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Verfahren : 2013/2110(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0375/2013

Eingereichte Texte :

A7-0375/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/12/2013 - 4.27
CRE 11/12/2013 - 4.27
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0578

Angenommene Texte
PDF 159kWORD 68k
Mittwoch, 11. Dezember 2013 - Straßburg
Widerstandsfähigkeit und Reduzierung des Katastrophenrisikos in Entwicklungsländern
P7_TA(2013)0578A7-0375/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu einem EU-Konzept für Resilienz und Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen (2013/2110(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 210 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vom 20. Dezember 2005,

–  unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe vom 18. Dezember 2007,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 mit dem Titel „Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans zum „Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe – Verwirklichung einer wirksamen und grundsatzorientierten humanitären Hilfe der Europäischen Union“ (COM(2010)0722),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“ (COM(2012)0586) (im Folgenden „Resilienz-Mitteilung 2012“ genannt),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 19. Juni 2013 „Action plan for resilience in crisis-prone countries 2013-2020“ (Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern 2013-2020) (SWD(2013)0227),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2013 zum EU-Konzept für Resilienz,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2009 mit dem Titel „EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern“ (COM(2009)0084),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 16. Februar 2011 mit dem Titel „Durchführungsplan der EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern 20112014“ (SEC(2011)0215),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern,

–  unter Hinweis auf den Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005-2015 der Vereinten Nationen, in der im Rahmen der Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge im Januar 2005 in Hyogo (Japan) verabschiedeten und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution A/RES/60/195 gebilligten Fassung sowie seiner Halbzeitüberprüfung,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. April 2001 mit dem Titel „Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung – Eine Bewertung“ (COM(2001)0153),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. August 2012 mit dem Titel „Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union“ (COM(2012)0446),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zu der Mitteilung der Kommission „Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe“(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Februar 2013 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ (COM(2013)0092),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (COM(2011)0637) und der Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema vom 14. Mai 2012,

–  unter Hinweis auf die Neuregelung für das Engagement in fragilen Staaten in der in der Busan-Partnerschaft für eine effektive Entwicklungszusammenarbeit enthaltenen Fassung, die im Rahmen des 5. Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan (Südkorea) vom 29. November bis zum 1. Dezember 2011 verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 über die Millenniumsentwicklungsziele – Festlegung der Rahmenvorgaben für die Zeit nach 2015(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Juni 2013 über „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“,

–  unter Hinweis auf die Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung mit dem Titel „The future we want“, die im Juni 2012 in Rio de Janeiro (Rio+20) stattfand und insbesondere ihre Beschlüsse zur Katastrophenvorsorge,

–  unter Hinweis auf die vierte Sitzung der Global Platform for Disaster Reduction, die vom 19. bis zum 23. Mai 2013 in Genf stattfand,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 mit dem Titel „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ (COM(2013)0141),

–  gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0375/2013),

A.  in der Erwägung, dass die Kommission den Begriff der Resilienz in ihrer Mitteilung über Resilienz aus dem Jahr 2012 als „Fähigkeit eines Individuums, eines Haushalts, einer Gemeinschaft, eines Landes oder einer Region, Belastungen und Schocks standzuhalten, sich anzupassen und sich rasch wieder zu erholen“ definiert hat;

B.  in der Erwägung, dass es sich bei der Katastrophenvorsorge um einen wesentlichen Baustein zur Herstellung von Resilienz handelt; in der Erwägung, dass die Katastrophenvorsorge die Analyse und Behandlung von Gefahren zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Katastrophen sowie Tätigkeiten zur Unterstützung der Vorbereitung, Prävention und Abmilderung auf sämtlichen Ebenen von der lokalen bis zur internationalen Ebene umfasst;

C.  in der Erwägung, dass es sich bei der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung um ein wichtiges Instrument des Resilienzkonzepts handelt, mit dem ein Beitrag zur Bewältigung der operativen und finanzierungsbezogenen Lücken zwischen den Phasen der Nothilfe und der Entwicklung geleistet wird;

