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Verfahren : 2011/2087(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0385/2011

Eingereichte Texte :

A7-0385/2011

Aussprachen :

PV 01/02/2012 - 18
CRE 01/02/2012 - 18

Abstimmungen :

PV 02/02/2012 - 12.9
CRE 02/02/2012 - 12.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0025

Angenommene Texte
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Donnerstag, 2. Februar 2012 - Brüssel
Die europäische Dimension des Sports
P7_TA(2012)0025A7-0385/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zu der europäischen Dimension des Sports (2011/2087(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2011 „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011)0012.),

–  in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zum Thema Sport (KOM(2007)0391),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Thema „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (KOM(2011)0308),

–  unter Hinweis auf die beiden Übereinkommen des Europarates vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie vom 19. August 1990 gegen Doping,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juni 2003 zu Frauen und Sport(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zur Achtung der grundlegenden Arbeitsschutznormen bei der Herstellung von Sportartikeln für die Olympischen Spiele(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Dopingbekämpfung im Sport(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zur Zwangsprostitution im Rahmen internationaler Sportereignisse(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Profifußballs in Europa(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2007 zur Rolle des Sports in der Erziehung(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft(9) ,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu der Integrität von Online-Glücksspielen(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Fünften Kohäsionsbericht der Kommission und zur Strategie für die Kohäsionspolitik nach 2013(11),

–  unter Hinweis auf seine Erklärung vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports(12),

–  unter Hinweis auf die Entscheidung 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009 über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates von 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung(13),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2010 zur neuen Strategie für Beschäftigung und Wachstum,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 1. Juni 2011 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014(14),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Punta de l'Este von Dezember 1999 und das UNESCO-Treffen am runden Tisch zum Thema „Traditionelle Sportarten und Spiele“(15), bei dem es um die Anerkennung traditioneller Sportarten und Spiele als Teil des immateriellen Erbes und als Symbol der kulturellen Vielfalt ging,

–  unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichts sowie die Entscheidungen der Kommission im Bereich des Sports,

–  unter Hinweis auf die Europäische Charta der Rechte der Frauen im Sport (Jump in Olympia – Strong(er) Women through Sport),

–  unter Hinweis auf die Charta für Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen im Bereich des Sports,

–  gestützt auf die Artikel 6, 19 und 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(16) vom 11./12. Oktober 2011 und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26./27. Oktober 2011 zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports(17),

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (A7-0385/2011),

A.  in der Erwägung, dass der Sport zur Verwirklichung der strategischen Ziele der Union beiträgt, dass er ein Schlaglicht auf grundlegende pädagogische und kulturelle Werte wirft und die Integration fördert, da er unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Staatsangehörigkeit, sozialen Verhältnissen und sexueller Orientierung alle Bürgerinnen und Bürger anspricht;

B.  in der Erwägung, dass der EuGH in seinen Urteilen und die Kommission in ihren Entscheidungen zu Fragen des Sports dem besonderen Stellenwert des Sports Rechnung tragen sollten;

C.  in der Erwägung, dass alle Interessenträger, einschließlich der politischen Entscheidungsträger, den Besonderheiten des Sports, seinen Strukturen, die auf ehrenamtlichen Tätigkeiten beruhen, sowie seinen sozialen und bildungspolitischen Funktionen Rechnung tragen müssen;

D.  in der Erwägung, dass sich die Besonderheit des Sports aus all den einzelnen und wesentlichen Merkmalen ergibt, die ihn von jedem anderen Sektor, einschließlich der Wirtschaftstätigkeit, unterscheiden; in der Erwägung, dass er jedoch im Einzelfall europäischen Rechtsvorschriften unterliegen sollte, wenn dies zweckmäßig und notwendig erscheint;

E.  in der Erwägung, dass Maßnahmen der EU im Bereich des Sports stets den Besonderheiten des Sports unter Berücksichtigung seiner sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Aspekte Rechnung tragen sollten;

F.  in der Erwägung, dass der Sport nach dem Vertrag von Lissabon in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt, wobei ein fairer und offener sportlicher Wettstreit und die Zusammenarbeit zwischen den Sportverbänden und -gremien gefördert, das körperliche und geistige Wohlbefinden der Sportler geschützt sowie die gesundheitlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Vorzüge des Sports gestärkt werden sollten, wozu eine ausreichende finanzielle und politische Unterstützung erforderlich ist;

G.  in der Erwägung, dass der Sport einen großen Beitrag zur Förderung positiver Werte wie Fair Play und Respekt sowie zur sozialen Integration leistet;

H.  in der Erwägung, dass Milliarden Menschen auf der ganzen Welt Sportarten betreiben, die in Europa erfunden wurden und dort ihre Regeln erhielten und Verbreitung fanden, sowie in der Erwägung, dass die moderne olympische Bewegung mit Baron Pierre De Coubertin in Frankreich ihren Anfang nahm;

I.  in der Erwägung, dass die Sportpolitik der EU so gestaltet werden muss, dass die Ziele des Breiten- und Leistungssports gleichermaßen berücksichtigt und gefördert werden;

J.  in der Erwägung, dass sich die EU angesichts der großen Bedeutung des Sports für die soziale Integration, die öffentliche Gesundheit und für grenzüberschreitende ehrenamtliche Tätigkeiten vorrangig darum bemühen sollte, die Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu unterstützen und zu fördern;

K.  in der Erwägung, dass ehrenamtliche Tätigkeiten zu einem großen Teil die Grundlage des Breitensports in Europa bilden;

L.  in der Erwägung, dass 35 Millionen Freiwillige ebenso wie Sportclubs und gemeinnützige Sportvereine die Entwicklung des Breitensports und die Verbreitung der sportlichen Ideale ermöglichen;

M.  in der Erwägung, dass der Sport in der modernen Gesellschaft den Gesundheitszustand wesentlich beeinflusst, durch seine Rolle in der formalen und nichtformalen Bildung ein wichtiger Bestandteil einer hochwertigen Bildung ist und zur persönlichen Erfüllung älterer Menschen beiträgt;

