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Verfahren : 2012/2286(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0016/2013

Eingereichte Texte :

A7-0016/2013

Aussprachen :

PV 07/02/2013 - 4
CRE 07/02/2013 - 4

Abstimmungen :

PV 07/02/2013 - 5.8
CRE 07/02/2013 - 5.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0057

Angenommene Texte
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Donnerstag, 7. Februar 2013 - Straßburg
Europäische Investitionsbank – Jahresbericht 2011
P7_TA(2013)0057A7-0016/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu dem Jahresbericht 2011 der Europäischen Investitionsbank (2012/2286(INI))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2011,

–  gestützt auf die Artikel 15, 126, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Protokoll Nr. 5 über die Satzung der EIB,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) für 2010(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012, wonach insbesondere eine Erhöhung des Kapitals der EIB um 10 Milliarden Euro vorgesehen ist,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Gipfels vom 29. Juni 2012,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“,

–  unter Hinweis auf den Bericht über Risikoteilungsinstrumente (im letzten Jahr angenommenes Mitentscheidungsdossier) und insbesondere auf die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

–  unter Hinweis auf die Kapitalerhöhung bei der EBWE, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Beziehungen zwischen der EIB und der EBWE und möglicher Überschneidungen,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung, das Tätigkeitsgebiet der EBWE auf den Mittelmeerraum auszudehnen,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) sowie der Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze (COM(2011)0659), welcher die Pilotphase der Europa-2020-Projektanleiheninitiative einleitet,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (COM(2012)0511) und auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr. .../... des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (COM(2012)0512), deren Ziel die Errichtung einer Europäischen Bankenunion ist,

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über das externe Mandat der EIB 2007-2013 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 633/2009/EG(2),

–  gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A7-0016/2013),

A.  in der Erwägung, dass die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit der Überschuldung von Staaten, den diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen, die oft auf Kosten der Gesamtnachfrage gehen, und ungenügend regulierten Finanzinstituten in einigen Fällen auf EU-Ebene zu einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale und zu einem verstärkten Druck auf Investoren, vor allem für KMU, sowie zur Beeinträchtigung des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU führen;

B.  in der Erwägung, dass die EIB durch den Vertrag von Rom gegründet wurde und als „Bank der Europäischen Union“ fungiert, deren Ziel darin besteht, durch Auswahl wirtschaftlich tragfähiger Projekte für EU-Investitionen zur Umsetzung der Prioritäten der Union beizutragen; in der Erwägung, dass sie sich als gemeinnützige Bank auch mit Fällen, in denen die Märkte versagen, befasst und somit eine Ergänzung zu den Geschäftsbanken und den Finanzstrukturen insgesamt darstellt;

C.  in der Erwägung, dass die derzeitige Schulden-, Wirtschafts- und Finanzkrise die wirtschaftliche Entwicklung vieler Mitgliedstaaten schwer beeinträchtigt und zu einer Verschlechterung der sozialen Bedingungen geführt hat, dass die Mitgliedstaaten dadurch aber gleichzeitig gehalten sind, geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen, die dem Wiederaufbau gesunder Volkswirtschaften und der Schaffung einer soliden Grundlage für Wachstum und Beschäftigung in der Zukunft dienen; in der Erwägung, dass die EIB durch eine verstärkte Kreditvergabe und Teilnahme an wirtschaftlich tragfähigen Investitionsprojekten in Zeiten knapper Haushaltsmittel zum wirtschaftlichen Zusammenhalt und Wachstum jener Mitgliedstaaten beitragen kann, die von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind;

D.  in der Erwägung, dass die EIB auch außerhalb der EU tätig ist und wirtschaftlich tragfähige Projekte, die der Außenpolitik der Union entsprechen, unterstützt;

E.  in der Erwägung, dass die Bemühungen der EIB in einem Umfeld stattfinden, das – bedingt durch die betreffenden Rechtsordnungen – von schwach regulierten, untransparenten oder kooperationsunwilligen Akteuren geprägt ist, und dass sie beispielsweise i) die Finanzintermediäre, auf die sie bei der Vergabe von Darlehen zurückgreift, in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) überwacht, um sicherzustellen, dass die Endbegünstigten der EIB-Mittel ordnungsgemäß ermittelt werden und die geltenden AML/CFT-Richtlinien der EU bzw. die jeweils geltenden Normen der FATF (Financial Action Task Force) einhalten, sowie ii) die Auszahlung von EIB-Mitteln in den betreffenden Staaten überwacht;