D.  in der Erwägung, dass es sich beim Hyogo-Rahmenaktionsplan um ein unschätzbar wertvolles Instrument für die weltweite Fortentwicklung der Agenda der Katastrophenvorsorge handelt, und in der Erwägung, dass er im Jahr 2015 ausläuft; in der Erwägung, dass die Verabschiedung des Rahmens für die Katastrophenvorsorge für die Zeit nach 2015 auf der Weltkonferenz über Katastrophenschutz in Japan zu Beginn des Jahres 2015 erfolgen wird;

E.  in der Erwägung, dass in der Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans zum Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe festgestellt wurde, dass bei der Katastrophenvorsorge Fortschritte erzielt worden seien, aber dass weitere praktische Fortschritte unentbehrlich seien;

F.  in der Erwägung, dass nach Aussage der Vereinten Nationen seit dem Jahr 1992 4,4 Mrd. Menschen von Katastrophen betroffen waren, ein Schaden in einem Wert von 2 Bio. USD verursacht wurde und 1,3 Mio. Menschen umgekommen sind; in der Erwägung, dass die Kosten der Katastrophenschäden im Jahr 2011 bei mehr als 300 Mrd. USD lagen; in der Erwägung, dass mit einer Investition von einem Dollar in die Katastrophenvorsorge in krisenanfälligen Gebieten nach Schätzungen der Asiatischen Entwicklungsbank mindestens vier Dollar bei den zukünftigen Kosten für Nothilfe und Rehabilitation eingespart werden;

G.  in der Erwägung, dass die vernetzten Lieferketten in der heutigen globalisierten Welt dazu führen, dass wirtschaftliche Verluste in einer Weltregion weltweit einen Nachhall finden; in der Erwägung, dass beispielsweise die Überschwemmungen in Thailand im Jahr 2011 die weltweite Industrieproduktion Schätzungen zufolge um 2,5 % zurückwarfen;

H.  in der Erwägung, dass die Kosten von Katastrophen steigen, weil zusätzlich zur schnellen und unzureichend gesteuerten Urbanisierung, dem Bevölkerungswachstum, der Bodenverschlechterung und der Knappheit natürlicher Ressourcen durch den Klimawandel schwerwiegendere wetterbedingte Ereignisse hervorgerufen werden; in der Erwägung, dass Nahrungsmittel- und Ernährungskrisen in vielen Regionen der Entwicklungsländer immer häufiger auftreten;

I.  in der Erwägung, dass Anstrengungen im Bereich der Katastrophenvorsorge und der Resilienz die Anstrengungen der entwickelten Länder zur Verringerung ihrer Auswirkungen auf den Klimawandel ergänzen müssen und nicht ersetzen dürfen;

J.  in der Erwägung, dass in Zeiten der finanzieller Konsolidierung ein erheblicher Bedarf an einer effektiven und effizienten Verwendung der Ressourcen besteht; in der Erwägung, dass die Finanzierung für die Katastrophenvorsorge eine langfristige Perspektive aufweisen muss und die tatsächlichen Risiken mit einem zentralen Schwerpunkt bei der Unterstützung der Schutzbedürftigsten gegenüber Schocks abbilden sollte;

K.  in der Erwägung, dass China 3,15 Mrd. UDS zur Verringerung der Folgen von Überschwemmungen ausgegeben hat und damit Verluste in einer geschätzten Höhe von 12 Mrd. USD abgewendet hat; in der Erwägung, dass Bangladesch, Kuba, Vietnam und Madagaskar zu weiteren Erfolgsbeispielen gehören, die in der Lage waren, die Folgen meteorologischer Gefahren wie beispielsweise von Tropenstürmen und Überschwemmungen durch verbesserte Frühwarnsysteme, eine verbesserte Vorbereitung auf Katastrophen und weitere Maßnahmen zur Risikominderung erheblich zu verringern;

L.  in der Erwägung, dass in den meisten Ländern ein hoher Anteil der Gesamtinvestitionen auf Investitionen aus dem Privatsektor entfällt, und in der Erwägung, dass die nationale wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz gegenüber Katastrophen von Investitionen des Privatsektors, die dem Katastrophenrisiko Rechnung tragen;

M.  in der Erwägung, dass die im städtischen Raum lebende Weltbevölkerung nach Voraussagen der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2050 um 72 % zunehmen wird und dass sich das größte Wachstum in den Städten in Entwicklungsländern vollziehen wird, sodass die Anzahl der Personen, die einem Katastrophenrisiko ausgesetzt sind, hierdurch enorm ansteigen wird;

