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Verfahren : 2011/2068(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0161/2012

Eingereichte Texte :

A7-0161/2012

Aussprachen :

PV 23/05/2012 - 16
CRE 23/05/2012 - 16

Abstimmungen :

PV 24/05/2012 - 10.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2012)0223

Angenommene Texte
PDF 256kWORD 81k
Donnerstag, 24. Mai 2012 - Straßburg
Ressourcenschonendes Europa
P7_TA(2012)0223A7-0161/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2012 zum Thema „Ressourcenschonendes Europa“ (2011/2068(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Konkretere Vorteile aus den Umweltmaßnahmen der EU: Schaffung von Vertrauen durch mehr Information und größere Reaktionsbereitschaft der Behörden“ (COM(2012)0095),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen, die der Rat „Umwelt“ am 19. Dezember 2011 zu dem Fahrplan der Kommission für ein ressourcenschonendes Europa (18786/11) angenommen hat, auf die Schlussfolgerungen, die der Rat „Wettbewerb“ am 29. September 2011 zu einer wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft angenommen hat, und auf die Schlussfolgerungen, die der Rat „Umwelt“ am 20. Dezember 2010 zu dem Thema „Nachhaltige Materialwirtschaft und Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch: ein maßgeblicher Beitrag für ein ressourcenschonendes Europa“ angenommen hat,

–  unter Hinweis auf den Bericht der EUA mit dem Titel „The European Environment – State and Outlook 2010“ („Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick“, SOER 2010),

–  unter Hinweis auf die bevorstehende Konferenz der Vereinten Nationen zu dem Thema „Nachhaltige Entwicklung“, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Brasilien stattfinden wird,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rohstoffe für das zukünftige Wohlergehen Europas nutzbar machen – Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe“ (COM(2012)0082),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“(2),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung, und des Fischereiausschusses (A7-0161/2012),

A.  in der Erwägung, dass die aktuelle Wirtschafts- Finanz- und Umweltkrise zeigt, dass Europa dringend neue Quellen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum braucht;

B.  in der Erwägung, dass Menschen mit niedrigen Einkommen und die am stärksten benachteiligten Gebiete besonders hart von den Folgen der Ressourcenknappheit, beispielsweise gestiegenen Preisen, betroffen sind und dass deshalb sozial- und umweltpolitische Synergien notwendiger denn je sind;

C.  in der Erwägung, dass die steigende Nachfrage nach und der Raubbau an den natürlichen Ressourcen und die damit verbundenen Landnutzungsänderungen zu einer Schädigung der Umwelt, einer Beschleunigung des Klimawandels und zur Zerstörung des begrenzten Naturkapitals der Erde, beispielsweise zu einem Verlust an biologischer Vielfalt, führen;

D.  in der Erwägung, dass die Ressourcenknappheit infolge der intensiven Nutzung der Ressourcen, die Preisspekulation auf den Grund- und Rohstoffmärkten und der dramatisch gestiegene weltweite Verbrauch die Rohstoffpreise nach oben treiben und konkret einen Preisanstieg um 147 % seit der Jahrhundertwende bewirkt haben; in der Erwägung, dass die EU wahrscheinlich vor erheblichen Herausforderungen stehen wird, um sich den Zugang zu und die ununterbrochene Versorgung mit wichtigen Rohstoffen zu sichern; in der Erwägung, dass der effiziente Einsatz von Rohstoffen von Wirtschaft und Politik als Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderungen anerkannt wird;

E.  in der Erwägung, dass die Umstellung auf eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise, bei der die begrenzte Kapazität der Erde sowie der Anstieg der Weltbevölkerung und die Anzahl derjenigen, die in künftigen Industrienationen leben, beachtet wird, bewirkt, dass die Wettbewerbsfähigkeit steigt, im Zuge von Kosteneinsparungen dank Effizienzgewinnen neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung entstehen, Innovationen auf den Markt gebracht werden und die Ressourcen während ihres gesamten Lebenszyklus besser bewirtschaftet werden;

F.  in der Erwägung, dass Recycling mehr ist das Sammeln von recyclingfähigem Abfall und deshalb unbedingt alle Schritte entlang der Wertschöpfungskette in zukünftige Maßnahmen einbezogen werden sollten;

G.  in der Erwägung, dass in einer zukünftigen ganzheitlichen Ressourcenpolitik nicht mehr nur zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen unterschieden werden sollte, sondern auch dauerhafte Werkstoffe einbezogen werden sollten;

H.  in der Erwägung, dass die schonende Nutzung von Ressourcen sowie Produktion und Verbrauch nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit laut Eurobarometer März 2011 zentrale Anliegen der EU-Bürger sind; in der Erwägung, dass sich jedenfalls keine Fortschritte bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeit erzielen lassen, wenn die EU-Bürger nicht direkt eingebunden werden und sich dabei die Mentalität und die Gewohnheiten der Gesellschaft in Bezug auf die Nutzung der Ressourcen nicht wandeln;

I.  in der Erwägung, dass die Sicherung des Zugangs zu und die ununterbrochene Versorgung mit Rohstoffen eine immer größere Herausforderung ist, weil Ressourcenverbrauch und Wasser- und Landnutzung zunehmen;