F.  in der Erwägung, dass ein neues Regelwerk zur wirtschaftlichen, steuerlichen und haushaltstechnischen Überwachung und Disziplin in der EU und speziell im Euro-Währungsgebiet eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die Staatsschulden auf einem tragbaren Niveau bleiben;

G.  in der Erwägung, dass dieses Regelwerk dringend durch Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft, der Industrie, des Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und der Beschäftigung untermauert werden muss, die über den EU-Haushalt sowie mithilfe von EIB-Darlehen und gestützt auf die fachlichen Kompetenzen der EIB finanziert werden müssen;

H.  in der Erwägung, dass die EIB ihre Bonitätsbeurteilung AAA unbedingt aufrechterhalten muss, damit sie auch weiterhin zu attraktiven – auf die endgültigen Projektträger übertragbaren – Finanzierungsbedingungen Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten hat; in der Erwägung, dass ihre Investitionen außerdem den politischen Strategien der EU, insbesondere den Zielen Wachstum und Beschäftigung, entsprechen müssen;

I.  in der Erwägung, dass das Kreditvolumen der EIB von 72 Milliarden Euro 2010 auf 61 Milliarden Euro 2011 gesunken ist, da die enormen Aufstockungen von 2009 und 2010 als Reaktion auf die erste Welle der Krise zur Erschöpfung ihrer Kapitalbasis geführt haben;

1.  begrüßt die Entscheidung der Gouverneure der EIB für eine Kapitalerhöhung um 10 Milliarden Euro, die es der Bank ermöglichen dürfte, das Kreditvolumen für den Zeitraum 2013-2015 um bis zu 60 Milliarden Euro zu erhöhen und zur Mobilisierung von Investitionen von insgesamt etwa 180 Milliarden Euro beizutragen; weist jedoch darauf hin, dass diese Investitionen, auch wenn sie in der beschriebenen Weise gefördert würden, pro Jahr 0,5 % des BIP der EU betragen würden; vertritt daher die Ansicht, dass die Union von einer weiteren Aufstockung dieses Kapitals stark profitieren würde, da sie dringend auf wirtschaftliches Wachstum angewiesen ist;

2.  fordert die EIB auf, die Wirksamkeit und die Tragfähigkeit der Krisenmaßnahmen der Jahre 2009 und 2010 zu bewerten und die Ergebnisse dieser Bewertung als Grundlage für künftige Entscheidungen über die Prioritäten bei Investitionsplänen zur Kapitalerhöhung heranzuziehen;

3.  empfiehlt, die neue Kreditvergabekapazität auf die Prioritäten der EU, die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung, abzustimmen, wobei sie insbesondere auf vier Bereiche ausgerichtet sein sollte (die EU-Initiative für den Zugang von KMU zu Finanzmitteln, die EU-Initiative für Innovation und Kompetenz, die EU-Initiative für Ressourceneffizienz und die EU-Initiative für strategische wichtige Infrastruktur) und sich auf alle Mitgliedstaaten erstrecken sollte – der Schwerpunkt sollte jedoch auf weniger entwickelten Regionen liegen, und es sollte weiterhin für ein diversifiziertes Anlageportfolio gesorgt sein;

4.  befürwortet den Einsatz von Risikokapital und Rückflüssen für neue Finanzinstrumente gemäß dem Kreditvergabemandat der EIB;

5.  weist darauf hin, dass die organisierte Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen (Kommission und EIB), auch in Verbindung mit anderen Institutionen, wahrscheinlich effizienter als der Wettbewerb auf einer Ebene ist;

6.  fordert, dass die EIB-Mittel im Rahmen des Mandats der Bank strategisch auf die konkreten Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten ausgerichtet werden;

7.  hebt hervor, dass die bestehenden gemeinsamen Initiativen der Kommission und der EIF/EIB-Gruppe besser genutzt werden müssen, dass beispielsweise die Initiative JEREMIE für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Verbindung mit den Strukturfonds (auch ELENA oder EPEC) eingesetzt werden muss, um technische und finanzielle Beratung anzubieten, und Instrumente wie PROGRESS und JASMINE genutzt werden müssen, um vor allem in den Regionen der EU Mittel für Mikrofinanzierungsvorhaben bereitzustellen, in denen Arbeitslose kaum Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, der EIB und dem EIF angemessene Haushaltsmittel bereitzustellen, damit im Rahmen dieser Programme mehr Projekte finanziert werden können;