N.  in der Erwägung, dass die Förderung körperlicher und sportlicher Betätigung zu erheblichen Einsparungen bei den öffentlichen Ausgaben im Bereich Gesundheit beiträgt;

O.  in der Erwägung, dass der zentrale Motivationsfaktor für eine sportliche und körperliche Betätigung für die Bürgerinnen und Bürger die Verbesserung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens ist;

P.  in der Erwägung, dass Doping gegen die Werte des Sports verstößt und die Sportler schwerwiegenden Gefahren aussetzt, die zu ernsthaften und dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen führen;

Q.  in der Erwägung, dass der Spitzensport einige der grundlegenden Werte des Sports veranschaulicht und der Gesellschaft vermittelt und somit sportliche Betätigung fördert;

R.  in der Erwägung, dass viele Spitzensportler bei Beendigung ihrer sportlichen Laufbahn vor einer ungewissen Zukunft stehen;

S.  in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, diese Sportler auf ihren beruflichen Neuanfang vorzubereiten, indem ihnen parallel zu ihrer sportlichen Ausbildung eine schulische Ausbildung oder Berufsausbildung angeboten wird;

T.  in der Erwägung, dass die Grundrechte der Sportler gesichert und geschützt werden müssen;

U.  in der Erwägung, dass es bei Sportveranstaltungen unter Umständen zu verbaler und körperlicher Gewalt und Diskriminierung kommen kann;

V.  in der Erwägung, dass sportliche Betätigung von Frauen nicht genügend gewürdigt wird und Frauen in den Entscheidungsorganen der Sportverbände unterrepräsentiert sind;

W.  in der Erwägung, dass für sportliche Betätigung spezielle und angemessene Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände und Vorrichtungen benötigt werden und dass auch Schulen mit angemessenen Einrichtungen ausgestattet werden sollten, um die Sporterziehung zu fördern;

X.  in der Erwägung, dass der Sport in der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Platz einnimmt, da rund 15 Millionen Arbeitsplätze, d. h. 5,4 % der aktiven Bevölkerung, direkt oder indirekt mit diesem Sektor verbunden sind, und seine Wertschöpfung ca. 407 Mrd. EUR jährlich, d. h. 3,65 % des europäischen BIP, beträgt, und dass die positive wirtschaftliche Entwicklung des Sports somit zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beiträgt;

Y.  in der Erwägung, dass der Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums der Sportorganisationen und die Zunahme der digitalen Piraterie, insbesondere der nicht genehmigten Live-Übertragung von Sportveranstaltungen, den wirtschaftlichen Erfolg des Sportbereichs insgesamt gefährden;

Z.  in der Erwägung, dass der Sport nicht wie ein herkömmlicher Wirtschaftszweig funktioniert, da zwischen den Kontrahenten eine gegenseitige Abhängigkeit besteht und ein ausgewogener Wettbewerb erforderlich ist, um einen ungewissen Ausgang der Wettkämpfe zu gewährleisten;

AA.  in der Erwägung, dass Sport aufgrund seiner spezifischen Merkmale und seiner Organisationsstrukturen, die sich auf Verbände stützen, die nicht als kommerzielle Unternehmen auftreten, nicht wie eine typische Wirtschaftsaktivität funktioniert, und dass sportliche Interessen von geschäftlichen Interessen zu trennen sind;

AB.  in der Erwägung, dass der europäische soziale Dialog eine wichtige Rolle spielen kann und deshalb gefördert werden sollte;

AC.  in der Erwägung, dass Sport eine große Bedeutung hat und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern – ob als Aktive, Anhänger oder Zuschauer – Freude bereitet;

AD.  in der Erwägung, dass große Sportveranstaltungen und sportliche Betätigung eine einmalige Gelegenheit bieten, das Potenzial der Fremdenverkehrsentwicklung in Europa zu nutzen, was wiederum zur Verbreitung der mit dem Sport zusammenhängenden Werte und Grundsätze beitragen kann;

AE.  in der Erwägung, dass das europäische Sportmodell auf einem Verband pro Sportdisziplin beruht und dass es als Ergebnis einer langen demokratischen Tradition durch eine selbstverwaltete, demokratische, territoriale und pyramidenförmige Organisation der sportlichen und finanziellen Solidaritätsmechanismen gekennzeichnet ist, wie etwa das Prinzip des Auf- und Abstiegs und der offenen Wettkämpfe, bei denen Vereine und Nationalmannschaften nebeneinander antreten;

AF.  in der Erwägung, dass Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht in Sportvereinen durch die Einbindung der Anhänger in die Eigentums- und Verwaltungsstrukturen ihres Vereins verbessert werden können;

AG.  in der Erwägung, dass traditionelle Sportvereine und Breitensportvereine eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Kultur und der sozialen Integration sowie bei der Stärkung des Zusammenhalts von Gemeinschaften spielen;

AH.  in der Erwägung, dass die Nationalmannschaften eine entscheidende Rolle spielen, dass internationale Wettkämpfe nach wie vor ein Referenzmodell darstellen und dass gegen Zweckeinbürgerungen vorgegangen werden muss;

AI.  in der Erwägung, dass die Verbände und Sportklubs gerade wegen des Charakters von Wettkämpfen zwischen Nationalmannschaften das Training der Nationalspieler verbessern können;

AJ.  in der Erwägung, dass sich der Profisport und der Breitensport in einer Situation der finanziellen Instabilität befinden, deren Auswirkungen sie stark zu spüren bekommen, und dass es in die Zuständigkeit der betreffenden Verbände fällt, die Vereine zu einer vernünftigen Planungs- und Investitionskultur anzuregen;

AK.  in der Erwägung, dass internationale Transfers für Nachwuchsathleten gefährlich sein können, da es unter anderem zu sportlichem Versagen, zur Trennung von der Familie und zu sozialer Vereinsamung kommen kann, wenn junge Sportler zu früh von zu Hause ausziehen;

