Parlamentarische Anfrage - E-1175/2010Parlamentarische Anfrage
E-1175/2010

Arzneimittelvorschriften für homöopathische und anthroposophische Heilmittel

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1175/10
von Thomas Ulmer (PPE)
an die Kommission

Bemühungen um eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel gab es beispielsweise im Rahmen einer Richtlinie aus dem Jahre 1992, die mehrfach abgeändert wurde und schließlich in den Kodex für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83/EG[1]) mündete. Dieser zielt hauptsächlich auf eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken ab, um den freien Warenverkehr für derartige Produkte und den freien Zugang der Patienten zu Arzneimitteln ihrer Wahl zu gewährleisten.

Auch wenn die guten Absichten außer Frage stehen, enthält der derzeitige Rechtsrahmen doch zu viele Mängel, als dass sein wichtigstes Ziel erreicht werden könnte. Bereits 1997 hatte die Kommission darauf hingewiesen, dass die europäischen Vorschriften für homöopathische Arzneimittel nicht zweckmäßig seien. Gleichzeitig hob das Europäische Parlament die Notwendigkeit von Verbesserungen hervor.

Was gedenkt die Kommission gegen diese für die Patienten, den verschreibenden Arzt und die Industrie unbefriedigende Situation zu unternehmen? Ist innerhalb der kommenden fünf Jahre eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel vorgesehen?

ABl. C 138 E vom 07/05/2011