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Verfahren : 2013/2820(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0411/2013

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 12/09/2013 - 13.12

Angenommene Texte :

P7_TA(2013)0379

Angenommene Texte
PDF 138kWORD 28k
Donnerstag, 12. September 2013 - Straßburg
Lage in Ägypten
P7_TA(2013)0379RC-B7-0411/2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2013 zur Lage in Ägypten (2013/2820(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zur Rückführung von Vermögenswerten an Transformationsländer des Arabischen Frühlings(1),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 zum Arabischen Frühling,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. August und 22. Juli 2013 zu Ägypten,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, und des Präsidenten der Kommission, José Manuel Barroso, vom 18. August 2013 zu Ägypten,

–  unter Hinweis auf die Ausführungen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Anschluss an die außerordentliche Sitzung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 21. August 2013 zu Ägypten, die Erklärungen der Hohen Vertreterin vom August und Juli 2013 zur Lage und zu den Entwicklungen in Ägypten und die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin und des Außenministers der USA, John Kerry, vom 7. August 2013 zu Ägypten,

–  unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Ko-Vorsitzenden nach der Tagung der Arbeitsgruppe EU-Ägypten vom 14. November 2012,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien Ägypten gehört,

–  unter Hinweis auf die am 8. Juli 2013 in Ägypten veröffentlichte Verfassungserklärung, in der ein Fahrplan für Verfassungsänderungen und Neuwahlen vorgeschlagen wurde,

–  unter Hinweis auf das „Programm zur Stärkung des Wegs zur Demokratie“ der ägyptischen Übergangsregierung,

–  gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Ägypten, das größte arabische Land und eines der wichtigsten Länder im südlichen Mittelmeerraum, für die EU ein wichtiger Handelspartner ist und zu den wichtigsten Empfängern von EU-Finanzhilfen gehört; in der Erwägung, dass politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in Ägypten erhebliche Folgen in der gesamten Region und darüber hinaus nach sich ziehen;

B.  in der Erwägung, dass das Versagen von Präsident Mursi und seiner Regierung, was die Erfüllung wirtschaftlicher Versprechen, die Berücksichtigung der legitimen Anliegen aller demokratischen Kräfte in der ägyptischen Gesellschaft und den in den letzten beiden Jahren von der Bevölkerung geforderten Vollzug des demokratischen Übergangs angeht, zu einer zunehmenden politischen Polarisierung, Massendemonstrationen, bei denen der Rücktritt von Präsident Mursi gefordert wurde, und gewaltsamen Zusammenstößen geführt hat;

C.  in der Erwägung, dass sich am 30. Juni 2013 Millionen Gegner von Präsident Mursi in Kairo und in anderen ägyptischen Städten versammelt haben, um seinen Rücktritt zu fordern; in der Erwägung, dass der Oberkommandierende der Streitkräfte, General Abdul Fattah al-Sisi, im Anschluss an diese Demonstrationen am 3. Juli 2013 einen Militärputsch angeführt hat, in dessen Rahmen Präsident Mursi und seine Regierung abgesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Oberste Rat der Streitkräfte in seiner Erklärung vom 4. Juli 2013 die Aufhebung der Verfassung, die Übertragung der Macht auf den Vorsitzenden des Obersten Verfassungsgerichtes bis zu vorgezogenen Präsidentschaftswahlen und anschließenden Parlamentswahlen und die Gründung einer nationalen Koalitionsregierung und eines Ausschusses für die Prüfung von Verfassungsänderungen angekündigt hat; in der Erwägung, dass Adli Mansur als Übergangspräsident vereidigt wurde;

D.  in der Erwägung, dass der Übergangspräsident das Oberhaus des Parlaments aufgelöst, einen Fahrplan für eine neunmonatige Übergangsperiode, während der die Verfassung von 2012 geändert und durch ein Referendum angenommen und anschließend Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten werden sollten, angekündigt und einen amtierenden Premierminister ernannt hat; in der Erwägung, dass die Führungsspitzen der islamischen Glaubensgemeinschaft und der koptischen Christen in Ägypten, prominente liberale Politiker und die salafistische Nour-Partei den Fahrplan für den Übergang befürwortet haben; in der Erwägung, dass am 1. September 2013 ein aus 50 Sachverständigen bestehender neuer Verfassungsausschuss eingesetzt wurde, der Änderungen für die Verfassung ausarbeiten soll;