J.  in der Erwägung, dass eine wettbewerbsfähige Wirtschaft neue Investitionen in effizientere Technologien ermöglicht;

Vorrangige Maßnahmen
1. fordert die Kommission auf, für die drei wichtigsten Bereiche – Nahrungsmittel, Wohnen und Mobilität – gemeinsame Arbeitsgruppen einzurichten, die so rasch wie möglich europäische Aktionspläne für die schonende Nutzung von Ressourcen mit klaren Maßnahmen für die Verringerung der Ressourcenverbrauchs ausarbeiten sollten; ist der Ansicht, dass diese Arbeitsgruppen die Tätigkeit der EU-Plattform für den Übergang zur Ressourceneffizienz ergänzen sollten und dass ihnen Sachverständige der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft und weitere wichtige Interessenträger angehören sollten, deren Aufgabe es ist, Partnerschaften unter den Akteuren in allen Abschnitten der Wertschöpfungskette zu fördern;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Hemmnisse, die einem funktionierenden europäischen Recycling- und Wiederverwendungsmarkt entgegenstehen, abzubauen und diesen Markt durch die Anregung der Nachfrage nach und durch die Erhöhung der Verfügbarkeit von rezyklierten Werkstoffen und Nebenprodukten anzukurbeln, und zwar durch bis 2013 zu treffende Maßnahmen, zu denen die rasche Weiterentwicklung strenger Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und das Setzen wirtschaftlicher Anreize zählen, beispielsweise ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Sekundärwerkstoffe in Bereichen, in denen ein Marktversagen vorliegt, oder die Förderung innovativer Sammlungs- und Trennungstechnologien; betont in diesem Zusammenhang, dass es dringend erforderlich ist, das gesamte geltende Abfallrecht vollständig umzusetzen und seine Durchsetzung und Überwachung zu intensivieren;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung und technologische Innovationen zu fördern, um die Umstellung auf eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise zu beschleunigen; betont, dass die Leitinitiative „Innovationsunion“, die das Rahmenprogramm „Horizont 2020“, die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe, den Aktionsplan für Öko-Innovationen und die Wissens- und Innovationszentren umfasst, eine der Triebkräfte für ein ressourcenschonendes Europa ist; fordert die Kommission auf, eine leicht zugängliche Online-Datenbank zu bewährten Verfahren im Bereich Ressourceneffizienz einzurichten;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich bis 2013 auf klare, belastbare und messbare Indikatoren für die Wirtschaftstätigkeit zu einigen, mit denen im Rahmen einer Lebenszyklusanalyse dem Klimawandel, der biologischen Vielfalt und der schonenden Nutzung von Ressourcen Rechnung getragen wird, beispielsweise in Form eines Korbes von vier Indikatoren für die Ressourcennutzung, d. h. den jeweiligen ökologischen Fußabdruck beim Land-, Wasser- und Werkstoffverbrauch und bei den CO2-Emissionen, und diese Indikatoren als Grundlage für legislative Initiativen und konkrete Senkungsziele heranzuziehen; hebt hervor, dass das diesbezügliche Verfahren transparent sein muss und die wichtigsten Interessenvertreter daran beteiligt sein müssen;

5.  fordert die Kommission auf, die Ausweitung des Geltungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Erzeugnisse und zusätzliche Ökodesign-Anforderungen an die Gesamtressourceneffizienz und die Eigenschaften von Erzeugnissen – beispielsweise rezyklierte Inhaltsstoffe, Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit – vorzuschlagen, um deren Umweltverträglichkeit zu verbessern und die Recyclingmärkte anzukurbeln; betont, dass alle derartigen Vorschläge auf umfassenden Folgenabschätzungen beruhen und mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften im Einklang stehen müssen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Agenda für Ressourceneffizienz so weit wie möglich in alle anderen Politikbereiche einzubinden, auch in Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung insgesamt, beispielsweise die Strategie „Europa 2020“, und diese Agenda auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene umzusetzen;

Agenda für künftiges Wachstum

7.  unterstützt die Leitinitiative für ein ressourcenschonendes Europa, den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die darin beschriebene Vision für 2050 und die dazugehörigen Zwischenziele; fordert die Kommission auf, rasch alle legislativen und sonstigen Initiativen vorzulegen, die zur Verwirklichung der Zwischenziele notwendig sind, und dafür zu sorgen, dass sämtliche Politikbereiche der EU einheitlich darauf ausgerichtet sind, diese Zwischenziele zu erreichen und das Fernziel der EU zu verwirklichen, bis 2050 eine CO2-emissionsarme Wirtschaft zu schaffen, indem unter anderem die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 80–95 % verringert werden; weist erneut darauf hin, dass die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch von wesentlicher Bedeutung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern und seine Ressourcenabhängigkeit zu verringern; vertritt die Ansicht, dass die Kommission weiterhin für einen stabilen Rechtsrahmen sorgen sollte, damit langfristige Investitionen nicht gefährdet werden;

8.  erachtet Ressourceneffizienz im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 als besonders wichtig; ist der Ansicht, dass das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ diesbezüglich eine entscheidende Rolle spielen sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Zielen des EU-Fahrplans auch nationale Fahrpläne für Ressourceneffizienz mit konkreten Maßnahmen und Zielvorgaben anzunehmen;