N.  in der Erwägung, dass Katastrophen zu einer Reihe weiterer Probleme wie extremer Armut, Ernährungsunsicherheit und Unterernährung beitragen können;

O.  in der Erwägung, dass eine nicht nachhaltige Entwicklungsplanung und nicht nachhaltige Vorgehensweisen in diesem Bereich in der Vergangenheit bei vielen Bevölkerungen zu einer größeren Anfälligkeit gegenüber Katastrophen geführt haben; in der Erwägung, dass es sich bei der Bewertung des Katastrophenrisikos um eine Vorbedingung für die Entwicklungsplanung und Entwicklungsprogramme handeln muss;

P.  in der Erwägung, dass eine fehlende Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen Geberländern in Situationen im Anschluss an eine Krise die Auswirkungen der gemeinsamen Anstrengungen mindert; in der Erwägung, dass eine stärkere Geberkoordinierung sowohl in Situationen im Anschluss an eine Krise als auch bei Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz erhebliche Einsparungen und eine verbesserte Effizienz bei den Entwicklungszielen bewirken kann;

Q.  in der Erwägung, dass der Globale Sachstandsbericht inzwischen als glaubwürdige globale Quelle zur Analyse von Gefahrenrisiken und Tendenzen der Anfälligkeit eingerichtet wurde; in der Erwägung, dass sich das Fehlen von genauen Daten über Katastrophenschäden dennoch weiterhin als bedeutende Herausforderung erweist;

R.  in der Erwägung, dass regionale Integration zu wirtschaftlichem, politischem und sozialem Erfolg führt;

S.  in der Erwägung, dass die Praxis der Übertragung von Flächen reguliert werden muss, um die ländliche Bevölkerung nicht zu schädigen;

EU-Konzept für Resilienz

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission über Resilienz aus dem Jahr 2012 und ihre Ziele; legt der Kommission nahe, die Vorschläge in der Mitteilung aktiv weiterzuverfolgen und sicherzustellen, dass ein langfristiges Konzept für den Aufbau von Resilienz und die Katastrophenvorsorge weiterentwickelt wird, in dem sowohl die Grundzüge der humanitären Hilfe als auch der Entwicklungshilfe enthalten sind und zwischen beiden eine klare Verbindung hergestellt wird;

2.  begrüßt den Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern 2013–2020 und seine Prioritäten; fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge und Prioritäten gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) umzusetzen und sicherzustellen, dass im Hinblick auf ihre Ziele konsequente Fortschritte erzielt werden;

3.  ist besorgt darüber, dass die Resilienz und konkret die Katastrophenvorsorge in den Schlussfolgerungen des Rates „Die übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“ nur kurz Erwähnung finden; ist der Auffassung, dass diesen Themen in der Agenda für den Zeitraum nach 2015 ein stärkeres Gewicht beigemessen werden muss;

4.  fordert die Kommission auf, Resilienzmaßnahmen aktiv in die Programmplanung für die humanitäre Hilfe wie auch für die Entwicklungshilfe zu integrieren; betont die Notwendigkeit einer stärkeren Verbindung zwischen kurzfristigen humanitären Maßnahmen und der längerfristigen Entwicklungsprogrammplanung sowie ihrer Übereinstimmung mit dem allgemeinen Konzept der EU für Resilienz;

5.  ist der Auffassung, dass der zentrale Schwerpunkt des Konzepts der EU für Resilienz bei den am stärksten schutzbedürftigen, ärmsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungen liegen muss, die Risiken, insbesondere Naturkatastrophen, in hohem Maß ausgesetzt sind und über einen geringen Schutz gegenüber derartigen Schocks verfügen, wozu auch langsam einsetzende Ereignisse gehören; betont, dass ein langfristiges Resilienzkonzept auf die Ursachen der Anfälligkeit gegenüber Risiken abzielen und die zugrunde liegenden Risikofaktoren in erheblichem Maß verringern muss;