E.  in der Erwägung, dass der ehemalige Präsident Mursi seit dem 3. Juli 2013 an einem unbekannten Ort inhaftiert ist und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes gegen ihn und vierzehn weitere Personen, darunter führende Vertreter der Muslimbruderschaft, Anklage wegen Anstiftung zu Mord und Gewalt erhoben hat; in der Erwägung, dass zahlreiche Mitglieder der Muslimbruderschaft, darunter die Mehrzahl ihrer Anführer, festgenommen wurden und auf ihre Prozesse warten; in der Erwägung, dass der ehemalige Diktator Husni Mubarak am 22. August 2013 aus dem Gefängnis entlassen wurde und seitdem unter Hausarrest steht;

F.  in der Erwägung, dass die Anhänger der Muslimbruderschaft seit dem Militäreinsatz große Demonstrationen in ganz Ägypten organisiert und dabei die Freilassung und Wiedereinsetzung des ehemaligen Präsidenten Mursi gefordert haben; in der Erwägung, dass viele von der Muslimbruderschaft organisierte Demonstrationen in gewalttätige Proteste umschlugen und zu tödlichen Zusammenstößen zwischen Bürgern und Anhängern der Muslimbruderschaft sowie der Armee und den Sicherheitskräften geführt haben; in der Erwägung, dass die ägyptischen Streitkräfte und die ägyptische Polizei am 14. August 2013 zwei Sitzblockaden von Anhängern des ehemaligen Präsidenten Mursi und der Muslimbruderschaft an der Rabaa-Kreuzung und auf dem Nahda-Platz in Kairo geräumt haben, was dazu geführt hat, dass neben Dutzenden Polizisten auch mehrere Hundert Demonstranten ums Leben kamen;

G.  in der Erwägung, dass die Übergangsregierung für einen Monat den Ausnahmezustand ausgerufen und angekündigt hat, dass ein unabhängiger, aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammengesetzter Ausschuss eingerichtet wird, um die Auflösung der Sitzblockaden auf der Rabaa-Kreuzung und dem Nahda-Platz zu untersuchen; in der Erwägung, dass regionale und ägyptische nichtstaatliche Organisationen eine Erkundungsmission der Arabischen Liga zur Untersuchung der kürzlich im Land begangenen Gewalttaten gefordert haben; in der Erwägung, dass die EU und die internationalen Vermittlungsbemühungen, einen inklusiven politischen Dialog zu schaffen, bisher gescheitert sind und dass die Proteste, Zusammenstöße und Festnahmen weitergehen;

H.  in der Erwägung, dass der gewaltsamen Auflösung der Sitzblockaden tragische religiös motivierte Gewalttaten gegen ägyptische Christen folgten, die hauptsächlich von Anhängern der Muslimbruderschaft begangen wurden; in der Erwägung, dass den ägyptischen Sicherheitskräften vorgeworfen wurde, sie hätten beim Schutz der Kirchen und der koptischen Gemeinschaften vor vorhersehbaren Vergeltungsschlägen versagt;

I.  in der Erwägung, dass die Zahl der Terroranschläge und Gewalttaten gegen die Sicherheitskräfte auf der Sinai-Halbinsel zugenommen hat, wozu auch die Tötung von 25 Polizisten, die nicht im Dienst waren, im Norden Sinais am 19. August 2013 zählt; in der Erwägung, dass der ägyptische Innenminister Mohammed Ibrahim am 5. September 2013 in Kairo Ziel eines Bombenanschlags war;

J.  in der Erwägung, dass die Übergangsregierung erklärt hat, dass nationale Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit die wichtigsten Prioritäten ihres Handelns sind;