AL.  in der Erwägung, dass die Sportverbände nicht über die strukturellen und rechtlichen Möglichkeiten verfügen, um wirksam gegen Spielabsprachen vorgehen zu können;

AM.  in der Erwägung, dass Glücksspiele wegen ihrer Besonderheiten vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und der neuen Richtlinie (2011/83/EU) des Europäischen Parlaments über Verbraucherrechte ausgenommen sind;

AN.  in der Erwägung, dass die Breitensportfinanzierung nur gewährleistet ist, wenn die Inhaber der erforderlichen nationalen Glücksspiellizenzen, die Steuern zahlen und finanzielle Mittel für sonstige Ziele von öffentlichem Interesse in den Mitgliedstaaten aufwenden, gesetzlich zu gemeinnützigen Abgaben verpflichtet und wirksam vor illegalem Wettbewerb geschützt werden;

AO.  in der Erwägung, dass Regelungen für Spielerberater ein konzertiertes Vorgehen der Führungsgremien von Sportverbänden und staatlichen Behörden erfordern, damit wirksame Strafen gegen Berater und/oder Vermittler verhängt werden können, die gegen bestehende Vorschriften verstoßen;

AP.  in der Erwägung, dass der Sport eine Rolle in verschiedenen Bereichen der Außenbeziehungen der Union spielen kann, unter anderem auf diplomatischem Wege;

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

1.  fordert die Kommission auf, angesichts der positiven gesundheitlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Sports im künftigen MFR für die Sportpolitik eigene ehrgeizige Haushaltsmittel bereitzustellen;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der Sportunterricht in allen Schulformen auf dem Lehrplan steht, und betont, dass Sportaktivitäten auf allen Ebenen des Bildungssystems von frühester Kindheit an gefördert werden müssen, auch an Schulen und Universitäten und in lokalen Gemeinschaften, denen nahegelegt werden sollte, Sportanlagen mit entsprechender Ausrüstung zu betreiben;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, klare Leitlinien festzulegen und Sport und körperliche Betätigung in alle Ebenen des Bildungswesens in den Mitgliedstaaten zu integrieren;

4.  stellt die Bedeutung von Erziehung durch Sport sowie das Potenzial des Sports heraus, sozial gefährdete Jugendliche wieder auf die richtige Bahn zu bringen; fordert die Mitgliedstaaten sowie die nationalen Verbände, Ligen und Vereine auf, diesbezügliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen und zu fördern;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen zu fördern und zu unterstützen; stellt fest, dass die Kommission in diesem Zusammenhang ihre koordinierende Funktion im Sportbereich nutzen sollte, um Beispiele für bewährte Praktiken aus den Mitgliedstaaten zu sammeln und in einer zentralen Datenbank allen Interessierten europaweit zugänglich zu machen;

6.  empfiehlt der Kommission, ältere Menschen zu sportlicher Betätigung anzuregen, da diese soziale Kontakte und ein hohes Gesundheitsniveau fördert;

7.  betont, dass Sport in jedem Alter ein großes Potenzial zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger aufweist; fordert die EU und die Mitgliedstaaten deshalb auf, die sportliche Betätigung zu erleichtern und einen gesunden Lebensstil zu fördern, in dessen Rahmen die vom Sport gebotenen Chancen umfassend genutzt werden, und dadurch die Gesundheitsausgaben zu senken;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Gesundheitswesen Tätigen stärker zu unterstützen, wenn es darum geht, für sportliche Betätigung zu werben, und zu prüfen, wie Krankenversicherungsträger Anreize für die Aufnahme einer sportlichen Betätigung bieten könnten;

9.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, allen Bürgerinnen und Bürgern Angebote zur sportlichen Betätigung in vielen verschiedenen Formen zu machen, z. B. in den Schulen, am Arbeitsplatz, als Freizeitaktivität oder in Vereinen und Verbänden;

10.  würdigt die Arbeit der Verbände, die in der ganzen EU Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen Möglichkeiten anbieten, Sport zu treiben; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sportorganisationen auf, die sportliche Betätigung und Wettkämpfe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, insbesondere indem ihnen kostenfrei Sporteinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die an ihre Bedürfnisse als behinderte Sportler angepasst sind;

11.  betont das große soziale Integrationsvermögen des Sports in zahlreichen Bereichen, unter anderem bürgerschaftliches Engagement und Demokratieverständnis, Gesundheitsförderung, Stadtentwicklung, soziale Integration, Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Qualifizierung und Bildung;

12.  empfiehlt den Mitgliedstaaten und Unionsorganen, die Hilfen für Organisationen aufzustocken, die sich für die Integration von Personen, bei denen die Gefahr der sozialen Ausgrenzung besteht, mithilfe von Sport einsetzen, sowie für diejenigen Organisationen, die die sportliche Betätigung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen fördern;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Sport fest in den Programmen und Diensten für eine echte Integration aller der Gefahr der Diskriminierung ausgesetzten Gruppen zu verankern, und fordert die Sportorganisationen auf, entsprechende Schulungsprogramme für Mitarbeiter und Freiwillige einzurichten, um alle Arten von Diskriminierung oder Rassismus zu verhindern und zu bekämpfen;

14.  verweist auf die Vorbildfunktion des Sports für die Gesellschaft und fordert die Führungsgremien der Sportverbände auf, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung von institutionellen Diskriminierungen einzunehmen;

15.  verweist darauf, dass es im Sport keine Geschlechterdiskriminierung geben darf, und fordert nachdrücklich die Ausweitung des Geltungsbereichs der Olympischen Charta auf alle Sportveranstaltungen, insbesondere auf diejenigen, die auf europäischer Ebene stattfinden;

16.  fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Lenkungsorgane im Bereich des Sports auf, sich im Kampf gegen Homophobie und Transphobie zu engagieren und Rechtsvorschriften und Strategien zur Bekämpfung der Diskriminierung insbesondere von lesbischen, bisexuellen, homosexuellen und transsexuellen Sportlern ordnungsgemäß umzusetzen;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einem hochwertigen Sportunterricht für beide Geschlechter größere Bedeutung beizumessen, und schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Strategien entwickeln, um dieses Problem zu lösen;