6.  betont, dass der langfristige Ansatz der EU zur Resilienz die Zerstörung des Ökosystems, insbesondere der Landwirtschaft, des Wassers, der Artenvielfalt und der Fischbestände, bekämpfen sollte, und fordert die EU auf, mit ihrer Risikostrategie eine kohärente Politik zur Verminderung der Anfälligkeit zu verfolgen, was durch die Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsmethoden und Systeme wie dem Fruchtwechsel, der Agrarökologie, der Agroforstwirtschaft, dem biologischen Landbau und der Kleinbauernwirtschaft gelingen kann;

7.  fordert die Kommission auf, fragile und krisenanfällige Länder als Zielgruppe in ihre Resilienz-Agenda aufzunehmen und in die Stärkung lokaler Institutionen zu investieren, damit Stabilität hergestellt werden kann und damit für schutzbedürftige Bevölkerungen eine Grundversorgung bereitgestellt wird;

8.  betont, dass die Lücke zwischen den Phasen der Soforthilfe und der Entwicklung im Rahmen der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung geschlossen werden kann, mit der Synergien zwischen der humanitären Hilfe und der Entwicklungsarbeit sichergestellt werden sollen; vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, dass Übergangsstrategien und Parallelverbindungen zwischen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in katastrophenanfälligen Ländern, bei anhaltenden Krisen und Ländern, die kurz zuvor von einer Katastrophe betroffen waren, ausführlicher behandelt werden;

9.  verlangt, dass katastrophengefährdete Länder eine Führungsrolle übernehmen und die zentralen Akteure bei der Festlegung ihrer Prioritäten und der Übergangsstrategien von humanitärer Hilfe zu einer langfristigen Entwicklungsstrategie sein sollten, weil sie die Gegebenheiten vor Ort besser kennen und so am besten bestimmen können, was für ihre Gemeinwesen am sinnvollsten ist;

10.  betont, dass der Klimawandel die zugrunde liegenden Risikofaktoren verschlimmert und daher in den Resilienzstrategien, insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel, berücksichtigt werden muss;

Katastrophenvorsorge als wesentlicher Bestandteil der Resilienz

11.  betont, dass Investitionen in Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge im Vorfeld von Katastrophen weitaus kosteneffektiver als die Finanzierung von Interventionen im Katastrophenfall nach einem Ereignis sind; spricht sich daher für weitere Investitionen in die Katastrophenvorsorge und Resilienzstrategien in Entwicklungsländern, insbesondere in den Gebieten mit der größten Vulnerabilität, und deren Ausnahme in die nationalen Entwicklungspläne aus;

12.  betont, dass zu wirksamer Katastrophenbewältigung die Einführung eines Rahmenwerks für die sofortige Mobilisierung aller notwendigen Ressourcen gehört;

13.  betont, dass die Katastrophenvorsorge dementsprechend Vorrang in der zukünftigen Entwicklungsplanung erhalten sollte und als Querschnittsthema in die Programmplanung für die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe in fragilen und risikoanfälligen Ländern aufgenommen werden sollte;

14.  fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Regierungen ihrer Partnerländer auf, die Strategien für die Katastrophenvorsorge durch die Durchführung von Risikoanalyseprogrammen und die Verbesserung von Frühwarnsystemen, insbesondere in fragilen und krisenanfälligen Ländern, durch die Verstärkung der Vorbereitung auf Katastrophenfälle im Hinblick auf wirkungsvolle Reaktionen auf allen Ebenen und durch die Unterstützung einer nachhaltigeren Entwicklungsplanung in den Partnerländern zu verbessern und zu entwickeln;

15.  fordert die Partnerländer auf, Rechnungsführungssysteme einzurichten, mit denen lokale Schäden erfasst und Informationen zwischen der lokalen und der nationalen Ebene für die Planung und statistische Zwecke ausgetauscht werden können; stellt fest, dass ein bestimmter Grad der Standardisierung zu einer besseren Erfassung der Schäden auf regionaler Ebene beitragen und hierdurch die regionale Zusammenarbeit unterstützen könnte;

16.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die Partnerländer dazu auf, die Umweltverträglichkeit und das Katastrophenrisikomanagement in Programmen zur Landreform und den Regelungen für Grundbucheintragungen zu berücksichtigen;