9.  fordert die Kommission auf, bis Ende 2012 einen neuen strategischen Rahmen für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch vorzuschlagen und dabei ein Verfahren einzuführen, mit dem ermittelt wird, welche zentralen Produkte und Dienstleistungen am stärksten zum weltweiten Verbrauch der Ressourcen (Wasser, Land, Werkstoffe und Kohlenstoffverbindungen) in wichtigen Bereichen beitragen, und in dem auf die im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa genannten Verbrauchsindikatoren zurückgegriffen wird; vertritt die Auffassung, dass dazu Legislativvorschläge vorgelegt werden sollten, die – vorrangig bei zentralen Produkten und Dienstleistungen – den Einsatz geeigneter Instrumente vorsehen, beispielsweise Mechanismen, mit denen die schonende Nutzung von Ressourcen in den Versorgungsketten verbessert wird und mit denen im Zuge von Durchführungsmaßnahmen gegebenenfalls Mindestanforderungen festgelegt oder Bestleistungen als Maßstäbe vorgegeben werden;

10.  ist der Ansicht, dass Maßnahmen für eine schonendere Nutzung der Ressourcen nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt bleiben dürfen, und fordert deshalb die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, ihre wirtschaftlichen Strategien auf eine drastisch verbesserte Ressourceneffizienz zu stützen und dadurch Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch voneinander zu entkoppeln; erachtet es außerdem als notwendig, den Schwerpunkt auf eine sowohl schonende als auch effektive Nutzung der Ressourcen zu legen;

11.  hält es für dringend geboten, jetzt Maßnahmen zu treffen, um Innovationen und Investitionen in neue Verfahren und Geschäftsmodelle, beispielsweise sektorbezogene Strategien in der Wirtschaft und nachhaltige Geschäftsmodelle wie Leasinggesellschaften, zu fördern und Anreize zu setzen, die der Wirtschaft Vorteile bringen; hebt hervor, dass der Privatsektor, zu dem auch KMU zählen, von zentraler Bedeutung ist, wenn es um ein umweltverträgliches Wirtschaftswachstum geht;

12.  betont, dass Europa als Gesellschaft, die dem Recycling-Gedanken verhaftet ist, seinen Abfall zu großen Teilen wiederverwerten und rezyklieren und auf möglichst effiziente Weise Sekundärrohstoffe erzeugen muss;

13.  fordert die Ausarbeitung einer KMU-freundlichen Norm für die Ressourcennutzung auf der Grundlage von Konzepten wie dem Globalen Pakt der Vereinten Nationen;

14.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ressourceneffizienzziele vollständig in das europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu integrieren; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Europäischen Rat zu bekräftigen, dass dies notwendig ist; fordert die Kommission auf, weitere Details dazu vorzulegen, wie die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf mehr Ressourceneffizienz im Rahmen des Europäischen Semesters konkret bewertet werden;

15.  betont, dass sich für diejenigen, die bei der Ressourceneffizienz führend sind, auf Wachstumsmärkten Vorteile ergeben können, und stellt dazu fest, dass die EU etwa ein Drittel des Weltmarkts für Umwelttechnologien beherrscht;

Umgestaltung der Wirtschaft

16.  hält es für dringend erforderlich, den Ressourcenverbrauch zu verringern, um sich bereits abzeichnende Probleme wie Ressourcenknappheit und steigende Ressourcenpreise abzuwenden;

17.  stellt fest, dass der Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise nur gelingen kann, wenn die Marktpreise den Grad der Ressourcenknappheit und alle Produktionskosten vollständig abbilden; hebt hervor, dass auf den Märkten Anreize für die schonende Nutzung von Ressourcen gesetzt werden, wenn in den Preisen die tatsächlichen Kosten der verbrauchten Ressourcen abgebildet werden; fordert die Einbeziehung der gesamten Lebenszyklusanalyse in die Rechnungslegung und die Internalisierung der externen Umweltkosten nach dem Verursacherprinzip;

18.  unterstützt die Zusage der Kommission in dem Fahrplan, marktgestützte Instrumente für die Einbeziehung negativer externer Effekte in die Marktpreise auszuarbeiten, sodass in den Marktpreisen die tatsächlichen Kosten des Ressourcenverbrauchs und dessen Umweltfolgen abgebildet werden;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize auszuarbeiten, mit denen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen darin bestärkt werden, ihren jeweiligen ökologischen Fußabdruck beim Land-, Wasser- und Werkstoffverbrauch und der CO2-Emissionen zu messen, vergleichend zu bewerten und fortlaufend zu verkleinern, und Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen der Grundsatz der Verantwortung der Hersteller ausgeweitet und Hindernisse, die der Ressourceneffizienz im Wege stehen, ausgeräumt werden;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung auf den Faktor Umwelt zu verlagern, und betont, dass dadurch Senkungen anderer Steuern möglich werden, beispielsweise solcher auf den Faktor Arbeit, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sowie die Entwicklung von Technologien ermöglicht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen dieses Instruments zu überwachen und zu vergleichen;

21.  fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung einer Abfallhierarchie zu prüfen, durch die bei der Ressourcennutzung für eine möglichst hohe Wertschöpfung ohne Umweltbeeinträchtigung gesorgt werden soll;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ohne Verzögerungen und bis 2014 konkrete Pläne anzunehmen, mit denen bis 2020 alle – nach Maßgabe einer klaren Definition – umweltschädlichen Subventionen abgeschafft werden, einschließlich solcher, mit denen Anreize für eine ineffiziente Nutzung erneuerbarer Ressourcen gesetzt werden, und hierüber im Rahmen der nationalen Reformprogramme Bericht zu erstatten;