18.  hebt hervor, dass die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien von Sportorganisationen die Zusammensetzung der Generalversammlung und das Zahlenverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Angehörigen der Organisation widerspiegeln muss, so dass Männer und Frauen auch auf grenzübergreifender Ebene gleichberechtigten Zugang zu den Leitungsgremien haben;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung des Sports als Mittel zur Förderung des Friedens, der wirtschaftlichen Entwicklung, des interkulturellen Dialogs, der öffentlichen Gesundheit, der Integration und der Emanzipation der Frau zu würdigen;

20.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, dahingehend auf das Internationale Olympische Komitee einzuwirken, dass es seine eigenen in der Olympischen Charta festgelegten Regeln durchsetzt, die jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassistische Propaganda bei Sportveranstaltungen untersagen, und gleichzeitig dafür sorgt, dass Frauen nicht durch politischen Druck zum Verstoß gegen diese Regel angehalten werden oder die Regel umgangen wird, indem Frauen von ihrem Land nicht zum Wettkampf entsendet werden;

21.  fordert die Sportverbände auf, Frauen im Sport und die Vertretung von Frauen in den Entscheidungsorganen der Sportverbände weiter zu fördern, indem ein gleichberechtigter Zugang zu Sportaktivitäten insbesondere für Mädchen und Frauen aus benachteiligten Verhältnissen gewährleistet wird, indem die Beteiligung von Frauen am Sport gefördert wird und die Ergebnisse der weiblichen Disziplinen gleichberechtigt mit denen der männlichen Disziplinen gewertet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln, die es Sportlerinnen ermöglichen, das Familienleben und den Berufssport miteinander in Einklang zu bringen, und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Sportpolitik zu unterstützen; fordert die Kommission auf, den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken in Bezug auf die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern im Sport zu fördern;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Gremien bei der Förderung und Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Charta der Rechte der Frauen im Sport zu unterstützen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze des Gender Mainstreaming bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Sport zu berücksichtigen und dabei einen Schwerpunkt zu legen auf: den Zugang zu Sportangeboten für Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, den Zugang von Frauen zu Führungspositionen im Sport sowie die Berichterstattung in den Medien über Frauen im Sport; fordert sie ferner auf, sicherzustellen, dass die Politik und die Gesetzgebung im Sport auf der Gleichstellung der Geschlechter beruhen;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung in Europa über die Besonderheiten des Frauensports, über die Gründe von Frauen für die Beendigung ihrer sportlichen Betätigung und über das Fortbestehen von Ungleichheiten beim Zugang von Frauen zu sportlicher Betätigung zu unterstützen und zu fördern;

25.  spricht sich für die Schaffung von Frauennetzwerken im Sportbereich aus, um den Austausch von bewährten Praktiken und Informationen zu fördern;

26.  hebt hervor, dass es nicht toleriert und nicht durch Anführen kultureller oder religiöser Gründe entschuldigt werden kann, wenn Eltern in Einwandererfamilien ihren Töchtern verbieten, in der Schule am Sport- und Schwimmunterricht teilzunehmen;

27.  weist darauf hin, dass viele Mädchen zwar in jüngeren Jahren Sport treiben, viele dies jedoch in der Pubertät aufgeben; verweist in diesem Zusammenhang auf Forschungsarbeiten, die belegen, dass Mädchen einem offenen oder versteckten „Feminisierungsdruck“ seitens Gleichaltriger und seitens ihrer Familien ausgesetzt sind oder Aufgaben übernehmen, die ihre weitere sportliche Betätigung verhindern; fordert die Mitgliedstaaten und die nationalen Lenkungsorgane im Bereich des Sports auf, Strategien zu entwickeln, wie Programme und Trainer insbesondere sportinteressierte Mädchen bei der Ausbildung einer Sportleridentität unterstützen können;

28.  unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung der Bekämpfung von Doping durch Vorbeugungs- und Informationskampagnen unter Wahrung der Grundrechte der Sportler ist, insbesondere in Bezug auf die jüngsten Sportler; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Handel mit Dopingmitteln in der Welt des Sports dem Drogenhandel gleichzustellen und entsprechende nationale Rechtsvorschriften zu verabschieden, um die Koordinierung auf europäischer Ebene in diesem Bereich zu verbessern; ruft die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) dazu auf, ein leicht zu handhabendes Verwaltungssystem zu schaffen, das mit dem EU-Recht vereinbar ist, und betont, dass Statistiken über den Einsatz von Dopingmitteln und das Nichterscheinen zu Dopingtests erstellt werden müssen, um einen maßgeschneiderten Ansatz für die Bekämpfung von Doping zu entwickeln;

29.  vertritt die Auffassung, dass der Beitritt der EU zur Anti-Doping-Konvention des Europarates ein notwendiger Schritt ist, um eine einheitlichere Anwendung der Anti-Doping-Regeln der WADA in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

30.  tritt für eine stärkere Harmonisierung der Rechtsvorschriften ein, um die Kooperation von Polizei und Justiz bei der Bekämpfung von Doping und anderen Formen der Manipulation von Sportveranstaltungen effektiv zu gestalten;

31.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen das Problem der Glücksspielsucht vorzugehen und Jugendliche vor den Risiken von Glücksspielen zu schützen;

32.  spricht sich dafür aus, klare Regeln zum Schutz Minderjähriger im Leistungssport festzulegen und im Dialog mit den Verbänden weitere notwendige Schutzmaßnahmen zu entwickeln;

33.  betont die ausschlaggebende Bedeutung einer dualen Sport- und Berufsausbildung junger Sportler; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Akteuren und unter Berücksichtigung der bewährten Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten Leitlinien aufzustellen, die sicherstellen, dass jugendliche Sportler neben ihrer sportlichen Ausbildung auch eine reguläre Schulausbildung bzw. Berufsausbildung absolvieren können; legt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, die maßgebliche Erfahrung ehemaliger Profisportler zu berücksichtigen, wenn sie in den Beruf des Trainers wechseln möchten, sowie angepasste Studiengänge für Spitzensportler, die sich für ein Hochschulstudium entscheiden, einzurichten und die Ernennung von Tutoren für ihre Betreuung vorzusehen;