17.  stellt fest, dass es sich bei der Katastrophenvorsorge und der Anpassung an den Klimawandel um miteinander verknüpfte Themen handelt und fordert die Kommission und alle Akteure daher auf, eine weiterreichende Integration der Strategien für die Katastrophenvorsorge und die Anpassung an den Klimawandel, darunter der vorhandenen nationalen Anpassungspläne und -programme (NAPAs), vorzunehmen, sie in der Phase der Planung des 11. EEF zu berücksichtigen, sich um eine konkrete finanzielle Unterstützung zu bemühen, beispielsweise durch die Umsetzung der Globalen Allianz gegen den Klimawandel, und die Anstrengungen für eine Harmonisierung dieser Aktivitäten zu koordinieren;

18.  befürwortet ein komplementäres und kohärentes Konzept für die Rahmen für die Milleniums-Entwicklungsziele und die Katastrophenvorsorge für den Zeitraum nach 2015; ist der Auffassung, dass die Ergebnisse der gegenwärtigen Rahmen in den Prozessen für die Zeit nach dem Ablauf der Milleniums-Entwicklungsziele und des Hyogo-Rahmenaktionsplans berücksichtigt werden müssen und darin auch die Erfahrungen derjenigen aufgegriffen werden müssen, die am stärksten von Katastrophen und Krisen in Mitleidenschaft gezogen wurden; hält erneut fest, dass eine starke Einbindung der Katastrophenvorsorge, des klimabezogenen Risikomanagements und der Resilienz in den Rahmen für die Zeit nach 2015 erfolgen muss;

Nachhaltige Entwicklung, Sozialschutz und Resilienz von Gemeinwesen

19.  betont, dass das Resilienzkonzept einen nachhaltigen Nutzen für die am stärksten schutzbedürftigen Bereiche der Gesellschaft schaffen muss, insbesondere für jene, die in äußerster Armut oder informellen Siedlungsgebieten oder Elendsvierteln leben, und indigene Bevölkerungsgruppen, die Katastrophenrisiken in sehr starkem Maß ausgesetzt sind;

20.  betont, dass die nachhaltige Entwicklung als wesentlicher Bestandteil der Katastrophenvorsorge betrachtet werden muss; stellt fest, dass langfristige Fortschritte nur dann erzielt werden können, wenn die zugrunde liegenden Faktoren, die die Anfälligkeit von Gemeinwesen oder Einzelpersonen erhöhen, wie beispielsweise ein mangelhaftes Umweltmanagement, eine unangemessene Infrastruktur, Bodenverschlechterung und eine mangelhafte Stadtplanung, angegangen werden;

21.  ist sich darüber im Klaren, dass ein großer Anteil der Haushalte in Entwicklungsländern, insbesondere in Ländern mit geringem Einkommen, der in einem fortwährenden Zustand der Armut lebt, im Allgemeinen über einen sehr geringen oder keinen Sozialschutz verfügt und deshalb im Fall von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachter Katastrophen noch stärker betroffen ist; fordert die Kommission auf, Sozialschutzaktivitäten in ihren Programmen zur Entwicklungszusammenarbeit weiter zu fördern, wobei konkrete Aktivitäten auf die Verbesserung staatseigener Systeme, Präventionsmaßnahmen und Versicherungen für Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen abzielen sollten;

22.  unterstützt eine erhöhte Aufmerksamkeit für kleinere Katastrophen als zentrales Ziel im Resilienzkonzept und die verbesserte Sichtbarkeit von Schäden, die Gemeinwesen durch kleinere Katastrophen entstehen, sowie deren Folgen für diese Gemeinwesen;

23.  betont die Notwendigkeit der Stärkung und Entwicklung der Bildung im Zusammenhang mit Katastrophen und Notsituationen und zur Verbesserung der Verbreitung, Zusammenstellung und Vermittlung von Informationen und Wissen, die einen Beitrag zum Aufbau der Resilienz von Gemeinwesen leisten und Verhaltensänderungen und eine Kultur der Vorbereitung auf Katastrophen fördern;

24.  betont die wichtige Rolle, die lokale Behörden sowie lokale und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft beim Aufbau von Resilienz, insbesondere in fragilen und krisenanfälligen Ländern, spielen können, und legt den lokalen Behörden nahe, in Absprache mit den lokalen Gemeinschaften sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, kohärente und koordinierte Prozesse für die Umsetzung von Resilienzstrategien zu schaffen;