23.  fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu prüfen, in der gesamten EU Systeme einzuführen, die eine erweiterte Verantwortung der Hersteller vorsehen, um in allen Mitgliedstaaten, auch denen mit einer wesentlich niedrigen Wiederverwendungs- und Recyclingquote als im EU-Durchschnitt, den Erfolg dieser Systeme deutlich zu verbessern;

24.  hebt hervor, dass die Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, einen Wandel herbeizuführen und die Wirtschaft umzugestalten; betont, dass Sensibilisierungsstrategien und Strategien zur Änderung des Verbraucherverhaltens ausgearbeitet und Bumerangeffekte verhindert werden müssen;

25.  hebt hervor, dass die dauerhafte Versorgung Europas mit Rohstoffen gesichert werden muss, damit der Bedarf des wachsenden Recyclingsektors gedeckt werden kann, die offene Wirtschaft Europas wächst und Arbeitsplätze geschaffen werden;

26.  fordert, wie im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa vorgesehen, strengere Anforderungen an die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge bei Erzeugnissen und Dienstleistungen, die erhebliche ökologische Auswirkungen haben und am stärksten zum Verbrauch der weltweit wichtigsten Ressourcen (Wasser, Land, Werkstoffe und Kohlenstoffverbindungen) beitragen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, in welchen Fällen die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge mit von der EU finanzierten Projekten verknüpft werden könnte; fordert bis Ende 2012 Maßnahmen, mit denen die Vergabe gemeinsamer Aufträge und die Vernetzung der Beauftragten für öffentliche Aufträge gefördert werden, wobei öffentlichen Unternehmen daraus kein Wettbewerbsnachteil erwachsen darf;

27.  fordert, Umweltinformationen auch auf herkömmlichen Massenkonsumprodukten anzubringen; unterstützt die testweise Einführung einer Umweltkennzeichnung auf einzelstaatlicher Ebene und legt der Kommission nahe, ein europaweit harmonisiertes Verfahren für die Berechnung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten auszuarbeiten, um die Verbraucher stärker über die Produkte zu informieren, die nicht mit einem der bestehenden Kennzeichen, beispielsweise dem Umweltzeichen, dem Energieetikett oder dem Bio-Logo, versehen sind;

28.  erachtet es als wichtig, in den Produktinformationen im Rahmen einer umfassenden Kennzeichnung unter anderem den Ressourcenverbrauch anzugeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die geltende Kennzeichnungsregelung durch eine Kombination von Kennzeichen zu verbessern, damit die Verbraucher auf einen Blick Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage und im Sinne der Nachhaltigkeit treffen können;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die vollständige Umsetzung des EU-Abfallrechts, einschließlich der Mindestziele, durch nationale Strategien und Pläne für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung sicherzustellen; bekräftigt die Ansicht, dass die bereits geltenden Ziele in Bezug auf die Sammlung und Trennung von Abfällen noch genauer ausgearbeitet werden müssen und in jeder einzelnen Phase die Rückgewinnung möglichst vieler und möglichst hochwertiger Stoffe festgelegt werden muss; hebt dementsprechend hervor, dass gemäß der Abfallrahmenrichtlinie EU-Mittel vorrangig für weiter oben in der Abfallhierarchie angesiedelte Tätigkeiten bereitgestellt werden müssen (beispielsweise haben Recyclinganlagen Priorität gegenüber der Abfallvernichtung); fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Berechnungsmethoden und die Abfallstatistiken harmonisiert werden müssen, um eine zuverlässige Grundlage für die Förderung des Recyclings zu erhalten;

30.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die illegale Verbringung von Abfällen in Drittstaaten, speziell von gefährlichen Abfällen, wirkungsvoller zu bekämpfen und insbesondere die diesbezüglichen Kontrollsysteme zu verstärken; regt die Schaffung einer „europäischen Abfallaußenpolitik“ an, die darauf abzielt, die besten EU-Vorschriften für die Abfallbehandlung auch außerhalb der EU zu verbreiten;

31.  weist darauf hin, dass über 20 % der Lebensmittel als Abfall entsorgt werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Verschwendung erheblich zu verringern; macht überdies darauf aufmerksam, dass in diesem Zusammenhang nicht nur Lebensmittel, sondern auch Ressourcen in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung und -verpackung verschwendet werden;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verstärkt auf Information, Wissensvermittlung und Sensibilisierung zu setzen, vor allem in Bezug auf die Abfallsortierung, die Wiederverwendung und das Recycling, da einschlägige Kenntnisse unmittelbare Auswirkungen auf die Gewohnheiten im Zusammenhang mit einer schonenden Nutzung der Ressourcen haben;