8.  bekräftigt, wie wichtig es ist, dass die EIB sich freiwillig an die aktuellen Eigenkapitalanforderungen gemäß Basel II hält, und empfiehlt, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten der eigenen Tätigkeiten – auch die künftigen Verpflichtungen nach Basel III eingehalten werden sollten;

9.  vertritt die Auffassung, dass die EIB, die als Bank darauf angewiesen ist, die Bewertung mit AAA zu halten, nicht an Finanzinterventionen beteiligt werden darf, die normalerweise unter den Einzelplan für Investitionen eines öffentlichen Haushaltsplans fallen – einen Posten, der im Haushaltsplan der Europäischen Union nicht vorgesehen ist;

10.  erinnert daran, dass es seit vielen Jahren immer wieder fordert, dass die EIB einer Bankenaufsicht unterstellt werden muss;

11.  fordert, dass diese Bankenaufsicht

   i) nach Artikel 127 Absatz 6 AEUV von der EZB durchgeführt wird oder
   ii) im Rahmen der in der Mitteilung der Kommission vom 12. September 2012(3) vorgesehenen künftigen Bankenunion durchgeführt wird oder
   iii) andernfalls, bei Einwilligung der EIB, mit oder ohne Beteiligung einer oder mehrerer nationaler Aufsichtsbehörden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde oder einem unabhängigen Prüfer durchgeführt wird;
  

bedauert, dass die Kommission diesbezüglich keine Vorschläge unterbreitet hat, obwohl es dies seit 2007 fordert;

12.  fordert, dass die Kommission ihm zusichert, dass die Tätigkeiten der EIB, insbesondere in Bezug auf andere Kreditinstitute, den Wettbewerbsregeln entsprechen;

13.  verweist nochmals auf seinen Vorschlag, dass die Europäische Union Mitglied der EIB werden sollte;

14.  vertritt die Auffassung, dass in dieser Zeit und solange sich in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die Zinssätze für Unternehmen stark voneinander unterscheiden, die im Rahmen der auf EU-Ebene unternommenen Bemühungen getroffenen einschlägigen Abhilfemaßnahmen der EIB an Bedeutung gewinnen;

15.  ist der Ansicht, dass zur Entwicklung gemeinsamer Finanzierungsinstrumente der EIB und der EU ein angemessener Rahmen eingerichtet werden sollte, damit die Tätigkeiten der EIB überwacht werden können und ihre demokratische Rechenschaftspflicht durch Einbeziehung des Parlaments und des Rates ausgeweitet werden kann; weist darauf hin, dass die EIB mit diesem Rahmen weiterhin die Möglichkeit haben sollte, Projekte einzeln zu bewerten, damit der tragfähige Einsatz der Kapitalressourcen der EIB auf lange Sicht sichergestellt ist, und dass der Rahmen so gestaltet werden sollte, dass bei der Verwaltung von Einrichtungen, Finanzintermediären und Endbegünstigten kein übermäßiger Aufwand entsteht;

16.  empfiehlt, die Finanzierungsinstrumente von EIB und EU auf der Grundlage strategischer Ex-ante-Zielsetzungen und -Kriterien einzusetzen, und zwar in Verbindung mit einem transparenten und effizienten Ex-post-Berichtssystem, damit die Unabhängigkeit der EIB bei der Auswahl von Projekten und in Bezug auf ihre Sorgfaltspflicht erhalten bleibt;

17.  begrüßt die EU-2020-Projektanleiheninitiative und fordert eine zügigere Verbesserung der Pilotphase und die umgehende Bewertung ihrer Ergebnisse, damit die zweite Phase der Projektanleiheninitiative möglichst bald eingeleitet werden kann; ist der Ansicht, dass diese Initiative in allen Mitgliedstaaten zu einer ausgewogenen Entwicklung der Branchen und der Infrastruktur beitragen sollte und nicht dazu führen darf, dass sich die Kluft zwischen den fortschrittlichen und den in ihrer Entwicklung zurückgebliebenen PPP- bzw. Projektfinanzierungsmärkten in der EU weiter vergrößert;