K.  in der Erwägung, dass Ägypten mit immer schwereren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat; in der Erwägung, dass politische Stabilität, eine solide Wirtschaftspolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption sowie internationale Unterstützung Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Wohlstand im Land sind; in der Erwägung, dass soziale Gerechtigkeit und ein höherer Lebensstandard für die Bürger entscheidende Aspekte des Übergangs zu einer offenen, stabilen, demokratischen, freien und wohlhabenden ägyptischen Gesellschaft sind;

L.  in der Erwägung, dass unabhängige Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen in dieser kritischen Phase des politischen und gesellschaftlichen Umbruchs in Ägypten eine entscheidende Rolle einnehmen müssen; in der Erwägung, dass freie und unabhängige Presse und Medien in echten Demokratien ein Kernelement der Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass körperliche Gewalt und Schikanen gegen Journalisten in Ägypten zugenommen haben, während ein Gericht in Kairo am 3. September 2013 die Schließung von vier Fernsehstationen, die von der Muslimbruderschaft betrieben wurden oder ihr nahestehen, angeordnet hat, mit der Begründung, dass diese illegal betrieben wurden; in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte in den letzten sechs Wochen Razzien in den Büros mehrerer Fernsehsender durchgeführt haben;

M.  in der Erwägung, dass ägyptische Frauen in der derzeitig lang anhaltenden politischen Krise besonders gefährdet sind; in der Erwägung, dass Demonstrantinnen oft Opfer von Gewalt, sexueller Belästigung und anderen Erniedrigungen sind und Frauenrechtsaktivisten bedroht und schikaniert werden;

N.  in der Erwägung, dass Ägypten zwischen 2007 und 2012 etwa 1 Mrd. EUR an EU-Hilfen erhalten hat und die EU weitere 5 Mrd. EUR zugesagt hat, die jedoch erst in vollem Umfang bereitgestellt werden, wenn die an die IWF-Kriterien geknüpften Bedingungen erfüllt sind;

O.  in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seinen Schlussfolgerungen vom 21. August 2013 zu Ägypten die Hohe Vertreterin beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Frage der Bereitstellung von EU-Hilfe an Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Assoziierungsabkommens anhand des Bekenntnisses Ägyptens zu den Grundsätzen, auf denen diese beruhen, zu überprüfen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaten beschlossen haben, die Genehmigungen für die Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten, nach Ägypten auszusetzen und die Ausfuhrgenehmigungen für andere militärische Ausrüstung sowie ihre Unterstützung für Ägypten in Sicherheitsfragen zu überprüfen;

P.  in der Erwägung, dass Ausmaß und Umfang der EU-Hilfe für Ägypten in Einklang mit der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik und insbesondere dem Konzept „mehr für mehr“ anreizbasiert sind und somit von den Fortschritten abhängen, die das Land im Hinblick auf die Erfüllung seiner Zusagen u. a. in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter erzielt;

1.  bringt seine große Solidarität mit der ägyptischen Bevölkerung zum Ausdruck und spricht den Familien der Opfer der jüngsten Zusammenstöße und Gewalttaten sein tiefes Mitgefühl aus; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, wie vom ägyptischen Präsidenten am 8. Juli 2013 versprochen, einen Richterausschuss zur unabhängigen Untersuchung aller Morde einzusetzen;

2.  verurteilt die unangemessene Anwendung von Gewalt durch die ägyptischen Sicherheitskräfte und die tragischen Todesfälle bei der Auflösung der Camps von Rabaa und Nahda; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Sicherheitskräfte angemessene interne Überprüfungsverfahren festlegen, damit die Verantwortlichen des übermäßigen Gewalteinsatzes ermittelt und der Justiz überstellt werden können;

3.  bedauert gleichzeitig, dass die Führung der Muslimbruderschaft ihre politische Basis nicht klar angewiesen hat, von Gewalttaten gegen Mitbürger, die Armee und die Polizei Abstand zu nehmen; bedauert, dass die Führung der Muslimbruderschaft diese Übergriffe nicht verhindert und beendet und erst im Nachhinein verurteilt hat; fordert die Führung der Muslimbruderschaft auf, nicht zu Gewalt aufzurufen oder diese zu verherrlichen, und unterstützt rechtliche Schritte gegen diejenigen ihrer Anführer, die zu Gewalt aufgerufen haben;

