Parlamentarische Anfrage - E-4878/2007Parlamentarische Anfrage
E-4878/2007

Ausübung der Jagd und des Schießsports durch Jugendliche

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4878/07
von Hannu Takkula (ALDE)
an den Rat

In Finnland herrscht nach dem Inkrafttreten der derzeit im Parlament erörterten Änderungen zur Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG[1]) Besorgnis über die Lage der jugendlichen Jäger und Sportschützen. Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz versichern allerdings, dass diese Besorgnis verfrüht und unnötig sei. Es gehe bei der Richtlinie nicht darum, die in Finnland übliche Praxis zu ändern, sondern vor allem darum, gegen den Gebrauch illegaler Waffen durch Verbrecherbanden in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorzugehen. Auch mit Blick auf die Statistiken muss gesagt werden, dass es in Finnland bisher keine Probleme mit dem Waffengebrauch durch Jugendliche gegeben hat, sondern dass sich die Jugendlichen sowohl bei der Jagd als auch im Bereich des Schießsports als verantwortungsbewusste und sachkundige Waffenbenutzer erwiesen haben.

Die Beschlussfassung des Europäischen Parlaments muss immer am Maßstab der gesamten Union gemessen werden. In einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in erheblichem Maße unregistrierte Waffen im Umlauf. Unter dem Aspekt der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger jener Staaten ist es ganz bestimmt wichtig, dass diese Änderungen in Kraft treten.

In Finnland sind die Belange der Jagd allerdings in guten Händen, alles geschieht auf einer organisierten und stabilen Grundlage. Derzeit ist es in Finnland so, dass ein 15- bis 18-Jähriger, der nachweist, dass er Jäger oder Sportschütze ist, mit Erlaubnis seiner Erziehungsberechtigten eine Waffe erwerben und sich mit ihr eigenständig im Wald bewegen kann. Das ist etwas, was meiner Meinung nach nicht geändert werden sollte.

Die Jagd ist eine gesunde Betätigung in der freien Natur, dies sollte von der Gesellschaft unterstützt werden. Darin sollte man unsere Jugendlichen nicht beschränken. Es ist unbedingt notwendig, dass die Waffenrichtlinie der EU bei ihrer weiteren Abfassung in eine angemessene und klare Form gebracht wird. Der Wortlaut der Richtlinie darf — sowohl was die Ausübung der Jagd durch Jugendliche angeht als auch in Bezug auf jugendliche Sportschützen — nicht weiter so ausgelegt werden können, dass er die derzeitige Praxis in Finnland einschränkt. Unter dem Aspekt des Bestandsschutzes könnte es sich als notwendig herausstellen, einen eindeutigen Passus zu Finnland bzw. zur Jagd in den Entwurf der Richtlinie aufzunehmen, aus dem klar hervorgeht, dass an der gegenwärtigen Praxis festgehalten werden kann. So lassen sich mögliche Fehlinterpretationen sicherlich vermeiden.

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die gegenwärtige Praxis im Hinblick auf jugendliche Jäger und Sportschützen in Finnland auch für die Zukunft zu sichern?

ABl. C 191 vom 29/07/2008