18.  vertritt die Auffassung, dass die EIB in den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, in denen sie tätig ist, den Kampf gegen Korruption und Intransparenz unterstützen sollte, vor allem, indem sie entsprechende Informationen über Begünstigte und Finanzintermediäre zusammenträgt, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf den Zugang von KMU zu Darlehen und deren Verbindungen zu vor Ort angesiedelten Wirtschaftsakteuren legt und Angaben zu den insgesamt ausgezahlten Beträgen, die Zahl der Empfänger dieser Mittel und deren Namen – vor allem bei KMU – veröffentlicht und dabei auch die Regionen und Wirtschaftszweige angibt, denen die Mittel zugewiesen wurden; fordert die EIB außerdem auf, Artikel 3 Absatz 5 des EU-Vertrags Folge zu leisten, wonach die Union – wie der EuGH mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 (ATAA und andere gegen Secretary of State for Energy and Climate Change) bestätigt hat – einen Beitrag zur strikten Einhaltung des Völkerrechts und der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu leisten verpflichtet ist;

19.  fordert die EIB auf, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass im Rahmen ihrer Finanzierungstätigkeiten nicht die Möglichkeit besteht, in Steueroasen oder kooperationsunwilligen Staaten Zuflucht zu finden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Empfehlung der Kommission, anhand von Kriterien jene Drittländer zu ermitteln, die die Mindeststandards des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich nicht erfüllen; vertritt die Ansicht, dass die Kommission einen Dialog mit der EIB aufnehmen sollte, um sicherzustellen, dass diese Kriterien bei der Auswahl von Projekten, Begünstigten und Finanzintermediären entsprechend zur Anwendung kommen; fordert die EIB nach dem jüngsten Vorfall in der Bergbauindustrie auf, die Verfahren und Normen anzugeben, die in Zukunft bei vergleichbaren Fällen angewendet werden können;

20.  erinnert daran, dass fehlende Finanzmittel nur eines der Hindernisse sind, an denen Investitionen scheitern können, und dass fehlende Kapazitäten in der Verwaltung und Projektleitung oft dazu führen können, dass Investitionen mit Verzögerung getätigt werden; fordert die EIB aus diesem Grund auf, ihr Angebot an technischer und finanzieller Beratung weiter zu vergrößern, Bankpartner und andere Finanzintermediäre darin zu bestärken, selbst technische und finanzielle Beratungsdienste aufzubauen, und die Veröffentlichung von Leitlinien in Erwägung zu ziehen, die sich auf bewährte Verfahren stützen;

21.  erinnert daran, dass fehlende Finanzmittel gerade bei KMU in verschiedenen Mitgliedstaaten das Hauptproblem sind; fordert eine Stärkung der Maßnahmen der EIB, die der Finanzierung von KMU, Unternehmertum und Ausfuhren dienen, da sie die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung sind; ist der Ansicht, dass jede Maßnahme zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für KMU die folgenden drei Hauptmerkmale aufweisen sollte: i) ausreichende Kapillarität der Netzwerke; ii) weitestgehende Weitergabe der günstigeren Finanzierungskosten der EIB an KMU und iii) Abstimmung auf den landesspezifischen Bedarf und die strategischen Ziele der EU;

22.  fordert die EIB auf, die Arbeit an der Entwicklung von Risikoteilungsinstrumenten zusammen mit der Kommission fortzusetzen, damit die Risikotragfähigkeit der EU und die Kreditvergabekapazität der EIB optimiert werden kann;

23.  vertritt die Ansicht, dass staatliche Finanzinstitutionen durchaus in der Lage sind, für die Weitergabe der günstigeren Finanzierungskosten der EIB an KMU zu sorgen; empfiehlt aus diesem Grund, dass die EIB die Finanzinstrumente für KMU auch weiterhin über staatliche Institutionen einsetzen sollte, sofern diese ihre Kreditvergabekriterien erfüllen; begrüßt die Bemühungen der Konferenz der langfristigen Investoren (Long Term Investors Club, LTIC) um eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EIB und wichtigen staatlichen Institutionen;

24.  bestärkt die Kommission und die EIB außerdem darin, ein EIB-Kreditfenster für KMU zu entwickeln, das konkret auf die Versorgung dieser Partner ausgerichtet ist, damit auch kleinere Finanzintermediäre (und kleinere KMU), die zurzeit aufgrund ihres beschränkten Kreditprofils unterversorgt sind, Zugang zu EIB-Darlehen für KMU haben;

25.  fordert die EIB-Gruppe und die Kommission auf, den Sozialwirtschaftssektor und Jungunternehmer auch weiterhin mit verschiedenen Initiativen wie maßgeschneiderten Darlehen und Bürgschaftsregelungen zu unterstützen, damit die sozialstaatlichen Leistungen auf dem gegenwärtigen Niveau erhalten bleiben, während die Mitgliedstaaten die öffentliche Finanzierung umstrukturieren; begrüßt vor allem, dass eine neuartige Investmentplattform geschaffen wurde, die Sozialunternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell auf aktuelle soziale Probleme reagieren, Zugang zu Finanzmitteln bietet, und fordert die EIB auf, im Rahmen der Initiative für soziales Unternehmertum eng mit der Kommission und Vertretern dieser Branche zusammenzuarbeiten;