33.  fordert die Kommission auf, das EU-Abfallrecht zu straffen und dabei die Abfallhierarchie und die notwendige Verringerung des Restabfallaufkommens auf nahe null zu berücksichtigen; fordert die Kommission deshalb auf, bis 2014 Vorschläge vorzulegen, die darauf abzielen, schrittweise ein generelles Verbot der Abfalldeponierung auf EU-Ebene einzuführen, und fordert, die Verbrennung recyclingfähiger und kompostierbarer Abfälle bis Ende dieses Jahrzehnts endgültig einzustellen; ist der Ansicht, dass dies mit zweckdienlichen Übergangsmaßnahmen einhergehen muss, zu denen auch die Weiterentwicklung gemeinsamer Vorschriften auf der Grundlage der Konzepte der Lebenszyklusanalyse zählt; fordert die Kommission auf, die für 2020 gesetzten Recyclingziele der Abfallrahmenrichtlinie zu überarbeiten; vertritt die Auffassung, dass auch eine Deponiesteuer – wie bereits von einigen Mitgliedstaaten eingeführt – helfen könnte, diese Ziele zu erreichen;

34.  weist darauf hin, dass bestehende Deponien als Rohstoffdepot genutzt werden können (im Zuge der Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfällen), hierzu jedoch nur wenig Forschungsergebnisse vorliegen;

35.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Europäischen Komitee für Normung stärker an den Leitlinien für die Ausarbeitung von Normen für rezyklierte Werkstoffe mitzuwirken;

36.  fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen eine Kaskadennutzung natürlicher Rohstoffe zu bewirken und einer möglichst hohen Wertschöpfung und der ressourcenschonenden Herstellung von Erzeugnissen Vorrang gegenüber der Energieerzeugung einzuräumen und dabei insbesondere dem Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen Rechnung zu tragen;

37.  fordert die Kommission auf, eine Kaskadennutzung auch bei Biomasse zu fördern, wobei das Recycling, eine möglichst hohe Wertschöpfung und ressourcenschonend hergestellte Erzeugnisse, beispielsweise Erzeugnisse und Industriewerkstoffe aus biologisch erzeugten Grundstoffen, gegenüber der Erzeugung von Bioenergie zu bevorzugen sind;

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Programm für die Sensibilisierung und Beratung von Unternehmen, insbesondere KMU, aufzulegen;

39.  betont, dass eine Lebenszyklusanalyse nur aussagekräftig ist, wenn sie auf einer möglichst genauen Berechnung beruht; fordert in diesem Zusammenhang erneut, dass die Lieferanten bei der Umsetzung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie einen eigenen Standardwert für Ölsande anwenden sollten;

40.  hebt hervor, dass Forschung, Entwicklung und Innovation für eine raschere Umgestaltung zu einem ressourcenschonenden Europa wichtig sind; stellt fest, dass mehr Innovationen notwendig sind, und zwar insbesondere in den Bereichen umweltfreundliche Werkstofferkundung und -gewinnung, Landwirtschaft, Chemie, Abfallbehandlung und -recycling, Wasserbewirtschaftung, Wiederverwendungspotenzial sowie Ersetzung umweltschädlicher Werkstoffe, Technologien und Designs mit dem Ziel eines geringeren Werkstoff- und Energieverbrauchs, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz; macht darauf aufmerksam, dass durch mit einem geringeren Ressourcenverbrauch verknüpfte Steuererleichterungen auch Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert würden;

41.  weist erneut darauf hin, dass es bei Ressourceneffizienz darum gehen sollte, die technische Leistungsfähigkeit der EU zu fördern, damit Rohstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette (in Bezug auf deren Gewinnung, Verarbeitung, Veredelung und Recycling) besser genutzt werden;

42.  fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie die Ressourceneffizienz der Bergbau- und Verarbeitungsindustrie der EU erhöht werden kann, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu fördern – unter anderem, indem die Verbreitung neuer Technologien unterstützt wird und die Herstellung von Nebenerzeugnissen bei unedlen Metallen ausgebaut wird;

43.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Zentren für Innovationstechnologien zu prüfen, um die Gewinnung, das Recycling und die Wiederverwendung brauchbarer Bestandteile von Bergbauabfall zu fördern und Möglichkeiten zu schaffen, dass Bergbauabfälle aus unterschiedlichen Abfalllagerstätten anschließend in der Bauindustrie verwendet werden und diese Abfalllagerstätten auf eine ökologisch unbedenkliche Art und Weise bewirtschaftet werden;

44.  weist darauf hin, dass sowohl alternative Erzeugnisse, mit denen energie- und materialaufwendige Verbrauchsmuster verändert werden, aber das gleiche Leistungsniveau erreicht wird, als auch alternative Rohstoffe und sonstige Werkstoffe genutzt werden müssen, damit Herstellungsprozesse weniger energieintensiv werden;

45.  fordert die Kommission auf, die Auswirkungen einer Steuer auf Ressourcen und auf Rohstoffe aus noch unerschlossenen Quellen zu prüfen und insbesondere alle Nebeneffekte zu untersuchen, beispielsweise die nicht nachhaltige Substitution, Steuerumgehung oder eine Verlagerung der Wirtschaftstätigkeit in Drittländer;

46.  betont den hohen Stellenwert von Fachkenntnissen und Schulungsmöglichkeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in diesem Zusammenhang einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, der Wissenschaft und der Wirtschaft zu führen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenwirken mit Wirtschaft und Wissenschaft die Ressourceneffizienz zu fördern, indem spezielle Studiengänge aufgelegt und entsprechende Stipendien vergeben werden; befürwortet in diesem Zusammenhang außerdem entsprechende Austauschprogramme wie das Mineralien- und Umweltprogramm von Erasmus Mundus.

