Parlamentarische Anfrage - E-007721/2011Parlamentarische Anfrage
E-007721/2011

Legale psychoaktive Substanzen (Legal Highs) in Badesalzen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-007721/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Salvatore Iacolino (PPE) und Elena Oana Antonescu (PPE)

In letzter Zeit expandiert das florierende Geschäft mit Substanzen, die als legal gelten, doch verbirgt sich dahinter Rauschgifthandel.

Über das Internet werden zwei Substanzen als gewöhnliche Badesalze verkauft, bei denen es sich in Wahrheit um Betäubungsmittel handelt, nämlich Mephedron und Methylendioxypyrovaleron (MDPV). Ihre Wirkungen sind mit denen von Ecstasy und Kokain vergleichbar.

In Europa sind diese Rauschmittel schon seit einigen Jahren im Umlauf, und manche Mitgliedstaaten wie Italien oder das Vereinigte Königreich haben sie für illegal erklärt.

In den USA ist ihre Verbreitung jedoch offenbar nicht mehr zu stoppen: Von Januar bis Juni wurden laut der American Association of Poison Control Centers (Amerikanische Vereinigung der Giftkontrollzentren) 3 470 Vergiftungsfälle im Zusammenhang mit „Badesalzen“ registriert, das sind zehn Mal mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum (2010). Zudem werden die in verschiedenen Bundesstaaten verhängten Verbote leicht umgangen: Es genügt, ein einziges Molekül in den illegalen Salzen zu ersetzen, und schon gelten sie wieder als legal.

Es besteht leider die akute Gefahr, dass der hier beschriebene Trend — wie unzählige andere — innerhalb kurzer Zeit aus den USA auch nach Europa überschwappt.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

ABl. C 146 E vom 24/05/2012