusammenarbeit mit dem Parlament während des gesamten Verfahrens für die Annahme des künftigen MFR zu sorgen, und bekräftigt seine Bereitschaft, während des Verhandlungsprozesses unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon eng mit dem Rat und der Kommission zusammenzuarbeiten;

175.  fordert den Rat und die Kommission deshalb nachdrücklich auf, sich an die Vorschriften des Vertrags zu halten und alle erforderlichen Bemühungen zu unternehmen, um zügig eine Einigung mit dem Rat über eine praktische Arbeitsmethode für den Prozess der Aushandlung des MFR zu finden; bekräftigt die Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform bei den Ausgaben und fordert dementsprechend eine feste Zusage des Rates, im Kontext der Verhandlungen über den MFR die Vorschläge über neue Eigenmittel zu erörtern;

176.  fordert, dass eine umfassende öffentliche Debatte über den Zweck, den Geltungsbereich und die Ausrichtung des MFR der Union und die Reform ihres Einnahmesystems auf EU-Ebene eröffnet wird; schlägt insbesondere vor, dass eine Konferenz zur künftigen Finanzierung der Union in Form eines Konvents einberufen wird, dem Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente angehören müssen;

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177.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den anderen betroffenen Einrichtungen und Organen sowie den nationalen Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(2) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.
(3) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0225.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0080.
(6) Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.).
(7) ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 95.
(8) Volumen 2013: 1,06 % des BNE; Volumen 2013 + 5 %: 1,11 % des BNE, beide Angaben in Verpflichtungsermächtigungen zu konstanten Preisen des Jahres 2013. Diese Beträge basieren auf der Annahme eines MFR mit einer siebenjährigen Laufzeit unter Verwendung der folgenden Schätzungen und Vorhersagen der Kommission:- Prognose der GD BUDG vom Mai 2011 für das BNE 2012: 13.130.916,3 Mio. EUR (Preise des Jahres 2012)- von der GD ECFIN im Januar 2011 vorgenommene Schätzung des nominalen Wachstums des BNE auf 1,4 % für den Zeitraum 2011-2013 und 1,5 % für den Zeitraum 2014-2020.NB: Die Beträge unterliegen einer Veränderung entsprechend den Veränderungen bei den Schätzungen und Vorhersagen der Kommission sowie je nach Referenzjahr und Art der zugrundegelegten Preise (laufende oder konstante Preise).
(9) 1,23 % des Gesamtbetrags des BNE der Mitgliedstaaten bei den Zahlungsermächtigungen und 1,29 % bei den Verpflichtungsermächtigungen.
(10) Schreiben von Premierminister Yves Leterme vom 8. Dezember 2010 an Präsident Buzek.

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