47.  betont, dass Investitionen in das Recycling von Rohstoffen und Seltenerdmetallen erforderlich sind, da die Gewinnung, die Veredelung und das Recycling von Seltenerdmetallen bei nicht ordnungsgemäßer Handhabung schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben;

Naturkapital und Ökosystemleistungen

48.  betont, dass die biologische Vielfalt durch die von ihr bereitgestellten Ökosystemleistungen direkt und indirekt für das Dasein des Menschen und das Wohlergehen von Gesellschaften von wesentlicher Bedeutung ist; begrüßt und unterstützt die Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 und die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen; hält es für besonders wichtig, dass der Schutz der biologischen Vielfalt in alle Politikbereiche und auch in den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa eingebunden wird;

49.  begrüßt in dieser Hinsicht die Einleitung spezifischer Maßnahmen gegen invasive Arten und fordert die rasche Durchführung dieser Maßnahmen;

50.  betont, dass Wasser als natürliche Ressource sowohl für die Menschheit als auch für die Ökosysteme lebenswichtig ist; weist erneut darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Qualität von unbedenklichen und gesicherten Wasserressourcen aufgrund von Faktoren wie Entwaldung, Verstädterung, Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und Klimawandel immer stärker unter Druck geraten; hebt hervor, dass bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf mehreren Ebenen angesetzt werden muss, und betont, dass örtliche und regionale Behörden im Zusammenhang mit der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ eine wichtige Aufgabe haben;

51.  fordert die Kommission auf, auch die Kosten der Umweltschäden zu berechnen und offenzulegen, die als Folge der Agrar- und der Fischereipolitik der EU entstehen;

52.  fordert die Kommission auf, im Bereich der schonenden Nutzung von Ressourcen auf bewährte Verfahren zurückzugreifen, um geeignete Kriterien zu erstellen, und für mehrere Ressourcen, beispielsweise Phosphor, Pilotprojekte einzuleiten, damit bis 2020 eine Wiederverwendungsquote von nahezu 100 % erreicht wird und Nutzung und Recycling dieser Ressourcen optimiert werden; betont, dass solche Pilotprojekte direkt mit EU-Mitteln gefördert werden sollten;

53.  ist der Ansicht, dass die europäischen Ressourcen strategischer und umweltverträglicher bewirtschaftet werden müssen; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um vorhandene Ressourcen in der EU, insbesondere Mineralien, Metalle und Holz sowie Energieträger, einschließlich fossiler Brennstoffe, zu bewirtschaften; betont, dass die EU über das Potenzial verfügt, ihren Eigenbedarf an Rohstoffen selbst zu decken, und fordert sie auf, ihre Abhängigkeit von Einfuhren von Rohstoffen, die mit ökologisch nicht nachhaltigen Methoden gewonnen wurden, zu verringern;

54.  vertritt die Auffassung, dass die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten in zunehmendem Maße auf heimische Rohstoffe setzen sollte; weist darauf hin, dass bei der Bewirtschaftung heimischer Ressourcen deren Verschwendung unterbunden werden sollte;

55.  hält die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft für sehr wichtig, weil dadurch eine Senkung des Flächenverbrauchs im Ausland und eine Verkleinerung des CO2-Fußabdrucks Europas bewirkt werden könnte;

56.  ist der Ansicht, dass es für die Verbesserung der Ressourceneffizienz in Bezug auf den Nahrungsmittelverzehr maßgeblich darauf ankommt, die Verbraucher zu sensibilisieren, und unterstützt Initiativen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene, die sich für mehr Nachhaltigkeit beim Nahrungsmittelverzehr einsetzen;

57.  hält erneuerbare natürliche Ressourcen wie Wälder in Bezug auf die schonende Nutzung der Ressourcen für sehr wichtig; fordert die Kommission auf, die Nutzung erneuerbarer, biogestützter, rezyklierbarer und umweltfreundlicher Rohstoffe und sonstiger Werkstoffe zu fördern; weist insbesondere darauf hin, dass die Nutzung erneuerbarer und mit geringen Emissionen verbundener Werkstoffe, wie Holz, in der Bauwirtschaft ressourcenschonend ist;

58.  betont, dass der Schutz der Wälder in der EU und die diesbezüglichen Risikopräventionsmaßnahmen gestärkt werden müssen, da die Forstressourcen und die Umwelteigenschaften von Holz ein bedeutendes natürliches Kapital darstellen; fordert die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments für Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden und Schädlingsbefall; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit der Holzwirtschaft zu prüfen, inwieweit mit konkreten Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Forstressourcen gesorgt werden kann, insbesondere über Pilotprojekte; tritt für eine bessere Anwendung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen ein, die in den einzelnen Politikbereichen der EU bereits vorgesehen sind, um den wirtschaftlichen Wert der Wälder zu steigern und für eine bessere Verfügbarkeit von Holz zu sorgen, beispielsweise durch Aufforstungsmaßnahmen im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums;

59.  betont, dass bei der landwirtschaftlichen Erzeugung durch das Entweichen von Nährstoffen in die Umwelt erhebliche externe Kosten in Bezug auf die Ökosysteme, die Gesundheit des Menschen und das Klima verursacht werden; fordert die Kommission auf, moderne Nährstoffbewirtschaftungsverfahren einzuführen, um die Nährstoffverluste bei gesteigerter Erzeugungsmenge zu verringern;