34.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungsprogramme aufzulegen, die so strukturiert sind, dass Leistungssportler ihre Ausbildung und ihr Trainingspensum besser in Einklang bringen können;

35.  schlägt vor, einen Trainings- und Qualifizierungsrahmen für Trainer und die Ausbildung von Trainern zu schaffen und in den Europäischen Qualifikationsrahmen und die Programme für lebenslanges Lernen zu integrieren, um die Herausbildung einer wissensbasierten Gesellschaft und Spitzenleistungen im Breiten- und Leistungssport zu fördern;

36.  verweist insbesondere auf die Bedeutung der Trainer für die Entwicklung und Ausbildung von Jugendlichen, nicht allein durch die Vermittlung sportlicher Fähigkeiten, sondern auch durch die Vermittlung sozialer Kompetenzen; stellt fest, dass Trainer den Jugendlichen Hilfestellung dabei anbieten können, eine gesunde Lebensweise zu entwickeln;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Absprache mit den maßgeblichen Sportverbänden Fans, die sich gewalttätig und diskriminierend verhalten, den Zugang zum Stadion zu verwehren, einen einheitlichen Ansatz bei der Festlegung und Durchsetzung der Strafmaßnahmen gegen Fans zu entwickeln, zur Durchsetzung der Zugangsverbote bei internationalen Begegnungen in anderen Mitgliedstaaten eng zusammenzuarbeiten und unter Achtung der persönlichen Rechte und Freiheiten eine europäische Datenbank einzurichten, um Informationen auszutauschen und die Zusammenarbeit durch ein verbessertes Warnsystem für Risikospiele zu verbessern;

38.  spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den europäischen Sportverbänden Mindeststandards für die Sicherheit der Stadien ausarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das höchstmögliche Maß an Sicherheit für die Spieler und die Fans zu gewährleisten;

39.  stellt fest, dass bei sportlicher Betätigung in der freien Natur das richtige Maß zwischen dem gesellschaftlichen Nutzen des Sports und dem Schutz der Umwelt, in der sie stattfindet, gefunden werden muss;

40.  weist nachdrücklich auf das Potenzial von Sportveranstaltungen für den Tourismus auf lokaler und nationaler Ebene hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung entsprechender Wirtschafts- und Geschäftstätigkeiten zu fördern;

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

41.  spricht sich dafür aus, dass im Bereich der binnenmarkt- und wettbewerbsrechtlichen Fragen die Besonderheit des Sports berücksichtigt wird, und erneuert daher seine Forderung an die Kommission, Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechts auf den Sport zu erlassen, um vielfach bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen;

42.  stellt fest, dass Sponsoring für das finanzielle Überleben des Sports von zentraler Bedeutung ist und zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, wobei die Prinzipien eines finanziellen Fair Play beachtet werden müssen;

43.  ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport einen großen Stellenwert einzuräumen; verweist auf die Bedeutung von Freiwilligen im Sport und hebt hervor, dass ein Rahmen für die gesellschaftliche Anerkennung geschaffen werden muss und die Freiwilligen angemessen geschult werden müssen; spricht sich für einen Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten aus, um die Freiwilligentätigkeit im Sport zu fördern und die Machbarkeit eines an die Tätigkeiten der Sportverbände angepassten rechtlichen und steuerlichen Rahmens zu prüfen;

44.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ein System zur Anerkennung der von Freiwilligen erworbenen Qualifikationen und der für reglementierte sportbezogene Berufe erforderlichen Qualifikationen zu schaffen;

45.  hebt hervor, dass es ausgesprochen wichtig ist, die Ausbildung und Qualifizierung der im Bereich des Sports beruflich tätigen Spezialisten (Schiedsrichter, Trainer) auf der Grundlage eines einheitlichen europäischen Rahmens gegenseitig anzuerkennen, weil dies langfristig zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt, wodurch auch wesentliche Einnahmeausfälle verhindert werden können;

46.  legt den Mitgliedstaaten nahe, Sportlern die Absolvierung eines Hochschulstudiums zu ermöglichen und zur Verbesserung der beruflichen Mobilität einheitliche Regelungen zur Anerkennung von sportlichen Fähigkeiten und von Bildungsabschlüssen zu schaffen;

47.  fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, die Strukturen zu verbessern, die ehemaligen Sportlern den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und die Wiedereingliederung in das Berufsleben nach dem Profisport ermöglichen;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie die finanzielle Belastung der Sportler mit den niedrigsten Einkommen, deren Karrieren kurz und unvorhersehbar sind, verringert werden kann; weist erneut darauf hin, dass Profisportler, die als Berufssportler gelten und deren Einkommen zum größten Teil aus dem Sport stammt, die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche haben sollten wie Arbeitnehmer;

49.  vertritt die Auffassung, dass der soziale Dialog im Sport ein wichtiges Mittel darstellt, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports in Europa einen Ausgleich zwischen den Grund- und Arbeitnehmerrechten der Sportler herzustellen;

50.  ist der Überzeugung, dass angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Dimension der Sportindustrie unmittelbare Verbesserungen bei sportbezogenen Fragen in zentralen Bereichen, wie Freizügigkeit der Arbeitnehmer und freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Rechte des geistigen Eigentums und Vorschriften über staatliche Beihilfen, erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Sportindustrie die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen kann;

51.  betont die grundlegende Bedeutung der kommerziellen Nutzung von Übertragungsrechten an Sportwettkämpfen auf zentraler, exklusiver und territorialer Grundlage, um eine gerechte Verteilung der Einnahmen zwischen Elite- und Breitensport zu gewährleisten;