25.  betont, dass starke Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Überwachung unter Mitwirkung der lokalen Behörden, der Entwicklungspartner, von Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft, der Medien und der Öffentlichkeit eingerichtet werden sollten, um den Zugang zu Informationen zu verbessern und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Strategien zur Katastrophenvorsorge und Resilienz aufzubauen; fordert eine regelmäßige Erhebung von Daten, unter anderem meteorologischen Daten, Daten zur Ernte und zu Viehbeständen, zum Funktionieren der Märkte, zum Ernährungszustand von Kindern und der ärmsten Mitglieder der Gesellschaft, zu bestehenden Katastrophenvorsorgemechanismen und zum Zugang zur Grundversorgung; regt eine regelmäßige Berichterstattung und Veröffentlichung dieser Daten auf öffentlich zugänglichen Plattformen an, um den Zugang zu Informationen, Frühwarnungen und eine Verbesserung der Situation zu erleichtern;

Lehren aus Ernährungskrisen und früheren Katastrophen

26.  weist darauf hin, dass in der Folge von Katastrophen und Notsituationen häufig Nahrungsmittelkrisen und Unterernährung in den betroffenen Bevölkerungen, insbesondere bei Kindern, auftreten; betont, dass es sich bei Ernährungskrisen an sich um Katastrophen handelt und dass das Resilienzkonzept, dessen Schwerpunkt bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Ernährung liegt, systematisch in die Programmplanungsentscheidungen einbezogen werden muss;

27.  fordert die EU auf, Lehren aus den vergangenen Jahrzehnten ihrer Politik der Zusammenarbeit zu ziehen und Vorschläge für eine Förderung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in der Praxis durch die Verknüpfung der Entwicklungshilfe mit anderen Politikbereichen der EU, beispielsweise mit der Agrar-, Handels-, Steuer-, Klimawandel- und Investitionspolitik, vorzulegen;

28.  fordert die Kommission auf, das Problem der Landnahme in ihren Politikdialog mit Entwicklungsländern zu integrieren, um die Politikkohärenz zu einem Grundstein der Entwicklungszusammenarbeit auf nationaler sowie internationaler Ebene zu machen und die Enteignung von Kleinbauern, eine noch stärkere Schwächung der armen Bevölkerung in ländlichen Gebieten und die nicht nachhaltige Nutzung von Land und Wasser zu verhindern;

29.  stellt fest, dass Nahrungsmittel- und Ernährungskrisen in der Sahelzone und am Horn von Afrika immer häufiger auftreten, wo Millionen von Menschen nicht über einen Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln verfügen; verweist darauf, dass die Ernährungskrise am Horn von Afrika im Jahr 2011 und die in der Sahelzone im Jahr 2012 gezeigt haben, dass humanitäre Hilfe den Kreislauf des chronischen Hungers und der Unterernährung weder durchbrechen noch bei deren Ursachen ansetzen kann; hebt es als wichtig hervor, dass die zugrunde liegenden Ursachen der fortwährenden Ernährungsunsicherheit in diesen Regionen, und zwar der schlechte Zugang zu einer angemessenen Grundversorgung und zu Bildung, die akute Armut, die unzureichende Unterstützung für die kleinbäuerliche Land- und Viehwirtschaft, Landzugangsprobleme, die Umweltschädigung, das schnelle Bevölkerungswachstum, Marktversagen, die sinkende Pro-Kopf-Erzeugung von Nahrungsmitteln und die mangelhafte Staatsführung angegangen werden; betont, dass sich die zugrunde liegenden Ursachen für Ernährungskrisen heute komplexer als in der Vergangenheit gestalten, da beispielsweise marktbezogene Schocks und Preisschocks häufiger auftreten und mit größerer Wahrscheinlichkeit arme Menschen betreffen;