60.  weist darauf hin, dass das Reformpaket zur GFP eine der zentralen Komponenten der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ ist; ist der Ansicht, dass der höchstmögliche Dauerertrag, die Unterbindung von Rückwürfen, Motoren mit geringerer Umweltbelastung und höherem Wirkungsgrad, selektivere Fanggeräte, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene und die Überkapazität der Fangflotten Angelegenheiten sind, die im Interesse ökologisch und ökonomisch vertretbarer Fischerei und Aquakultur angegangen werden müssen; hebt überdies die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der kleinen Küstenfischerei hervor;

Steuerung und Überwachung

61.  fordert die Kommission auf, im Einvernehmen mit allen wichtigen Interessenträgern aussagekräftige und leicht verständliche Indikatoren anzunehmen, beispielsweise Indikatoren für den jeweiligen ökologischen Fußabdruck beim Land-, Wasser- und Werkstoffverbrauch und bei den CO2-Emissionen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu überwachen; ist der Ansicht, dass diese Indikatoren auf integrierten Bewertungsinstrumenten sowie einheitlichen und weithin akzeptierten Methoden beruhen und außerdem explizit definiert werden sollten, damit sie in der gesamten EU sowohl für Entscheidungsträger als auch für private Akteure gelten; vertritt die Auffassung, dass mit diesen Indikatoren den Auswirkungen während des gesamten Lebenszyklus Rechnung getragen und gemessen werden sollte, welche Ressourcen in den Wirtschaftskreislauf gelangen, damit auf alle Aspekte der Ressourcenknappheit eingegangen werden kann, wodurch auch unsichtbare Ströme einbezogen werden; gibt zu bedenken, dass die als Indikator vorgeschlagene Ressourcenproduktivität nicht die benötigten Informationen liefert;

62.  erachtet es nach wie vor als wichtig, eine Reihe von schlüssigen, messbaren, klaren und überprüfbaren Zielen, einschließlich eines Gesamtziels, zu formulieren, um die Vision und die Zwischenziele des Fahrplans zu verwirklichen; stellt fest, dass das Thema vielschichtig und deshalb eine solide wissenschaftliche Grundlage notwendig ist; fordert die Kommission auf, auf dieser Grundlage spätestens ein Jahr nach der Annahme der diesbezüglichen Indikatoren einen konkreten Vorschlag mit derartigen Zielen für die EU und die Mitgliedstaaten vorzulegen und dafür zu sorgen, dass die Politik der EU in allen Bereichen mit den festgelegten Zielen im Einklang steht; vertritt die Auffassung, dass die Zwischenziele des Fahrplans als Ziele gelten sollten, bis detailliertere Ziele festgelegt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Ziele in ihre Ressourceneffizienzstrategien aufzunehmen;

63.  betont, dass spezifische Ressourceneffizienzindikatoren in allen Politikbereichen von maßgeblicher Bedeutung sind, und fordert die Kommission auf, Ressourceneffizienzindikatoren in sämtliche ihrer Folgenabschätzungen einzubinden; ist zudem der Ansicht, dass auch Eignungsprüfungen, wie sie in der Mitteilung der Kommission COM(2010)0614 skizziert werden, verpflichtend Teil jeder Folgeabschätzung sein sollten;

64.  fordert die Kommission auf, die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Wassergesetzgebung, um alle Möglichkeiten im größtmöglichen Umfang auszuschöpfen;

65.  begrüßt die Kraftstoffqualitätsrichtlinie der EU als wichtigen Schritt in einem Lebenszyklusansatz zum Ressourcenverbrauch und fordert erneut, dass die Lieferanten bei deren Umsetzung einen eigenen Standardwert für Ölsande anwenden;

66.  ist der Ansicht, dass das siebte Umweltaktionsprogramm den richtigen politischen Rahmen bieten sollte, um die Vision, die Zwischenziele und die Ziele des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa zu verwirklichen;

67.  fordert die Kommission auf, die Maßnahmen der EU genau zu untersuchen und unter anderem die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energieträger und die Gemeinsame Agrarpolitik daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Ressourceneffizienz auswirken;

68.  vertritt die Auffassung, dass ein ressourcenschonendes Europa einen angemessenen Rahmen dafür bietet, für alle Bürger im Umweltbereich Arbeitsplätze zu schaffen, die nicht mit Diskriminierung verbunden sind;

69.  betont, dass die schonende Nutzung der Ressourcen häufig durch langwierige Verwaltungsverfahren erschwert wird; fordert die Kommission auf, die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zu fördern, um die Ressourceneffizienz zu verbessern; begrüßt in dieser Hinsicht die Initiative der Kommission zur Transparenzrichtlinie;

70.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zur Information und Aufklärung der Bürger durchzuführen, um den Nutzungsgrad von Produkten aus rezykliertem Abfall zu erhöhen;

