Parlamentarische Anfrage - E-1347/2009Parlamentarische Anfrage
E-1347/2009

Prüfungsrechte des Europäischen Rechnungshofes auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1347/09
von Herbert Bösch (PSE)
an die Kommission

In Ziffer 20 seiner Entschließung vom 4. Dezember 2008 zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hat das Europäische Parlament bedauert, dass Deutschland dem Prüfbegehren des Rechnungshofes in diesem Zusammenhang nicht stattgegeben hat.

Ferner schloss sich das Parlament der Auffassung des Rechnungshofes an, dass die Weigerung Deutschlands eine Verletzung seiner aus dem EG-Vertrag erwachsenden Verpflichtungen darstellt.

Außerdem stellte das Parlament fest, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Gerichtshof gegen Deutschland eingeleitet hat.

Kann die Kommission angeben, in welchem Stadium dieses Vertragsverletzungsverfahren inzwischen ist und wann mit einer Klageerhebung zu rechnen ist?

Kann die Kommission Kopien des bisherigen Schriftwechsels mit den zuständigen deutschen Stellen in dieser Angelegenheit übermitteln?

ABl. C 189 vom 13/07/2010