30.  stellt fest, dass es sich bei dem chronischen Mangel an Ernährungssicherheit um den ersten und wichtigsten Faktor für die Anfälligkeit gegenüber Ernährungskrisen handelt, weil hierdurch die Fähigkeit der Menschen zur Vorbereitung auf Krisen, zum Überstehen von Krisen und zur Erholung nach deren Ende verringert wird; stellt fest, dass der chronische Mangel an Ernährungssicherheit langfristig negative Folgen hervorruft, die das Humankapital durch die Behinderung des Wachstums von Kindern und eine Beeinträchtigung der Entwicklungsfähigkeit von Gesellschaften vermindern; stellt fest, dass sich die Bewältigung von Krisen im Zusammenhang mit hohen und sehr volatilen Nahrungspreisen kostenintensiv und komplex gestaltet; verweist darauf, dass das von der Kommission begründete Resilienzkonzept in die richtige Richtung weist, damit bei den Ursachen der Anfälligkeit angesetzt werden kann, wobei die chronische Ernährungsunsicherheit zu den wichtigsten Ursachen gehört;

31.  ist der Ansicht, dass der Aktionsplan für Resilienz der EU anstreben sollte, Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einzuführen und Probleme im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel anzugehen, indem nicht nachhaltige Praktiken wie das Dumping landwirtschaftlicher Erzeugnisse und unfaire Handelsregeln abgeschafft werden; fordert die EU auf, eine nachhaltige Landwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene ganzheitlich zu behandeln;

32.  begrüßt sowohl das gemeinsame Konzept für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe als auch den regionalen Ansatz in der Initiative der EU mit dem Titel „Unterstützung der Resilienz am Horn von Afrika“ (SHARE) und die Globale Allianz für die Resilienz-Initiative (AGIR) in der Sahelzone unter der Federführung der EU; fordert eine größere Aufmerksamkeit für diese Regionen und eine noch bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Regierungen, internationalen Gebern, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor bei der Beseitigung von Trennlinien zwischen den Konzepten für die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe, zwischen sogenannten normalen Maßnahmen und Krisenmaßnahmen;

33.  fordert ein effektives Resilienzkonzept, das multi-institutionell, koordiniert, umfassend und systematisch ausgestaltet sein muss und eine Reihe von Elementen einschließen muss, wie beispielsweise die Bereitstellung von vorhersehbaren und zweckgerechten Netzen der sozialen Sicherheit für die am stärksten schutzbedürftigen Personen, sodass damit nicht nur sichergestellt würde, dass Haushalte im Krisenfall einen sofortigen Zugang zu Nahrungsmitteln erhalten, sondern auch eine schnelle Erholung und die Resilienz gegenüber zukünftigen Schocks garantiert wäre; fordert, dass die Verringerung der Unterernährung von Kindern durch koordinierte nationale Pläne, in denen insbesondere Kindern im Alter von weniger als zwei Jahren und schwangeren Frauen Vorrang eingeräumt wird, in den Mittelpunkt der Resilienz gestellt wird;

34.  stellt fest, dass Erkenntnisse aus Niger, Burkina Faso und Mali darauf hindeuten, dass kostengünstige agrarökologische Methoden, insbesondere die Agroforstwirtschaft sowie der Boden- und Wasserschutz, die Resilienz von Kleinbauern gegenüber der Ernährungsunsicherheit verbessert haben; betont, dass die agrarökologische Landwirtschaft die strukturellen Ursachen der Ernährungsunsicherheit dennoch nicht allein bewältigen kann; fordert die Aufnahme von nicht landwirtschaftlichen Bestandteilen in landwirtschaftliche Interventionen und fordert, dass für deren Sicherstellung eine verbesserte Ernährung als ausdrückliches Ziel in den Landwirtschaftsprogrammen genannt wird; fordert zusätzlich für deren Sicherstellung, dass Landwirtinnen ebenfalls einen Nutzen aus den Programmen ziehen, indem sichergestellt wird, dass die durch geschlechtsspezifische Diskrepanzen (wie beispielsweise beim Zugang zu Land, Krediten, Beratungsdiensten und Produktionsfaktoren) hervorgerufenen Hindernisse bei der Gestaltung der Landwirtschaftsprogramme berücksichtigt werden;

Bessere Koordinierung der Maßnahmen und verbesserte Finanzierungsmethoden

35.  weist darauf hin, dass es für die Mitgliedstaaten und die Organe entscheidend ist, dass ihre Aktivitäten im Bereich der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe besser koordiniert werden und dass sie zusammenarbeiten, um die Hilfe effektiver zu machen; verweist auf die Studie des Europäischen Parlaments vom Juni 2013 zu den Kosten des Verzichts auf Maßnahmen der EU in der Entwicklungshilfe, in der die Schätzung enthalten ist, dass bei den Transaktionskosten jährlich 800 Mio. EUR gespart werden könnten, wenn die Geber ihre Hilfsbemühungen auf eine geringere Anzahl von Ländern und Aktivitäten ausrichteten, und dass durch bessere länderübergreifende Zuweisungsmuster jährlich weitere 8,4 Mrd. EUR eingespart werden könnten;