71.  fordert Maßnahmen, mit denen dafür gesorgt wird, dass der möglichst schonenden Nutzung von Ressourcen in der Regionalpolitik zentrale Bedeutung beigemessen wird; betont, dass die schonende Nutzung von Ressourcen auch auf regionaler und lokaler Ebene angegangen werden muss und dabei das Potenzial, die Nachteile und die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Regionen Europas zu berücksichtigen sind; hebt hervor, dass kommunale und regionale Behörden ihre Maßnahmen für eine schonende Nutzung von Ressourcen an der Strategie Europa 2020 ausrichten müssen;

Internationale Dimension

72.  erachtet die effiziente und nachhaltige Nutzung und Zuweisung von Ressourcen als Schlüsselelement der Industriepolitik der EU, das auch die Außenbeziehungen der Union jetzt und in Zukunft prägen sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Handel mit Umweltgütern und -leistungen ein Instrument für eine nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft ist, von dem Handel und Umwelt gleichermaßen profitieren;

73.  vertritt die Auffassung, dass ein faires, offenes und diskriminierungsfreies multilaterales Handelssystem und der Umweltschutz sich wechselseitig verstärken und den örtlichen Gemeinschaften zugutekommen sollten, sofern die multilateralen Handelsregeln so reformiert werden, dass sie den umweltpolitischen Herausforderungen und den menschlichen Grundbedürfnissen besser gerecht werden;

74.  fordert die Kommission auf, mit dem Thema Rohstoffe zusammenhängende Angelegenheiten wie Ausfuhrbeschränkungen und Investitionsaspekte stärker in laufende und künftige Verhandlungen über Handelsabkommen einzubeziehen, die die EU auf bilateraler und multilateraler Ebene führt;

75.  hebt hervor, dass durch die faire Öffnung der Weltmärkte für Umweltgüter und -leistungen bei gleichzeitiger Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs Ausfuhrmöglichkeiten eröffnet, neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Verbreitung umweltfreundlicher Technologien geschaffen und Innovationen gefördert werden, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird und bewirkt wird, dass die Preise sinken, die Qualität steigt und den Verbrauchern ein größeres Sortiment angeboten wird;

76.  begrüßt die Ergebnisse der Doha-Runde der Welthandelsorganisation zum Abbau oder zur Beseitigung von tarifären und nichttarifären Hemmnissen für den Handel mit Umweltgütern und -leistungen und fordert die Verhandlungsparteien nachdrücklich auf, unabhängig von der Zukunft der Doha-Runde die Ausarbeitung einer eindeutigen Definition von Umweltgütern und -leistungen fortzusetzen, in die auch die soziale Verantwortung der Unternehmen, die EU-Umweltnormen und die Grundsätze des fairen Handels einbezogen werden sollte;

77.  bekräftigt, dass alle derzeitigen bilateralen und regionalen Handelsabkommen der EU ein ehrgeiziges Kapitel für Nachhaltigkeit umfassen müssen, wie beispielsweise in den unlängst abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EU mit der Republik Korea, Kolumbien und Peru sowie Zentralamerika; ist der Ansicht, dass die Kapitel für soziale und ökologische Nachhaltigkeit als ebenso wichtig eingestuft werden sollten wie die handelsbezogenen Aspekte der Vereinbarung, und fordert deshalb die Kommission auf, diese Kapitel in die Bestimmungen zur Beilegung von Streitigkeiten in künftigen Freihandelsabkommen aufzunehmen;

78.  vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung von in sozial verantwortlicher Weise hergestellten Umweltgütern und -leistungen in das Allgemeine Präferenzsystem einen Mehrwert für den Handel der EU mit Entwicklungsländern schaffen und einen weiteren Anreiz dafür bieten könnte, die Ziele der Strategie Europa 2020 und die langfristigen klima- und energiepolitischen Ziele der Union zu verwirklichen;

79.  vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit und im Vorfeld der Konferenz Rio+20 eine neue, intensivierte Debatte unter Beteiligung aller VN-Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften stattfinden muss, in der insbesondere auf die Frage einzugehen ist, ob die soziale Verantwortung der Unternehmen auch freiwillig erfolgreich umgesetzt wird;

80.  betont, dass durch Öko-Innovationen der EU mehr Ressourceneffizienz jenseits ihrer Grenzen gefördert wird, wodurch der Raubbau an den globalen Ressourcen vermindert wird; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Strategien für Ressourceneffizienz zu festigen und ihr Wissen auf weltweiter Ebene weiterzugeben, beispielsweise auf dem Gipfeltreffen Rio+20; betont, dass der starke Anstieg des weltweiten Verbrauchs und das allmähliche Versiegen der Rohstoffquellen Investitionen in die weltweite Ressourceneffizienz erfordern;

81.  weist darauf hin, dass der anstehende Weltgipfel Rio+20 ein wichtiges Forum zur Erörterung der Fragen der Ressourcenschonung und der nachhaltigen Entwicklung werden könnte; ist der Ansicht, dass eine neue Reihe von Zielen der nachhaltigen Entwicklung die Lücken der Millennium-Entwicklungsziele schließen könnte und zu einem wirkungsvollen weltweiten Nachfolgeprojekt werden könnte, in dem anerkannt wird, dass die Umwelt und alle Dimensionen der Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, entscheidend und konstruktiv an dieser Konferenz mitzuwirken, um die Schwierigkeiten beim Aufbau einer integrativen und umweltverträglichen Wirtschaft im Weltmaßstab zu überwinden;

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82.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.
(2) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0014.

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