26.  fordert die EIB auf, unter anderem jene Mitgliedstaaten zu unterstützen, die von der Krise besonders betroffen waren, indem tragfähige Maßnahmen finanziert werden, die zur Förderung der Beschäftigung beitragen und Impulse für ein neuerliches Wirtschaftswachstum geben; erinnert daran, dass die EIB in den Mitgliedstaaten, die mit Problemen konfrontiert sind, mit den Strukturfonds zusammenarbeiten muss, damit zuverlässige und produktive öffentliche und private Investitionen getätigt und Infrastrukturprojekte durchgeführt werden;

27.  begrüßt den Rahmen der EIB betreffend Strukturprogrammdarlehen, mit dem im Rahmen der EU-Strukturfonds wesentlich zum Kofinanzierungsanteil aus den einzelstaatlichen Haushalten beigetragen wird; fordert die Bank auf, diese Unterstützung auszubauen, damit in den Mitgliedstaaten, die von der Wirtschaftskrise stark betroffen sind, die nötigen Investitionen getätigt werden; weist jedoch darauf hin, dass diese Fördermaßnahme in keinerlei Verbindung zu Strukturfondsprogrammen stehen und mit dem Ende der Krise auslaufen sollte;

28.  begrüßt, dass die EIB bei der Gestaltung eines spezifischen Finanzierungsinstruments für den Kultur-, Bildungs- und Kreativitätssektor Unterstützung leistet, und ist der Ansicht, dass die EIB auch weiterhin Initiativen zur Unterstützung kultureller und bildungsbezogener Maßnahmen entwickeln sollte;

29.  bestärkt die EIB darin, die finanzielle Unterstützung des Gesundheitsbereichs fortzusetzen und insbesondere den Bau, die Erneuerung und die Modernisierung von Krankenhausinfrastruktur zu fördern, da die öffentlichen Mittel knapp sind;

30.  unterstützt die EIB in ihren Bemühungen um eine Fortführung der Investitionen in Forschungs- und Innovationsprojekte, insbesondere im Rahmen der Finanzierungsfazilität auf Risikoteilungsbasis und vor dem Hintergrund von Horizont 2020, wobei der Schwerpunkt auf der Markteinführung neuer Technologien, auch umweltverträglicher Lösungen, liegen sollte; fordert die EIB auf, Maßnahmen zu treffen, die auf die Überwindung der Kluft ausgerichtet sind, die zwischen den Volkswirtschaften der EU im Bereich Forschung und Innovation besteht, da diese Diskrepanz auf lange Sicht die Funktionsweise des Binnenmarkts beeinträchtigen wird;

31.  fordert die EIB auf, sich weiter zusammen mit der Kommission für die Entwicklung innovativer Finanzinstrumente einzusetzen, damit die begrenzten EU-Haushaltsmittel optimal genutzt, private Quellen mobilisiert und Instrumente auf Risikoteilungsbasis gefördert werden, wenn es darum geht, Investitionen zu finanzieren, die für die EU von strategischer Bedeutung sind, also unter anderem in Bereichen wie Landwirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, erneuerbare Energieträger, nachhaltige Verkehrsträger, Innovation, transeuropäische Netze, Bildung und Forschung, und damit den Weg für den Übergang zu wissensbasiertem Wachstum und tragfähiger Entwicklung in einer auf Dauer wettbewerbsfähigen Union zu bereiten;

32.  begrüßt, dass die EIB konkret im Bereich Energieeffizienz in den letzten Jahren zunehmend aktiv geworden ist, und fordert die Kommission und die EIB auf, in der Frage der Nutzung von Synergien und der Einführung neuer gemeinsamer Initiativen zusammenzuarbeiten – zumal Investitionsbedarf besteht und mit der kürzlich verabschiedeten Energieeffizienzrichtlinie Investitionsmöglichkeiten geschaffen wurden; fordert die EIB auf, bei der Ausarbeitung der neuen gemeinsamen Initiative für Energieeffizienz unter anderem die besondere Rolle der ESCO-Unternehmen zu beachten;