36.  stellt den wichtigen Beitrag der kleinbäuerlichen Viehwirtschaft bei der Herstellung von Fleisch, Milch und Blut in solchen Gebieten fest, die für andere Formen der Landwirtschaft schlecht geeignet sind; betont ihre wichtige Rolle bei der Ernährung von Gemeinwesen und ihren positiven Beitrag zur Ernährungssicherheit und Ernährung, die durch trockene und halbtrockene Länder belegt wird, in denen die Ernährungssicherheit für Kinder in Weidegebieten in der Regel besser ist als für Kinder in Städten und Dörfern; fordert deshalb dazu auf, die Rechte und Bedürfnisse dieser Hirtenvölker bei der Planung landwirtschaftlicher Interventionen und Programme zu berücksichtigen;

37.  hebt es als wichtig hervor, die Kapazitäten kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern, indem öffentliche/private Investitionen, insbesondere Kleinstkredite für Frauen, gefördert werden;

38.  vertritt die Auffassung, dass Einsparungen durch eine bessere Koordinierung der Geber beispielsweise für Aktivitäten im Bereich der Katastrophenvorsorge eingesetzt werden können und diese wiederum einen erheblichen Nutzen erzeugen könnten, sodass hierdurch eine positive Rückkopplung entstünde;

39.  begrüßt den Vorschlag der Kommission im Aktionsplan für Resilienz 2013 für die jährliche Veranstaltung eines Resilienz-Forums der EU; betrachtet dies als Chance zur Koordinierung der Anstrengungen der öffentlichen Institutionen, einschließlich der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments, des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft, im Bereich der Resilienz, damit bei der Katastrophenvorsorge und der Resilienz im Rahmen einer Zusammenarbeit aller Akteure gut koordinierte Fortschritte erzielt werden;

40.  befürwortet eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und dem privaten Sektor in Bezug auf Katastrophenvorsorge und Resilienz; fordert die Kommission auf, die Beteiligung des privaten Sektors durch die Schaffung von Anreizen und geeigneten Rahmenbedingungen für private Einrichtungen für den Austausch ihrer Sachkenntnis zum Aufbau von Resilienz und zur Verringerung von Risiken zu erleichtern; fordert die Kommission in diesem Punkt jedoch auf, einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem Regeln für öffentlich-private Partnerschaften festgelegt werden, unter anderem Regeln über die Bewertung der sozialen und ökologischen Folgen, um z. B. die Verschärfung von Landnutzungskonflikten oder Konflikten über den Zugang zu Wasser zu verhindern und vor allem Kleinbauern zu schützen; tritt außerdem dafür ein, AKP-Ländern Unterstützung bei der Prüfung von Verträgen mit multinationalen Investoren anzubieten; tritt darüber hinaus für die Transparenz von Investitionen und Investitionszielen auf für die Zivilgesellschaft zugänglichen Plattformen ein;

41.  empfiehlt eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und internationalen und regionalen Institutionen im Hinblick auf die Vorbereitung auf Katastrophen sowie Katastrophenbewältigungs- und Wiederaufbaumaßnahmen; unterstützt die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Büro der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge (UNISDR) im Hinblick auf die Verbesserung der Maßnahmen der EU im Bereich der Katastrophenvorsorge;

42.  betont, dass die Herstellung der Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger vorrangig in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen fällt, auch wenn die EU und internationale Organisationen bei der Katastrophenvorsorge und der Resilienz in Entwicklungsländern im Rahmen ihrer Programme Fortschritte erzielen können, und dass die Partnerländer daher einen starken politischen Einsatz für die Unterstützung und Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz und der Katastrophenvorsorge zeigen müssen;

o
o   o

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABL. C 50 E vom 21.2.2012, S. 30.
(2) ABL. C 56 E vom 26.2.2013, S. 31.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0283.

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