Parlamentarische Anfrage - P-002817/2011Parlamentarische Anfrage
P-002817/2011

Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben — Verzögerung bei der Bewertung pflanzlicher Stoffe

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-002817/2011
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Thomas Ulmer (PPE)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006[1] über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel werden gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln neu geregelt. Die Kommission erstellt derzeit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Liste gesundheitsbezogener Angaben nach Artikel 13 der genannten Verordnung.

Gemäß Artikel 13 der Verordnung hätte die Kommission die Gemeinschaftsliste spätestens am 31.1.2010 verabschieden müssen. Zuletzt hat die Kommission erklärt, dass die EFSA ihre Stellungnahmen zu allen Angaben bis Juni 2011 abschließen solle (IP/10/1176). Ausgenommen sind insoweit jedoch die Bewertungen „pflanzlicher Stoffe“, die später erfolgen sollen. Allerdings ist gerade bei pflanzlichen Stoffen Rechtssicherheit in Bezug auf zulässige gesundheitsbezogene Angaben essenziell, um dem Verbraucherschutz umfassend Rechnung zu tragen. Die bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Zulässigkeit der gesundheitsbezogenen Angaben ist weder für die Verbraucher noch für die betroffenen Unternehmen tragbar. Die weitere Verschiebung ohne Nennung einer Frist für den Abschluss der Bewertungen der pflanzlichen Stoffe ist aus Sicht des Verbraucherschutzes insbesondere deswegen ein Ärgernis, weil die bestehende unregulierte Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben bereits seit mehr als einem Jahr beseitigt sein sollte und ein Ende nicht abzusehen ist.

1. Es entspricht dem Willen des europäischen Gesetzgebers, dass die Bewertungen innerhalb klarer Fristen vorgenommen werden. Warum gibt es keine Zeitangabe für die Bewertung pflanzlicher Stoffe?

2. Wie viele Angaben sind von dieser Verzögerung betroffen, und wann rechnet die Kommission mit einer Verabschiedung der Gemeinschaftsliste auch in Bezug auf pflanzliche Stoffe?

3. Wie gedenkt die Kommission ein Höchstmaß an Trennschärfe zwischen Lebensmittelinhaltsstoffen und arzneilichen Wirkstoffen zu garantieren?

ABl. C 309 E vom 21/10/2011