Verlängerung der Frist für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für aus dem ehemaligen ISPA kofinanzierte Operationen
5.3.2010
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1637/10
von Rareş-Lucian Niculescu (PPE) und Elena Oana Antonescu (PPE)
an die Kommission
Die Regierungen der Republik Bulgarien und Rumäniens brachten in oben bezeichneter Sache ihren Gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck und bitten die Europäische Kommission hierzu um Auskunft:
- 1.Berücksichtigung der bis zum 31.12.2011 verlängerten Frist für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben für alle Projekte Bulgariens und Rumäniens, die im Zeitraum 2000-2006 aus dem ehemaligen ISPA-Programm/KOHÄSIONSFONDS finanziert und nach den für den Kohäsionsfonds geltenden Vorschriften umgesetzt wurden.
- 2.Bulgarien und Rumänien sollten die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für wichtige, im Zeitraum 2000-2006 anerkannte Projekte erhalten, deren Wert sich auf mehr als 100 Millionen Euro beläuft (hierin enthalten die von der Europäischen Kommission und dem IWF bereitgestellte Finanzierung). Diese mögliche Fristverlängerung käme auch den aus dem Kohäsionsfonds finanzierten Projekten zugute, die im Zeitraum 2004-2006 allen begünstigen Ländern zuerkannt wurden.
Da die Fristverlängerung für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele des Kohäsionsfonds der Europäischen Union als Finanzierungsinstrument führt und mit bedeutenden Vorteilen für die Wirtschaft, den sozialen Sektor und den Umweltbereich verbunden ist, wird die Kommission ersucht, sich zu diesem Problem zu äußern.
ABl. C 138 E vom 07/05/2011