52.  vertritt die Auffassung, dass Sportveranstaltungen, denen eine große gesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein sollten; fordert die Mitgliedstaaten, die dem noch nicht nachgekommen sind, auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Sendeanstalten, die ihnen rechtlich unterstehen, solche Veranstaltungen nicht exklusiv übertragen;

53.  vertritt die Auffassung, dass Journalisten das Recht haben sollten, Zugang zu organisierten Sportveranstaltungen von öffentlichem Interesse zu erhalten und über diese zu berichten, damit das Recht der Öffentlichkeit gewahrt wird, einer unabhängigen Berichterstattung über solche Veranstaltungen folgen zu können;

54.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte des geistigen Eigentums an Sportinhalten zu schützen und gleichzeitig das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu wahren;

55.  ist der Ansicht, dass Sportwetten eine Form der kommerziellen Nutzung von Wettkämpfen sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese insbesondere durch die Anerkennung der Eigentumsrechte, die die Organisatoren an ihren Wettkämpfen haben, vor jeder unbefugten Nutzung, illegalen Anbietern und dem Verdacht auf Ergebnismanipulation zu schützen und so zu gewährleisten, dass die Wettveranstalter einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung des Massen- und Breitensports leisten, und mit besonderem Schwerpunkt auf der Ausbildung der Sportler die Integrität der Wettkämpfe zu schützen; ist jedoch der Ansicht, dass solche Eigentumsrechte das Recht auf Kurzberichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/65/EG (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) nicht berühren sollten;

56.  verweist erneut auf seine Aufforderung an die Kommission, Leitlinien für staatliche Beihilfen auszuarbeiten, in denen sie festlegt, welche Art von staatlicher Unterstützung legitim ist, damit der Sport seine gesellschaftlichen, kulturellen und erzieherischen Aufgaben erfüllen kann;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksam gegen Korruption vorzugehen und die Ethik im Sport zu fördern; erachtet es daher als unerlässlich, dass in allen Ländern strenge Vorschriften für die finanzielle Kontrolle der Vereine eingeführt werden;

58.  legt den Sportverbänden nahe, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und insbesondere Informationen auszutauschen, um ein geeignetes und wirksames Konzept zur Verhinderung von Ergebnisabsprachen und anderen Betrügereien im Sport zu entwickeln;

59.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einnahmen von Lotterien zur Finanzierung des Sports heranzuziehen;

60.  weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgeschlagene Einführung von „Satellitenkonten“ im Sportbereich ausgesprochen zeitgemäß ist, weil mit ihrer Hilfe mit dem Sport zusammenhängende Tätigkeiten auch auf nationaler Ebene nach einheitlichen Standards bewertet werden können, wodurch Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden können und ein Mehrwert für die europäische Wirtschaft und den Binnenmarkt entsteht;

61.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich konkret für den Austausch bewährter Verfahren und für eine enge Zusammenarbeit in technischen Fragen und Forschungsfragen im Bereich Sport einzusetzen;

62.  ist der Auffassung, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports eine grundlegende Funktion zukommt, da die Erbringung von Diensten für die Allgemeinheit im Bereich des Sports und die Zuweisung von Finanzmitteln für sportliche Betätigungen und die dafür notwendigen Infrastrukturen zu ihren institutionellen Aufgaben zählen;

63.  weist nachdrücklich darauf hin, dass der Breitensport unter dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden sollte, was Investitionen in Sportinfrastrukturen ermöglichen sollte, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein spezifisches Haushaltsprogramm im Bereich Sport für die Union aufzulegen, wie es Artikel 165 AEUV nunmehr zulässt;

Die Organisation des Sports

64.  stellt fest, dass die Strukturen für den Sport in Europa auf dem Grundsatz der Staatsangehörigkeit und der Territorialität beruhen;

65.  bekräftigt seine Unterstützung des europäischen Sportmodells, in dem die Verbände eine zentrale Rolle spielen und dessen Basis verschiedene Akteure wie die Fans, die Spieler, die Vereine, die Ligen, die Verbände und die Freiwilligen sind, die eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der gesamten Struktur des Sports spielen;

66.  fordert, dass in der EU die Hindernisse für die Übernahme eines Ehrenamtes im Sport beseitigt werden;

67.  weist darauf hin, dass den lokalen Gebietskörperschaften bei der gesellschaftlichen Förderung des Breitensports eine wichtige Rolle zukommt, und fordert, dass diese Gebietskörperschaften sich aktiv an den europäischen Diskussionsforen und Dialogen beteiligen, die die Welt des Sports betreffen;

68.  weist darauf hin, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung im Sport eine Voraussetzung für die Autonomie und die Selbstregulierung von Sportverbänden im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Demokratie bildet; betont, dass es bei Korruption im Sport keine Toleranz geben darf; verweist auf die Notwendigkeit einer angemessenen Vertretung aller Interessenträger im Entscheidungsfindungsprozess;

69.  fordert die Mitgliedstaaten und Führungsgremien der Sportverbände auf, die soziale und demokratische Rolle jener Sportfans aktiv zu fördern, die die Prinzipien des Fair Play unterstützen, indem ihre Einbindung in die Eigentums- und Leitungsstrukturen in ihren Sportvereinen und ihre Betrauung mit wichtigen Funktionen in den Führungsgremien der Sportverbände gefördert werden;

70.  vertritt die Auffassung, dass Sportvereine ihre Spieler für die Nationalmannschaft freistellen und deren Beitrag zum Erfolg wichtiger Turniere der Nationalmannschaften würdigen sollten, etwa indem sie spezielle Versicherungsmechanismen vorsehen, und betont, dass nicht für alle Sportarten derselbe Ansatz gewählt werden kann;

71.  betont, dass für die nachhaltige Entwicklung des europäischen Sports und möglichst breit gestreute positive Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft die Ausbildung von Spielern auf lokaler Ebene und Investitionen in die Sportausbildung erforderlich sind; hält es daher für notwendig, sicherzustellen, dass der Leistungssport nicht die Entwicklung junger Sportler, den Breitensport und die wesentliche Rolle der Breitensportvereine beeinträchtigt; betont, dass die einzelnen Abschlüsse und Qualifikationen im Sport gleichwertig sein und anerkannt werden müssen;