4.  verurteilt sämtliche terroristischen Handlungen sowie Aufwiegelung, Gewalt und Hassreden; fordert alle politischen Akteure und die Sicherheitskräfte nachdrücklich auf, größtmögliche Zurückhaltung zu üben und Provokationen zu vermeiden, um zum Wohle des Landes weiterer Gewalt vorzubeugen; weist den Übergangspräsidenten, die Übergangsregierung und die ägyptische Armee darauf hin, dass sie in der Pflicht stehen, für die Sicherheit aller Bürger im Land, unabhängig von ihren politischen Ansichten und ihrer politischen Zugehörigkeit, zu sorgen; äußert seine tiefe Besorgnis angesichts der Berichte über die Festnahme Dutzender Kinder im Zusammenhang mit dem brutalen Vorgehen gegen Anhänger der Muslimbruderschaft und fordert ihre umgehende Freilassung;

5.  bringt seine Besorgnis über die politischen Entwicklungen in Ägypten zum Ausdruck; fordert die ägyptischen Staatsorgane auf, den Ausnahmezustand so schnell wie möglich aufzuheben, alle politischen Gefangenen einschließlich des abgesetzten früheren Präsidenten Mursi freizulassen und bei der Behandlung der Gefangenen ihre internationalen Verpflichtungen zu achten, um so die notwendigen Bedingungen für einen integrativen politischen Prozess zu schaffen;

6.  betont, dass die Macht so bald wie möglich auf eine demokratisch gewählte Zivilregierung übertragen werden sollte; erklärt seine grundlegende Solidarität mit all denjenigen Ägyptern, die demokratische Bestrebungen und Werte für ihr Land schätzen, und fordert eine rasche Rückkehr zum demokratischen Prozess, einschließlich freier und fairer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in einem vollständig integrativen Prozess unter Beteiligung aller demokratischen Akteure; fordert ferner die Durchführung der notwendigen Reformen der Wirtschaft und der verantwortungsvollen Staatsführung; fordert die Muslimbruderschaft nachdrücklich auf, einen Beitrag zu den Bemühungen um Versöhnung zu leisten; ist der Ansicht, dass durch jede Form des Verbots, des Ausschlusses oder der Verfolgung, die gegen eine demokratische politische Kraft oder gegen demokratische politische Akteure in Ägypten gerichtet ist, die Fehler der Vergangenheit wiederholt würden und dies lediglich eine vermehrte Radikalisierung zur Folge hätte;

7.  erklärt seine Unterstützung für den Änderungs- und Reformprozess der Verfassung und betont, dass hierbei der Grundstein für ein wirklich demokratisches neues Ägypten gelegt werden muss, in dem die Grundrechte und -freiheiten, auch die Religionsfreiheit, aller Bürgerinnen und Bürger Ägyptens gewährleistet, die Toleranz sowie das Zusammenleben der Religionen gefördert und der Schutz von Minderheiten sowie die Vereinigungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit gewährleistet werden; ist der festen Überzeugung, dass bei dem Konsultationsprozess zu den Änderungen der Verfassung alle Parteien des ägyptischen politischen Spektrums – auch die gemäßigten Mitglieder der Muslimbruderschaft – eingeschlossen und Frauen angemessen vertreten sein sollten und dass anschließend ein Referendum über eine neue, pluralistische Verfassung sowie freie und faire Parlamentswahlen abgehalten werden sollten;

8.  fordert, alle Gewaltakte, sexuellen Übergriffe und sonstigen Formen erniedrigender Behandlung von Demonstrantinnen und Frauenrechtlerinnen unverzüglich zu beenden, alle derartigen Fälle ernsthaft und unvoreingenommen zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

