Notwendiger Ausbau und Schutz der Bienenzucht in der EU
18.6.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-4801/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Konrad Szymański (ECR)
Das Jahr 2011 ist für die Bienenzüchter auf der ganzen Welt ein Jubiläum, wird in diesem Jahr doch der 200. Geburtstag des Priesters Dr. Jan Dzierżon feierlich begangen, der die Parthenogenese bei Bienen entdeckte.
Zahlreiche Probleme in Bezug auf den Schutz der Bienen und den Ausbau der Bienenzucht stehen mit der Politik der EU in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Nahrungsmittel im Zusammenhang.
Die Prioritäten der Imker sind unter anderem folgende:
- a)Berücksichtigung der Spezifik der Bienen bei den Tests zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Richtlinie 91/414/EWG[1] über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln;
- b)Förderung der Produktion von Honig mit spezifischen, für einige Sorten und die geografische Herkunft charakteristischen Eigenschaften durch Änderung der geltenden Richtlinie (Richtlinie 2001/110/EG des Rates[2]);
- c)Gewährleistung von Untersuchungen zur Unbedenklichkeit oder Schädlichkeit von GVO-Pflanzen für die Bienen;
- d)Gewährleistung der Rentabilität der Bienenzucht und Absicherung der Imker durch Änderung der Grundsätze der EU‑Agrarpolitik für den Zeitraum 2014‑2020 zwecks Einführung einer Ausgleichszahlung für Bienenzüchter für ihre Rolle als Bestäuber in Höhe von mindestens 30 EUR je Bienenvolk.
Ergreift die Kommission zurzeit Maßnahmen zur Umsetzung der vorgenannten Prioritäten?
Über welche Möglichkeiten verfügt die Kommission, um langfristig Programme zur Rettung des Bienenbestands auf der Grundlage des europäischen Programms zur Förderung der Bienenzucht im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik auszuarbeiten und umzusetzen?
ABl. C 191 E vom 01/07/2011