72.  bekräftigt seine Unterstützung der so genannten „Home-grown-players“-Regel und ist der Ansicht, dass sie auch für andere Profiligen in Europa ein Modell darstellen könnte; unterstützt die Anstrengungen der Führungsgremien der Sportverbände, das lokale Training junger Spieler im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zu fördern und so bei Wettbewerben die Chancengleichheit zu verbessern und eine positive Entwicklung des europäischen Sportmodells zu ermöglichen;

73.  vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung neuer Talente eine der zentralen Aufgaben der Sportvereine ist und dass sich eine zu große Abhängigkeit von Spielertransfers negativ auf sportliche Werte auswirken kann;

74.  unterstreicht die Bedeutung der Ausbildungsentschädigungen, da sie einen wirksamen Schutzmechanismus für die Ausbildungszentren und eine angemessene Investitionsrendite darstellen;

75.  ist der Ansicht, dass die Tätigkeit des Agenten ein reglementierter Beruf sein sollte, für dessen Ausübung eine angemessene offizielle Qualifikation erforderlich ist, und dass Agenten ihren steuerlichen Sitz aus Gründen der Transparenz im Hoheitsgebiet der Union haben sollten; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden, den Spielervereinigungen und den Berufsverbänden der Agenten ein europäisches Lizenzierungs- oder ein Registrierungssystem sowie einen Verhaltenskodex und einen Sanktionsmechanismus zu entwickeln und umzusetzen;

76.  schlägt die Einrichtung eines europäischen Registers von Spieleragenten innerhalb der Sportverbände vor, in dem die Agenten die Spieler angeben, von denen sie ein Mandat erhalten haben, um die Sportler, insbesondere jene unter 18 Jahren, zu schützen und die Gefahr von Interessenkonflikten zu begrenzen; vertritt die Auffassung, dass die Vergütung der Agenten für Transfers in mehreren Raten während der gesamten Laufzeit des Vertrags gezahlt werden sollte, den der Sportler im Zuge des Transfers schließt, wobei die vollständige Bezahlung daran gebunden sein sollte, dass dieser Vertrag tatsächlich erfüllt wird;

77.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in die bestehenden Regelungen für die Spielerberater und -vermittler abschreckende Strafen aufzunehmen und diese Strafen hart durchzusetzen;

78.  fordert die Führungsgremien der Sportverbände auf, die Transparenz im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Spielerberatern zu verbessern und bei der Beseitigung der Korruption mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

79.  begrüßt die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen von Spielertransfers; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die Initiativen der Sportverbände zur Schaffung größerer Transparenz bei internationalen Transfers Unterstützung verdienen;

80.  vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen der Führungsgremien der Sportverbände zur Verbesserung der Transparenz von internationalen Spielertransfers ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sind, da sie dem Prinzip der verantwortungsvollen Verwaltung dienen und die Integrität des sportlichen Wettstreits sicherstellen;

81.  bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für die Lizenzvergabesysteme und für das finanzielle Fair Play, da sie die Vereine ermutigen, ihren tatsächlichen finanziellen Fähigkeiten entsprechend miteinander in Wettbewerb zu treten;

82.  vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, zur Wiederherstellung der langfristigen Finanzstabilität und zur finanziellen Nachhaltigkeit der Vereine zur finanziellen Fairness in europäischen Wettbewerben beitragen, und fordert die Kommission deshalb auf, die Vereinbarkeit entsprechender Regelungen mit dem EU-Recht anzuerkennen;

83.  begrüßt die Bemühungen der Sportverbände um ein Verbot des „Multiple Ownership“ von Sportclubs, die an ein und demselben Wettkampf beteiligt sind; vertritt die Auffassung, dass es jedem Wettanbieter untersagt werden muss, Kontrolle über einen Veranstalter von Wettkämpfen oder über eine daran teilnehmende Partei auszuüben, ebenso wie es jedem Veranstalter von Wettkämpfen und jeder daran teilnehmenden Partei untersagt werden muss, Kontrolle über einen Wettanbieter auszuüben, der Wetten auf die Ereignisse anbietet, die er selbst veranstaltet oder an denen er teilnimmt;

84.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um illegale Machenschaften, die die Integrität des Sports untergraben, zu verhindern und zu bestrafen und als Straftatbestand festzulegen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Wetttätigkeiten stehen, d. h. wenn sie die absichtliche betrügerische Manipulation der Ergebnisse eines Wettkampfes oder einer der Spielphasen umfassen, um einen Vorteil zu erlangen, der nicht ausschließlich aus dem üblichen Verlauf des Wettkampfs und der damit zusammenhängenden Unvorhersehbarkeit resultiert;

85.  fordert die Sportverbände auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Integrität des Sports zu schützen;

86.  fordert die Kommission auf, wie in der Strategie der EU zur Korruptionsbekämpfung angekündigt gegen undurchsichtige Transfers und Spielmanipulationen vorzugehen, indem klare Mindestregelungen für die Definition von Straftaten in diesem Bereich festgelegt werden;

87.  äußert tiefe Besorgnis über die schwerwiegenden Vergehen im Sport, wie etwa Geldwäsche, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um gegen derartige Vorkommnisse vorzugehen und größere Transparenz bei finanziellen Transaktionen im Rahmen von Sportlertransfers und den Tätigkeiten der Spielerberater zu gewährleisten;

88.  weist darauf hin, dass Instrumente zur Förderung einer Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden, den Sportbehörden und den Wettanbietern bei der Behandlung von Betrugsfällen im Sport geschaffen werden müssen und dass eine Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust in Betracht gezogen werden könnte;

89.  erkennt die Legitimität von Sportgerichten für die Streitbeilegung im Bereich des Sports an, sofern sie das Grundrecht der Bürger auf ein faires Verfahren respektieren; fordert den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) auf, bei der Beilegung von innergemeinschaftlichen Streitigkeiten im Bereich des Sports den EU-Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen;