9.  verurteilt die gegen die koptische Gemeinschaft verübte Gewalt und die Zerstörung einer großen Anzahl an Kirchen, Gemeindezentren und Geschäften im ganzen Land; äußert seine Besorgnis darüber, dass die staatlichen Stellen trotz der vielen Warnungen keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der koptischen Gemeinschaft ergriffen haben; weist auf den traditionellen Pluralismus der ägyptischen Gesellschaft und die seit Jahrhunderten bestehende koptische Gemeinschaft in Ägypten hin; fordert die ägyptische Regierung auf, die koptische Gemeinschaft in Ägypten in jeder Hinsicht zu unterstützen, damit sie ein wichtiger Teil des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges Ägyptens bleiben und das friedliche Zusammenleben mit den anderen Gemeinschaften in Ägypten rasch wiederhergestellt werden kann;

10.  betont einmal mehr, wie wichtig der Beitrag der Zivilgesellschaft, der Gewerkschaften und der Medien ist, wenn es darum geht, eine vertiefte und tragfähige Demokratie in Ägypten aufzubauen; fordert die Übergangsregierung auf, dafür zu sorgen, dass einheimische und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen, unabhängige Gewerkschaften und Journalisten ihrer Tätigkeit im Land ungehindert und ohne staatliche Einflussnahme nachgehen können; fordert die ägyptischen Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Entwurf der neuen Rechtsvorschriften für NGO, der von einem Ausschuss ausgearbeitet wird, internationalen Standards genügt; unterstützt den Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 21. August 2013, wonach die EU-Hilfe im sozioökonomischen Bereich und die EU-Hilfe für die Zivilgesellschaft in Anbetracht der negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage auf die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen der ägyptischen Gesellschaft fortgesetzt werden;

11.  begrüßt die vom ägyptischen nationalen Menschenrechtsrat an die Regierung abgegebene Empfehlung, ein Regionalbüro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kairo zu eröffnen, und fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, die Eröffnung dieses Büros zu billigen;

12.  fordert die Union nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Beziehungen mit und ihrer finanziellen Unterstützung für das Land sowohl dem Grundsatz der Konditionalität („mehr für mehr“) als auch den ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Ägypten derzeit konfrontiert ist, Rechnung zu tragen; fordert in diesem Zusammenhang eindeutige und gemeinsam vereinbarte Maßstäbe; begrüßt den vor kurzem gefassten Beschluss des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, die Ausfuhrgenehmigungen von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten, nach Ägypten auszusetzen, die Ausfuhrgenehmigungen anderer militärischer Güter zu überprüfen und die Unterstützung für Ägypten in Sicherheitsfragen auf den Prüfstand zu stellen;

13.  bekräftigt seine Verpflichtung, das ägyptische Volk auf dem Weg zu demokratischen und wirtschaftlichen Reformen zu unterstützen; begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, und des Sonderbeauftragten Bernardino León, zwischen den Parteien zu vermitteln, um einen Ausweg aus der gegenwärtigen politischen Krise auszuhandeln;

14.  nimmt die Feststellungen, die im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 18. Juni 2013 über die Zusammenarbeit der EU mit Ägypten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung enthalten sind, zur Kenntnis und fordert Maßnahmen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Art und Weise, wie EU-Mittel in Ägypten verwendet werden, wobei die Projekte zur Förderung der Zivilgesellschaft und zum Schutz der Rechte von Minderheiten und Frauen besonders berücksichtigt werden müssen;

15.  fordert erneut, dass für die Länder des Arabischen Frühlings bei der Rückführung von Vermögenswerten unverzüglich ein EU-Mechanismus zur Bereitstellung juristischer und technischer Unterstützung eingerichtet wird; verweist darauf, dass es diese Forderung bereits in seiner Entschließung vom 23. Mai 2013 erhoben hat, die Umsetzung jedoch aufgrund des Aufruhrs in Ägypten verzögert ist; betont einmal mehr, dass die Gewährung von Erleichterungen bei der Rückführung von Vermögenswerten, die von ehemaligen Diktatoren und ihren Regimen veruntreut wurden, eine moralische Verpflichtung für die EU darstellt; ist der Ansicht, dass die Rückführung von Vermögenswerten ein hochpolitisches Thema ist, da ihm ein symbolischer Wert innewohnt, und dass durch die Rückführung ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung der Rechenschaftspflicht, zur Schaffung von Stabilität und zum Aufbau leistungsfähiger Institutionen im Sinne der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Partnerländern geleistet werden kann;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0224.

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