33.  begrüßt die Prüfung des Mandats der EIB für Maßnahmen außerhalb der Union; unterstützt die Schwerpunktsetzung der EIB, die auf Investitionen im Interesse des langfristigen Wohlstands und der langfristigen Stabilität in der Nachbarschaft der EU, insbesondere im Mittelmeerraum und in den Ländern, die sich auf eine EU-Mitgliedschaft vorbereiten, ausgerichtet ist, wobei die finanzielle Unterstützung der EIB sich auf die Bereiche Vernetzung, Wachstum, Klimaschutz, europäische Direktinvestitionen im Ausland und KMU konzentriert;

34.  empfiehlt, dass Maßnahmen im Interesse eines besseren Zugangs der EU-Bank zu EU-Zuschüssen sowie zur Verstärkung der Synergieeffekte mit EU-Instrumenten im Rahmen des neuen Mandats getroffen werden, und vertritt die Auffassung, dass es die stärkere Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente außerhalb der EU, auch von Eigenkapital- und Risikoteilungsinstrumenten für KMU, zu fördern gilt und Möglichkeiten für eine Finanzierung über Kleinstkredite vorgesehen werden sollten;

35.  begrüßt die Initiativen, die die Bank auf der regionalen Ebene, vor allem im Ostseeraum und in der Donauregion, durchführt und die auf eine allgemeine Verbesserung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Regionen ausgerichtet sind; vertritt die Auffassung, dass diese Initiativen im Hinblick auf eine mögliche Ausdehnung der Hilfsmaßnahmen auf weitere EU-Regionen als bewährte Verfahren gelten können;

36.  begrüßt, dass die Bank sich an der Koordinierungsinitiative europäischer Banken/„Wiener Initiative“ (European Bank Coordination Initiative – EBCI) beteiligt, mit der verhindert werden soll, dass sich grenzüberschreitend tätige Bankengruppen in großem Maßstab und unkoordiniert aus den mittelosteuropäischen Regionen und dem Ostseeraum zurückziehen, und dass sie auch an dem angekündigten Gemeinsamen Aktionsplan der Internationalen Finanzierungsinstitutionen für Wachstum in den mittel-, ost- und südosteuropäischen Mitgliedstaaten und Kandidatenländern teilnimmt;

37.  fordert die EIB auf, ihre Bemühungen im Bereich der Darlehensvergabe außerhalb der EU zu intensivieren und die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und regionalen Entwicklungsbanken und den Vermittlungsstellen für die Mitfinanzierung von Entwicklungsplänen in den Mitgliedstaaten zu verstärken, damit die Kosten gesenkt und die Ressourcen effizienter genutzt werden können;

38.  ist der Ansicht, dass der EIB im Rahmen der künftigen EU-Plattform für Außenbeziehungen und Entwicklungszusammenarbeit, die voraussichtlich von der Kommission vorgeschlagen werden wird, als „EU-Bank“ und etabliertem Partner der Kommission bzw. des EAD besondere Bedeutung zukommt, wenn es um die Unterstützung der Ziele der EU-Außenpolitik im Rahmen dieser Plattform und kompetente technische und finanzielle Beratung geht;

39.  weist darauf hin, dass es bei Fazilitäten, in deren Rahmen Finanzhilfen kombiniert werden (Blending), ausschlaggebend ist, dass die knappen Haushaltsmittel – aus dem EU-Haushalt und anderen Quellen – weitestgehend gebündelt und die Leitlinien und Normen der EU eingehalten werden;

40.  fordert die EIB auf, das Potenzial für Synergien durch eine enge Zusammenarbeit mit der EBWE nach Möglichkeit voll auszuschöpfen;

41.  begrüßt angesichts der Kapitalklemme, die zurzeit mit Blick auf eine umweltfreundliche Wirtschaft besteht, die Maßnahmen, die die EIB zur Förderung des Übergangs zu einer intelligenteren, umweltfreundlicheren und tragfähigeren Wirtschaft in Europa unternimmt;

42.  fordert die EIB auf, die Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus und der Verordnungen (EG) Nr. 1367/2006 und (EG) Nr. 1049/2001 einzuhalten und dazu ein öffentliches Unterlagenregister einzurichten, da ein solches Register die Voraussetzung dafür ist, dass das Recht auf Zugang zu Dokumenten – auch in Bezug auf die Endbegünstigten der Globaldarlehen der EIB – wahrgenommen werden kann;

43.  weist darauf hin, dass zu den Aufgaben der EIB unter anderem auch die Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht sowie Transparenz, öffentliche Auftragsvergabe und Menschenrechte gehört;

44.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2012)0119.
(2)3 ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1.
(3) COM(2012)0510.

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