90.  fordert die Kommission auf, bis 2012 einen Vorschlag vorzulegen, mit dem die Besonderheiten des Sports besser erfasst werden können und in dem konkrete Maßnahmen vorgesehen sind, um diesen Besonderheiten gerecht zu werden, wobei der Wortlaut des Artikels 165 AEUV uneingeschränkt zu berücksichtigen ist;

Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen

91.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Drittländern in Fragen wie dem internationalen Spielertransfer, der Ausbeutung minderjähriger Spieler, Spielmanipulation, Piraterie und illegalen Wettgeschäften zusammenzuarbeiten; erachtet es auch als notwendig, die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Sports in Entwicklungsländern zu verstärken;

92.  ist gespannt auf die Ergebnisse der Systeme, die zur Überwachung der Transparenz und des Fair Play im finanziellen Bereich sowie zur Bekämpfung von Korruption und Menschenhandel eingerichtet wurden; hält es für notwendig, dass solche Systeme dem EU-Recht und den Datenschutzbestimmungen der EU entsprechen; fordert die Lenkungsorgane des Sports auf, die Daten aus dem „Transfer-matching“-System der FIFA (TMS) mit anderen Systemen zur Korruptionsbekämpfung abzugleichen, damit die Überwachung effektiver wird und besser gegen Spielabsprachen vorgegangen werden kann;

93.  hält es für notwendig, gegen nichtzugelassene Wettbüros, die von innerhalb oder außerhalb der EU operieren, vorzugehen, da diese die Systeme zur Unterbindung von Betrug im Sport umgehen können;

94.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam mit Drittländern für die weltweite Einhaltung der olympischen Regelungen und Bestimmungen einzusetzen;

95.  fordert die Vereine auf, bei der Verpflichtung Jugendlicher aus Drittländern die Einhaltung der Einwanderungsvorschriften zu gewährleisten und sich zu vergewissern, dass alle Bedingungen in ihren Verträgen dem geltenden Recht entsprechen; fordert, dass junge Sportler, wenn sie dies wünschen, unter zufriedenstellenden Bedingungen in ihr Herkunftsland zurückkehren können, insbesondere, wenn ihre Karriere nicht wie geplant verläuft; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass eine wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften entscheidend ist;

96.  unterstreicht, dass der Schutz Minderjähriger bei internationalen Transfers verstärkt werden muss; vertritt die Auffassung, dass internationale Transfers unter Umständen ein Risiko für junge Sportler bergen, die besonders gefährdet sind, da sie ihre Familie und ihr Land frühzeitig verlassen haben, und daher eine dauerhafte Betreuung vonseiten der Sportorganisationen erhalten sollten;

97.  fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, sich dafür einzusetzen, dass trotz bestehender Regeln oder Verpflichtungen, die Frauen im Zusammenhang mit kulturellen, traditionellen, historischen oder religiösen Gegebenheiten in der Gesellschaft auferlegt werden, jede Sportart ohne Einschränkungen von Frauen und Männern ausgeübt werden kann;

Europäische Identität durch Sport

98.  fordert die Kommission auf, die bestehenden Programme zur Förderung des Sports als Instrument ihrer Entwicklungspolitik auszubauen und neue Initiativen in diesem Bereich ins Leben zu rufen;

99.  ruft die Kommission dazu auf,

   jährlich einen „Europäischen Tag des Sports“ zu organisieren, in dessen Rahmen die soziale und kulturelle Rolle des Breiten- und Leistungssports sowie der Nutzen des Sports für die öffentliche Gesundheit öffentlich bekanntgemacht werden;
   die jährliche Benennung einer „Europäischen Sporthauptstadt“ auf Anregung der ACES (Vereinigung der europäischen Sporthauptstädte) durch finanzielle Förderung und die erforderliche Kontrolle zu unterstützen;
   lokale, traditionelle und einheimische Sportarten zu unterstützen, die Bestandteil der reichen kulturellen und historischen Vielfalt der EU sind und den Leitspruch „In Vielfalt vereint“ symbolisieren, indem das Bewusstsein für diese Spiele unter anderem durch die Förderung einer Europäischen Karte und Europäischer Festivals geschärft wird;
   ein Mobilitätsprogramm und geeignete Maßnahmen für junge Sportler und Trainer einzuführen, um ihnen das Erlernen neuer Trainingsmethoden zu ermöglichen, bewährte Praktiken festzulegen und über den Sport europäische Werte wie Fair Play, Respekt und soziale Integration zu entwickeln sowie den interkulturellen Dialog zu fördern;
   ein Mobilitätsprogramm für den Austausch von Trainern zu fördern;
   mit den Mitgliedstaaten und Sportverbänden beim Schutz der grundlegenden Integrität des Breitensports zusammenzuarbeiten;
   die Mitgliedstaaten bei der Datenerfassung und Forschung zu unterstützen, um bewährte Praktiken auszutauschen;

100.  schlägt vor, bei auf dem Hoheitsgebiet der Union stattfindenden großen internationalen Sportveranstaltungen die europäische Flagge zu hissen, und legt den europäischen Sportverbänden nahe, die Abbildung der europäischen Flagge neben der nationalen Flagge auf dem Trikot der Sportler der Mitgliedstaaten in Betracht zu ziehen; betont, dass dies ein vollkommen freiwilliger Schritt sein sollte und dass es den Mitgliedstaaten und Sportverbänden frei stehen sollte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen oder nicht;

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101.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden zu übermitteln.

(1) ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 605.
(2) ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1067.
(3) ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 590.
(4) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 143.
(5) ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 292.
(6) ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 232.
(7) ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 131.
(8) ABl. C 271 E vom 12.11.2009, S. 51.
(9) ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 16.
(10) ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 30.
(11) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0316.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0498.
(13) ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 5.
(14) ABl. C 162 vom 1.6.2011, S. 1.
(15) Almaty, Kasachstan, 5.-6. November 2006.
(16) CdR 66/2011 endg.
(17) CESE 1594/2011 – SOC /413.

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