Parlamentarische Anfrage - E-2105/2010Parlamentarische Anfrage
E-2105/2010

Mangelnde Korrektheit bei der Erhebung von Daten für CO2-Strafen bei Autoherstellern

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2105/10
von Thomas Ulmer (PPE)
an die Kommission

Ab 2010 muss ein Autohersteller Strafe zahlen, wenn alle neu zugelassenen Wagen, die er in der EU verkauft hat, durchschnittlich mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Um diesen Durchschnittswert zu errechnen, werden verschiedene Datensätze aus den Mitgliedstaaten ausgewertet. Das deutsche Institut Ökopol hat beobachtet, dass besonders in den Staaten Süd- und Osteuropas bei der Sammlung und Aufbereitung dieser Daten in den letzten Jahren unzuverlässig gearbeitet wurde.

Manchmal wurden die Daten falsch aus den Fahrzeugpapieren in die Datenbank übertragen, oder sie wurden nicht korrekt überprüft.

Die gespeicherten Daten weichen im Schnitt um ein Gramm von den Herstellerangaben ab.

Was kann die Kommission tun, damit die Daten in Zukunft korrekt erhoben werden?

Wer haftet dafür, wenn von den nationalen Zulassungsämtern falsche Daten nach Brüssel geschickt wurden?

Können die Mitgliedstaaten, die bei der Datenerhebung nicht korrekt gearbeitet haben, bestraft werden?

ABl. C 138 E vom 07/05/2011